0294/2017
Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur Abmilderung des Schulnotstandes
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 0294/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.02.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.03.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 16.03.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 20.03.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.03.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.03.2017 Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur Abmilderung des Schulnotstandes Unter dem Datum des 16.01.2017 wurde gemäß § 60 Absatz 2, Satz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NW) in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung eine Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Beschluss unterzeichnet: „Begründung der Dringlichkeit: Um den zum Schuljahresbeginn 2017/18 drohenden Schulnotstand entgegenzuwirken und zu errei- chen, dass allen Kindern und Jugendlichen pflichtgemäß ein Schulplatz zur Verfügung gestellt wer- den kann, müssen Containereinheiten unverzüglich beauftragt werden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, um dem Schulnotstand entgegenzuwirken, ab dem Schuljahr 2017/18, unverzüglich 57 Containereinheiten im Rahmen einer freihändigen Vergabe zu beschaffen und an 19 Standorten (s.Anlage) zur Nutzung als Vorbereitungsklassen, zur Mehrklassenbildung oder als Interim aufzustellen. Die Finanzierung der Containerbereitstellung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenver- rechnungspreis) ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veranschlagen, die sich für die Containeranlagen inklusive Nebenkosten und Reinigung auf rund 515.000 € beläuft. Die anteilig für das Jahr 2017 zu entrichtende Miete beträgt für die Containeranlagen inklusive Nebenkosten und Reinigung rd. 172.000 €. Sie ist im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand veranschlagt. Die Finanzierung der Einrichtungskosten in Höhe von einmalig ca. 550.000 Euro brutto erfolgt zum Haushaltsjahr 2017 aus veranschlagten Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, 2 Zeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.“ Diese Dringlichkeitsentscheidung (DS 4343/2016) wurde dem Rat der Stadt Köln zur Sitzung am 14.02.2017 vorgelegt und abschließend genehmigt. Die Verwaltung hat entsprechend der Dringlichkeitsentscheidung die Arbeiten zur Umsetzung aufge- nommen um sicherzustellen, dass die dringend benötigten zusätzlichen Raumkapazitäten rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2017/18 zur Verfügung stehen. Derzeit werden die Standorte auf den jeweiligen Schulgrundstücken gemeinsam mit bereits beauf- tragten Planungsbüros hinsichtlich der baurechtlichen, brandschutztechnischen und sonstigen techni- schen Voraussetzungen geprüft und festgelegt. Die jeweiligen Schulleitungen werden an diesen Ter- minen beteiligt. Im Falle der vorgesehenen Containereinheit (1 Klasse) für die GGS Konrad-Adenauer-Straße im Stadtbezirk Porz hat sich herausgestellt, dass ein Aufstellen auf dem Schulgrundstück aus techni- schen Gründen nicht möglich ist. Diese Containereinheit wird daher mit der dort vorgesehenen Con- tainereinheit (1 Klasse) auf dem Schulgelände des Gymnasiums Nachtigallenstraße im Stadtbezirk Porz eingesetzt, so dass dort zusätzlicher Raum für 2 Klassen entsteht. Für die unmittelbar benach- barten Schulstandorte GGS Schulstraße 16 und Gymnasium Schulstraße 18 werden alle dort vorge- sehenen 5 Containereinheiten der GGS Schulstraße zugeordnet. Die Dringlichkeitsentscheidung ist als Anlage beigefügt, die Verwaltung verweist auf die ausführliche Begründung zu dieser Vorlage.
