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2352/2020

Städtische Förderung Nachbarschaftstreff KalkNord, Remscheider Str. 32, 51103 Köln-Kalk

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.08.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 3.2.1

Anlage 1 - Dringlichkeitsantrag AN06862020

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Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Beschlussprotokoll BV8 vom 28.05.2020

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Anlage 1 - Dringlichkeitsantrag AN06862020

6176 Zeichen

Anlage A

DIE LINKE

®
FRAKTION IN DER BEZIRKSVERTRETUNG KALK

Bezirksvertretung Kalk
Kalker Hauptstr. 247-273
51103 Köln-Kalk

ge en BR Markus Klein
ezirksbürgermeisterin Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion
Claudia Greven-Thürmer E-Mail: markus _klein@koeln.de
Frau Jürgen Schulszill
Oberbürgermeisterin er der-CDU-Fraktion
Henriette Reker j

HP Fischer

Fraktlonsvorsitzender.der Fraktion DIE LINKE.
E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de

Daniel Bauer-Dahm

Fraktionsvorsitzender der Fraktion B 90/Die Grünen
E-Mail: daniel.bauer.dahm@gmail.com

Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 27.05.2020
AN/0686/2020

Dringlichkeitsantrag gem. $ 12 der Geschäftsordnung des Rates

[(GemMum [Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 8 (Kalk 28.05.2020, TOP 7.6

Anregung der Bezirksvertretung Kalk für die Ratssitzung am 18.06.2020

Bestand der Bürgerzentren und -häuser sowie der Bürgerbegegnungsstätten in
den Bezirken, insbesondere dauerhafte Sicherung der Nachbarschaftsarbeit
Kalk Nord in den Räumlichkeiten Remschelder Straße 32 in Köln-Kalk (Nach-
barschaftstreff)

Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion,

der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.05.2020

Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Der Rat beschließt, sowohl die Fehlbeträge durch Einnahmeverluste der Bürger-
zentren und -häuser auszugleichen als auch die Finanzierung von Bürgerbegeg-
nüngsstätten in Köln trotz coronabedingter finanzieller Schieflage sicherzustellen.
Eine Entnahme von Geldern aus dem Etat für die Bürgerbegegnungsstätten zu
Konsolidierungszwecken der Bürgerhäuser und -zentren ist auf am Ende des je-
weiligen Haushaltsjahres nicht abgerufene Mittel zu beschränken.

2. Der Rat beschließt insbesondere die Förderung der etablierten Bürgerbegeg-
nungsstätte in den bestehenden Räumlichkeiten des „Nachbarschaftstreffs‘ in
der Remscheider Straße in Köln-Kalk in Trägerschaft des Pavillon e.V. ab Januar
2021 in Anlehnung an den Beschluss der BV Kalk vom 12.09.2019
(AN/1219/2019).

Die bestehende Kooperation zum Runden Tisch Quartiersentwicklung Kalk Nord,
insbesondere dem Interkulturellen Dienst der Stadt Köln, soll nahtlos mit Auslau-
fen der ESF Förderung zum Ende des Jahres 2020 ab Januar 2021 weitergeführt
und dauerhaft städtisch gefördert werden, sodass die Förderung auch in den fol-
genden Haushaltsplänen ab 2022 zu berücksichtigen ist. Entsprechende Mittel
für die erforderlichen Personalkosten in Höhe von ca. 26.450,00 € sind über den
Etat für die Bürgerbegegnungsstätten zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Aufgrund der aktuellen Situation durch die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung
des COVID-19 gibt es große Auswirkungen. auf Bürgerzentren und -häuser der Stadt
Köln. Auch diese Institutionen haben nun mit enormen finanziellen Einbußen zu leben.

Da sie ein wichtiges sozio-kulturelles Zentrum für alle Menschen der Stadt Köln dar-
stellen, ist uns der Fortbestand der Bürgerhäuser ein großes Anliegen. Vorhandene
Strukturen und wichtige Angebote für unsere Stadtgesellschaft sind zu erhalten und
in ihrem Fortbestand über die Krise hinweg zu sichern. Die finanzielle Unterstützung
zur Weiterführung dieser wichtigen Institutionen ist unabdingbar.

