V/0591/2011
Antrag der SPD-Fraktion A-R/0054/2011 "Bemühungen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen intensivieren"
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Beschlussvorlage
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V/0591/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Personal- und Organisationsamt Betrifft Antrag der SPD-Fraktion A-R/0054/2011 "Bemühungen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen intensivieren" Beratungsfolge 21.09.2011 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Antrag der SPD- Fraktion aufgreift und im Rahmen der nächsten jährlich zu erstellenden Berichtsvorlage zur Situation der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und den Menschen mit Be- hinderungen Gleichgestellten berücksichtigen wird. 2. In die Managementkontrakte mit den städtischen Gesellschaften wird das Ziel aufgenom- men, die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen zu verbessern. 3. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass sich die Stadt Münster auch weiterhin um die Erhöhung der Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) einsetzen wird. 4. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Antrag der SPD- Fraktion aufgreift und über ihre Aktivitäten im Rahmen der nächsten jährlich zu erstellenden Berichtsvorlage zur Situation der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und den Menschen mit Behinderungen Gleichgestellten berichten wird. 5. Mit der Beschlussfassung und der Umsetzung der Beschlüsse dieser Vorlage ist der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0054/2011 erledigt. Begründung: Vorlagen-Nr.: V/0591/2011 Auskunft erteilt: Herr Goerke Ruf: 492 11 00 E-Mail: Goerke@stadt-muenster.de Datum: 07.09.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0591/2011 Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0054/2011 vom 05.07.2011 „Bemühungen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen intensivieren“ wurde vom Rat am 13.07.2011 an den Hauptausschuss verwiesen. Zu Ziffern 1 und 4: Die Verwaltung ist seit Jahren bemüht, vermehrt Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Sie stellt ihren schwerbehinderten Mitarbeiter/innen alle möglichen Hilfsangebote zur Verfügung. Über die vielen Aktivitäten hierzu berichtet die Verwaltung ausführlich in der jährlich dem Haupt- ausschuss vorzulegenden Berichtsvorlage zur Situation der Beschäftigung von Menschen mit Be- hinderungen und den Menschen mit Behinderungen Gleichgestellten. Die Anregungen der SPD- Fraktion werden im Zuge der nächsten Berichtsvorlage aufgegriffen. Wie bereits in den vergange- nen Berichtsvorlagen dargestellt, kann eine nachhaltige und erhebliche Steigerung der Beschäfti- gungszahlen von Menschen mit Behinderungen jedoch nur im Rahmen von gezielten Beschäfti- gungsprojekten erreicht werden. Diese stehen jedoch unter dem Vorbehalt der zusätzlichen Mittel- bereitstellung. Zu Ziffer 2: Gegenwärtig befinden sich die Managementkontrakte für die Wohn + Stadtbau GmbH (Vorlage V/0317/2011), die Stadtwerke Münster GmbH (Vorlage V/0320/2011/1) und für die eigenbetriebs- ähnliche Einrichtung Münster Marketing (MM) (Vorlage V/0313/2011), im Beratungsgang. Mit Be- schlussfassung kann in diese Kontrakte das oben genannte Ziel sofort aufgenommen werden. In die gültigen Managementkontrakte sollte dieses Ziel mit der nächsten Änderung aufgenommen werden. Unabhängig davon werden die wichtigen städtischen Gesellschaften in jährlichen Abfragen zum Stand der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen sowie zur Auftragsvergabe an Behin- dertenwerkstätten dazu angehalten, sich in diesem Bereich verstärkt zu engagieren. Zu Ziffer 3: Die Auftragsvergaben der städt. Ämter an WfbM betrugen im Haushaltsjahr 2010 insgesamt ca. 141.000 Euro. Dieses Ergebnis entsprach einer Steigerung von rd. 4,5 % gegenüber dem Vorjah- resergebnis. Die Verwaltung hat bereits in den Jahren 2006 und 2008 die Thematik aufgegriffen und alle auf- tragsvergebenden Ämter um Prüfung gebeten, in welchem Maße die Auftragsvergaben bzw. die Beteiligung den WfbM in Vergabeverfahren gesteigert werden kann. Hierbei wurde auch jeweils auf die Leistungspalette / das Produktportfolio der Werkstätten hingewiesen. Um dieses Produktportfolio der Werkstätten den beteiligten Ämtern / Einrichtungen nochmals ein- drucksvoll zu vermitteln, wurde gemeinsam mit der Firma Westfalenfleiss im Dezember 2010 eine Informationsveranstaltung im Hause Westfalenfleiss durchgeführt. An dieser Veranstaltung haben ca. 30 Mitarbeiter/-innen der Verwaltung teilgenommen, die Firma Westfalenfleiss hat zu den Themen : - Garten- und Landschaftsbau, Gärtnerei - Catering / Essensversorgung - Schreinerei / Möbelinstandhaltung - Büroservice / Mailing / Scan / Aktenvernichtung - Wäscherei - 3 - V/0591/2011 referiert und informiert. Eine weitere Veranstaltung mit den Alexianer-Werkstätten ist für Beginn 2012 geplant. Im Sinne des Antrags werden zu dieser Veranstaltung auch die städt. Beteiligungs- gesellschaften informiert und eingeladen. Hinsichtlich der bevorzugten Berücksichtigung von WfbM sind die Ausschreibungs- und Vergabe- richtlinien mit der Neufassung vom 26.03.2009 um die Ziffer 7.5 „Bevorzugte Berücksichtigung von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffent- licher Aufträge (§ 141 SGB IX) erweitert worden: Ziffer 7.5 der AVR ( Auszug ) „ Ist das Angebot einer anerkannten Einrichtung ebenso wirtschaftlich wie das eines/einer nicht aus anderen Gründen zu bevorzugenden Bieters / Bieterin, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung das des Mitbewerbers / der Mitbewerberin um nicht mehr als 15 % übersteigt.“ Für den jährlich zu erstellenden Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und schwerbehinderten Menschen Gleichgestellter bei der Stadt Münster fragt die Verwaltung getrennt nach Ämtern/Einrichtungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften, die Höhe der Auftragsver- gaben an WfbM ab. Bei den städt. Beteiligungsgesellschaften sind der Stadt Münster jedoch rechtliche Grenzen ge- setzt, da sie keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Auftragsvergaben hat. Auch sind die inter- nen Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien für die Beteiligungsgesellschaften nicht bindend. In Vertretung gez. Dr. Heinrichs
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0591/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37