A-R/0010/2021
Den Strukturwandel in der Innenstadt smart gestalten
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a-r-0010-2021-CDU-Strukturwandel smart gestalten einzelhandel (002)
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Antrag an den Rat A-/0010/2021 Antrag an den Rat Münster, 2. Februar 2021 Den Strukturwandel in der Innenstadt smart gestalten Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für städtische Maßnahmen zu entwickeln, den Strukturwandel im Einzelhandel mitzugestalten, insbesondere die Digitalisierung der Innenstadt voranzutreiben, um den Einzelhandel bei seinem Bemühen zu unterstützen, intensiver mit Kunden zu kommunizieren (City Management). 2. Das Ziel ist, den Kunden bessere Möglichkeiten zu geben, gezielt Einzelhandelsge- schäfte aufzusuchen oder den Besuch in der Innenstadt zu planen, unter Nutzung von digitalen Medien die Anreise in Münsters Innenstadt sowie den Transport der erworbenen Produkte zurück zum Pkw oder nach Hause komfortabel zu gestalten (Smart City). 3. Das Maßnahmenkonzept umfasst auch die Einbeziehung der städtischen Gesellschaften Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) für ein smartes Parkraummanagement und Stadtwerke Münster GmbH für eine smarte Nutzung des ÖPNV. 4. Dem Gesamtkonzept entsprechend ist der Finanzierungsaufwand darzustellen. Fördermittel des Bundes und Landes werden dabei geprüft. Begründung: Einzelhandel lebt von Kunden. Es stellt sich die Frage: Wie erleichtern und unterstützen wir, dass Kunden aus Münster und dem Umland – auch ökologisch sinnvoll – in die Stadt kommen? Wie unterstützen wir, dass Kunden ihr Produkt im münsteraner Einzelhandel finden bzw. ihr erworbenes Produkt bequem nach Hause bekommen? Stadtwerke und Tarifverbünde können die vorgenannten Maßnahmen unterstützen. Sie sollen aufgefordert werden zu prüfen, wie die Qualität und Tarifsituation im ÖPNV verbessert werden kann. Das könnte ggf. ähnlich günstig sein wie die Fahrpreise an den Adventssams- tagen. Dies sollte auch werbemäßig begleitet werden. Solche ÖPNV–Lösungen sollten ökologischen Zielen entsprechen. Für diejenigen Kunden, die nicht mit dem ÖPNV kommen möchten/können, müssen wir die Zufahrt zum Einzelhandel – vornehmlich in die Innenstadt – lenken. Mobilitätseingeschränkte Kunden müssen mit dem Pkw in die Stadt kommen und dort parken können, soweit im Rahmen der vorgesehenen Parkkapazitäten möglich. Hier unterstützen wir moderne Angebote der WBI, Parkraum gezielt anzufahren und so Parksuchverkehre zu reduzieren. Die WBI wird gleichermaßen aufgefordert, moderne digitale Lösungen zur Vereinfachung der Parkplatzsuche, Bezahlung von Parkgebühren und umweltverträglicher Parksituation in der Innenstadt und in den angrenzenden Wohnquartieren beizutragen. Darüber hinaus könnte man temporäre Mobilitätszentren an den Einfallstraßen schaffen. Prädestiniert für solche Maßnahme sind bestehende Park & Ride – Plätze am Coesfelder Kreuz, an der Steinfurter Straße, am Coesfelder Kreuz oder an der Kreuzung der Weseler Straße vor der Autobahn. Diese Stellen könnten zum Umstieg auf Busse dienen - aber auch zum Umstieg auf das Fahrrad. Dazu müssen an verschiedenen Stellen im Außenbereich weitere Parkplätze geschaffen und Leihfahrräder (Bikesharing) bereitgestellt werden. Hier sollen die Stadtwerke Münster beteiligt werden. Die Verwaltung aus dem Bereich der Planung soll Empfehlungen geben, ob es weitere geeignete Flächen an den Einfallstraßen gibt. Man könnte diese Orte kurzfristig identifizieren und durch probeweise praktische Umsetzung an Samstagen „im Reallabor“ austesten, ob diese Formen der Mobilität angenommen werden. Die Ergebnisse könnten genutzt werden, um in eine gezielte Planung solcher Mobilitätsknotenpunkte einzutreten. Auch dafür sollten Mittel soweit erforderlich im Haushalt 2021 bereitgestellt werden. Sicherlich können hier Fördertöpfe auf Bundes- und Landesebene genutzt werden. Einkaufslogistik (Smart City): Das ist ein Vorschlag, der bereits teilweise von den Kaufleuten als Projekt aufgegriffen wird und sich in der Umsetzung befindet. Es geht um die Schaffung eines Konzepts für eine moderne City–Logistik. Dies wird in eine übergreifende City–App eingebunden. Diese gibt den Kundinnen und Kunden übersichtlich Informationen zu verfügbaren Produkten und Dienstleistungen, zu gastronomischen Angeboten und verbindet den Onlinehandel mit dem stationären Einzelhandel. Die Attraktivität der Innenstadt wird gestärkt und das Service-Angebot für Kundinnen und Kunden verbessert. Die Stadt Münster sollte nach Ansicht der CDU-Fraktion die Entstehung solcher digitalen Lösungen mit unseren Beteiligungen (WBI und Stadtwerke) voranbringen, damit die Mobilitätsfragen gleichermaßen mitgelöst werden. Das bedeutet, die WBI beteiligt sich an solchen digitalen Lösungen mit Informationen über die Parksituation in Echtzeit und die Stadtwerke mit Hinweisen zur Anreise mit ÖPNV bzw. mit Informationen zum Park and Ride oder Park and Bike. Die Beteiligungen könnten sich in diesem Rahmen auch an der Entstehung finanziell beteiligen. Darüber hinaus sollte die Bereitstellung von Fördermitteln auf Landes- und Bundesebene aktiv begleitet werden. Aufgrund der pandemiebedingten erneuten Schließung des Einzelhandels in Münster schlägt die CDU-Fraktion eine Reihe von Maßnahmen vor, die eine erfolgreiche Wiedereröffnung des Einzelhandels nach Ende des Lockdowns erleichtern. Es sind kurzfristige und mittelfristige Maßnahmen erforderlich, die die geschäftliche Tätigkeit des Einzelhandels fördern, damit Einzelhandelsunternehmen nicht aufgrund der Umsatzeinbußen schließen müssen und damit der im Einzelhandel unabhängig der Corona–Pandemie stattfindende Strukturwandel gelingt. Wir knüpfen damit an die beschlossenen Vorlage V/0672/2020 an. gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Steinfurter Straße
- Weseler Straße
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0010/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 02.02.2021
- Erstellt
- 02.02.2021 14:39