Jedoch muss bei der Finanzierung der Bürgerhäuser darauf geachtet werden, dass
ebenso wichtige und niedrigschwellige soziale Begegnungsstätten, wie im Doppel-
haushalt'2020/2021abgebildet, unterstützt werden und nicht in Gefahr:geraten.

Dies würde jedoch durch eine Umschichtung bzw. Entnahme von Geldern, die für
Bürgerbegegnungsstätten im politischen VN im Doppelhaushalt 2020/2021 be-
schlossen wurden, geschehen. Die niedrigschwellige Nachbarschaftsarbeit in vielen
unserer Sözialräume könnte nicht mehr durchgeführt werden. Eine Gefährdung die-
ser wichtigen Projekte muss verhindert werden. Daher sollte eine Entnahme aus dem
Etat:der Begegnungsstätten allenfalls dann: zur Konsolidierung der Bürgerhäuser ge-

nutzt werden, wenn dort am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres noch Restmittel
vorhanden sein sollten.

Die Bezirksvertretung Kalk hatte am 12.09.2010 gegenüber dem Rat durch einen
fraktionsübergreifenden Beschluss zum Doppelhaushalt angeregt, die in Kalk Nord
seit Jahren etablierte Nachbarschaftsarbeit in den bestehenden Räumlichkeiten des
Nachbarschaftstreff ab 2021 ff. dauerhaft zu sichern. Auch wenn der Rat der Anre-
gung nicht speziell hinsichtlich‘ der konkreten Etablierung des Nachbarschaftstreffs
gefolgt ist, eröffnete die Einstellung der Mittel für Bürgerbegegnungsstätten allgemein
die Möglichkeit, die Nachbarschaftsarbeit Kalk Nord in 2021 zu sichern. Die Finanzie-
rungsmöglichkeit scheint nun ins Wanken zu geraten, da freiwillige Aufgaben, die
noch nicht durch entsprechende Verträge gesichert sind, auf dem Prüfstand stehen.
Bezogen auf die Nachbarschaftsarbeit in Kalk Nord würden wichtige seit vielen Jah-
ren bestehende Strukturen im Sozialraum Kalk zerschlagen.

Der Nachbarschaftstreff sollte daher bereits jetzt durch Beschluss des Rates auf
Dauer verstetigt und gesichert werden, damit die hochengagierten Kräfte nicht immer
wieder erneut um ihren Fortbestand bangen und sich um eine Förderung bemühen
müssen.

Ziel ist es daher, im Sinne des Präventionsgedankens diese unverzichtbare Koopera-
tion an diesem interdisziplinären Ort der Begegnung dauerhaft zu sichern und in’eine
städtische Förderung zu überführen. Entscheidend ist, dass den Menschen im Quar-
tier ein Treffpunkt mit diesem umfassenden Angebot weiterhin zur Verfügung steht,
der ansonsten im Quartier fehlen würde.

Begründung der Dringlichkeit:
Die Angelegenheit ist dringlich, da die Bürgerzentren in den Beiräten mitgeteilt ha-

ben, dass sich an die Oberbürgermeisterin mit der Bitte um eine haushaltsneütrale
Verschiebung der Mittel wenden wollen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Markus Klein
Markus Klein Jürgen Schuiszill

SPD-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
der CDU-Fraktion

HP Fischer Daniel Bauer-Dahm
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
der Fraktion DIE LINKE. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

793 Zeichen

Anlage 0 zu 2352/2020 Städtische Förderung Nachbarschaftstreff KalkNord, 
Remscheider Str. 32, 51103 Köln-Kalk 
Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 28.05.2020 - AN/0686/2020 
 
 
Dringlichkeitsbegründung 
Die Entscheidung zu dem weiteren Vorgehen in der Sitzung des Rates am 10.09.2020 ist 
erforderlich, damit der genannte Verein frühzeitig eine verbindliche Aussage zu der 
beantragten Förderung erhält. Auf dieser Basis kann der Verein weitergehende Planungen 
vornehmen. Eine spätere Entscheidung im Dezember 2020 kann dazu führen, dass der 
Verein die beabsichtigte Fortführung des Projektes kurzfristig absagen muss.  
Für die Erstellung der Vorlage waren umfangreiche Vorabstimmungen zu dem geplanten 
Förderprogramm Dritte Orte (Arbeitstitel) notwendig, die diese verzögert haben.

