2012/0225
EDW - Überarbeitete Konzeption der Werkstatt für berufliche Rehabilitation Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
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2012/0225
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 03.07.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0225 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: Kostenstelle: Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: EDW - Überarbeitete Konzeption der Werkstatt für berufliche Rehabilitation Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen Vorlage vom: 27.06.2012 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des EDW vom 30. Mai 2012, bezüglich der Vorlage vom 30. Mai 2012 (EDW Vorlage 04/2012), zur Kenntnis und leitet die Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme weiter. Anlagen: EDW BK-Vorlage 04-2012 Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage Nr. 2012 / 0225 vom 27. Juni 2012 Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des EDW vom 30. Mai 2012, bezüglich der Vorlage vom 30. Mai 2012 (EDW Vorlage 04/2012), zur Kenntnis und leitet die Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme weiter. Darmstadt, 27. Juni 2012 Dezernat V Barbara Akdeniz Stadträtin
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Seite 1 K o n z e p t i o n Stand 23.03.2011 „Darmstädter Werkstatt für berufliche Rehabilitation” 1. Leistungserbringer Die „Darmstädter Werkstatt für berufliche Rehabilitation“ ist eine Zweigstelle des Ei- genbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen (EDW) und hat ihren Sitz im Heimstättenweg 99 in 64295 Darmstadt. Gegründet wurde die Werkstatt 1981 in Darmstadt-Wixhausen. 1991 zog die Reha-Werkstatt in die frei gewordenen Räumlichkeiten der Darmstädter Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung um, für die ein größeres Gebäude nahe dem Darmstädter Messplatz errichtet worden war. 2. Leitbild Getragen von der Überzeugung, dass alle Menschen die gleichen Rechte zur Entfal- tung ihrer Persönlichkeit haben, wollen wir unsere Aufgaben im Interesse der Men- schen mit Behinderung erfüllen. Wir sind eine nicht konfessionsgebundene Einrichtung und verfolgen einen ganzheitli- chen Ansatz, der von Respekt, Toleranz und Echtheit im Umgang mit Menschen ge- prägt ist. Als Stätten der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung für Menschen mit Be- hinderung, helfen wir mit unserem Engagement bei der Teilhabe am Arbeitsleben und geben Hilfe bei der Bewältigung des Lebensalltages. Das integrative Konzept vom Zusammenspiel der Werkstätten mit den Arbeitsberei- chen, den Berufsbildungsbereichen, der Fördergruppe, der Tagesförderstätte und den Wohneinrichtungen zeichnet uns aus und soll zum Vorteil der Menschen ausgebaut werden. Unsere bewährten Lebens- und Arbeitsbedingungen entwickeln wir in diesem Sinne weiter. Wir wollen den von uns begleiteten Menschen ein selbstbestimmtes und eigenverant- wortlich geführtes Leben ermöglichen. Auf der Grundlage ihrer spezifischen Bedürfnisse und Wünsche zur individuellen Le- bensgestaltung orientieren wir uns an den jeweils vorhandenen Kompetenzen und schaffen die Möglichkeiten zu deren Weiterentwicklung. Diese Leitgedanken wollen wir mit kompetentem und engagiertem Personal, das an Neuem interessiert ist, verwirklichen. Seite 2 Auf der Basis unseres zertifizierten Qualitätsmanagementsystems bieten wir ein hohes Maß an Betreuungsqualität für alle unsere Kunden und schaffen die Voraussetzung für eine kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Qualitätsstandards. Wir sind ein wichtiges Bindeglied im Netz der Versorgung der Menschen mit Behinde- rungen in der Region Darmstadt und bauen unsere Kompetenz ständig weiter aus. Auch in den Zeiten des gesellschaftlichen Wandels, die das Gesundheits- und Sozial- wesen vor bislang nicht gekannte Herausforderungen stellen, halten