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Umsetzung der Maßnahmen zur Beschleunigung städtischer Bauprojekte und Vergabeprozesse

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0114/2017 vom 03.02.2017

Stand: Am 07.02.2017 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/112/1 Vorlagen-Nummer 03.02.2017 0114/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 07.02.2017 Umsetzung der Maßnahmen zur Beschleunigung städtischer Bauprojekte und Vergabeprozesse In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.11.2016 bat Frau Dresler-Graf um Infor- mation des Rechnungsprüfungsausschusses über die Modifizierung des städtischen Wertgrenzen- konzeptes und die Erhöhung der Wertgrenzen. Das städtische Wertgrenzenkonzept umfasst die Definition der Wertgrenzen für die Wahl der Vergabeart, nach welchen Vergaben auszuschreiben sind (beispielsweise öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung, Einzelvergabe). Diese Wertgrenzen werden auf Basis der gesteckten gesetzlichen Rahmen festgelegt. Zuletzt wurde das Wertgrenzenkonzept vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, als zuständigem Fachausschuss am 15.06.2015 modifiziert. Davon unabhängig besteht eine verwaltungsinterne Regelung, ab welchen Beträgen die Fach- dienststellen das Zentrale Vergabeamt einbinden müssen. Diese Regelung ist durch eine Entschei- dung des Stadtvorstandes am 21.06.2016 modifiziert worden. In der Mitteilung 2983/2016 (Ziffer I.3) wurde darüber berichtet, dass die Beträge in Bezug auf zwei Vergabearten (freihändige Vergaben, Angebotsbeiziehungen) erheblich angehoben wurden. Hierdurch wird den Fachdienststellen mehr Freiraum gewährt, Vergaben in eigener Zuständigkeit zu bearbeiten. gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf

  1. 07.02.2017

    Rechnungsprüfungsausschuss

    TOP 2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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