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3669/2022

Radschnellverbindung Niehler Gürtel

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 02.02.2023, TOP 9.1.1

Anlage 2 -Vorplanung_Niehler Gürtel_LPH2_vorgezogeneMaßnahmen_Variante 1_Mittelinsel_gez

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 3 -Vorplanung_Niehler Gürtel_LPH2_vorgezogeneMaßnahmen_Variante 2_ohneMittelinsel_gez

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Ansehen

Anlage 2 -Vorplanung_Niehler Gürtel_LPH2_vorgezogeneMaßnahmen_Variante 1_Mittelinsel_gez

3537 Zeichen

PAut 
PAut 
PAut PAut 
PAut PAut 
M M M M M
M M M M M
M M M M M
WT WT WT WT 
M M M M M
M M M M M
WT WT WT WT 
Bank 
Bank 
Bank 
Bank 
Bank 
WT WT WT WT 
M M M M M
T. T. 
PU
0.2/6 
0.5/10 
0.1/2 
0.1/1.5 
0.3/5 
0.15/3 
0.25/5 
0.3/4 
0.1/1 
0.1/1 
0.1/2 
0.1/2 
2*0.25/6 
0.3/4 
0.4/6 
0.3/4 
0.2/3 
0.2/3 
0.3/4 
0.3/4 
0.4/6 
0.1/1 
0.3/3 
0.1/1 
0.3/6 
0.3/3 
0.3/6 
2x0.3/5 
2x0.2/4 
0.1/2 
0.1/1 
0.1/1 
0.1/1 
0.1/1 
0.1/2 
0.1/1 
0,5/6 
0,4/8 
0,25/4 
unbef.
Niehler Gürtel 
Niehler Kirchweg
43.54 
Pfl.
Pl.
St.
V
D 
St.
Aufzug 
Flur 88
Gemarkung Nippes
Entlüftung 
Pl.
Naht 
W
eg 
Pl.
Naht 
Pfl.
Pl.
Pfl.
Pfl.
Naht 
Asph.
Pl.
Pl.
Pl.
Pfl.
Pfl.Pfl.
LS 
Tor 
Entlüftung 
Pl.
Tor 
Fahrradstellplätze 
LS 
Tor 
Tor Schotter 
Schutzstreifen 
Schutzstreifen 
Asph.
Unland 
Tür 
Pl.
Pfl.
Tor 
Unbef.
Tor 
Pfl.
Pfl.
Pl.
Asph.
Unland 
Pfl.
Asph.
Weg 
Pfl.
Asph.
Asph.
Asph.
Asph.
Unland 
Schotter 
Pfl.
Naht 
Asph.
Asph.
Hochbahn
Pflanzkübel 
Rinne 
Pl.
Fliesen 
Pl.
Pfl.
Fliesen 
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Radweg 
Radweg 
Pfl.
Pl.
Asph.
Asph.
Naht 
Schotter 
Hochbahn
Asph.
Asph.
Asph.
Fliesen 
Naht 
Rinne Taxistand 
Pl.
Pl.
Radweg 
Pfl.
Pfl.
Fliesen 
Pl.
Pfl.
Pflanzkübel 
Asph.
Farbm.
Farbm.
Tor 
Asph. Unland 
426 
IXF
F
F
I
F
I
III 
I
F
II S
I
-II 
Neußer Str./
U-Bahnhof
Gürtel 
F I
Schule 
F I104 a 
F
F
II
III F
F I
F F
IV
101 
428 
67 
99 
430 
103 
W
eg 
Vollausbau 
6.72 5.00 
Absenkung 
im Bestand 
vorhanden 
ggf. Container 
versetzen 
X
X
HB 
HB 
KB 
KB 
TB 
HB 
TB 
0-Absenkung 
Neu 
Erforderlich: 
