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V/0622/2024

Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster (Fortschreibung des Konzepts aus dem Jahr 2018)

Vorlagen 31.10.2024

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Anlage_1

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Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage_1

7945 Zeichen

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Fort-
schreibung
Einzelhandels und Zentrenkonzept für die Stadt Münster
1Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Münster
Anlage 1 zur Vorlage
V/0622/2024

Diese Folie ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung nicht vollständig.
2
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
Die Rolle des Einzelhandelskonzeptes
 Beschluss des Konzeptes als städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB)
1
3
5
2
4
6
Basis für eine aktive (und nicht reaktive) 
Handels- und Standortentwicklung
Sicherung und Weiterentwicklung der 
wohnortnahen Versorgung
Schutz- und Abwehrfunktion gegenüber 
Planvorhaben außerhalb des Stadtgebietes 
Sicherung und Weiterentwicklung 
bestehender/gewünschter Einkaufslagen
Basis für die einzelhandelsbezogene 
Bauleitplanung
Festlegung einer ortsspezifischen 
Sortimentsliste
8
Planungssicherheit für Kommune und 
Investoren 7
Basis zur Einordnung von großflächigen 
Einzelhandelsvorhaben in die Landesplanung  
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Münster

Diese Folie ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung nicht vollständig.
3
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
Die Rolle des Einzelhandelskonzeptes
 Beschluss des Konzeptes als städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB)
1
3
5
2
4
6
Basis für eine aktive (und nicht reaktive) 
Handels- und Standortentwicklung
Sicherung und Weiterentwicklung der 
wohnortnahen Versorgung
Schutz- und Abwehrfunktion gegenüber 
Planvorhaben außerhalb des Stadtgebietes 
Sicherung und Weiterentwicklung 
bestehender/gewünschter Einkaufslagen
Basis für die einzelhandelsbezogene 
Bauleitplanung
Festlegung einer ortsspezifischen 
Sortimentsliste (insb. zur räumlichen 
Steuerung zentrenrelevanter Sortimente)   
8
Planungssicherheit für Kommune und 
Investoren 7
Basis zur Einordnung von großflächigen 
Einzelhandelsvorhaben in die Landesplanung  
sektorales Fachkonzept zur räumlichen Steuerung von Einzelhandel
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Münster

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4
Wesentliche Zielstellung
 Überprüfung und gezielte Weiterentwicklung des 
bestehenden Konzeptes (keine vollumfängliche 
Neuaufstellung bzw. -formulierung)
 Würdigung aktueller rechtlicher und konzeptioneller 
Rahmenvorgaben 
 Aktualisierung und Würdigung der angebots-
und nachfrageseitigen Rahmenbedingungen
 Darstellung von Entwicklungsperspektiven   
 Aktualisierung des Zentren- und Standortmodells 
 Weiterentwicklung des Nahversorgungskonzeptes (inkl. 
Neuausweisung von Nahversorgungslagen) 
 Überprüfung der örtlichen Sortimentsliste
 Überarbeitung der Steuerungsleitsätze als wichtiges 
Regelwerk für die Bauleitplanung
Fortschreibung
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Münster

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Wesentliche Konzeptbausteine
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Münster 5
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
Analyse
Beteiligung, Kommunikation, 
Ergebnispräsentation
Angebotsanalyse
Bestandserhebung 
(inkl. Wochenmärkte) 
Sekundärstatistik
Städtebaulich-funktionale 
Analyse
Vor-Ort-Analyse
Sekundärstatistik
Nachfrageanalyse
Sekundärstatistik
Bewertung | Stärken-Schwächen-Darstellung
Leit-
linien
Entwicklungsperspektive                                      Entwicklungszielstellungen
absatzwirtschaftlich räumlich
Räumlich-funktionales Einzelhandelskonzept
Zentren
Nahversorgung
Sonderstandorte
SteuerungsleitsätzeSortimentsliste
Konzeption

