V/0202/2017
Antrag der SPD-Ratsfraktion Nr. A-R/0011/2016 - Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch im öffentlichen Personennahverkehr in Münster
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V_0202_2017_Anlagen
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Stellungnahme der Stadtwerke Münster zum Antrag
A -R/0011/2016 der SPD
Seitens der Stadtwerke wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des
Antrags
A-R/0011 /2016 mit erheblichen Kostensteigerungen für die Stadtwerke Münster
und damit auch für den Haushalt der Stadt Münster- verbunden wäre .
Bei Umsetzung des Antrags ist mit Kostensteigerungen von ca. 3,3 Mio. Euro p.
a. vor Steuern zu rechnen, die vollständig durch die Stadtwerke Münster zu
tragen wären . Diese verteilen sich auf folgende Positionen :
0 Angleichung der Busfahrer der VSM (Tochtergesellschaft der Stadtwerke
Münster) auf das Niveau des TV-N : ca. 1,7 Mio. Euro p.a.
o Angleichung der von Subunternehmern beschäftigten Busfahrer auf das
Niveau des TV-N : ca. 1 ,4 Mio. Euro p. a. und entsprechender Ausgleich
dieser Mehrkosten durch die SWMS
o Angleichung der bei der VSM beschäftigten Kontrolleure und sonstigen
Mitarbeiter auf das Niveau des TV-N : 0,2 Mio. Euro p. a.
Zusätzliche Kosten für die Stadt Münster würden durch den Ausgleich von
anderen einnahmeverantwortlichen Unternehmen inkl. der Subunternehmer
dieser Unternehmen entstehen (siehe unten Ziffer 4).
Als Konsequenz dieser Mehrkosten wäre ab dem Jahr 2020 das Verkehrsdefizit
nicht mehr durch die Ergebnisse der Energiesparte der Stadtwerke Münster zu
decken . Mithin wäre ab diesem Jahr ein haushaltswirksamer Defizitausgleich der
Stadt an die Stadtwerke Münster in Höhe von mindestens diesen Mehrkosten zu
leisten .
Auch in der Zeit bis 2020 wäre die im Management Kontrakt vorgesehene
Ausschüttung um diese politisch bedingten Mehrkosten haushaltswirksam zu
kürzen .
Eine Fahrpreisanhebung zur Gegenfinanzierung müsste so hoch ausfallen, dass
massive Fahrgastabwanderungen und damit voraussichtlich Arbeitsplatzverluste
zu erwarten wären und ist daher für die Stadtwerke Münster keine realistische
Option .
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die durch den Änderungsantrag
bewirkten zusätzlichen Kosten als politisch motivierte Maßnahme voraussichtlich
steuerlich nicht als Aufwand anerkannt würden und demnach als verdeckte
Gewinnausschüttung zu versteuern wären. Somit ist davon auszugehen , dass zu
den o. g. 3,3 Mio. Euro ein zusätzliches Steuerrisiko in Höhe von ca. 1 - 2 Mio.
Euro hinzukommt.
Stadtwerke Münster
Stadtwerke Münster
Neben diesen wirtschaftlichen Argumenten sind rechtliche Risiken zu beachten:
1. Eine Festlegung von Entlohnungsgrundsätzen verletzt die gem. Art. 9
Abs . 3 GG verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie, wonach allein
die Tarifpartner -Arbeitgeber und Gewerkschaften, frei von staatlichen
Eingriffen- Tarifverträge über das Arbeitsentgelt abschließen. Die
Grenzen der Tarifautonomie hat der Gesetzgeber letztlich durch das
Mindestlohngesetz gezogen, so dass Tarifverträge nicht unter diesem
Niveau abgeschlossen werden dürfen. Der gesetzliche Mindestlohn bietet
ausreichend Schutz vor Lohn - und Sozialdumping . Genau diese
Argumentation hat das VG Düsseldorf dazu veranlasst, das
Tariftreuegesetz NRW dem Verfassungsgericht NRW zur Prüfung
vorzulegen . Es besteht damit ein Risiko, dass ein Gesetz, auf das der
Änderungsantrag ausdrücklich Bezug nimmt, nicht im Einklang mit der
Verfassung des Landes NRW steht. Im Übrigen ist zu berücksichtigen ,
dass alle Arbeitgeber - die kommunalen Verkehrsunternehmen inkl. VSM
und die privaten Busunternehmer - mittlerweile mit Verdi verhandelte
Tarifverträge anwenden . Die durchschnittlichen Arbeitgeberkosten für
einen VSM-Busfahrer von derzeit ca. 2.900 Euro pro Monat machen
deutlich, dass die bestehenden Tarifverträge Sicherheit gegen
Lohndumping für die bei den Stadtwerken bzw. VSM beschäftigten
Mitarbeiter bieten.