Container DE final
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Stadtbezirk Schule Anzahl Klassen sonstige Räume 1 GGS/KGS Gotenring 2 1 GY Kreuzgasse 4 2 RS Kuckucksweg 1 3 Kaisersescher Str., z.Zt.Heliosschule GGS Interim 6 4 HS Borsigstr. (zuvor Rochusstr.) 2 4 GGS Nußbaumer Straße 3 1 Küche, 1 WC,Umkleide,Lager 6 GGS Schulstraße 16 4 6 GE Merianstr. 1 6 GY Schulstraße 18 1 7 GY Nachtigallenstr. 1 7 Schulzenrum Heerstr., GY 1 7 HS Bonner Str. 40 1 7 GGS Konrad-Adenauer-Str. 1 8 KGS Fußfallstraße 9 1 Toilettenanlage 8 RS/GY Hartgenbuscher Kirchweg 1 8 HS Nürnberger Str. 2 8 FS Hachenburger Str. 4 8 GGS/KGS Heßhofstr. 8 9 GE Burgwiesenstraße 2 Summe 54 3 Gesamtanzahl 57
DE Final Schlußgezeichnet
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlage-Nummer 4343/2016 Freigabedatum 16.01.2017 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. Betreff Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur Minderung des Schulnotstandes Gremium Datum Rat 14.02.2017 Begründung für die Dringlichkeit: Um den zum Schuljahresbeginn 2017/18 drohenden Schulnotstand entgegenzuwirken und zu errei- chen, dass allen Kindern und Jugendlichen pflichtgemäß ein Schulplatz zur Verfügung gestellt wer- den kann, müssen Containereinheiten unverzüglich beauftragt werden. Beschluss: Gemäß § 60 Abs. 2, Satz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NW) in Verbindung mit § 10 der Haupt- satzung beschließen wir im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, um dem Schulnotstand entgegenzuwirken, ab dem Schuljahr 2017/18, unverzüglich 57 Containereinheiten im Rahmen einer freihändigen Vergabe zu beschaffen und an 19 Standorten (s.Anlage) zur Nutzung als Vorbereitungsklassen, zur Mehrklassenbildung oder als Interim aufzustellen. Die Finanzierung der Containerbereitstellung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenver- rechnungspreis) ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veranschlagen, die sich für die Containeranlagen inklusive Nebenkosten und Reinigung auf rund 515.000 € beläuft. Die anteilig für das Jahr 2017 zu entrichtende Miete beträgt für die Containeranlagen inklusive Nebenkosten und Reinigung rd. 172.000 €. Sie ist im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand veranschlagt. Die Finanzierung der Einrichtungskosten in Höhe von einmalig ca. 550.000 Euro brutto erfolgt zum Haushaltsjahr 2017 aus veranschlagten Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Alternative: keine Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 16.01.2017 gez. Reker gez. Frank 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 550.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme FVP'17:172.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. FVP:515.000 € c) bilanzielle Abschreibungen 36.700 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: In den vergangenen Jahren hat die Verwaltung vielfältige Anstrengungen unternommen, um zu gewährleisten, dass jedes Kind einen Schulplatz an der gewünschten Schulform so woh- nortnah wie möglich erhalten kann. Dabei wurden in allen Schulformen und Schulstufen die schulrechtlich und organisatorisch zur Verfügung stehenden Möglichkeiten angewendet. Hierbei handelt es sich um Zügigkeitsveränderungen (wo dies aufgrund des Raumbestands möglich und vertret- bar war), Mehrklassenbildung im Raumbestand (mit und ohne Zusetzung von Container- oder sonstigen Ersatzräumen), vollständige Ausschöpfung der gesetzlich vorgesehenen Bandbreiten der Klassengrö- ßen in den Eingangsklassen an einer Vielzahl von Schulen aller Schulformen. Diese Instrumentarien sind zum Schuljahr 2017/18 nun weitestgehend ausgeschöpft und können nur noch in sehr wenigen Fällen eingesetzt