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0456/2024

Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung - Feuerwerk/Böller an Silvester, Aktenzeichen 01/24 B

Beschlussvorlage Ausschuss 25.03.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 18.03.2024, TOP 2.2

Anlage 1 - Bürgereingabe Silvester 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 - Bürgereingabe Silvester 3

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Anlage 2 - Bürgereingabe Silvester 2

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Anlage 1 - Bürgereingabe Silvester 1

2170 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Montag, 1. Januar 2024 20:09 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 01.01.2024 
20:08:45 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrter Herr Derichsweiler, 
 
als ich im Vorfeld zu Silvester auf den Plakaten der Stadt Köln von einer sogenannten 
Böllerverbotszone las, freute ich mich über diese Maßnahme. 
 
Die Stadtdirektorin Frau Blome begründete die Entscheidung so: 
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presseservice/silvester-202324-erstmals-
grossflaechige-boellerverbotszone-koeln 
 
Allerdings betreffen die von Frau Blome genannten Argumente nicht nur die Bewohner von 
den Ringen bis zum Rhein.  
Auch viele andere Kölner Bürger waren in den letzten Jahren zu Silvester von Lärm, 
Feinstaub und Müll betroffen und haben sich beschwert.  
 
Laut DUH waren die Folgen der Silvesternacht auch diesmal wieder ernüchternd: 
https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-mit-boeller-
bilanz-atemluft-beispielsweise-in-berlin-noch-giftiger-als-vergange/ 
 
Deshalb möchte ich anregen, dass zukünftig Böller oder Knaller INSGESAMT aus dem 
Kölner Stadtgebiet verschwinden! 
Köln sollte mutig sein und mit gutem Beispiel vorangehen, indem es seine Bürger und Tiere 
schützt! 
 
Es könnte bei privatem Feuerwerk zum Zwecke der Sichtbarkeit bleiben, ohne Lärm. 
Oder man könnte ein Fest mit Lichtern/ Laser o.ä. im Zentrum der Stadt organisieren, wie es 
bereits viele Städte tun, besonders im Ausland.  
Ein solches Fest könnte mit Hilfe von Vorschlägen aus der Bevölkerung gestaltet und u.U. 
live übertragen werden.  
 
Ich würde mich freuen, wenn mein Vorschlag zum Wohle aller derer, die sich einen 
friedlichen Jahresanfang wünschen, beachtet würde. Ich glaube, von diesen Menschen gibt 
es viele. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

2493 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0456/2024 
Freigabedatum 
 21.02.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung - Feuerwerk/Böller an Silvester, 
Aktenzeichen 01/24 B  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für 
die Bürgereingaben zum Thema „Feuerwerk/Böller an Silvester“ und schließt folgenden Be-
schluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer Ausweitung der Böllerverbotszone (Ver-
bot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließli-
cher Knallwirkung) für die kommenden Jahreswechsel auf verschiedene Bereiche des Kölner 
Stadtgebiets zu prüfen. 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 18.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Neben dem bundesweiten Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von 
Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen aus dem Sprengstoffgesetz, hat die Ver-
waltung für den Jahreswechsel 2023/24 eine Erweiterung von Verbotszonen umgesetzt. 
 
Nach der Beschlussfassung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales am 13.03.2023 wurde durch die Verwaltung eine entsprechende All-
gemeinverfügung zur Einrichtung einer Verbotszone für das Abbrennen von pyrotechnischen 
Gegenständen der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk) mit ausschließlicher Knallwirkung zu Silvester 
unter Beteiligung des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherungen und des Amtes für öf-
fentliche Ordnung erstellt und veröffentlicht. 
 
Die somit eingerichtete „Böllerverbotszone“ galt für den vergangenen Jahreswechsel für den 
linksrheinischen Bereich, innerhalb der Ringe (einschließlich der Ringe). 
Die Begründung für das Einrichten der Böllerverbotszone lag insbesondere in den negativen 
Begleiterscheinungen wie Lärm, einer erhöhten Belastung durch Feinstaub, vermehrten Ver-
letzungen sowie einem höheren Müllaufkommen, die mit dem Abbrennen von Böllern und Sil-
vesterknallern mit ausschließlicher Knallwirkung einhergehen. 
 
Die Möglichkeit einer Ausweitung auf andere Stadtgebiete wird durch die Verwaltung rechtlich 
geprüft. 
 
 
Anlagen

Anlage 3 - Bürgereingabe Silvester 3

1366 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Mittwoch, 3. Januar 2024 17:05 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 03.01.2024 
17:05:27 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Ausweitung des diesjährigen Böllerverbots für künftige Jahreswechsel.  
 
Für die Anwohner*innen der Innenstadt gab es dieses Silvester bereits ein Aufatmen. Da bin 
ich neidisch. Seit genau einer Woche knallt es rund um unser Haus täglich, zu allen 
möglichen Tages- und Nachtzeiten. Heute Nacht war es wieder besonders schlimm. Es gibt 
eine kleinen Hohlweg zwischen Bernkasteler Str. Und Kalscheurer Weg. Auch zu anderen 
Zeiten ein Treffpunkt für Jugendliche. Das ist zwar auch manchmal laut, aber ok. Die Kids 
müssen sich auch irgendwo treffen. Aber jetzt wird eben Geballert. 
 
Letztlich wäre wahrscheinlich ein bundesweites Verbot privater Böllerei sinnvoll. Aber 
vielleicht wäre ja auch schon damit was erreicht, wenn das Verbot in Köln ausgeweitet 
würde. Gibt es da Ansätze von Seiten der Stadtverwaltung oder der Politik? 
 
Herzlichen Gruß

Anlage 2 - Bürgereingabe Silvester 2

1458 Zeichen

Von:  
Gesendet: Dienstag, 2. Januar 2024 10:02 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Böllerverbot in Ehrenfeld zu Silvester 
 
   
Sehr geehrte Frau       ,  
   
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21.12.2023.  
Bitte nehmen Sie meinen Vorschlag als Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW für 
2024 auf.  
Sie lautet: Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit 
ausschließlicher Knallwirkung in  
Ehrenfeld zu verbieten. Damit wird die Feinstaubbelastung reduziert, die Tiere und Menschen 
von stundenlanger  
Lärmbelästigung und die Umwelt geschont. Zudem ist es nicht mehr zeitgemäß, da sich viele 
Menschen in Deutschland  
für ein generelles Böllerverbot aussprechen. Zitat: "Bei einer Umfrage des 
Meinungsforschungsinstituts YouGov zu Beginn  
des Jahres sprachen sich sogar noch mehr Menschen für ein generelles Böllerverbot aus. 
Demnach würden 61 Prozent der  
Deutschen ein Verbot von privatem Feuerwerk unterstützen."  
Als positives Beispiel nenne ich die Region Brüssel, die nur von ein von der Stadt 
organisiertes Feuerwerk an Silvester zulässt.  
Das wäre in Köln z.B. am Rhein auch möglich. Man kann ja insbesondere die Menschen, die 
bisher Böller gekauft haben,  
bitten, ein paar Euro für ein schönes, organisiertes Feuerwerk zu spenden.   
   
Ich wünsche Ihnen noch ein friedvolles neues Jahr.  
   
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

18.03.2024 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0456/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.03.2024
Erstellt
30.01.2024 13:55