wir das hohe Ni- veau unserer Leistungen und verfolgen unsere Visionen mit Blick für das Machbare im Dienste der Menschen mit Behinderungen. Arbeit ist wesentliche Voraussetzung gesellschaftlichen Lebens. Sie ist für viele psy- chisch behinderte Menschen notwendig und sinnvoll und erzielt positive Effekte auf den Genesungsprozess. Ihr Wert ist ein wichtiges Element zur Persönlichkeitsstabili- sierung. Die berufliche Rehabilitation psychisch behinderter Menschen ist ein schwieriger Pro- zess, der sich auf verschiedenen Stufen einer therapeutischen Kette vollzieht. Therapieelemente, die in der stationären klinischen Rehabilitation begonnen wurden, erhalten bei der anschließenden teilstationären Betreuung eine noch stärkere, realisti- schere und auf praktische Lebensvollzüge gerichtete Bedeutung. Dabei kommt der Werkstatt für psychisch behinderte Menschen eine wichtige komplementäre Rolle zu, die ganz unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten dieser Menschen gerecht werden muss. Die anzustrebende berufliche und soziale Wiedereingliederung von Menschen mit psy- chischer Behinderung erfordert integrative Bildungssysteme, die den Einsatz inklusi- ver pädagogischer Maßnahmen erfordern im Sinne des Übereinkommens der Verein- ten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinde- rungen. 3. Personenkreis Aufgenommen werden erwachsene Menschen mit psychischer Behinderung nach Be- endigung der Vollzeitschulpflicht bis zum Ende des Berufsalters. Menschen mit Dop- peldiagnose, d.h. einer gleichzeitigen psychischen Behinderung und Suchterkrankung, sowie im Einzelfall Menschen mit einer ausschließlich vorliegenden Suchterkrankung, können ebenfalls in die Werkstatt aufgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass über ein Drittel der Klienten in psychiatrischen Einrich- tungen neben der primär diagnostizierten Psychose auch ein Suchtproblem hat. Durch die Aufnahme der psychiatrisch betreuungs- und rehabilitationsbedürftigen Menschen mit der Komorbidität Psychose und Sucht wird die Werkstatt dem Betreu- ungs- und Förderbedarf auch dieses anwachsenden Personenkreises gerecht. Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer psychischen Behinderung und/ oder einer Suchterkrankung haben in besonderer Weise Probleme im Bereich der sozialen Kom- petenzen, vor allem hinsichtlich der Wahrnehmungs-, Urteils- und Kommunikationsfä- Seite 3 higkeit mit entsprechenden Auswirkungen auf das Verhalten und auf die Arbeitssitua- tion. Erforderlich ist daher stets ein hohes Maß an vertrauensbildender Beziehungsar- beit sowie Unterstützung bei der Reflexion des Verhaltens insbesondere in Gruppensi- tuationen. Grundlegende Voraussetzung für eine Aufnahme von Menschen mit einer Suchtprob- lematik ist die Anerkennung der für den Werkstattbereich geltenden Regeln, die ein generelles Alkohol- und Drogenverbot vorsehen, sowie der bewusste Umgang mit Abstinenz und Rückfall. Um die Zusammenarbeit auch bei Wiederaufleben der Suchtproblematik zu ermögli- chen, regelt eine Verfahrensanweisung detailliert die Vorgehensweise bei Alkohol- und anderem Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz. Sie verpflichtet das Betreuungsper- sonal auf allen Ebenen zum rechtzeitigen Handeln und zur Zusammenarbeit mit dem freiwilligen Suchtkrankenhelfer. 4. Leistungsangebot 4.1 Regionale Zuständigkeiten: Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg (West). 4.2 Lage, räumliche Ausstattung: Der Standort ist an den ÖPNV angeschlossen und liegt in einem reinen Wohngebiet. Einkaufsmöglichkeiten, Sparkasse und Banken, Post und das Bürgerbüro der Stadt Darmstadt sind von der Einrichtung aus zu Fuß gut zu erreichen. Die Einrichtung verfügt über Werk- und Arbeitsräume, Speisesaal, Verteilerküche, Hauswirtschaftsraum, Lehrküche, Ruheraum, Lager, Garage, Büroräume sowie die notwendigen sanitären Einrichtungen. Ein großer Garten kann für arbeitsbegleitende Maßnahmen genutzt werden. 