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Entfernen von Barrieren auf dem Bürgersteig der Straße „Alte Heide“ im Bereich „Linder Weg“ und „Guntherstraße“ in Wahnheide

Mitteilung BV 0040/2022 vom 14.01.2022

Stand: Am 27.01.2022 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 0040/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 27.01.2022 Entfernen von Barrieren auf dem Bürgersteig der Straße „Alte Heide„ im Bereich „Linder Weg" und „Guntherstraße“ in Wahnheide hier: Beschluss der Bezirksvertretung Porz in der Sitzung am 09.12.2021, TOP 8.12 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung den Bürgersteig der Straße „Alte Heide“ im Bereich „Linder Weg“ und „Guntherstraße“ in Wahnheide barrierefrei zu gestalten.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Anordnung von Verkehrseinrichtungen, wie beispielsweise Absperrpfosten, ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung sieht den Beschluss daher als Prüfauftrag an. Die Prüfung hat Folgendes ergeben: Die beklagten Absperrpfosten wurden vor vielen Jahren ange- bracht, um das widerrechtliche Befahren des Gehwegs im Begegnungsfall zweier Kraftfahrzeuge zu unterbinden. Vorausgegangen war eine Unterschriftenaktion der Anlieger*innen, die beklagt hatten, dass Fahrzeuge in Richtung Guntherstraße die Bordsteinabsenkungen an den Garagenhöfen zur Auf- und Abfahrt auf den bzw. von dem Gehweg nutzen würden und hierdurch eine regelmäßige Gefähr- dung der Passanten, insbesondere Kinder, aus den Stichwegen der Häuser kommend, bestünde. Die Verkehrssituation hat sich seither bewährt. Von einer Veränderung wird die Verwaltung aus den vor- genannten Gründen absehen.

Beratungsverlauf

  1. 27.01.2022

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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