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Radschnellverbindung Niehler Gürtel

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3669/2022 vom 18.01.2023

Stand: Am 02.02.2023 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.

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  • Anlage 2 -Vorplanung_Niehler Gürtel_LPH2_vorgezogeneMaßnahmen_Variante 1_Mittelinsel_gez

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    PAut PAut PAut PAut PAut PAut M M M M M M M M M M M M M M M WT WT WT WT M M M M M M M M M M WT WT WT WT Bank Bank Bank Bank Bank WT WT WT WT M M M M M T. T. PU 0.2/6 0.5/10 0.1/2 0.1/1.5 0.3/5 0.15/3 0.25/5 0.3/4 0.1/1 0.1/1 0.1/2 0.1/2 2*0.25/6 0.3/4 0.4/6 0.3/4 0.2/3 0.2/3 0.3/4 0.3/4 0.4/6 0.1/1 0.3/3 0.1/1 0.3/6 0.3/3 0.3/6 2x0.3/5 2x0.2/4 0.1/2 0.1/1 0.1/1 0.1/1 0.1/1 0.1/2 0.1/1 0,5/6 0,4/8 0,25/4 unbef. Niehler Gürtel Niehler Kirchweg 43.54 Pfl. Pl. St. V D St. Aufzug Flur 88 Gemarkung Nippes Entlüftung Pl. Naht W eg Pl. Naht Pfl. Pl. Pfl. Pfl. Naht Asph. Pl. Pl. Pl. Pfl. Pfl.Pfl. LS Tor Entlüftung Pl. Tor Fahrradstellplätze LS Tor Tor Schotter Schutzstreifen Schutzstreifen Asph. Unland Tür Pl. Pfl. Tor Unbef. Tor Pfl. Pfl. Pl. Asph. Unland Pfl. Asph. Weg Pfl. Asph. Asph. Asph. Asph. Unland Schotter Pfl. Naht Asph. Asph. Hochbahn Pflanzkübel Rinne Pl. Fliesen Pl. Pfl. Fliesen Pfl. Pfl. Pfl. Radweg Radweg Pfl. Pl. Asph. Asph. Naht Schotter Hochbahn Asph. Asph. Asph. Fliesen Naht Rinne Taxistand Pl. Pl. Radweg Pfl. Pfl. Fliesen Pl. Pfl. Pflanzkübel Asph. Farbm. Farbm. Tor Asph. Unland 426 IXF F F I F I III I F II S I -II Neußer Str./ U-Bahnhof Gürtel F I Schule F I104 a F F II III F F I F F IV 101 428 67 99 430 103 W eg Vollausbau 6.72 5.00 Absenkung im Bestand vorhanden ggf. Container versetzen X X HB HB KB KB TB HB TB 0-Absenkung Neu Erforderlich: Schutzstreifen demarkieren! S S S S S S S X X S 60 cm Klebeinsel, kein F-Bord! 8 cm Bordhöhe (wg. Feuerwehr) X Bewuchs entfernen X Aufzug + 0,00 + 0,00 + 0,03 Platten 30/30 Asphalt (+ 0,03) HB = 8cm B S 1/1 S 1/1 S 1/1 S HB + 0,00 + 0,03 Platten 30/30 + 0,03 Montage VZ 205 für Rad-Querung linksseitig um Bereich Rad-/Gehweg für Zufahrt Feuerwehr freizuhalten S S X X 3.75 4.00 3.00 niveaugleiche Querung Radverkehr Anrampung Fahrbahn 2 Poller neu 4 Poller neu Poller neu Standard -Klebeinsel (0,6m breit; 12cm hoch; F-Borde) Poller neu 5.54 1.10 0.60 6.14 5.00 1.00 3.00 5.74 1.10 0.60 Anpassungs- bereich 2.50 5.00 4.00 2.50 X XXX X X X 200 qm Fahrbahndeckensanierung Anpassungs- bereich S 4.50 B 3.00 2.61 X Poller und Pfosten mit VZ 250 entfernen Buswarteplatz 18.00 X X X Lampe vorhanden (Prüfung Lichtwert nach R-FGÜ) X wassergebundene Decke XX X X X X X 3.00 Neu: VZ Rettungsweg X S 16.00 60 cm Klebeinsel, kein F-Bord! 8 cm Bordhöhe (wg. Feuerwehr) 1.60 2.80 Asphalt 1.60 Standard -Klebeinsel (0,6m breit; 12cm hoch; F-Borde) Anschluss an vorhandenen Weg X 2.92 Geländer neu Geländer neu S 3/3 4.59 3.50 X 3.80 Lampe vorhanden (Prüfung Lichtwert nach R-FGÜ) X vorh. Markierung entfernen X X X Es soll in einem gesonderten Projekt soll ein