Satzung über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage Horster Straße - von Uhlandstraße bis Breukerstraße - gemäß § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 8 Abs. 3 der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS -) vom 30. Oktober 1992
03/0575 vom 24.11.2003
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03/0575
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