Schutzstreifen 
demarkieren! 
S
S
S
S
S
S S
X
X
S
60 cm Klebeinsel, kein F-Bord! 
8 cm Bordhöhe (wg. Feuerwehr) 
X
Bewuchs 
entfernen 
X
Aufzug 
+ 0,00 
+ 0,00 
+ 0,03 
Platten 30/30 
Asphalt 
(+ 0,03) HB = 8cm 
B
S 1/1 
S 1/1 
S 1/1 
S
HB 
+ 0,00 
+ 0,03 
Platten 30/30 
+ 0,03 
Montage VZ 205 für Rad-Querung linksseitig 
um Bereich Rad-/Gehweg für 
Zufahrt Feuerwehr freizuhalten 
S
S
X
X
3.75 
4.00 
3.00 
niveaugleiche 
Querung 
Radverkehr 
Anrampung 
Fahrbahn 
2 Poller neu 
4 Poller neu 
Poller neu 
Standard -Klebeinsel 
(0,6m breit; 12cm hoch; F-Borde) 
Poller neu 
5.54 
1.10 
0.60 
6.14 
5.00 1.00 
3.00 
5.74 
1.10 
0.60 
Anpassungs- 
bereich 
2.50 
5.00 
4.00 
2.50 
X
XXX
X
X
X
200 qm Fahrbahndeckensanierung 
Anpassungs- 
bereich 
S
4.50 
B
3.00 
2.61 
X
Poller und Pfosten mit 
VZ 250 entfernen 
Buswarteplatz 
18.00 
X
X
X
Lampe vorhanden 
(Prüfung Lichtwert 
nach R-FGÜ) 
X
wassergebundene Decke 
XX
X
X
X
X
X
3.00 
Neu: VZ Rettungsweg 
X
S
16.00 
60 cm Klebeinsel, kein F-Bord! 
8 cm Bordhöhe (wg. Feuerwehr) 
1.60 
2.80 
Asphalt 
1.60 
Standard -Klebeinsel 
(0,6m breit; 12cm hoch; F-Borde) 
Anschluss an vorhandenen Weg 
X
2.92 
Geländer 
neu 
Geländer 
neu 
S 3/3 4.59 
3.50 
X
3.80 
Lampe vorhanden 
(Prüfung Lichtwert 
nach R-FGÜ) 
X
vorh. Markierung entfernen 
X
X X
Es soll in einem gesonderten Projekt soll ein zweiter 
Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") ca. 50 Meter 
südlich der hier geplanten Fuß- und Radquerung 
hergestellt werden mit dem Ziel, dem Schülerverkehr 
von der/zur Edith-Stein-Realschule eine gesondertes 
Querungsangebot zu bieten. 
Barrirefreie Ausgestaltung der 
Querungsstelle mit Ausführungsplanung 
X
2.25 
1.50 
R9.50 
44.91 
44.73 
44.92 
45.00 
44.93 
45.09 
44.87 
45.02 
44.73 
44.96 
44.92 
44.83 
44.78 
44.91 
45.02 
44.93 
44.89 
44.98 44.98 45.01 45.01 
45.00 44.98 44.90 
44.87 
44.94 
44.98 
45.00 
45.02 
45.02 
8*0.4/3 
Schotter 2.74 
²
Beschilderung als gem
einsam
er 
Geh-/Radweg (VZ 237) ab Niehler Straße 
Unterschrift Datum Art der Abstimmung Dienststelle 
Anlage 2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

