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Einwohneranfrage des Herrn Rainer Kreke vom 12.10.2017 betr. Baulücke auf der Kalker Hauptstraße 88 in Köln-Kalk

Mitteilung BV 3348/2017 vom 02.11.2017

Stand: Am 07.12.2017 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Einwohneranfrage Kreke vom 12.10.2017

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    eaipe- 12/0 4 r Rainer Kreke Sitzung Wiersbergstr. 21 der \ Bezirksvertretung Kalk \ 51103 Köln am 07.12.2017, TOP 1.1 Köln, den 12.10.17 3348/2017 Einwohner Anfrage: Im Jahr 1990 hat die Stadt Köln ein Baulückenprogramm erlassen. Im Falle einer nicht einvernehmlichen Lösung wurde bis heute in 41 Fällen ein förmliches Baugebotsverfahren nach dem Baugesetzbuch eingeleitet. Nun die Frage: Es gibt seit mindestens zehn Jahren auf der Kalker Hauptstr. und zwar die Hausnummer 88 eine mit Brettern vernagelte Bauruine. Die Stadt benötigt so dringend neue Wohnungen. Was wird bzw. was ist im Fall des Gebäudes Kalker Hauptstr. 88 unternommen worden? Anders gefragt, wie lange müssen wir den Schandfleck noch ertragen und müssen auf neue Wohnungen, wenn es auch nur wenige werden, warten?

Beratungsverlauf

  1. 07.12.2017

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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