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2026/0155

21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Magistratsvorlage 05.05.2026

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2026/0155

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9340 Zeichen

Wissenschaft
sstadt Darmstadt
 
D
armstadt, 
den 
0
5
.05
.
2026
 
Der Magistrat
 
 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 
gemäß § 2a Abs. 1 Baugesetzbuch
 
zur 
21
. Änderung des Flächennutzungsplans
 
 
–
 
Kleinspielfeld Arheilgen 
–
 
 
 
21
. Änderung des 
Flächennutzungsplans, Übersichtsplan
 
(ohne Maßstab)
 
 
Anlage

21. Änderung des Flächennutzungsplans
 
 
 
Seite 
2

21. Änderung des 
Flächennutzungsplans
 
 
 
Seite 
3
 
21
. Änderungsbereich 
–
 
Kleinspielfeld Arheilgen
 
–
 
 
 
Abb. 
1
: 
 
Ausschnitt aus dem 
rechtswirksamen 
Flächennutzungsplan
 
2006
 
mit Geltungsbereich
 
der 
 
 
21
. Änderung
 
des 
Flächennutzungsplans 
–
 
Kleinspielfeld Arheilgen 
–
 
(ohne Maßstab)
 
 
Abb. 
2
:
 
 
21. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Kleinspielfeld Arheilgen 
–
 
(ohne Maßstab)

21. Änderung des Flächennutzungsplans
 
 
 
Seite 
4
 
 
Auszug aus der Legende zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006

21. Änderung des 
Flächennutzungsplans
 
 
 
Seite 
5
 
 
Inhaltsverzeichnis
 
Teil A: Städtebauliche Begründung
 
 
1.
 
Rechtsgrundlagen
 
6
 
2.
 
Geltungsbereich
 
6
 
3.
 
Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan 2006
 
6
 
4.
 
Verfahren
 
7
 
5.
 
Erfor
dernis der Teilbereichsänderung
 
7
 
6.
 
Ziele und Zwecke der Planung
 
7
 
7.
 
Planungsrechtliche Vorgaben
 
8

21. Änderung des Flächennutzungsplans
 
 
 
Seite 
6
 
 
1.
 
Rechtsgrundlagen
 
Aktualitätsstand: 2026
-
04
-
08
 
 
Baugesetzbuch (BauGB)
 
i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 5 des 
Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 348)
 
 
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
 
i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), geändert durch Art.2 
des Gesetzes vom 
03.07.2023 (BGBl. I Nr. 176
)
 
 
Planzeichenverordnung (PlanzV)
 
vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art.
 
6 
des Gesetzes vom 
12.08.2025 (BGBl. I Nr. 189)
 
 
Hess. Bauordnung (HBO)
 
i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Art.
 
1 des 
Gesetzes vom 
09.10.2025 (GVBl. Nr. 66)
 
 
Hess. Gemeindeordnung (HGO)
 
i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art.
 
2 
des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. Nr. 8)
 
 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
 
i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän
dert 
durch Art. 2 des Gesetzes vom 29.03.2026 (BGBl. I Nr. 87)
 
 
Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG)
 
i.d.F. vom 25.05.2023 (GVBl. I S. 379),
 
zuletzt geändert durch 
Art.
 
84 des Gesetzes vom 16.12.2025 (GVBl. Nr. 110)
 
 
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 
i.d.F. vom 31.0
7.2009 (BGBl. I S 2585), zuletzt geändert durch Art. 7 
des Gesetzes vom 29.03.2026 (BGBl. I Nr. 84)
 
 
Hess. Wassergesetz (HWG)
 
i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 3 des 
Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473)
 
 
Hess. 
Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
 
i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
 
 
Bundes
-
Immissionsschutzgesetz
 
(BImSchG)
 
i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S.
 