zweiter Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") ca. 50 Meter südlich der hier geplanten Fuß- und Radquerung hergestellt werden mit dem Ziel, dem Schülerverkehr von der/zur Edith-Stein-Realschule eine gesondertes Querungsangebot zu bieten. Barrirefreie Ausgestaltung der Querungsstelle mit Ausführungsplanung X 2.25 1.50 R9.50 44.91 44.73 44.92 45.00 44.93 45.09 44.87 45.02 44.73 44.96 44.92 44.83 44.78 44.91 45.02 44.93 44.89 44.98 44.98 45.01 45.01 45.00 44.98 44.90 44.87 44.94 44.98 45.00 45.02 45.02 8*0.4/3 Schotter 2.74 ² Beschilderung als gem einsam er Geh-/Radweg (VZ 237) ab Niehler Straße Unterschrift Datum Art der Abstimmung Dienststelle Anlage 2
  • Anlage 3 -Vorplanung_Niehler Gürtel_LPH2_vorgezogeneMaßnahmen_Variante 2_ohneMittelinsel_gez

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    PAut PAut PAut PAut PAut PAut M M M M M M M M M M M M M M M WT WT WT WT M M M M M M M M M M WT WT WT WT Bank Bank Bank Bank Bank WT WT WT WT M M M M M T. T. PU 0.2/6 0.5/10 0.1/2 0.1/1.5 0.3/5 0.15/3 0.25/5 0.3/4 0.1/1 0.1/1 0.1/2 0.1/2 2*0.25/6 0.3/4 0.4/6 0.3/4 0.2/3 0.2/3 0.3/4 0.3/4 0.4/6 0.1/1 0.3/3 0.1/1 0.3/6 0.3/3 0.3/6 2x0.3/5 2x0.2/4 0.1/2 0.1/1 0.1/1 0.1/1 0.1/1 0.1/2 0.1/1 0,5/6 0,4/8 0,25/4 unbef. Niehler Gürtel Niehler Kirchweg 43.54 Pfl. Pl. St. V D St. Aufzug Flur 88 Gemarkung Nippes Entlüftung Pl. Naht W eg Pl. Naht Pfl. Pl. Pfl. Pfl. Naht Asph. Pl. Pl. Pl. Pfl. Pfl.Pfl. LS Tor Entlüftung Pl. Tor Fahrradstellplätze LS Tor Tor Schotter Schutzstreifen Schutzstreifen Asph. Unland Tür Pl. Pfl. Tor Unbef. Tor Pfl. Pfl. Pl. Asph. Unland Pfl. Asph. Weg Pfl. Asph. Asph. Asph. Asph. Unland Schotter Pfl. Naht Asph. Asph. Hochbahn Pflanzkübel Rinne Pl. Fliesen Pl. Pfl. Fliesen Pfl. Pfl. Pfl. Radweg Radweg Pfl. Pl. Asph. Asph. Naht Schotter Hochbahn Asph. Asph. Asph. Fliesen Naht Rinne Taxistand Pl. Pl. Radweg Pfl. Pfl. Fliesen Pl. Pfl. Pflanzkübel Asph. Farbm. Farbm. Tor Asph. Unland 426 IXF F F I F I III I F II S I -II Neußer Str./ U-Bahnhof Gürtel F I Schule F I104 a F F II III F F I F F IV 101 428 67 99 430 103 W eg Vollausbau 6.72 5.00 Absenkung im Bestand vorhanden ggf. Container versetzen X X HB HB TB TB HB TB 0-Absenkung Neu S S S TB S S S S 60 cm Klebeinsel, kein F-Bord! 8 cm Bordhöhe (wg. Feuerwehr) X Bewuchs entfernen X Aufzug + 0,00 + 0,00 + 0,03 Platten 30/30 Asphalt (+ 0,03) (+ 0,03) + 0,03 Platten 30/30 + 0,00 HB = 8cm B S 1/1 S 1/1 S 1/1 HB Montage VZ 205 für Rad-Querung linksseitig um Bereich Rad-/Gehweg für Zufahrt Feuerwehr freizuhalten S S X 4.00 3.00 niveaugleiche Querung Radverkehr Anrampung Fahrbahn 2 Poller neu 4 Poller neu Poller neu Standard -Klebeinsel (0,6m breit; 12cm hoch; F-Borde) Poller neu 5.54 1.10 0.60 6.14 5.00 1.00 3.00 5.74 1.10 0.60 Anpassungs- bereich 2.50 5.00 4.00 2.50 X XX X X X 200 qm Fahrbahndeckensanierung Anpassungs- bereich S B 3.00 2.61 X Poller und Pfosten mit VZ 250 entfernen Buswarteplatz 18.00 X X X Lampe vorhanden (Prüfung Lichtwert nach R-FGÜ) X wassergebundene Decke XX X X X X X 3.00 Neu: VZ Rettungsweg X S 16.00 60 cm Klebeinsel, kein F-Bord! 8 cm Bordhöhe (wg. Feuerwehr) 1.60 Asphalt 