V/0622/2024
Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster (Fortschreibung des Konzepts aus dem Jahr 2018)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage_1
7945 Zeichen
Diese Folie ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung nicht vollständig. Fort- schreibung Einzelhandels und Zentrenkonzept für die Stadt Münster 1Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Münster Anlage 1 zur Vorlage V/0622/2024 Diese Folie ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung nicht vollständig. 2 Quelle: Darstellung Stadt + Handel. Die Rolle des Einzelhandelskonzeptes Beschluss des Konzeptes als städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) 1 3 5 2 4 6 Basis für eine aktive (und nicht reaktive) Handels- und Standortentwicklung Sicherung und Weiterentwicklung der wohnortnahen Versorgung Schutz- und Abwehrfunktion gegenüber Planvorhaben außerhalb des Stadtgebietes Sicherung und Weiterentwicklung bestehender/gewünschter Einkaufslagen Basis für die einzelhandelsbezogene Bauleitplanung Festlegung einer ortsspezifischen Sortimentsliste 8 Planungssicherheit für Kommune und Investoren 7 Basis zur Einordnung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben in die Landesplanung Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Münster Diese Folie ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung nicht vollständig. 3 Quelle: Darstellung Stadt + Handel. Die Rolle des Einzelhandelskonzeptes Beschluss des Konzeptes als städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) 1 3 5 2 4 6 Basis für eine aktive (und nicht reaktive) Handels- und Standortentwicklung Sicherung und Weiterentwicklung der wohnortnahen Versorgung Schutz- und Abwehrfunktion gegenüber Planvorhaben außerhalb des Stadtgebietes Sicherung und Weiterentwicklung bestehender/gewünschter Einkaufslagen Basis für die einzelhandelsbezogene Bauleitplanung Festlegung einer ortsspezifischen Sortimentsliste (insb. zur räumlichen Steuerung zentrenrelevanter Sortimente) 8 Planungssicherheit für Kommune und Investoren 7 Basis zur Einordnung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben in die Landesplanung sektorales Fachkonzept zur räumlichen Steuerung von Einzelhandel Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Münster Diese Folie ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung nicht vollständig. 4 Wesentliche Zielstellung Überprüfung und gezielte Weiterentwicklung des bestehenden Konzeptes (keine vollumfängliche Neuaufstellung bzw. -formulierung) Würdigung aktueller rechtlicher und konzeptioneller Rahmenvorgaben Aktualisierung und Würdigung der angebots- und nachfrageseitigen Rahmenbedingungen Darstellung von Entwicklungsperspektiven Aktualisierung des Zentren- und Standortmodells Weiterentwicklung des Nahversorgungskonzeptes (inkl. Neuausweisung von Nahversorgungslagen) Überprüfung der örtlichen Sortimentsliste Überarbeitung der Steuerungsleitsätze als wichtiges Regelwerk für die Bauleitplanung Fortschreibung Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Münster Diese Folie ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung nicht vollständig. Wesentliche Konzeptbausteine Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Münster 5 Quelle: Darstellung Stadt + Handel. Analyse Beteiligung, Kommunikation, Ergebnispräsentation Angebotsanalyse Bestandserhebung (inkl. Wochenmärkte) Sekundärstatistik Städtebaulich-funktionale Analyse Vor-Ort-Analyse Sekundärstatistik Nachfrageanalyse Sekundärstatistik Bewertung | Stärken-Schwächen-Darstellung Leit- linien Entwicklungsperspektive Entwicklungszielstellungen absatzwirtschaftlich räumlich Räumlich-funktionales Einzelhandelskonzept Zentren Nahversorgung Sonderstandorte SteuerungsleitsätzeSortimentsliste Konzeption Diese Folie ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung nicht vollständig. Gesamtstädtische Angebotsanalyse Betriebs- und Verkaufsflächenausstattung (inkl. Entwicklung seit 2015) 6 Quelle: Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024, inkl. konkret absehbarer Verkaufsflächenentwicklungen; Einwohner: Stadt Münster (Stand: 30.09.2024); EHZK Münster 2018; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; Angaben ohne Leerstände; ZVB - Abgrenzung gemäß EHZK Münster 2018. Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Münster Strukturdaten Erhebung 2015 Erhebung 2024 Entwicklung Einwohner (Hauptwohnsitz) 305.235 320.907 rd. 5,1 % Anzahl der Einzelhandelsbetriebe 1.955 1.612 - rd. 17,5 % Gesamtverkaufsfläche in m² 644.500 590.000 - rd. 8,5 % Verkaufsflächenausstattung in m² je Einwohner 2,11 1,84 -0,27 Verkaufsflächen- ausstattung in Deutschland: 1,51 m² je Einwohner innerhalb ZVB außerhalb ZVB Anzahl der Einzelhandels- betriebe 2024 1.083 529 Anzahl der Einzelhandels-betriebe 2015 1.269 686 Anteil gesamtstädtisch 2024 rd. 67 % rd. 33 % Anteil gesamtstädtisch 2015 rd. 65 % rd. 35 % Verkaufsfläche 2024 in m² 316.700 273.300 Verkaufsfläche 2015 in m² 332.600 311.800 Anteil gesamtstädtisch 2024 rd. 54 % rd. 46 % Anteil gesamtstädtisch 2015 rd. 52 % rd. 48 % Diese Folie ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung nicht vollständig. Gesamtstädtische Angebotsanalyse Nahversorgungssituation (inkl. Entwicklung seit 2015) 7 Quelle: Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024, inkl. absehbare Neuansiedlungen (Drogeriefachmarkt in Gremmendorf, Lebensmitteldiscounter in Coerde); Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; ZVB-Abgrenzung gemäß EHZK Münster 2018; u. a. kleinteilige Spezialanbieter, Lebensmittelhandwerk, Kioske und Tankstellen. Verkaufsflächen- ausstattung NuG in Deutschland: 0,41 m² je Einwohner Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Münster Nahrungs- und Genussmittel Erhebung 2015 Erhebung 2024 Gesamtverkaufsfläche in m² 116.200 125.800 Verkaufsflächenausstattung in m² je Einwohner rd. 0,38 rd. 0,39 Verkaufsflächenanteile innerhalb ZVB: rd. 58 % innerhalb ZVB: rd. 63 % außerhalb ZVB: rd. 42 % außerhalb ZVB: rd. 37 % Betriebstypenmix 5 x Verbrauchermarkt/SB-Warenhaus (> 2.500 m²) 51 x Lebensmittelsupermarkt 38 x Lebensmitteldiscounter 7 x Bio-Supermarkt 11 x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²) ergänzt um 409 sonstige Lebensmittelanbieter* 5 x Verbrauchermarkt/SB-Warenhaus (> 2.500 m²) 48 x Lebensmittelsupermarkt 40 x Lebensmitteldiscounter 8 x Bio-Supermarkt 5 x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²) ergänzt um 419 sonstige Lebensmittelanbieter* Diese Folie ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung nicht vollständig. Gesamtstädtische Angebotsanalyse Nahversorgungssituation (inkl. Entwicklung seit 2015) 8 Verkaufsflächen- ausstattung Drogeriewaren in Deutschland: 0,08 m² je Einwohner Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Münster Drogeriewaren* Erhebung 2015 Erhebung 2024 Gesamtverkaufsfläche in m² 20.400 26.100 Verkaufsflächenausstattung in m² je Einwohner rd. 0,07 rd. 0,08 Verkaufsflächenanteile innerhalb ZVB: rd. 83 % innerhalb ZVB: rd. 81 % außerhalb ZVB: rd. 17 % außerhalb ZVB: rd. 19 % Betriebstypenmix 16 x Drogeriefachmarkt 34 x sonstige Drogeriewarenanbieter 21 x Drogeriefachmarkt 30 x sonstige Drogeriewarenanbieter Quelle: Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024, inkl. absehbare Neuansiedlungen (Drogeriefachmarkt in Gremmendorf, Lebensmitteldiscounter in Coerde); Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; ZVB-Abgrenzung gemäß EHZK Münster 2018; * inkl. Parfümerie/ Kosmetik, ohne Apotheken. Diese Folie ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung nicht vollständig. Gesamtstädtische Angebotsanalyse Sortimentsspezifische Verkaufsflächenausstattung (inkl. Entwicklung seit 2015) 9Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Münster Quelle: Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024, inkl. konkret absehbarer Verkaufsflächenentwicklungen; EHZK Münster 2018; ohne Leerstände.
