V/0596/2024
KonvOY GmbH: Jahresabschluss 2023; Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2024
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Beschlussvorlage
4802 Zeichen
V/0596/2024 V/0596/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft KonvOY GmbH: Jahresabschluss 2023; Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2024 Beratungsfolge 04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH wird ermäch- tigt, die folgenden Beschlüsse gemäß Anlage 1 zu fassen: 1. Der Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) und der Lagebericht zum 31.12.2023 für das Ge- schäftsjahr 2023 (Anlage 1) werden festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag per 31.12.2023 in Höhe von 1.871.339,72 EUR wird zusammen mit dem Verlustvortrag per 31.12.2022 auf das Geschäftsjahr 2024 vorgetragen. 3. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der KonvOY GmbH werden für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. 4. Für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der KonvOY GmbH für das Ge- schäftsjahr 2024 wird die HLB Schumacher GmbH gewählt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen aus der Bestellung der Abschlussprüfung werden von der KonvOY GmbH getragen. Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der KonvOY GmbH (KonvOY). Gemäß § 9.3 lit. c), lit. e) und lit. f) des Gesellschaftsvertrages obliegt d er Gesellschafterversammlung u.a. die Beschlussfas- sung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses, die Entlas- tung der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie die Wahl des Abschlussprü- Amt für Finanzen und Beteiligungen 26.11.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Markert Telefon: 492-2043 Markert@stadt-muenster.de - 2 - V/0596/2024 fers. Bilanz Die KonvOY schließt da s Geschäftsjahr 2023 mit einer Bilanzsumme von 104.418 TEUR (VJ: 99.080 TEUR) ab. Die Aktivseite ist weitgehend durch die Position „Unfertige Erzeugnisse“ (Vorräte) i.H.v. 92.861 TEUR (VJ: 90.310 TEUR) geprägt; diese beinhaltet die zur Veräußerung bestimmten Grundstücke und Ge- bäude sowie in diese m Zusammenhang aktivierte Kosten. Zudem wird der kumulierte „nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ i.H.v. 10.042 TEUR (VJ: 8.170 TEUR) ausgewiesen. Auf der Passivseite sind in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern“ 71.306 TEUR (VJ: 69.606 TEUR) ausgewiesen. In den „erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen“ sind u.a. vereinnahmte Zahlungseingänge aus dem Verkauf von Baugrundstücken erfasst. Diese Bi- lanzposition erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 3.128 TEUR auf 23.018 TEUR. Gewinn- und Verlustrechnung Das Geschäftsjahr 2023 ist im Vergleich zum Vorjahr und Plan von einem erkennbar niedrigeren Ge- schäftsvolumen geprägt: Die Umsatzerlöse liegen mit 8.677 TEUR um 4.920 TEUR unter dem Vor- jahreswert und um 27.153 TEUR unter dem Planwert . Der Jahresfehlbetrag beläuft sich im Ge- schäftsjahr 2023 auf 1.871 TEUR (VJ: 2.869 TEUR). Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr 2023 sind dem Jahresabschluss und dem Lagebericht (Anlage 1) zu entnehmen. Der Aufsichtsrat der KonvOY hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 über die o.g. Beschlusspunkte be- raten und der Gesellschafterversammlung der KonvOY die Beschlussfassung empfohlen. Bestellung der Prüfungsgesellschaft Nach dem fünfjährigen Rotationsprinzip des Public Corporate Governance Kodex (Beteiligungsgrund- sätze und Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster) ist ein Wechsel der Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft erforderlich. Der Aufsichtsrat der KonvOY hat in seiner Sitzung am 20.11.2024 über den o.g. Beschlusspunkt be- raten und der Gesellschafterversammlung der KonvOY die Beschlussfassung empfohlen. Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die Beratungs-und Prüfungsgesellschaft BPG mbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft, Münster haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Ein- wendungen gegen oder zusätzliche Hinweise zum Jahresabschluss der KonvOY ergeben. Nach Durchsicht des vorgelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jah- resabschlussberichtes erscheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KonvOY zum Bilanzstichtag. Die aktuellen Herausforderungen im Immobiliensektor führen jedoch weiterhin zu Verzögerungen in der Umsetzung von Grundstücksverkäufen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Ergebnis- und Li- quiditätsplanung in 2024 und den nächsten Jahren. i.V. gez. - 3 - V/0596/2024 Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2023
Anlage A
1114 Zeichen
Anlage A zur V/0596/2024 Kurzüberblick Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der KonvOY GmbH (KonvOY). Gemäß § 9.3 lit c), lit e) und lit f) des Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung u.a. die Be- schlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnis- ses, die Entlastung der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Kon- vOY ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwendig. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Anlage 1_Jahresabschluss und Lagebericht 2023
66981 Zeichen
KonvOY GmbH
Münster
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A K T I V S E I T E
31.12.2023
31.12.2022
EUR
TEUR
A.
ANLAGEVERMÖGEN
I.
Sachanlagen
1.
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
186.598,00
121
2.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1.031.724,73
429
1.218.322,73
550
II.
Finanzanlagen
Beteiligungen
1.224,32
1
B.
UMLAUFVERMÖGEN
I.
Vorräte
Unfertige Erzeugnisse
92.860.596,81
90.310
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
226.862,35
0
2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
6.680,59
7
3.
Sonstige Vermögensgegenstände
63.055,11
40
296.598,05
47
C.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
0,00
2
D.
NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER
FEHLBETRAG
10.041.495,41
8.170
104.418.237,32
99.080
Anlage
I
/1
P A S S I V S E I T E
31.12.2023
31.12.2022
EUR
TEUR
A.
EIGENKAPITAL
I.
Gezeichnetes Kapital
500.000,00
500
II.
Verlustvortrag
-8.670.155,69
-5.801
III.
Jahresfehlbetrag
-1.871.339,72
-2.869
IV.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
10.041.495,41
8.170
0,00
0
B.
SONDERPOSTEN AUS ZUWENDUNGEN
859.918,30
0
C.
RÜCKSTELLUNGEN
1.
Steuerrückstellungen
563.200,00
419
2.
Sonstige Rückstellungen
369.100,00
298
932.300,00
717
D.
VERBINDLICHKEITEN
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
45,20
0
2.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
23.018.364,00
19.891
3.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
955.770,61
1.196
4.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
32.768,71
0
5.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
71.305.683,13
69.606
6.
Sonstige Verbindlichkeiten
7.256.536,68
7.613
102.569.168,33
98.306
E.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
56.850,69
57
104.418.237,32
99.080
Anlage
I
/2
KonvOY GmbH
Münster
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
2023
2022
EUR
TEUR
1.
Umsatzerlöse
8.677.279,49
13.597
2.
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen
Erzeugnissen
2.550.271,94
-519
3.
Sonstige betriebliche Erträge
317.689,83
78
4.
Materialaufwand
a)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für
bezogene Waren
263.215,24
149
b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen
9.790.080,33
12.486
10.053.295,57
12.635
5.
Personalaufwand
a)
Löhne und Gehälter
410.617,46
362
b)
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung
209.959,41
203
-
davon aus Altersversorgung
35.411,26
EUR
(Vorjahr
36
TEUR
)
620.576,87
565
6.
Abschreibungen
28.498,93
6
7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
1.437.616,63
1.877
8.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
1.132.668,98
798
-
davon an verbundene Unternehmen
1.132.668,98
EUR
(Vorjahr
798
TEUR
)
9.
Ergebnis nach Steuern
-1.727.415,72
-2.725
10.
Sonstige Steuern
143.924,00
144
11.
Jahresfehlbetrag
-1.871.339,72
-2.869
Anlage
II
Anlage III/1
ANHANG KONVOY GMBH
ZUM JAHRESABSCHLUSS PER 31.12.2023
Konversion Münster
Oxford und York
Inhalt
1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss .................................................................................... 2
2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ..................................................................................... 2
3 Erläuterungen zur Bilanz ................................................................................................................. 3
4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung .......................................................................... 5
5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen .............................................................................................. 6
6 Sonstige Angaben ........................................................................................................................... 6
6.1 Zusammensetzung der Organe .............................................................................................. 6
6.2 Vergütung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates ...................................................... 8
6.3 Arbeitnehmer ......................................................................................................................... 8
6.4 Altersversorgung .................................................................................................................... 8
6.5 Honorar des Abschlussprüfers ............................................................................................... 8
6.6 Konzernzugehörigkeit ............................................................................................................ 8
6.7 Vorschlag zur Ergebnisverwendung ....................................................................................... 9
6.8 Nachtragsbericht .................................................................................................................... 9
Anlage III/2
1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die KonvOY GmbH mit Sitz in Münster ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Num-
mer HRB 16654 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der Wohnraumver-
sorgung in Münster durch Entwicklung der Konversionsflächen der Grundstücksareale der ehemaligen
York- und Oxford-Kaserne.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Aufstellung des
Jahresabschlusses erfolgt unter Beachtung des § 108 Abs. 1 Ziffer 8 der Gemeindeordnung und auf-
grund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Bilanz und Gewinn- und Ver-
lustrechnung sind entsprechend den §§ 266 bzw. 275 HGB gegliedert.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte trotz des ausgewiesenen nicht durch Eigenkapital ge-
deckten Fehlbetrages von 10.041 TEUR (Vj.: 8.170 TEUR) unter Zugrundelegung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit, da der Wirtschaftsplan der Gesellschaft eine entsprechend positive Unterneh-
mensprognose ausweist.
2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die im Vorjahr angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethodik wird im Geschäftsjahr 2023 un-
verändert fortgesetzt.
