2025/0297
Inhouse-Vergabeverfahren HEAG mobiBus
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2025/0297
8316 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
03.11.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0297
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 547010
Kostenstelle: 910-020-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5470-11 Sachkonto: 7123020
Betreff: Inhouse-Vergabeverfahren HEAG mobiBus
Vorlage vom: 29.10.2025
Beschlussvorschlag :
1. Dem beigefügten öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Inhouse-Vergabe öffentlicher
Personenverkehrsdienste mit Kraftomnibussen an die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG mit
Wirkung ab dem 13.12.2026 für eine Laufzeit von 15 Jahren wird zugestimmt.
2. Die notwendigen Mittel werden über die Verbandsumlage von der DADINA ab dem
Wirtschaftsplan 2027 bereitgestellt; mit Ausnahme der Dynamisierung der Kostensätze ist
eine Ausweitung der Wirtschaftspläne der DADINA nicht vorgesehen.
Anlagen: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (Stand 16.10.2025) (wird nur digital zur
Verfügung gestellt)
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.10.2025
Der derzeitige öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA) für die direkte Vergabe der
öffentlichen Personenverkehrsdienste mit Kraftomnibussen durch die ÖPNV -Aufgabenträger
Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Darmstadt -Dieburger Nahverkehrsorganisation
(DADINA) an die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG (HEAG mobiBus) endet mit Ablauf des
12.12.2026.
Mit dem Eckpunktepapier beschlossen der Kreistag des Landkreises Darmstadt -Dieburg am
09.12.2024, die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am
10.12.2024 (MV 2024/0314) und die Verbandsversammlung der DADINA am 19.12.2024
die gemeinsame Fortführung der Vergabe an das kommunale Verkehrsunternehmen HEAG
mobiBus ab dem 13.12.2026 als Inhouse -Vergabe nach § 108 GWB.
Die Inhouse-Vergabe umfasst die Lin ienbündel „Darmstadt/Vorderer Odenwald“, „Darmstadt
Nord“, „Bergstraße“, „Eberstadt/Pfungstadt“ und „Weiterstadt“ mit einem Leistungsvolumen
von rund 7,064 Mio. Fahrplankilometern (Jahr 2025).
Diese Bündel enthalten die Buslinien A, AH, AIR, B, BE1, BE2, BE3, EB, DG (neu) F, FM, G,
H, K, L, M1, M2, M3, MX, O, P, PE, R, WE1, WE2, WE3, WE4, WX, 3A (Vorlaufverkehr
Ludwigshöhviertel) und 875 (Silvesterlinie Weiterstadt), deren Liniengenehmigungen von der
HEAG mobiBus gehalten werden.
Die entsprechende EU -weite Vorabbekanntmachung erfolgte am 13.06.2025. Das
Regierungspräsidium Darmstadt hat am 29.09.2025 gegenüber der DADINA bestätigt, dass
innerhalb der dreimonatigen Frist keine Anträge dritter Verkehrsunternehmen eingegangen
sind, die gegenständlichen Verkeh re eigenwirtschaftlich erbringen zu wollen.
Die (Höchst-)Laufzeit von öDA für Busverkehrsleistungen beträgt grundsätzlich 10 Jahre.
Aufgrund der bestehenden und beabsichtigten hohen Investitionen im Zusammenhang mit
der Umstellung auf alternative Antriebe wird eine Laufzeitverlängerung des öDA auf 15 Jahre
vorgesehen. Damit wir d der längeren Lebensdauer der E -Busse und der notwendigen Wechsel
der Antriebsbatterien Rechnung getragen.
Die Vergabe basiert auf der Beschlussfassung des gemeinsamen Nahverkehrsplans der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg 2025-2030, Stufe 1
(Beschlüsse der Verbandsversammlung der DADINA vom 02.07.2025, des Kreistages des
Landkreises Darmstadt -Dieburg vom 15.09.2025 und der Stadtverordnetenversammlung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 25.09.2025; MV 2025/0242).
Die Inhouse-Vergabe stellt eine wirtschaftliche Leistungserbringung bei gleichzeitiger hoher
Flexibilität für die Aufgabenträger sicher. Sie ist ferner mit der Steuerung der zu vergebenden
Verkehrsleistungen sowie zur Sicherung des Bestands der HEAG mobiBus begrü ndet.
