2026/0155
21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
9340 Zeichen
Wissenschaft sstadt Darmstadt D armstadt, den 0 5 .05 . 2026 Der Magistrat Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 2a Abs. 1 Baugesetzbuch zur 21 . Änderung des Flächennutzungsplans – Kleinspielfeld Arheilgen – 21 . Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan (ohne Maßstab) Anlage 21. Änderung des Flächennutzungsplans Seite 2 21. Änderung des Flächennutzungsplans Seite 3 21 . Änderungsbereich – Kleinspielfeld Arheilgen – Abb. 1 : Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der 21 . Änderung des Flächennutzungsplans – Kleinspielfeld Arheilgen – (ohne Maßstab) Abb. 2 : 21. Änderung des Flächennutzungsplans – Kleinspielfeld Arheilgen – (ohne Maßstab) 21. Änderung des Flächennutzungsplans Seite 4 Auszug aus der Legende zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 21. Änderung des Flächennutzungsplans Seite 5 Inhaltsverzeichnis Teil A: Städtebauliche Begründung 1. Rechtsgrundlagen 6 2. Geltungsbereich 6 3. Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan 2006 6 4. Verfahren 7 5. Erfor dernis der Teilbereichsänderung 7 6. Ziele und Zwecke der Planung 7 7. Planungsrechtliche Vorgaben 8 21. Änderung des Flächennutzungsplans Seite 6 1. Rechtsgrundlagen Aktualitätsstand: 2026 - 04 - 08 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 348) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), geändert durch Art.2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. I Nr. 176 ) Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBl. I Nr. 189) Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 09.10.2025 (GVBl. Nr. 66) Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. Nr. 8) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän dert durch Art. 2 des Gesetzes vom 29.03.2026 (BGBl. I Nr. 87) Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) i.d.F. vom 25.05.2023 (GVBl. I S. 379), zuletzt geändert durch Art. 84 des Gesetzes vom 16.12.2025 (GVBl. Nr. 110) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.0 7.2009 (BGBl. I S 2585), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 29.03.2026 (BGBl. I Nr. 84) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473) Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211) Bundes - Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 29.03.2026 (BGBl. I Nr. 84) Gesetz über die Umweltverträglic hkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 348) 2. Geltungsbereich Das 21 . Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2006 umfasst die Flächen in Arheilgen im Bereich der Jägertorstraße sowie de s Woogswegs , westlich des Brücherwegs im Nord en der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch : ein Großspielfeld der „Sportgemeinschaft Arheilgen e.V.“ ( SGA ) im Osten , Baum - und Strauc hpflanzungen im Süden, Westen und Norden . Der Geltungsbereich der 21 . Änderung des Flächennutzungsplans umfass t einen Teil des Flurstücks Gemarkung Arheilgen, Flur 4, Flurstück Nr. 4/12 mit einer Fläche von ca. 0,43 ha. 3. Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan 2006 Die Darstellung des Flächennutzungsplans 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll für den Teil bereich von „Fläche n ohne wirtschaftliche Nutzung“ mit der Signatur „ Brachfläche n / Gehölzfläche n “ sowie „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB“ (s. 21. Änderung des Flächennutzungsplans Seite 7 Seite 3 , Abb. 1) in „Grünfläche n “ mit der Signatur „ Öffentliche und private Sportanlage n “ geändert werden ( s. S eite 3 , Abb. 2 ) . 4. Verfahren Die 21 . Flächennutzungsplanänderung wird im Regelv erfahren gemäß den Vorschriften des BauGB durchgeführt. Dieses Verfahren enthält eine zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 02.02.2023 den Aufstellungsbeschluss (Vorlage - Nr. 2022/0389 ) zur Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt für den Bereich der Jägertorstraße sowie des Woogswegs , westlich des Brücherwegs im Norden der Wissenschaftsstadt Darmstadt gefasst, um die Entwicklung eines Kleinspie lfeldes für die „Sportgemeinschaft Arheilgen e.V.“ (SGA) zu ermöglichen. 5. Erfordernis der Teilbereichsä nderung Der Geltungsbereich der 21 . Änderung wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt , rechtswirksam seit 01.04.2006, als „Flächen ohne wirtschaftliche Nutzung“ mit der Signatur „Brachflächen / Gehölzflächen“ dargestellt. Ebenfalls befindet sich der Änderungsbereich innerhalb einer „Umgrenzung von Fläche n für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Na tur und Landschaft und zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB “ (s . Seite 3 , Abb. 1). Diese potentielle n Ausgleichsflächen für geplante oder absehbare Eingriffe in Natur und Landschaft, in erster Linie Biotopentwicklungsflächen, sind ohne räumliche Zuordnung. Da im Außenbereich gemäß § 35 BauGB („Bauen im Außenbereich“) ein Vorhaben nur zulässig ist, wenn die Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) diesem nicht entgegenstehen (sogenannte „öffentliche Belange“), soll der FNP für diesen Teilbereich geändert werden, um der SGA den notwendigen Entwicklungsspielraum zu ermöglichen. 6. Ziele und Zwecke de r Planung Mit der 21 . Änderung des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neu ordnung als Sportfläche geschaffen werden. Der Sportverein „Sportgemeinschaft Arheilgen e.V.“ (SGA) verfügt im Bereich des Fußballs über 29 Jugendmannschaften und 4 Mannschaften im Erwachsenenbereich. Für diese Fußball - Mannschaften stehen derzeit zwei Großspielfelder und ein Kleinspielfeld zur Verfügung. Um die aktuell 500 Kinder und Jugendliche n sowie die wachsenden Mitgliederzahlen im Fußball aufnehmen zu können, benötigt die SGA weitere Spielfeldk apazitäten und beabsichtigt daher, ein „9er“ Kleinspielfeld zu errichten . D amit die geplante Nutzung im Außenbereich gem. § 35 BauGB den Darstellungen des Flächennutzungsplans entspricht , ist die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 für eine Teilfläche zu ändern . 