2019/0174
Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab dem 01.01.2020
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Erhöhung um 2 Prozentpunkte = 2,712 Euro/Monat NEU ab 01.01.2020 Krippe Kindergarte n ohne Freistellung des Landes Hessen Freistellung durch das Land Hessen Kindergarten Hort Modul A 20 Stunden / Woche 138,31 € 0,00 € Modul B bis zu 30 Std. / Woche 138,31 € 138,31 € 138,31 € 0,00 € Modul C bis zu 40 Std. / Woche 184,41 € 184,41 € 138,31 € 46,10 € Modul D bis zu 50 Std. / Woche 230,52 € 230,52 € 138,31 € 92,21 € 156,29 € * Die Anhebung des Schulkindbetreuungsbetrages wird seitens des Schulamtes im Zeitraum Oktober/November für das kommende Schuljahr berechnet. Dies bedeutet, dass grundsätzlich die Anhebung des Betreuungsbetrages im Schulkind-/Hortbereich um ein halbes Jahr versetzt erhoben wird. NEU ab 01.01.2021 Krippe Kindergarte n ohne Freistellung des Landes Hessen Freistellung durch das Land Hessen Kindergarten Hort Modul A 20 Stunden / Woche 141,02 € 0,00 € Modul B bis zu 30 Std. / Woche 141,02 € 141,02 € 141,02 € 0,00 € Modul C bis zu 40 Std. / Woche 188,02 € 188,02 € 141,02 € 47,00 € Modul D bis zu 50 Std. / Woche 235,03 € 235,03 € 141,02 € 94,01 € * Die Anhebung des Schulkindbetreuungsbetrages wird seitens des Schulamtes im Zeitraum Oktober/November für das kommende Schuljahr berechnet. Dies bedeutet, dass grundsätzlich die Anhebung des Betreuungsbetrages im Schulkind-/Hortbereich um ein halbes Jahr versetzt erhoben wird. Erhöhung um 2 Prozentpunkte = 2,712 Euro/Monat NEU ab 01.01.2022 Krippe Kindergarte n ohne Freistellung des Landes Hessen Freistellung durch das Land Hessen Kindergarten Hort Modul A 20 Stunden / Woche 143,74 € 0,00 € Modul B bis zu 30 Std. / Woche 143,74 € 143,74 € 143,74 € 0,00 € Modul C bis zu 40 Std. / Woche 191,65 € 191,65 € 143,74 € 47,91 € Modul D bis zu 50 Std. / Woche 239,57 € 239,57 € 143,74 € 95,83 € * Die Anhebung des Schulkindbetreuungsbetrages wird seitens des Schulamtes im Zeitraum Oktober/November für das kommende Schuljahr berechnet. Dies bedeutet, dass grundsätzlich die Anhebung des Betreuungsbetrages im Schulkind-/Hortbereich um ein halbes Jahr versetzt erhoben wird. NEU ab 01.01.2023 Krippe Kindergarte n ohne Freistellung des Landes Hessen Freistellung durch das Land Hessen Kindergarten Hort Modul A 20 Stunden / Woche 146,45 € 0,00 € Modul B bis zu 30 Std. / Woche 146,45 € 146,45 € 146,45 € 0,00 € Modul C bis zu 40 Std. / Woche 195,26 € 195,26 € 146,45 € 48,81 € Modul D bis zu 50 Std. / Woche 244,08 € 244,08 € 146,45 € 97,63 € * Die Anhebung des Schulkindbetreuungsbetrages wird seitens des Schulamtes im Zeitraum Oktober/November für das kommende Schuljahr berechnet. Dies bedeutet, dass grundsätzlich die Anhebung des Betreuungsbetrages im Schulkind-/Hortbereich um ein halbes Jahr versetzt erhoben wird. Erhöhung um 2 Prozentpunkte = 2,712 Euro/Monat NEU ab 01.01.2024 Krippe Kindergarte n ohne Freistellung des Landes Hessen Freistellung durch das Land Hessen Kindergarten Hort Modul A 20 Stunden / Woche 149,16 € 0,00 € Modul B bis zu 30 Std. / Woche 149,16 € 149,16 € 149,16 € 0,00 € Modul C bis zu 40 Std. / Woche 198,88 € 198,88 € 149,16 € 49,72 € Modul D bis zu 50 Std. / Woche 248,60 € 248,60 € 149,16 € 99,44 € * Die Anhebung des Schulkindbetreuungsbetrages wird seitens des Schulamtes im Zeitraum Oktober/November für das kommende Schuljahr berechnet. Dies bedeutet, dass grundsätzlich die Anhebung des Betreuungsbetrages im Schulkind-/Hortbereich um ein halbes Jahr versetzt erhoben wird. NEU ab 01.01.2025 Krippe Kindergarte n ohne Freistellung des Landes Hessen Freistellung durch das Land Hessen Kindergarten Hort Modul A 20 Stunden / Woche 151,87 € 0,00 € Modul B bis zu 30 Std. / Woche 151,87 € 151,87 € 151,87 € 0,00 € Modul C bis zu 40 Std. / Woche 202,49 € 202,49 € 151,87 € 50,62 € Modul D bis zu 50 Std. / Woche 253,12 € 253,12 € 151,87 € 101,25 € * Die Anhebung des Schulkindbetreuungsbetrages wird seitens des Schulamtes im Zeitraum Oktober/November für das kommende Schuljahr berechnet. Dies bedeutet, dass grundsätzlich die Anhebung des Betreuungsbetrages im Schulkind-/Hortbereich um ein halbes Jahr versetzt erhoben wird.