Anlage A
3720 Zeichen
Anlage A zur V/0622/2024 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage berichtet die Verwaltung über die angelaufene Fortschreibung des Einzelhan- dels- und Zentrenkonzept Münster. Berichtet wird über die wesentlichen Ziele und Bausteine des Konzepts, die ersten Ergebnisse der Struktur- und Potenzialanalyse und den beabsichtigten Zeit- und Arbeitsplan für die Konzeptfortschreibung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die Ziele Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft verfolgt. Die Einzelhandelsentwicklung ist eng mit der Attraktivität und Lebendigkeit der City ver- knüpft. Dabei steht der Einzelhandel sinnbildlich für die Marktplatzfunktion der Zentren. Ebenso ist ein für alle Bürgerinnen und Bürger gut erreichbares Einzelhandelsangebot, insbesondere im Bereich der Nah- und Grundversorgung ein wesentlicher Faktor für die Wohn- und Lebensqualität und bietet zudem die Chance für soziale Kontakte und Teilhabe in der Stadtgesellschaft. Teilziele sind dabei die städtebaulich-funktionale Stärkung der Zentren (Innenstadt/City, Stadtbe- reichs- und Stadtteilzentren), die Sicherung und Stärkung der Nahversorgung und die Ergänzung des Zentrensystems durch vorhandene Sonderstandorte für den nicht innenstadt- bzw. zentrenre- levanten Einzelhandel (z. B. Loddenheide). Als erster Schritt zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wurde von Juli bis Oktober 2024 eine Vollerhebung der Einzelhandelsbetriebe in Münster durch das beauftragte Büro Stadt und Handel durchgeführt. Nach heutigem Stand ist mit einem Abschluss der Fort- schreibung mit Vorlage und Beratung des Endberichtes zum Jahresanfang 2026 zu rechnen. Finanzierung Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Für die externen Leistungen zur Erarbeitung der Konzeptfortschreibung sind 100.000 Euro veran- schlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Sie ist erforderlich, um auch zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Einzelhan- dels auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) sicherzustellen und ist über den ange- strebten Ratsbeschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB im Rahmen der Bauleitplanung als Abwägungsgrundlage zu berücksichtigen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage berührt das Themenfeld Demografie grundsätzlich, da die Sicherung einer möglichst weitgehend fußläufig erreichbaren Nah- und Grundversorgung insbesondere für mobilitätseinge- schränkte und ältere Menschen von Bedeutung ist. Ebenso werden klimaschutzrelevante Aspekte unmittelbar berührt, da die Sicherung wohnortnaher Versorgungsstrukturen des Einzelhandels mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten aufgrund der Lagegunst der Angebots- standorte für die Verkehrsmittel des Umweltverbunds zur Reduzierung des motorisierten Indivi- dualverkehrs beiträgt.
Berichtsvorlage
20722 Zeichen
V/0622/2024
V/0622/2024
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster
(Fortschreibung des Konzepts aus dem Jahr 2018)
Beratungsfolge
21.11.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht
04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht
Bericht:
Auf der Grundlage des Auftrages durch den Hauptausschuss (Vorlage V/0433/2023) hat die Verwal-
tung die Leistungen zur Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts Münster öffentlich
ausgeschrieben und im Juli 2024 mit den Arbeiten begonnen. Für die inhaltliche Erarbeitung und pro-
zessuale Begleitung der Konzeptfortschreibung wurde erneut das Büro Stadt und Handel aus Dort-
mund beauftragt, das auch für die zuletzt am 14.03.2018 vom Rat der Stadt Münster beschlossene
Fassung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts (Vorlage V/1048/2017/1) mitverantwortlich zeich-
net. Da das Einzelhandels- und Zentrenkonzept seit vielen Jahren gelebte Praxis ist und bei den Akt-
euren bekannt und anerkannt ist, steht dessen Überprüfung, Aktualisierung und ggf. Weiter entwick-
lung im Vordergrund der Fortschreibung und nicht eine komplette Neuaufstellung bzw. -formulierung.
Als erster Arbeitsschritt wurde vom Büro Stadt und Handel in den Monaten Juli bis Anfang Oktober
2024 eine flächendeckende und sortimentsgenaue Erhebu ng der Einzelhandelsgeschäfte im Stadt-
gebiet durchgeführt.
