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2019/0174

Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab dem 01.01.2020

Magistratsvorlage 17.06.2019

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4328 Zeichen

Erhöhung um 2 Prozentpunkte = 2,712 Euro/Monat 
 NEU ab 01.01.2020 
Krippe Kindergarte
n ohne  
Freistellung 
des Landes 
Hessen 
Freistellung 
durch das 
Land 
Hessen 
Kindergarten Hort 
Modul 
A 
20 Stunden / 
Woche 
  138,31 €   0,00 €  
Modul 
B 
bis zu 30 Std. / 
Woche 
138,31 € 138,31 € 138,31 €   0,00 €  
Modul 
C 
bis zu 40 Std. / 
Woche 
184,41 € 184,41 € 138,31 € 46,10 €  
Modul 
D 
bis zu 50 Std. / 
Woche 
230,52 € 230,52 € 138,31 € 92,21 € 156,29 € * 
 Die Anhebung des Schulkindbetreuungsbetrages wird seitens des Schulamtes 
im Zeitraum Oktober/November für das kommende Schuljahr berechnet. Dies 
bedeutet, dass grundsätzlich die Anhebung des Betreuungsbetrages im 
Schulkind-/Hortbereich um ein halbes Jahr versetzt erhoben wird. 
 
 NEU ab 01.01.2021 
Krippe Kindergarte
n ohne  
Freistellung 
des Landes 
Hessen 
Freistellung 
durch das 
Land 
Hessen 
Kindergarten Hort 
Modul 
A 
20 Stunden / 
Woche 
  141,02 €   0,00 €  
Modul 
B 
bis zu 30 Std. / 
Woche 
141,02 € 141,02 € 141,02 €   0,00 €  
Modul 
C 
bis zu 40 Std. / 
Woche 
188,02 € 188,02 € 141,02 € 47,00 €  
Modul 
D 
bis zu 50 Std. / 
Woche 
235,03 € 235,03 € 141,02 € 94,01 € * 
 Die Anhebung des Schulkindbetreuungsbetrages wird seitens des Schulamtes 
im Zeitraum Oktober/November für das kommende Schuljahr berechnet. Dies 
bedeutet, dass grundsätzlich die Anhebung des Betreuungsbetrages im 
Schulkind-/Hortbereich um ein halbes Jahr versetzt erhoben wird.

Erhöhung um 2 Prozentpunkte = 2,712 Euro/Monat 
 NEU ab 01.01.2022 
Krippe Kindergarte
n ohne  
Freistellung 
des Landes 
Hessen 
Freistellung 
durch das 
Land 
Hessen 
Kindergarten Hort 
Modul 
A 
20 Stunden / 
Woche 
  143,74 €   0,00 €  
Modul 
B 
bis zu 30 Std. / 
Woche 
143,74 € 143,74 € 143,74 €   0,00 €  
Modul 
C 
bis zu 40 Std. / 
Woche 
191,65 € 191,65 € 143,74 € 47,91 €  
Modul 
D 
bis zu 50 Std. / 
Woche 
239,57 € 239,57 € 143,74 € 95,83 € * 
 Die Anhebung des Schulkindbetreuungsbetrages wird seitens des Schulamtes 
im Zeitraum Oktober/November für das kommende Schuljahr berechnet. Dies 
bedeutet, dass grundsätzlich die Anhebung des Betreuungsbetrages im 
Schulkind-/Hortbereich um ein halbes Jahr versetzt erhoben wird. 
 
 NEU ab 01.01.2023 
Krippe Kindergarte
n ohne  
Freistellung 
des Landes 
Hessen 
Freistellung 
durch das 
Land 
Hessen 
Kindergarten Hort 
Modul 
A 
20 Stunden / 
Woche 
  146,45 €   0,00 €  
Modul 
B 
bis zu 30 Std. / 
Woche 
146,45 € 146,45 € 146,45 €   0,00 €  
Modul 
C 
bis zu 40 Std. / 
Woche 
195,26 € 195,26 € 146,45 € 48,81 €  
Modul 
D 
bis zu 50 Std. / 
Woche 
244,08 € 244,08 € 146,45 € 97,63 € * 
 Die Anhebung des Schulkindbetreuungsbetrages wird seitens des Schulamtes 
im Zeitraum Oktober/November für das kommende Schuljahr berechnet. Dies 
bedeutet, dass grundsätzlich die Anhebung des Betreuungsbetrages im 
Schulkind-/Hortbereich um ein halbes Jahr versetzt erhoben wird.

