0456/2024
Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung - Feuerwerk/Böller an Silvester, Aktenzeichen 01/24 B
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Anlage 1 - Bürgereingabe Silvester 1
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Montag, 1. Januar 2024 20:09 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 01.01.2024 20:08:45 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrter Herr Derichsweiler, als ich im Vorfeld zu Silvester auf den Plakaten der Stadt Köln von einer sogenannten Böllerverbotszone las, freute ich mich über diese Maßnahme. Die Stadtdirektorin Frau Blome begründete die Entscheidung so: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presseservice/silvester-202324-erstmals- grossflaechige-boellerverbotszone-koeln Allerdings betreffen die von Frau Blome genannten Argumente nicht nur die Bewohner von den Ringen bis zum Rhein. Auch viele andere Kölner Bürger waren in den letzten Jahren zu Silvester von Lärm, Feinstaub und Müll betroffen und haben sich beschwert. Laut DUH waren die Folgen der Silvesternacht auch diesmal wieder ernüchternd: https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-mit-boeller- bilanz-atemluft-beispielsweise-in-berlin-noch-giftiger-als-vergange/ Deshalb möchte ich anregen, dass zukünftig Böller oder Knaller INSGESAMT aus dem Kölner Stadtgebiet verschwinden! Köln sollte mutig sein und mit gutem Beispiel vorangehen, indem es seine Bürger und Tiere schützt! Es könnte bei privatem Feuerwerk zum Zwecke der Sichtbarkeit bleiben, ohne Lärm. Oder man könnte ein Fest mit Lichtern/ Laser o.ä. im Zentrum der Stadt organisieren, wie es bereits viele Städte tun, besonders im Ausland. Ein solches Fest könnte mit Hilfe von Vorschlägen aus der Bevölkerung gestaltet und u.U. live übertragen werden. Ich würde mich freuen, wenn mein Vorschlag zum Wohle aller derer, die sich einen friedlichen Jahresanfang wünschen, beachtet würde. Ich glaube, von diesen Menschen gibt es viele. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 0456/2024 Freigabedatum 21.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung - Feuerwerk/Böller an Silvester, Aktenzeichen 01/24 B Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für die Bürgereingaben zum Thema „Feuerwerk/Böller an Silvester“ und schließt folgenden Be- schluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer Ausweitung der Böllerverbotszone (Ver- bot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließli- cher Knallwirkung) für die kommenden Jahreswechsel auf verschiedene Bereiche des Kölner Stadtgebiets zu prüfen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 18.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Neben dem bundesweiten Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen aus dem Sprengstoffgesetz, hat die Ver- waltung für den Jahreswechsel 2023/24 eine Erweiterung von Verbotszonen umgesetzt. Nach der Beschlussfassung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 13.03.2023 wurde durch die Verwaltung eine entsprechende All- gemeinverfügung zur Einrichtung einer Verbotszone für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk) mit ausschließlicher Knallwirkung zu Silvester unter Beteiligung des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherungen und des Amtes für öf- fentliche Ordnung erstellt und veröffentlicht. Die somit eingerichtete „Böllerverbotszone“ galt für den vergangenen Jahreswechsel für den linksrheinischen Bereich, innerhalb der Ringe (einschließlich der Ringe). Die Begründung für das Einrichten der Böllerverbotszone lag insbesondere in den negativen Begleiterscheinungen wie Lärm, einer erhöhten Belastung durch Feinstaub, vermehrten Ver- letzungen sowie einem höheren Müllaufkommen, die mit dem Abbrennen von Böllern und Sil- vesterknallern mit ausschließlicher Knallwirkung einhergehen. Die Möglichkeit einer Ausweitung auf andere Stadtgebiete wird durch die Verwaltung rechtlich geprüft. Anlagen
Anlage 3 - Bürgereingabe Silvester 3
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Mittwoch, 3. Januar 2024 17:05 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 03.01.2024 17:05:27 an Sie geschickt Anliegen: Ausweitung des diesjährigen Böllerverbots für künftige Jahreswechsel. Für die Anwohner*innen der Innenstadt gab es dieses Silvester bereits ein Aufatmen. Da bin ich neidisch. Seit genau einer Woche knallt es rund um unser Haus täglich, zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten. Heute Nacht war es wieder besonders schlimm. Es gibt eine kleinen Hohlweg zwischen Bernkasteler Str. Und Kalscheurer Weg. Auch zu anderen Zeiten ein Treffpunkt für Jugendliche. Das ist zwar auch manchmal laut, aber ok. Die Kids müssen sich auch irgendwo treffen. Aber jetzt wird eben Geballert. Letztlich wäre wahrscheinlich ein bundesweites Verbot privater Böllerei sinnvoll. Aber vielleicht wäre ja auch schon damit was erreicht, wenn das Verbot in Köln ausgeweitet würde. Gibt es da Ansätze von Seiten der Stadtverwaltung oder der Politik? Herzlichen Gruß
Anlage 2 - Bürgereingabe Silvester 2
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Von: Gesendet: Dienstag, 2. Januar 2024 10:02 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Böllerverbot in Ehrenfeld zu Silvester Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21.12.2023. Bitte nehmen Sie meinen Vorschlag als Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW für 2024 auf. Sie lautet: Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung in Ehrenfeld zu verbieten. Damit wird die Feinstaubbelastung reduziert, die Tiere und Menschen von stundenlanger Lärmbelästigung und die Umwelt geschont. Zudem ist es nicht mehr zeitgemäß, da sich viele Menschen in Deutschland für ein generelles Böllerverbot aussprechen. Zitat: "Bei einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov zu Beginn des Jahres sprachen sich sogar noch mehr Menschen für ein generelles Böllerverbot aus. Demnach würden 61 Prozent der Deutschen ein Verbot von privatem Feuerwerk unterstützen." Als positives Beispiel nenne ich die Region Brüssel, die nur von ein von der Stadt organisiertes Feuerwerk an Silvester zulässt. Das wäre in Köln z.B. am Rhein auch möglich. Man kann ja insbesondere die Menschen, die bisher Böller gekauft haben, bitten, ein paar Euro für ein schönes, organisiertes Feuerwerk zu spenden. Ich wünsche Ihnen noch ein friedvolles neues Jahr. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0456/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.03.2024
- Erstellt
- 30.01.2024 13:55