2248/2025
AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH: Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
5920 Zeichen
*17.11.2025: Verwaltungsvertretung ergänzt
Dezernat, Dienststelle
II/II/2
Vorlagen-Nummer
2248/2025
Freigabedatum 10.11.2025, Ergänzung
17.11*
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH: Entsendung in den
Aufsichtsrat
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in den Aufsichtsrat der AVG Abfallentsorgungs- und
Verwertungsgesellschaft Köln mbH:
1) Beigeordneter William Wolfgramm
(Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder von ihr/ihm vorgeschlagene/r
Bedienstete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW)
2)......................................................
3)......................................................
4)......................................................
5)......................................................
6)......................................................
7)......................................................
8)......................................................
9)......................................................
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Rats-
sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt wer-
den. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maß-
geblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürger-
meisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Be-
diensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen
entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln
oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitglied-
schaft in einem dieser Gremien bestanden hat.
Rat 20.11.2025
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III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre-
terinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate
Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.
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Begründung:
Gesellschafterinnen der AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (im
Folgenden: AVG mbH) sind die Stadtwerke Köln GmbH mit 50,1% sowie die REMONDIS
GmbH mit 49,9%.
§ 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der AVG mbH regelt zur Zusammensetzung des Auf-
sichtsrates folgendes:
„Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus 17 Mitgliedern, die entsprechend der
Beteiligung an der Gesellschaft aufgeteilt werden.
a) 9 Mitglieder entfallen auf den Gesellschafter Stadtwerke Köln GmbH. Diese
werden von der Stadt Köln entsandt. Unter den Mitgliedern muss sich die
Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder die von ihr bzw. ihm
vorgeschlagene Dienstkraft befinden.
b) 8 Mitglieder entfallen auf den Gesellschafter REMONDIS GmbH & Co. KG.
Hiervon werden 6 Mitglieder von der REMONDIS GmbH & Co. KG entsandt
und 2 Mitglieder werden von dem Betriebsrat der Gesellschaft (der AVG
Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH in Köln selbst)
entsandt.“
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Ver-
treter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde be-
teiligt ist. Sofern weitere Vertreterinnen und Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbür-
germeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bediens-
tete der Gemeinde dazuzählen.
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW
i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin
bzw. des Oberbürgermeisters oder der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist
nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze ein-
zusetzende Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden Sitze Anwen-
dung.
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze
kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi-
zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge-
legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen
(Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung
anzuweisen:
- im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba-
ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public
Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex
durch das Unternehmen hinzuwirken bzw.
- sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben-
falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver-
halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen.
Gemäß § 113 Abs. 6 GO NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die
zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der
Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirt-
schaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Verwaltung wird hierzu eine entspre-
chende Fortbildungsveranstaltung durchführen. Für den Nachweis der erforderlichen betriebs-
wirtschaftlichen Erfahrung und Sachkunde im Sinne der Gemeindeordnung ist von den Vertre-
terinnen und Vertretern der Gemeinde eine entsprechende Selbsterklärung abzugeben.
Hinweis:
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betra-
gen (§ 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW/LGG). Im Übrigen sollen Gremien
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geschlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG).
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Remondis
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2248/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.11.2025
- Erstellt
- 09.07.2025 14:13