Beginnend ab dem Geschäftsjahr 2020 werden vereinnahmte Verkaufserlöse und Kostenerstattungen
entsprechend dem Baufortschritt als realisiert angesehen und als Umsatzerlöse bilanziert. Der Bau-
fortschritt wird als Quote aus den bis zum Bilanzstichtag aufgewendeten und gemäß Wirtschaftsplan
insgesamt erwarteten Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt. Korrespondierend hierzu er-
folgt der Ausweis analog abgegrenzter Bestandsminderungen in der Position „Erhöhung oder Vermin-
derung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Auf bereits im Geschäftsjahr 2019 vereinnahmte Kostenerstattungen wurde diese Methodik erstmals
in 2020 analog angewendet. Im Geschäftsjahr 2023 resultieren hieraus die folgenden Umsatzerlöse:
Quartier YORK Quartier OXFORD Summe
€ € €
Verkaufserlöse
Ei nna hmen 2023 - 10.444.000 10.444.000
Bauforts chri tt 53,66% 65,74%
abgegrenzte Erträge aus
Einnahmen 2023 - 6.635.796 6.635.796
abgegrenzte Erträge aus
Einnahmen der Vorjahre 925.271 80.159 1.005.430
realisierte Umsatzerlöse 925.271 6.715.955 7.641.226
Kostenerstattungen
Ei nna hmen 2023 - - -
Bauforts chri tt 53,66% 65,74%
abgegrenzte Erträge aus
Einnahmen 2023 - - -
abgegrenzte Erträge aus
EInnahmen der Vorjahre 235.634 64.345 299.979
realisierte Umsatzerlöse 235.634 64.345 299.979
Summe 1.160.905 6.780.300 7.941.205
Anlage III/3
Diesen Umsatzerlösen stehen Bestandsminderungen von 8.415.865 EUR (Vj.: 14.098 TEUR) entgegen.
Die Gesellschaft weist entsprechend § 42 Abs. 3 GmbHG Forderungen und Verbindlichkeiten gegen
bzw. gegenüber ihrer Gesellschafterin als separate Bilanzpositionen aus.
Der Ansatz des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die bezüglich
der abnutzbaren Sachanlagen um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert werden. Dabei rich-
ten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Die durch die Gesellschaft erworbenen und zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude wer-
den zu Anschaffungskosten im Umlaufvermögen bilanziert, da sie die Voraussetzungen des § 247 Abs.2
HGB nicht erfüllen. Bauvorbereitungskosten für diese Grundstücke werden zu Anschaffungs- bzw. Her-
stellungskosten bewertet und zusammen mit den Anschaffungskosten für die Grundstücke und Ge-
bäude bilanziert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Nicht oder nicht
vollständig werthaltige Forderungen werden ggf. wertberichtigt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Auf-
wand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Vom Aktivierungswahlrecht bezüglich aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wird
kein Gebrauch gemacht.
Die Sonderposten aus Zuwendungen werden in Übereinstimmung mit den Vorräten gebildet und ent-
sprechend dem Projektzeitraum (8 Jahre) aufgelöst.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages ange-
setzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Hierbei werden zukünftige
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden - soweit vorhanden - abgezinst.
Die Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling gegenüber der Gesellschafterin Stadt Münster sind zu-
sammen mit Forderungen und Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsverrechnungen unter den Ver-
bindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Er-
trag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
3 Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich unmittelbar aus dem Anlagenspiegel, der dem An-
hang als Anlage (Seite 9 bis 10) beigefügt ist. Die Gesellschaft hat sich im Jahre 2018 an der NRW.UR-
BAN Kommunale Entwicklung GmbH (Düsseldorf) beteiligt. Ihr Anteil am Stammkapital beträgt mitt-
lerweile 0,33%.
Im April 2018 sind die Grundstückskaufverträge hinsichtlich der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne
beurkundet worden. Besitz, Gefahren, Nutzen und Lasten dieser zum Verkauf bestimmten Grundstü-
cke gingen am 4. Oktober 2018 auf die KonvOY über. Es handelt sich sowohl um bebaute wie auch
unbebaute Grundstücke, teilweise erschlossen, teilweise noch nicht erschlossen. Die Bauvorberei-
tungskosten betreffen alle den zu vermarktenden Grundstücken direkt zuzuordnende Kosten, die mit
der Herstellung der Vermarktbarkeit einhergehen, z.B. Planungs-, Herrichtungs- und Erschließungskos-
Anlage III/4
ten. Laufende Unterhalts- und Betriebskosten sind nicht aktiviert, sondern in der Gewinn- und Verlust-
rechnung im Aufwand ausgewiesen. Der Gesamtausweis hat sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt ent-
wickelt:
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger
als einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leis-
tungen gegen eine weitere Tochtergesellschaft der Stadt Münster.
Das Stammkapital ist voll eingezahlt.
Die Steuerrückstellungen betreffen noch nicht veranlagte Grundsteuern für die Vorratsgrundstücke.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für bereits erhaltene,
aber noch nicht abgerechnete Dienstleistungen (291 TEUR, Vj.: 236 TEUR), Personalrückstellungen (48
TEUR, Vj.: 42 TEUR) sowie für Kosten der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses (31 TEUR, Vj.:
21 TEUR) zusammen.
Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ergibt sich unmittelbar aus dem Verbindlichkeitenspie-
gel, der dem Anhang als Anlage (Seite 11) beigefügt ist.
Unter den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden vereinnahmte Zahlungseingänge aus
dem Verkauf von Baugrundstücken von Erwerbern sowie Kostenerstattungen von der Wohn + Stadt-
bau GmbH, Münster, ausgewiesen, die aufgrund des Baufortschritts in den einzelnen Quartieren noch
nicht als Umsatzerlöse auszuweisen waren.
Quartier YORK Quartier OXFORD Summe
€ € €
Vortrag aus 2022 45.255.250,66 45.055.074,21 90.310.324,87
Bestandsveränderungen 2023
Bestandserhöhungen
Grunderwerb 225.000,00- - 225.000,00-
Management, Beratung 155.063,60 157.823,69 312.887,29
Folgekosten Qualitäten 23.621,50 14.262,15 37.883,65
Herrichtung 926.253,83 1.340.455,77 2.266.709,60
Erschließung 3.639.209,01 3.158.150,49 6.797.359,50
Grünzüge 3.371,43 19.752,74 23.124,17
Vermessung - - -
Aktivierte Finanzierungskosten 592.541,25 382.033,20 974.574,45
Gebäudeaufwertung - - -
Substanzerhalt 182.894,87 69.344,72 252.239,59
Aktivierte Gemeinkosten 301.832,14 225.086,55 526.918,69
5.599.787,63 5.366.909,31 10.966.696,94
Bestandsverminderungen
abgegrenzte Bestandsverminderungen 2.445.455,00 5.970.970,00 8.416.425,00
Verlustfreie Bewertung - - -
2.445.455,00 5.970.970,00 8.416.425,00
Saldo 2023 3.154.332,63 604.060,69- 2.550.271,94
31.12.2023 48.409.583,29 44.451.013,52 92.860.596,81
Bauvorbereitungskosten 4.705.414,24 4.759.789,56 9.465.203,80
Aktivierte Finanzierungskosten 592.541,25 382.033,20 974.574,45
Aktivierte Gemeinkosten 301.832,14 225.086,55 526.918,69
Bestandserhöhungen 5.599.787,63 5.366.909,31 10.966.696,94
Bestandsverminderungen 2.445.455,00 5.970.970,00 8.416.425,00
Bestandsveränderung 3.154.332,63 604.060,69- 2.550.271,94
Anlage III/5
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen gegenüber weiteren Tochtergesellschaften der Stadt Münster.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 71.305.683,13 EUR (Vj.: 69.606 TEUR)
betreffen drei im Jahre 2018 und jeweils ein im Jahr 2020, im Jahr 2021, im Jahr 2022 und im Jahr 2023
von der Gesellschafterin Stadt Münster aufgenommene Darlehen in Höhe von 63.900 TEUR (Vj.: 64.700
TEUR), Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling in Höhe von 7.111 TEUR (Vj.: 4.877 TEUR) sowie sal-
dierte Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 295 TEUR (Vj. 28 TEUR).
Die Gesellschafterdarlehen mit einem Gesamtvolumen von (ursprünglich) 90.000 TEUR wurden im Ge-
schäftsjahr planmäßig in Höhe von 5.800 TEUR (Vj.: 5.800 TEUR) getilgt.
Zu Gunsten verbundener Unternehmen bestehen nachfolgende Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
(Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen) in Form von gesamtschuldnerischen Haftungen so-
wie sonstige finanzielle Verpflichtungen etc., zu denen auch auf die Ausführungen im Lagebericht ver-
wiesen wird.
Die Kaufverträge mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beinhalten eine gesamtschuld-
nerische Haftung der jeweiligen Käuferinnen (Stadt Münster, KonvOY GmbH, Wohn + Stadtbau GmbH),
die zwischen den Käuferinnen im Innenverhältnis entsprechend den jeweiligen Eigentumsflächen auf-
geteilt ist. Auf die Konversionspartnerinnen entfallen ca. 17% der Kasernengesamtflächen. Die Kauf-
verträge mit der BImA enthalten etliche bedingte und unbedingte Variablen in unterschiedlicher Hin-
sicht (z.B. Zeit, Raum, Bebauungsart etc.), die sich sowohl zu Gunsten der Käuferinnen wie auch zu
ihren Lasten auswirken können; die gesamtschuldnerische Haftung wird auf einen niedrigen zweistel-
ligen Millionenbetrag geschätzt und entfällt im Wesentlichen auf die Konversionspartnerinnen. Auf-
grund der wirtschaftlichen Lage der Konversionspartnerinnen wird nicht mit einer Inanspruchnahme
gerechnet.
Zudem sind die durch die KonvOY zu erstellenden verkehrs- und entwässerungstechnischen Anlagen
samt den ggf. notwendig werdenden Anpassungsmaßnahmen sowie der öffentlichen Grünflächen im
Vertragsgebiet nach Abschluss der Maßnahme unentgeltlich auf die Stadt Münster zu übertragen. Die
KonvOY GmbH ist daher darauf angewiesen, dass die Preisgestaltung bei der Vermarktung der Grund-
stücke einen entsprechenden Ausgleich dieser Kosten sicherstellt.