Zum Auftakt des Fortschreibungsverfahrens soll mit dieser Vorlage informiert werden über:
1. die grundlegenden Ziele und Bausteine des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts sowie über die
damit verbundenen Möglichkeiten und Grenzen der konzeptbasierten Einzelhandelssteuerung,
2. erste Ergebnisse der vom Büro Stadt und Handel erarbeiteten gesamtstädtischen Angebotsanaly-
se für den Einzelhandel in Münster und der erfassten Veränderungen der Einzelhandelslandschaft
seit der letzten Konzeptfortschreibung im Jahr 2018,
3. den Fahrplan für das weitere Bearbeitungs- und Fortschreibungsverfahren.
Zu 1: Ziele, Bausteine und Wirkungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (Anlage 1)
Stadtplanungsamt
07.11.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Hopp
Telefon: 492-6117
Hopp@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0622/2024
- Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist ein sektorales Fachkonzept zur räumlichen Steue-
rung von Einzelhandel und unterstreicht damit die stadtentwicklungspolitischen Ziele der Stadt
Münster zur kommunalen Einzelhandelssteuerung. Dies sind in erster Linie die Erhaltung und
Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion, die städtebaulich-funktionale Stärkung der Zen-
tren, die Sicherung und Entwicklung der Nahversorgung sowie die Ergänzung des Standortnetzes
der Zentren durch die Weiterentwicklung und räumliche Konzentration von Sonderstandorten des
Einzelhandels in städtebaulich nicht integrierten Lagen mit einem f ür die Zentren verträglichen
Profil. Ein weiteres Ziel ist die Sicherung der Gewerbe- und Industriegebiete als Standorte für das
Handwerk und das produzierende Gewerbe. Die Kernziele des Einzelhandels - und Zentrenkon-
zepts sind zugleich als Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 der Stadt Münster gelistet.
- Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist zudem ein informelles Entwicklungskonzept, wel-
ches erst durch die Bauleitplanung in verbindliches Planungsrecht umgesetzt werden kann. Dazu
muss das Konzept durch den Stadtrat beschlossen werden, damit dessen Ergebnisse als städ-
tebauliche Planung im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch mit hohem Gewicht in die Ab-
wägung im Rahmen der Bauleitplanung eingebracht und berücksichtigt werden können.
- Als qualifiziertes Entwicklungskonzept muss das Einzelhandels - und Zentrenkonzept in sich
schlüssig, nachvollziehbar und auf die konkreten örtlichen Verhältnisse in Münster abgestimmt
sein. Es setzt sich daher aus mehreren Pflicht-Bausteinen (Analyse Bestands- und Entwick-
lungspotenziale, Zentren- und Standortkonzept, ortsspezifische Sortimentsliste) zusammen, ohne
die es als planerisches Steuerungsinstrument wirkungslos wäre. Zum Erhalt der Steuerungswir-
kungen und der Rechtssicherheit ist eine turnusmäßige Aktualisierung und Fortschreibung (alle 5
bis 8 Jahre) erforderlich.
- Grundlage ist eine Bestandserhebung und -analyse der örtlichen Einzelhandels - und Ver-
sorgungssituation. Neben der Ermittlung der einzelhandelsrelevanten Nachfrage umfasst dies
eine Vollerhebung aller Einzelhandelsbetriebe hinsichtlich ihrer wesentlichen Merkmale (unter
anderem Standortlage, Betriebstyp, Branche, sortimentsspezifische Verkaufsfläche).
- Im Rahmen der städtebaulichen Analyse werden unter anderem die Ausdehnung und Struktur
der Einzelhandelslagen flächendeckend in der Gesamtstadt untersucht. Über den Einzelhandel
hinaus werden zudem ergänzende Nutzungen wie Gastronomie und Dienstleistungen sowie die
Leerstandssituation in den zentralen Versorgungsbereichen erfasst und bewertet.
- Auf Grundlage der Ergebnisse zur Situationsanalyse werden anschließend die Entwicklungszie-
le für den Einzelhandel in Münster festgelegt bzw. die bestehenden Ziele im Zuge der Fortschrei-
bung überprüft.
- Zum Konzept gehören als Kernbausteine das hierarchisch aufgebaute Zentren- und Standort-
konzept, die räumliche Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche sowie die örtliche Sorti-
mentsliste. Zum Zentren- und Standortkonzept gehört explizit auch das Nahversorgungskon-
zept (inklusive Wochenmärkte) zur Sicherung und Entwicklung der wohnortnahen Grundversor-
gung und das Konzept der Sonderstandorte für den nicht zentrelevanten Einzelhandel außerhalb
der zentralen Versorgungsbereiche. Als Sonderthemen werden in der aktuellen Fortschreibung
zudem die Bedeutung und Funktion der Gastronomie und des ladenorientierten Handwerks für die
Attraktivität und Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche aufgegriffen.