16094 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3669/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Radschnellverbindung Niehler Gürtel 
Baubeschluss zur Umsetzung provisorischer und vorgezogener Maßnahmen 2023
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung im Rahmen des Vorhabens „Niehler 
Gürtel – schneller Radweg“ gemäß Trassenbeschluss vom 17.06.2021: 
 
1. Die Radwegverbindung wird an der Querung Neusser Straße (Bundesstraße B55) 
südlich der Haltestelle Neusser Straße/Gürtel durch provisorische bauliche Maßnah-
men komfortabler und sicherer gestaltet. Hierzu werden die vorhandenen dynami-
schen Abbiegefahrstreifen („freilaufende Rechtsabbieger“) durch Poller bzw. schmale 
Klebeinseln aus dem Betrieb genommen und im Bereich der Querung Neusser Straße 
getrennte Aufstellflächen für Fuß- und Radverkehr geschaffen. Der Busverkehr von 
der südlichen Neusser Straße fährt zukünftig als klassischer Rechtsabbieger in die 
Wendeschleife vor dem Bezirksrathaus.  
 
2. Ergänzend zu Beschlusspunkt 1 wird zur Vereinfachung und Sicherung des Que-
rungsvorgangs eine provisorische Mittelinsel zwischen den Richtungsfahrbahnen der 
Neusser Straße durch den Einsatz von Klebeinseln gebaut. 
 
3. Auf Höhe des Bezirksrathauses im Teilabschnitt zwischen Neusser Straße und Niehler 
Kirchweg wird der Fuß- und Radverkehr auf den bereits vorhandenen Flächen proviso-
risch gemeinsam geführt. Die im Ist-Zustand vorhandene Trennung von Fuß- und 
Radverkehr würde somit vorübergehend aufgehoben. Die Fläche für Fuß- und Rad-
verkehr wird baulich durch Klebeinseln vom Parkplatz abgetrennt. 
 
4. Die Radwegverbindung wird an der Querung des Niehler Kirchwegs im Bereich des 
heutigen Fußgängerüberwegs (FGÜ) als vorgezogene Maßnahme hergestellt. Dabei 
wird der Radweg entlang des Niehler Gürtels gegenüber der zu kreuzenden Gemein-
destraße Niehler Kirchweg gemäß Musterlösung für das Land Nordrhein-Westfalen 
(siehe Begründung) bevorrechtigt. Der Fußgängerüberweg bleibt an der Querungsstel-
le erhalten, wird dabei in seiner Lage geringfügig angepasst.  
 
5. Für die Umsetzung sämtlicher Beschlusspunkte entstehen Gesamtaufwendungen in 
Höhe von 340.600 €. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2023

2 
Der Beschluss wird dem Verkehrsausschuss als Mitteilung zur Kenntnis gegeben.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  340.600   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Trassenbeschluss des Verkehrsausschusses vom 08.06.2021 und der Bezirksvertretung 
Nippes (BV 5) vom 17.06.2021 hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, bei der Weiterpla-
nung der Radverkehrsverbindung im Verlauf des Niehler Gürtels im Abschnitt von der Mer-
heimer Straße bis zur Amsterdamer Straße die Radverkehrsverbindung auf der Südseite der 
KVB-Trasse zu realisieren und östlich der Niehler Straße ab dem Parkveedel auf die Nordsei-
te der KVB-Trasse zu verschwenken. 
 
Grundlagenermittlung und Vorplanung laufen derzeit für alle Teilabschnitte des Niehler Gür-
tels. Der Bereich im Abschnitt zwischen Merheimer Straße und Amsterdamer Straße stellt 
zurzeit einen besonderen Schwerpunkt der Bearbeitung dar, da hier parallel zum schnellen 
Radweg die Parklandschaft Grünzug Nippes geplant wird. Zwischen dem Amt für nachhaltige 
Mobilitätsentwicklung (Amt 68 - Planung Radweg) und Amt für Landschaftspflege und Grün-
flächen (Amt 67 - Planung Grünzug) besteht ein kontinuierlicher Austausch. 
 
Auf Grundlage des Trassenbeschlusses, der ermittelten Grundlagen, der bisherigen Planun-
gen und der Beteiligungsergebnisse ist festzustellen, dass im Teilabschnitt zwischen Neusser 
Straße und Niehler Kirchweg: 
 
 heute bereits ein relevantes Radverkehrsaufkommen zu beobachten ist,

4 
 Defizite in der bisherigen Führung mit Blick auf die Querungsstellen Neusser Straße und 
Niehler Kirchweg bestehen, 
 Nutzungskonflikte an den Querungsstellen und auf dem Streckenabschnitt auf Höhe des 
Parkplatzes zwischen Fußverkehr (u. a. Schülerverkehr) und den übrigen Verkehren auf-
treten, 
 durch Maßnahmen in diesem Teilabschnitt kurzfristig Verbesserungen erzielt werden kön-
nen. 
 