4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die im Geschäftsjahr 2023 wie auch im Vorjahr erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Die Bestandserhöhungen und -verminderungen an unfertigen Erzeugnissen betreffen aktivierte Her-
stellungskosten in Bezug auf die Vorratsgrundstücke von 10.967 TEUR (Vj.: 13.462 TEUR) sowie Be-
standsminderungen von 8.416 TEUR (Vj.: 13.981TEUR); zur Zusammensetzung des Betrages wird auf
die Aufstellung unter den Erläuterungen zur Bilanz verwiesen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Auflösungen des Sonderpostens
der Investitionszuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Entschädigungen.
2022
Quartier
YORK
Quartier
OXFORD übergeordnet Summe Summe
€ € € € €
Abgegrenzte Verkaufserlöse 925.272,00 6.715.955,00 - 7.641.227,00 11.356.462,00
Abgegrenzte Kostenerstattungen 235.634,00 64.345,00 - 299.979,00 1.614.786,00
Erlöse aus Vermietung von
Bestandsgebäuden 629.303,47 73.339,27 - 702.642,74 625.596,34
Weiterberechnung von
Dienstleistungen - - 33.430,75 33.430,75 -
-
Summe 1.790.209,47 6.853.639,27 33.430,75 8.677.279,49 13.596.844,34
2023
Anlage III/6
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen Aufwendungen für vermietete Ge-
bäude. Die von Dritten bezogenen Leistungen im Zusammenhang mit der Baureifmachung der Vorrats-
grundstücke sind als Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen.
Die Personalaufwendungen beinhalten die Gehälter der bei der KonvOY fest angestellten Mitarbeiter
sowie die hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
Die Zinsaufwendungen des Geschäftsjahres betreffen mit 975 TEUR Zinszahlungen (Vj.: 786 TEUR) auf
die Darlehen von der Gesellschafterin Stadt Münster sowie mit 24 TEUR (Vj.: 12 TEUR) Zinsen für die
Inanspruchnahme des Cash-Pools der Gesellschafterin Stadt Münster. Seit dem Geschäftsjahr 2019
macht die Gesellschaft vom Aktivierungswahlrecht des § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB Gebrauch und aktiviert
die Darlehenszinsen in den Herstellungskosten der zum Verkauf bestimmten Grundstücke, da die Dar-
lehensvereinbarungen mit der Stadt Münster eine entsprechende Zweckbindung der Darlehen enthal-
ten und die Zinsen ausschließlich während des Zeitpunktes der Herstellung eines verkaufsfähigen Zu-
standes der Grundstücke angefallen sind. Die Gegenbuchung ist in den Bestandsveränderungen ent-
halten.
Unter den sonstigen Steuern sind die Grundsteuern auf die im Umlaufvermögen gehaltenen Grund-
stücke und die Kfz-Steuer ausgewiesen.
5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige, nicht unmittelbar aus der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung abzuleitende finanzielle
Verpflichtungen bestehen aus der Verzinsung der von der Gesellschafterin Stadt Münster gewährten
Darlehen. Die Zahllast aus diesen Zinsen beträgt:
Zusätzlich bestehen aus Miet- und Leasingverträgen finanzielle Verpflichtungen wie folgt:
6 Sonstige Angaben
6.1 Zusammensetzung der Organe
Organe der Gesellschaft sind gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages
die Gesellschafterversammlung,
der Aufsichtsrat und
die Geschäftsführung.
2023 2022 Veränderung
€ € €
Prüfungs- und Beratungskosten 140.926,98 170.140,21 29.213,23-
Grundbesitzabgaben 232.854,56 188.146,96 44.707,60
Dienstleistungen von verbundenen Unternehmen 182.645,09 176.608,03 6.037,06
Vertriebskosten 535.781,34 567.669,97 31.888,63-
Forderungsverluste - - -
Werbung und Anzeigen 93.346,81 419.714,67 326.367,86-
Diverse 111.453,66 128.405,14 16.951,48-
1.297.008,44 1.650.684,98 353.676,54-
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Gesamt
TEUR 944 1.228 1.084 949 871 193 136 5.405
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Gesamt
TEUR 61 61 60 58 58 58 58 414
Anlage III/7
Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023 bestellt:
Stephan Aumann, Münster
Die KonvOY GmbH hat einen Aufsichtsrat, bestehend aus 12 von der Gesellschafterin entsandten Mit-
gliedern. Dieser hat sich nach Änderung des Gesellschaftsvertrags der KonvOY zum 19.12.2018 in sei-
ner ersten Sitzung am 22.1.2019 konstituiert.
Im Geschäftsjahr 2023 gehörten dem Aufsichtsrat als ordentliche Mitglieder an:
Vorsitzende(-r) Andreas Nicklas
Rechtsanwalt
1. stellv. Vorsitzende(-r)
Stephan Brinktrine
Abteilungsleiter Finanzbuch-
haltung
2. stellv. Vorsitzende(-r) Otto Reiners
Referatsleiter
Mitglieder Dr. Martin Lücke
Tierarzt
Peter Bensmann
Kaufmann / Unternehmensbe-
rater
Dr. Markus Johow
Bauingenieur
Annika Bürger
Bioinformatikerin
Christoph Kattentidt
Diplom Sozialarbeiter
(bis 8. November 2023)
Christine Schulz
Geschäftsführerin
(seit 8. November 2023)
Hedwig Liekefedt
Lehrerin
Heinrich Götting
Kaufmann
Ortrud Philipp
Geschäftsführerin
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlage III/8
6.2 Vergütung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates
Der von der Stadt Münster abgestellte Geschäftsführer erhielt im Geschäftsjahr für seine Tätigkeit
keine Vergütung durch die Gesellschaft. Die KonvOY GmbH zahlte eine Kostenerstattung in Höhe von
104.958,27 Euro an die Stadt Münster.
Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Berichtsjahr folgende Beträge ausgezahlt:
Andreas Nicklas 3.120,00 €
Stephan Brinktrine 650,00 €
Otto Reiners 520,00 €
Peter Bensmann 650,00 €
Dr. Markus Johow 520,00 €
Dr. Anika Bürger 390,00 €
Christoph Kattentidt 260,00 €
Hedwig Liekefedt 520,00 €
Heinrich Götting 650,00 €
Dirk Bensmann (Vertreter) 260,00 €
Christine Schulz (Vertreterin) 390,00 €
Prof. Dr. Rita Stein-Redent (Vertreterin) 260,00 €
6.3 Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 sieben Angestellte (Vj.: 7).
6.4 Altersversorgung
Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung nach den für die Angestellten des
öffentlichen Dienstes geltenden Grundsätzen gewährt, die über Kommunale Versorgungskassen West-
falen-Lippe (kvw), Münster, abgewickelt wird. Auf eine Bilanzierung der daraus entstehenden mittel-
baren Versorgungszusagen hat die Gesellschaft gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. Bei der
Finanzierung der Leistungen der kvw ist nach dem umlagefinanzierten Abrechnungsverband I und dem
kapitalgedeckten Abrechnungsverband II zu unterscheiden. Die Gesellschaft gehört mit sämtlichen Be-
schäftigten dem Abrechnungsverband I an.
Im Abrechnungsverband I finanziert die kvw ihre Leistungen über ein modifiziertes Abschnitts-de-
ckungsverfahren (Umlageverfahren). Die Beiträge zur kvw werden für alle ständig Beschäftigten der
Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2023 auf 4,5 % (Vj.: 4,5 %) des zusatzversorgungs-
pflichtigen Entgelts. Weiterhin wird seitens der kvw Sanierungsgeld in Höhe von 3,25 % (Vj.: 3,25 %)
des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erhoben.
6.5 Honorar des Abschlussprüfers
Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschlussprüfers, der Beratungs- und
Prüfungsgesellschaft BPG mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, einschließlich des Auf-
wands aufgrund der Bildung von Rückstellungen für die Abschlussprüfung beläuft sich auf 15 TEUR (Vj.:
14 TEUR) und betrifft Leistungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.
6.6 Konzernzugehörigkeit
Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster und wird in deren Konzernab-
schluss einbezogen. Name und Sitz des Mutterunternehmens mit dem kleinsten und dem größten Kon-
solidierungskreis ist Stadt Münster, Münster.
Anlage III/9
6.7 Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäfts-
jahres 2023 in Höhe von 1.871.339,72 EUR zusammen mit dem Verlustvortrag per 31. Dezember 2022
auf neue Rechnung vorzutragen.
6.8 Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.
Münster, den 10. Mai 2024
Stephan Aumann
Geschäftsführer
Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2023
ENTWICKLUNG DER ANSCHAFFUNGSWERTE
Anfangsstand
Zugang
Abgang
Endstand
Bilanzposten:
1
EUR
2
EUR
3
EUR
4
EUR
5
A.
Anlagevermögen
I.
Sachanlagen
1.
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
138.848,72
93.614,93
343,45
232.120,20
2.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
428.528,35
603.196,38
0,00
1.031.724,73
567.377,07
696.811,31
343,45
1.263.844,93
II.
