1021/2023
Grünausgleich Damiansweg
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Anlage 2 Lageplan eA1 externer Ausgleich Damiansweg
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Anlage 2: Lageplan eA1 externer Ausgleich Mittelpunkt: 349699, 5656702 1:3000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 31.05.2023Seite 1 / 1
Anlage 3 Lageplan Baugebiet Damiansweg und externer Ausgleich eA1
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Damiansweg externer Ausgleich eA1 Mittelpunkt: 350870, 5655855 1:20000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 25.05.2023Seite 1 / 1
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um eine Vorgabe durch städtebauliche Verträge im Rahmen des Bebauungsplans. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/1 Vorlagen-Nummer 1021/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Grünausgleich Damiansweg Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler nimmt das Konzept für die Grünumsetzung der externen Ausgleichsmaßnahmen des Bebauungsplans Nr. 62547/02 Damiansweg in Köln-Volk- hoven/Weiler zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Maßnah- men in einem Zug umzusetzen. Diese Ausgleichsmaßnahme ist durch die Regelungen im städtebaulichen Vertrag der Stadt Köln mit den Investorinnen GAG Immobilien AG und Vista Reihenhaus GmbH Co. KG recht- lich verpflichtend umzusetzen, deshalb gibt es keine Alternative. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.08.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 136.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 136.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 136.000 100 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 5.367 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Erträge 5.367 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62547/02 mit dem Arbeitstitel „Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler“ wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines Neubaugebietes mit rund 370 Wohneinheiten geschaffen. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Volkhoven/Weiler im Stadtbezirk Chorweiler und weist eine Fläche von rund sieben Hektar auf. Diese befinden sich auf zuvor überwiegend landwirtschaftlich genutzter Fläche, begrenzt durch die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen im Norden, den Damiansweg im Westen, die Mercatorstraße im Osten und die Meri- anstraße im Süden. Ausdrückliches Planungsziel des Bebauungsplans ist es, die vorhande- nen Flächenressourcen an diesem Standort möglichst umfangreich wohnbaulich zu nutzen. Durch die Bauträger GAG Immobilien AG und VISTA Reihenhaus GmbH & Co. KG sollen im Baugebiet der nördliche Teilbereich mit Einfamilienhäusern und der südliche Teilbereich mit Mehrfamilienhäusern bebaut werden. Das Baukonzept und die Grünplanung sind im Rahmen von städtebaulichen Verträgen zwi- schen der Stadt Köln und den Investorinnen geregelt. 3 Die angestrebte bauliche Entwicklung im Plangebiet stellt einen Eingriff in Natur und Land- schaft dar, der im Sinne der gesetzlichen Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 Baugesetz- buch auszugleichen ist. Der Ausgleich für den Eingriff durch die geplante Bebauung und die Planstraßen kann wegen des Planungsziels der möglichst umfangreich, wohnbaulichen Nutzung nur zum Teil innerhalb des Plangebietes erfolgen. Deshalb wird der übrige Ausgleich mit Hilfe einer externen Ausgleichsmaßnahme außerhalb des Planungsgebietes ausgeglichen. Diese Ausgleichsmaßnahme ist im Bebauungsplan als externe Ausgleichsmaßnahme eA1 festgesetzt. Die externe Ausgleichsmaßnahme eA1 wird auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Worringen, Flur 43, Teilstück aus Flurstück 181 hergestellt. Auf einer rund 32.485 m² großen Teilfläche des Grundstücks, ist die Umwandlung einer Ackerfläche in eine extensive Fettwiese vorgesehen. Die Realisierung und der Erhalt der Ausgleichsmaßnahmen werden im Rahmen des städte- baulichen Vertrags bindend rechtlich gesichert. Für die Herstellung und die dauerhafte Pflege der externen Ausgleichsmaßnahme wurden von den Investorinnen GAG und Vista Ablösezahlungen in Höhe von insgesamt rund 297.000 € geleistet. Die Herstellungskosten für die Maßnahme werden mit rund 136.000 € veranschlagt. Der übrige Betrag in Höhe von 161.000 € verbleibt für die dauerhafte Pflege, die auf 30 Jahre ausgelegt ist, mit durchschnittlichen jährlichen Pflegeaufwendungen von 5.367 €. Die Umsetzung von eA1 ist in der Pflanzperiode 2023/2024 vorgesehen. Finanzierung Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 136.000 € steht im Haus- haltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Amtes für Landschafts- pflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirt- schaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6700-1301-0-1300 Ausgleichsmaßnahmen B-Plan, zur Verfügung und wird im Rahmen der Bewirt-schaftung auf Finanzstelle 6700-1301-6-1305 Ausgleichsmaßnahme Damiansweg be- reitgestellt . Die Maßnahme stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Investitionen im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen lassen nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) für den Festwert keine planmäßigen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen entstehen. Jedoch sind die zum Wert- erhalt des Vermögens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen gleichfalls als Aufwand im Ergebnisplan darzustellen. Ebenso wirken sich Einzahlungen Dritter ertragswirk- sam aus. Die Refinanzierung der Aufwendungen zur Herstellung und dauerhaften Pflege ist über die be- reits erfolgte Kostenerstattung der Eingriffsverursacher gesichert. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Lageplan eA1 externer Ausgleich Damiansweg Anlage 3: Lageplan Baugebiet Damiansweg und externer Ausgleich eA1
Anlage 4 Auszug Beschlussprotokoll BV 6 vom 31.08.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Herr Schulz Telefon: (0221) 221 96313 Fax: (0221) 221 96400 E-Mail: christian.schulz1@stadt- koeln.de Datum: 07.09.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 31.08.2023 öffentlich 9.1.3 Grünausgleich Damiansweg 1021/2023 I. Abstimmung über den durch Bezirksbürgermeister Z öllner einge- brachten Ergänzungsvorschlag: Die Vorlage ist um den Passus „Es soll zudem eine Alternativfläche im Bezirk Chor- weiler gefunden werden.“ zu ergänzen Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit den Stimmen der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu- gestimmt . II. Abstimmung über den so geänderten Beschluss: Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler nimmt das Konzept für die Grünumsetzung der ex- ternen Ausgleichsmaßnahmen des Bebauungsplans Nr. 62547/02 Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grund- lage die Maßnahmen in einem Zug umzusetzen. Es soll zudem eine Alternativfläche im Bezirk Chorweiler gefunden werden. Diese Ausgleichsmaßnahme ist durch die Regelungen im städtebaulichen Vertrag der Stadt Köln mit den Investorinnen GAG Immobilien AG und Vista Reihenhaus GmbH Co. KG rechtlich verpflichtend umzusetzen, deshalb gibt es keine Alternative. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit den Stimmen der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu- gestimmt .
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1021/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.07.2023
- Erstellt
- 22.03.2023 14:12