 
 
Abbildung 1: Übersichtslageplan – Teilabschnitt Neusser Straße bis Niehler Kirchweg 
 
Es handelt sich hierbei um einen zentralen Stadtraum im Stadtteil Nippes mit dem Umsteige-
knotenpunkt Neusser Straße/Gürtel zu den Stadtbahnlinien 12, 15 (Ebene -1) und 13 (Ebene 
+1), zwei Schulen (Peter-Ustinov-Realschule, Edith-Stein-Realschule), Bezirksrathaus und 
Discount-Markt. 
 
Daher soll die Befahrbarkeit durch provisorische bzw. vorgezogene Maßnahmen verbessert 
werden. Näheres hierzu ist in den Begründungen zu den jeweiligen Beschlusspunkten aufge-
führt.

5 
 
zu Beschlusspunkt 1:  
 
Die Neusser Straße hat als Bundesstraße B55 überörtliche Verbindungsfunktion und führt 
etwas mehr als 10.000 Kfz/Tag. Im Rahmen der bisherigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde 
der Wunsch nach einer bevorrechtigten Querung für den Radverkehr entlang des Niehler Gür-
tels formuliert. Aufgrund der heutigen übergeordneten Funktion der Neusser Straße ist es der-
zeit nicht möglich, diesen Wunsch umzusetzen.  
 
Dies wird u. a. beim Blick auf die in Abbildung 3 dargestellte Musterlösung deutlich (siehe Be-
schlusspunkt 4), wonach die zu querende Straße auf maximal 4,5 Meter einzuengen ist. Dies 
ist für die Neusser Straße u. a. mit den Kfz-Verkehrsmengen im Allgemeinen und insbesonde-
re den Anforderungen des Linienbusverkehrs nicht vereinbar.  
 
Hinzu kommen weitere, derzeit noch ungelöste Fragestellungen, wie z. B. der Umgang mit der 
Führung des Busverkehrs in der Buswendeschleife sowie die Gestaltung der Parklandschaft. 
Es besteht daher noch erheblicher Abstimmungsbedarf bis ein tragfähiges Zielkonzept entwi-
ckelt werden kann. Daher soll die vorhandene Querungssituation provisorisch durch kleine 
bauliche Maßnahmen verbessert werden. 
 
Hauptgegenstand der Planung ist der Wegfall der freilaufenden Rechtsabbieger, um die 
unübersichtliche Situation mit fahrenden und teilweise parkenden Kraftfahrzeugen aufzulösen 
und den Radfahrenden somit eine komfortable und sichere Annäherung an die Querungsstelle 
zu ermöglichen. Gleichzeitig profitiert auch der (Schüler-) Fußverkehr durch die Schaffung von 
übersichtlichen und klar definierten Querungssituationen. Für den Wegfall der freilaufenden 
Rechtsabbieger werden Poller und Klebeborde eingesetzt. Eine Abstimmung der Vorplanung 
mit den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) hat stattgefunden, die Schleppkurve des Gelenk-
busses für das Rechtsabbiegen wurde berücksichtigt. 
 
 
zu Beschlusspunkt 2: 
 
Ergänzend zu Beschlusspunkt 1 wird zur weiteren Verbesserung der Querungssituation der 
Einbau einer Querungsinsel mit Klebeborden empfohlen. Aufgrund der hohen Kfz-
Verkehrsmenge auf der Neusser Straße ist das Queren für den Radverkehr heute wenig kom-
fortabel und teilweise mit längeren Wartezeiten verbunden. Der Einbau einer Querungsinsel 
würde dem Radverkehr in Zeiten mit starkem Kfz-Verkehrsaufkommen ein Queren in zwei 
Zügen mit Zwischenhalt auf der Mittelinsel ermöglichen. Das Queren wird damit sicherer und 
komfortabler. 
 
