Mandari Insight

4344/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Sanierung Vogelsanger Straße - Erhalt der Fußgänger-Ampel an der Einmündung zur Neptunstraße (Az.: 02-1600-271/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.12.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 03.02.2020, TOP 3.3

Anlage 2 - Schulweg Vogelsanger Straße

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Fußgängerüberweg auf der Vogelsanger Straße in Höhe Fröbelstraße

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Fußgängerüberweg auf der Fröbelstraße in Höhe Fröbelplatz

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Einmündungsbereich Vogelsanger Straße-Neptunstraße

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Eingabe des Petenten

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Schulweg Vogelsanger Straße

9 Zeichen

Anlage  2

Anlage 4 - Fußgängerüberweg auf der Vogelsanger Straße in Höhe Fröbelstraße

229 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Sanierung Vogelsanger Straße - Erhalt der Fußgänger-Ampel an der Einmündung zur 
Neptunstraße  
 
 
Fußgängerüberweg auf der Vogelsanger Straße in Höhe Fröbelstraße 
 
heutige Situation 
 
 
 
 
zukünftige Situation

Anlage 5 - Fußgängerüberweg auf der Fröbelstraße in Höhe Fröbelplatz

194 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Sanierung Vogelsanger Straße - Erhalt der Fußgänger-Ampel an der Einmündung zur 
Neptunstraße  
 
 
 
Fußgängerüberweg auf der Fröbelstraße in Höhe Fröbelplatz 
 
heutige Situation

Anlage 3 - Einmündungsbereich Vogelsanger Straße-Neptunstraße

216 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Sanierung Vogelsanger Straße - Erhalt der Fußgänger-Ampel an der Einmündung zur 
Neptunstraße  
 
 
Einmündungsbereich Vogelsanger Straße/Neptunstraße 
 
heutige Situation 
 
  
 
 
zukünftige Situation

Anlage 1 - Eingabe des Petenten

2861 Zeichen

[Seite]
Von:
Gesendet: Freitag, 22. November 2019 08:59
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden; 66-Poststelle
Strassen und Verkehrsentwicklung
Betreff: Sanierung Vogelsanges Straße - Erhalt der Fußgänger-Ampel an der
Einmündung zur Neptunstraße
Anlagen: Schulweg_Vogelsanger_Straße.pdf; Ersatz für ursprünglichen Inhalt.htm
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich möchte Widerspruch und Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen einlegen 
bei der offenbar geplanten Beseitigung  der  Fußgänger-Ampel  auf  der Vogelsanger  Straße  in Höhe  der 
Neptunstraße. Diese Ampel ist äußerst wichtig für den sicheren Schulweg vieler Kinder, die die Vogelsanger 
Straße täglich auf  dem  Weg  zur  GGS  Lindenbornstraße  und zur  Vincenz-Statz-Grundschule  überqueren 
müssen. Ich bitte Sie daher, diese Fußgänger-Ampel unbedingt zu erhalten. 
Mit Entsetzen habe ich erfahren, dass die Ampelanlage im Zuge der Sanierung der Vogelsanger Straße  
beseitigt und durch einen Zebrastreifen ersetzt werden soll. 
Vor allem hier in Ehrenfeld auf der Vogelsanger Straße und auf der Venloer Straße sind Zebrastreifen keine 
sicheren Fußgängerüberwege. Immer  wieder  kommt  es  zu gefährlichen  Situationen , weil  Fußgänger 
übersehen werden und Autos nicht oder zu spät anhalten – und das nicht nur bei Dunkelheit. Viele Autofahrer 
halten sich zudem  nicht  an das  auf  der  Venloer  Straße  gegebene  Tempo-30-Limit. Auch Übergänge  mit 
Verkehrsinseln wie  an  der  Kreuzung  der  Piusstraße  sind trügerisch  und schaffen missverständliche 
Situationen zwischen Autofahrern und Fußgängern. Aus diesen Gründen verbieten viele Eltern ihren Kindern 
die Straßen alleine  über  die  Zebrastreifen zu queren. Sie  schicken  die  Kinder  immer  zu den Fußgänger-
Ampeln. Wenn die  Ampelanlage auf der Vogelsanger Straße an der an der Einmündung zur  Neptunstraße 
künftig wegfallen sollte,  ist ein sicherer  Schulweg nicht mehr gegeben. Ähnliche  Verhältnisse wie an den 
Zebrastreifen der Venloer Straße sind zu befürchten. Das ist Kindern nicht zumutbar. 
Die Ampelanlage an der Neptunstraße wird täglich von zahlreichen Schulkindern überquert, die nördlich von 
Vogelsanger und Venloer  Straße  wohnen. Aufgrund der  Ampel  ist  dies  für  Kinder  die  einzig  sichere 
Möglichkeit dazu. Es ist  organisatorisch gar nicht zu bewerkstelligen, als  Eltern die Kinder regelmäßig zur 
Schule zu begleiten und  von dieser  abzuholen. Auch eine  alternative Route über die Ampelanlage an der 
Mechternstraße würde  den Kindern einen unverhältnismäßig  längeren  und komplizierteren Schulweg 
aufbürden (s. Abbildung in der PDF-Datei). 
Ich bitte Sie im Sinne des sicheren Schulwegs die Fußgänger-Ampel auf der Vogelsanger Straße auf jeden 
Fall zu erhalten. 
In der Erwartung einer baldigen Rückmeldung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen 
Anlage  1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