- Die Entwicklungsleitlinien und Ansiedlungsgrundsätze für den Einzelhandel in Münster bilden
letztlich die Grundlage für die Bewertung von Standortentwicklungen hinsichtlich ihrer Eignung im
- 3 -
V/0622/2024
Rahmen der Bauleitplanung oder von Genehmigungsverfahren. Auch zeigen sie potenziellen Inte-
ressentinnen und In teressenten sowie Investorinnen und Investoren konkrete Standort- und
Entwicklungsperspektiven auf und verbessern so die Planungs- und Investitionssicherheit.
- Die gewünschten Steuerungswirkungen kann das Einzelhandels- und Zentrenkonzept nur leisten,
wenn es auch konsequente Umsetzung findet. Diese Umsetzung ist in der Stadt Münster seit
dem Ratsbeschluss über das erste Einzelhandelskonzept im Jahr 2004 gelebte Praxis. Das Kon-
zept ist bei allen Akteuren bekannt und akzeptiert. Es findet Anwendung von der frühzeitigen In-
vestorenberatung, über die routinemäßige Prüfung aller Einzelhandelsplanungen, -vorhaben und -
anträge auf die Übereinstimmung mit den Vorgaben des Konzepts, bis hin zu den jährlich stattfin-
denden Informations- und Austauschgesprächen zu Einz elhandelsfragen mit den Behörden und
Institutionen des Einzelhandels.
- Flankiert wird die Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts durch das digitale Einzel-
handelsinformationssystem, welches als transparentes Auskunftssystem und als Planungshilfe
für die Akteure des Einzelhandels und die interessierte Öffentlichkeit fungiert (https://www.stadt -
muenster.de/stadtplanung/einzelhandelsinformationssystem). Grundlage hierfür sind regelmäßige
Erhebungen der Einzelhandelssituation in Münster. Darüber hin aus berichtet die Verwaltung im
Rahmen des Einzelhandelsmonitorings kontinuierlich über die aktuellen Strukturen und die sich
im Zeitablauf ergebenden Veränderungen des Einzelhandels im Stadtgebiet (https://www.stadt -
muenster.de/stadtplanung/einzelhandelskonzept/monitoring-einzelhandel).
- Grenzen für die Anwendung und Wirkungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts erge-
ben sich aus der Tatsache, dass es sich um ein informelles Konzept handelt. Zum einen müssen
die Regelungen erst in Bauleitpläne überführt werden, um rechtsbindend zu wirken. Zum anderen
sind bei der Prüfung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben auch die übergeordneten Vorga-
ben des Landesentwicklungsplans NRW (Kapitel 5.6 Großflächiger Einzelhandel) zu beachten, z.
B. hinsichtlich der Zuläs sigkeit von großflächigen Lebensmittelmärkten außerhalb zentraler Ver-
sorgungsbereiche. Ebenso gibt es Grenzen in Bezug auf die unmittelbare Beeinflussung unter-
nehmerischer Entscheidungen. So können keinem Investor oder Betreiber konkrete Vorgaben
gemacht w erden, um beispielsweise in einem unterversorgten Stadtraum oder Stadtteil ein von
Schließung bedrohtes Geschäft weiterzubetreiben oder ein neues zu eröffnen. Gleichwohl kann
das Konzept einen konkreten und förderlichen Rahmen für eine ausgewogene Einzelhandelsver-
sorgung im Stadtgebiet schaffen und so für Planungs - und Investitionssicherheit sorgen. Dabei
verhält sich das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wettbewerbsneutral. Es lenkt die Entwicklun-
gen auf geeignete Standorte, verhindert so städtebauliche Fehlentwicklungen und sorgt für einen
fairen Wettbewerb mit gleichen Spielregeln für alle Marktteilnehmer und -teilnehmerinnen. Gegen
den zunehmenden Onlinehandel ist das Konzept allerdings weitgehend wirkungslos. Steuernd
kann das Konzept nur dann eingreife n, wenn mit der gewerblichen Nutzung eines Onlinehandels
auch unmittelbar eine Verkaufsfläche verbunden ist (z. B. Auslieferungslager eines Onlineversen-
ders im Gewerbegebiet mit einem Abhol-, Pick-up-Shop als Verkaufsfläche).
