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2016/0451

Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Kulturausschuss der Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH

Magistratsvorlage 03.11.2016

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2016/0451

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
03.11.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei absch l. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0451 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Kulturausschuss der Kulturfonds 
Frankfurt RheinMai n GmbH 
 
Vorlage vom: 03.11.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass Oberbürgermeister Partsch gem. § 125 HGO die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Gesellschafterversammlung und Kulturausschuss 
der gemeinnützigen Kulturfonds Frankf urt RheinMain GmbH vertritt.  
 
2. Die Entsendung von Stadträtin Bachmann im Kulturausschuss der oben genannten GmbH 
wird bestätigt.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.11.016 
 
Seit Gründung der Kulturfonds RheinMain GmbH ist die die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Gesellschafter dieser GmbH.  
 
Zweck der Gesellschaft ist die För derung von Kultur und Kunst in der Region Frankfurt 
RheinMain durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO (z.B. durch 
Finanzierungsbeiträge der Gesellschafter, Spenden etc.) für die Verwirklichung 
steuerbegünstigter Zwecke anderer steuerbe günstigter Körperschaften oder einer 
Körperschaft des öffentlichen Rechts.  
 
Wichtige Organe sind die Gesellschafterversammlung und der Kulturausschuss.  
Dem Kulturausschuss obliegt es, die Geschäftsführung nach Maßgabe der Gesetze und 
dieses Gesellschaftsve rtrages zu überwachen und zu beraten sowie darauf zu achten, dass 
die Geschäfte unter Wahrung betriebswirtschaftlicher Belange geführt werden. Er hat 
insbesondere die von der Geschäftsführung aufzustellenden Wirtschaftspläne nach § 10 Abs. 
4 zu beraten und  der Gesellschafterversammlung Beschlussvorschläge zu unterbreiten.  
 
Im Kulturausschuss hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt 2 Plätze, von denen ein Platz 
durch den Kulturdezernenten und 1 weitere Platz durch ein durch den Magistrat zu 
entsendendes Magi stratsmitglied besetzt wird. Die Entsendung ist auf die Dauer von 4 
Jahren angelegt.  
 
Letztmalig wurde die Entsendung durch Magistratsvorlage 2012/0222 durch den Magistrat 
festgelegt. Aufgrund der Erfahrung von Frau Stadträtin Bachmann ist eine Aufrechter haltung 
als sinnvoll zu erachten.  
 
 
Darmstadt, 03.11.2016  
772/da 
 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0451
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.11.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00