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Punkt 16: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab dem 01.01.2020 (V-Nr. 2019/0174) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD und Die Linke.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
26.06.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 20
V 51
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0174
Magistratsbeschluss-Nr.
256
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1200/1300/1400 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650/10/30/50 Sachkonto: 5090680
Betreff: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab dem
01.01.2020
Vorlage vom: 17.06.2019
Beschlussvorschlag:
1. Der Anpassung der Betreuungsentgelte im Bereich Krippe (U3) und Kindergarten (Ü3)
zum 1.1.2020 wird mit Blick auf die Inhalte des § 32 c Hessisches Kinder- und
Jugendgesetzbuch (HKJGB) zugestimmt. Diese Regelung gilt für alle geförderten
Betreuungseinrichtungen innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt (städtische,
kirchliche und freie Träger).
2. Die Entgelte für die Hortbetreuung werden den Entgelten der Schulkindbetreuung
angeglichen und betragen ab dem 01.08.2019, 156,29 Euro. In den Folgejahren erfolgt
die Anpassung der Hortentgelte entsprechend der Festsetzungen bei den Entgelten der
Schulkindbetreuung.
- 3 -
Anlagen: Anlage 3 Merkblatt über die Entgelte in städtischen Kindertag - ab 01.01.2020
Anlage 2 Entgeltberechnung 2020 -2025
Anlage 1 Merkblatt Ministerium
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 03.07.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.06.2019:
Die Anpassung der Betreuungsentgelte (U3, Ü3, Hort) erfolgte bei der Wissenschaftsstadt
Darmstadt bisher jährlich zum 01. August in Höhe von jährlich 2 Euro (letzter Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2018). Auf Grundlage einer Landesvorgabe wird die
Anpassung für den U3/Ü3-Bereich auf den 01.01. eines jeden Jahres verschoben.
Die Hortentgelte werden weiterhin jährlich zum 01.08. neu festgesetzt. Sie betragen ab dem
Schuljahr 2019/2020 156,29 Euro. Dies entspricht der Höhe der Betreuungsentgelte für die
Schulkindbetreuung. Sie werden künftig analog der dortigen Entgeltberechnung jährlich
angepasst.
Für den Betreuungsbereich Ü3 / U3 ist zu beachten, dass ab dem 01.01.2020 der vom Land
geförderte Freistellungsbetrag im Ü3-Bereich bei 138,31 Euro (plus 2,712 Euro) liegen wird.
Hieran wird die Erhöhung der Betreuungsentgelte in den Bereichen U3 und Ü3 in Höhe von
2,71 € pro Monat gekoppelt. In den Folgejahren erfolgt jeweils eine Erhöhung um je zwei
Prozentpunkte (= 2,712 Euro, siehe Anlage), so dass von der bisherigen Erhöhung um jährlich
2 Euro abgewichen wird.
Die Berechnungen des Landes beziehen sich jeweils auf ein volles Kalender- und nicht auf das
Kindergartenjahr (01.08.-31.7.). Auch die zur Berechnung der Landesförderung
herangezogenen Kinderzahlen beziehen sich auf den jeweiligen Jahreswechsel, so dass es zur
Einheitlichkeit beiträgt, die Entgelterhöhungen jeweils zum Jahresanfang vorzunehmen.
Darmstadt, den 17.06.2019
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
2019/0174
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.06.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0174
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1200/1300/1400 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650/10/30/50 Sachkonto: 5090680
Betreff: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab dem
01.01.2020
Vorlage vom: 17.06.2019
Beschlussvorschlag :
1. Der Anpassung der Betreuungsentgelte im Bereich Krippe (U3) und Kindergarten (Ü3)
zum 1.1.2020 wird mit Blick auf die Inhalte des § 32 c Hessisches Kinder - und
Jugendgesetzbuch (HKJGB) zugestimmt. Diese Regelung gilt für alle geförderten
Betreuungseinrich tungen innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt (städtische,
kirchliche und freie Träger).