1274), zuletzt 
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 
29.03.2026 (BGBl. I Nr. 84)
 
 
Gesetz über die Umweltverträglic
hkeitsprüfung
 
(UVPG)
 
i.d.F. vom 18.03.2021 (BGBl. I S.
 
540), 
zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 
22.12.2025 (BGBl. I Nr. 348)
 
 
2.
 
Geltungsbereich
 
Das 
21
. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2006 umfasst die Flächen
 
in Arheilgen 
im 
Bereich der 
Jägertorstraße
 
sowie de
s
 
Woogswegs
, westlich des Brücherwegs
 
im Nord
en 
der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
Der Geltungsbereich 
wird begrenzt durch
:
 

 
ein
 
Großspielfeld 
der
 
„Sportgemeinschaft Arheilgen e.V.“ (
SGA
)
 
im Osten
, 
 

 
Baum
-
 
und Strauc
hpflanzungen im 
Süden, Westen und 
Norden
.
 
 
Der Geltungsbereich der 
21
. Änderung des Flächennutzungsplans umfass
t
 
einen Teil des Flurstücks 
Gemarkung Arheilgen, Flur 4, Flurstück Nr. 4/12
 
mit einer Fläche von 
ca. 
0,43
 
ha. 
 
 
3.
 
Änderung der Darstellung
 
im Flächennutzungsplan 2006
 
Die Darstellung des Flächennutzungsplans 
2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
soll für den 
Teil
bereich von
 
„Fläche
n
 
ohne wirtschaftliche Nutzung“ mit der Signatur 
„
Brachfläche
n
 
/ 
Gehölzfläche
n
“ 
sowie „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und 
Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft und zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB“
 
(s.

21. Änderung des 
Flächennutzungsplans
 
 
 
Seite 
7
 
Seite
 
3
, Abb.
 
1) 
in 
„Grünfläche
n
“ mit der Signatur 
„
Öffentliche und 
private Sportanlage
n
“
 
geändert 
werden
 
(
s.
 
S
eite
 
3
, 
Abb.
 
2
)
.
 
 
4.
 
Verfahren
 
Die 
21
. Flächennutzungsplanänderung wird im Regelv
erfahren gemäß den Vorschriften des BauGB 
durchgeführt. Dieses Verfahren enthält eine zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
hat am 
02.02.2023
 
den 
Aufstellungsbeschluss (Vorlage
-
Nr.
 
2022/0389
) zur Änderung des rechtswirksamen 
Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt für den Bereich 
der Jägertorstraße sowie 
des Woogswegs
, westlich des Brücherwegs
 
im Norden der Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
gefasst, 
um die Entwicklung eines Kleinspie
lfeldes für die „Sportgemeinschaft Arheilgen 
e.V.“ (SGA)
 
zu 
ermöglichen.
 
 
5.
 
Erfordernis der 
Teilbereichsä
nderung
 
Der
 
Geltungsbereich der 
21
. Änderung
 
wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt
, rechtswirksam seit 01.04.2006,
 
als 
„Flächen ohne wirtschaftliche 
Nutzung“ mit der Signatur „Brachflächen / Gehölzflächen“
 
dargestellt.
 
Ebenfalls befindet sich der 
Änderungsbereich innerhalb einer 
„Umgrenzung von 
Fläche
n
 
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege 
und Entwicklung von Boden, Na
tur und Landschaft und zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB
“
 
(s
.
 
Seite 
3
, Abb. 1). 
Diese potentielle
n
 
Ausgleichsflächen für geplante oder absehbare Eingriffe in Natur 
und Landschaft, in erster Linie Biotopentwicklungsflächen, 
sind
 
ohne räumliche Zuordnung.
 
Da im Außenbereich gemäß § 35 BauGB („Bauen im Außenbereich“) ein Vorhaben nur zulässig ist, 
wenn die Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) diesem nicht entgegenstehen (sogenannte 
„öffentliche Belange“), soll der FNP für diesen Teilbereich geändert werden, um der SGA den 
notwendigen Entwicklungsspielraum zu ermöglichen.
 
