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SV-2017/0069

Antrag der AfD-Fraktion vom 22. August 2017 betr. Fluglärm

Antrag 22.08.2017

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SV-2017/0069

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Fraktionsbüro der AfD Darmstadt 
Holzstr.2, 64283 Darmstadt 
TEL : 06151 6279 404 
            FAX : 06151 6279 402  
www.AfD-Darmstadt-Fraktion.de 
www.facebook.com/AfD-Fraktion-Darmstadt 
info@AfD-Darmstadt-Fraktion.de 
 
AfD-Fraktion Darmstadt  Holzstr.2 , 64283 Darmstadt 
STAVO-Büro 
z.Hd. Herrn Daum 
 
64283 Darmstadt 
 
 
Antrag der AfD-Fraktion 
 
3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 - Fluglärm 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Der Magistrat wird beauftragt 
 
1. auf die Hessische Landesregierung und den Hessischen Landtag einzuwirken, dass 
der in der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 unter 5.1.6-4 
formulierten Grundsatz in der vorliegenden Fassung nicht verabschiedet wird, 
2. die Möglichkeiten einer Klage der Stadt Darmstadt zu prüfen für den Fall, dass die 3. 
Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 bezüglich der zitierten Passa-
gen in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird. 
 
Begründung:  
 
In der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 wird unter 5.1.6-4 als 
Grundsatz folgendes ausgeführt: „Zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm soll im Umfeld 
des Flughafens Frankfurt Main die Ausdehnung der erheblich von Fluglärm betroffenen Flä-
che begrenzt werden. Sie soll gegenüber dem aktuellen Niveau nicht mehr wesentlich an-
wachsen“. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Lärmbelastung noch weiter zunehmen soll. 
Dieser Grundsatz widerspricht den Vereinbarungen der Koalition in ihrem Koalitionsvertrag 
2016-2021. In diesem Vertrag wird ausgeführt: „Zu diesem Zweck werden wir gemein-
sam mit der Region dafür sorgen, dass es am Frankfurter Flughafen im Vergleich 
zum derzeitigen Stand leiser wird“. Die im Landesentwicklungsplan geplante Zunahme 
der Lärmbelastung ist daher mit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag keinesfalls in Ein-
klang zu bringen. 
 
Der Magistrat soll daher beauftragt werden, auf die Hessische Landesregierung und den 
Hessischen Landtag einzuwirken, dass der in der 3. Änderung des Landesentwicklungs-
plans Hessen 2000 unter 5.1.6-4 formulierte Grundsatz in der vorliegenden Fassung nicht 
verabschiedet wird. Weiterhin soll der Magistrat die Möglichkeiten einer Klage der Stadt 
Darmstadt  prüfen für den Fall, dass die 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 
2000 bezüglich der zitierten Passagen in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird. 
 
mit freundlichen Grüßen 
 
Fraktionsvorsitzender:  S. Elbert

SV-2017/0069

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Vorlage-Nr. SV-2017/0069 
 
 
Antrag der AfD-Fraktion vom 22. August 2017 betr. Fluglärm

Beratungsverlauf (2)

TOP 27.9
TOP 38.14

Orte (1)

  • Holzstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2017/0069
Typ
Antrag
Datum
22.08.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00