1.60 Standard -Klebeinsel (0,6m breit; 12cm hoch; F-Borde) Anschluss an vorhandenen Weg 2.92 Geländer neu Geländer neu S 3/3 4.59 3.50 X 3.80 Lampe vorhanden (Prüfung Lichtwert nach R-FGÜ) X vorh. Markierung entfernen X X Es soll in einem gesonderten Projekt soll ein zweiter Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") ca. 50 Meter südlich der hier geplanten Fuß- und Radquerung hergestellt werden mit dem Ziel, dem Schülerverkehr von der/zur Edith-Stein-Realschule eine gesondertes Querungsangebot zu bieten. Barrirefreie Ausgestaltung der Querungsstelle mit Ausführungsplanung X 44.91 44.73 44.92 45.00 44.93 45.09 44.87 45.02 44.73 44.96 44.92 44.83 44.78 44.91 45.02 44.93 44.89 44.98 44.98 45.01 45.01 45.00 44.98 44.90 44.87 44.94 44.98 45.00 45.02 45.02 8*0.4/3 Schotter 2.74 ² Beschilderung als gem einsam er Geh-/Radweg (VZ 237) ab Niehler Straße Unterschrift Datum Art der Abstimmung Dienststelle Anlage 3
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 3669/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Radschnellverbindung Niehler Gürtel Baubeschluss zur Umsetzung provisorischer und vorgezogener Maßnahmen 2023 Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung im Rahmen des Vorhabens „Niehler Gürtel – schneller Radweg“ gemäß Trassenbeschluss vom 17.06.2021: 1. Die Radwegverbindung wird an der Querung Neusser Straße (Bundesstraße B55) südlich der Haltestelle Neusser Straße/Gürtel durch provisorische bauliche Maßnah- men komfortabler und sicherer gestaltet. Hierzu werden die vorhandenen dynami- schen Abbiegefahrstreifen („freilaufende Rechtsabbieger“) durch Poller bzw. schmale Klebeinseln aus dem Betrieb genommen und im Bereich der Querung Neusser Straße getrennte Aufstellflächen für Fuß- und Radverkehr geschaffen. Der Busverkehr von der südlichen Neusser Straße fährt zukünftig als klassischer Rechtsabbieger in die Wendeschleife vor dem Bezirksrathaus. 2. Ergänzend zu Beschlusspunkt 1 wird zur Vereinfachung und Sicherung des Que- rungsvorgangs eine provisorische Mittelinsel zwischen den Richtungsfahrbahnen der Neusser Straße durch den Einsatz von Klebeinseln gebaut. 3. Auf Höhe des Bezirksrathauses im Teilabschnitt zwischen Neusser Straße und Niehler Kirchweg wird der Fuß- und Radverkehr auf den bereits vorhandenen Flächen proviso- risch gemeinsam geführt. Die im Ist-Zustand vorhandene Trennung von Fuß- und Radverkehr würde somit vorübergehend aufgehoben. Die Fläche für Fuß- und Rad- verkehr wird baulich durch Klebeinseln vom Parkplatz abgetrennt. 4. Die Radwegverbindung wird an der Querung des Niehler Kirchwegs im Bereich des heutigen Fußgängerüberwegs (FGÜ) als vorgezogene Maßnahme hergestellt. Dabei wird der Radweg entlang des Niehler Gürtels gegenüber der zu kreuzenden Gemein- destraße Niehler Kirchweg gemäß Musterlösung für das Land Nordrhein-Westfalen (siehe Begründung) bevorrechtigt. Der Fußgängerüberweg bleibt an der Querungsstel- le erhalten, wird dabei in seiner Lage geringfügig angepasst. 5. Für die Umsetzung sämtlicher Beschlusspunkte entstehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 340.600 €. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2023 2 Der Beschluss wird dem Verkehrsausschuss als Mitteilung zur Kenntnis gegeben. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 340.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Trassenbeschluss des Verkehrsausschusses vom 08.06.2021 und der Bezirksvertretung Nippes (BV 5) vom 17.06.2021 hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, bei der Weiterpla- nung der Radverkehrsverbindung im Verlauf des Niehler Gürtels im Abschnitt von der Mer- heimer Straße bis zur Amsterdamer Straße die Radverkehrsverbindung auf der Südseite der KVB-Trasse zu realisieren und östlich der Niehler Straße ab dem Parkveedel auf die Nordsei- te der KVB-Trasse zu verschwenken. Grundlagenermittlung und Vorplanung laufen derzeit für alle Teilabschnitte des Niehler Gür- tels. Der Bereich im Abschnitt zwischen Merheimer Straße und Amsterdamer Straße stellt zurzeit einen besonderen Schwerpunkt der Bearbeitung dar, da hier parallel zum schnellen Radweg die Parklandschaft Grünzug Nippes geplant wird. Zwischen dem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung (Amt 68 - Planung Radweg) und Amt für Landschaftspflege und Grün- flächen (Amt 67 - Planung Grünzug) besteht ein kontinuierlicher Austausch. Auf Grundlage des Trassenbeschlusses, der ermittelten Grundlagen, der bisherigen Planun- gen und der Beteiligungsergebnisse ist festzustellen, dass im Teilabschnitt zwischen Neusser Straße und Niehler Kirchweg:  heute bereits ein relevantes Radverkehrsaufkommen zu beobachten ist, 4  Defizite in der bisherigen Führung mit Blick auf die Querungsstellen Neusser Straße und Niehler Kirchweg bestehen,  Nutzungskonflikte an den Querungsstellen und auf dem Streckenabschnitt auf Höhe des Parkplatzes zwischen Fußverkehr (u. a. Schülerverkehr) und den übrigen Verkehren auf- treten,  durch Maßnahmen in diesem Teilabschnitt kurzfristig Verbesserungen erzielt werden kön- nen. Abbildung 1: Übersichtslageplan – Teilabschnitt Neusser Straße bis Niehler Kirchweg Es handelt sich hierbei um einen zentralen Stadtraum im Stadtteil Nippes mit dem Umsteige- knotenpunkt Neusser Straße/Gürtel zu den Stadtbahnlinien 12, 15 (Ebene -1) und 13 (Ebene +1), zwei Schulen (Peter-Ustinov-Realschule, Edith-Stein-Realschule), Bezirksrathaus und Discount-Markt. Daher soll die Befahrbarkeit durch provisorische bzw. vorgezogene Maßnahmen verbessert werden. Näheres hierzu ist in den Begründungen zu den jeweiligen Beschlusspunkten aufge- führt. 5 zu Beschlusspunkt 1: Die Neusser Straße hat als Bundesstraße B55 überörtliche Verbindungsfunktion und führt etwas mehr als 10.000 Kfz/Tag. Im Rahmen der bisherigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Wunsch nach einer bevorrechtigten Querung für den Radverkehr entlang des Niehler Gür- tels formuliert. Aufgrund der heutigen übergeordneten Funktion der Neusser Straße ist es der- zeit nicht möglich, diesen Wunsch umzusetzen. Dies wird u. a. beim Blick auf die in Abbildung 3 dargestellte Musterlösung deutlich (siehe Be- schlusspunkt 4), wonach die zu querende Straße auf maximal 