Finanzanlagen
Beteiligungen
1.224,32
0,00
0,00
1.224,32
568.601,39
696.811,31
343,45
1.265.069,25
Anlage III/10
ENTWICKLUNG DER ABSCHREIBUNGEN
Anfangsstand
Umbuchungen
Entnahme für
Abgänge
Endstand
Restbuchwerte
31.12.2023
Restbuchwerte
31.12.2022
EUR
6
EUR
7
EUR
8
EUR
9
EUR
10
EUR
11
17.366,72
28.498,93
343,45
45.522,20
186.598,00
121.482,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.031.724,73
428.528,35
17.366,72
28.498,93
343,45
45.522,20
1.218.322,73
550.010,35
0,00
0,00
0,00
0,00
1.224,32
1.224,32
17.366,72
28.498,93
343,45
45.522,20
1.219.547,05
551.234,67
Anlage III/11
bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
€ € € €
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 45,20 45,20 - -
(Vorjahr) 45,55 45,55 - -
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 23.018.364,00 3.853.182,86 19.165.181,14 117.753,23
(Vorjahr) 19.890.569,00 6.527.775,20 13.362.793,80 378.927,42
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 955.770,61 955.770,61 - -
(Vorjahr) 1.195.807,36 1.195.807,36 - -
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 32.768,71 32.768,71 - -
(Vorjahr) - - - -
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 71.305.683,13 18.205.693,10 53.099.990,03 5.000.000,00
(Vorjahr) 69.605.810,13 10.705.818,13 58.899.992,00 10.699.984,00
5. Sonstige Verbindlichkeiten 7.256.536,68 7.256.536,68 - -
(Vorjahr) 7.613.508,58 7.613.508,58 - -
Gesamt 102.569.168,33 30.303.997,16 72.265.171,17 5.117.753,23
(Vorjahr) 98.305.740,62 26.042.954,82 72.262.785,80 11.078.911,42
KonvOY GmbH
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023
Total
31.12.2023
davon mit einer Restlaufzeit
Anlage III/12
Anlage IV/1
Lagebericht KonvOY GmbH
Zum Jahresabschluss per 31.12.2023
Entwicklung der Quartiere
Oxford und York in Münster
Anlage IV/2
INHALT
1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 3
a) GESCHÄFTSMODELL DES UNTERNEHMENS 3
b) ZIELE UND STRATEGIEN 4
2 WIRTSCHAFTSBERICHT 5
a) Marktumfeld 5
b) Wirtschaftsplanung und Umsetzung 5
3 DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS 6
a) Ertragslage 6
b) Vermögenslage 7
c) Finanzlage (Kapitalstruktur, Investitionen, Liquidität) 9
4 CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG 10
a) Prognosebericht 10
b) Chancen 11
4.b.1 Markt 11
4.b.2 Zinsniveau und Investitionsbereitschaft 11
4.b.3 Qualitäten 11
4.b.4 Öffentlichkeit 11
4.b.5 Förderung 12
4.b.6 Verträge und Kosten 12
4.b.7 Liquidität 12
4.b.8 Fristen 12
4.b.9 Mieterlöse 12
c) Risiken 13
4.c.1 Markt 13
4.c.2 UKRAINE-KRIEG 13
4.c.3 Qualitäten 13
4.c.4 Öffentlichkeit 13
4.c.5 Förderung 13
4.c.6 Verträge und Kosten 14
4.c.7 Liquidität 14
4.c.8 Fristen 14
4.c.9 Vermietungen / Nutzungsüberlassungen 15
KONVERSION MÜNSTER
LAGEBERICHT KONVOY GMBH
Anlage IV/3
1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS
A) GESCHÄFTSMODELL DES UNTERNEHMENS
Die KonvOY GmbH (KonvOY) ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt Münster.
Gegenstand des Unternehmens ist die Bereitstellung von geräumten und erschlossenen
Baugrundstücken zur Bebauung mit Wohnraum, Mischnutzungen und sozialen Infrastrukturen.
Die ehemaligen Kasernen Oxford und York in Münster wurden im Geschäftsjahr 2018 durch die Stadt
Münster, die Wohn- und Stadtbau GmbH (W + S GmbH) und die KonvOY von der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) erworben. Die KonvOY hat im Zuge des Ankaufs die für die
Verwirklichung ihres Geschäftszwecks erforderlichen Liegenschaften von der BImA erworben. Der
Besitzübergang fand im Oktober 2018 statt.
Auf Basis der städtebaulichen und bauplanungsrechtlichen Grundlagen werden auf den
Liegenschaften der Oxford und York Kasernen rd. 3.000 Wohneinheiten entstehen. Auf den Flächen
der KonvOY werden mit der Herrichtung und Baureifmachung die Voraussetzungen für rd. 2.100
Wohneinheiten geschaffen. Die KonvOY übernimmt selbst keinen Hochbau1, sondern entwickelt die
Grundstücke nach Maßgabe der städtebaulichen Verträge und veräußert die baureifen Grundstücke
zum Zweck der weiteren Bebauung durch Dritte. Hierzu kann die KonvOY sämtliche Geschäfte
betreiben, die diesem Zwecke dienlich sind. Neben den eigenen Flächen übernimmt die KonvOY die
Herrichtung und Erschließung für die Flächen der W + S GmbH auf den Kasernenflächen und für die
Flächen der sozialen Infrastruktur im Eigentum der Stadt Münster.
Das Geschäftsmodell der KonvOY ist auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit ausgelegt. Die für den
Ankauf der zu entwickelnden Flächen eingesetzten Mittel werden durch die Rückflüsse aus der
Grundstücksvermarktung gedeckt. Zusätzlich werden Rückflüsse aus der Vermarktung der Flächen
mit einer Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals von mindestens 5 % angestrebt. Die
Ausschüttungsregelungen sind im Managementkontrakt mit der Stadt Münster vereinbart. Über
den Managementkontrakt bindet sich die KonvOY zudem an die Public Corporate Governance
Kodex-Vorgaben des Stadtkonzerns.
Zur Umsetzung des Geschäftsmodells wurden ab Mitte 2019 Einstellungen getätigt. Insgesamt sind
zum Stichtag 31. Dezember 2023 7 Mitarbeiter:innen direkt bei KonvOY eingestellt:
- Kaufmännische Leitung: 01.07.2019, aufgrund Elternzeit und späterer Kündigung Ersatz
durch Neueinstellung 01.07.2022
- Leitung Quartiersentwicklung: 01.07.2019
- Objektmanager: 01.09.2019
- Team Assistenz: 01.10.2019, Ersatz durch Neueinstellung 15.4.2021
- Buchhaltungsassistenz: 01.02.2021
- Zwei Quartiersentwickler:innen: 15.01.2021
1 Bis auf die Sanierung und Herrichtung eines Gebäudes im Oxford-Quartier mit dem Ziel, vermietbare und
eigengenutzte gewerbliche Flächen zu errichten, um die Immobilie am Ende der geplanten
Quartiersentwicklung als voll vermietetes Objekt zu veräußern.
KONVERSION MÜNSTER
LAGEBERICHT KONVOY GMBH
Anlage IV/4
Die derzeitige Geschäftsführung ist seit dem 01.07.2019 bestellt. Die Anstellung der
Geschäftsführung erfolgt über die Stadt Münster aufgrund der Doppelfunktion als
Konversionsmanager für das Dezernat III/2. Die Leistungen der Geschäftsführung für die KonvOY
werden auf Stundenbasis durch die KonvOY gegenüber der Stadt Münster vergütet. Ebenfalls ist ein
Teil einer weiteren städtischen Stelle beim Konversionsmanagement für Aufgabenerledigung der
KonvOY bereitgestellt und wird nach einer festen Pauschale vergütet.
Um den eigenen Betriebsapparat möglichst überschaubar und schlank zu halten, bedient sich die
KonvOY bei Ihrer Tätigkeit vornehmlich dreier Dienstleister, die die KonvOY bei der Koordinierung
und der operativen Steuerung der Entwicklungsarbeit unterstützen und das übergeordnete
Projektcontrolling begleiten:
Die Leistungsbeziehungen im Stadtkonzern werden über einen Dienstleistungsvertrag (i.d.F.
2. Änderung August 2020) geregelt. Dieser Dienstleistungsvertrag regelt u.a. die Erbringung
der Leistungen für die Erschließungsplanung und -umsetzung durch das Amt für Mobilität
und Tiefbau der Stadt Münster.
Für die operative Umsetzung der Herrichtung wurde ein Dienstleistungsvertrag mit
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NU) abgeschlossen.
Für die Projekt- und Prozesssteuerung, die Vermarktungsplanung und die strategische
Budgetplanung besteht ein Dienstleistungsvertrag mit Drees & Sommer GmbH (D & S).
Es besteht eine Beteiligung an der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (Amtsgericht
Düsseldorf, HR B 79640) in Höhe von 1.000 EUR. In der Gesellschafterversammlung am 03.12.2022
wurde das Stammkapital der Gesellschaft erhöht. Entsprechend des hiernach geänderten
Gesellschaftsvertrages entspricht die Beteiligung der KonvOY GmbH am Stammkapital der
Gesellschaft 0,33 %.
Die externen Einflussfaktoren werden mit ihren Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr im
Chancen- und Risikobericht erörtert.
B) ZIELE UND STRATEGIEN
Ziel der Gesellschaft ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster. Die KonvOY GmbH
hat den Auftrag, die erworbenen Liegenschaften zu qualitativ hochwertigen und durchmischten
Quartieren zu entwickeln, in denen ein breites Angebot an unterschiedlichen Wohnformen und
Preisklassen angeboten werden soll. Die Vergabe der baureifen Grundstücke soll in transparenten
Verfahren stattfinden. Es werden ausschließlich Konzeptvergaben durchgeführt. Ziel hierbei ist es,
eine ausgewogene Mischung im Quartier zu erreichen. Die Vorgaben der Sozialgerechten
Bodennutzung in Münster (SoBoMü) in Form von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau und
30 % förderfähigen Wohnungsbau der Mehrfamilienwohngebäude über die gesamten Quartiere
werden bei den Vergaben an Investoren beachtet. Gleichzeitig soll über die Doppelfunktion der
Geschäftsführung als Konversionsmanager die enge Verzahnung mit der Stadtentwicklung der Stadt
Münster sichergestellt werden.