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Gesamtstädtische Angebotsanalyse
Betriebs- und Verkaufsflächenausstattung (inkl. Entwicklung seit 2015)
6
Quelle: Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024, inkl. konkret absehbarer 
Verkaufsflächenentwicklungen; Einwohner: Stadt Münster (Stand: 30.09.2024); 
EHZK Münster 2018; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; Angaben ohne Leerstände; ZVB -
Abgrenzung gemäß EHZK Münster 2018.
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Münster
Strukturdaten Erhebung 
2015
Erhebung
2024 Entwicklung
Einwohner (Hauptwohnsitz) 305.235 320.907 rd. 5,1 % 
Anzahl der Einzelhandelsbetriebe 1.955 1.612 - rd. 17,5 % 
Gesamtverkaufsfläche
in m² 644.500 590.000 - rd. 8,5 % 
Verkaufsflächenausstattung
in m² je Einwohner 2,11 1,84 -0,27 
Verkaufsflächen-
ausstattung in
Deutschland:
1,51 m² je Einwohner
innerhalb ZVB außerhalb ZVB
Anzahl der Einzelhandels-
betriebe 2024 1.083 529
Anzahl der Einzelhandels-betriebe 
2015 1.269 686
Anteil gesamtstädtisch 2024 rd. 67 % rd. 33 %
Anteil gesamtstädtisch 2015 rd. 65 % rd. 35 %
Verkaufsfläche 2024
in m² 316.700 273.300
Verkaufsfläche 2015
in m² 332.600 311.800
Anteil gesamtstädtisch 2024 rd. 54 % rd. 46 %
Anteil gesamtstädtisch 2015 rd. 52 % rd. 48 %

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Gesamtstädtische Angebotsanalyse
Nahversorgungssituation (inkl. Entwicklung seit 2015)
7
Quelle: Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024, inkl. absehbare Neuansiedlungen 
(Drogeriefachmarkt in Gremmendorf, Lebensmitteldiscounter in Coerde); Verkaufsfläche auf 
100 m² gerundet; ZVB-Abgrenzung gemäß EHZK Münster 2018; u. a. kleinteilige Spezialanbieter, 
Lebensmittelhandwerk, Kioske und Tankstellen.
Verkaufsflächen-
ausstattung NuG in
Deutschland:
0,41 m² je Einwohner
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Münster
Nahrungs- und Genussmittel Erhebung 
2015
Erhebung
2024
Gesamtverkaufsfläche
in m² 116.200 125.800
Verkaufsflächenausstattung
in m² je Einwohner rd. 0,38 rd. 0,39
Verkaufsflächenanteile
innerhalb ZVB: rd. 58 % innerhalb ZVB: rd. 63 %
außerhalb ZVB: rd. 42 % außerhalb ZVB: rd. 37 %
Betriebstypenmix
5 x Verbrauchermarkt/SB-Warenhaus (> 2.500 m²)
51 x Lebensmittelsupermarkt
38 x Lebensmitteldiscounter
7 x Bio-Supermarkt
11 x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²)
ergänzt um 409 sonstige Lebensmittelanbieter*
5 x Verbrauchermarkt/SB-Warenhaus (> 2.500 m²)
48 x Lebensmittelsupermarkt
40 x Lebensmitteldiscounter
8 x Bio-Supermarkt
5 x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²)
ergänzt um 419 sonstige Lebensmittelanbieter*

Diese Folie ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung nicht vollständig.
Gesamtstädtische Angebotsanalyse
Nahversorgungssituation (inkl. Entwicklung seit 2015)
8
Verkaufsflächen-
ausstattung Drogeriewaren 
in
Deutschland:
0,08 m² je Einwohner
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Münster
Drogeriewaren* Erhebung 
2015
Erhebung
2024
Gesamtverkaufsfläche
in m² 20.400 26.100
Verkaufsflächenausstattung
in m² je Einwohner rd. 0,07 rd. 0,08
Verkaufsflächenanteile
innerhalb ZVB: rd. 83 % innerhalb ZVB: rd. 81 %
außerhalb ZVB: rd. 17 % außerhalb ZVB: rd. 19 %
Betriebstypenmix 16 x Drogeriefachmarkt
34 x sonstige Drogeriewarenanbieter
21 x Drogeriefachmarkt
30 x sonstige Drogeriewarenanbieter
Quelle: Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024, inkl. absehbare Neuansiedlungen 
(Drogeriefachmarkt in Gremmendorf, Lebensmitteldiscounter in Coerde); Verkaufsfläche auf 
100 m² gerundet; ZVB-Abgrenzung gemäß EHZK Münster 2018; * inkl. Parfümerie/ Kosmetik, ohne 
Apotheken.

Diese Folie ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung nicht vollständig.
Gesamtstädtische Angebotsanalyse
Sortimentsspezifische Verkaufsflächenausstattung (inkl. Entwicklung seit 2015)
9Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Münster
Quelle: Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024, inkl. konkret absehbarer 
Verkaufsflächenentwicklungen; EHZK Münster 2018; ohne Leerstände.