Beschlussvorlage Rat

4888 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2352/2020 
Freigabedatum 
 14.08.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtische Förderung Nachbarschaftstreff KalkNord, Remscheider Str. 32, 51103 Köln-Kalk 
Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 28.05.2020 - AN/0686/2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk aus ihrer Sitzung vom 28.05.2020, TOP 7.6 
(AN/0686/2020) zur Kenntnis. Eine Förderung des Nachbarschaftstreffs KalkNord, Remscheider Str. 
32, 51103 Köln-Kalk in Trägerschaft des Pavillon e. V. aus Mitteln der Stadt Köln soll in 2021 im 
Rahmen der Fördermittelvergabe auf Basis des Förderprogramms „Dritte Orte“ (Arbeitstitel) Berück-
sichtigung finden. 
 
Das Förderprogramm und die daraus beabsichtigten Förderungen werden in die zuständigen politi-
schen Gremien mit gesonderten Beschlussvorlagen eingebracht. 
 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 unter TOP 7.6 zum Dringlichkeitsan-
trag AN/0686/2020 der Fraktionen SPD, CDU, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen (Anlage 1) 
mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: 
 
1. Der Rat beschließt, sowohl die Fehlbeträge durch Einnahmeverluste der Bürgerzentren und -
häuser auszugleichen als auch die Finanzierung von Bürgerbegegnungsstätten in Köln trotz 
coronabedingter finanzieller Schieflage sicherzustellen. Eine Entnahme von Geldern aus dem 
Etat für die Bürgerbegegnungsstätten zu Konsolidierungszwecken der Bürgerhäuser und -
zentren ist auf am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres nicht abgerufene Mittel zu beschränken. 
2. Der Rat beschließt insbesondere die Förderung der etablierten Bürgerbegegnungsstätte in den 
bestehenden Räumlichkeiten des „Nachbarschaftstreffs“ in der Remscheider Straße in Köln-Kalk 
in Trägerschaft des Pavillon e.V. ab Januar 2021 in Anlehnung an den Beschluss der BV Kalk 
vom 12.09.2019 (AN/1219/2019). Die bestehende Kooperation zum Runden Tisch Quartiersent-
wicklung Kalk Nord, insbesondere dem Interkulturellen Dienst der Stadt Köln, soll nahtlos mit 
Auslaufen der ESF-Förderung zum Ende des Jahres 2020 ab Januar 2021 weitergeführt und 
dauerhaft städtisch gefördert werden, sodass die Förderung auch in den folgenden Haushalts-
plänen ab 2022 zu berücksichtigen ist. Entsprechende Mittel für die erforderlichen Personalkos-
ten in Höhe von ca. 26.450,00 Euro sind über den Etat für die Bürgerbegegnungsstätten zur Ver-
fügung zu stellen. 
 
Ein Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 28.05.2020 ist 
als Anlage 2 beigefügt. Die Anregung der Bezirksvertretung Kalk ist gemäß § 38 Absatz 13 der Ge-
schäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat mit einem Beschluss-
vorschlag vorzulegen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zu Ziffer 1: 
Hier wird verwiesen auf die Vorlagen-Nr. 1934/2020 „Strukturerhaltende Maßnahme zur Sicherung 
der Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft“ zur Sitzung des Hauptausschusses am 17.08.2020. 
 
