2016/0451
Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Kulturausschuss der Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH
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2016/0451
2993 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
03.11.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei absch l.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0451
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Kulturausschuss der Kulturfonds
Frankfurt RheinMai n GmbH
Vorlage vom: 03.11.2016
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass Oberbürgermeister Partsch gem. § 125 HGO die
Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Gesellschafterversammlung und Kulturausschuss
der gemeinnützigen Kulturfonds Frankf urt RheinMain GmbH vertritt.
2. Die Entsendung von Stadträtin Bachmann im Kulturausschuss der oben genannten GmbH
wird bestätigt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.11.016
Seit Gründung der Kulturfonds RheinMain GmbH ist die die Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gesellschafter dieser GmbH.
Zweck der Gesellschaft ist die För derung von Kultur und Kunst in der Region Frankfurt
RheinMain durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO (z.B. durch
Finanzierungsbeiträge der Gesellschafter, Spenden etc.) für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke anderer steuerbe günstigter Körperschaften oder einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Wichtige Organe sind die Gesellschafterversammlung und der Kulturausschuss.
Dem Kulturausschuss obliegt es, die Geschäftsführung nach Maßgabe der Gesetze und
dieses Gesellschaftsve rtrages zu überwachen und zu beraten sowie darauf zu achten, dass
die Geschäfte unter Wahrung betriebswirtschaftlicher Belange geführt werden. Er hat
insbesondere die von der Geschäftsführung aufzustellenden Wirtschaftspläne nach § 10 Abs.
4 zu beraten und der Gesellschafterversammlung Beschlussvorschläge zu unterbreiten.
Im Kulturausschuss hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt 2 Plätze, von denen ein Platz
durch den Kulturdezernenten und 1 weitere Platz durch ein durch den Magistrat zu
entsendendes Magi stratsmitglied besetzt wird. Die Entsendung ist auf die Dauer von 4
Jahren angelegt.
Letztmalig wurde die Entsendung durch Magistratsvorlage 2012/0222 durch den Magistrat
festgelegt. Aufgrund der Erfahrung von Frau Stadträtin Bachmann ist eine Aufrechter haltung
als sinnvoll zu erachten.
Darmstadt, 03.11.2016
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0451
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.11.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00