Anlage A

3720 Zeichen

Anlage A zur V/0622/2024 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage berichtet die Verwaltung über die angelaufene Fortschreibung des Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzept Münster. Berichtet wird über die wesentlichen Ziele und Bausteine des 
Konzepts, die ersten Ergebnisse der Struktur- und Potenzialanalyse und den beabsichtigten Zeit- 
und Arbeitsplan für die Konzeptfortschreibung.        
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden die Ziele 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
verfolgt. Die Einzelhandelsentwicklung ist eng mit der Attraktivität und Lebendigkeit der City ver-
knüpft. Dabei steht der Einzelhandel sinnbildlich für die Marktplatzfunktion der Zentren. Ebenso 
ist ein für alle Bürgerinnen und Bürger gut erreichbares Einzelhandelsangebot, insbesondere im 
Bereich der Nah- und Grundversorgung ein wesentlicher Faktor für die Wohn- und Lebensqualität 
und bietet zudem die Chance für soziale Kontakte und Teilhabe in der Stadtgesellschaft.  
Teilziele sind dabei die städtebaulich-funktionale Stärkung der Zentren (Innenstadt/City, Stadtbe-
reichs- und Stadtteilzentren), die Sicherung und Stärkung der Nahversorgung und die Ergänzung 
des Zentrensystems durch vorhandene Sonderstandorte für den nicht innenstadt- bzw. zentrenre-
levanten Einzelhandel (z. B. Loddenheide). 
Als erster Schritt zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wurde von Juli bis 
Oktober 2024 eine Vollerhebung der Einzelhandelsbetriebe in Münster durch das beauftragte 
Büro Stadt und Handel durchgeführt. Nach heutigem Stand ist mit einem Abschluss der Fort-
schreibung mit Vorlage und Beratung des Endberichtes zum Jahresanfang 2026 zu rechnen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Für die externen Leistungen zur Erarbeitung der Konzeptfortschreibung sind 100.000 Euro veran-
schlagt.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Sie ist erforderlich, um auch zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Einzelhan-
dels auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) sicherzustellen und ist über den ange-
strebten Ratsbeschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 
BauGB im Rahmen der Bauleitplanung als Abwägungsgrundlage zu berücksichtigen. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage berührt das Themenfeld Demografie grundsätzlich, da die Sicherung einer möglichst 
weitgehend fußläufig erreichbaren Nah- und Grundversorgung insbesondere für mobilitätseinge-
schränkte und ältere Menschen von Bedeutung ist. Ebenso werden klimaschutzrelevante Aspekte 
unmittelbar berührt, da die Sicherung wohnortnaher Versorgungsstrukturen des Einzelhandels mit 
zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten aufgrund der Lagegunst der Angebots-
standorte für die Verkehrsmittel des Umweltverbunds zur Reduzierung des motorisierten Indivi-
dualverkehrs beiträgt.

Berichtsvorlage

20722 Zeichen

V/0622/2024 
V/0622/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster                                                        
(Fortschreibung des Konzepts aus dem Jahr 2018) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.11.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht 
   04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Auf der Grundlage des Auftrages durch den Hauptausschuss (Vorlage V/0433/2023) hat die Verwal-
tung die Leistungen zur Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts Münster öffentlich 
ausgeschrieben und im Juli 2024 mit den Arbeiten begonnen. Für die inhaltliche Erarbeitung und pro-
zessuale Begleitung der Konzeptfortschreibung wurde erneut das Büro Stadt und Handel aus Dort-
mund beauftragt, das auch für die zuletzt am 14.03.2018 vom Rat der Stadt Münster beschlossene 
Fassung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts (Vorlage V/1048/2017/1) mitverantwortlich zeich-
net. Da das Einzelhandels- und Zentrenkonzept seit vielen Jahren gelebte Praxis ist und bei den Akt-
euren bekannt und anerkannt ist, steht dessen Überprüfung, Aktualisierung und ggf. Weiter entwick-
lung im Vordergrund der Fortschreibung und nicht eine komplette Neuaufstellung bzw. -formulierung. 
Als erster Arbeitsschritt wurde vom Büro Stadt und Handel in den Monaten Juli bis Anfang Oktober 
2024 eine flächendeckende und sortimentsgenaue Erhebu ng der Einzelhandelsgeschäfte im Stadt-
gebiet durchgeführt.  
 
