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AN/1686/2017

Ladezone Sülzgürtel

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 20.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 04.12.2017, TOP 8.1.5

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Lothar Müller/Die Linke

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Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Lothar Müller/Die Linke

4550 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
Lothar Müller / Die Linke 
in der Bezirksvertretung Lindenthal 
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf    
 
An die Bezirksbürgermeisterin 
Helga Blömer-Frerker 
  
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Köln 20.11. 2017  
 
Sülzgürtel Ladezone 
 
Sehr geehrte Bezirksbürgermeisterin 
Sehr geehrte Oberbürgermeisterin  
 
Wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt folgende Regelung für die Ladezone am 
Sülzgürtel vor dem neuen Supermarkt am ehemaligen Kinderheim:  
 
 
1. Die Ladezone wird auf der rechten Fahrbahn ausgeschildert.  
2. Eine Ladezeit zwischen 7.00 und 9.00 Uhr werktags wird ausgeschossen  
3. Der angelegte kombinierte Geh- und Radweg bleibt erhalten und wird zum 
Bordstein mit kleinen Fahrradpiktogrammen versehen. 
4. Die zwei Autofahrspuren am Sülzgürtel zwischen Mommsenstraße und 
Münstereifeler Straße werden neu aufgeteilt in eine Autofahrspur Geradeaus 
und Rechtsabbiegend und eine Linksabbieger Spur Münstereifeler Str. Ri 
Sülzburgstraße  (siehe Anlage 1). Die Verwaltung prüft, ob die Entflechtung 
auf dem Gürtel (Linksabbiegespur) schon vor er Kreuzung mit der 
Mommsenstraße eingeführt werden muss.   
 
Begründung:  
zu 1: Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Lindenthal am 18.09. 2017 die 
Wiederherstellung der Nebenanlage Sülzgürtel mit einem Plan vorgestellt. Dabei ist 
eine 2,50m breite Ladezone direkt an der Hauswand vorgesehen. Diese Planung ist 
höchst gefährlich, weil die LKWs zweimal den kombinierten Geh- und Radweg 
überqueren müssen. Zudem müssen sie absolut knapp an die Hauswand rangieren, 
ein fahrerisches Meisterstück. Da dies nicht der Realität von Anlieferungen mittels 
LKW entspricht, werden die LKWs sich einen eigenen Platz auf dem kombinierten 
Geh- und Radweg suchen und damit diesen Raum beeinträchtigen.  
 
Lieferfahrzeuge gehören auf die Fahrbahn. Der Sülzgürtel ist hier auch 
leistungsfähig, wenn punktuell ein Lieferfahrzeug auf der rechten Fahrspur steht. 
Während der Baumaßnahme für die Nebenanlage war die rechte Fahrspur 
permanent gesperrt und es kam zu keinem Rückstau. Zudem handelt es sich um

punktuelle zeitliche Einschränkungen.  Erfahrungsgemäß wird ein Supermarkt mit 5 
LKws  und fünf Fremdlieferanten pro Werktag beliefert.  
Um die Morgenspitze des Autoverkehrs gar nicht zu gefährden, kann die Anlieferung 
geregelt werden und von 7.00 – 9.00 Uhr ausgenommen werden. Zu Beginn der 
Geschäftsöffnungen werden in der Regel aus personalorganisatorischen Gründen 
keine Supermarktlieferungen vorgenommen.  
 
Um das von der Fahrbahn aus anliefernde Personal auf den Radverkehr auf der 
Nebenanlage aufmerksam zu machen (durch die Gestaltung der Nebenanlage ist 
nicht ersichtlich, dass es hier auch Radfahrende die Nebenanlage nutzen), dazu 
dienen die aufgemalten weißen Piktogramme „Radfahrende“  
 
Eine spürbare Entlastung und Entflechtung für den Autoverkehr auf dem Sülzgürtel 
kann auf dem Abschnitt Mommsenstraße und Münstereifeler Straße vorgenommen 
werden. Heute blockiert ein größeres linksabbiegendes Fahrzeug schon die linke 
Fahrspur für den gerade ausfahrenden Autoverkehr.  Bei zwei wartenden PKWs 
(Signalanlage und Vorrangschaltung für die KVB) ist die Autofahrspur blockiert.  
Fahrspurwechsel des Autoverkehrs ist die Regel und manchmal nicht ungefährlich. 
 
Eine klare Regelung ist hier besser für die Flüssigkeit des Autoverkehrs.  
Zudem kann dann ein wartendes Lieferfahrzeug besser umfahren werden, da kein 
Auto auf der linken Spur kommt. Wenn kein Lieferfahrzeug in der neuen Lieferzone 
steht, sind beide Fahrspuren für den Autoverkehr verfügbar.  
   
Das Vorbild für diese Entflechtung findet sich auf der anderen Seite des Sülzgürtels. 
Zwischen Münstereifeler Straße und Mommsenstraße gibt es aus dem zweispurigen 
Gürtel dann eine Linksabbiegerspur und eine Geradeausspur für den Autoverkehr.  
 
Zudem verweisen die Antragsteller auf die Umsetzung des Lärmaktionsplans der 
Stadt Köln aus dem Jahre 2014. Hier ist der Sülzgürtel im Handlungs- und 
Maßnahmenkatalog „Belastungsschwerpunkte mit vermuteten Potenzialen für eine 
Fahrstreifenrücknahme als Belastungsschwerpunkt ausgewiesen. Die Umsetzung 
dieses Antrages ist ein sinnvoller Schritt. (Anlage 2) 
  
 
 gez Claudia Pinl                                            
 Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN       
 
 
gez. Lothar Müller/ Die Linke

Sülzgürtel 1

46 Zeichen

III SER ge
EZ —

ET Wedenaulaye,

Me ste ef lo

Sülzgürtel 2

634 Zeichen

Lärmaktionsplz
Stadt Köln

Handlungs- und
Maßnahmenkatalog

Anlage 2 - Karte 6 desT

Belastungsschwerpunk
vermuteten Potenzialen
eine Fahrstreifenrückna

= Belastungsschwerpunkt
1. Ordnung

um Belastungsschwerpunkt
2. Ordnung

Belastungsschwerpunkt
3. Ordnung

um Belastungsschwerpunkt
4. Ordnung

wm Belastungsschwerpunk!
(Bereiche Handlungsbe
erster und zweiter Ordn

[I] Untersuchungsgebiet
Straßennetz
Wohn- und Mischbauflä

Maßstab kein
Kartengrundlage IK Argus
Datenstand Dezember 201:

*

LK„Argus

Badhın . Hamburg - Kassa

Novalisstraße 10 + D-10115 Berlin
Ti 090.322 95 2590 « Fax 00.3229
Berindäl.K-argusde » www LK-argus.t

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Mommsenstraße
  • Münstereifeler Straße
  • Sülzburgstraße
  • Novalisstraße 10
  • Sülzgürtel

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Details

Aktenzeichen
AN/1686/2017
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
20.11.2017
Erstellt
20.11.2017 11:15