Zu 2: Erste Ergebnisse der gesamtstädtischen Angebotsanalyse (Anlage 1)
Allgemeine Entwicklung des Einzelhandels (Folie 6, linke Tabelle)
- Im Stadtgebiet von Münster wurden im Rahmen der Einzelhandelsbestandserhebung (07 -
10/2024) insgesamt 1.612 Einzelhandelsbetriebe erfasst, die über eine Gesamtverkaufsfläche von
rd. 590.000 m² verfügen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass konkret absehbare Marktentwicklungen ( z. B. Ansiedlung
Drogeriefachmarkt in Gremmendorf (Albersloher Weg) , Lebensmitteldiscounter in Coerde
(Kiesekampweg), Sportartikel-Fachmarkt in der Innenstadt (Globetrotter)) bereits als Bestand
berücksichtigt wurden.
- 4 -
V/0622/2024
- Gegenüber der Bestandserhebung im Jahr 2015 ergeben sich im Ergebnis deutlich rückläufige
Entwicklungen bezogen auf die Anzahl der Betriebe (- rd. 17,5 %) und der Gesamtverkaufsfläche
(- rd. 8,5 %).
In dieser Entwicklung spiegelt sich der allgemeine bundesweite und bereits länger andauernde
Strukturwandel im Einzelhandel wider, der insbesondere durch die welt weiten, multiplen Kri-
sen (Nachwirkungen der Corona -Pandemie mit mehreren Lockdowns sowie die Effekte des
Ukraine-Kriegs, u. a. steigende Energiekosten und Bauzinsen, Konsumzurückhaltung) be-
schleunigt wurde.
In vielen Bereichen des Einzelhandels zeigt sich ein verringertes Expansionsgeschehen (Aus-
nahmen insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel), aktuell ist ein Übergang in eine Konsoli-
dierungsphase festzustellen.
Die negative Entwicklung in Münster ist daher entsprechend einzuordnen bzw. zu relativie-
ren.
Der deutliche Rückgang der Betriebsanzahl ist vorrangig das Ergebnis von Betriebsaufgaben
kleinteilig strukturierter (u. a. inhaberinnen- / inhabergeführter) Einzelhandelsgeschäfte; hier ist
insbesondere auch das Thema „Nachfolgeproblematik“ relevant.
- Aus dem Verkaufsflächenrückgang bei gleichzeitigem Einwohnerzuwachs resultiert eine rückläufi-
ge Verkaufsflächenausstattung je Einwohner.
Diese Entwicklung gilt es angesichts der beschleunigten Strukturwandlungsprozesse jedoch
weder per se als kritisch zu beurteilen noch zu relativieren.
Vielmehr deutet die nach wie vor überdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung auf die
wichtige Versorgungsfunktion von Münster als Oberzentrum hin.
Entwicklung nach Lagen des Einzelhandels (Folie 6, rechte Tabelle)
- Bei einer Differenzierung der Verkaufsflächen nach Lagen ist weiterhin die hohe und im Vergleich
zu 2015 noch leicht gestiegene Bedeutung der zentralen Versorgungsbereiche hervorzuheben.
Dies kann als deutlicher Hinweis auf eine erfolgreiche Konzeptumsetzung gewertet werden,
da die zentrenorientierte Einzelhandelssteuerung für eine positive siedlungsräumliche Integra-
tion des Einzelhandelsangebots und damit für funktionsfähige und attrakti ve Zentren (soweit
möglich) sowie kurze Wege für die Verbraucherinnen und Verbraucher sorgt.
Entwicklung der Nahversorgungssituation (Folien 7 und 8)
- Gesamtstädtisch betrachtet hat sich auch im Bereich Nahrungs- und Genussmittel sowie Droge-
riewaren eine positive Entwicklung ergeben.
Verantwortlich dafür sind neben vereinzelten Neuansiedlungen insbesondere Anpassungen
der Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer an steigende Markterfordernisse/Kundenwünsche
und damit einhergehende Verkaufsflächenerweiterungen.
Im Bereich Nahrungs - und Genussmittel ergibt sich im Vergleich zum Bundesdurchschnitt
dennoch weiterhin eine leicht unterdurchschnittliche quantitative Verkaufsflächenausstattung
je Einwohner.
