SV-2019/0068
Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU, SPD, FDP und UWIGA vom 18. November 2019 betr. Änderung der Satzung über die Enschädigung für ehrenamtlich Tätige
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SV-2019/0068
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Vorlage-Nr. SV-2019/0068
Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU, SPD, FDP und UWIGA vom 18. November 2019
betr. Änderung der Satzung über die Enschädigung für ehrenamtlich Tätige
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Darmstadt 18.11.2019
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/GRÜNE, CDU, SPD, FDP und UWIGA zur
Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige
A N T R A G
auf Änderung folgender Satzungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 01.01.2020
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätige
Satzung für den Ausländerbeirat
Satzung für die Interessenvertretung für ältere Menschen
Die Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, CDU, SPD, FDP und UWIGA beantragen die
Änderungen der oben genannten Satzungen. Die im Rahmen der Satzungsänderungen
erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von 220.000 Euro sind in den Haushalt 2020
einzustellen.
Ein Entwurf der Satzung zur Änderung der oben genannten Satzungen sowie ein Entwurf einer
konsolidierten Fassung der Satzungen nach Satzungsänderungen und die Berechnung des
Mittelbedarfs sind diesem Antrag als Anlage beigefügt.
Produktbereich: 1, 7
Produktnummern: 111010, 111020, 411010
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Begründung:
Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätige wurde am 14.12.1978, die
Satzung für den Ausländerbeirat am 31.03.1988 von der Stadtverordnetenversammlung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen.
Die in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätige enthaltenen Regelungen
zu den Höhen der Aufwandsentschädigungen und zu den Höhen der Verdienstausfälle sind im
Jahr 1989 und damit letztmalig vor 30 Jahren angepasst worden. Das Anpassen der
Entschädigungssätze ist daher geboten und sachgerecht.
Da sich die am 13.05.2015 beschlossenen Entschädigungssätze der Satzung für die
Interessenvertretung für ältere Menschen an den Entschädigungssätzen der Satzung für den
Ausländerbeirat orientieren sind im Rahmen einer fortgeltenden Gleichbehandlung auch die
Entschädigungssätze der Satzung für die Interessenvertretung für ältere Menschen
anzupassen.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN – Nicole Frölich, Yücel Akdeniz
CDU – Roland Desch, Alexander Schleith
SPD – Michael Siebel
FDP – Sven Beißwenger
Uwiga – Erich Bauer
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Punkt 45.4: Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU, SPD, FDP und UWIGA vom 18. November 2019 betr. Änderung der Satzung über die Enschädigung für ehrenamtlich Tätige (V-Nr. SV 2019/0068) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Die Linke. Stimmenthaltung: UFFBASSE, AfD und Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
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Konsolidierte Fassungen nach Satzungsänderung
I.
Satzung
über die Entschädigung für
ehrenamtlich Tätige
vom 14. Dezember 19781
Auf Grund der §§ 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.
Juli 1960 (GVBl. I S. 103), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 24. Juni 1978 (GVBl. I S. 420)
wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.1978 folgende Satzung
erlassen:
§ 1 Verdienstausfall
(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten auf Grundlage des § 27 Abs. 1 der Hessischen
Gemeindeordnung (HGO) Ersatz ihres Verdienstausfalls.
(2) Der Durchschnittssatz des Verdienstausfalls beträgt für
1. Stadtverordnete und ehrenamtliche Stadträte monatlich 75,00 €
2. Beisitzer des Widerspruchsausschusses und sonst kraft gesetzlicher
Vorschrift im Widerspruchsverfahren mitwirkende Personen
je Sitzung 7,5020,00 €
3. im Jugendhilfeausschuss, in Kommissionen, im Naturschutzbeirat,
im Beirat für Straßenbenennung, im Beirat bei der Fürsorgestelle
für Kriegsopfer und in der Einigungsstelle als sachkundige Einwohner
oder Mitglieder mitwirkende Personen, soweit sie nicht hauptamtlich
tätig sind oder anderweitig entschädigt werden, je Sitzung 7,5020,00 €
4. Patientenfürsprecher/innen je Woche 25,0030,00 €
(3) Selbständig Tätige erhalten auf Antrag anstelle d es Durchschnittsatzes eine
Verdienstausfallpauschale je Stunde, die im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft
gemachten Einkommens festgesetzt wird.