Die Inhouse-Vergabe erfolgt wie zuletzt über einen ÖDA als Bruttovertrag. Die aus rechtlicher
Sicht erforderlichen Anreize resultieren weitgehend aus dem Qualitätsmanagement sowie den
wirtschaftlichen Vorgaben des ÖDA; eine Provision für Mehreinnahm en gegenüber einem
bestimmten Zeitpunkt vor Inkrafttreten des Vertrages erfolgt nicht mehr. Dadurch wird der
grundlegenden Transformation im Vertrieb, welche in den letzten zehn Jahren eingetreten
ist, Rechnung getragen. Der analoge Vertrieb von Fahrschein en mittels Fahrscheindrucker
entwickelt sich zu Gunsten digitaler Vertriebswege deutlich rückläufig. Es gelten die
Qualitätskriterien des Nahverkehrsplans 2025 -2030.
- 4 -
Die Abrechnung des ÖDA erfolgt wie bisher nach einem Sollkostenmodell. Seit dem Jahr
2021 werden sukzessive Dieselbusse durch Elektrobusse ersetzt. Somit erfolgt eine gestufte
Abrechnung des ÖDA nach den beiden Antriebsarten. Bei den Dieselbussen gibt es keine
relevante Änderung gegenüber dem bisherigen Verfahren, so dass sich die Vergütung na ch
den eingesetzten Fahrzeugen und den gefahrenen Fahrplankilometern und Fahrplanstunden
ermittelt. Bei den Fahrzeugen erfolgt eine Differenzierung nach Größenklasse der Fahrzeuge.
Dieses Verfahren gilt grundsätzlich auch bei den Elektrobussen. Dort sind n eben den
Bestellkosten, welche sich aus den bestellten Fahrplänen ermitteln, zusätzlich
Infrastrukturkosten für die Vorhaltung von Ladeinfrastruktur zu berücksichtigen. Der
Gesamtanspruch ermittelt sich als Summe der Einzelabrechnungen für Diesel - und
Elektrobusse. Im Zeitraum der Inhouse -Vergabe ist damit zu rechnen, dass eine weitgehende
Transformation zum emissionsfreien Antrieb erfolgt.
Der Summe der Kosten (im Ist mit Deckelung durch das Soll) werden die Einnahmen aus
dem lokalen Einnahmenaufteilungsv erfahren (EAV) gegenübergestellt. Aus der Differenz
ermittelt sich der Zahlungsanspruch der HEAG mobiBus gegenüber der DADINA, welcher von
dieser aus Zuschüssen der Aufgabenträger, aber auch über von der Bundes - und
Landesebene bereitgestellten Mitteln, fi nanziert wird. Durch die Umstrukturierung im
Vertrieb seit den 2010er Jahren finanziert die DADINA in relevanter Höhe die Zahlungen aus
dem EAV über die an die HEAG mobiBus geleisteten Abschlagszahlungen vor. Die hierfür
benötigten Mittel wird die DADINA – wie bisher – über den Kapitalmarkt finanzieren. Zur
Vermeidung einer unzulässigen Überkompensation bei der HEAG mobiBus wird eine jährliche
beihilfenrechtliche Abrechnung gemäß EU -VO 1370/2007durchgeführt. Die Anlage 3 zum
ÖDA – Sollkostensätze und Dynami sierung – wird noch bis zur Erteilung des ÖDA erstellt und
dem Vorstand der DADINA zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine Ausweitung der
Wirtschaftspläne der DADINA ist dadurch außer der Dynamisierung der Kostensätze nicht
vorgesehen.
Diese Inhouse-Vergabe erfolgt unabhängig von eventuellen Maßnahmen im ÖPNV, die aus
dem Haushaltssicherungskonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt erwachsen und steht
diesen nicht entgegen.
Nach Gremienbeschlussfassung dieser Vorlage sowie nach Ablauf des Wartejahres gerechn et
ab dem Tag der Vorabbekanntmachung, somit nach dem 15.06.2026, wird die ÖDA -Erteilung
und der Bescheid des ausschließlichen Rechtes vorgenommen werden. Der ÖDA soll dann ab
dem 13.12.2026 mit einer Laufzeit von 15 Jahren in Kraft treten.
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0297
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.10.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00