Aufgrund der Lage und der verfügbaren Breiten im Fahrbahnquerschnitt macht der Einbau der 
provisorischen Insel allerdings ein Ummarkieren und Verschwenken des Schutzstreifens auf 
der Neusser Straße in südlicher Fahrtrichtung zwischen der Haltestelle Neusser Straße/Gürtel 
und der neuen Querungsinsel erforderlich. Dennoch überwiegen in der Abwägung nach Auf-
fassung des Amts für nachhaltige Mobilitätsentwicklung die Vorteile der Lösung mit Querungs-
insel.  
 
Die Planung mit zusätzlicher Querungsinsel ist in Anlage 2 (Variante 1) dargestellt. Eine Vari-
ante ohne Querungsinsel ist in Anlage 3 (Variante 2) dargestellt. 
 
 
zu Beschlusspunkt 3: 
 
Auf Höhe des Bezirksrathauses im Teilabschnitt zwischen den Querungsstellen Neusser 
Straße und Niehler Kirchweg wurde in der jüngeren Vergangenheit eine Teilfläche des Park-
platzes für den Fuß- und Radverkehr abmarkiert. Die Erfahrungen und Rückmeldungen aus 
der Bürgerschaft haben gezeigt, dass die Geh- und Radwegflächen teilweise noch von fah-
renden bzw. haltenden Fahrzeugen belegt werden und dass die durch Markierung vorge-
nommene Trennung der Geh- und Radwegflächen in der Praxis zu wenig akzeptiert wird. Dies 
gilt vor allem für die Stoßzeiten des Schülerverkehrs.

6 
 
 
 
Abbildung 2: Nutzung des getrennten Geh-/Radwegs zu Schulbeginn, Foto aufgenom-
men im Oktober 2022 
 
Daher wird für den Zwischenzustand die Zusammenlegung der Geh-/ und Radwegflächen 
sowie die physische Abtrennung mit Klebeborden gegenüber der Parkplatzfläche empfohlen. 
Die Zusammenlegung der Geh-/ und Radwegflächen auf einer Breite von 5 bis 6 Metern ist 
bei den erwartenden Verkehrsmengen für die nächsten Jahre vertretbar und bietet für die un-
terschiedlichen Tageszeiten gegenüber der Flächentrennung eine höhere Flexibilität.  
 
Erst mit Anschluss an die Mülheimer Brücke, der nach aktuellem Zeitplan frühestens 2026 
erfolgen kann, erhält der Niehler Gürtel die Funktion einer Hauptverbindung für den Radver-
kehr. Daher ist mit dem umzusetzenden - und derzeit im Rahmen der Gestaltung der Park-
landschaft GrünZug Nippes diskutierten - Zielkonzept zwingend auch eine gestalterisch ein-
deutige Trennung von Fuß- und Radverkehr erforderlich und wird mit dem Zielkonzept vorge-
sehen. 
 
 
zu Beschlusspunkt 4:  
 
Die Radverbindung entlang des Niehler Gürtels orientiert sich im Zielzustand hinsichtlich Aus-
baustandard, Ausstattung und Verkehrsqualität an den Kriterien des Landes NRW für Rad-
schnellverbindungen. Zentrales Gestaltungsmerkmal ist die mittlere Reisegeschwindigkeit. Im 
Vordergrund steht dabei nicht eine möglichst hohe Fahrgeschwindigkeit auf der freien Stre-
cke, sondern die Minimierung von Zeitverlusten durch Anhalten und Warten, insbesonde-
re an Querungsstellen und Verknüpfungspunkten (vgl. Radschnellverbindungen in NRW - 
Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb, Veröffentlichung 08/2019, Abschnitt 3.2.1). 
 
Um dieses Ziel zu erreichen, stellt die vorgeschlagene bevorrechtigte Querung für den Rad- 
und Fußverkehr ein wichtiges Instrument dar. Die bevorrechtigte Querung kann - anders als z. 
B. planfreie Unter- oder Überführungen oder signalisierte Querungen - mit geringem bauli-
chem Aufwand hergestellt werden.  
 