Zum Auftakt des Fortschreibungsverfahrens soll mit dieser Vorlage informiert werden über: 
 
1. die grundlegenden Ziele und Bausteine des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts sowie über die 
damit verbundenen Möglichkeiten und Grenzen der konzeptbasierten Einzelhandelssteuerung, 
 
2. erste Ergebnisse der vom Büro Stadt und Handel erarbeiteten gesamtstädtischen Angebotsanaly-
se für den Einzelhandel in Münster und der erfassten Veränderungen der Einzelhandelslandschaft 
seit der letzten Konzeptfortschreibung im Jahr 2018,  
 
3. den Fahrplan für das weitere Bearbeitungs- und Fortschreibungsverfahren. 
 
Zu 1: Ziele, Bausteine und Wirkungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (Anlage 1) 
Stadtplanungsamt 
 
07.11.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Hopp 
Telefon: 492-6117 
Hopp@stadt-muenster.de

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V/0622/2024 
 
- Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist ein sektorales Fachkonzept zur räumlichen Steue-
rung von Einzelhandel  und unterstreicht damit die stadtentwicklungspolitischen Ziele der Stadt 
Münster zur kommunalen Einzelhandelssteuerung. Dies sind in erster Linie die Erhaltung und 
Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion, die städtebaulich-funktionale Stärkung der Zen-
tren, die Sicherung und Entwicklung der Nahversorgung sowie die Ergänzung des Standortnetzes 
der Zentren durch die Weiterentwicklung und räumliche Konzentration von Sonderstandorten des 
Einzelhandels in städtebaulich nicht integrierten Lagen mit einem f ür die Zentren verträglichen 
Profil. Ein weiteres Ziel ist die Sicherung der Gewerbe- und Industriegebiete als Standorte für das 
Handwerk und das produzierende Gewerbe. Die Kernziele des Einzelhandels - und Zentrenkon-
zepts sind zugleich als Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 der Stadt Münster gelistet.   
 
- Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist zudem ein informelles Entwicklungskonzept, wel-
ches erst durch die Bauleitplanung in verbindliches Planungsrecht umgesetzt werden kann. Dazu 
muss das Konzept durch den Stadtrat beschlossen werden, damit dessen Ergebnisse als städ-
tebauliche Planung im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch mit hohem Gewicht in die Ab-
wägung im Rahmen der Bauleitplanung eingebracht und berücksichtigt werden können. 
 
- Als qualifiziertes Entwicklungskonzept muss das Einzelhandels - und Zentrenkonzept in sich 
schlüssig, nachvollziehbar und auf die konkreten örtlichen Verhältnisse in Münster abgestimmt 
sein. Es setzt sich daher aus mehreren Pflicht-Bausteinen (Analyse Bestands- und Entwick-
lungspotenziale, Zentren- und Standortkonzept, ortsspezifische Sortimentsliste) zusammen, ohne 
die es als planerisches Steuerungsinstrument wirkungslos wäre. Zum Erhalt der Steuerungswir-
kungen und der Rechtssicherheit ist eine turnusmäßige Aktualisierung und Fortschreibung (alle 5 
bis 8 Jahre) erforderlich. 
 
- Grundlage ist eine Bestandserhebung und -analyse der örtlichen Einzelhandels - und Ver-
sorgungssituation. Neben der Ermittlung der einzelhandelsrelevanten Nachfrage umfasst dies 
eine Vollerhebung aller Einzelhandelsbetriebe hinsichtlich ihrer wesentlichen Merkmale (unter 
anderem Standortlage, Betriebstyp, Branche, sortimentsspezifische Verkaufsfläche).  
 
- Im Rahmen der städtebaulichen Analyse werden unter anderem die Ausdehnung und Struktur 
der Einzelhandelslagen flächendeckend in der Gesamtstadt untersucht. Über den Einzelhandel 
hinaus werden zudem ergänzende Nutzungen wie Gastronomie und Dienstleistungen sowie die 
Leerstandssituation in den zentralen Versorgungsbereichen erfasst und bewertet.  
 
- Auf Grundlage der Ergebnisse zur Situationsanalyse werden anschließend die Entwicklungszie-
le für den Einzelhandel in Münster festgelegt bzw. die bestehenden Ziele im Zuge der Fortschrei-
bung überprüft.  
 
- Zum Konzept gehören als Kernbausteine das hierarchisch aufgebaute Zentren- und Standort-
konzept, die räumliche Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche sowie die örtliche Sorti-
mentsliste. Zum Zentren- und Standortkonzept gehört explizit auch das Nahversorgungskon-
zept (inklusive Wochenmärkte) zur Sicherung und Entwicklung der wohnortnahen Grundversor-
gung und das Konzept der Sonderstandorte für den nicht zentrelevanten Einzelhandel außerhalb 
der zentralen Versorgungsbereiche. Als Sonderthemen werden  in der aktuellen Fortschreibung 
zudem die Bedeutung und Funktion der Gastronomie und des ladenorientierten Handwerks für die 
Attraktivität und Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche aufgegriffen. 
 
