Mandari Insight

V/0591/2011

Antrag der SPD-Fraktion A-R/0054/2011 "Bemühungen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen intensivieren"

Vorlagen 23.08.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.09.2011, TOP 2.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

6326 Zeichen

V/0591/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion A-R/0054/2011 "Bemühungen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote 
von schwerbehinderten Menschen intensivieren" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.09.2011 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Antrag der SPD-
Fraktion aufgreift und im Rahmen der nächsten jährlich zu erstellenden Berichtsvorlage zur 
Situation der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und den Menschen mit Be-
hinderungen Gleichgestellten berücksichtigen wird.  
 
2. In die Managementkontrakte mit den städtischen Gesellschaften wird das Ziel aufgenom-
men, die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen zu verbessern. 
 
3. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass sich die Stadt Münster auch weiterhin um 
die Erhöhung der Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen 
(WfbM) einsetzen wird.  
 
4. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Antrag der SPD-
Fraktion aufgreift und über ihre Aktivitäten im Rahmen der nächsten jährlich zu erstellenden 
Berichtsvorlage zur Situation der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und den 
Menschen mit Behinderungen Gleichgestellten berichten wird.   
 
5. Mit der Beschlussfassung und der Umsetzung der Beschlüsse dieser Vorlage ist der Antrag 
der SPD-Fraktion Nr. A-R/0054/2011 erledigt. 
 
 
Begründung: 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0591/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Goerke 
Ruf: 
492 11 00 
E-Mail: 
Goerke@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0591/2011 
Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0054/2011 vom 05.07.2011 „Bemühungen zur Erhöhung der 
Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen intensivieren“ wurde vom Rat am 
13.07.2011 an den Hauptausschuss verwiesen.  
 
Zu Ziffern 1 und 4:
 
Die Verwaltung ist seit Jahren bemüht, vermehrt Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. 
Sie stellt ihren schwerbehinderten Mitarbeiter/innen alle möglichen Hilfsangebote zur Verfügung.  
Über die vielen Aktivitäten hierzu berichtet die Verwaltung ausführlich in der jährlich dem Haupt-
ausschuss vorzulegenden Berichtsvorlage zur Situation der Beschäftigung von Menschen mit Be-
hinderungen und den Menschen mit Behinderungen Gleichgestellten. Die Anregungen der SPD-
Fraktion werden im Zuge der nächsten Berichtsvorlage aufgegriffen. Wie bereits in den vergange-
nen Berichtsvorlagen dargestellt, kann eine nachhaltige und erhebliche Steigerung der Beschäfti-
gungszahlen von Menschen mit Behinderungen jedoch nur im Rahmen von gezielten Beschäfti-
gungsprojekten erreicht werden. Diese stehen jedoch unter dem Vorbehalt der zusätzlichen Mittel-
bereitstellung.   
 
Zu Ziffer 2:
 
Gegenwärtig befinden sich die Managementkontrakte für die Wohn + Stadtbau GmbH (Vorlage 
V/0317/2011), die Stadtwerke Münster GmbH (Vorlage V/0320/2011/1) und für die eigenbetriebs-
ähnliche Einrichtung Münster Marketing (MM) (Vorlage V/0313/2011), im Beratungsgang. Mit Be-
schlussfassung kann in diese Kontrakte das oben genannte Ziel sofort aufgenommen werden. In 
die gültigen Managementkontrakte sollte dieses Ziel mit der nächsten Änderung aufgenommen 
werden.  
 
Unabhängig davon werden die wichtigen städtischen Gesellschaften in jährlichen Abfragen zum 
Stand der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen sowie zur Auftragsvergabe an Behin-
dertenwerkstätten dazu angehalten, sich in diesem Bereich verstärkt zu engagieren. 
 
Zu Ziffer 3:
 
Die Auftragsvergaben der städt. Ämter an WfbM betrugen im Haushaltsjahr 2010 insgesamt ca. 
141.000 Euro. Dieses Ergebnis entsprach einer Steigerung von rd. 4,5 % gegenüber dem Vorjah-
resergebnis. 
 
Die Verwaltung hat bereits in den Jahren 2006 und 2008 die Thematik aufgegriffen und alle auf-
tragsvergebenden Ämter um Prüfung gebeten, in welchem Maße die Auftragsvergaben bzw. die 
Beteiligung den WfbM in Vergabeverfahren gesteigert werden kann. Hierbei wurde auch jeweils 
auf die Leistungspalette / das Produktportfolio der Werkstätten hingewiesen. 
Um dieses Produktportfolio der Werkstätten den beteiligten Ämtern / Einrichtungen nochmals ein-
drucksvoll zu vermitteln, wurde gemeinsam mit der  Firma Westfalenfleiss im Dezember 2010 eine 
Informationsveranstaltung im Hause Westfalenfleiss durchgeführt. An dieser Veranstaltung haben 
ca. 30 Mitarbeiter/-innen der Verwaltung teilgenommen, die Firma Westfalenfleiss hat zu den 
Themen : 
 
- Garten- und Landschaftsbau, Gärtnerei 
- Catering / Essensversorgung 
- Schreinerei / Möbelinstandhaltung 
- Büroservice / Mailing / Scan / Aktenvernichtung 
- Wäscherei

- 3 - 
V/0591/2011 
referiert und informiert. Eine weitere Veranstaltung mit den Alexianer-Werkstätten ist für Beginn 
2012 geplant. Im Sinne des Antrags werden zu dieser Veranstaltung auch die städt. Beteiligungs-
gesellschaften informiert und eingeladen. 
 
Hinsichtlich der bevorzugten Berücksichtigung von WfbM sind die Ausschreibungs- und Vergabe-
richtlinien mit der Neufassung vom 26.03.2009 um die Ziffer 7.5 „Bevorzugte Berücksichtigung von 
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffent-
licher Aufträge (§ 141 SGB IX) erweitert worden:  
Ziffer 7.5 der AVR ( Auszug ) 
„
 Ist das Angebot einer anerkannten Einrichtung ebenso wirtschaftlich wie das eines/einer nicht 
aus anderen Gründen zu bevorzugenden Bieters / Bieterin, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu 
erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung das des Mitbewerbers / der 
Mitbewerberin um nicht mehr als 15 % übersteigt.“ 
 
 
Für den jährlich zu erstellenden Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und 
schwerbehinderten Menschen Gleichgestellter bei der  Stadt Münster fragt die Verwaltung getrennt 
nach Ämtern/Einrichtungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften, die Höhe der Auftragsver-
gaben an WfbM ab.  
 
Bei den städt. Beteiligungsgesellschaften sind der Stadt Münster jedoch rechtliche Grenzen ge-
setzt, da sie keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Auftragsvergaben hat. Auch sind die inter-
nen Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien für die Beteiligungsgesellschaften nicht bindend.  
 
In Vertretung 
 
gez. 
Dr. Heinrichs

Beratungsverlauf (1)

21.09.2011 Hauptausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0591/2011
Typ
Vorlagen
Datum
23.08.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37