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V/0012/2015

Antrag an den Rat A-R/0046/2014 der FDP-Fraktion "Arbeit für die Gleichstellung: Gleichstellungsbüro beim Namen nennen

Vorlagen 08.01.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Gleichstellung, Sitzung am 12.03.2015, TOP 5

Beschlussvorlage

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Antrag FDP

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Beschlussvorlage

7087 Zeichen

V/0012/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Frauenbüro 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag an den Rat A-R/0046/2014 der FDP-Fraktion "Arbeit für die Gleichstellung: 
Gleichstellungsbüro beim Namen nennen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.01.2015 Ausschuss für Gleichstellung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rah men des 2. Aktionsplans zur Umsetzung 
der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene 
bereits ein Prüfauftrag an die Verwaltung beschlossen wurde: „Die fachliche Notwendi g-
keit und die strukturellen und inhaltlichen Mögli chkeiten, männer- und jungenbezogener 
Aufgaben und Ziele bedarfsorientiert abgesichert und systematisch in die Gleichste l-
lungsarbeit einzubinden.“ (Ratsbeschluss vom 2. April 2014, Vorlage an den Rat V/0636/ 
2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler 
Ebene …“). 
  
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der damit verbundene Prozess bereits begonnen 
hat und erste Ergebnisse zum Zwischenbericht zum 2. Aktionsplan in der 1. Jahreshälfte 
2015 und im Anschluss weitere Beschl ussvorschläge von der Verwaltung vorgelegt we r-
den. 
 
3. Abhängig von den Beschlüssen hinsichtlich konzeptioneller, struktureller und personeller 
Art zur Aufgabenstellung des Frauenbüros wird ggf.auch eine Entscheidung über die B e-
zeichnung des zuständigen städtischen Amtes getroffen, falls dies folgerichtig erscheint. 
 
4.  Der Antrag an den Rat  A -R/0046/2014 der FDP- Fraktion vom 14.11.2014 ist damit erl e-
digt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
keine 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0012/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Arndts-Haupt 
Ruf: 
492 17 00 
E-Mail: 
ArndtsHM@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.01.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0012/2015 
 
Begründung: 
 
Das städtische Frauenbüro wurde mit Ratsbesch luss vom 26.11.1986 „Einrichtung eines städt i-
schen Frauenbüros“ in der Stadtverwaltung als „Amt 17“ im Dezernat des Oberstadtdirektors i n-
stalliert. Der Einrichtungsbeschluss ging auf die Anträge SPD -Antrag 29/85 „Einrichtung eines 
städtischen Frauenbüros“ und CDU-Antrag 40/86 „Einrichtung eines Frauenbüros“ zurück. Im Zeit-
raum der Jahre 1985 bis 1987 wurden in zahlreichen bundesdeutschen Kommunen entsprechende 
Einrichtungen geschaffen, deren Bezeichnungen sehr unterschiedlich gewählt wurden (Frauenb e-
auftragte, Frauenbüro, Gleichstellungsstelle - oder -beauftragte, Frauenamt, Büro für Gleichste l-
lungsfragen etc.). Aus den Ratsanträgen ist erkennbar, dass in Münster eine große Mehrheit für 
die Bezeichnung „Frauenbüro“ bestand. 
 
Die Arbeitsaufnahme erfolgte zum 0 1.06.1987. Die festgelegte Aufgabenstellung umfasste dabei 
vorrangig Arbeiten, die die strukturelle Benachteiligung von Frauen in den relevanten gesellschaf t-
lichen Bereichen, die Unterstützung frauenspezifischer Netzwerke und die in die Verwaltung g e-
richtete Gleichstellungsarbeit mit dem Fokus auf der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und 
Familie sowie der Erarbeitung eines Frauenförderplans zum Inhalt hatten. 
Vor allem im letztgenannten Arbeitsfeld war und ist das Frauenbüro immer auch Ansprechpartner 
für Mitarbeiter der Verwaltung, die persönliche und/oder berufliche Fragestellungen klären wollen. 
Vorrangig trifft dies dann zu, wenn Männer/ Väter von klassischen Rollenbildern abweichen und 
Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie hab en oder sich wegen ihrer sexue l-
len Orientierung diskriminiert fühlen. Der Schwerpunkt der Arbeit lag und liegt auf dem Abbau der 
nach wie vor vorhandenen strukturellen Benachteiligung von Frauen und Mädchen und der Unte r-
stützung der dafür geschaffenen Netzwerke. 
 
Dies wird gestützt durch die für die Gleichstellungsarbeit einschlägigen gesetzlichen Grundlagen: 
 
Art 3 (2) GG „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche 
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseit i-
gung bestehender Nachteile hin. 
LGG §1 (1), Satz 2 und 3 „ Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur 
Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benach-
teiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Beruf und F a-
milie für Frauen und Männer zu verbessern.“  
GO NW §5 (3) „Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen 
mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gle ichberechtigung 
von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesel l-
schaft haben.“ 
 
Unabhängig davon hat das Frauenbüro im Laufe der seit fast drei Jahrzehnte währenden Arbeit 
seine Aufgabenstellung immer an der Entwicklung der gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmen-
bedingungen orientiert. Aus fachlichen Erwägungen vor allem im Kontext der Netzwerkarbeit zum 
Thema häusliche Gewalt wurden frühzeitig und konstruktiv Arbeitsstrukturen mit Einrichtungen 
geschaffen, die Hilfeangebote für (gewaltbereite) Männer bieten. Aufbauend auf diesen Kooperat i-
onsstrukturen hat das Frauenbüro in den vergangenen Jahren zielgerichtet eine Vernetzung der in 
Münster vorhandenen „Männerarbeit“ angestoßen und deren Aufbau begleitet. Erstes Ergebni s ist 
die mit koordinierender Unterstützung des Frauenbüros erarbeitete Homepage 
www.maennernetzwerk-muenster.de. Gleichzeitig wurden entsprechende Kooperationen im B e-
reich der Jungenarbeit (AG 1 Gender, Jungentag) geschaffen.