KONVERSION MÜNSTER
LAGEBERICHT KONVOY GMBH
Anlage IV/5
2 WIRTSCHAFTSBERICHT
A) MARKTUMFELD
Der Wohnimmobilienmarkt in Münster weist einen stetigen starken Nachfrageüberhang nach
Wohnungen auf. Dieser Nachfrageüberhang ist durch die hohen Zuzugsraten innerhalb des letzten
Jahrzehnts begründet. Der vergleichsweise geringe Wohnungsbau und die nur geringen
Leerstandsreserven konnten diese Entwicklung nicht ausreichend abbremsen. In der
Entwicklungsbetrachtung der Haushalte mit Wohnungsbedarf, der Fluktuationsreserve sowie des
verfügbaren Wohnungsbestandes wird für die Stadt Münster ermittelt, dass ab 2022 bis 2045 ein
jährlicher durchschnittlicher Neubaubedarf von 1.670 Wohnungen pro Jahr existiert, von 2022 bis
2025 sogar von 2.500 Wohnungen pro Jahr. Weiterhin besteht eine hohe Nachfrage nach
Baugrundstücken trotz der im Vergleich zu den Vorjahren höheren Zinsentwicklungen sowie trotz
der gestiegenen Bauproduktionskosten. Der hohe Nachfrageüberhang begründet auch den starken
Anstieg der Erstbezugsmieten im Zeitraum von 10 Jahren um ca. 24 % (im Jahr 2022 wurde eine
durchschnittliche Erstbezugsmiete von ca. 13,66 €/m² ermittelt) und den weiterhin stetigen Anstieg
der Grundstückspreise. Die Steigerung der Verkaufspreise bei unbebauten Grundstücken betrug von
2021 auf 2023 5%, bei bebauten Grundstücken 2% für Einfamilienhäuser und 6% für
Mehrfamilienhäuser. Die KonvOY GmbH ist somit in Münster an einem hoch dynamischen und
nachgefragten Immobilienmarkt tätig. Es wird auch weiterhin von einer hohen Nachfrage nach
Wohnbaugrundstücken ausgegangen. Die Entwicklung der York- und Oxford Kasernen soll künftig
zur Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen: mindestens 30 % der Wohnfläche werden als
öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert. Somit wird die KonvOY GmbH einen wesentlichen
Beitrag dazu leisten, dass sich die Immobilienpreise und Mieten in Münster in Zukunft moderater
entwickeln werden. Neben dem Wohnimmobilienmarkt sind auch die Nachfrage nach Büro- und
Einzelhandelsflächen in Münster ungebrochen hoch. In diesen Segmenten besteht durch das knappe
Angebot ebenfalls ein Nachfrageüberhang. Da die Flächennachfrage in sämtlichen auf den
Konversionsflächen geplanten Nutzungssegmenten hoch ist, wird von einer schnellen und
reibungslosen Vermarktung ausgegangen. (InWIS und Stadt Münster, Wohnungsbedarfsprognose
und Wohnungsbedarfsdeckungsprognose 2023; NRW.BANK Münster Wohnungsmarktprofil 2023;
DZ-Hyp Regionale Immobilienzentren Deutschland 2023; Gutachterausschuss der Stadt Münster
Grundstücksmarktbericht 2023)
Die KonvOY GmbH wird somit einen bedeutenden Beitrag zur Baulandentwicklung der Stadt
Münster leisten. Die Umsetzung der geplanten Rückbau- und Erschließungsmaßnahmen soll zu einer
schnellen Vermarktung der erschlossenen Baugrundstücke führen.
Bei der anstehenden Vermarktung sind Baufelder in verschiedenen Größen möglich und geplant. Es
können sowohl große Pakete mit einer voraussichtlich relativ homogenen Bebauung, als auch
kleinere ausgewählte Baufelder erworben werden, die besondere Projekte und Wohnformen
möglich machen.
B) WIRTSCHAFTSPLANUNG UND UMSETZUNG
Auf Basis der Businessplanung für beide Liegenschaften wurde in 2018 eine erste Wirtschafts-
planung mit dem Horizont 2018 bis 2023 gefertigt. Auf dieser Grundlage wurden die voraussicht-
lichen Liquiditätsbedarfe sowie die voraussichtliche Ergebnisentwicklung kalkuliert. Die
Wirtschaftsplanung wurde beginnend im Jahr 2019 kontinuierlich fortgeschrieben.
Im Vergleich zur Ursprungsplanung sind zeitliche Anpassungen bei der Planung, der Baureifmachung
sowie der Erschließung erkennbar. Durch die steigende Detaillierung der Planung, Vorbereitung und
KONVERSION MÜNSTER
LAGEBERICHT KONVOY GMBH
Anlage IV/6
Durchführung der zahlreichen bauvorbereitenden Maßnahmen und insbesondere aufgrund der
Auswertung durchgeführter Vergabeverfahren sowie eine kontinuierliche Kostenverfolgung und
fachliches Budgetcontrolling gewinnt die Prozessplanung mehr und mehr Fundiertheit. Die
wesentlichen Verzögerungsfaktoren waren seit dem Jahr 2019 verschärften Anforderungen der
Feuerwehr an die Kampfmittelerkundungen, die Anforderungen des Arbeitsschutzes und der
aufwendigen Entsorgungswege bei Schadstofffunden bei abzubrechenden Gebäuden, die einer
vorherigen Sanierung bedürfen sowie das Auffinden von nicht verwertbaren Boden- und
Abbruchmengen. Die Zeitplanung der Erschließung wurde damit verzögert, was unmittelbar
Auswirkungen auf den zeitlichen Beginn der Grundstücksvergabeverfahren hatte. Die Auswirkungen
wurden im Wirtschaftsplan 2023 entsprechend berücksichtigt.
Weiterhin mussten einzelne Erschwernisse des Bauablaufes auch im Jahr 2023 baufeldabhängig
festgestellt werden. Erneute intensive Regenereignisse sorgen aufgrund der Bodenverhältnisse
schnell für länger vernässte und damit unpassierliche Baustellenbereiche. Auch die
Kampfmittelerkundungen und Schadstoffsanierungen prägen weiterhin die
Baureifmachungsgeschehnisse in den beiden Quartieren. Zugleich konnten nicht so viele
Bodenmengen wiederverwertet werden, wie ursprünglich angenommen. Somit stieg der Anteil an
Böden, die einer Verwertung zugeführt werden mussten. Gleichwohl konnte die Vorstufe der
Erschließungsmaßnahmen im York-Quartier zu 54 % und im Oxford-Quartier zu 66 % zu Ende 2023
hergestellt werden und darüber hinaus im Nordbereich des York-Quartiers sogar bereits der
Endstufenausbau der Erschließungsstraßen hergestellt werden.
Die Berücksichtigung von Abhängigkeiten anderer Entwicklungen, die die zeitliche Verfügbarkeit der
KonvOY Grundstücke erheblich beeinflussen, konnte mit einem ausreichenden Sicherheitsaspekt
präziser in die Fortschreibung der wirtschaftlichen Entwicklung eingewoben werden. Hauptsächlich
betrifft dies die Errichtungszeiträume der äußeren Erschließung der beiden Quartiere sowie die
Verlagerung der Zentralen Unterbringungseinrichtung für geflüchtete Menschen des Landes NRW
im York-Quartier.
3 DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS
A) ERTRAGSLAGE
Durch die Baureifmachung erfolgt die Schaffung der Grundlagen für die künftigen Erlöse in Form des
Abverkaufs von entwickelten Grundstücken. Die KonvOY hat derzeit erfolgreich weitere
Investorenauswahl- und Grundstücksvergabeerfahren für verschiedene Baufelder durchgeführt.
Im Jahr 2023 wurden Umsatzerlöse durch entsprechend dem Baufortschritt abgegrenzte Einnahmen
aus Grundstücksverkäufen (7.641 TEUR, Vj.: 11.356 TEUR) und Kostenerstattungen (300 TEUR, Vj.:
1.615 TEUR) sowie Mieterträge in Höhe von 703 TEUR (Vj.: 626 TEUR) erzielt. Aus
Entschädigungsleistungen, der Auflösung von Rückstellungen und Sonderposten resultieren
sonstige betriebliche Erträge von 318 TEUR (Vj.: 79 TEUR).
Aus der Aktivierung von Bauvorbereitungskosten (9.465 TEUR, Vj.: 12.202 TEUR),
Fremdkapitalzinsen (975 TEUR, Vj.: 786 TEUR) und angemessenen Teile der Gemeinkosten (527
TEUR; Vj.: 474 TEUR) resultieren Erhöhungen am Bestand unfertiger Erzeugnisse von 10.967 TEUR
(Vj.: 13.462 TEUR). Analog der Abgrenzung vereinnahmter Erlöse anhand des Baufortschritts
wurden korrespondierende Bestandsminderungen von 8.416 TEUR (Vj.: 13.981 TEUR). Per Saldo
werden so Bestandserhöhungen von 2.550 TEUR (Vj.: 519 TEUR Bestandsminderung) ausgewiesen.
KONVERSION MÜNSTER
LAGEBERICHT KONVOY GMBH
Anlage IV/7
Diesen stehen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Form von Energiekosten für
vermietete Gebäude auf den Vorratsgrundstücken (263 TEUR, Vj.: 149 TEUR), Aufwendungen für
bezogene Leistungen im Zuge der Baureifmachung der Vorratsgrundstücke (9.790 TEUR;
Vj.: 12.486 TEUR), Personalaufwendungen (621 TEUR; Vj.: 565 TEUR), Abschreibungen auf
Sachanlagen (28 TEUR, Vj.: 6 TEUR) und sonstige betriebliche Aufwendungen (1.438 TEUR; Vj.: 1.877
TEUR) gegenüber, so dass per Saldo ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von – 594 TEUR (Vj.:
1.926 TEUR) erwirtschaftet wurde.
Nach Verrechnung des Zinsaufwandes (1.133 TEUR; Vj.: 798 TEUR) ergibt sich ein Ergebnis vor
Steuern (EBT) von -1.727TEUR (Vj.: -2.725 TEUR).
