4344/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Sanierung Vogelsanger Straße - Erhalt der Fußgänger-Ampel an der Einmündung zur Neptunstraße (Az.: 02-1600-271/19)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 - Schulweg Vogelsanger Straße
9 Zeichen
Anlage 2
Anlage 4 - Fußgängerüberweg auf der Vogelsanger Straße in Höhe Fröbelstraße
229 Zeichen
Anlage 4 Sanierung Vogelsanger Straße - Erhalt der Fußgänger-Ampel an der Einmündung zur Neptunstraße Fußgängerüberweg auf der Vogelsanger Straße in Höhe Fröbelstraße heutige Situation zukünftige Situation
Anlage 5 - Fußgängerüberweg auf der Fröbelstraße in Höhe Fröbelplatz
194 Zeichen
Anlage 5 Sanierung Vogelsanger Straße - Erhalt der Fußgänger-Ampel an der Einmündung zur Neptunstraße Fußgängerüberweg auf der Fröbelstraße in Höhe Fröbelplatz heutige Situation
Anlage 3 - Einmündungsbereich Vogelsanger Straße-Neptunstraße
216 Zeichen
Anlage 3 Sanierung Vogelsanger Straße - Erhalt der Fußgänger-Ampel an der Einmündung zur Neptunstraße Einmündungsbereich Vogelsanger Straße/Neptunstraße heutige Situation zukünftige Situation
Anlage 1 - Eingabe des Petenten
2861 Zeichen
[Seite] Von: Gesendet: Freitag, 22. November 2019 08:59 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden; 66-Poststelle Strassen und Verkehrsentwicklung Betreff: Sanierung Vogelsanges Straße - Erhalt der Fußgänger-Ampel an der Einmündung zur Neptunstraße Anlagen: Schulweg_Vogelsanger_Straße.pdf; Ersatz für ursprünglichen Inhalt.htm Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Widerspruch und Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen einlegen bei der offenbar geplanten Beseitigung der Fußgänger-Ampel auf der Vogelsanger Straße in Höhe der Neptunstraße. Diese Ampel ist äußerst wichtig für den sicheren Schulweg vieler Kinder, die die Vogelsanger Straße täglich auf dem Weg zur GGS Lindenbornstraße und zur Vincenz-Statz-Grundschule überqueren müssen. Ich bitte Sie daher, diese Fußgänger-Ampel unbedingt zu erhalten. Mit Entsetzen habe ich erfahren, dass die Ampelanlage im Zuge der Sanierung der Vogelsanger Straße beseitigt und durch einen Zebrastreifen ersetzt werden soll. Vor allem hier in Ehrenfeld auf der Vogelsanger Straße und auf der Venloer Straße sind Zebrastreifen keine sicheren Fußgängerüberwege. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen , weil Fußgänger übersehen werden und Autos nicht oder zu spät anhalten – und das nicht nur bei Dunkelheit. Viele Autofahrer halten sich zudem nicht an das auf der Venloer Straße gegebene Tempo-30-Limit. Auch Übergänge mit Verkehrsinseln wie an der Kreuzung der Piusstraße sind trügerisch und schaffen missverständliche Situationen zwischen Autofahrern und Fußgängern. Aus diesen Gründen verbieten viele Eltern ihren Kindern die Straßen alleine über die Zebrastreifen zu queren. Sie schicken die Kinder immer zu den Fußgänger- Ampeln. Wenn die Ampelanlage auf der Vogelsanger Straße an der an der Einmündung zur Neptunstraße künftig wegfallen sollte, ist ein sicherer Schulweg nicht mehr gegeben. Ähnliche Verhältnisse wie an den Zebrastreifen der Venloer Straße sind zu befürchten. Das ist Kindern nicht zumutbar. Die Ampelanlage an der Neptunstraße wird täglich von zahlreichen Schulkindern überquert, die nördlich von Vogelsanger und Venloer Straße wohnen. Aufgrund der Ampel ist dies für Kinder die einzig sichere Möglichkeit dazu. Es ist organisatorisch gar nicht zu bewerkstelligen, als Eltern die Kinder regelmäßig zur Schule zu begleiten und von dieser abzuholen. Auch eine alternative Route über die Ampelanlage an der Mechternstraße würde den Kindern einen unverhältnismäßig längeren und komplizierteren Schulweg aufbürden (s. Abbildung in der PDF-Datei). Ich bitte Sie im Sinne des sicheren Schulwegs die Fußgänger-Ampel auf der Vogelsanger Straße auf jeden Fall zu erhalten. In der Erwartung einer baldigen Rückmeldung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Anlage 1
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
