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SV-2019/0068

Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU, SPD, FDP und UWIGA vom 18. November 2019 betr. Änderung der Satzung über die Enschädigung für ehrenamtlich Tätige

Antrag 20.11.2019

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SV-2019/0068

2354 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2019/0068 
 
 
Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU, SPD, FDP und UWIGA vom 18. November 2019 
betr. Änderung der Satzung über die Enschädigung für ehrenamtlich Tätige  
 
 
 
 
           
     
___________________________________________________________________ 
 
Darmstadt 18.11.2019 
 
 
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/GRÜNE, CDU, SPD, FDP und UWIGA zur 
Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige 
 
 
A N T R A G 
 
auf Änderung folgender Satzungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 01.01.2020  
 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätige 
 Satzung für den Ausländerbeirat 
 Satzung für die Interessenvertretung für ältere Menschen 
 
Die Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, CDU, SPD, FDP und UWIGA beantragen die 
Änderungen der oben genannten Satzungen. Die im Rahmen der Satzungsänderungen 
erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von 220.000 Euro sind in den Haushalt 2020 
einzustellen.  
Ein Entwurf der Satzung zur Änderung der oben genannten Satzungen sowie ein Entwurf einer 
konsolidierten Fassung der Satzungen nach Satzungsänderungen und die Berechnung des 
Mittelbedarfs sind diesem Antrag als Anlage beigefügt. 
 
 
Produktbereich: 1, 7 
Produktnummern: 111010, 111020, 411010

2 
Begründung: 
 
Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätige wurde am 14.12.1978, die 
Satzung für den Ausländerbeirat am 31.03.1988 von der Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen. 
 
Die in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätige enthaltenen Regelungen 
zu den Höhen der Aufwandsentschädigungen und zu den Höhen der Verdienstausfälle sind im 
Jahr 1989 und damit letztmalig vor 30 Jahren angepasst worden. Das Anpassen der 
Entschädigungssätze ist daher geboten und sachgerecht. 
 
Da sich die am 13.05.2015 beschlossenen Entschädigungssätze der Satzung für die 
Interessenvertretung für ältere Menschen an den Entschädigungssätzen der Satzung für den 
Ausländerbeirat orientieren sind im Rahmen einer fortgeltenden Gleichbehandlung auch die 
Entschädigungssätze der Satzung für die Interessenvertretung für ältere Menschen 
anzupassen.  
 
 
 
Bündnis 90/DIE GRÜNEN – Nicole Frölich, Yücel Akdeniz 
CDU – Roland Desch, Alexander Schleith 
SPD – Michael Siebel 
FDP – Sven Beißwenger 
Uwiga – Erich Bauer

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Punkt 45.4: Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU, SPD, FDP und UWIGA vom 18. 
November 2019 betr. Änderung der Satzung über die Enschädigung für 
ehrenamtlich Tätige 
 (V-Nr. SV 2019/0068) 
 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: Die Linke.  
Stimmenthaltung: UFFBASSE, AfD und Stadtv. Sigmund (fraktionslos)

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Konsolidierte Fassungen nach Satzungsänderung 
 
 
I. 
 
Satzung 
über die Entschädigung für 
ehrenamtlich Tätige 
 
vom 14. Dezember 19781 
 
Auf Grund der §§ 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. 
Juli 1960 (GVBl. I S. 103), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 24. Juni 1978 (GVBl. I S. 420) 
wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.1978 folgende Satzung 
erlassen: 
 
§ 1 Verdienstausfall 
 
(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten auf Grundlage  des § 27 Abs. 1 der Hessischen 
Gemeindeordnung (HGO) Ersatz ihres Verdienstausfalls.  
 
(2)   Der Durchschnittssatz des Verdienstausfalls beträgt für 
 
1. Stadtverordnete und ehrenamtliche Stadträte monatlich 75,00 € 
2. Beisitzer des Widerspruchsausschusses und sonst kraft gesetzlicher  
Vorschrift im Widerspruchsverfahren mitwirkende Personen  
je Sitzung  7,5020,00 € 
3. im Jugendhilfeausschuss, in Kommissionen, im Naturschutzbeirat,  
im Beirat für Straßenbenennung, im Beirat bei der Fürsorgestelle  
für Kriegsopfer und in der Einigungsstelle als sachkundige Einwohner 
oder Mitglieder mitwirkende Personen, soweit sie nicht hauptamtlich 
tätig sind oder anderweitig entschädigt werden, je Sitzung 7,5020,00 € 
4. Patientenfürsprecher/innen je Woche 25,0030,00 € 
 
(3) Selbständig Tätige erhalten auf Antrag anstelle d es Durchschnittsatzes eine 
Verdienstausfallpauschale je Stunde, die im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft 
gemachten Einkommens festgesetzt wird.  
 