Nach Abzug sonstiger Steuern (i. W. Grundsteuer) von 144 TEUR (Vj.: 144 TEUR) ergibt sich ein
Jahresfehlbetrag von 1.871 TEUR (Vj.: 2.869 TEUR).
B) VERMÖGENSLAGE
Die Kaufverträge für die Konversionsflächen York und Oxford wurden im April 2018 abgeschlossen.
Die KonvOY GmbH ist damit Eigentümerin von ca. 618 Tm² Bruttobauland in den Liegenschaften
York und Oxford geworden. Die bauplanungsrechtlichen Verfahren sind abgeschlossen. Es besteht
Baurecht.
Für die im Jahr 2018 in das Eigentum der KonvOY GmbH übergegangenen Flächen wurden, inklusive
der Bauvorbereitungskosten, Anschaffungskosten von 57.732 TEUR verausgabt. Der Kaufvertrag für
eine weitere Teilfläche von 1.065 m² für einen Kaufpreis von 122.475 EUR wurde im Zusammenhang
mit dem York-Quartier im Dezember 2019 notariell beurkundet. Die zur Entwicklung und
Vermarktung durch die KonvOY GmbH erworbenen Flächen werden nicht langfristig dem
Gesellschaftszweck dienen. Insofern sind diese dem (kurzfristigen) Umlaufvermögen zuzuordnen.
Ab dem Geschäftsjahr 2019 macht die Gesellschaft vom Aktivierungswahlrecht des § 255 Abs. 3 Satz
1 HGB Gebrauch und aktiviert – neben den Bauvorbereitungskosten – Zinsen in den
Herstellungskosten der zum Verkauf bestimmten Grundstücke, da die Darlehensvereinbarungen mit
der Stadt Münster eine entsprechende Zweckbindung der Darlehen enthalten und die Zinsen
ausschließlich während des Zeitpunktes der Herstellung eines verkaufsfähigen Zustandes der
Grundstücke angefallen sind. Zusätzlich werden ab dem Geschäftsjahr 2019 angemessene Teile der
allgemeinen Verwaltungskosten aktiviert. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Fremdkapitalzinsen von
975 TEUR sowie Gemeinkosten von 527 TEUR aktiviert.
Der Aktiva-Bestand wird insbesondere durch die bei Ankauf im Jahr 2018 aufgenommenen
Investitionsdarlehen der Stadt Münster i.H.v. 65.000 TEUR finanziert. In 2019 fand keine zusätzliche
Kreditaufnahme statt. Im Jahr 2020 wurde im Oktober ein Darlehen i.H.v. 10.000 TEUR, im April
2021 ein Darlehen über 5.000 TEUR, im Juli 2022 ein Darlehen i.H.v. 5.000 TEUR sowie im April 2023
ein letztes Darlehen i.H.v. 5.000 TEUR aufgenommen. Um den ausstehenden Besitzübergang der
weiteren Flächen (Flächen auf York, heute als zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge
genutzt) bilanziell abbilden zu können, werden für die noch auszuzahlenden Beträge in Höhe von
7.162 TEUR Verbindlichkeiten gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
ausgewiesen, nachdem Anfang Januar 2023 ein Teilbetrag i.H.v. 1.838 TEUR entrichtet wurde. Die
Verbindlichkeit wird im Laufe des Jahres 2024 in drei Raten getilgt.
Per 31.12.2023 werden Steuerrückstellungen für noch nicht veranlagte Grundsteuern von 563 TEUR
(Vj.: 419 TEUR) sowie sonstige Rückstellungen von 369 TEUR (Vj.: 298 TEUR) ausgewiesen. Diese
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Anlage IV/8
enthalten im Wesentlichen Beträge für noch nicht abgerechnete Dienstleistungen Dritter (321
TEUR) sowie Personalrückstellungen (48 TEUR).
Die Gesellschaft hat für die Wohn + Stadtbau GmbH (W+S) die Baureifmachung von Grundstücken
übernommen, die sich im Besitz der W+S befinden. Hierfür hat sie von der W+S in den
Geschäftsjahren 2019 bis 2021 Anzahlungen von insgesamt 16.634 TEUR erhalten. Entsprechend
dem Baufortschritt der einzelnen Quartiere wurden hiervon im Geschäftsjahr 2020 4.183 TEUR, im
Geschäftsjahr 2021 3.265 TEUR, im Geschäftsjahr 2022 1.614 TEUR, und im Geschäftsjahr 2023 300
TEUR als realisierte Umsatzerlöse in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Bei der
Gesellschaft im Geschäftsjahr eingegangene Zahlungen aus dem Verkauf von Grundstücken
(11.069 TEUR, Vj.: 19.773 TEUR) wurden – ebenfalls analog dem Baufortschritt – mit 7.641 TEUR
(Vj.: 11.365 TEUR) den Umsatzerlösen zugerechnet. Einnahmen, die bis zum Bilanzstichtag nicht als
realisierte Erträge ausgewiesen werden können, werden als erhaltene Anzahlungen in der Bilanz
ausgewiesen.
Als Entwicklungsgesellschaft muss die KonvOY in wesentlichem Ausmaße in Vorleistungen für den
Ankauf und die Entwicklung der erworbenen Flächen gehen. Dabei entstehen laufende Belastungen
(z.B. durch die Zinsansprüche für die Investitionsdarlehen), die insbesondere in den ersten Jahren
nicht oder zumindest nur in Teilen durch Vermarktungserlöse gedeckt werden können.
Das Stammkapital der Gesellschaft wurde bereits im Jahr 2019 durch kumulierte Verluste vollständig
verbraucht. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag steht im Einklang mit dem aktuellen
Wirtschaftsplan und wird in den Folgejahren sukzessive abgebaut. Da die KonvOY als
Tochtergesellschaft der Stadt Münster jedoch auf hinreichende Kreditschöpfungsspielräume für die
Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit zurückgreifen konnte, ist die Fortführung der
Entwicklungstätigkeit der KonvOY trotz dieser vorübergehenden bilanziellen Unterdeckung nicht
gefährdet.
Aus den vorgenannten Entwicklungen ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 10.041 TEUR; am Bilanzstichtag des Vorjahres betrug der
nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag 8.170 TEUR.
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Anlage IV/9
C) FINANZLAGE (KAPITALSTRUKTUR, INVESTITIONEN, LIQUIDITÄT)
Bedingt durch den Bilanzverlust des Rumpfgeschäftsjahres 2017 und den Jahresfehlbetrag aus dem
Jahre 2018 und die laufenden Maßnahmen der Baureifmachung wurde das ursprüngliche
Stammkapital von TEUR 500 im Jahr 2019 aufgezehrt. In der Gesellschafterversammlung vom
28.02.2019 wurde der Verlust von mehr als des hälftigen Stammkapitals angezeigt. Der schnelle
Verzehr des Stammkapitals ist typisch für Projekt- und Flächenentwicklungsgesellschaften. Da sich
die KonvOY weiterhin im Rahmen des ursprünglich erstellten Wirtschaftsplans bewegt und die
Liquidität gesichert ist, wurde eine positive Fortführungsprognose attestiert.
Die Budgets der geplanten Kosten und Erlöse werden auf Jahresebene mit den involvierten
Fachämtern und Dienstleistern abgestimmt. Auf dieser Basis erfolgt die Ableitung der Liquidität der
Gesellschaft auf Jahres-, Monats- und Wochenebene. Hierin gehen die Finanzierungsbausteine aus
den bisherigen Darlehensverträgen in Höhe von 90 Mio. EUR ein. Des Weiteren ist die KonvOY GmbH
Teil des Cash-Pooling-Verbundes der Stadt Münster. Über den Cash Pool besteht für die KonvOY die
Möglichkeit, auf zusätzliche Mittel von bis zu 10 Mio. EUR, ab dem 01.01.2024 bis zu 15 Mio. EUR
zurückzugreifen. Die Liquiditätsplanung wird kontinuierlich fortgeschrieben und mit dem
Beteiligungsmanagement der Stadt Münster abgestimmt. Entsprechende Prozesse zur frühzeitigen
Anmeldung von Mittelbedarfen und die gesetzlichen Anforderungen zur Vermeidung einer
Insolvenz werden damit sichergestellt und durch die KonvOY selbst als auch durch das
Beteiligungsmanagement der Stadt überwacht.
Die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2023 weist per Saldo eine Verringerung des
Finanzmittelfonds um 2.233 TEUR (Vj.: Erhöhung um 1.813 TEUR) aus:
2023 2022 Delta
TEUR TEUR TEUR
Jahresergebnis -1.871 -2.869 998
Ab-/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 28 6 22
Veränderung der Rückstellungen 215 -149 363
Auflösung Sonderposten -123 0 -123
Veränderung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegen
verbundene Unternehmen und Gesellschafter 299 -524 823
Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie sonstiger Aktiva -2.798 802 -3.600
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva 2.530 5.885 -3.355
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -1.720 3.151 -4.871
Investitionen in das Anlagevermögen
(ohne Finanzanlagen) -696 -544 -152
Einstellung in die Sonderposten/Investitionszuschuss 983 0 983
Cashflow aus Investitionstätigkeit 287 -538 825
Einzahlungen aus Kreditaufnahmen 5.000 5.000 0
Auszahlung aus Tilgung von Darlehen -5.800 -5.800 0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -800 -800 0
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -2.233 1.813 -4.046
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -4.877 -6.690 1.813
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -7.111 -4.877 -2.233
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Anlage IV/10
Der Finanzmittelbestand umfasst neben Bankguthaben und Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten auch den Saldo der KonvOY GmbH im Cash-Pool der Stadt Münster.
Die von der KonvOY erzielten Rückflüsse durch die Vermarktung der Flächen fließen in die Tilgung
der mittel- bis langfristig zur Verfügung stehenden Darlehen ein. Dadurch werden gleichzeitig die
Zinszahlungen sukzessive vermindert. Angestrebt wird nach wie vor eine frühestmögliche
Bereitstellung von baureifen Grundstücken unter Beachtung der kaufvertraglichen Regelungen mit
der BImA, den infrastrukturellen Anforderungen, den Vorgaben des städtebaulichen Vertrags sowie
den Verfahren zur Grundstücksvergabe.