Das Thema der Nahversorgung bildet daher einen Schwerpunkt im Zuge der Konzeptfort-
schreibung und wird auch auf kleinräumiger Ebene (Stadtteile) intensiv betrachtet.
Sortimentsspezifische Verkaufsflächenausstattung und -entwicklung (Folie 9)
- Das Einzelhandelsangebot in der Stadt Münster ist hinsichtlich der sortimentsspezifischen Ver-
kaufsfläche überwiegend bestimmt durch den Sortimentsbereich Nahrungs - und Genussmittel
sowie nachgeordnet durch die Warengruppen Bekleidung, Baumarktsortiment und Möbel.
- Sortimentsspezifisch sind zum Teil deutliche Unterschiede in der Verkaufsflächenentwicklung seit
2015 sind in folgenden Warengruppen zu verzeichnen:
Positive Entwicklungen v. a. in den Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriewa-
ren
- 5 -
V/0622/2024
Verantwortlich hierfür zeichnen zahlreiche Neuaufstellungen oder auch Verkaufsflächener-
weiterungen im Nahversorgungssegment (z. B. im Stadtteilzentrum Coerde: Edeka, Aldi,
Rossmann).
Positive Entwicklung im Bereich Sportartikel/Fahrräder/Camping
Hier wirken u. a. die Ansiedlungen von Decathlon (rd. 4.000 m² Gesamtverkaufsfl äche /
GVK) und Globetrotter (rd. 1.000 m² GVKF; voraussichtlich im Mai 2025, aber wie erwähnt be-
reits in den Bestandsdaten berücksichtigt) positiv ein.
Negative Entwicklung zeigen sich vor allem in den Segmenten Bekleidung und Möbel
Bei Bekleidung und Schuhe/Lederwaren handelt es sich um online -affine Warengruppen
(Online-Marktanteile im Segment Fashion & Accessoires über 45 %), dadurch resultiert ein
hoher Konkurrenzdruck durch den Online-Handel und ein Rückgang der stationär relevanten
Kaufkraft, ebenso wirken die bereits zuvor genannten weltweiten, multiplen Krisen negativ ein.
Die negative Verkaufsflächenentwicklung im Bereich Möbel resultiert im Wesentlichen aus
Marktabgängen wie z. B. von SB-Discount „Preis-Rebell“ im Gewerbegebiet Haus Uhlenkotten
(rd. 8.000 m² GVKF), Seats and Sofas an der Robert-Bosch-Straße (rd. 2.000 m² GVKF) oder
dem Möbel-/Einrichtungshaus Sensá in Mecklenbeck (rd. 2.000 m² GVKF).
Zu 3: Fahrplan für das weitere Bearbeitungs- und Fortschreibungsverfahren
Folgender weiterer Arbeits- und Zeitplan ist beabsichtigt:
1. Quartal 2025 - Analysephase -
Abschluss der auf die Vollerhebung des Einzelhandelsangebots im Stadtgebiet aufbauenden Markt-
und Standortanalyse sowie der Vor -Ort-Analyse der städtebaulich -funktionalen Strukturen in den
zentralen Versorgungsbereichen und weiteren strukturprägenden Einzelhandelsstandorten im Stadt-
gebiet. Damit liegt ein aktuelles Bild über die Angebots - und Nachfragestrukturen sowie Entwick-
lungsperspektiven des Einzelhandelsstandortes Münster vor. Zum Abschluss der Analysephase und
zur Vorbereitung der Online -Partizipation (siehe unten) ist die Einbindung des Facharbeitskreises 1
geplant (Sitzung Ende Januar).
Anfang Februar 2025 ist parallel zur beginnenden Konzeptphase die Durchführung einer Online -
Partizipation im Sinne einer frühzeitigen Beteiligung vorgesehen. Die Be teiligung soll fragebogenba-
siert erfolgen und bietet für alle Interessierten die Möglichkeit zur individuellen Bewertung und Formu-
lierung von Anregungen oder auch Kritik hinsichtlich der Einkaufsangebote und Versorgungsstruktu-
ren im Stadtgebiet.