8038 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/3 
664/3 
Vorlagen-Nummer 
 4344/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Sanierung Vogelsanger Straße - Erhalt der Fußgänger-
Ampel an der Einmündung zur Neptunstraße (Az.: 02-1600-271/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Bezirksvertretung schließt 
sich den Erläuterungen der Verwaltung an und empfiehlt, den Einmündungsbereich Vogelsanger 
Straße/Neptunstraße gemäß dem Baubeschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld auszubauen. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent bittet darum, aus Verkehrssicherheitsgründen, die heutige Fußgänger-Ampel an der Ein-
mündung Vogelsanger Straße/Neptunstraße zu erhalten (siehe Anlage 1). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Vogelsanger Straße wird zwischen dem Ehrenfeldgürtel und der Inneren Kanalstraße derzeit sa-
niert, umgestaltet und damit aufgewertet. Die Schwerpunkte der Neugestaltung sind: 
 
 die Situation für die zu Fuß Gehenden entlang der Gehwege zu verbessern sowie die Que-
rungsstellen zu optimieren, 
 die Situation für den Radverkehr zu verbessern, 
 die Verkehrssicherheit zu erhöhen 
(beispielsweise durch zusätzliche Zebrastreifen an den Mittelinseln), 
 die Geschwindigkeit zu reduzieren, 
 den ruhenden Verkehr neu zuordnen, 
 die Fahrbahn instand zu setzen. 
 
Die Umgestaltung umfasst dabei auch den Bereich Vogelsanger Straße/ 
Neptunstraße. Die von dem Petenten für diesen Bereich geäußerten Wunsch nach möglichst siche-
ren Querungsverhältnissen für Fußgänger insbesondere für Kinder können von der Verwaltung gut 
nachvollzogen werden. 
 
Seit vielen Jahrzehnten werden in Deutschland an Straßenkreuzungen Ampelanlagen errichtet. Die 
einfachen Farbregeln sind eindeutig. Durch die Ampelsteuerung wird der Verkehrsfluss geregelt, um 
Gefahren an unübersichtlichen und viel befahrenen Kreuzungen zu verhindern. Die Steuerungspro-
gramme sind mittlerweile sehr komplex und von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel 
von der Ampelschaltung an benachbarten Kreuzungen oder vom Verkehrsaufkommen. Nicht selten 
kommt es an ampelgesteuerten Kreuzungen auch zu Wartezeiten, die sich aus den genannten Be-
dingungen ergeben. 
 
Seit einigen Jahren realisiert die Stadt Köln erfolgreich Alternativen zu Ampelanlagen. So sind etwa 
durch den Bau von Kreisverkehren, die Einrichtung von Zebrastreifen oder den Bau von so genann-
ten Fußgängerinseln bestehende Ampelanlagen ersetzt worden. Die Stadt Köln hat das Ziel, den 
Austausch von Ampelanlagen an möglichst vielen Stellen zu realisieren, um Vorteile für alle Verkehrs-
teilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gegenüber signalisierten Lösungen zu schaffen, ohne dabei 
die Verkehrssicherheit einzuschränken. 
 
Die Statistik zeigt, dass die Zahl der Fußgängerunfälle an signalisierten Überwegen – im Vergleich zu 
den Verkehrsunfällen insgesamt – bereits äußerst gering ist. An Überwegen ohne Signalisierung sind 
die Unfallzahlen nochmals niedriger, da sich hier die allgemeine Aufmerksamkeit bei den hier vorhan-
denen Verkehrsverhältnissen und der beschlossenen Ausgestaltung erhöht.  Städtische Untersu-
chungen belegen das. Das bedeutet entgegen der Annahmen des Petenten wird durch die beschlos-
sene Umgestaltung das Sicherheitsniveau erhöht.  
 
Häufig erfüllen Ampeln nur einen Zweck: Sie sollen das Queren einer Straße erleichtern. Hierfür gibt 
es in vielen Fällen bessere und leicht umsetzbare Alternativen – wie die vorgesehenen Fußgänger-
überwege (Zebrastreifen) im Bereich der Vogelsanger Straße/Neptunstraße (siehe Anlage 3). 
Bei der Entscheidung, die Ampelanlage in Höhe der Vogelsanger Straße/Neptunstraße abzubauen 
und stattdessen Fußgängerüberwege vorzusehen, wurden die folgenden Kriterien zu Grunde gelegt: 
 
 Unfallsituation,

3 
 Verkehrszahlen, 
 Platzverhältnisse/örtliche Gegebenheiten, 
 Sichtverhältnisse, 
 besondere Anforderungen, beispielsweise Schulwege, 
 Geschwindigkeiten, 
 Anzahl der Fahrstreifen. 
 