(4) Unselbständig Tätige können anstelle des Durchschnittssatzes den Ersatz des tatsächlich 
entstandenen Verdienstausfalls aufgrund entsprechender Nachweise verlangen. Selbständig 
Tätige erhalten anstelle des Durchschnittssatzes oder der Verdienstausfallpauschale ebenfalls 
auf Antrag den Ersatz des tatsächlich entstandenen Verdienstausfalls aufgrund entsprechender 
Nachweise (Einzelabrechnung).  
 
(5) Der Ersatz des Verdienstausfalls nach den Absätzen 3  und 4 ist in der Höhe auf  25 € pro 
Stunde und auf 100 200 € pro Monat beschränkt. 
                                            
1 Veröffentlicht am 22.12.1978 im Darmstädter Echo und im Darmstädter Tagblatt, zuletzt geändert 
durch Satzung vom 21.07.2016…., veröffentlicht im Darmstädter Echo am 26.07.2016…., in Kraft 
getreten am 01.0801.20162020.

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(6) Durch den nach den Absätzen 1 , 2 (Ziffer 1), 3 bis 5  gewährten Ersatz des 
Verdienstausfalls sind auch Fraktionssitzungen abgegolten. 
 
§ 2 Fahrkosten 
 
Fahrkosten werden auf Nachweis in Anwendung des Hessischen Reisekostengesetzes ersetzt. 
 
§ 3 Ersatzpflichtige Sitzungen 
 
Die Zahl der ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen zu den §§ 1 und 2 wird auf jährlich 24 
begrenzt. 
§ 4 Aufwandsentschädigung 
 
(1) Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erhalten eine Aufwandsentschädigung von 
335,00490,00 € monatlich. Sie erhalten für folgende Funktionen monatlich zusätzlich eine 
Aufwandsentschädigung in folgender Höhe: 
 
1. Stadtverordnetenvorsteher 335,00490,00 € 
2. Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers 170,00245,00 € 
3. Fraktionsvorsitzende 335,00490,00 € 
4. Ausschussvorsitzende 90,00130,00 € 
5. Vorsitzender des Ortsbeirates 115,00165,00 € 
 
(2) Ehrenamtliche Stadträte erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 665,00980,00 
€. 
 
(3) Ortsbeiratsmitglieder - ausgenommen der Vorsitzende des Ortsbeirates - erhalten eine  
monatliche Aufwandsentschädigung von 90,00130,00 €. Ehrenamtlich Tätige nach § 1 Absatz 
2 Ziffern 2 und 3 erhalten je Sitzung 7,5025,00 € Aufwandsentschädigung. Die Mitglieder der 
Regionalen Planungsversammlung sowie der Betriebskommissionen des Eig enbetriebs 
Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)  und des Eigenbetriebs für 
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) erhalten, soweit sie nicht hauptamtlich tätig 
sind, eine Aufwandsentschädigung von 35,0050,00 € je Sitzung. 
 
(4) § 1 Abs. 6 gilt entsprechend. 
 
(5) Patientenfürsprecher/innen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von  
25,0040,00 €. 
 
(6) Stadtverordnete und ehrenamtliche Stadträte erhalten zusätzlich eine 
Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 € pro Monat, wenn sie auf schriftliche Ladungen zu 
Sitzungen sowie auch auf Sitzungsunterlagen in Papierform verzichtet haben und stattdessen 
ausschließlich am elektronischen Parlamentsinformationssystem teilnehmen. Damit sind alle 
durch die Teilnahme am elektronischen P arlamentsinformationssystem entstehende Kosten, 
insbesondere Beschaffung, Vorhaltung, Betrieb und Reparatur von Endgeräten, Papier - und 
Druckkosten sowie die Kosten des Internetzugangs abgegolten. 
§ 5 Inkrafttreten 
 
(1) Diese Satzung tritt mit dem 01. Januar 1979 in Kraft.

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(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige vom  
10.11.1977 außer Kraft. 
 
Darmstadt, den 14.12.1978 
 
Der Magistrat der Stadt Darmstadt 
 
H.W. Sabais 
Oberbürgermeister 
 
II. 
Satzung für den Ausländerbeirat der Stadt Darmstadt vom 31.03.1988 
- Auszug – 
 
§ 6 Kostenregelung 
 
Mitglieder des Ausländerbeirates erhalten von der Stadt für Verdienstausfall und Fahrtkosten 
eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 
3, §§ 2 und 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige in der jeweils 
gültigen Fassung. Der Vorsitzende des Ausländerbeirates erhält monatlich eine 
Aufwandsentschädigung von 75 110,00 € ; die anderen Mitglieder des Ausländerbeirates 
erhalten eine solche von monatlich 50 70,00 €. 
 
 
III. 
Satzung für die Interessenvertretung für ältere Menschen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
vom 13.05.2015 
- Auszug – 
 
§ 12 Ehrenamtlich Tätige 
 
(1) Mitglieder der Interessenvertretung sind ehrenamtlich tätig.  
 
