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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion zur Ratsitzung am 19.03.2026 (AN/0516/2026) betreffend baurechtliche Entscheidung zum geplanten Suchthilfezentrum im Pantaleonsviertel
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 0817/2026 vom 19.03.2026
Stand: Am 19.03.2026 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle VI/63 630 Vorlagen-Nummer 19.03.2026 0817/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 19.03.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion zur Ratsitzung am 19.03.,2026 betreffend baurechtliche Entscheidung zum geplanten Suchthilfezentrum im Pantaleonsviertel Die AfD-Fraktion hat zur Ratssitzung am 19.03.2026 eine schriftliche Anfrage (AN/0516/2026) gestellt. 1. Auf welcher konkreten planungs- und bauordnungsrechtlichen Grundlage wurde die bau- rechtliche Prüfung zum geplanten Suchthilfezentrum im Pantaleonsviertel positiv abgeschlos- sen? 2. Welche bereits vorhandenen Unterlagen und Entscheidungsgrundlagen (insbesondere Prüfvermerke, Stellungnahmen beteiligter Dienststellen, interne Vermerke oder vergleichbare Unterlagen) liegen dieser Entscheidung zugrunde? 3. Welche städtischen Dienststellen waren an der baurechtlichen Prüfung beteiligt und welche jeweilige Rolle hatten sie im Verfahren? 4. In welcher Weise wurden im Rahmen der baurechtlichen Prüfung Auswirkungen auf den Stadtbezirk, insbesondere auf das unmittelbare Umfeld des geplanten Standorts, berücksich- tigt? Antwort der Verwaltung: Es ist kein förmliches baurechtliches Verfahren anhängig. Insofern hat noch keine umfas- sende baurechtliche Prüfung stattgefunden. Daher konnte eine baurechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen werden. Das Verfahren beginnt, wenn ein Bauantrag vorliegt. Dieser wird derzeit innerhalb der Verwaltung erarbeitet. Gez. Burmester
Beratungsverlauf
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