(4) Unselbständig Tätige können anstelle des Durchschnittssatzes den Ersatz des tatsächlich
entstandenen Verdienstausfalls aufgrund entsprechender Nachweise verlangen. Selbständig
Tätige erhalten anstelle des Durchschnittssatzes oder der Verdienstausfallpauschale ebenfalls
auf Antrag den Ersatz des tatsächlich entstandenen Verdienstausfalls aufgrund entsprechender
Nachweise (Einzelabrechnung).
(5) Der Ersatz des Verdienstausfalls nach den Absätzen 3 und 4 ist in der Höhe auf 25 € pro
Stunde und auf 100 200 € pro Monat beschränkt.
1 Veröffentlicht am 22.12.1978 im Darmstädter Echo und im Darmstädter Tagblatt, zuletzt geändert
durch Satzung vom 21.07.2016…., veröffentlicht im Darmstädter Echo am 26.07.2016…., in Kraft
getreten am 01.0801.20162020.
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(6) Durch den nach den Absätzen 1 , 2 (Ziffer 1), 3 bis 5 gewährten Ersatz des
Verdienstausfalls sind auch Fraktionssitzungen abgegolten.
§ 2 Fahrkosten
Fahrkosten werden auf Nachweis in Anwendung des Hessischen Reisekostengesetzes ersetzt.
§ 3 Ersatzpflichtige Sitzungen
Die Zahl der ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen zu den §§ 1 und 2 wird auf jährlich 24
begrenzt.
§ 4 Aufwandsentschädigung
(1) Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erhalten eine Aufwandsentschädigung von
335,00490,00 € monatlich. Sie erhalten für folgende Funktionen monatlich zusätzlich eine
Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:
1. Stadtverordnetenvorsteher 335,00490,00 €
2. Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers 170,00245,00 €
3. Fraktionsvorsitzende 335,00490,00 €
4. Ausschussvorsitzende 90,00130,00 €
5. Vorsitzender des Ortsbeirates 115,00165,00 €
(2) Ehrenamtliche Stadträte erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 665,00980,00
€.
(3) Ortsbeiratsmitglieder - ausgenommen der Vorsitzende des Ortsbeirates - erhalten eine
monatliche Aufwandsentschädigung von 90,00130,00 €. Ehrenamtlich Tätige nach § 1 Absatz
2 Ziffern 2 und 3 erhalten je Sitzung 7,5025,00 € Aufwandsentschädigung. Die Mitglieder der
Regionalen Planungsversammlung sowie der Betriebskommissionen des Eig enbetriebs
Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) und des Eigenbetriebs für
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) erhalten, soweit sie nicht hauptamtlich tätig
sind, eine Aufwandsentschädigung von 35,0050,00 € je Sitzung.
(4) § 1 Abs. 6 gilt entsprechend.
(5) Patientenfürsprecher/innen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von
25,0040,00 €.
(6) Stadtverordnete und ehrenamtliche Stadträte erhalten zusätzlich eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 € pro Monat, wenn sie auf schriftliche Ladungen zu
Sitzungen sowie auch auf Sitzungsunterlagen in Papierform verzichtet haben und stattdessen
ausschließlich am elektronischen Parlamentsinformationssystem teilnehmen. Damit sind alle
durch die Teilnahme am elektronischen P arlamentsinformationssystem entstehende Kosten,
insbesondere Beschaffung, Vorhaltung, Betrieb und Reparatur von Endgeräten, Papier - und
Druckkosten sowie die Kosten des Internetzugangs abgegolten.
§ 5 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt mit dem 01. Januar 1979 in Kraft.
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(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige vom
10.11.1977 außer Kraft.
Darmstadt, den 14.12.1978
Der Magistrat der Stadt Darmstadt
H.W. Sabais
Oberbürgermeister
II.
Satzung für den Ausländerbeirat der Stadt Darmstadt vom 31.03.1988
- Auszug –
§ 6 Kostenregelung
Mitglieder des Ausländerbeirates erhalten von der Stadt für Verdienstausfall und Fahrtkosten
eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs.
3, §§ 2 und 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige in der jeweils
gültigen Fassung. Der Vorsitzende des Ausländerbeirates erhält monatlich eine
Aufwandsentschädigung von 75 110,00 € ; die anderen Mitglieder des Ausländerbeirates
erhalten eine solche von monatlich 50 70,00 €.
III.