4.3 Teilzeitarbeit: Für Klientinnen und Klienten im Arbeitsbereich kann auf Wunsch Teilzeitarbeit verein- bart werden. 4.4 Sozialpsychiatrische Vernetzung: Neben der engen Zusammenarbeit mit den zuständigen psychiatrischen Krankenhäu- sern, den niedergelassenen Fachärzten, den Leistungserbringern im Bereich Wohnen, dem Sozialpsychiatrischen Dienst und den Trägern der Einrichtungen der Suchthilfe ist die Reha-Werkstatt sowohl über die Hilfeplankonferenz (vorgesehen ist eine Teil- nahme im Wechsel mit der Reha-Werkstatt in Dieburg), als auch über die Fachaus- schusssitzung an der Gesamtplanung beteiligt. Der Informationsaustausch in dem Gremium Plenum Psychiatrie und dem Gremium Psychiatriebeirat wird über die Be- triebsleitung des EDW gewährleistet. Seite 4 5. Leistungserbringung 5.1 Allgemeines Bei allen angestrebten Zielen der beruflichen und sozialen Rehabilitation soll versucht werden, den Rehabilitanden oder die Rehabilitandin bei Entscheidungsprozessen mit- verantwortlich einzubeziehen. Instrumente der Zielfestlegung- und Kontrolle sind die Fachausschusssitzungen, der Hilfe- und Eingliederungsplan sowie die Dokumentation in den Förderplänen. Wöchentliche Besprechungen mit dem Werkstattrat runden die Beteiligung der Klien- tinnen und Klienten am Rehabilitationsprogramm ab. Im Rahmen der Aufgabenstellung der Werkstatt soll der Mensch mit einer psychischen Behinderung unter anderem lernen: - Pünktlichkeit - Zuverlässigkeit - Sozialverhalten - Ausdauer - Konzentration - Selbstsicherheit Das Rehabilitationsprogramm gliedert sich in die Bereiche: - Eingangsverfahren - Berufsbildungsbereich - Arbeitsbereich 5.2 Eingangsverfahren Dem Berufsbildungsbereich vorangestellt ist ein dreimonatiges Eingangsverfahren in dessen Verlauf festgestellt wird, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung ist und welche Tätigkeitsbereiche in Betracht kommen. Zum Abschluss des Verfahrens wird ein Eingliederungsplan erstellt. Das Eingangsverfahren kann in allen angebotenen Werkräumen stattfinden. 5.3. Berufsbildungsbereich Der Berufsbildungsbereich dauert bis zu zwei Jahren und hat die psychisch behinder- ten Menschen unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsentwicklung so zu fördern, dass sie spätestens nach Beendigung dieser Maßnahme in der Lage sind, ein Min- destmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit im Sinne des § 136 Abs.2 SGB IX zu erbringen. Das erste Jahr des Berufsbildungsbereichs dient allgemein zur Vermittlung von Grundkenntnissen für verschiedene Arbeitsabläufe und zur Orientierung in unter- schiedlichen Tätigkeitsbereichen. Es folgen im zweiten Jahr die Vertiefung der gewonnenen Kenntnisse, die Steigerung der Ausdauer und der Konzentrationsfähigkeit sowie eine auf den individuellen Bedarf ausgerichtete Förderung der Flexibilität und der Teamfähigkeit. Da die entscheidenden Einschränkungen psychisch behinderter Menschen im sozio-emotionalen Bereich des Seite 5 Arbeitsverhaltens liegen, wird besonderer Wert auf die Förderung der sozialen Fähig- keiten gelegt. Angestrebt wird die Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder die Befähi- gung zur Weiterbeschäftigung im Arbeitsbereich der Werkstatt. Kostenträger für den Berufsbildungsbereich sind die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung oder in Einzelfällen die Träger der gesetzlichen Unfall- versicherung. 