Die in Abbildung 3 dargestellte Musterlösung einer bevorrechtigten Querung wurde im Juni 
2021 vom Ministerium für Verkehr des Landes NRW als praxisorientierte, verkehrssichere und 
verständliche Lösung anerkannt und per Erlass zum Einsatz in NRW freigegeben. Die Muster-
lösung ist der Querungsstellenbroschüre der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrrad-
freundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS) entnommen. Vom 
Ministerium wird auf die von der AGFS ausgearbeiteten Gestaltungsvorgaben (Freihalten von 
Sichtfeldern, Einengung der Fahrbahn, Aufpflasterung, Roteinfärbung des Radwegs etc.) ver-
wiesen und diese werden in der vorgelegten Planung berücksichtigt.

7 
 Abbildung 3: Prinzipskizze bevorrechtigte Querung nach VIB I/2021 am 24. Juni 2021 
 
 
Die vorgezogene Umsetzung der Querung wird aus drei Gründen empfohlen:  
 
 Verkehrsrechtliche Situation ist im Bestand unbefriedigend 
 
Die heute vorhandene Querungssituation am Niehler Kirchweg mit der „Betriebsform Fußgän-
gerüberweg“ (FGÜ) wird den Verkehrsbedingungen vor Ort für den Radverkehr nicht mehr 
gerecht.  
 
Der aktuell in einfachem Standard ausgeführte Weg entlang des Niehler Gürtels wird als ge-
meinsamer Geh-/Radweg genutzt. In der Zuführung auf die Querungsstelle sind entsprechend 
Fuß- und Radverkehr gleichermaßen vertreten. 
 
Die aktuelle Betriebsform FGÜ gewährt aber lediglich dem Fußverkehr einen verkehrsrechtli-
chen Vorrang. Radfahrende sind entweder wartepflichtig oder sie müssten absteigen, um 
dann als zu Fuß Gehende mit geschobenem Rad Vorrang vor dem kreuzenden Verkehr auf 
dem Niehler Kirchweg zu erhalten. Diese ungleiche straßenverkehrsrechtliche Stellung von 
Fuß- und Radverkehr an FGÜ ist den Verkehrsteilnehmenden nur teilweise bekannt und wird 
in der Praxis überwiegend nicht angewendet. Die Beobachtung zeigt, dass sowohl Radfah-
rende sich auf der Fläche des FGÜ „Vorrang nehmen“, als auch Kfz in der Regel den kreu-
zenden Radfahrenden „Vorrang gewähren“. 
 
Durch die Umsetzung der bevorrechtigten Querung wird somit eine Lösung implementiert, die 
in der Praxis in Teilen bereits angewendet wird. Diese wird nun durch die bauliche Gestaltung 
und verkehrsrechtliche Beschilderung des Vorrangs für Fuß- und Radverkehr für alle Ver-
kehrsteilnehmenden eindeutig und sicher herausgearbeitet. 
 
 Musterquerschnitt des schnellen Radwegs wird sichtbar 
 
Mit den vorgesehenen Breiten wird nun in einem Teilabschnitt der geplante Querschnitt für 
den schnellen Radweg (5,0 Meter) sowie den begleitenden Gehweg (3,0 Meter) sichtbar. Die

8 
vorgezogene Maßnahme kann somit in der Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit als Muster für 
zukünftig geplante Abschnitte des Niehler Gürtels dienen. 
 