2. Die Entgelte für die Hortbetreuung werden den Entgelten der Schulkindbetreuung
angeglichen und betragen ab dem 01.08.2019, 156,29 Euro. In den Folgejahren erfolgt
die Anpassung der Hortentgelt e entsprechend der Festsetzungen bei den Entgelten der
Schulkindbetreuung.
Anlagen: Anlage 3 Merkblatt über die Entgelte in städtischen Kindertag - ab 01.01.2020
Anlage 2 Entgeltberechnung 2020 -2025
Anlage 1 Merkblatt Ministerium
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.06.2019:
Die Anpassung der Betreuungsentgelte (U3, Ü3, Hort) erfolgte bei der Wissenschaftsstadt
Darmstadt bisher jährlich zum 01. August in Höhe von jährlich 2 Euro (letzter Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2018). Auf Grundlage einer Landesvorgabe wird die
Anpassung für den U3/Ü3-Bereich auf den 01.01. eines jeden Jahres verschoben.
Die Hortentgelte werden weiterhin jährlich zum 01.08. neu festgesetzt. Sie betragen ab dem
Schuljahr 2019/2020 156,29 Euro. Dies entspricht der Höhe der Betreuungsentgelte für die
Schulkindbetreuung. Sie werden künftig analog der dortigen Entgeltberechnung jährlich
angepasst.
Für den Betreuungsbereich Ü3 / U3 ist zu beachten, dass ab dem 01.01.2020 der vom Land
geförderte Freistellungsbetrag im Ü3-Bereich bei 138,31 Euro (plus 2,712 Euro) liegen wird.
Hieran wird die Erhöhung der Betreuungsentgelte in den Bereichen U3 und Ü3 in Höhe von
2,71 € pro Monat gekoppelt. In den Folgejahren erfolgt jeweils eine Erhöhung um je zwei
Prozentpunkte (= 2,712 Euro, siehe Anlage), so dass von der bisherigen Erhöhung um jährlich
2 Euro abgewichen wird.
Die Berechnungen des Landes beziehen sich jeweils auf ein volles Kalender- und nicht auf das
Kindergartenjahr (01.08.-31.7.). Auch die zur Berechnung der Landesförderung
herangezogenen Kinderzahlen beziehen sich auf den jeweiligen Jahreswechsel, so dass es zur
Einheitlichkeit beiträgt, die Entgelterhöhungen jeweils zum Jahresanfang vorzunehmen.
Darmstadt, den 17.06.2019
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
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Anlage 1 zur Mag.Vorlage vom 25.04.2019 Hessisches Ministerium HESSEN für Soziales und Integration Stand: 30. August 2018 Beitragsreduzierung von Dreijährigen in Krippengruppen: Was bedeutet: „..jedes Kind...”? Wie bei Kindern im Kindergarten, s. oben. „.„.nach Vollendung seines dritten Lebensjahres ...“? Analog zu Kindern im Kindergarten: Die Beitragsreduzierung muss spätestens ab dem Kalendermonat erfolgen, der auf den Geburtstagsmonat des Kindes folgt. „...der vertraglich oder satzungsgemäß vereinbarte Teilnahme- oder Kosten- beitrag für das vom Kind wahrgenommene Betreuungsangebot für jeden vol- len Monat um ein Zwölftel des in Abs. 1 Satz 1 bestimmten Betrages reduziert wird.“? Maßgeblich für die Bestimmung der Reduzierung ist derjenige Beitrag, der bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres vertraglich oder satzungsgemäß für das gebuchte Angebot zu zahlen wäre. Der Monatsbetrag, um den zu reduzieren ist, beträgt in den Jahren 2013 und 2019 135,60 Euro. Er erhöht sich in den Folgejahren analog der Dynamisie- rung der Landeförderung um je zwei Prozentpunkte (2,712 Euro). Die Min- destbeträge für die Reduzierung sind: in den Jahren 2018 und 2019 135,60 Euro, im Jahr 2020 138,31 Euro, im Jahr 2021 141,02 Euro, im Jahr 2022 143,74 Euro im Jahr 2023 "146,45 Euro, im Jahr 2024 149,16 Euro und im Jahr 2025 151,87 Euro. Wenn der vertragliche oder satzungsmäßige Beitrag unterhalb des Reduzie- rungsbetrages liegt, darf kein Beitrag erhoben werden. Teilnahme- oder Kostenbeiträge vs. Sachentgelte: Nicht vom Erfordernis der Beitragsfreistellung erfasst sind solche Entgelte, die der Deckung von Kosten außerhalb der pädagogischen Betreuung dienen, wie z.B. ein Mittagessensentgelt zur Deckung der mit der Herstellung und der Be- reitstellung des Mittagessens verbundenen Kosten oder eine Kostenpau- schale für Bastelmaterial. Diese können unabhängig von der Beitragsfreistel- lung erhoben werden. Entgelte, mit denen nur oder auch Kosten für Fachkräfte gemäß $ 25b HKIGB gedeckt werden sind dagegen nicht als Sachentgelte zu betrachten. Solche Entgelte, wie z.B. eine erhöhte Betreuungspauschale für die Zeit des Mitta- gessens, dürfen im Rahmen der Landesförderung der Beitragsfreistellung nicht unbeschränkt erhoben werden, sondern sind als Bestandteil des Kosten- 43/58
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Punkt 4: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab dem 01.01.2020 (V-Nr. 2019/0174) Stadträtin Akdeniz teilt mit, dass es bei der Anlage 2 „Erhöhung um 2 Prozentpunkte = 2,712 Euro/Std.“ heißen muss: 2,712 Euro/Monat; dies gilt auch auf allen anderen Seiten. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen SPD und Die Linke.
