V/0015/2014
WLAN für Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4524 Zeichen
V/0015/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER citeq Betrifft WLAN für Münster Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0044/2013 vom 16.09.2013 "Kostenfreies WLAN für Münster" (lag der Vorlage V/0864/2013 als Anlage bei) Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0045/2013 vom 16.09.2013 "Verfügbares WLAN als Standortfaktor" (lag der Vorlage V/0864/2013 als Anlage bei) Anregung Nr. 2013 - 00167 gemäß § 24 GO NRW "Freifunk für Münster" Beratungsfolge 23.01.2014 Werksausschuss der citeq Vorberatung 12.02.2014 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bericht „WLAN in Münster“ wird zur Kenntnis genommen. Die für eine abschließende Entscheidung zur Einrichtung eines kosten- bzw. gebührenfreien WLAN (zunächst) in der münsterischen Innenstadt notwendigen weiteren Recherchen und Klärungen werden von der Verwaltung mit Priorität durchgeführt. 2. Die citeq wird beauftragt, mit unterschiedlichen Institutionen und Firmen Kontakt aufzu - nehmen, um deren weitere Planungen und Interessen am Standort Münster abzufragen und auszuwerten. Aufbauend auf diesen Ergebnissen werden Beschlussvorschläge für das weitere Vorgehen erstellt und den zuständigen Gremien zur En tscheidung vorgelegt werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Mit der Verbreitung mobiler Endgeräte wuchs in den vergangenen 10 Jahren der Bedarf, von die- sen aus nicht nur per UMTS sondern auch mit hoher Bandbreite auf das Internet zugreifen zu kön- Vorlagen-Nr.: V/0015/2014 Auskunft erteilt: Herr Schoenfelder Ruf: 492-1800 E-Mail: Schoenfelder@citeq.de Datum: 21.01.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0015/2014 nen. Zunächst wurden hierzu so genannte WLAN-Router eingesetzt, die privat betrieben und ge- nutzt oder auch von Institutionen für ihre Mitarbeiter oder Kunden bereitgestellt wurden. Heute findet man WLAN-Router konzentriert an belebten Orten, z. B. in Außenbereichen (out- door-Hotspots) oder Gebäuden wie Gaststätten und –Ketten (z. B. McDonalds oder Starbucks), Einkaufspassagen (Münster Arkaden), Sportstätten, Bahnhöfen und Flughäfen. Ein größere Ge- biete umfassendes flächendeckendes WLAN (z. B. Promenadenring) wäre allerdings sehr aufwän- dig. So decken derzeit 3.000 WLAN-Router nur die Hälfte der Innenstadt von Aachen ab. Dabei bestimmen die jeweiligen WLAN-Betreiber, welche Nutzer zu welchen Konditionen den In- ternetzugriff erhalten. Neben vollkommen unbeschränkter Nutzung existieren Modelle mit einer befristet kostenlosen (häufig 30 Minuten) und anschließend kostenpflichtigen Nutzung oder auch WLAN-Netze, die ausschließlich bestimmten Zielgruppen, z.B. Studierenden der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) in Universitätsgebäuden oder Ratsmitgliedern im Stadtwein- haus vorbehalten sind. Die WLAN-Versorgung der Studierenden in der Stadt Münster kann mit 700 von der WWU betrie- benen WLAN-Knotenpunkten als gut bezeichnet werden. Die WLAN–Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen durch ca. 50 WLAN-Netze, die von privatwirtschaftlichen Anbietern betrieben werden, ist im Vergleich zu anderen Städten eher im Mittelfeld anzusiedeln. Vor diesem Hintergrund ist ein Engagement zum Ausbau der Internetzugänge für mobile Endge- räte im Stadtgebiet sinnvoll. Dabei ist zu beachten, dass • die Bedeutung von WLAN-Netzen durch deutlich verringerte Nutzungskosten sowie durch technische Verbesserungen der UMTS-Netze und die Einführung der neuen LTE-Technik bereits abgenommen hat und weiter abnehmen wird; • eine städtische Initiative keinen Markteingriff mit einer Behinderung für privatwirtschaftli- ches Engagement oder private Initiativen (Freifunker: Privatpersonen, die ihre WLAN-Netze auch Fremden zur Verfügung stellen) darstellen sollte; • es Gebiete gibt, die möglicherweise besser erschlossen werden sollten, aber erst durch eine städtische Förderung für mögliche WLAN-Anbieter attraktiv werden (z. B. soziale Brennpunkte). Insofern ist es sinnvoll, unter der Zielsetzung der vorliegenden politischen Anträge in Gesprächen mit Providern und sonstigen potentiellen WLAN-Hotspotbetreibern wie zum Beispiel der WALL AG deren Planung und Interessenlage für den Netzausbau in Münster abzufragen. Auf dieser Grund- lage werden den zuständigen Gremien abschließende Entscheidungsvorschläge unterbreitet wer- den. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Bericht „WLAN in Münster“
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0015/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.01.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37