 Lage der Querungsstelle steht fest 
 
Das Ziel in dem hier genannten Teilabschnitt des Niehler Gürtels ist, den Radweg möglichst 
weit am südlichen Rand der zukünftigen Parklandschaft zu führen, um nördlich angrenzend 
eine möglichst große, zusammenhängende Grünfläche zu gestalten. In Verbindung mit weite-
ren Randbedingungen (Abstand zu Baumbestand östlich der Niehler Straße; geometrische 
Anforderungen einer möglichst orthogonalen Querung) steht die Lage der Querungsstelle be-
reits heute fest und eignet sich daher als vorgezogene Maßnahme. 
 
 
zu Beschlusspunkt 5 (Finanzierung): 
 
Die Kosten für die provisorischen und vorgezogenen Maßnahmen belaufen sich laut aktueller 
Kostenschätzung auf 340.600 €. Bei der vorgelegten Planung handelt es sich um den Um- 
bzw. Ausbau von Querungshilfen. Es ist eine zeitnahe Umsetzung geplant, die Aufwendungen 
entstehen sämtlich im Haushaltsjahr 2023. 
 
Die zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teil-
ergebnisplan des mit der Ausführung betrauten Amtes für Straßen und Radwegebau in der 
Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfü-
gung. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz:  
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet 
den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung 
des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes 
bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz 
bewertet werden. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Lageplan 1:250 - Niehler Gürtel – vorgezogene und provisorische Maßnahmen im Teilab-
schnitt Neusser Straße bis Niehler Kirchweg/Variante 1 mit Mittelinsel 
3. Lageplan 1:250 - Niehler Gürtel – vorgezogene und provisorische Maßnahmen im Teilab-
schnitt Neusser Straße bis Niehler Kirchweg/Variante 2 ohne Mittelinsel

Anlage 3 -Vorplanung_Niehler Gürtel_LPH2_vorgezogeneMaßnahmen_Variante 2_ohneMittelinsel_gez