Erhöhung um 2 Prozentpunkte = 2,712 Euro/Monat 
 NEU ab 01.01.2024 
Krippe Kindergarte
n ohne  
Freistellung 
des Landes 
Hessen 
Freistellung 
durch das 
Land 
Hessen 
Kindergarten Hort 
Modul 
A 
20 Stunden / 
Woche 
  149,16 €   0,00 €  
Modul 
B 
bis zu 30 Std. / 
Woche 
149,16 € 149,16 € 149,16 €   0,00 €  
Modul 
C 
bis zu 40 Std. / 
Woche 
198,88 € 198,88 € 149,16 € 49,72 €  
Modul 
D 
bis zu 50 Std. / 
Woche 
248,60 € 248,60 € 149,16 € 99,44 € * 
 Die Anhebung des Schulkindbetreuungsbetrages wird seitens des Schulamtes 
im Zeitraum Oktober/November für das kommende Schuljahr berechnet. Dies 
bedeutet, dass grundsätzlich die Anhebung des Betreuungsbetrages im 
Schulkind-/Hortbereich um ein halbes Jahr versetzt erhoben wird. 
 
 NEU ab 01.01.2025 
Krippe Kindergarte
n ohne  
Freistellung 
des Landes 
Hessen 
Freistellung 
durch das 
Land 
Hessen 
Kindergarten Hort 
Modul 
A 
20 Stunden / 
Woche 
  151,87 €   0,00 €  
Modul 
B 
bis zu 30 Std. / 
Woche 
151,87 € 151,87 € 151,87 €   0,00 €  
Modul 
C 
bis zu 40 Std. / 
Woche 
202,49 € 202,49 € 151,87 € 50,62 €  
Modul 
D 
bis zu 50 Std. / 
Woche 
253,12 € 253,12 € 151,87 € 101,25 € * 
 Die Anhebung des Schulkindbetreuungsbetrages wird seitens des Schulamtes 
im Zeitraum Oktober/November für das kommende Schuljahr berechnet. Dies 
bedeutet, dass grundsätzlich die Anhebung des Betreuungsbetrages im 
Schulkind-/Hortbereich um ein halbes Jahr versetzt erhoben wird.

anlage 6

242 Zeichen

Punkt 16: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab dem 
01.01.2020 
 (V-Nr. 2019/0174) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: SPD und Die Linke.

anlage 4

3493 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
26.06.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 20 
V 51 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0174 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
256 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle: 051-007-1200/1300/1400 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 3650/10/30/50 Sachkonto: 5090680 
 
Betreff: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab dem 
01.01.2020 
 
Vorlage vom: 17.06.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Anpassung der Betreuungsentgelte im Bereich Krippe (U3) und Kindergarten (Ü3) 
zum 1.1.2020 wird mit Blick auf die Inhalte des § 32 c Hessisches Kinder- und 
Jugendgesetzbuch (HKJGB) zugestimmt. Diese Regelung gilt für alle geförderten 
Betreuungseinrichtungen innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt (städtische, 
kirchliche und freie Träger).  
2. Die Entgelte für die Hortbetreuung werden den Entgelten der Schulkindbetreuung 
angeglichen und betragen ab dem 01.08.2019, 156,29 Euro. In den Folgejahren erfolgt 
die Anpassung der Hortentgelte entsprechend der Festsetzungen bei den Entgelten der 
Schulkindbetreuung.

- 3 - 
 
Anlagen: Anlage 3 Merkblatt über die Entgelte in städtischen Kindertag - ab 01.01.2020 
Anlage 2 Entgeltberechnung 2020 -2025 
Anlage 1 Merkblatt Ministerium 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 03.07.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.06.2019: 
Die Anpassung der Betreuungsentgelte (U3, Ü3, Hort) erfolgte bei der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt bisher jährlich zum 01. August in Höhe von jährlich 2 Euro (letzter Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2018). Auf Grundlage einer Landesvorgabe wird die 
Anpassung für den U3/Ü3-Bereich auf den 01.01. eines jeden Jahres verschoben. 
 