4 CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG
A) PROGNOSEBERICHT
Der Jahresfehlbetrag von 1.871 TEUR für das Jahr 2023 weicht von der Prognose in der
Wirtschaftsplanung ab. Der Plan für das Geschäftsjahr 2023 wies zum Zeitpunkt des letzten
Jahresabschlusses einen Jahresüberschuss von 5.182 TEUR aus. In der Fortschreibung der
Wirtschaftsplanung wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.432 TEUR prognostiziert.
Insbesondere die abgegrenzten Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Grundstücken wurden aufgrund
von verzögerten Kaufvertragsabwicklungen und geringerem Baufortschritt um 27.153 TEUR
unterschritten. Die Bestandsveränderungen hingegen erhöhten sich um 3.201 TEUR trotz des
geringeren Materialaufwandes (- 17.826 TEUR) aufgrund der geringen Bestandsminderungen durch
den Abgang von Flächen durch Verkäufe (-18.477 TEUR). Diese Beträge konnten im
Aufwandsbereich nicht vollumfänglich ausgeglichen werden, so dass es zu einer Abweichung im
Jahresergebnis von - 7.053 TEUR kommt.
Auch im Jahr 2024 wird von unveränderter Nachfrage nach Grundstücken für den Wohnungsbau
und den Einzelhandel ausgegangen. Dies wird durch die qualitativ und quantitativ ausreichende
Teilnahme von Investoren bei den bereits durchgeführten Grundstücksvergaben bestätigt.
Die Erlösplanung der KonvOY orientiert sich an den jeweils geplanten Realisierungsabschnitten und
an den Fortschritten der Kaufvertragsverhandlungen sowie der Begleitung der Umsetzung bis zum
Bauantrag. Für das Oxford-Quartier werden in 2024 die Erlöse für den Verkauf eines flächenmäßig
großen Grundstückes für ein Teilquartier eines Wohnhofes und eines Grundstückes mit einem
Bestandsgebäude mit umfangreicher Nutzfläche erwartet. Weiterhin wird die Stadt Münster ein
unbebautes Grundstück erwerben, welches im direkten räumlichen Zusammenhang mit städtischen
Grundstücken zu eigenen Zwecken entwickelt werden soll. Ferner wird in Folge eines
Interessenbekundungsverfahrens eines von drei zusammenhängenden Grundstücken im östlichen
Areal zu einem Kaufvertrag geführt werden können, zwei befinden sich bzw. werden in 2024 durch
eine vorvertraglichen Anhandgabe für einen Verkauf reserviert.
In 2024 wird ein Baufeld von einer institutionellen Käuferin zurück erworben, nachdem deren
Projektrealisierung aufgegeben wurde, um dies einer renditeträchtigen Veräußerung zuführen zu
können.
Für die Entwicklung des York-Quartiers werden im Jahr 2024 wichtige Vergabeverfahren zu
Umsatzerlösen führen: ein Grundstück für Einzelhandelsnutzungen und ein Grundstück für Wohnen
und Gewerbe als Teile des Stadtteilzentrums Gremmendorf sowie ein Grundstück mit
denkmalgeschütztem Bestandsgebäude. Ein weiteres Grundstück mit drei Bestandsgebäuden steht
vor Abschluss einer Reservierung zum Kaufvertrag in Form eines Anhandgabevertrages.
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Anlage IV/11
Insgesamt werden im Jahr 2024 Erlöse von bis zu 28.581 TEUR erwartet, davon 25.905 TEUR aus der
Veräußerung von Grundstücken.
Laut Planung ergibt sich für das Geschäftsjahr 2024 ein Jahresüberschuss von 914 TEUR.
Durch die in den nächsten Jahren zu erwartenden Vermarktungserlöse wird der nicht durch
Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wieder ausgeglichen.
B) CHANCEN
4.B.1 MARKT
Als Entwicklungsgesellschaft ist die KonvOY alleinige Ansprechpartnerin für die Vermarktung der
Konversionsflächen in Münster. Somit steuert sie die Potentiale und Chancen der beiden
Liegenschaften und ermöglicht in den kommenden Jahren attraktive Angebote für den
Wohnungsbau in Münster.
Aufgrund der aktuellen regional stabilen wirtschaftlichen Lage und der anhaltenden hohen
Nachfrage nach Wohnraum in Münster besteht die Chance, ein gutes Marktumfeld wahrzunehmen.
Beide Standorte sind gut an die restliche Infrastruktur der Stadt Münster angeschlossen, befinden
sich in integrierten Lagen der jeweiligen Stadtteile und sind damit überaus attraktiv für Familien und
Berufstätige, die ihren Lebensmittelpunkt langfristig in Münster sehen.
4.B.2 ZINSNIVEAU UND INVESTITIONSBEREITSCHAFT
Trotz des gestiegenen Zinsniveaus bleibt die Nachfrage nach Immobilien am Markt auf einem hohen
Niveau. Dies stabilisiert die Nachfrage nach Grundstücken durch die potenziellen Investoren,
Bauträger und Entwickler, die sich in den Konzeptvergaben der KonvOY bewerben. Aufgrund der
weiterhin hohen Kapitalverfügbarkeit und der unveränderten langfristig sicheren
Anlagemöglichkeiten in Immobilien besteht eine ausreichende Nachfrage bei Bauträgern und
Entwicklern, unabhängig vom Grad der Fremd- oder Eigenkapitalfinanzierung. Bezogen auf die
Endkäufer der Wohneinheiten verändern sich die Nachfragepotenziale einzelner Käufergruppen
unterschiedlich; durch Änderung bei der Planung und Projektierung der einzelnen Bauprojekte und
entsprechende Spielräume bei der Auslobung der Grundstücke kann die Gesellschaft hierauf aber
reagieren.
4.B.3 QUALITÄTEN
Die KonvOY leistet mit der Konversion und der Umsetzung hoher städtebaulicher Qualitäten einen
wesentlichen Beitrag dazu, dass es in den Quartieren an beiden Standorten zu einer hohen
Wohnqualität in Verbindung mit einer ausgewogenen Nutzerstruktur kommen wird. Dies sichert
langfristig die Stabilität und Resilienz der neuen Quartiere und verbreitert die Möglichkeiten für
Investitionen der Marktteilnehmer.
4.B.4 ÖFFENTLICHKEIT
Die KonvOY führt für alle Baufelder einen für alle Marktteilnehmer zugänglichen und transparenten
Vergabeprozess durch. Ebenso werden die Entwicklungen der beiden Quartiere mit
Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert. Dies bietet die Chance einer hohen Akzeptanz der Projekte
innerhalb des Mikroumfelds am Standort und nicht zuletzt durch die politische und stadtweite
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Anlage IV/12
Öffentlichkeit. Durch innovative städtebauliche Konzepte bieten die Quartiere die Chance, auch
überregionale Beachtung zu finden.
4.B.5 FÖRDERUNG
Die innovativen Entwässerungskonzepte haben bei Oxford zudem die Chance auf Fördermittel
eröffnet, die die Liquidität der KonvOY zusätzlich entlastet. Weiterhin werden für die Sanierung der
denkmalgeschützten Mauern der Quartiere Förderungen beantragt.
4.B.6 VERTRÄGE UND KOSTEN
Die durch Rückbau und Freilegung entstehenden Kosten sind in die Kaufpreisfindung mit der BImA
eingeflossen. Soweit die Information und die Abrechnung zu diesen Kostenpositionen bis zum Jahr
2025 gewährleistet bzw. fertiggestellt wird, besteht die Möglichkeit einer Nachberechnung von
Mehrkosten gegenüber der BImA. Hierbei gilt eine „90 zu 10 –Regelung“. Das heißt von diesen
Kosten trägt die BImA 90 % und 10% die KonvOY. Diese Vertragsregelung eröffnet somit auch die
Chance, die wirtschaftlichen Auswirkungen für Gebäudeschadstoffsanierungen und
Bodensanierungen und somit in der Folge für Kostenüberschreitungen zu mindern.
Die KonvOY ist gemeinsam mit der Stadt Münster und der W+S GmbH im Rahmen der
Kaufvertragsverhandlungen mit der BImA Eigentümerin von zwei sehr großen Flächenarealen zu
einem wirtschaftlich akzeptablen Kaufpreis geworden. Gegenüber den beiden
Konversionspartnerinnen ist die KonvOY in Verpflichtungen eingetreten, da sie zuständig als
Erschließungsträgerin für die Baureifmachung auch der Flächen der Stadt Münster und der W+S
GmbH ist. Letztere hat und wird der KonvOY für diese Leistung entsprechende Vergütungen als
Kostenerstattung leisten. Seit dem Geschäftsjahr 2019 hat dies die wirtschaftliche Lage der KonvOY
bereits gestärkt. Sollten für die Entwicklung der jeweiligen Teilflächen Mehrkosten auftreten,
besteht für die KonvOY die Chance, diese gegenüber der W+S GmbH geltend zu machen.
4.B.7 LIQUIDITÄT
Da Baurecht besteht, sind Vergaben von Grundstücken mit entsprechenden Anzahlungen möglich.
Auf diese Weise besteht die Chance, die Vermarktung frühzeitig zu beginnen, sodass die gewonnene
Liquidität schnell in den Kapitaldienst und das laufende Geschäft einfließen kann.
4.B.8 FRISTEN
Durch das Erreichen der kompletten Teamstärke und der gut eingespielten Zusammenarbeit mit
den externen Dienstleistern besteht die Chance, die Umsetzungsgeschwindigkeit weiter zu erhöhen.
Ein bestehendes Prozessmanagement wird kontinuierlich mit allen beteiligten Akteuren
fortgeschrieben, auch die Vergabeprozesse können nun effizienter ausgefahren werden.