(2) Sie erhalten auf Antrag eine Entschädigung für Verdienstausfall in entsprechender 
Anwendung der Vorschriften des § 1 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 bis 5 der Satzung über die 
Entschädigung für ehrenamtlich Tätige sowie Ersatz von Fahrkosten entsprechend § 2 der 
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige. 
 
(3) Die/der Vorsitzende des Vorstandes erhält monatlich eine Aufwandsentschädigung von 75 
110,00 Euro; die übrigen Vorstandsmitglieder erhalten eine solche von monatlich 50 70,00 
Euro. Die Mitglieder der Vollversammlung, die nicht dem Vorstand angehören, erhalten eine 
monatliche Aufwandsentschädigung von 30 45,00 Euro.

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Satzung  
zur Änderung 
 
der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige vom 14.12.1978, 
der Satzung für den Ausländerbeirat der Stadt Darmstadt vom 31.03.1988 und 
der Satzung für die Interessenvertretung für ältere Menschen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt vom 13.05.2015 
 
vom …………… 
 
Aufgrund der §§ 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 
07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 
(GVBl. S. 291), wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom …………… 
folgende Satzung erlassen: 
 
 
Artikel I 
 
Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige vom 14.12.1978, zuletzt geändert 
durch Satzung vom 21.07.2016, wird wie folgt geändert: 
 
1.)  § 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert: 
 
a) In Ziffer 2 wird die Zahl „7,50“ durch die Zahl „20,00“ ersetzt. 
 
b) In Ziffer 3 wird die Zahl „7,50“ durch die Zahl „20,00“ ersetzt. 
 
c) In Ziffer 4 wird die Zahl „25,00“ durch die Zahl „30,00“ ersetzt. 
 
2.)  In § 1 Abs. 5 wird die Zahl „100“ durch die Zahl „200,00“ ersetzt. 
 
3.)  § 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert: 
 
a) In Satz 1 wird die Zahl „335,00“ durch die Zahl „490,00“ ersetzt. 
 
b) In Satz 2 Ziffer 1 wird die Zahl „335,00“ durch die Zahl „490,00“ ersetzt. 
 
c) In Satz 2 Ziffer 2 wird die Zahl „170,00“ durch die Zahl „245,00“ ersetzt. 
 
d) In Satz 2 Ziffer 3 wird die Zahl „335,00“ durch die Zahl „490,00“ ersetzt. 
 
e) In Satz 2 Ziffer 4 wird die Zahl „90,00“ durch die Zahl „130,00“ ersetzt. 
 
f) In Satz 2 Ziffer 5 wird die Zahl „115,00“ durch die Zahl „165,00“ ersetzt. 
 
4.)  In § 4 Abs. 2 wird die Zahl „665,00“ durch die Zahl „980,00“ ersetzt. 
 
5.) § 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

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a) In Satz 1 wird die Zahl „90,00“ durch die Zahl „130,00“ ersetzt. 
 
b) In Satz 2 wird die Zahl „7,50“ durch die Zahl „25,00“ ersetzt. 
 
c) In Satz 3 wird nach dem Wort „Planungsversammlung“ die Folge „sowie der 
Betriebskommissionen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) und des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben 
und Dienstleistungen (EAD)“ eingefügt sowie die Zahl „35,00“ durch die Zahl „50,00“ 
ersetzt. 
 
6.)  In § 4 Abs. 5 wird die Zahl „25,00“ durch die Zahl „40,00“ ersetzt. 
 
 
Artikel II 
 
Die Satzung für den Ausländerbeirat der Stadt Darmstadt vom 31.03.1988, zuletzt geändert 
durch Satzung vom 06.06.2001, wird wie folgt geändert: 
 
1.)  In § 6 Satz 2 Halbsatz 1 wird die Zahl „75“ durch die Zahl „110,00“ ersetzt. 
 
2.)  In § 6 Satz 2 Halbsatz 2 wird die Zahl „50“ durch die Zahl „70,00“ ersetzt. 
 
 
Artikel III 
 
Satzung für die Interessenvertretung für ältere Menschen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
vom 13.05.2015, wird wie folgt geändert: 
 
1.)  In § 12 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1wird die Zahl „75“ durch die Zahl „110,00“ ersetzt. 
 
2.)  In § 12 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 wird die Zahl „50“ durch die Zahl „70,00“ ersetzt. 
 
3.)  In § 12 Abs. 3 Satz 2 wird die Zahl „30“ durch die Zahl „45,00“ ersetzt. 
 
 
Artikel IV 
 
Diese Änderungssatzung tritt mit dem 01.01.2020 in Kraft. 
 
Darmstadt, den …………… 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

TOP 45.4

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2019/0068
Typ
Antrag
Datum
20.11.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00