- Die Entwicklungsleitlinien und Ansiedlungsgrundsätze für den Einzelhandel in Münster bilden 
letztlich die Grundlage für die Bewertung von Standortentwicklungen hinsichtlich ihrer Eignung im

- 3 - 
V/0622/2024 
Rahmen der Bauleitplanung oder von Genehmigungsverfahren. Auch zeigen sie potenziellen Inte-
ressentinnen und In teressenten sowie Investorinnen und Investoren konkrete Standort- und 
Entwicklungsperspektiven auf und verbessern so die Planungs- und Investitionssicherheit.  
 
- Die gewünschten Steuerungswirkungen kann das Einzelhandels- und Zentrenkonzept nur leisten, 
wenn es auch konsequente Umsetzung findet. Diese Umsetzung ist in der Stadt Münster seit 
dem Ratsbeschluss über das erste Einzelhandelskonzept im Jahr 2004 gelebte Praxis. Das Kon-
zept ist bei allen Akteuren bekannt und akzeptiert. Es findet Anwendung von der frühzeitigen In-
vestorenberatung, über die routinemäßige Prüfung aller Einzelhandelsplanungen, -vorhaben und -
anträge auf die Übereinstimmung mit den Vorgaben des Konzepts, bis hin zu den jährlich stattfin-
denden Informations- und Austauschgesprächen zu Einz elhandelsfragen mit den Behörden und 
Institutionen des Einzelhandels.    
 
- Flankiert wird die Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts durch das digitale Einzel-
handelsinformationssystem, welches als transparentes Auskunftssystem und als Planungshilfe 
für die Akteure des Einzelhandels und die interessierte Öffentlichkeit fungiert (https://www.stadt -
muenster.de/stadtplanung/einzelhandelsinformationssystem). Grundlage hierfür sind regelmäßige 
Erhebungen der Einzelhandelssituation in Münster. Darüber hin aus berichtet die Verwaltung im 
Rahmen des Einzelhandelsmonitorings kontinuierlich über die aktuellen Strukturen und die sich 
im Zeitablauf ergebenden Veränderungen des Einzelhandels im Stadtgebiet (https://www.stadt -
muenster.de/stadtplanung/einzelhandelskonzept/monitoring-einzelhandel).  
- Grenzen für die Anwendung und Wirkungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts erge-
ben sich aus der Tatsache, dass es sich um ein informelles Konzept handelt. Zum einen müssen 
die Regelungen erst in Bauleitpläne überführt werden, um rechtsbindend zu wirken. Zum anderen 
sind bei der Prüfung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben auch die übergeordneten Vorga-
ben des Landesentwicklungsplans NRW (Kapitel 5.6 Großflächiger Einzelhandel) zu beachten, z. 
B. hinsichtlich der Zuläs sigkeit von großflächigen Lebensmittelmärkten außerhalb zentraler Ver-
sorgungsbereiche. Ebenso gibt es Grenzen in Bezug auf die unmittelbare Beeinflussung unter-
nehmerischer Entscheidungen. So können keinem Investor oder Betreiber konkrete Vorgaben 
gemacht w erden, um beispielsweise in einem unterversorgten Stadtraum oder Stadtteil ein von 
Schließung bedrohtes Geschäft weiterzubetreiben oder ein neues zu eröffnen. Gleichwohl kann 
das Konzept einen konkreten und förderlichen Rahmen für eine ausgewogene Einzelhandelsver-
sorgung im Stadtgebiet schaffen und so für Planungs - und Investitionssicherheit sorgen. Dabei 
verhält sich das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wettbewerbsneutral. Es lenkt die Entwicklun-
gen auf geeignete Standorte, verhindert so städtebauliche Fehlentwicklungen und sorgt für einen 
fairen Wettbewerb mit gleichen Spielregeln für alle Marktteilnehmer und -teilnehmerinnen. Gegen 
den zunehmenden Onlinehandel ist das Konzept allerdings weitgehend wirkungslos. Steuernd 
kann das Konzept nur dann eingreife n, wenn mit der gewerblichen Nutzung eines Onlinehandels 
auch unmittelbar eine Verkaufsfläche verbunden ist (z. B. Auslieferungslager eines Onlineversen-
ders im Gewerbegebiet mit einem Abhol-, Pick-up-Shop als Verkaufsfläche). 
 