Die Hortentgelte werden weiterhin jährlich zum 01.08. neu festgesetzt. Sie betragen ab dem 
Schuljahr 2019/2020 156,29 Euro. Dies entspricht der Höhe der Betreuungsentgelte für die 
Schulkindbetreuung. Sie werden künftig analog der dortigen Entgeltberechnung jährlich 
angepasst.  
 
Für den Betreuungsbereich Ü3 / U3 ist zu beachten, dass ab dem 01.01.2020 der vom Land 
geförderte Freistellungsbetrag im Ü3-Bereich bei 138,31 Euro (plus 2,712 Euro) liegen wird. 
Hieran wird die Erhöhung der Betreuungsentgelte in den Bereichen U3 und Ü3 in Höhe von 
2,71 € pro Monat gekoppelt. In den Folgejahren erfolgt jeweils eine Erhöhung um je zwei 
Prozentpunkte (= 2,712 Euro, siehe Anlage), so dass von der bisherigen Erhöhung um jährlich 
2 Euro abgewichen wird.   
 
Die Berechnungen des Landes beziehen sich jeweils auf ein volles Kalender- und nicht auf das 
Kindergartenjahr (01.08.-31.7.). Auch die zur Berechnung der Landesförderung 
herangezogenen Kinderzahlen beziehen sich auf den jeweiligen Jahreswechsel, so dass es zur 
Einheitlichkeit beiträgt, die Entgelterhöhungen jeweils zum Jahresanfang vorzunehmen. 
 
Darmstadt, den 17.06.2019 
 
Dezernat IV     Dezernat V 
 
 
 
 
André Schellenberg    Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer    Stadträtin

2019/0174

3451 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.06.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0174 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1200/1300/1400 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3650/10/30/50  Sachkonto: 5090680 
 
Betreff: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab dem 
01.01.2020 
 
Vorlage vom: 17.06.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Anpassung der Betreuungsentgelte im Bereich Krippe (U3) und Kindergarten (Ü3) 
zum 1.1.2020 wird mit Blick auf  die Inhalte des  § 32 c Hessisches Kinder - und 
Jugendgesetzbuch (HKJGB) zugestimmt. Diese Regelung gilt für alle geförderten 
Betreuungseinrich tungen innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt (städtische, 
kirchliche und freie Träger).  
2. Die Entgelte für die Hortbetreuung werden den Entgelten der Schulkindbetreuung 
angeglichen und betragen ab dem 01.08.2019, 156,29 Euro. In den Folgejahren erfolgt 
die Anpassung der  Hortentgelt e entsprechend der Festsetzungen bei den Entgelten der 
Schulkindbetreuung.  
 
Anlagen: Anlage 3 Merkblatt über die Entgelte in städtischen Kindertag - ab 01.01.2020  
Anlage 2 Entgeltberechnung 2020 -2025 
Anlage 1 Merkblatt Ministerium

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.06.2019: 
Die Anpassung der Betreuungsentgelte (U3, Ü3, Hort) erfolgte bei der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt bisher jährlich zum 01. August in Höhe von jährlich 2 Euro (letzter Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2018). Auf Grundlage einer Landesvorgabe wird die 
Anpassung für den U3/Ü3-Bereich auf den 01.01. eines jeden Jahres verschoben. 
 
Die Hortentgelte werden weiterhin jährlich zum 01.08. neu festgesetzt. Sie betragen ab dem 
Schuljahr 2019/2020 156,29 Euro. Dies entspricht der Höhe der Betreuungsentgelte für die 
Schulkindbetreuung. Sie werden künftig analog der dortigen Entgeltberechnung jährlich 
angepasst.  
 
Für den Betreuungsbereich Ü3 / U3 ist zu beachten, dass ab dem 01.01.2020 der vom Land 
geförderte Freistellungsbetrag im Ü3-Bereich bei 138,31 Euro (plus 2,712 Euro) liegen wird. 
Hieran wird die Erhöhung der Betreuungsentgelte in den Bereichen U3 und Ü3 in Höhe von 
2,71 € pro Monat gekoppelt. In den Folgejahren erfolgt jeweils eine Erhöhung um je zwei 
Prozentpunkte (= 2,712 Euro, siehe Anlage), so dass von der bisherigen Erhöhung um jährlich 
2 Euro abgewichen wird.   
 