Zu Ziffer 2: 
Der Nachbarschaftstreff KalkNord in Trägerschaft des Pavillon e. V. leistet in enger fachlicher Ab-
stimmung mit dem Interkulturellen Dienst der Stadt Köln in einem vielfältig belasteten Quartier von 
Köln-Kalk engagiert und mit großem Zuspruch niedrigschwellige Sozialarbeit insbesondere für Men-
schen in prekären Lebenslagen. 
Der politische Veränderungsnachweis zum Doppelhaushalt 2020/2021 sieht unter der Bezeichnung

3 
„Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und sozio-kulturelle Nutzer in den Stadttei-
len“ für 2021 Mittel in Höhe von 200.000 Euro vor, die jedoch nicht in der mittelfristigen Finanzpla-
nung fortgeschrieben sind. Voraussetzung für die Vergabe der Fördermittel ist jedoch das Vorliegen 
eines entsprechenden Förderprogramms. Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren ist derzeit mit 
der Konzeption des Förderprogramms „Dritte Orte“ (Arbeitstitel) befasst. Mit Inkrafttreten dieses För-
derprogramm besteht auch für den Träger des Nachbarschaftstreffs KalkNord die Möglichkeit, für 
2021 Zuschussmittel zu beantragen. 
 
Die geforderte dauerhafte städtische Förderung über 2021 hinaus kann aufgrund der fehlenden Fi-
nanzmittel derzeit nicht zugesichert werden. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 0:  Begründung der Dringlichkeit 
 
Anlage 1: Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD, CDU, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen vom 
27.05.2020 (AN/0686/2020) zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 28.05.2020 
 
Anlage 2: Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 
28.05.2020, TOP 7.6

Anlage 2 - Beschlussprotokoll BV8 vom 28.05.2020

2280 Zeichen

Ange 2

Die Oberbürgermelsterin Id Stadt Köln

Geschäftsführung
Bezirksvertretung 8 (Kalk)

Herr Menne
Telefon: (0221) 221-98313
Fx : (0221) 221-98347

E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de

Datum: 02.06.2020

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der 44. Sitzung der Bezirksvertretung
Kalk vom 28.05.2020

öffentlich

7.6 Anregung der Bezirksvertretung Kalk für die Ratssitzung am 18.06.2020

Bestand der Bürgerzentren und -häuser sowie der Bürgerbegegnungsstätten
in den Bezirken, insbesondere dauerhafte Sicherung der Nachbarschaftsarbeit
Kalk Nord In den Räumlichkeiten Remscheider Straße 32 in Köln-Kalk (Nach-
barschaftstreff)

Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der
Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.05.2020
AN/0686/2020

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Der Rat beschließt, sowohl die Fehlbeträge durch Einnahmeverluste der Bürgerzentren
und -häuser auszugleichen als auch die Finanzierung von Bürgerbegegnungsstätten in
Köln trotz coronabedingter finanzieller Schieflage sicherzustellen. Eine Entnahme von
Geldern aus dem Etat für die Bürgerbegegnungsstätten zu Konsolidierungszwecken der
Bürgerhäuser und -zentren ist auf am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres nicht abge-
rufene Mittel zu beschränken.

2. Der Rat beschließt insbesondere die Förderung der etablierten Bürgerbegegnungsstätte
in den bestehenden Räumlichkeiten des „Nachbarschaftstreffs“ in der Remscheider
Straße in Köln-Kalk in Trägerschaft des Pavillon e.V. ab Januar 2021 in Anlehnung an
den Beschluss der BV Kalk vom 12.09.2019 (AN/1219/2019).

Die bestehende Kooperation zum Runden Tisch Quartiersentwicklung Kalk Nord, insbe-
sondere dem Interkulturellen Dienst der Stadt Köln, soll nahtlos mit Auslaufen der ESF
Förderung zum Ende des Jahres 2020 ab Januar 2021 weitergeführt und dauerhaft
städtisch gefördert werden, sodass die Förderung auch in den folgenden Haushaltsplä-
nen ab 2022 zu berücksichtigen ist. Entsprechende Mittel für die erforderlichen Perso-
nalkosten in Höhe von ca. 26.450,00 € sind über den Etat für die Bürgerbegegnungsstät-
ten zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme des Bezirksvertreters Boyens (AfD) zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 3.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2352/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.08.2020
Erstellt
31.07.2020 10:27