3443 Zeichen

PAut 
PAut 
PAut PAut 
PAut PAut 
M M M M M
M M M M M
M M M M M
WT WT WT WT 
M M M M M
M M M M M
WT WT WT WT 
Bank 
Bank 
Bank 
Bank 
Bank 
WT WT WT WT 
M M M M M
T. T. 
PU
0.2/6 
0.5/10 
0.1/2 
0.1/1.5 
0.3/5 
0.15/3 
0.25/5 
0.3/4 
0.1/1 
0.1/1 
0.1/2 
0.1/2 
2*0.25/6 
0.3/4 
0.4/6 
0.3/4 
0.2/3 
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0.3/4 
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0.1/1 
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2x0.3/5 
2x0.2/4 
0.1/2 
0.1/1 
0.1/1 
0.1/1 
0.1/1 
0.1/2 
0.1/1 
0,5/6 
0,4/8 
0,25/4 
unbef.
Niehler Gürtel 
Niehler Kirchweg
43.54 
Pfl.
Pl.
St.
V
D 
St.
Aufzug 
Flur 88
Gemarkung Nippes
Entlüftung 
Pl.
Naht 
W
eg 
Pl.
Naht 
Pfl.
Pl.
Pfl.
Pfl.
Naht 
Asph.
Pl.
Pl.
Pl.
Pfl.
Pfl.Pfl.
LS 
Tor 
Entlüftung 
Pl.
Tor 
Fahrradstellplätze 
LS 
Tor 
Tor Schotter 
Schutzstreifen 
Schutzstreifen 
Asph.
Unland 
Tür 
Pl.
Pfl.
Tor 
Unbef.
Tor 
Pfl.
Pfl.
Pl.
Asph.
Unland 
Pfl.
Asph.
Weg 
Pfl.
Asph.
Asph.
Asph.
Asph.
Unland 
Schotter 
Pfl.
Naht 
Asph.
Asph.
Hochbahn
Pflanzkübel 
Rinne 
Pl.
Fliesen 
Pl.
Pfl.
Fliesen 
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Radweg 
Radweg 
Pfl.
Pl.
Asph.
Asph.
Naht 
Schotter 
Hochbahn
Asph.
Asph.
Asph.
Fliesen 
Naht 
Rinne Taxistand 
Pl.
Pl.
Radweg 
Pfl.
Pfl.
Fliesen 
Pl.
Pfl.
Pflanzkübel 
Asph.
Farbm.
Farbm.
Tor 
Asph. Unland 
426 
IXF
F
F
I
F
I
III 
I
F
II S
I
-II 
Neußer Str./
U-Bahnhof
Gürtel 
F I
Schule 
F I104 a 
F
F
II
III F
F I
F F
IV
101 
428 
67 
99 
430 
103 
W
eg 
Vollausbau 
6.72 5.00 
Absenkung 
im Bestand 
vorhanden 
ggf. Container 
versetzen 
X
X
HB 
HB 
TB 
TB 
HB 
TB 
0-Absenkung 
Neu 
S
S
S
TB 
S
S S
S
60 cm Klebeinsel, kein F-Bord! 
8 cm Bordhöhe (wg. Feuerwehr) 
X
Bewuchs 
entfernen 
X
Aufzug 
+ 0,00 
+ 0,00 
+ 0,03 
Platten 30/30 
Asphalt 
(+ 0,03) 
(+ 0,03) 
+ 0,03 
Platten 30/30 
+ 0,00 
HB = 8cm 
B
S 1/1 
S 1/1 
S 1/1 
HB 
Montage VZ 205 für Rad-Querung linksseitig 
um Bereich Rad-/Gehweg für 
Zufahrt Feuerwehr freizuhalten 
S
S
X
4.00 
3.00 
niveaugleiche 
Querung 
Radverkehr 
Anrampung 
Fahrbahn 
2 Poller neu 
4 Poller neu 
Poller neu 
Standard -Klebeinsel 
(0,6m breit; 12cm hoch; F-Borde) 
Poller neu 
5.54 
1.10 
0.60 
6.14 
5.00 1.00 
3.00 
5.74 
1.10 
0.60 
Anpassungs- 
bereich 
2.50 
5.00 
4.00 
2.50 
X
XX
X
X
X
200 qm Fahrbahndeckensanierung 
Anpassungs- 
bereich 
S
B
3.00 
2.61 
X
Poller und Pfosten mit 
VZ 250 entfernen 
Buswarteplatz 
18.00 
X
X
X
Lampe vorhanden 
(Prüfung Lichtwert 
nach R-FGÜ) 
X
wassergebundene Decke 
XX
X
X
X
X
X
3.00 
Neu: VZ Rettungsweg 
X
S
16.00 
60 cm Klebeinsel, kein F-Bord! 
8 cm Bordhöhe (wg. Feuerwehr) 
1.60 
Asphalt 
1.60 
Standard -Klebeinsel 
(0,6m breit; 12cm hoch; F-Borde) 
Anschluss an vorhandenen Weg 
2.92 
Geländer 
neu 
Geländer 
neu 
S 3/3 4.59 
3.50 
X
3.80 
Lampe vorhanden 
(Prüfung Lichtwert 
nach R-FGÜ) 
X
vorh. Markierung entfernen 
X X
Es soll in einem gesonderten Projekt soll ein zweiter 
Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") ca. 50 Meter 
südlich der hier geplanten Fuß- und Radquerung 
hergestellt werden mit dem Ziel, dem Schülerverkehr 
von der/zur Edith-Stein-Realschule eine gesondertes 
Querungsangebot zu bieten. 
Barrirefreie Ausgestaltung der 
Querungsstelle mit Ausführungsplanung 
X
44.91 
44.73 
44.92 
45.00 
44.93 
45.09 
44.87 
45.02 
44.73 
44.96 
44.92 
44.83 
44.78 
44.91 
45.02 
44.93 
44.89 
44.98 44.98 45.01 45.01 
45.00 44.98 44.90 
44.87 
44.94 
44.98 
45.00 
45.02 
45.02 
8*0.4/3 
Schotter 2.74 
²
Beschilderung als gem
einsam
er 
Geh-/Radweg (VZ 237) ab Niehler Straße 
Unterschrift Datum Art der Abstimmung Dienststelle 
Anlage 3

Beratungsverlauf (1)

02.02.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3669/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.01.2023
Erstellt
02.11.2022 10:27