2. Die im Anschluss an die 2018 auslaufende Betrauung geplante Vergabe
einer Dienstleistungskonzess ion an die Stadtwerke Münster zur
Durchführung der Verkehre setzt einen Mindestkostendeckungsgrad von
über 50 % rein durch Fahrgelderlöse voraus (Kostendeckungsgrad
Geschäftsjahr 2013 = 58,69 %). Jede Kostensteigerung beeinflusst den
Kostendeckungsgrad negativ und birgt die Gefahr, den erforderlichen
Mindestkostendeckungsgrad für eine Dienstleistungskonzession nicht zu
erreichen . Zumindest aber wird der "Spielraum" zukünftige
Kostensteigerungen durch andere Faktoren (Tarifabschlüsse ;
Energiekosten; Fahrgastzahlen etc. pp.) zu kompensieren drastisch
verkürzt. Sollte der Kostendeckungsgrad nicht ausreichend sein , würde
dies die beabsichtigte Direktvergabe des Stadtverkehrs Münster an die
Stadtwerke Münster unmöglich machen .
3. Die Busfahrer der Subunternehmer der Stadtwerke Münster werden nicht
ausschließlich auf dem Stadtgebiet Münster eingesetzt . Bei Ausweitung
des Antrags der SPD auf die Subunternehmer müssten diese damit
zukünftig zwei Betriebssparten voneinander abgrenzen und die dort
eingesetzten Busfahrer unterschiedlich entlohnen . Dies erscheint aus der
Betriebspraxis fast unmöglich. Es ist daher damit zu rechnen , dass diese
Unternehmen gegen entsprechende Vorgaben der Stadt Münster klagen
werden.
4. Andere Unternehmen mit Einnahmeverantwortung für den Busverkehr in
Münster (z. B. Veelker , RVM, Westfalenbus) müssten in Entsprechung
des SPD Antrags vermutlich ebenfalls zur Lohnanhebung gezwungen
werden . Das gilt auch für die jeweiligen Subunternehmer dieser
Unternehmen . Es ist nicht ersichtlich , wie der SPD Antrag auf diese
Anbieterausgeweitet werden kann. Es erscheint aber unzweifelhaft, dass
Unternehmen wie z.B. Veelker voraussichtlich gegen solche Vorgaben
der Stadt Münster klagen würden . Bei der RVM würde vermutlich eine
Kompensation der Kostensteigerungen durch die Stadt Münster an die
kommunalen RVM Gesellschafter von diesen eingefordert .
5. Auf einer Reihe von Linien bestehen zwischen SWMS und o.g.
Unternehmen betriebliche Kooperationen, die den Münsteraner
Stadtverkehr mit dem Regionalverkehr verzahnen (z.B.
Warendorf/Sendenhorst - Münster Hbf - Gievenbeck). Gemäß NVP sollen
diese Kooperationen weiter ausgebaut werden (z.B. Achse Altenberge
Münster Hbf - Ottmarsbocholt) . Auf diesen die Stadtgrenze Münsters
überschreitenden Linien käme es dann zu einer gebrochenen Fahrer
Dotierung : Im Stadtgebiet TV-N, im angrenzenden Regionalverkehr
andere Ausgangstarifierung) . Alle genannten Partner würden für die
auferlegte höhere Fahrerdotierung von den Stadtwerken bzw. der Stadt
Münster einen finanziellen Ausgleich verlangen .
Stadtwerke Münster
Antrag an den Rat Nr. A-R/0011/2016
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
auch im öffentlichen Personennahverkehr
in Münster
Antrag an den Rat der Stadt Münster
zur Verweisung an den ABL
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
I. Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass eine einheitliche Bezahlung
aller mittelbar und unmittelbar für die Stadtwerke Münster tätigen Busfahrerin-
nen und Busfahrer, Kontrolleurinnen und Kontrolleure und sonstigen Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter auf dem Niveau des TV-N erreicht wird.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, Wege aufzuzeigen, wie sichergestellt werden
kann, dass auch bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte die Regelungen des TV-
N mindestens analog angewandt werden.