werden. Die verbleibenden Optionen rei- chen nicht mehr aus, um den erwarteten Bedarf an Gymnasialplätzen decken zu können. Darüber hinaus sind auch Schulen in anderen Schulformen und Schulstufen (hier insbeson- dere einige Grundschulen in bestimmten Regionen) an die Grenze der Aufnahmekapazitäten gekommen. Daher zeichnet sich zum kommenden Schuljahr 2017/18 die Gefahr in Köln ab, dass nicht für alle Schülerinnen und Schüler ein Schulplatz in der gewählten Schulform oder in Wohnortnä- he zur Verfügung gestellt werden kann. 3 Für den Primarbereich bedeutet das, dass 6jährige Kinder weite Schulwege in Kauf nehmen müssen. Die Schulentwicklungsplanung weist aus, dass die Schülerzahlentwicklung in den kommen- den Jahres stetig zunimmt. Zum Schuljahr 2010/11 wurden in den amtlichen Schuldaten 8.567 Schülerinnen und Schüler im ersten Schulbesuchsjahr der Primarstufe an Kölner Schulen ausgewiesen. Zum Schuljahr 2015/16 weist die Statistik 9.176 Schülerinnen und Schüler in den Ein- gangsklassen des Primarbereichs aus. Die kleinräumige Einwohnerprognose weist für das Jahr 2015 insgesamt 9.073 6-Jährige für das Jahr 2015 aus. Die amtlichen Einwohnerdaten zum 31.12.2015 weisen schon 9.270 Kinder im Alter von 6 Jahren aus. Zumindest für das Jahr 2015 liegt damit die Einwohnerprognose unter den tatsächlichen erhobenen Einwohnerzahlen im Einschulungsjahrgang. Lt. Einwohnerprognose wird der Wert des einschulungsrelevanten Altersjahrgangs der 6 Jäh- rigen in Köln bis zum Jahr 2025 bis auf 10.299 weiter ansteigen. Zum Vergleich kann der Jahrgang der derzeit unter 1-Jährigen herangezogen werden, die in 6 Jahren die Gruppe der einzuschulenden Kinder bildet. Sie lag am 31.12.2015 bei 11.259. Erlaubt sei der Hinweis, dass bereits seit 2005/06 die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen des Primarbereichs mit den beschriebenen Konsequenzen um gut 600 gestiegen ist. Nur durch Unterricht in vertretbaren Klassengrößen und mit einer akzeptablen Raumausstat- tung, insbesondere auch Fachraumausstattung, ist es möglich, den Bildungserfolg der der- zeitigen Schülerinnen und Schüler in Kölner Schulen, der rd. 61.300 schon geborenen und in Köln lebenden Kinder, die in den kommenden 6 Jahren eingeschult werden müssen, zu ge- währleisten. Daher ist zwingend davon auszugehen, dass die derzeit bereits bestehende räumliche Enge in den Kölner Schulen aller Schulstufen auch mittel- bis langfristig nicht beendet sein wird und dass dringend zusätzliche Räume / Schulstandorte erforderlich sind. Weder in der Einwohnerprognose noch in den Einwohnerdaten zum 31.12.2015 konnten die zugewanderten Flüchtlingskinder in einer relevanten Größenordnung berücksichtigt werden. Auch alle Kinder und Jugendliche mit einer ausländischen Nationalität unterliegen der deut- schen Schulpflicht. Wenn die Kinder keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, um eine Regelklasse zu besuchen, besuchen diese eine Vorbereitungsklasse. Die Stadt Köln hat kontinuierlich zusammen mit der Schulaufsicht die Zahl der Vorbereitungsklassen auch in diesem Jahr erhöht, um ausreichend Plätze zu schaffen. In den letzten drei Schuljahren wur- den rund 5.100 Seiteneinsteiger mit Schulplätzen versorgt, davon alleine 2.764 im letzten Schuljahr. Die Zahl der bisher im aktuellen Schuljahr vorgenommenen Zuweisungen bewegt sich bereits 3 Monate nach Schulbeginn bei ca. 1200 Kindern und Jugendlichen. An Kölner Schulen (Primar und SEK I) gibt es insgesamt 180 Vorbereitungsklassen, in denen 3.204 Plätze zur Verfügung stehen. Zusätzlich werden 209 Kinder im Rahmen einer Einzelin- tegration beschult. 291 Kinder mit Fluchthintergrund wurden zum Schuljahresbeginn 2016/2017 ganz normal als Erstklässler in den Regelklassen aufgenommen. 