5.4 Arbeitsbereich Der Arbeitsbereich bietet dauerhafte Beschäftigungsplätze für Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung weiterhin auf den Betreuungsrahmen der Werk- statt angewiesen sind, um am Arbeitsleben teilhaben zu können. Folgende Tätigkeiten werden in den Arbeitsgruppen angeboten: - Konfektionierungsarbeiten - Aktenvernichtung - Datenträgervernichtung - Verpackungsarbeiten - Metallverarbeitung - Kunststoffverarbeitung - Druckweiterverarbeitung - Buchbindearbeiten (kleine Auflagen) - Textilarbeiten - Bürodienstleistungen (Mailing, Versandarbeiten) - hauswirtschaftliche Dienstleistungen (Bügelarbeiten, Küchenhilfe, - Fensterputzen) - hausmeisterliche Dienstleistungen (Gartenarbeiten, Renovierung) - interne Qualifizierungsmaßnahmen für Betriebspraktika - Durchführung von Betriebspraktika - Beschäftigungsverhältnisse auf ausgelagerten Arbeitsplätzen Förderschwerpunkte sind neben der beruflichen Rehabilitation der Aufbau und die Entwicklung - der Kontakt- und Beziehungsfähigkeit - der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit (Teamfähigkeit) - des Urteilsvermögens und der Entscheidungsfähigkeit - der Kritikfähigkeit - des Durchsetzungsvermögens - der Fähigkeit, Bedürfnisse und Interessen zu äußern sowie der Fähigkeit zum Bedürfnisaufschub - der Frustrationstoleranz und Gelassenheit. Im Rahmen der arbeitsbegleitenden Maßnahmen werden Aktivitäten angeboten, die auch im privaten Bereich durchgeführt werden können und die den Teilnehmer zur selbständigen Freizeitgestaltung anregen sollen. Kostenträger der Eingliederungsmaßnahme im Arbeitsbereich ist der überörtliche So- zialhilfeträger (LWV-Hessen). Seite 6 Die Klientinnen und Klienten sind in allen 3 Phasen des Rehabilitationsprogrammes kranken- und rentenversichert. 5.5 Vermittlungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Die Integration psychisch behinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt bleibt auch im Arbeitsbereich Förderziel und wird durch Praktika und Beschäftigungs- verhältnisse auf ausgelagerten Arbeitsplätzen ergänzend vorbereitet. Seit 1994 verfügt die Werkstatt über eine verstetigte Fachkraft für berufliche Integrati- on (z. Zt. 0,6 Stellenanteil). Die Fachkraft unterstützt die interne Qualifizierung der psychisch behinderten Menschen für eine Ausbildung bzw. für ein Praktikum auf ei- nem ausgelagerten Arbeitsplatz. Darüber hinaus trägt sie durch Vermittlung geeigne- ter Praktikums- und Beschäftigungsplätze sowie durch Förderung des Verständnisses für die Bedürfnisse und Fähigkeiten psychisch behinderter Menschen gezielt zur Ver- mittlung und zum dauerhaften Verbleib auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei. 6. Organisation und Management Die für die Betreuung der psychisch behinderten Menschen zuständigen Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter (Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter) verfügen neben ihrer Berufsausbildung über eine sonderpädagogische, bzw. sozialpsychiatrische Zusatz- ausbildung. Die Zweigstellenleitung leitet die tägliche Teamsitzung. Ergebnisse werden in einem Protokoll festgehalten, darüber hinaus findet eine monatliche Supervision statt. Vorstellungen und Wünsche von Klientinnen und Klienten werden ernst genommen und es wird gemeinsam eine zeitnahe Problemlösung gesucht. Auf Wunsch der Klien- tinnen und Klienten kann jederzeit der Werkstattrat hinzu gezogen werden. Auf der Leitungsebene finden über den Lenkungsausschuss (ca. 14-tägig) Bespre- chungen statt, welche die Gesamteinrichtung betreffen und Teil des Qualitätsmana- gementsystems sind. Fort- und Weiterbildungen werden regelmäßig angeboten. Mindestens einmal im Jahr werden interne Audits durchgeführt, um sicherzustellen, dass der hohe Qualitätsstandart erhalten bleibt bzw. verbessert wird (DIN EN ISO 9001:2008). 7. Konzeptionelle Weiterentwicklung Eine fortlaufende Überprüfung der Konzeption und der Ziele findet über das Quali- tätsmanagement des EDW statt. Die Möglichkeiten betriebsintegrierter Beschäftigungsplätze und Arbeiten im Verbund sollen aufgebaut bzw. ausgebaut werden.
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Heimstättenweg 99
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0225
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.06.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00