4,5 Meter einzuengen ist. Dies ist für die Neusser Straße u. a. mit den Kfz-Verkehrsmengen im Allgemeinen und insbesonde- re den Anforderungen des Linienbusverkehrs nicht vereinbar. Hinzu kommen weitere, derzeit noch ungelöste Fragestellungen, wie z. B. der Umgang mit der Führung des Busverkehrs in der Buswendeschleife sowie die Gestaltung der Parklandschaft. Es besteht daher noch erheblicher Abstimmungsbedarf bis ein tragfähiges Zielkonzept entwi- ckelt werden kann. Daher soll die vorhandene Querungssituation provisorisch durch kleine bauliche Maßnahmen verbessert werden. Hauptgegenstand der Planung ist der Wegfall der freilaufenden Rechtsabbieger, um die unübersichtliche Situation mit fahrenden und teilweise parkenden Kraftfahrzeugen aufzulösen und den Radfahrenden somit eine komfortable und sichere Annäherung an die Querungsstelle zu ermöglichen. Gleichzeitig profitiert auch der (Schüler-) Fußverkehr durch die Schaffung von übersichtlichen und klar definierten Querungssituationen. Für den Wegfall der freilaufenden Rechtsabbieger werden Poller und Klebeborde eingesetzt. Eine Abstimmung der Vorplanung mit den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) hat stattgefunden, die Schleppkurve des Gelenk- busses für das Rechtsabbiegen wurde berücksichtigt. zu Beschlusspunkt 2: Ergänzend zu Beschlusspunkt 1 wird zur weiteren Verbesserung der Querungssituation der Einbau einer Querungsinsel mit Klebeborden empfohlen. Aufgrund der hohen Kfz- Verkehrsmenge auf der Neusser Straße ist das Queren für den Radverkehr heute wenig kom- fortabel und teilweise mit längeren Wartezeiten verbunden. Der Einbau einer Querungsinsel würde dem Radverkehr in Zeiten mit starkem Kfz-Verkehrsaufkommen ein Queren in zwei Zügen mit Zwischenhalt auf der Mittelinsel ermöglichen. Das Queren wird damit sicherer und komfortabler. Aufgrund der Lage und der verfügbaren Breiten im Fahrbahnquerschnitt macht der Einbau der provisorischen Insel allerdings ein Ummarkieren und Verschwenken des Schutzstreifens auf der Neusser Straße in südlicher Fahrtrichtung zwischen der Haltestelle Neusser Straße/Gürtel und der neuen Querungsinsel erforderlich. Dennoch überwiegen in der Abwägung nach Auf- fassung des Amts für nachhaltige Mobilitätsentwicklung die Vorteile der Lösung mit Querungs- insel. Die Planung mit zusätzlicher Querungsinsel ist in Anlage 2 (Variante 1) dargestellt. Eine Vari- ante ohne Querungsinsel ist in Anlage 3 (Variante 2) dargestellt. zu Beschlusspunkt 3: Auf Höhe des Bezirksrathauses im Teilabschnitt zwischen den Querungsstellen Neusser Straße und Niehler Kirchweg wurde in der jüngeren Vergangenheit eine Teilfläche des Park- platzes für den Fuß- und Radverkehr abmarkiert. Die Erfahrungen und Rückmeldungen aus der Bürgerschaft haben gezeigt, dass die Geh- und Radwegflächen teilweise noch von fah- renden bzw. haltenden Fahrzeugen belegt werden und dass die durch Markierung vorge- nommene Trennung der Geh- und Radwegflächen in der Praxis zu wenig akzeptiert wird. Dies gilt vor allem für die Stoßzeiten des Schülerverkehrs. 