4 Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren stehen derzeit 522 Plätze in 28 Internationalen Förderklassen zur Verfügung. Es werden kurzfristig bedarfsgerecht 15 bis 18 weitere Interna- tionale Förderklassen eingerichtet. Zurzeit gibt es eine Warteliste für die Flüchtlingskinder, da keine Schulplätze mehr zur Verfü- gung stehen. Mit dem Übergang der Schülerinnen und Schüler aus den Vorbereitungsklassen in die Re- gelklassen, der nach einer Verweildauer von maximal 2 Jahren in diesen Klassen zwingend erfolgen muss, werden viele Schulen die ohnehin schon sehr stark belegten Regelklassen teilen müssen. Eine Aufnahme ohne Klassenteilung würde zu Klassengrößen in sehr vielen Fällen über die gesetzlich definierten Bandbreiten führen und ist damit nicht zulässig und auch den Eltern gegenüber nicht zu kommunizieren. Durch diese erforderlichen Klassentei- lungen wird zusätzlicher Unterrichtsraum erforderlich (Klassenräume, anteiliger Bedarf an Fachräume einschließlich des Bedarfs an Sportmöglichkeit). Da die Vorbereitungsklassen jedoch weiterhin benötigt werden, da die Zuwanderung neuer Flüchtlinge nicht „auf null“ zurückgehen wird, sondern in erheblichem Maße weiterhin erfolgt, muss auch davon ausgegangen werden, dass die bestehenden Ganztagsangebote nicht mehr ausreichen und auch in einigen Fällen eine baulichen Erweiterung brauchen. Schulnotstand an Gymnasien In den Schuljahren 2013/14 bis 2016/17 wurden allein an den Gymnasien in Köln 75 Mehr- klassen gebildet. Dies bedeutet, dass bereits heute rd. 2.250 Schülerinnen und Sc hüler die Gymnasien in Köln mehr besuchen als vorgesehen. Die Größenordnung entspricht rd. 82% des Abschlussjahrgangs (2.749 Schülerinnen und Schüler) im Schuljahr 2012/13, der als letzter G 9-Jahrgang die Schule im sog. Doppeljahrgang verlassen hat. Für das Schuljahr 2017/18 werden allein an Gymnasien zwischen 4.200 und 4.300 Anme l- dungen erwartet. Im Rahmen der zum Schuljahr 2017/18 geltenden festgelegten Züge stehen an den städt i- schen Gymnasien unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Höchstw erte zur Kla s- senbildung 3.314 Plätze zur Verfügung. Hinzu kommen rd. 500 Plätze an privaten Gymnas i- en. Durch die erneute Mehrklassenbildung unter Beachtung der Vorgaben der Bezirksregi e- rung Köln (Schreiben vom 15.04.2016 - Mehrklassenbildung an städtischen Gymnasien und Gesamtschulen) können weitere 204 Plätze in maximal 7 Mehrklassen gewonnen werden. In der Summe stehen dem erwarteten Bedarf an Gymnasien maximal 4.019 Plätze gegenüber. Es ergibt sich somit eine Deckungslücke von rd. 180 – 280 Plätzen (6 – 10 Eingangsklassen) Situation an den Gesamtschulen Die Anmeldungen an den Gesamtschulen finden bereits im Vorfeld statt, hier ist jährlich mit einer Ablehnung von ca. 700 Jugendlichen zu rechnen. Da der Elternwille gesetzlich als au s- schlaggebend festgelegt ist, müssen diese von den als „Ersatz“ gewählten Schulformen- dies sind in der großen Mehrheit die Gymnasien - aufgenommen werden. Dieser Überhang ist in der erwartenden Schülerzahl für die Gymnasien (s.o.) bereits einkalkuliert. 5 Weitere Mehrklassenbi ldungen sind im Rahmen der vorhandenen Raumkapazitäten an Gymnasien und an Gesamtschulen nicht mehr möglich. Die Bezirksregierung Köln schreibt in einer Stellungnahme vom 21.10.2016 eindeutig: „Die vorstehenden Genehmigungen erfolgen ausdrücklich aufgrund der von Ihnen in Ihrem Bezugsschreiben getroffenen Aussagen zu den ausreichend vorhandenen räumlichen V o- raussetzungen an den Schulen. Ich behalte mir vor in den kommenden Jahren zu überpr ü- fen, inwieweit der stundenplanmäßige Unterricht in ausreichend vorha ndenen Fachräumen stattfindet. Die beschlossenen Zügigkeitserhöhungen [Rat 22.09.2016] wurden durch wiederholte Meh r- klassenbildungen bereits weitgehend vorweggenommen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der weiteren Einrichtung von Mehrklassen an den vorgenannten Schulen nicht zug e- stimmt werden könnte.