8038 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/3 664/3 Vorlagen-Nummer 4344/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Sanierung Vogelsanger Straße - Erhalt der Fußgänger- Ampel an der Einmündung zur Neptunstraße (Az.: 02-1600-271/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Bezirksvertretung schließt sich den Erläuterungen der Verwaltung an und empfiehlt, den Einmündungsbereich Vogelsanger Straße/Neptunstraße gemäß dem Baubeschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld auszubauen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent bittet darum, aus Verkehrssicherheitsgründen, die heutige Fußgänger-Ampel an der Ein- mündung Vogelsanger Straße/Neptunstraße zu erhalten (siehe Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung: Die Vogelsanger Straße wird zwischen dem Ehrenfeldgürtel und der Inneren Kanalstraße derzeit sa- niert, umgestaltet und damit aufgewertet. Die Schwerpunkte der Neugestaltung sind: die Situation für die zu Fuß Gehenden entlang der Gehwege zu verbessern sowie die Que- rungsstellen zu optimieren, die Situation für den Radverkehr zu verbessern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen (beispielsweise durch zusätzliche Zebrastreifen an den Mittelinseln), die Geschwindigkeit zu reduzieren, den ruhenden Verkehr neu zuordnen, die Fahrbahn instand zu setzen. Die Umgestaltung umfasst dabei auch den Bereich Vogelsanger Straße/ Neptunstraße. Die von dem Petenten für diesen Bereich geäußerten Wunsch nach möglichst siche- ren Querungsverhältnissen für Fußgänger insbesondere für Kinder können von der Verwaltung gut nachvollzogen werden. Seit vielen Jahrzehnten werden in Deutschland an Straßenkreuzungen Ampelanlagen errichtet. Die einfachen Farbregeln sind eindeutig. Durch die Ampelsteuerung wird der Verkehrsfluss geregelt, um Gefahren an unübersichtlichen und viel befahrenen Kreuzungen zu verhindern. Die Steuerungspro- gramme sind mittlerweile sehr komplex und von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel von der Ampelschaltung an benachbarten Kreuzungen oder vom Verkehrsaufkommen. Nicht selten kommt es an ampelgesteuerten Kreuzungen auch zu Wartezeiten, die sich aus den genannten Be- dingungen ergeben. Seit einigen Jahren realisiert die Stadt Köln erfolgreich Alternativen zu Ampelanlagen. So sind etwa durch den Bau von Kreisverkehren, die Einrichtung von Zebrastreifen oder den Bau von so genann- ten Fußgängerinseln bestehende Ampelanlagen ersetzt worden. Die Stadt Köln hat das Ziel, den Austausch von Ampelanlagen an möglichst vielen Stellen zu realisieren, um Vorteile für alle Verkehrs- teilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gegenüber signalisierten Lösungen zu schaffen, ohne dabei die Verkehrssicherheit einzuschränken. Die Statistik zeigt, dass die Zahl der Fußgängerunfälle an signalisierten Überwegen – im Vergleich zu den Verkehrsunfällen insgesamt – bereits äußerst gering ist. An Überwegen ohne Signalisierung sind die Unfallzahlen nochmals niedriger, da sich hier die allgemeine Aufmerksamkeit bei den hier vorhan- denen Verkehrsverhältnissen und der beschlossenen Ausgestaltung erhöht. Städtische Untersu- chungen belegen das. Das bedeutet entgegen der Annahmen des Petenten wird durch die beschlos- sene Umgestaltung das Sicherheitsniveau erhöht. Häufig erfüllen Ampeln nur einen Zweck: Sie sollen das Queren einer Straße erleichtern. Hierfür gibt es in vielen Fällen bessere und leicht umsetzbare Alternativen – wie die vorgesehenen Fußgänger- überwege (Zebrastreifen) im Bereich der Vogelsanger Straße/Neptunstraße (siehe Anlage 3). Bei der Entscheidung, die Ampelanlage in Höhe der Vogelsanger Straße/Neptunstraße abzubauen und stattdessen Fußgängerüberwege vorzusehen, wurden die folgenden Kriterien zu Grunde gelegt: Unfallsituation, 3 Verkehrszahlen, Platzverhältnisse/örtliche Gegebenheiten, Sichtverhältnisse, besondere Anforderungen, beispielsweise Schulwege, Geschwindigkeiten, Anzahl