4.B.9 MIETERLÖSE
Zwischenvermietungen nicht benötigter Gebäude auf den Flächen bieten die Chance, sozialen
Zwecken gerecht zu werden, die Gebäude durch niederschwellige Nutzung zu erhalten und
Mieterlöse über den Wirtschaftsplan hinaus zu erwirtschaften, die die Liquidität der Gesellschaft
unterstützen.
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Anlage IV/13
C) RISIKEN
4.C.1 MARKT
Trotz sich verändernder Bedingungen im Immobilienmarkt (gestiegen Baukosten, höherer
Energiepreise, höheres Zinsniveau) ist eine Stabilisierung des Marktes in der Stadt Münster
weiterhin zu erwarten. Für die Wirtschaftlichkeit des Projekts besteht gleichwohl das Risiko, durch
nicht zu beeinflussende Veränderung äußerer Rahmenbedingungen in eine noch ungünstigere
Marktphase einzutreten. Zudem können komplexere Vergabe- und Prozesssteuerungsverfahren der
Grundstücksverkäufe das grundsätzliche Marktrisiko zusätzlich verschärfen. Die zügige Vergabe der
Flächen hat somit wirtschaftlich absolute Priorität. Jedoch bestehen durch die hohe Auslastung des
Baugewerbes Kosten- und Zeitrisiken. Diese werden durch faire, transparente und zeitlich
gestaffelte Vergabeverfahren gemindert.
4.C.2 UKRAINE-KRIEG
Auch der kriegerische Konflikt im Osten Europas führte zu erheblichen Auswirkungen auf das
Baugeschehen in den beiden Quartieren. Aufgrund der sofortigen spürbaren Verteuerung der
Kraftstoffpreise und der unmittelbaren Unterbrechung von Materiallieferungen hatten und haben
alle beteiligten Baufirmen entsprechende Hinweise zur drohenden Verteuerung der eigentlich
preislich fixierten Bauleistungen angekündigt. Auch wenn hiernach eine Störung der
Geschäftsgrundlage vorliegt, bleibt der KonvOY als Bauherrin letztlich nur eine aufwendige
einzelfallbezogene Prüfung von verteuerten Leistungen oder Umplanungen zeitlicher oder
funktionaler Alternativen. Die große Kostenunsicherheit des Bausektors verursacht potenziell
zudem schwierige bis unmögliche Zusicherung von Kosten bei kommenden Bauvergaben.
4.C.3 QUALITÄTEN
Bei der Grünflächen- und Erschließungsplanung wurden von der Stadt Münster vergleichsweise
hochwertige Konzepte anvisiert. Die hieraus resultierenden tendenziell hohen Umsetzungskosten
muss die KonvOY durch die Grundstücksvermarktung refinanzieren. Vor dem Hintergrund, dass auch
wohnungspolitische Ziele bei der Quartiersentwicklung erfüllt werden müssen und die
Grundstückspreise davon mitbestimmt werden, birgt dies das Risiko einer Gewinnabschmelzung im
Vergleich zum Marktdurchschnitt von Flächenentwicklern.
4.C.4 ÖFFENTLICHKEIT
Die Einbindung und Kommunikation mit der Öffentlichkeit und der Politik birgt das Risiko, dass die
zeitaufwendigen Entwicklungsprozesse der Quartiere durch veränderte politische oder öffentliche
Schwerpunktsetzungen beeinflusst werden. Verzögerungen durch Umplanungen haben
Wechselwirkung mit der Liquidität und dem Ertrag der Gesellschaft.
4.C.5 FÖRDERUNG
Für die gewährten Fördermittel für die besondere Regenwasserbewirtschaftung im Oxford-Quartier
in Höhe von rd. 1.000 TEUR sind die jeweiligen Nebenbestimmungen öffentlicher
Fördermittelrichtlinien zu beachten. Dies umfasst auch umfangreiche Vorschriften zur Vergabe, zur
Dokumentation und zum Nachweis der entsprechenden Bauleistungen. Das Risiko von
Mittelrückforderungen trägt die Stadt Münster, die als Dienstleisterin der KonvOY zudem ein
professionelles Fördermittelmanagement sicherstellt. Eine Verlängerung des
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Anlage IV/14
Durchführungszeitraums der Maßnahme wurde mittlerweile durch den Fördermittelgeber bewilligt.
Finanzielle Auswirkungen bestehen zum heutigen Zeitpunkt nicht.
4.C.6 VERTRÄGE UND KOSTEN
Die KonvOY ist Verpflichtungen zur Bereitstellung fertiger Bauflächen eingegangen. Für die
Konversionspartnerin W+S GmbH besteht die Pflicht, innerhalb einer Frist von fünf Jahren die
Fertigstellung von Wohnungen auf einzelnen Teilflächen zu realisieren. Sollte die Entwicklung und
die Bereitstellung dieser Flächen sich verzögern, sind Kompensationen nicht auszuschließen.
Als Entwicklungsträgerin bestehen für die KonvOY zudem Kosten- und Vergaberisiken aufgrund der
allgemeinen Preisentwicklung. Die durch die KonvOY erstellten verkehrs- und
entwässerungstechnischen Anlagen samt den ggf. notwendig gewordenen Anpassungsmaßnahmen
sowie der öffentlichen Grünflächen im Vertragsgebiet werden nach Abschluss der Maßnahme der
Stadt Münster unentgeltlich übertragen. Die KonvOY ist daher darauf angewiesen, dass die
Preisgestaltung bei der Vermarktung eine entsprechende Kompensation durch die Abnehmenden
sicherstellt. Die Vertrags- und Preisrisiken werden über ein entsprechend intensives Controlling
stetig analysiert, um regelmäßig notwendig gewordene Anpassungen rechtzeitig umsetzen zu
können.
In Bezug auf die Rückzahlung der unvorhersehbaren Rückbau- und Freilegungskosten durch die
BImA gemäß der vereinbarten „90 zu 10 –Regelung“ besteht das Risiko, dass die BImA einzelne
Rückerstattungsansprüche nicht anerkennt bzw. der enge Zeitplan eine von den vertraglichen
Regelungen abweichende Vorgehensweise notwendig macht. Die zusätzlich erwarteten Kosten
dieser Positionen sind in der Wirtschaftsplanung eingepreist, um solche Fälle abzudecken.
Die Quantität und die Qualität der bei der Baureifmachung anfallenden Boden- und Betonmassen,
bestimmen deren Wiederverwertungsmöglichkeiten. Dies ist ebenso ein nicht gänzlich
vorhersehbarer Kostenfaktor wie die Entsorgung der nicht verwendbaren Massen. Ein im Jahr 2020
begonnenes umweltrechtliches Verfahren gegen ein mit der Entsorgung beauftragtes Unternehmen
ist mittlerweile von der Strafverfolgungsbehörde eingestellt worden. Dies belegt aber die
wirtschaftlichen Risiken des Kostenfaktors Bodenverwertung.
4.C.7 LIQUIDITÄT
Die Risiken der Liquidität sind eng mit der zeitlichen Einhaltung der Vermarktungsplanung und mit
den Risiken durch Kostenüberschreitungen sowie durch den Aufwand an Kampfmittelerkundungen
und Gebäude- und Bodensanierungen verbunden. Durch die Partizipationsoption am Cash Pool der
Stadt ist eine zusätzliche Liquidität sichergestellt. Die am 13. Dezember 2023 vom Rat der Stadt
Münster genehmigte Beschlussvorlage V/0711/2023 sichert eine unbefristete Kreditlinie in Höhe
von 15 Mio.€ zu. Die Liquiditätsplanung der Gesellschaft weist durch Inanspruchnahme dieser Linie
eine ausreichende Liquidität bis mindestens Ende 2025 aus.
4.C.8 FRISTEN
Terminrisiken können sich aus der Koordinierung der verschiedenen Bauabläufe ergeben. Da es sich
um Brachflächen handelt, die über mehrere Jahrzehnte intensiv militärisch genutzt wurden, sind
weiterhin Bodenbelastungen und Kampfmittel auf dem Gelände wahrscheinlich. Deren Räumung
kann zu Verzögerungen bei der Entwicklung und der Vermarktung der Flächen führen. Zum
Berichtszeitpunkt sind bereits Veränderungen am geplanten Baustellenablauf eingetreten. Hieraus
resultiert eine geringere Geschwindigkeit bei der Vermarktung. Diese Verzögerungen wurden im
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Anlage IV/15
Wirtschaftsplan bereits berücksichtigt. Gleichwohl ist ein Großteil der auf- bzw. abzubrechenden
Oberflächen und Gebäude bereits durchgeführt worden.
Weitere Terminrisiken können aus den aktuellen Zwischennutzungen des Landes NRW und aus den
Vermietungen der Stadt Münster auf dem Gelände York resultieren. Bezüglich der vormaligen und
durch Kaufvertrag an KonvOY übertragenen Nutzungsüberlassung der Bestandsgebäude für die
zentrale Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete bestehen zeitliche Risiken der späteren
Beendigung der Nutzung. Dies hat entsprechend Auswirkungen auf den Ablauf des
Erschließungsbaus und auf die Vermarktung dieser Teilflächen. Da die Gesellschafterin Stadt
Münster die Projektsteuerung der Verlagerung an einen Alternativstandort innehat, reduziert sich
das Risiko jedoch auf externe Faktoren während des entsprechenden Bauleitplanverfahrens und des
Baugeschehens.
4.C.9 VERMIETUNGEN / NUTZUNGSÜBERLASSUNGEN
Die Zwischenvermietungen verursachen Verwaltungsaufwand und können die Entwicklung
einzelner Teilbereiche der Quartiere behindern. Dienstleister sind deshalb mit dem
Mietermanagement beauftragt.
Münster, den 10.05.2024
…………………………..
Stephan Aumann
Geschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0596/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.09.2024
- Erstellt
- 20.09.2024 16:18