21. Änderung des Flächennutzungsplans Seite 8 7. Planungsrechtliche Vorgaben Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 Grundlage zur Beur teilung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung ist der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010). Die im RPS / RegFNP 2010 formulierten Ziele stellen gemäß § 3 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) verbi ndliche Vorgaben dar, die zu beachten sind. Abb. 3: Ausschnitt aus dem Regionalplan Südhessen 2010 mit Geltungsbereich der 21. Änderung (ohne Maßstab) Quelle: Regionalversammlung Südhessen / Regierungspräsidium Darmstadt (Hrsg.): Regionalplan Südhessen 2010, Teilkarte 3 Der Geltungsbereich der 21. Änderung wird i m Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) als Vorranggebiet Regionaler Grünzug, Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen, Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz sowie Vorbehaltsgebie t für Landwirtschaft dargestellt. Die geplant e Nutzung im Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit diesen Ziel en nicht konform. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne gemäß § 1 Abs. 4 BauGB müssen die Ziele der Raumordnung beachtet werden (Entwicklungsgebot). Bei abweichenden Planungen ist zu klären, ob ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen ist. Die Klärung sowie die eventuelle Durchführung des Zielabweichungsverfahrens werden in Absprache mit dem Regierungspräsidium Darmstadt im Rahmen des Planverfahrens erfolgen. Dezern at III: Michael Kolmer Stadtr at Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz Vorranggebiet Regionaler Grünzug Legende (Auszug): Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft Vorranggebiet für Landwirtschaft Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen Vorranggebiet Siedlung (Bestand / Planung)
2026/0155
5865 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.05.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0155
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen -
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 05.05.2026
Beschlussvorschlag :
1. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage) zur 21. Änderung des
rechtswirksamen Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen - wird zugestimmt.
Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie
der frühzeitigen Unterr ichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen .
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Einstellung der unter Punkt 1 genannten
Unterlage für die Dauer eines Monats ins Internet mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme,
Äußerung und Erörterung . Parallel hierzu erfolgt die frühzeitige Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
- 2 -
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2026/0155 vom 05.05.2026:
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, wirksam seit dem 01.04.2006,
stellt den Bereich zwischen Jägertorstraße und Woogsweg , westlich des Brücherwegs als
„Flächen ohne wirtschaftliche Nutzung“ mit der Signatur „Brachflächen / Gehölzfläch en“ dar.
Der Geltungsbereich und die Flächen in der näheren Umgebung sind mit der „Umgrenzung
von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft und zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB “ (Ziffer I. 12.1) darges tellt.
Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der
21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen - (ohne Maßstab)
- 4 -
Abb. 2: Auszug aus der Legende zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006
Die „Sportgemeinschaft Arheilgen e.V.“ (SGA) verfügt im Bereich des Fußballs über 29
Jugendmannschaften und 4 Mannschaften im Erwachsenenbereich. Für diese Fußball -
Mannschaften stehen derzeit zwei Großspielfelder und ein Kleinspie lfeld zur Verfügung. Um
neue Mitglieder im Fußball aufnehmen zu können, benötigt die SGA weitere Kapazitäten. Die
SGA beabsichtigt im Änderungsbereich (Abb. 1) ein „9er“ Kleinspielfeld neu zu schaffen.
Da im Außenbereich gemäß § 35 BauGB („Bauen im Außenbereich“) ein Vorhaben nur zulässig
ist, wenn die Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) diesem nicht entgegenstehen
(sogenannte „öffentliche Belange“), soll der FNP für diesen Teilbereich geändert werden, um
der SGA den notwendigen Entwicklungsspielraum zu ermöglichen.
Die Darstellung des Flächennutzungsplans 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll für
den Geltungsbereich (Abb. 1) von „Flächen ohne wirtschaftliche Nutzung“ mit der Signatur
„Brachflächen / Gehölzflächen“ in „Grünflächen“ mit der Signatur „Öffentliche und private
Sportanlagen“ geändert werden , damit die geplante Nutzung im Außenbereich gem. § 35
BauGB den Darstellung en des Flächennutzungsplans entspricht.
Der Geltungsbereich der 21. Flächennutzungsplanänderung besitzt insgesamt eine Fläche
von ca. 0,43 ha und umfasst einen Teil des Flurstücks Gemarkung Arheilgen, Flur 4,
Flurstück Nr. 4/12.
Zu 1. und 2.:
Die „Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung“ zur 21. Änderung des
Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen - (Anlage) wurden erarbeitet und liegen zur
Beschlussfassung durch den Magistrat vor . Diese Unterlage wird für die frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats zur
Einsichtnahme auf der Webseite der Wissenschaftsstadt Darmstadt bereitgestellt. Zusätzlich
wird im gleichen Zeitraum die Planunt erlage zur Einsichtnahme im Stadtplanungsamt
öffentlich ausgelegt.
Parallel zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB per E-Mail über die Ziele und Zwecke
- 5 -
der 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen - unterrichtet, indem
über die Einstellung der Planunterlage auf der Webseite der Wissenschaftsstadt Darmstadt
und dem Landesportal informiert wird und zur Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgefordert wird.
Dezernat I Dezernat III
Hanno Benz Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Orte (2)
- Jägertorstraße
- Woogsweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0155
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.05.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00