 
6.
 
Ziele und Zwecke de
r Planung
 
Mit der 
21
. Änderung des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neu
ordnung 
als Sportfläche 
geschaffen werden. 
 
Der Sportverein „Sportgemeinschaft Arheilgen e.V.“ (SGA) verfügt 
im Bereich des Fußballs über 29 
Jugendmannschaften und 4 Mannschaften im Erwachsenenbereich. Für diese Fußball
-
Mannschaften 
stehen derzeit zwei Großspielfelder und ein Kleinspielfeld zur Verfügung. Um 
die aktuell 500 Kinder 
und Jugendliche
n
 
sowie
 
die wachsenden Mitgliederzahlen
 
im Fußball aufnehmen zu können, benötigt 
die SGA weitere 
Spielfeldk
apazitäten
 
und
 
beabsichtigt daher, ein „9er“ Kleinspielfeld zu 
errichten
.
 
D
amit die geplante Nutzung im Außenbereich gem. § 35 BauGB den 
Darstellungen des 
Flächennutzungsplans entspricht
,
 
ist
 
die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 
für eine Teilfläche 
zu ändern
.

21. Änderung des Flächennutzungsplans
 
 
 
Seite 
8
 
 
7.
 
Planungsrechtliche Vorgaben
 
Regionalplan Südhessen
 
/ Regionaler Flächennutzungsplan 2010
 
Grundlage zur Beur
teilung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung ist der 
Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010). Die im 
RPS
 
/ RegFNP 2010 formulierten Ziele stellen gemäß § 3 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) 
verbi
ndliche Vorgaben dar, die zu beachten sind.
 
 
Abb. 3: 
 
Ausschnitt aus dem Regionalplan Südhessen 2010 mit 
Geltungsbereich der 21. Änderung
 
(ohne 
Maßstab)
 
Quelle: Regionalversammlung Südhessen / Regierungspräsidium Darmstadt (Hrsg.): Regionalplan Südhessen 
2010, Teilkarte 3
 
Der Geltungsbereich der 21. 
Änderung wird i
m Regionalplan Südhessen / Regionaler 
Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010)
 
als Vorranggebiet Regionaler Grünzug, 
Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen, Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden 
Hochwasserschutz sowie 
Vorbehaltsgebie
t für
 
Landwirtschaft
 
dargestellt.
 
Die geplant
e
 
Nutzung 
im 
Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplans ist
 
mit 
diesen
 
Ziel
en
 
nicht konform. 
 
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne gemäß § 1 Abs. 4 BauGB müssen die Ziele der Raumordnung 
beachtet werden (Entwicklungsgebot). Bei abweichenden Planungen ist zu klären, ob ein 
Zielabweichungsverfahren durchzuführen ist. Die Klärung sowie die 
eventuelle 
Durchführung des 
Zielabweichungsverfahrens werden in Absprache mit dem Regierungspräsidium Darmstadt im 
Rahmen des Planverfahrens erfolgen.
 
 
 
Dezern
at
 
III:
 
 
 
 
 
Michael Kolmer
 
Stadtr
at
 
Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden 
Hochwasserschutz
 
Vorranggebiet 
 
Regionaler Grünzug
 
 
Legende (Auszug):
 
Geltungsbereich der 
 
Flächennutzungsplanänderung
 
Vorbehaltsgebiet für 
 
Landwirtschaft
 
 
Vorranggebiet für 
 
Landwirtschaft
 
 
Vorbehaltsgebiet für 
 
besondere Klimafunktionen
 
Vorranggebiet Siedlung
 
(Bestand / Planung)

2026/0155

5865 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.05.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0155 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen -  
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 05.05.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage) zur 21. Änderung des 
rechtswirksamen Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen - wird zugestimmt.  
Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs. 1 BauGB sowie 
der frühzeitigen Unterr ichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen . 
 