Zu 2: Erste Ergebnisse der gesamtstädtischen Angebotsanalyse (Anlage 1) 
Allgemeine Entwicklung des Einzelhandels (Folie 6, linke Tabelle) 
- Im Stadtgebiet von Münster wurden im Rahmen der Einzelhandelsbestandserhebung (07 -
10/2024) insgesamt 1.612 Einzelhandelsbetriebe erfasst, die über eine Gesamtverkaufsfläche von 
rd. 590.000 m² verfügen.  
 Dabei ist zu berücksichtigen, dass konkret absehbare Marktentwicklungen ( z. B. Ansiedlung 
Drogeriefachmarkt in Gremmendorf (Albersloher Weg) , Lebensmitteldiscounter in Coerde 
(Kiesekampweg), Sportartikel-Fachmarkt in der Innenstadt (Globetrotter)) bereits als Bestand 
berücksichtigt wurden.

- 4 - 
V/0622/2024 
- Gegenüber der Bestandserhebung im Jahr 2015 ergeben sich im Ergebnis deutlich rückläufige 
Entwicklungen bezogen auf die Anzahl der Betriebe (- rd. 17,5 %) und der Gesamtverkaufsfläche 
(- rd. 8,5 %).  
 In dieser Entwicklung spiegelt sich der allgemeine bundesweite und bereits länger andauernde 
Strukturwandel im Einzelhandel wider, der insbesondere durch die welt weiten, multiplen Kri-
sen (Nachwirkungen der Corona -Pandemie mit mehreren Lockdowns sowie die Effekte des 
Ukraine-Kriegs, u. a. steigende Energiekosten und Bauzinsen, Konsumzurückhaltung) be-
schleunigt wurde. 
 In vielen Bereichen des Einzelhandels zeigt sich ein verringertes Expansionsgeschehen (Aus-
nahmen insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel), aktuell ist ein Übergang in eine Konsoli-
dierungsphase festzustellen.  
 Die negative Entwicklung in Münster ist daher entsprechend einzuordnen bzw. zu relativie-
ren. 
 Der deutliche Rückgang der Betriebsanzahl ist vorrangig das Ergebnis von Betriebsaufgaben 
kleinteilig strukturierter (u. a. inhaberinnen- / inhabergeführter) Einzelhandelsgeschäfte; hier ist 
insbesondere auch das Thema „Nachfolgeproblematik“ relevant.  
- Aus dem Verkaufsflächenrückgang bei gleichzeitigem Einwohnerzuwachs resultiert eine rückläufi-
ge Verkaufsflächenausstattung je Einwohner.  
 Diese Entwicklung gilt es angesichts der beschleunigten Strukturwandlungsprozesse jedoch 
weder per se als kritisch zu beurteilen noch zu relativieren. 
 Vielmehr deutet die nach wie vor überdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung auf die 
wichtige Versorgungsfunktion von Münster als Oberzentrum hin. 
 
Entwicklung nach Lagen des Einzelhandels (Folie 6, rechte Tabelle) 
- Bei einer Differenzierung der Verkaufsflächen nach Lagen ist weiterhin die hohe und im Vergleich 
zu 2015 noch leicht gestiegene Bedeutung der zentralen Versorgungsbereiche hervorzuheben.  
 Dies kann als deutlicher Hinweis auf eine erfolgreiche Konzeptumsetzung gewertet werden, 
da die zentrenorientierte Einzelhandelssteuerung für eine positive siedlungsräumliche Integra-
tion des Einzelhandelsangebots und damit für funktionsfähige und attrakti ve Zentren (soweit 
möglich) sowie kurze Wege für die Verbraucherinnen und Verbraucher sorgt. 
 
Entwicklung der Nahversorgungssituation (Folien 7 und 8) 
- Gesamtstädtisch betrachtet hat sich auch im Bereich Nahrungs- und Genussmittel sowie Droge-
riewaren eine positive Entwicklung ergeben. 
 Verantwortlich dafür sind neben vereinzelten Neuansiedlungen insbesondere Anpassungen 
der Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer an steigende Markterfordernisse/Kundenwünsche 
und damit einhergehende Verkaufsflächenerweiterungen. 
 Im Bereich Nahrungs - und Genussmittel ergibt sich im Vergleich zum Bundesdurchschnitt 
dennoch weiterhin eine leicht unterdurchschnittliche quantitative Verkaufsflächenausstattung 
je Einwohner.  
 Das Thema der Nahversorgung bildet daher einen Schwerpunkt im Zuge der Konzeptfort-
schreibung und wird auch auf kleinräumiger Ebene (Stadtteile) intensiv betrachtet. 
 