der Fahrstreifen. Der Ausbau der Vogelsanger Straße beruht auf einem Baubeschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld aus dem Jahre 2015 (s. Vorlagen-Nr.: 2175/2015). Auf der Grundlage dieses Baubeschlusses – wel- cher eine Vielzahl von weiteren Anregungen und Änderungswünschen beinhaltete - wurde die dama- lige Planung abschließend erstellt. Nach den erfolgten Abstimmungen mit diversen Versorgungsträ- gern konnte die Vergabe und Ausschreibung durchgeführt werden. Derzeit erfolgt der Ausbau der Maßnahme. Sowohl verwaltungsintern als auch mit der Bürgerschaft und der Bezirksvertretung Ehrenfeld gab es zu der Umgestaltung der Vogelsanger Straße im Vorfeld intensive inhaltliche Abstimmungen. Die jetzt im Bau befindliche Maßnahme beruht dabei auf einer umfassenden Maßnahmenbeteiligung aus Bür- gerschaft und Politik. Das Beteiligungsverfahren ist mit dem gefassten Baubeschluss der Bezirksver- tretung Ehrenfeld abgeschlossen. Die folgenden Maßnahmen werden flankierend im Bereich der Fußgängerüberwege in Höhe Vogels- anger Straße/Neptunstraße vorgesehen: Die bisherigen überbreiten Fahrstreifen werden auf der Vogelsanger Straße durchgängig auf jeweils 3,60 m reduziert. Damit querende zu Fuß Gehende – insbesondere Kinder - von dem fließenden Verkehr frühzei- tig an den Zebrasteifen wahrgenommen werden, werden die direkt angrenzenden Bereiche zu diesen Zebrastreifen von parkenden Autos freigehalten. Ferner ist es vorgesehen, entlang der Vogelsanger Straße im Abschnitt von Innere Kanalstraße bis Ehrenfeldgürtel die bisherige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h herabzuset- zen. Die Verwaltung verweist zu diesen flankierenden Maßnahmen ergänzend auf den Planausschnitt in der Anlage 3. Auf der Vogelsanger Straße in Höhe der Fröbelstraße besteht zum einem bereits ein Fußgänger- überweg mit baulicher Querungsinsel – siehe Anlage 4. Zum anderen besteht in der Fröbelstraße in Höhe des Fröbelplatzes ein weiterer Fußgängerüberweg – siehe Anlage 5. Beide Fußgängerüberwe- ge werden seit Jahren auch als Schulwege genutzt und sind im Hinblick auf die Befürchtungen des Petenten unauffällig. Schulkinder, welche aus der Neptunstraße kommend, die Vogelsanger Straße queren und weiter über die Fröbelstraße gehen, haben die Möglichkeit die Fröbelstraße an dem Fuß- gängerüberweg sicher zu queren. Von dort aus gelangen die Schulkinder dann weiter in die Linden- bornstraße zu den Schulgebäuden. In dem Übersichtsplan des Petenten mit den eingetragenen Schulwegen (siehe Anlage 2) schlägt der Petent vor, die Schulkinder über diesen Fußgängerweg in der Fröbelstraße zu führen. Heute wird dieser Fußgängerüberweg u. a. auch von Schulkindern ge- nutzt. Die zukünftige Situation an den geplanten Fußgängerüberwegen in Höhe der Vogelsanger Straße/Neptunstraße stellt sich für die querenden Schulkinder grundsätzlich nicht anders dar, als in Höhe der heute bestehenden Fußgängerüberwege Vogelsanger Straße/Fröbelstraße und in der Frö- belstraße (siehe auch Anlagen 4 und 5). Aufgrund der Erfahrungen mit Zebrastreifen, des abgeschlossenen Beteiligungsverfahrens, des vor- liegenden Baubeschlusses der Bezirksvertretung Ehrenfeld und der derzeit laufenden Bauarbeiten zu der Maßnahme sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit, dem Wunsch des Petenten zum Erhalt der Ampelanlage im Bereich Vogelsanger Straße/Neptunstraße zu entsprechen. 4 Aufbauend auf den bisherigen positiven Erfahrungen der letzten Jahre ist geplant, weitere Ampeln im Kölner Stadtgebiet durch alternative Lösungen zu ersetzen. Anlage 1: Eingabe des Petenten Anlage 2: Schulweg Vogelsanger Straße Anlage 3: Einmündungsbereich Vogelsanger Straße/Neptunstraße Anlage 4: Fußgängerüberweg auf der Vogelsanger Straße in Höhe Fröbelstraße Anlage 5: Fußgängerüberweg auf der Fröbelstraße in Höhe Fröbelplatz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4344/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.12.2019
- Erstellt
- 12.12.2019 15:19