- 3 - 
V/0012/2015 
 
Mit Blick auf diese Entwicklung wurde als Aktionsschwerpunkt des Dezernates Oberbürgermeister 
das Thema „Männer und Ju ngen in der Gleichstellung“ in den 2. Aktionsplan zur Umsetzung der 
Europäischen Charta aufgenommen. Der Auft rag an das städtische Frauenbüro und das Männe r-
netzwerk Münster lautet:  
 
„Die fachliche Notwendigkeit und die strukturellen und inhaltlichen Möglichkeiten, männer - 
und jungenbezogene Aufgaben und Ziele bedarfsorientiert abgesichert und systematisch in 
die Gleichstellungsarbeit einzubinden, werden geprüft. Es werden eine Aufgabenbeschre i-
bung und mögliche organisatorische und personelle Lösungsvorschläge für eine zielgeric h-
tete Männer- und Jungenarbeit im Rahmen Querschnittsaufgabe Gleichstellung entwickelt.“ 
 
Die dafür notwendigen Konzepte und Maßnahmen werden derzeit ausgearbeitet. Wichtiger Me i-
lenstein dabei ist der für den 26. März 2015 vorgesehene Workshop mit externen Fachleuten. Die 
Ergebnisse dieses Workshops und weiterer Arbeiten werden im Zwischenbe richt zum 2. Aktion s-
plan berücksichtigt und letztlich in eine Beschlussvorlage an den Rat münden, die konzeptionelle, 
strukturelle, finanzielle und personelle Vorschläge enthalten wird. Am Schluss dieses gesamten 
Verfahrens steht dann die ggf. notwendige A npassung der Bezeichnung des städtischen Amtes, 
die daraus folgende Öffentlichkeitsarbeit und die notwendige Aktualisierung des Internetauftritts. 
 
 
 
gez. Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
 
Anlage: Antrag an den Rat A-R/0046/2014 der FDP-Fraktion

Antrag FDP

1904 Zeichen

Antrag anden Rat Nr. A-R/0046/2014

FDP-Fraktion

im Rat der Stadt Minster

Geringhoffstrafe 48
48163 Minster

Tel. 0251 -987 3060
Fax: 0251 -987 30 61
Email: fraktion@fdp-ms.de
www.fraktion.fdp-ms.de

Münster, 14.11.2014

Arbeit für die Gleichstellung:
Gleichstellungsbüro beim Namen nennen

Der Rat möge beschliefen:

1.Das bisher als „Frauenbüro“ auftretende Gleichst ellungsbiro wird entsprechend
seines gesetzlichen Auftrags in Büro für Gleichste Ilung von Frauen und Männern“,
kurz „Gleichstellungsbüro“ umbenannt.

2. Gerade der Internetauftritt, aber auch das übrig e Informationsangebot des zukinftigen
Gleichstellungsbiros wird hinsichtlich der Gleichst ellungsarbeit und der Überwindung
weiterer geschlechterspezifischer Diskriminierung breiter aufgestellt.

Begründung:

Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten umfasst einen größeren Bereich als lediglich
die Gleichberechtigung von Frauen in- und auferhalb der beruflichen Täigkeit. Inzwischen
ist anerkannt, dass auch die Überwindung weiterer g eschlechtsspezifischer Diskrimi-
nierungen selbstverständlicher Teil der Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten ist.

Leider findet sich dieser Teil der Täigkeit inMin sterweder imNamen noch im
äfentlichen Auftritt des „Frauenbiros“ wieder. Hie r unterscheidet sich Münster negativ von
der weit überwiegenden Zahl der Städte und Gemeinde nin NRW: Von den 380
Gleichstellungstellen in NRW führen nur noch 10 ein e Bezeichnung als Frauenbiro, der
weit überwiegende Teil stellt sich als Gleichstell ungsbiro dar.

In dieser breiten Mehrheit von Gleichstellungsbüros finden sich viele gute Beispiele, wie
man iber rein frauenspezifische Themen hinaus Infor mationen zur Gleichstellungsarbeit
und zum Abbau geschlechterspezifischer Diskriminier ung geben kann, Dem sollte man
auch in Münster nachkommen.

gez.
Carola Mälemann-Appelhoff Hans Varnhagen
Jerg Berens Jürgen Reuter

FDP-Fraktion im Rat

Beratungsverlauf (1)

12.03.2015 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: keine Beschlussfassung wegen Beschlussunfähigkeit

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0012/2015
Typ
Vorlagen
Datum
08.01.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37