6 Abbildung 2: Nutzung des getrennten Geh-/Radwegs zu Schulbeginn, Foto aufgenom- men im Oktober 2022 Daher wird für den Zwischenzustand die Zusammenlegung der Geh-/ und Radwegflächen sowie die physische Abtrennung mit Klebeborden gegenüber der Parkplatzfläche empfohlen. Die Zusammenlegung der Geh-/ und Radwegflächen auf einer Breite von 5 bis 6 Metern ist bei den erwartenden Verkehrsmengen für die nächsten Jahre vertretbar und bietet für die un- terschiedlichen Tageszeiten gegenüber der Flächentrennung eine höhere Flexibilität. Erst mit Anschluss an die Mülheimer Brücke, der nach aktuellem Zeitplan frühestens 2026 erfolgen kann, erhält der Niehler Gürtel die Funktion einer Hauptverbindung für den Radver- kehr. Daher ist mit dem umzusetzenden - und derzeit im Rahmen der Gestaltung der Park- landschaft GrünZug Nippes diskutierten - Zielkonzept zwingend auch eine gestalterisch ein- deutige Trennung von Fuß- und Radverkehr erforderlich und wird mit dem Zielkonzept vorge- sehen. zu Beschlusspunkt 4: Die Radverbindung entlang des Niehler Gürtels orientiert sich im Zielzustand hinsichtlich Aus- baustandard, Ausstattung und Verkehrsqualität an den Kriterien des Landes NRW für Rad- schnellverbindungen. Zentrales Gestaltungsmerkmal ist die mittlere Reisegeschwindigkeit. Im Vordergrund steht dabei nicht eine möglichst hohe Fahrgeschwindigkeit auf der freien Stre- cke, sondern die Minimierung von Zeitverlusten durch Anhalten und Warten, insbesonde- re an Querungsstellen und Verknüpfungspunkten (vgl. Radschnellverbindungen in NRW - Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb, Veröffentlichung 08/2019, Abschnitt 3.2.1). Um dieses Ziel zu erreichen, stellt die vorgeschlagene bevorrechtigte Querung für den Rad- und Fußverkehr ein wichtiges Instrument dar. Die bevorrechtigte Querung kann - anders als z. B. planfreie Unter- oder Überführungen oder signalisierte Querungen - mit geringem bauli- chem Aufwand hergestellt werden. Die in Abbildung 3 dargestellte Musterlösung einer bevorrechtigten Querung wurde im Juni 2021 vom Ministerium für Verkehr des Landes NRW als praxisorientierte, verkehrssichere und verständliche Lösung anerkannt und per Erlass zum Einsatz in NRW freigegeben. Die Muster- lösung ist der Querungsstellenbroschüre der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrrad- freundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS) entnommen. Vom Ministerium wird auf die von der AGFS ausgearbeiteten Gestaltungsvorgaben (Freihalten von Sichtfeldern, Einengung der Fahrbahn, Aufpflasterung, Roteinfärbung des Radwegs etc.) ver- wiesen und diese werden in der vorgelegten Planung berücksichtigt. 7 Abbildung 3: Prinzipskizze bevorrechtigte Querung nach VIB I/2021 am 24. Juni 2021 Die vorgezogene Umsetzung der Querung wird aus drei Gründen empfohlen:  Verkehrsrechtliche Situation ist im Bestand unbefriedigend Die heute vorhandene Querungssituation am Niehler Kirchweg mit der „Betriebsform Fußgän- gerüberweg“ (FGÜ) wird den Verkehrsbedingungen vor Ort für den Radverkehr nicht mehr gerecht. Der aktuell in einfachem Standard ausgeführte Weg entlang des Niehler Gürtels wird