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A-R/0010/2021

Den Strukturwandel in der Innenstadt smart gestalten

Antrag an den Rat 02.02.2021

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a-r-0010-2021-CDU-Strukturwandel smart gestalten einzelhandel (002)

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a-r-0010-2021-CDU-Strukturwandel smart gestalten einzelhandel (002)

5706 Zeichen

Antrag an den Rat A-/0010/2021 
 
 
 
Antrag an den Rat 
 Münster, 2. Februar 2021 
 
 
Den Strukturwandel in der Innenstadt smart gestalten 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 
1. 
 Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für städtische Maßnahmen zu entwickeln, 
den Strukturwandel im Einzelhandel mitzugestalten, insbesondere die Digitalisierung 
der Innenstadt voranzutreiben, um den Einzelhandel bei seinem Bemühen zu 
unterstützen, intensiver mit Kunden zu kommunizieren (City Management). 
2.  Das Ziel ist, den Kunden bessere Möglichkeiten zu geben, gezielt Einzelhandelsge-
schäfte aufzusuchen oder den Besuch in der Innenstadt zu planen, unter Nutzung 
von digitalen Medien die Anreise in Münsters Innenstadt sowie den Transport der 
erworbenen Produkte zurück zum Pkw oder nach Hause komfortabel zu gestalten 
(Smart City).  
3.  Das Maßnahmenkonzept umfasst auch die Einbeziehung der städtischen 
Gesellschaften Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) für ein smartes 
Parkraummanagement und Stadtwerke Münster GmbH für eine smarte Nutzung des 
ÖPNV. 
4.  Dem Gesamtkonzept entsprechend ist der Finanzierungsaufwand darzustellen. 
Fördermittel des Bundes und Landes werden dabei geprüft.  
 
Begründung: 
 
Einzelhandel lebt von Kunden. Es stellt sich die Frage: Wie erleichtern und unterstützen wir, 
dass Kunden aus Münster und dem Umland – auch ökologisch sinnvoll – in die Stadt 
kommen? Wie unterstützen wir, dass Kunden ihr Produkt im münsteraner Einzelhandel 
finden bzw. ihr erworbenes Produkt bequem nach Hause bekommen? 
 
Stadtwerke und Tarifverbünde können die vorgenannten Maßnahmen unterstützen. Sie 
sollen aufgefordert werden zu prüfen, wie die Qualität und Tarifsituation im ÖPNV verbessert 
werden kann. Das könnte ggf. ähnlich günstig sein wie die Fahrpreise an den Adventssams-
tagen. Dies sollte auch werbemäßig begleitet werden. Solche ÖPNV–Lösungen sollten 
ökologischen Zielen entsprechen.  
 
Für diejenigen Kunden, die nicht mit dem ÖPNV kommen möchten/können, müssen wir die 
Zufahrt zum Einzelhandel – vornehmlich in die Innenstadt – lenken. Mobilitätseingeschränkte 
Kunden müssen mit dem Pkw in die Stadt kommen und dort parken können, soweit im 
Rahmen der vorgesehenen Parkkapazitäten möglich. Hier unterstützen wir moderne 
Angebote der WBI, Parkraum gezielt anzufahren und so Parksuchverkehre zu reduzieren. 
Die WBI wird gleichermaßen aufgefordert, moderne digitale Lösungen zur Vereinfachung der 
Parkplatzsuche, Bezahlung von Parkgebühren und umweltverträglicher Parksituation in der 
Innenstadt und in den angrenzenden Wohnquartieren beizutragen. 
Darüber hinaus könnte man temporäre Mobilitätszentren an den Einfallstraßen schaffen. 
Prädestiniert für solche Maßnahme sind bestehende Park & Ride – Plätze am Coesfelder 
Kreuz, an der Steinfurter Straße, am Coesfelder Kreuz oder an der Kreuzung der Weseler 
Straße vor der Autobahn. Diese Stellen könnten zum Umstieg auf Busse dienen - aber auch

zum Umstieg auf das Fahrrad. Dazu müssen an verschiedenen Stellen im Außenbereich 
weitere Parkplätze geschaffen und Leihfahrräder (Bikesharing) bereitgestellt werden. Hier 
sollen die Stadtwerke Münster beteiligt werden.  
 
Die Verwaltung aus dem Bereich der Planung soll Empfehlungen geben, ob es weitere 
geeignete Flächen an den Einfallstraßen gibt. Man könnte diese Orte kurzfristig identifizieren 
und durch probeweise praktische Umsetzung an Samstagen „im Reallabor“ austesten, ob 
diese Formen der Mobilität angenommen werden. Die Ergebnisse könnten genutzt werden, 
um in eine gezielte Planung solcher Mobilitätsknotenpunkte einzutreten.  
 
Auch dafür sollten Mittel soweit erforderlich im Haushalt 2021 bereitgestellt werden. 
Sicherlich können hier Fördertöpfe auf Bundes- und Landesebene genutzt werden.  
 
Einkaufslogistik (Smart City): Das ist ein Vorschlag, der bereits teilweise von den Kaufleuten 
als Projekt aufgegriffen wird und sich in der Umsetzung befindet. Es geht um die Schaffung 
eines Konzepts für eine moderne City–Logistik. Dies wird in eine übergreifende City–App 
eingebunden. Diese gibt den Kundinnen und Kunden übersichtlich Informationen zu 
verfügbaren Produkten und Dienstleistungen, zu gastronomischen Angeboten und verbindet 
den Onlinehandel mit dem stationären Einzelhandel. Die Attraktivität der Innenstadt wird 
gestärkt und das Service-Angebot für Kundinnen und Kunden verbessert. 
 
Die Stadt Münster sollte nach Ansicht der CDU-Fraktion die Entstehung solcher digitalen 
Lösungen mit unseren Beteiligungen (WBI und Stadtwerke) voranbringen, damit die 
Mobilitätsfragen gleichermaßen mitgelöst werden. Das bedeutet, die WBI beteiligt sich an 
solchen digitalen Lösungen mit Informationen über die Parksituation in Echtzeit und die 
Stadtwerke mit Hinweisen zur Anreise mit ÖPNV bzw. mit Informationen zum Park and Ride 
oder Park and Bike.  
 
Die Beteiligungen könnten sich in diesem Rahmen auch an der Entstehung finanziell 
beteiligen. Darüber hinaus sollte die Bereitstellung von Fördermitteln auf Landes- und 
Bundesebene aktiv begleitet werden. 
 
Aufgrund der pandemiebedingten erneuten Schließung des Einzelhandels in Münster schlägt 
die CDU-Fraktion eine Reihe von Maßnahmen vor, die eine erfolgreiche Wiedereröffnung 
des Einzelhandels nach Ende des Lockdowns erleichtern. Es sind kurzfristige und 
mittelfristige Maßnahmen erforderlich, die die geschäftliche Tätigkeit des Einzelhandels 
fördern, damit Einzelhandelsunternehmen nicht aufgrund der Umsatzeinbußen schließen 
müssen und damit der im Einzelhandel unabhängig der Corona–Pandemie stattfindende 
Strukturwandel gelingt. Wir knüpfen damit an die beschlossenen Vorlage V/0672/2020 an. 
 
 
 
gez. Stefan Weber  
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 5.9 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Steinfurter Straße
  • Weseler Straße

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Details

Aktenzeichen
A-R/0010/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.02.2021
Erstellt
02.02.2021 14:39