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Anlage 3 zur Mag.Vorlage vom 25.04.2019
Jugendamt
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 13 -3782
Telefax: 06151 13-4412
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Besuchen Sie uns auch im Internet:
www.darmstadt.de
E-Mail: jugendamt@darmstadt.de
Jugendamt Frankfurter Straße 71
Abt. Kinderbetreuung 64293 Darmstadt
Merkblatt über die Entgelte
in städtischen Kindertagesstätten
51_429 -01/20
Der Magistrat
gültig ab 01.01.2020
Nachfolgend unterrichten wir Sie über die zur Zeit gültige Beitragsregelung für den Besuch von
städtischen Kindertagesstätten sowie die Vergünstig ungsregelung für Familien/Haushalte mit
geringem Einkommen sowie derer mit zwei oder mehr K indern:
NEU ab 01.01.2020
Krippe Kindergarten
ohne
Freistellung
des Landes
Hessen
Freistellung
durch das
Land Hessen
Kindergarten Hort
Modul
A
20 Stunden /
Woche
138,31 € 0,00 €
Modul
B
bis zu 30 Std. /
Woche
138,31 € 138,31 € 138,31 € 0,00 €
Modul
C
bis zu 40 Std. /
Woche
184,41 € 184,41 € 138,31 € 46,10 €
Modul
D
bis zu 50 Std. /
Woche
230,52 € 230,52 € 138,31 € 92,21 € 156,29 €
Kinder, die nach 12 Uhr in der Betreuung sind, müss en am Mittagsessen teilnehmen.
Für Kindergartenkinder wird zusätzlich Essensgeld in Höhe von derzeit
2,50 Euro pro Essen
erhoben.
Für Kinderkrippen liegt der zusätzliche Beitrag für die Teilnahme an der Mittagessensversorgung
bei
40,00 Euro monatlich
und für Pflegeartikel bei
28,00 Euro monatlich
Für Hortkinder liegt der zusätzliche Beitrag für die Teilnahme an der Mittagessensversorgung bei
50,00 Euro monatlich.
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Die Entgelte für den Besuch unserer Einrichtungen s owie die Essensgelder/Pflegeartikel sind im
Wege des Bankeinzugsverfahrens zu entrichten. Sollt en Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt
haben, so wollen Sie dies bitte alsbald veranlassen . Entsprechende Formulare sind in den Kinder-
tagesstätten erhältlich.
Bei Neuaufnahmen ist grundsätzlich immer ein SEPA-L astschriftmandat zu erteilen.
Für Familien bzw. Haushalte mit geringem Einkommen oder mit mehr als einem Kind, welche Krip-
pen/Krabbelstuben, Kindergärten und Horte/ Grundsch ulen besuchen, werden unter bestimmten
Voraussetzungen Freistellungs- oder Ermäßigungsmögl ichkeiten eingeräumt.
Diese betreffen ausschließlich die Beiträge für den Besuch der Einrichtungen, nicht aber die Es-
sensgelder oder Verpflegungskosten.
Beziehern von Leistungen nach dem Zweiten Sozialges etzbuch (SGB II), Asylbewerberleistungsge-
setz, Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII), Wohngeld gesetz und Kinderzuschlag können auf Antrag,
beim Jobcenter-Darmstadt oder dem Sozialamt der Wis senschaftsstadt Darmstadt, zum Teil von
den Essensgeldern oder Verpflegungskosten freigeste llt werden.
Die Anträge auf Freistellung bzw. Ermäßigung des Ko stenbeitrages für die Betreuung eines Kindes
können unter bestimmten Voraussetzungen in den jewe iligen Kindertagesstätten oder beim Ju-
gendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt gestellt w erden.
Die Zahlung von Verpflegungskosten, Teegeld oder äh nlichem bleibt von der Zahlung unbeeinflusst.
Stand: 01/2020
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Punkt 11: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab dem 01.01.2020 (V-Nr. 2019/0174) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD, Die Linke. und Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Frankfurter Straße 71
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0174
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.06.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00