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 
Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Einstellung der unter Punkt 1 genannten 
Unterlage für die Dauer eines Monats ins Internet mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme, 
Äußerung und Erörterung . Parallel hierzu erfolgt die frühzeitige Unterrichtung der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

- 2 - 
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2026/0155 vom 05.05.2026:  
 
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, wirksam seit dem 01.04.2006, 
stellt den Bereich zwischen Jägertorstraße und Woogsweg , westlich des Brücherwegs  als 
„Flächen ohne wirtschaftliche Nutzung“ mit der Signatur „Brachflächen / Gehölzfläch en“ dar. 
Der Geltungsbereich und die Flächen in der näheren Umgebung sind mit der „Umgrenzung 
von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft und zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB “ (Ziffer I. 12.1) darges tellt.  
 
Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der  
21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen - (ohne Maßstab)

- 4 - 
 
Abb. 2: Auszug aus der Legende zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 
 
Die „Sportgemeinschaft Arheilgen e.V.“ (SGA) verfügt im Bereich des Fußballs über 29 
Jugendmannschaften und 4 Mannschaften im Erwachsenenbereich. Für diese Fußball -
Mannschaften stehen derzeit zwei Großspielfelder und ein Kleinspie lfeld zur Verfügung. Um 
neue Mitglieder im Fußball aufnehmen zu können, benötigt die SGA weitere Kapazitäten. Die 
SGA beabsichtigt im Änderungsbereich (Abb. 1) ein „9er“ Kleinspielfeld neu zu schaffen.  
 
Da im Außenbereich gemäß § 35 BauGB („Bauen im Außenbereich“) ein Vorhaben nur zulässig 
ist, wenn die Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) diesem nicht entgegenstehen 
(sogenannte „öffentliche Belange“), soll der FNP für diesen Teilbereich geändert werden, um 
der SGA den notwendigen Entwicklungsspielraum zu ermöglichen. 
 
Die Darstellung des Flächennutzungsplans 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll für 
den Geltungsbereich (Abb. 1)  von „Flächen ohne wirtschaftliche Nutzung“ mit der Signatur 
„Brachflächen / Gehölzflächen“ in „Grünflächen“ mit der Signatur „Öffentliche und private 
Sportanlagen“ geändert werden , damit die geplante Nutzung im Außenbereich gem. § 35 
BauGB den Darstellung en des Flächennutzungsplans  entspricht. 
 
Der Geltungsbereich der 21. Flächennutzungsplanänderung besitzt insgesamt eine Fläche 
von ca. 0,43 ha und umfasst einen Teil des Flurstücks Gemarkung Arheilgen, Flur 4, 
Flurstück Nr. 4/12.  
 
Zu 1. und 2.: 
Die „Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung“ zur 21. Änderung des 
Flächennutzungsplans  - Kleinspielfeld Arheilgen - (Anlage) wurden erarbeitet und liegen zur 
Beschlussfassung durch den Magistrat vor . Diese Unterlage wird für die frühzeitige 
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats zur 
Einsichtnahme auf der Webseite der Wissenschaftsstadt Darmstadt bereitgestellt. Zusätzlich 
wird im gleichen Zeitraum die Planunt erlage zur Einsichtnahme im Stadtplanungsamt  
öffentlich ausgelegt.  
 
Parallel zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB per E-Mail über die Ziele und Zwecke

- 5 - 
der 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen  - unterrichtet, indem 
über die Einstellung der Planunterlage auf der Webseite der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
und dem Landesportal informiert wird und zur Äußerung auch im Hinblick auf den 
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach §  2 Abs. 4 BauGB 
aufgefordert wird.  
 
 
Dezernat I Dezernat III 
 
 
 
Hanno Benz Michael Kolmer  
Oberbürgermeister  Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

TOP 175
TOP 9

Orte (2)

  • Jägertorstraße
  • Woogsweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2026/0155
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.05.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00