als ge- meinsamer Geh-/Radweg genutzt. In der Zuführung auf die Querungsstelle sind entsprechend Fuß- und Radverkehr gleichermaßen vertreten. Die aktuelle Betriebsform FGÜ gewährt aber lediglich dem Fußverkehr einen verkehrsrechtli- chen Vorrang. Radfahrende sind entweder wartepflichtig oder sie müssten absteigen, um dann als zu Fuß Gehende mit geschobenem Rad Vorrang vor dem kreuzenden Verkehr auf dem Niehler Kirchweg zu erhalten. Diese ungleiche straßenverkehrsrechtliche Stellung von Fuß- und Radverkehr an FGÜ ist den Verkehrsteilnehmenden nur teilweise bekannt und wird in der Praxis überwiegend nicht angewendet. Die Beobachtung zeigt, dass sowohl Radfah- rende sich auf der Fläche des FGÜ „Vorrang nehmen“, als auch Kfz in der Regel den kreu- zenden Radfahrenden „Vorrang gewähren“. Durch die Umsetzung der bevorrechtigten Querung wird somit eine Lösung implementiert, die in der Praxis in Teilen bereits angewendet wird. Diese wird nun durch die bauliche Gestaltung und verkehrsrechtliche Beschilderung des Vorrangs für Fuß- und Radverkehr für alle Ver- kehrsteilnehmenden eindeutig und sicher herausgearbeitet.  Musterquerschnitt des schnellen Radwegs wird sichtbar Mit den vorgesehenen Breiten wird nun in einem Teilabschnitt der geplante Querschnitt für den schnellen Radweg (5,0 Meter) sowie den begleitenden Gehweg (3,0 Meter) sichtbar. Die 8 vorgezogene Maßnahme kann somit in der Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit als Muster für zukünftig geplante Abschnitte des Niehler Gürtels dienen.  Lage der Querungsstelle steht fest Das Ziel in dem hier genannten Teilabschnitt des Niehler Gürtels ist, den Radweg möglichst weit am südlichen Rand der zukünftigen Parklandschaft zu führen, um nördlich angrenzend eine möglichst große, zusammenhängende Grünfläche zu gestalten. In Verbindung mit weite- ren Randbedingungen (Abstand zu Baumbestand östlich der Niehler Straße; geometrische Anforderungen einer möglichst orthogonalen Querung) steht die Lage der Querungsstelle be- reits heute fest und eignet sich daher als vorgezogene Maßnahme. zu Beschlusspunkt 5 (Finanzierung): Die Kosten für die provisorischen und vorgezogenen Maßnahmen belaufen sich laut aktueller Kostenschätzung auf 340.600 €. Bei der vorgelegten Planung handelt es sich um den Um- bzw. Ausbau von Querungshilfen. Es ist eine zeitnahe Umsetzung geplant, die Aufwendungen entstehen sämtlich im Haushaltsjahr 2023. Die zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teil- ergebnisplan des mit der Ausführung betrauten Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfü- gung. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Lageplan 1:250 - Niehler Gürtel – vorgezogene und provisorische Maßnahmen im Teilab- schnitt Neusser Straße bis Niehler Kirchweg/Variante 1 mit Mittelinsel 3. Lageplan 1:250 - Niehler Gürtel – vorgezogene und provisorische Maßnahmen im Teilab- schnitt Neusser Straße bis Niehler Kirchweg/Variante 2 ohne Mittelinsel

Beratungsverlauf

  1. 02.02.2023

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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