“ Ein weiteres Instrument, die benötigten Schulplätze zur Verfügung zu stellen, ist neben den eingangs beschriebenen Optionen, die Erhöhung der Klassenfrequenzen. Dabei sind die Bandbreiten zur Klassenbildung bereits ausgeschöpft, also GL -Schulen 27, sonst 30 bzw. selten 31 – Erhöhung der durchschnittlichen Klassenfrequenzen gemäß § 6 Absatz 5 Nr. 1c bzw. Nr. 2a der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW „[bei bis zu drei Parallelklassen je Jahrgang ] In den Klassen 5 ist eine Überschrei- tung der Obergrenze von 31 auf bis zu 34 Schülerinnen und Schüler nur dann z u- lässig, wenn diesen der Weg zu einer anderen Schule der gewählten Schulform im Gebiet des Schulträgers nicht zugemutet werden kann oder die Einhaltung der Obergrenze von 31 im Gebiet des Schulträgers bauliche Investitionsmaßnahmen erfordern oder zu sonstigen finanziellen Belastungen des Schulträgers führen würde.“ „[ab vier Parallelklassen je Jahrgang] Soweit es im Einzelfall zur Klassenbildung erforderlich ist, kann die Bandbreite nach den Sätzen 2 und 3 … an einer Rea l- schule oder einem Gymnasium auch um eine Schülerin oder einen Schüler übe r- schritten werden.“ IV/2: Das entspricht also 30 Schüler je Klasse an Gymnasien mit vier und mehr Parallelklassen als formal-schulrechtlich offenbar absolute Obergrenze. Da die überwiegende Zahl der Kölner Gymnasien vierzügig ist, ist diese Möglichkeit bereits ausgeschöpft. Die Schulverwaltung steht mit den Umlandgemeinden in engem Austausch, um hier Bel e- gungsmöglichkeiten auszuloten. Nach heutigem Stand sind aber auch dort die Kapazitäten meist ausgeschöpft, so dass zum Schuljahr 2017/18 lediglich wenige Plätze in Anspruch g e- nommen werden könnten Ebenfalls geprüft wurde die Erhöhung der Aufnahmemöglichkeiten an privaten, besonders den kirchlichen Ersatzschulen. Nach Aussagen des Erzbistums Köln gibt es aber auch hier nur die Möglichkeit eine Mehrklasse einzurichten (Mädchengymnasium Ursulinenschule). Diese Mehrklasse ist im o.g. Platzbestand bereits eingerechnet. Für alle Schulformen und –standorte finden zurzeit Prüfungen zur Nutzung von Räumen von Jugendeinrichtungen statt. Dies ist aber nur in wenigen Ausnahmen umsetzbar, da eine enge organisatorische Anbindung an eine bestehende Schule aus schulfachlicher Sicht gegebe n sein muss, um genehmigungsfähig zu sein. 6 Die Prüfung von Bürogebäuden ergab, dass diese den Sicherheits- und Brandschutzanforde- rungen für eine Schule nicht genügen. Die einzige Lösung, mit der ein Schulnotstand für das Schuljahr 2017/18 abgemildert werden kann auch unter Berücksichtigung der Fertigungszeiten der Hersteller, ist die zeitnahe Be- schaffung von mobilen Unterrichtseinheiten. Im gewöhnlichen Beschaffungs- und Vergabe- verfahren liegt Gefahr im Verzug; die Schulpflicht würde nicht für alle schulpflichtigen Kinder /Jugendliche in Köln erfüllt werden können. Die Beschaffung und Aufstellung zum Unter- richtsbeginn Ende August 2017 ist in Abstimmung mit dem Vergabeamt nur durch eine frei- händige Vergabe sicher zu stellen. Grundlagen der Beschaffung Vorgesehen ist eine Nutzungsdauer für die 13 Vorbereitungsklassen von zunächst 10 Jahren sowie für die übrigen 44 Klassen von 5 Jahren. Die zu beschaffenden Containereinheiten sollen – sofern möglich - auf den Schulgrundstücken grundsätzlich nebeneinander aufgestellt werden, mit Ausnahme des Gymnasiums Kreuzgasse, wo bereits bekannt ist, dass nur eine zweigeschossige Realisierung umsetzbar ist. