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Fußgängerfreundliche Signalanlagen

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1374/2022 vom 16.08.2022

Stand: Am 29.08.2022 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion und Lothar Müller/Linke

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion Lothar Müller / Die Linke in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 14. August 2022 Fußgängerfreundliche Signalanlagen Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung die sogenannten einhüftige Signalanlagen (Ampeln) an den Kreuzungen und Einmündungen im Stadtbezirk Lindenthal in eine Rund-um-Signalanlage zu verwandeln. Einhüftige Signalanlagen wie an der Kreuzung Brauweiler Str. / Moltkestraße oder Brauweiler Weg / Kölner Straße lassen Fußgängerinnen und Fußgänger nicht an zwei Überwegen, sondern nur an einem signalgeregelten Überweg die Fahrbahn queren. Die Verwaltung erstellt eine Prioritätenliste mit einem Zeitplan der Umsetzung. Für Signalanlagen an Hauptverkehrsstraße – wie Aachener Straße / Eupener Straße oder Aachener Straße / Wendelinstraße etc – bittet die Bezirksvertretung den Verkehrsausschuss um ein entsprechenden Auftrag an die Verwaltung. Begründung: In den Zeitungen wurde gerade die Innovationen des Amtes für Verkehrstechnik positiv dargestellt. Doch es fehlt im Alltag an den einfachen Möglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgängern, manchmal auch Radfahrende, eine signalgeregelte Kreuzung zu queren. Da an einer Seite der Einmündung oder der Kreuzung ein signalgeregelter Überweg fehlt. So müssen die Fußgänger einen Umweg gehen und mehrfach an den Ampeln stehen bleiben, bis sie queren können. Im Zuge der Förderung der Nahmobilität ist dies nicht mehr akzeptabel. Gerade für Menschen, die schlecht zu Fuß sind, sind Umwege zu vermeiden. gez. Ute Ackermann gez. Friedhelm Hilgers gez. Lothar Müller Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN SPD-Fraktion Die Linke
  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/1374/2022 Stand: 01.08.2024 Sachstandsbericht Fußgängerfreundliche Signalanlagen Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion und Lothar Müller / Die Linke Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung die sogenannten einhüftige Signalanlagen (Ampeln) an den Kreuzungen und Einmündungen im Stadtbezirk Lindenthal in eine Rund-um-Signalanlage zu verwandeln. Einhüftige Signalanlagen wie an der Kreuzung Brauweiler Str. / Moltkestraße oder Brauweiler Weg / Kölner Straße lassen Fußgängerinnen und Fußgänger nicht an zwei Überwegen, sondern nur an einem signalgeregelten Überweg die Fahrbahn queren. Die Verwaltung erstellt eine Prioritätenliste mit einem Zeitplan der Umsetzung. Für Signalanlagen an Hauptverkehrsstraße – wie Aachener Straße / Eupener Straße oder Aachener Straße / Wendelinstraße etc – bittet die Bezirksvertretung den Verkehrsausschuss um ein entsprechenden Auftrag an die Verwaltung. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Im Sinne einer fußgängerfreundlichen Verkehrsraumgestaltung ist die Ergänzung von fehlen- den Querungsmöglichkeiten an signalisierten Kreuzungen und Einmündungen in vielen Fällen sinnvoll. Die derzeitige Ressourcenlage lässt jedoch die Erstellung und Umsetzung eines ent- sprechenden Konzeptes seitens der Verwaltung nicht zu. Bei der Ergänzung von signalisierten Furten handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Im Zuge der Umplanungen des Verkehrsraums oder der Erneuerungen von Licht- signalanlagen werden entsprechende Maßnahmen betrachtet und - falls sinnvoll und möglich - umgesetzt. 2

Beratungsverlauf

  1. 29.08.2022

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 8.1.11, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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