2026/0065
Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der Buchenlandheim GmbH & Co.KG in der Klausenburger Straße 106, 64295 Darmstadt
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2026/0065
6560 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.03.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für
Wohnungswesen OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0065
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer: 17064-8002
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 0358010
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für
das Projekt der Buchenlandheim GmbH & Co.KG in der Klausenburger Straße 106,
64295 Darmstadt
Vorlage vom: 19.02.2026
Beschlussvorschlag :
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung
das im Mietwohnungsbau von der Buchenlandheim GmbH & Co. KG zu realisierenden
Bauvorhaben in der Klausenburger Straße 106, 64295 Darmstadt mit 13 sozial
geförderten Wohnungen für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen durch die
Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von
485.000,00 Euro.
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2. Der durch die Fehlbelegung des Jahres 2023 für den sozial geförderten Wohnungsbau
zur Verfügung stehende Betrag in Höhe von 571.271,66 Euro wird daher in Höhe des
Zuschussbetrages in Höhe von 485.000,00 Euro für diese Maßnahme verwendet. Der
Restbetrag in Höhe von 86.271,66 Euro wird im nächsten Projekt verwendet, da sonst
eine Abführung an das Land Hessen erfolgen muss.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.02.2026
Am Standort Klausenburger Straße 106, 64295 Darmstadt errichtet die Buchenlandheim
GmbH & Co. KG insgesamt 28 Wohnungen. Davon werden 7 Wohnungen für Haushalte mit
geringen Einkommen und 6 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Rahmen
der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung des Landes Hessen im
Wohnungsbauprogramm für das Jahr 2023 gefördert.
Die Einteilung der sozialgeförderten Wohnungen erfolgt wie folgt:
3 mal 2-Zimmer-Wohnungen
4 mal 3-Zimmer-Wohnungen
4 mal 4-Zimmer-Wohnungen
2 mal 5-Zimmer-Wohnungen
Das Projekt besteht zu 46,43 % aus sozial geförderten Wohnungen. Insgesamt werden 28
Wohnungen mit insgesamt 2.217,43 qm Wohnfläche errichtet. Hiervon beträgt die
Gesamtwohnfläche der sozial geförderten Wohnungen 913,72 qm. Im Einzelnen entstehen
sozial geförderte Wohnungen mit Größen zwischen 44,36 qm bis 92,90 qm. Alle 13 sozial
geförderten Wohnungen werden barrierefrei errichtet.
Die Projektkosten in Höhe von 16.498.820,00 Euro werden finanziert über einzelne
Kapitalmarktmittel in Höhe von 1.133.265,00 Euro, 1.342.025,00 Euro, 1.100.000,00 Euro
und 4.044.000,00 Euro, Eigenleistungen in Höhe von 5.270.610,00 Euro, einem Baudarlehen
des Landes Hessen in Höhe von 2.242.600,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des Landes
Hessen in Höhe von 775.320,00 Euro, einem Darlehen nach dem Großer Frankfurter Bogen
(GFB) in Höhe von 106.000,00 Euro und einer Zuschussbeteiligung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt in Höhe von 485.000,00 Euro.
Da es sich hier um ein Projekt des Großen Frankfurter Bogens (GFB) handelt, werden
106.000,00 Euro in Form eines Förderdarlehens im Rahmen der „Richtlinie des Landes Hessen
zur sozialen Mietwohnraumförderung“ übernommen und vom Land Hessen direkt an die
Buchenlandheim GmbH & Co. KG als Darlehen ausgezahlt, welche direkt die städtische
Finanzierungsbeteiligung reduzieren, da sonst ein Betrag in Höhe von 591.000,00 Euro
angefallen wäre. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune angemessen an
der Finanzierung beteiligt.
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 18.06.2025 die
Landesmittel beantragt. Mit Schreiben vom 27.01.2026, eingegangen am 30.01.2026, wurde
der Zuwendungsbescheid der WIBank vom 02.10.2025 dem Amt für Wohnungswesen
übersandt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune angemessen an der
Finanzierung beteiligt.
Die städtische Förderung in Höhe von 485.000,00 Euro erfolgt nach den „Richtlinien zur
Förderung des Mietwohnungsbaus der Wissenschaftsstadt Darmstadt“, Stand 12.10.20 22, die
der Magistrat in seiner Sitzung am 11.11.2020 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer
Sitzung am 03.12.2020 (Vorlage Nr. 2020/0340) beschlossen haben.
Der durch die Fehlbelegungsabgabe des Jahres 2023 für den sozial geförderten Wohnungsbau
zur Verfügung stehende Betrag in Höhe von 571.271,66 Euro wird daher in Höhe des
Zuschussbetrages in Höhe von 485.000,00 Euro für diese Maßnahme verwendet. Der
Restbetrag in Höhe von 86.271,66 Euro wird im nächsten Projekt der sozialen
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Mietwohnraumförderung verwendet, da sonst eine Abführung an das Land Hessen erfolgen
muss.
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in
Höhe von 6,75 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen eine
Durchschnittsmiete in Höhe von 8,10 Euro/qm verlangt. Dies entspricht sowohl den
„Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus“ als auch
der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“.
Darmstadt, 19.02.2026
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Klausenburger Straße 106
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0065
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.02.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00