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich der Varianten Kauf bzw. Anmietung ergab, dass unter den angenommenen Parametern der Kauf die wirtschaftlichere Lösung darstellt. Die Wirtschaft- lichkeitsberechnung basiert auf verschiedenen Vergaben von Containerbeschaffungen der letzten Jahre. Die Höhe der Angebote richtet sich aber unter anderem nach der Auftragslage der potentiellen Bieter sowie des Auftragsvolumens, daher kann die Wirtschaftsberechnung nur als Orientierungswert gesehen werden. Es ist daher beabsichtigt, sowohl die Variante Kauf als auch Miete auszuschreiben, so dass dann das wirtschaftlichste Angebot bezu- schlagt wird. Im Falle der Anmietung soll nach Ablauf des Mietzeitraumes optional die Mög- lichkeit des Ankaufs oder die Fortführung des Mietverhältnisses für jeweils ein Jahr verein- bart werden. Da die Wirtschaftlichkeitsberechnung Dritten einen möglichen kalkulationsrelevanten Vorteil bieten könnte, kann eine Vorstellung bei Bedarf nur im nicht-öffentlichen Teil erfolgen. Finanzierung / Spartenverrechnungspreis Zum 01.01.2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem neu geordnet. In diesem Zusammenhang wurde die objektbezogene, kalkulatorische Kostenmiete durch einen spartenbezogenen Verrechnungspreis ersetzt. Mit der Neuordnung geht der Wegfall der Abführung an den städtischen Haushalt und die Einführung eines Ergebnisausgleiches zwischen Kernverwaltung und eigenbetriebsähnlicher Einrichtung am Geschäftsjahresende einher. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifischen Aufwen- dungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Erträge) und der auf die jeweilige Sparte bzw. Untersparte entfallende Fläche. Die für das Jahr 2017 ermittel- ten Flächenverrechnungspreise im Schulbereich reichen von 5,98 €/qm/Monat bis 7,23 €/qm/Monat. 7 Zur Finanzierung der Mieten sind ab 2018 rd. 343.000 € zuzüglich Reinigung (rd. 40.500 €) und Nebenkosten (131.500 €), insgesamt 515.000 € /Jahr im Teilergebnisplan 0301, Schul- trägeraufgaben, Teilfinanzplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veranschlagen. Für 2017 sind die erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich 172.000 Euro/Jahr aus bereits veranschlagten Mitteln zu finanzieren. Die wahrscheinlich erforderliche finanzielle De- ckung des Mietbudgets erfolgt im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 172.000 € aus dem Teil- ergebnisplan 0301- Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aufgrund von prognostizierten Wenigeraufwendungen bei den konsumtiven Planungsmitteln für Neu- und Erweiterungsbauten. Die aktuellen Verzögerungen bei Schul- bauprojekten führen zu einem verhaltenen Abfluss der Planungsmittel. Einrichtungskosten Die Finanzierung der Einrichtungskosten in Höhe von einmalig ca. 550.000 Euro brutto für die Möblierung der bereitgestellten Fläche erfolgt zum Haushaltsjahr 2017 aus veranschlag- ten Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Sachaufwendungen Zur Finanzierung der bilanziellen Abschreibung der Einrichtungskosten sind für 2017 die er- forderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich von rund 15.300 Euro (anteilig Aug.- Dez. 2017) bereits veranschlagt und ab 2018 in Höhe von voraussichtlich 36.700 Euro/ Jahr im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibung zu veranschlagen. Personalkosten Da es sich um Erweiterungen für bereits bestehende Schulen handelt, entstehen keine zu- sätzlichen Personalkosten für Schulhausmeister und Schulsekretärinnen.
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0294/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 16.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27