III. Die Bearbeitung dieses Antrags soll gemeinsam mit der Umsetzung der Beschlüs-
se aus Vorlage V/0132/2016 „Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungs-
auftrags durch die Stadt Münster an die Stadtwerke Münster GmbH gemäß Art. 5,
Abs. 2 VO 1370/2007“ erfolgen.
Begründung:
Gegenwärtig werden aufgrund einer politischen Entscheidung aus dem Jahr 2000 Leis-
tungen des öffentlichen Personennahverkehrs der Stadtwerke Münster GmbH von zwei
unterschiedlichen Anbietern und von für diese tätigen Subunternehmern zu für die Be-
schäftigten unterschiedlichen Konditionen erbracht. Auf der einen Seite gibt es Beschäf-
tigte, die direkt für die Stadtwerke Münster GmbH tätig sind, auf der anderen Seite die,
die für die Tochtergesellschaft der Stadtwerke, die VSM, tätig sind; weitere sind für Sub-
unternehmer tätig.
Die VSM wurde seinerzeit mit dem Ziel gegründet, den bei den Stadtwerken Münster
geltenden Tarifvertrag zu unterlaufen, um so über Lohndumping Kostenvorteile für die
Stadtwerke Münster zu generieren.
Dieser Antrag verfolgt das Ziel, diese Praxis zu beenden.
In einer Stellungnahme der Stadtwerke zu einem Änderungsantrag der SPD-Fraktion im
09.03.2016
2
Rat der Stadt Münster zur Vorlage V/0626/2015 – 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster
- beziffern diese die Kosten dieser Maßnahme:
1.
Tarifangleichung der Busfahrer der VSM: 1,7 Mio € p.a.
2. Tarifangleichung der von Subunternehmern beschäftigten Busfahrer: 1,4 Mio €
p.a.
3. Tarifangleichung der bei der VSM beschäftigten Kontrolleure und sonstigen Mit-
arbeiter: 0,2 Mio € p.a.
Die Kostenvorteile der Stadtwerke sind die Lohn- & Gehaltsnachteile der Beschäftigten.
Zum Schaden der BusfahrerInnen und der Sozialkassen ist hier ein System etabliert wor-
den, bei dem das Fahrpersonal der einen Buslinie ein anderes Entgelt erhält als das
Fahrpersonal einer anderen Buslinie. Dies verstößt eklatant gegen das Prinzip „Gleicher
Lohn für gleiche Arbeit“, für das die SPD gemeinsam mit der Gewerkschaftsbewegung
seit jeher eintritt.
Dieses System ist gegen den Widerstand der Beschäftigten, der Gewerkschaften und der
SPD im Jahr 2000 Wirklichkeit geworden. Seither wurde gerade von den Gewerkschaften
viel im Sinne der Beschäftigten erreicht. Inzwischen hat es Verdi geschafft, dass Tarifver-
träge auch für die VSM gelten. Doch zeigen die o.g. Zahlen auch, wie unterschiedlich die
Tarife in ihrer Wirkung auf die Beschäftigten sind.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Thomas Fastermann Doris Feldma nn
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäg er
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koc h
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Ste ltig
Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Sey fferth
Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Robert von Olberg
Maria Winkel
Beschlussvorlage
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V/0202/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Antrag der SPD-Ratsfraktion Nr. A-R/0011/2016 - Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch im öffentlichen Personennahverkehr in Münster Beratungsfolge 17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH (Anlage 1) zum Antrag der SPD - Ratsfraktion Nr. A-R/0011/2016 „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch im öffentlichen Perso- nennahverkehr in Münster“ wird zur Kenntnis genommen. 2. Es wird weiter zur Kenntnis genommen, dass ei ne Angleichung des Tarifniveaus auf TV -N für alle Busfahrer, Kontrolleure und sonstige Mitarbeiter bei der VSM und den beauftragten Subunternehmen der Stadtwerke Münster GmbH laut Stellungnahme der Stadtwerke Mün s- ter GmbH jährliche Kostensteigerung in Höhe von ca. 3,3 Mio. € zur Folge hätte. 