Satzung für die Interessenvertretung für ältere Menschen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
vom 13.05.2015
- Auszug –
§ 12 Ehrenamtlich Tätige
(1) Mitglieder der Interessenvertretung sind ehrenamtlich tätig.
(2) Sie erhalten auf Antrag eine Entschädigung für Verdienstausfall in entsprechender
Anwendung der Vorschriften des § 1 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 bis 5 der Satzung über die
Entschädigung für ehrenamtlich Tätige sowie Ersatz von Fahrkosten entsprechend § 2 der
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige.
(3) Die/der Vorsitzende des Vorstandes erhält monatlich eine Aufwandsentschädigung von 75
110,00 Euro; die übrigen Vorstandsmitglieder erhalten eine solche von monatlich 50 70,00
Euro. Die Mitglieder der Vollversammlung, die nicht dem Vorstand angehören, erhalten eine
monatliche Aufwandsentschädigung von 30 45,00 Euro.
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1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige vom 14.12.1978, der Satzung für den Ausländerbeirat der Stadt Darmstadt vom 31.03.1988 und der Satzung für die Interessenvertretung für ältere Menschen der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 13.05.2015 vom …………… Aufgrund der §§ 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291), wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom …………… folgende Satzung erlassen: Artikel I Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige vom 14.12.1978, zuletzt geändert durch Satzung vom 21.07.2016, wird wie folgt geändert: 1.) § 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) In Ziffer 2 wird die Zahl „7,50“ durch die Zahl „20,00“ ersetzt. b) In Ziffer 3 wird die Zahl „7,50“ durch die Zahl „20,00“ ersetzt. c) In Ziffer 4 wird die Zahl „25,00“ durch die Zahl „30,00“ ersetzt. 2.) In § 1 Abs. 5 wird die Zahl „100“ durch die Zahl „200,00“ ersetzt. 3.) § 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Zahl „335,00“ durch die Zahl „490,00“ ersetzt. b) In Satz 2 Ziffer 1 wird die Zahl „335,00“ durch die Zahl „490,00“ ersetzt. c) In Satz 2 Ziffer 2 wird die Zahl „170,00“ durch die Zahl „245,00“ ersetzt. d) In Satz 2 Ziffer 3 wird die Zahl „335,00“ durch die Zahl „490,00“ ersetzt. e) In Satz 2 Ziffer 4 wird die Zahl „90,00“ durch die Zahl „130,00“ ersetzt. f) In Satz 2 Ziffer 5 wird die Zahl „115,00“ durch die Zahl „165,00“ ersetzt. 4.) In § 4 Abs. 2 wird die Zahl „665,00“ durch die Zahl „980,00“ ersetzt. 5.) § 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert: 2 a) In Satz 1 wird die Zahl „90,00“ durch die Zahl „130,00“ ersetzt. b) In Satz 2 wird die Zahl „7,50“ durch die Zahl „25,00“ ersetzt. c) In Satz 3 wird nach dem Wort „Planungsversammlung“ die Folge „sowie der Betriebskommissionen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) und des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)“ eingefügt sowie die Zahl „35,00“ durch die Zahl „50,00“ ersetzt. 6.) In § 4 Abs. 5 wird die Zahl „25,00“ durch die Zahl „40,00“ ersetzt. Artikel II Die Satzung für den Ausländerbeirat der Stadt Darmstadt vom 31.03.1988, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.06.2001, wird wie folgt geändert: 1.) In § 6 Satz 2 Halbsatz 1 wird die Zahl „75“ durch die Zahl „110,00“ ersetzt. 2.) In § 6 Satz 2 Halbsatz 2 wird die Zahl „50“ durch die Zahl „70,00“ ersetzt. Artikel III Satzung für die Interessenvertretung für ältere Menschen der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 13.05.2015, wird wie folgt geändert: 1.) In § 12 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1wird die Zahl „75“ durch die Zahl „110,00“ ersetzt. 2.) In § 12 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 wird die Zahl „50“ durch die Zahl „70,00“ ersetzt. 3.) In § 12 Abs. 3 Satz 2 wird die Zahl „30“ durch die Zahl „45,00“ ersetzt. Artikel IV Diese Änderungssatzung tritt mit dem 01.01.2020 in Kraft. Darmstadt, den …………… Jochen Partsch Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2019/0068
- Typ
- Antrag
- Datum
- 20.11.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00