1. / 2. Quartal 2025 - Konzeptphase und Erarbeitung einer Berichtsvorlage für die Öffentlich-
keitsbeteiligung sowie Information der politischen Gremien über die beabsichtigte Offenlage -
Aufbauend auf den Ergebnissen der Analysephase (inkl. Ergebnisse der Online-Partizipation) werden
in dieser Arbeitsphase die konzeptionelle Ausweisung und die Kategorisierung der Standortlagen des
Einzelhandels für das fortzuschreibende Konzept vorgenommen werden. Im Kern geht es somit um
die Überprüfung und Fortschreibung des räu mlich-funktionalen Einzelhandelskonzepts mit den Be-
standteilen: Zentren- und Standortkonzept, Nahversorgungskonzept, Sortimentsliste und Steuerungs-
leitsätze. Zur Erörterung und Abstimmung soll hierzu ca. Ende März eine weitere Facharbeitskreissit-
zung stattfinden. Der mit dem Facharbeitskreis abgestimmte Entwurf für die Konzeptfortschreibung ist
Grundlage für die Erarbeitung einer Berichtsvorlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Offenlage.
1 Der Facharbeitskreis setzt sich aus den regelmäßig Teilnehmenden der jährlich stattfindenden Informations-
und Austauschgespräche zu Einzelhandelsfragen in Münster zusammen: IHK / Industrie - und Handelskammer
Nord Westfalen, Handelsverband NRW Westfalen -Münsterland e.V. / HV, Handwerkskammer Münster / HWK,
Bezirksregierung Münster / BR, Wirtschaftsförderung Münster GmbH / WFM, Münster Marketing / MM.
- 6 -
V/0622/2024
Mit dieser Vorlage sollen alle Bezirksvertretungen sowie die Fachausschüsse (ASS, AWLFW) über
die beabsichtigte Offenlage informiert werden. Im Vorfeld ist begleitend auch ein Informationstermin
für politische Vertreterinnen und Vertreter geplant.
3. / 4. Quartal 2025 - Öffentlichkeitsbeteiligung / Offenlage mit Ergebnisaufbereitung und Erar-
beitung der Beschlussvorlage für den Endbericht -
Da sich zum Jahresende 2025 aufgrund der Kommunalwahlen im September keine vollständige Sit-
zungskette für einen Beschluss des Endberichtes zur Konzeptfortschreibung ergeben wird , besteht
ein größeres Zeitfenster für die Offenlage des Fortschreibungsentwurfes. Diese soll daher über einen
längeren Zeitraum stattfinden. Zu Beginn der Offenlage bzw. Veröffentlichung des Entwurfes im Inter-
net soll eine zentrale Öffentlichkeitsveransta ltung zur Präsentation und Diskussion des Fortschrei-
bungsentwurfes durchgeführt werden. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht für die interes-
sierte Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen, Anregungen und Hinweisen
zum Entwurf.
Es folgt die Aufbereitung der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung / Offenlage mit Abwägung
und ggf. Anpassung des Fortschreibungsentwurfes. Abhängig vom ggf. erforderlichen Anpassungs-
bedarf kann eine weitere Sitzung des Facharbeitskreises erfo rderlich werden. Darauf aufbauend er-
folgt die Fertigung der Beschlussvorlage für den Endbericht.
1. Quartal 2026 - Beschluss des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts -
Nach Anhörung der Bezirksvertretungen und Vorberatung durch die zustän digen Fachausschüsse
soll das fortgeschriebene Einzelhandels - und Zentrenkonzept Münster Anfang 2026 durch den Rat
der Stadt als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch
beschlossen werden.
Danach erfolgt die Veröffentlichung des beschlossenen Konzepts als neue Grundlage für die Einzel-
handelssteuerung und -entwicklung in der Stadt Münster (Druckfassung und Internet).
Hinweis:
Der seit 20 Jahren bestehende Facharbeitskreis zu Einzelhandelsfragen in Münster (u. a. Umsetzung
des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts) ist bereits im Zuge der turnusmäßigen Sitzung im Februar
2024 zu den Rahmenbedingungen der mittlerweile angelaufenen Konzeptfortschreibung eingebunden
worden. Für die im Zuge der Konzeptfortschreibung vorges ehenen Facharbeitskreissitzungen zur
Erörterung und Abstimmung der Konzeptinhalte kann der Kreis der Teilnehmenden fachbezogen er-
weitert werden.
I.V.
gez. Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
1. Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster (ppt Stadt und Handel)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Robert-Bosch-Straße
- Albersloher Weg
- Kiesekampweg
- Haus Uhlenkotten
- Loddenheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0622/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.10.2024
- Erstellt
- 07.10.2024 17:30