 
Der Ausbau der Vogelsanger Straße beruht auf einem Baubeschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
aus dem Jahre 2015 (s. Vorlagen-Nr.: 2175/2015). Auf der Grundlage dieses Baubeschlusses – wel-
cher eine Vielzahl von weiteren Anregungen und Änderungswünschen beinhaltete - wurde die dama-
lige Planung abschließend erstellt. Nach den erfolgten Abstimmungen mit diversen Versorgungsträ-
gern konnte die Vergabe und Ausschreibung durchgeführt werden. Derzeit erfolgt der Ausbau der 
Maßnahme. 
 
Sowohl verwaltungsintern als auch mit der Bürgerschaft und der Bezirksvertretung Ehrenfeld gab es 
zu der Umgestaltung der Vogelsanger Straße im Vorfeld intensive inhaltliche Abstimmungen. Die jetzt 
im Bau befindliche Maßnahme beruht dabei auf einer umfassenden Maßnahmenbeteiligung aus Bür-
gerschaft und Politik. Das Beteiligungsverfahren ist mit dem gefassten Baubeschluss der Bezirksver-
tretung Ehrenfeld abgeschlossen. 
 
Die folgenden Maßnahmen werden flankierend im Bereich der Fußgängerüberwege in Höhe Vogels-
anger Straße/Neptunstraße vorgesehen:  
 
 Die bisherigen überbreiten Fahrstreifen werden auf der Vogelsanger Straße durchgängig auf 
jeweils 3,60 m reduziert. 
 Damit querende zu Fuß Gehende – insbesondere Kinder - von dem fließenden Verkehr frühzei-
tig an den Zebrasteifen wahrgenommen werden, werden die direkt angrenzenden Bereiche zu 
diesen Zebrastreifen von parkenden Autos freigehalten. 
 Ferner ist es vorgesehen, entlang der Vogelsanger Straße im Abschnitt von Innere Kanalstraße 
bis Ehrenfeldgürtel die bisherige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h herabzuset-
zen. 
 
Die Verwaltung verweist zu diesen flankierenden Maßnahmen ergänzend auf den Planausschnitt in 
der Anlage 3. 
 
Auf der Vogelsanger Straße in Höhe der Fröbelstraße besteht zum einem bereits ein Fußgänger-
überweg mit baulicher Querungsinsel – siehe Anlage 4. Zum anderen besteht in der Fröbelstraße in 
Höhe des Fröbelplatzes ein weiterer Fußgängerüberweg – siehe Anlage 5. Beide Fußgängerüberwe-
ge werden seit Jahren auch als Schulwege genutzt und sind im Hinblick auf die Befürchtungen des 
Petenten unauffällig. Schulkinder, welche aus der Neptunstraße kommend, die Vogelsanger Straße 
queren und weiter über die Fröbelstraße gehen, haben die Möglichkeit die Fröbelstraße an dem Fuß-
gängerüberweg sicher zu queren. Von dort aus gelangen die Schulkinder dann weiter in die Linden-
bornstraße zu den Schulgebäuden. In dem Übersichtsplan des Petenten mit den eingetragenen 
Schulwegen (siehe Anlage 2) schlägt der Petent vor, die Schulkinder über diesen Fußgängerweg in 
der Fröbelstraße zu führen. Heute wird dieser Fußgängerüberweg u. a. auch von Schulkindern ge-
nutzt. Die zukünftige Situation an den geplanten Fußgängerüberwegen in Höhe der Vogelsanger 
Straße/Neptunstraße stellt sich für die querenden Schulkinder grundsätzlich nicht anders dar, als in 
Höhe der heute bestehenden Fußgängerüberwege Vogelsanger Straße/Fröbelstraße und in der Frö-
belstraße (siehe auch Anlagen 4 und 5). 
 
Aufgrund der Erfahrungen mit Zebrastreifen, des abgeschlossenen Beteiligungsverfahrens, des vor-
liegenden Baubeschlusses der Bezirksvertretung Ehrenfeld und der derzeit laufenden Bauarbeiten zu 
der Maßnahme sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit, dem Wunsch des Petenten zum Erhalt der 
Ampelanlage im Bereich Vogelsanger Straße/Neptunstraße zu entsprechen.

4 
Aufbauend auf den bisherigen positiven Erfahrungen der letzten Jahre ist geplant, weitere Ampeln im 
Kölner Stadtgebiet durch alternative Lösungen zu ersetzen. 
 
 
Anlage 1: Eingabe des Petenten 
Anlage 2: Schulweg Vogelsanger Straße 
Anlage 3: Einmündungsbereich Vogelsanger Straße/Neptunstraße 
Anlage 4: Fußgängerüberweg auf der Vogelsanger Straße in Höhe Fröbelstraße 
Anlage 5: Fußgängerüberweg auf der Fröbelstraße in Höhe Fröbelplatz

Beratungsverlauf (1)

03.02.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4344/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.12.2019
Erstellt
12.12.2019 15:19