1854/2020
Eingabe nach § 24 GO - Förderung des Kaufs von Stoffwindeln/ Windelfreibekleidung Az: 93/19 B
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Beschlussvorlage Ausschuss
3388 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 1854/2020 Freigabedatum 23.06.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eingabe nach § 24 GO - Förderung des Kaufs von Stoffwindeln/ Windelfreibekleidung Az: 93/19 B Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden empfiehlt der Verwaltung nicht die Bezuschussung von Stoffwindeln. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 01.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Von einem Petenten wurde folgende Anfrage gestellt: Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, bereits mehrere Dutzend Landkreise, Städte und Gemeinden haben das Problem des Windelmülls erkannt und för- dern die Verwendung von Stoffwindeln mit bis zu 145 €. Leider ist das aber noch nicht flächende- ckend der Fall. Ein Kind, das 2,5 Jahre mit 5 Windeln am Tag gewickelt wird, braucht alleine 4.560 Windeln. So fallen in der Stadt Köln jährlich bis zu 22 Millionen Einwegwindeln an, was etwa 4000 Tonnen Restmüll ent- spricht. Nachhaltige Abfallwirtschaft heißt aber vor allem Abfallvermeidung. So wie das Windelprojekt „Clever wickeln wird belohnt“ (https://www.abfall-kreis-tuebingen.de/zeit-fuer-einen-windelwechsel/) in Tübin- gen engagiert sich die Abfallwirtschaft für die müllfreie Sauberkeitserziehung und hilft so, die unglaub- lichen Windel-Müllberge und unnötige Verbrennung von Windelmüll zu vermeiden. Daher rege ich an: * Die Stadt Köln orientiert sich am o.g. Windelprojekt „Clever wickeln wird belohnt“ und führt dies, inklusive einmaligem Stoffwindel-/Windelfreibekleidungszuschuss, auch in Köln ein. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Laut Recherche der Verwaltung werden in einigen kleineren Kommunen Stoffwindeln bezuschusst. Der Zuschuss liegt in der Regel bei 30 bis 40 Euro. So wird im Kreis Tübingen ein Zuschuss von 30 Euro gezahlt. Er wird aus Haushaltsmitteln finanziert, und es wird ein Höchstbetrag des Gesamtzu- schusses festgelegt. Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung, wenn die Bürgerinnen und Bürger Abfälle vermeiden. Es ist jedoch schwierig, jedes abfallbewusste Verhalten zu bezuschussen. Wenn Einwegwindeln verwendet werden, fällt mehr Abfall an. In der Regel reicht dann das Mindest- behältervolumen von 20 Litern pro Person und Woche nicht aus und es muss ein größerer Behälter bestellt werden. Durch den Einsatz von Stoffwindeln kann Behältervolumen eingespart werden. Dies bietet bereits einen finanziellen Anreiz. Der Verwaltungsaufwand für die Förderung von Stoffwindeln wäre relativ hoch und kann nicht aus Gebühren finanziert werden. Gleichzeitig müsste dann auch sonstiges abfallbewusstes Verhalten gefördert werden. Dies ist jedoch nicht durchführbar. Mit der AWB Köln GmbH wurde abgestimmt, dass der Einsatz von Stoffwindeln als weiterer Vor- 3 schlag zur Abfallvermeidung in das Informationsangebot für die Kölnerinnen und Kölner aufgenom- men wird. Die Verwaltung spricht sich daher gegen eine Bezuschussung von Stoffwindeln aus.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1854/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.06.2020
- Erstellt
- 17.06.2020 14:41