Die Berechnungen des Landes beziehen sich jeweils auf ein volles Kalender- und nicht auf das 
Kindergartenjahr (01.08.-31.7.). Auch die zur Berechnung der Landesförderung 
herangezogenen Kinderzahlen beziehen sich auf den jeweiligen Jahreswechsel, so dass es zur 
Einheitlichkeit beiträgt, die Entgelterhöhungen jeweils zum Jahresanfang vorzunehmen. 
 
Darmstadt, den 17.06.2019 
 
Dezernat IV     Dezernat V 
 
 
 
 
André Schellenberg    Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer    Stadträtin

anlage 3

2307 Zeichen

Anlage 1 zur Mag.Vorlage vom 25.04.2019

Hessisches Ministerium HESSEN
für Soziales und Integration
Stand: 30. August 2018

Beitragsreduzierung von Dreijährigen in Krippengruppen:

Was bedeutet:

„..jedes Kind...”?

Wie bei Kindern im Kindergarten, s. oben.

„.„.nach Vollendung seines dritten Lebensjahres ...“?

Analog zu Kindern im Kindergarten: Die Beitragsreduzierung muss spätestens
ab dem Kalendermonat erfolgen, der auf den Geburtstagsmonat des Kindes
folgt.

„...der vertraglich oder satzungsgemäß vereinbarte Teilnahme- oder Kosten-
beitrag für das vom Kind wahrgenommene Betreuungsangebot für jeden vol-
len Monat um ein Zwölftel des in Abs. 1 Satz 1 bestimmten Betrages reduziert
wird.“?

Maßgeblich für die Bestimmung der Reduzierung ist derjenige Beitrag, der
bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres vertraglich oder satzungsgemäß
für das gebuchte Angebot zu zahlen wäre.

Der Monatsbetrag, um den zu reduzieren ist, beträgt in den Jahren 2013 und
2019 135,60 Euro. Er erhöht sich in den Folgejahren analog der Dynamisie-
rung der Landeförderung um je zwei Prozentpunkte (2,712 Euro). Die Min-
destbeträge für die Reduzierung sind:

in den Jahren 2018 und 2019 135,60 Euro,

im Jahr 2020 138,31 Euro,
im Jahr 2021 141,02 Euro,
im Jahr 2022 143,74 Euro
im Jahr 2023 "146,45 Euro,
im Jahr 2024 149,16 Euro und
im Jahr 2025 151,87 Euro.

Wenn der vertragliche oder satzungsmäßige Beitrag unterhalb des Reduzie-
rungsbetrages liegt, darf kein Beitrag erhoben werden.

Teilnahme- oder Kostenbeiträge vs. Sachentgelte:
Nicht vom Erfordernis der Beitragsfreistellung erfasst sind solche Entgelte, die
der Deckung von Kosten außerhalb der pädagogischen Betreuung dienen, wie
z.B. ein Mittagessensentgelt zur Deckung der mit der Herstellung und der Be-
reitstellung des Mittagessens verbundenen Kosten oder eine Kostenpau-
schale für Bastelmaterial. Diese können unabhängig von der Beitragsfreistel-
lung erhoben werden.

Entgelte, mit denen nur oder auch Kosten für Fachkräfte gemäß $ 25b HKIGB
gedeckt werden sind dagegen nicht als Sachentgelte zu betrachten. Solche
Entgelte, wie z.B. eine erhöhte Betreuungspauschale für die Zeit des Mitta-
gessens, dürfen im Rahmen der Landesförderung der Beitragsfreistellung
nicht unbeschränkt erhoben werden, sondern sind als Bestandteil des Kosten-

43/58

anlage 5

432 Zeichen

Punkt 4: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab dem 
01.01.2020 
 (V-Nr. 2019/0174) 
 
 Stadträtin Akdeniz teilt mit, dass es bei der Anlage 2 „Erhöhung um 2 
Prozentpunkte = 2,712 Euro/Std.“ heißen muss: 2,712 Euro/Monat; dies gilt 
auch auf allen anderen Seiten. 
 
 Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: Fraktionen SPD und Die Linke.

anlage 1

3254 Zeichen

Anlage 3 zur Mag.Vorlage vom 25.04.2019 
 
Jugendamt  
Frankfurter Straße 71 
64293 Darmstadt 
Telefon:  06151 13 -3782  
Telefax: 06151 13-4412 
Sprechzeiten nach Vereinbarung 
Besuchen Sie  uns auch im Internet:  
www.darmstadt.de 
E-Mail: jugendamt@darmstadt.de 
 
 
 
 
 
 
      
Jugendamt Frankfurter Straße 71 
Abt. Kinderbetreuung 64293 Darmstadt    
Merkblatt über die Entgelte  
in städtischen Kindertagesstätten 
51_429 -01/20  
Der Magistrat 
 
 
 
 
gültig ab 01.01.2020 
 
Nachfolgend unterrichten wir Sie über die zur Zeit gültige Beitragsregelung für den Besuch von 
städtischen Kindertagesstätten sowie die Vergünstig ungsregelung für Familien/Haushalte mit  
geringem Einkommen sowie derer mit zwei oder mehr K indern: 
 
 NEU ab 01.01.2020 
Krippe Kindergarten 
ohne  
Freistellung 
des Landes 
Hessen 
Freistellung 
durch das 
Land Hessen 
Kindergarten Hort 
Modul 
A 
20 Stunden / 
Woche 
  138,31 €   0,00 €  
Modul 
B 
bis zu 30 Std. / 
Woche 
138,31 € 138,31 € 138,31 €   0,00 €  
Modul 
C 
bis zu 40 Std. / 
Woche 
184,41 € 184,41 € 138,31 € 46,10 €  
Modul 
D 
bis zu 50 Std. / 
Woche 
230,52 € 230,52 € 138,31 € 92,21 € 156,29 €  
 
Kinder, die nach 12 Uhr in der Betreuung sind, müss en am Mittagsessen teilnehmen. 
 
Für Kindergartenkinder  wird zusätzlich Essensgeld in Höhe von derzeit 
 
2,50 Euro pro Essen  
erhoben. 
 
Für Kinderkrippen  liegt der zusätzliche Beitrag für die Teilnahme an  der Mittagessensversorgung 
bei 
40,00 Euro monatlich 
 
 und für Pflegeartikel bei  
 
28,00 Euro monatlich 
 
Für Hortkinder  liegt der zusätzliche Beitrag für die Teilnahme an  der Mittagessensversorgung bei  
 
50,00 Euro monatlich.

2 
 
Die Entgelte für den Besuch unserer Einrichtungen s owie die Essensgelder/Pflegeartikel sind im 
Wege des Bankeinzugsverfahrens zu entrichten. Sollt en Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt 
haben, so wollen Sie dies bitte alsbald veranlassen . Entsprechende Formulare sind in den Kinder- 
tagesstätten erhältlich. 
 
 
Bei Neuaufnahmen ist grundsätzlich immer ein SEPA-L astschriftmandat zu erteilen. 
 
Für Familien bzw. Haushalte mit geringem Einkommen oder mit mehr als einem Kind, welche Krip- 
pen/Krabbelstuben, Kindergärten und Horte/ Grundsch ulen besuchen, werden unter bestimmten  
Voraussetzungen Freistellungs- oder Ermäßigungsmögl ichkeiten eingeräumt. 
Diese betreffen ausschließlich die Beiträge für den  Besuch der Einrichtungen, nicht aber die Es- 
sensgelder oder Verpflegungskosten. 
 
Beziehern von Leistungen nach dem Zweiten Sozialges etzbuch (SGB II), Asylbewerberleistungsge- 
setz, Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII), Wohngeld gesetz und Kinderzuschlag können auf Antrag, 
beim Jobcenter-Darmstadt oder dem Sozialamt der Wis senschaftsstadt Darmstadt, zum Teil von 
den Essensgeldern oder Verpflegungskosten freigeste llt werden. 
 
Die Anträge auf Freistellung bzw. Ermäßigung des Ko stenbeitrages für die Betreuung eines Kindes 
können unter bestimmten Voraussetzungen in den jewe iligen Kindertagesstätten oder beim Ju- 
gendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt gestellt w erden.  
 
Die Zahlung von Verpflegungskosten, Teegeld oder äh nlichem bleibt von der Zahlung unbeeinflusst. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand: 01/2020

anlage 7

219 Zeichen

Punkt 11: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab dem 
01.01.2020 
 (V-Nr. 2019/0174) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: SPD, Die Linke. und Stadtv. Sigmund (fraktionslos)

Beratungsverlauf (4)

TOP 256
TOP 11
TOP 4
TOP 16

Orte (1)

  • Frankfurter Straße 71

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0174
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.06.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00