3. Da eine Lohnangleichung aufgrund einer Veränderung der Lohngrundsätze in den kommen- den Jahren - durch deutlich geringere Ausschüttungen der Stadtwerke Münster GmbH bzw. bei nicht mehr ausreichenden Ergebnissen durch die Leistung eines direkten Defizitau s- gleichs der Stadt Münster - erhebliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hätte und diese im Rahmen der derzeit igen Haushaltssituation nicht tragbar sind , wird der Antrag A-R/0011/2016 abgelehnt. Die Vorlage V/0403/2016 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Eine Ablehnung des Antrags hat keine finanziellen Auswirkungen. Vorlagen-Nr.: V/0202/2017 Auskunft erteilt: Frau Rothermundt Ruf: 492-2006 E-Mail: Rothermundt@stadt-muenster.de Datum: 04.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0202/2017 Begründung: Laut SPD-Antrag A -R/0011/2016 ( Anlage 2) widerspricht ein System, bei dem das Fahrpe rsonal verschiedener Buslinien u nterschiedliche Gehälter erhält, dem Prinzip 'Gleicher Lohn für gleiche Arbeit'. Nach Angaben der Stadtwerke Münster GmbH würde die Umsetzung des SPD -Antrags mit Kosten- steigerungen in Höhe von mind. 3,3 Mio. € p.a. vor Steuern verbunden sein, die vollständ ig durch die Stadtwerke Münster GmbH zu tragen wären. Als Konsequenz dieser Mehrkosten wären die vo r- gesehenen Ausschüttungen an die Stadt Münster durch die Mehrkosten zu kürzen bzw. ab dem Jahr, ab dem das Verkehrsdefizit nicht mehr durch die Ergebnisse de r Energiesparten der Stad t- werke Münster GmbH gedeckt ist, ein haushaltswirksamer Defizitausgleich der Stadt an die Stad t- werke Münster GmbH mindestens in Höhe dieser Mehrkosten zu leisten. Eine alternative Fahrpreisanhebung zur Gegenfinanzierung der Mehrko sten aufgrund einer mögl i- chen Änderung der Lohngrundsätze würde nach Einschätzung der Stadtwerke so hoch ausfa llen, dass massive Fahrgastabwanderungen und damit voraussichtlich auch Arbeitsplatzverluste zu e r- warten wären und scheidet daher als realistische Option aus. Die Stadtwerke Münster GmbH stellen weiter fest, dass eine Festlegung der Entlohnungsgrundsätze die gem. Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie, wonach allein die Tari f- parteien (frei von staatlichen Eingriffen) Tarifve rträge über das Arbeitsentgelt abschli eßen, verletze. Die kommunalen Verkehrsunternehmen inkl. VSM und die privaten Busunternehmen würden zudem mit Verdi verhandelte Tarifverträge anwenden, die die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn e r- füllten und ausreichend Schutz vor Lohn- und Sozialdumping böten. Auf die ausführliche Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH (Anlage 1) zum Antrag A-R/0011/2016 der SPD wird verwiesen. In der Vorlage V/0403/2016 an den Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und st rategisches Flächenmanagement wurde am 15.06.2016 beschlossen, den Antrag der SPD-Ratsfraktion A-R/0011/2016 „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch im öffentlichen Personennahverkehr in Müns- ter“ im Rahmen der „Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags durch die Stadt Müns- ter an die Stadtwerke Münster GmbH gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007“ zu beraten. Die Ratsvorlage V/0063/2017 zur Direktvergabe wurde am 22.03.2017 vom Rat beschlossen. Ste i- gerungen bei den Personalkosten, die sich aus Tarifa npassungen gemäß Antrag A-R/0011/2016 ergeben würden, müssen unabhängig von der beschlossenen Direktvergabe durch die Stadt ausge- glichen werden (sog. ‚Lohn-Rucksack‘). Eine solche Haushaltsbelastung ist im Rahmen der derzeiti- gen Haushaltssituation jedoch nicht tragbar. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage 1: Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH zum Antrag A-R/0011/2016 (SPD-Ratsfraktion) Anlage 2: SPD-Antrag an den Rat Nr.: A-R/0011/2016
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bahnhofstraße 9
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Details
- Aktenzeichen
- V/0202/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37