Sortimentsspezifische Verkaufsflächenausstattung und -entwicklung (Folie 9) 
- Das Einzelhandelsangebot in der Stadt Münster ist hinsichtlich der sortimentsspezifischen Ver-
kaufsfläche überwiegend bestimmt durch den Sortimentsbereich Nahrungs - und Genussmittel 
sowie nachgeordnet durch die Warengruppen Bekleidung, Baumarktsortiment und Möbel. 
- Sortimentsspezifisch sind zum Teil deutliche Unterschiede in der Verkaufsflächenentwicklung seit 
2015 sind in folgenden Warengruppen zu verzeichnen:  
 Positive Entwicklungen v. a. in den Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriewa-
ren

- 5 - 
V/0622/2024 
 Verantwortlich hierfür zeichnen zahlreiche Neuaufstellungen oder auch Verkaufsflächener-
weiterungen im Nahversorgungssegment (z. B. im Stadtteilzentrum Coerde: Edeka, Aldi, 
Rossmann). 
 Positive Entwicklung im Bereich Sportartikel/Fahrräder/Camping  
 Hier wirken u. a. die Ansiedlungen von Decathlon (rd. 4.000 m² Gesamtverkaufsfl äche / 
GVK) und Globetrotter (rd. 1.000 m² GVKF; voraussichtlich im Mai 2025, aber wie erwähnt be-
reits in den Bestandsdaten berücksichtigt) positiv ein.  
 Negative Entwicklung zeigen sich vor allem in den Segmenten Bekleidung und Möbel 
 Bei Bekleidung und Schuhe/Lederwaren handelt es sich um online -affine Warengruppen 
(Online-Marktanteile im Segment Fashion & Accessoires über 45 %), dadurch resultiert ein 
hoher Konkurrenzdruck durch den Online-Handel und ein Rückgang der stationär relevanten 
Kaufkraft, ebenso wirken die bereits zuvor genannten weltweiten, multiplen Krisen negativ ein. 
 Die negative Verkaufsflächenentwicklung im Bereich Möbel resultiert im Wesentlichen aus 
Marktabgängen wie z. B. von SB-Discount „Preis-Rebell“ im Gewerbegebiet Haus Uhlenkotten 
(rd. 8.000 m² GVKF), Seats and Sofas an der Robert-Bosch-Straße (rd. 2.000 m² GVKF) oder 
dem Möbel-/Einrichtungshaus Sensá in Mecklenbeck (rd. 2.000 m² GVKF).  
 
 
Zu 3: Fahrplan für das weitere Bearbeitungs- und Fortschreibungsverfahren  
Folgender weiterer Arbeits- und Zeitplan ist beabsichtigt: 
 
1. Quartal 2025 - Analysephase -  
Abschluss der auf die Vollerhebung des Einzelhandelsangebots im Stadtgebiet aufbauenden Markt- 
und Standortanalyse sowie der Vor -Ort-Analyse der städtebaulich -funktionalen Strukturen in den 
zentralen Versorgungsbereichen und weiteren strukturprägenden Einzelhandelsstandorten im Stadt-
gebiet. Damit liegt ein aktuelles Bild über die Angebots - und Nachfragestrukturen sowie Entwick-
lungsperspektiven des Einzelhandelsstandortes Münster vor. Zum Abschluss der Analysephase und 
zur Vorbereitung der Online -Partizipation (siehe unten) ist die Einbindung des Facharbeitskreises 1 
geplant (Sitzung Ende Januar). 
 
Anfang Februar 2025 ist parallel zur beginnenden Konzeptphase die Durchführung einer Online -
Partizipation im Sinne einer frühzeitigen Beteiligung vorgesehen. Die Be teiligung soll fragebogenba-
siert erfolgen und bietet für alle Interessierten die Möglichkeit zur individuellen Bewertung und Formu-
lierung von Anregungen oder auch Kritik hinsichtlich der Einkaufsangebote und Versorgungsstruktu-
ren im Stadtgebiet.   
 
