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2026/0065

Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der Buchenlandheim GmbH & Co.KG in der Klausenburger Straße 106, 64295 Darmstadt

Magistratsvorlage 19.02.2026

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2026/0065

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.03.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0065 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:  17064-8002 
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto: 0358010 
 
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der Buchenlandheim GmbH & Co.KG in der Klausenburger Straße 106, 
64295 Darmstadt  
 
Vorlage vom: 19.02.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
 
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung 
das im Mietwohnungsbau von der Buchenlandheim GmbH & Co. KG zu realisierenden 
Bauvorhaben in der Klausenburger Straße 106, 64295 Darmstadt mit 13 sozial 
geförderten Wohnungen für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen durch die 
Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von  
 
485.000,00 Euro.

- 2 - 
 
2. Der durch die Fehlbelegung des Jahres 2023 für den sozial geförderten Wohnungsbau 
zur Verfügung stehende Betrag in Höhe von 571.271,66 Euro wird daher in Höhe des 
Zuschussbetrages in Höhe von 485.000,00 Euro für diese Maßnahme verwendet. Der 
Restbetrag in Höhe von 86.271,66 Euro wird im nächsten Projekt verwendet, da sonst 
eine Abführung an das Land Hessen erfolgen muss. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  19.02.2026 
 
Am Standort Klausenburger Straße 106, 64295 Darmstadt errichtet die Buchenlandheim 
GmbH & Co. KG insgesamt 28 Wohnungen. Davon werden 7 Wohnungen für Haushalte mit 
geringen Einkommen und 6 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Rahmen 
der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung des Landes Hessen im 
Wohnungsbauprogramm für das Jahr 2023 gefördert.  
 
Die Einteilung der sozialgeförderten Wohnungen erfolgt wie folgt: 
 
3 mal 2-Zimmer-Wohnungen  
4 mal 3-Zimmer-Wohnungen 
4 mal 4-Zimmer-Wohnungen 
2 mal 5-Zimmer-Wohnungen  
 
Das Projekt besteht zu 46,43 % aus sozial geförderten Wohnungen. Insgesamt werden 28 
Wohnungen mit insgesamt 2.217,43 qm Wohnfläche errichtet. Hiervon beträgt die 
Gesamtwohnfläche der sozial geförderten Wohnungen 913,72 qm. Im Einzelnen entstehen 
sozial geförderte Wohnungen mit Größen zwischen 44,36 qm bis 92,90 qm. Alle 13 sozial 
geförderten Wohnungen werden barrierefrei errichtet. 
 
Die Projektkosten in Höhe von 16.498.820,00 Euro werden finanziert über einzelne 
Kapitalmarktmittel in Höhe von 1.133.265,00 Euro, 1.342.025,00 Euro, 1.100.000,00 Euro 
und 4.044.000,00 Euro, Eigenleistungen in Höhe von 5.270.610,00 Euro, einem Baudarlehen 
des Landes Hessen in Höhe von 2.242.600,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des Landes 
Hessen in Höhe von 775.320,00 Euro, einem Darlehen nach dem Großer Frankfurter Bogen 
(GFB) in Höhe von 106.000,00 Euro und einer Zuschussbeteiligung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt in Höhe von 485.000,00 Euro. 
 
Da es sich hier um ein Projekt des Großen Frankfurter Bogens (GFB) handelt, werden 
106.000,00 Euro in Form eines Förderdarlehens im Rahmen der „Richtlinie des Landes Hessen 
zur sozialen Mietwohnraumförderung“ übernommen und vom Land Hessen direkt an die 
Buchenlandheim GmbH & Co. KG als Darlehen ausgezahlt, welche direkt die städtische 
Finanzierungsbeteiligung reduzieren, da sonst ein Betrag in Höhe von 591.000,00 Euro 
angefallen wäre. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune angemessen an 
der Finanzierung beteiligt. 
 
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 18.06.2025 die 
Landesmittel beantragt. Mit Schreiben vom 27.01.2026, eingegangen am 30.01.2026, wurde 
der Zuwendungsbescheid der WIBank vom 02.10.2025 dem Amt für Wohnungswesen 
übersandt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune angemessen an der 
Finanzierung beteiligt. 
 
Die städtische Förderung in Höhe von 485.000,00 Euro erfolgt nach den „Richtlinien zur 
Förderung des Mietwohnungsbaus der Wissenschaftsstadt Darmstadt“, Stand 12.10.20 22, die 
der Magistrat in seiner Sitzung am 11.11.2020 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 
Sitzung am 03.12.2020 (Vorlage Nr. 2020/0340) beschlossen haben.  
 
Der durch die Fehlbelegungsabgabe des Jahres 2023 für den sozial geförderten Wohnungsbau 
zur Verfügung stehende Betrag in Höhe von 571.271,66 Euro wird daher in Höhe des 
Zuschussbetrages in Höhe von 485.000,00 Euro für diese Maßnahme verwendet. Der 
Restbetrag in Höhe von 86.271,66 Euro wird im nächsten Projekt der sozialen

- 4 - 
Mietwohnraumförderung verwendet, da sonst eine Abführung an das Land Hessen erfolgen 
muss. 
 
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die 
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze 
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.  
 
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in 
Höhe von 6,75 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen eine 
Durchschnittsmiete in Höhe von 8,10 Euro/qm verlangt. Dies entspricht sowohl den 
„Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus“ als auch  
der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“. 
 
Darmstadt, 19.02.2026 
 
 
 
Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz   André Schellenberg 
Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 7
TOP 12
TOP 12
TOP 101

Orte (1)

  • Klausenburger Straße 106

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0065
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.02.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00