1. / 2. Quartal 2025 - Konzeptphase und Erarbeitung einer Berichtsvorlage für die Öffentlich-
keitsbeteiligung sowie Information der politischen Gremien über die beabsichtigte Offenlage -  
Aufbauend auf den Ergebnissen der Analysephase (inkl. Ergebnisse der Online-Partizipation) werden 
in dieser Arbeitsphase die konzeptionelle Ausweisung und die Kategorisierung der Standortlagen des 
Einzelhandels für das fortzuschreibende Konzept vorgenommen werden. Im Kern geht es somit um 
die Überprüfung und Fortschreibung des räu mlich-funktionalen Einzelhandelskonzepts mit den Be-
standteilen: Zentren- und Standortkonzept, Nahversorgungskonzept, Sortimentsliste und Steuerungs-
leitsätze. Zur Erörterung und Abstimmung soll hierzu ca. Ende März eine weitere Facharbeitskreissit-
zung stattfinden. Der mit dem Facharbeitskreis abgestimmte Entwurf für die Konzeptfortschreibung ist 
Grundlage für die Erarbeitung einer Berichtsvorlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Offenlage.  
                                                 
1 Der Facharbeitskreis setzt sich aus den regelmäßig Teilnehmenden der jährlich stattfindenden  Informations- 
und Austauschgespräche zu Einzelhandelsfragen  in Münster zusammen:  IHK / Industrie - und Handelskammer 
Nord Westfalen, Handelsverband NRW Westfalen -Münsterland e.V. / HV, Handwerkskammer Münster / HWK, 
Bezirksregierung Münster / BR, Wirtschaftsförderung Münster GmbH / WFM, Münster Marketing / MM.

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V/0622/2024 
Mit dieser Vorlage sollen alle Bezirksvertretungen sowie die Fachausschüsse (ASS, AWLFW) über 
die beabsichtigte Offenlage informiert werden. Im Vorfeld ist begleitend auch ein Informationstermin 
für politische Vertreterinnen und Vertreter geplant.  
 
3. / 4. Quartal 2025 - Öffentlichkeitsbeteiligung / Offenlage mit Ergebnisaufbereitung und Erar-
beitung der Beschlussvorlage für den Endbericht -  
Da sich zum Jahresende 2025 aufgrund der Kommunalwahlen im September keine vollständige Sit-
zungskette für einen Beschluss des Endberichtes zur Konzeptfortschreibung ergeben wird , besteht 
ein größeres Zeitfenster für die Offenlage des Fortschreibungsentwurfes. Diese soll daher über einen 
längeren Zeitraum stattfinden. Zu Beginn der Offenlage bzw. Veröffentlichung des Entwurfes im Inter-
net soll eine zentrale Öffentlichkeitsveransta ltung zur Präsentation und Diskussion des Fortschrei-
bungsentwurfes durchgeführt werden. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht für die interes-
sierte Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen, Anregungen und Hinweisen 
zum Entwurf.  
 
Es folgt die Aufbereitung der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung / Offenlage mit Abwägung 
und ggf. Anpassung des Fortschreibungsentwurfes. Abhängig vom ggf. erforderlichen Anpassungs-
bedarf kann eine weitere Sitzung des Facharbeitskreises erfo rderlich werden. Darauf aufbauend er-
folgt die Fertigung der Beschlussvorlage für den Endbericht.  
 
1. Quartal 2026 - Beschluss des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts - 
Nach Anhörung der Bezirksvertretungen und Vorberatung durch die zustän digen Fachausschüsse 
soll das fortgeschriebene Einzelhandels - und Zentrenkonzept Münster Anfang 2026 durch den Rat 
der Stadt als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch 
beschlossen werden.  
 
Danach erfolgt die Veröffentlichung des beschlossenen Konzepts als neue Grundlage für die Einzel-
handelssteuerung und -entwicklung in der Stadt Münster (Druckfassung und Internet). 
 
 
Hinweis: 
Der seit 20 Jahren bestehende Facharbeitskreis zu Einzelhandelsfragen in Münster (u. a. Umsetzung 
des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts) ist bereits im Zuge der turnusmäßigen Sitzung im Februar 
2024 zu den Rahmenbedingungen der mittlerweile angelaufenen Konzeptfortschreibung eingebunden 
worden. Für die im Zuge der Konzeptfortschreibung vorges ehenen Facharbeitskreissitzungen zur 
Erörterung und Abstimmung der Konzeptinhalte kann der Kreis der Teilnehmenden fachbezogen er-
weitert werden.  
 
 
I.V.  
 
 
gez. Robin Denstorff  
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
1. Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster (ppt Stadt und Handel)

Beratungsverlauf (2)

21.11.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.17 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Robert-Bosch-Straße
  • Albersloher Weg
  • Kiesekampweg
  • Haus Uhlenkotten
  • Loddenheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0622/2024
Typ
Vorlagen
Datum
31.10.2024
Erstellt
07.10.2024 17:30