Mandari Insight

2025/0297

Inhouse-Vergabeverfahren HEAG mobiBus

Magistratsvorlage 29.10.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2025/0297

147.3 KB · application/pdf

Ansehen

2025/0297

8316 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
03.11.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0297 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 547010 
Kostenstelle:  910-020-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5470-11 Sachkonto: 7123020 
 
Betreff: Inhouse-Vergabeverfahren HEAG mobiBus  
 
Vorlage vom: 29.10.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem beigefügten öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Inhouse-Vergabe öffentlicher 
Personenverkehrsdienste mit Kraftomnibussen an die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG mit 
Wirkung ab dem 13.12.2026 für eine Laufzeit von 15 Jahren wird zugestimmt. 
2. Die notwendigen Mittel werden über die Verbandsumlage von der DADINA ab dem 
Wirtschaftsplan 2027 bereitgestellt; mit Ausnahme der Dynamisierung der Kostensätze ist 
eine Ausweitung der Wirtschaftspläne der DADINA nicht vorgesehen. 
 
 
Anlagen: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (Stand 16.10.2025) (wird nur digital zur 
Verfügung gestellt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.10.2025 
 
Der derzeitige öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA) für die direkte Vergabe der 
öffentlichen Personenverkehrsdienste mit Kraftomnibussen durch die ÖPNV -Aufgabenträger 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Darmstadt -Dieburger Nahverkehrsorganisation 
(DADINA) an die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG (HEAG mobiBus) endet mit Ablauf des 
12.12.2026. 
 
Mit dem Eckpunktepapier beschlossen der Kreistag des Landkreises Darmstadt -Dieburg am 
09.12.2024, die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 
10.12.2024 (MV 2024/0314) und die Verbandsversammlung der DADINA am 19.12.2024 
die gemeinsame Fortführung der Vergabe an das kommunale Verkehrsunternehmen HEAG 
mobiBus ab dem 13.12.2026 als Inhouse -Vergabe nach §  108 GWB. 
 
Die Inhouse-Vergabe umfasst die Lin ienbündel „Darmstadt/Vorderer Odenwald“, „Darmstadt 
Nord“, „Bergstraße“, „Eberstadt/Pfungstadt“ und „Weiterstadt“ mit einem Leistungsvolumen 
von rund 7,064  Mio. Fahrplankilometern (Jahr 2025).  
 
Diese Bündel enthalten die Buslinien A, AH, AIR, B, BE1, BE2, BE3, EB, DG (neu) F, FM, G, 
H, K, L, M1, M2, M3, MX, O, P, PE, R, WE1, WE2, WE3, WE4, WX, 3A (Vorlaufverkehr 
Ludwigshöhviertel) und 875 (Silvesterlinie Weiterstadt), deren Liniengenehmigungen von der 
HEAG mobiBus gehalten werden.  
 
Die entsprechende EU -weite Vorabbekanntmachung erfolgte am 13.06.2025. Das 
Regierungspräsidium Darmstadt hat am 29.09.2025 gegenüber der DADINA bestätigt, dass 
innerhalb der dreimonatigen Frist keine Anträge dritter Verkehrsunternehmen eingegangen 
sind, die gegenständlichen Verkeh re eigenwirtschaftlich erbringen zu wollen.  
 
Die (Höchst-)Laufzeit von öDA  für Busverkehrsleistungen beträgt grundsätzlich 10 Jahre. 
Aufgrund der bestehenden und beabsichtigten hohen Investitionen im Zusammenhang mit 
der Umstellung auf alternative Antriebe wird eine Laufzeitverlängerung des öDA auf 15 Jahre 
vorgesehen. Damit wir d der längeren Lebensdauer der E -Busse und der notwendigen Wechsel 
der Antriebsbatterien Rechnung getragen.  
 
Die Vergabe basiert auf der Beschlussfassung des gemeinsamen Nahverkehrsplans der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg 2025-2030, Stufe 1 
(Beschlüsse der Verbandsversammlung der DADINA vom 02.07.2025, des Kreistages des 
Landkreises Darmstadt -Dieburg vom 15.09.2025 und der Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 25.09.2025; MV 2025/0242).  
 
Die Inhouse-Vergabe stellt eine wirtschaftliche Leistungserbringung bei gleichzeitiger hoher 
Flexibilität für die Aufgabenträger sicher. Sie ist ferner mit der Steuerung der zu vergebenden 
Verkehrsleistungen sowie zur Sicherung des Bestands der HEAG mobiBus begrü ndet. 
 
Die Inhouse-Vergabe erfolgt wie zuletzt über einen ÖDA als Bruttovertrag. Die aus rechtlicher 
Sicht erforderlichen Anreize resultieren weitgehend aus dem Qualitätsmanagement sowie den 
wirtschaftlichen Vorgaben des ÖDA; eine Provision für Mehreinnahm en gegenüber einem 
bestimmten Zeitpunkt vor Inkrafttreten des Vertrages erfolgt nicht mehr. Dadurch wird der 
grundlegenden Transformation im Vertrieb, welche in den letzten zehn Jahren eingetreten 
ist, Rechnung getragen. Der analoge Vertrieb von Fahrschein en mittels Fahrscheindrucker 
entwickelt sich zu Gunsten digitaler Vertriebswege deutlich rückläufig. Es gelten die 
Qualitätskriterien des Nahverkehrsplans 2025 -2030.

- 4 - 
 
Die Abrechnung des ÖDA erfolgt wie bisher nach einem Sollkostenmodell. Seit dem Jahr 
2021 werden sukzessive Dieselbusse durch Elektrobusse ersetzt. Somit erfolgt eine gestufte 
Abrechnung des ÖDA nach den beiden Antriebsarten. Bei den Dieselbussen gibt es keine 
relevante Änderung gegenüber dem bisherigen Verfahren, so dass sich die Vergütung na ch 
den eingesetzten Fahrzeugen und den gefahrenen Fahrplankilometern und Fahrplanstunden 
ermittelt. Bei den Fahrzeugen erfolgt eine Differenzierung nach Größenklasse der Fahrzeuge. 
Dieses Verfahren gilt grundsätzlich auch bei den Elektrobussen. Dort sind n eben den 
Bestellkosten, welche sich aus den bestellten Fahrplänen ermitteln, zusätzlich 
Infrastrukturkosten für die Vorhaltung von Ladeinfrastruktur zu berücksichtigen. Der 
Gesamtanspruch ermittelt sich als Summe der Einzelabrechnungen für Diesel - und 
Elektrobusse. Im Zeitraum der Inhouse -Vergabe ist damit zu rechnen, dass eine weitgehende 
Transformation zum emissionsfreien Antrieb erfolgt.  
 
Der Summe der Kosten (im Ist mit Deckelung durch das Soll) werden die Einnahmen aus 
dem lokalen Einnahmenaufteilungsv erfahren (EAV) gegenübergestellt. Aus der Differenz 
ermittelt sich der Zahlungsanspruch der HEAG mobiBus gegenüber der DADINA, welcher von 
dieser aus Zuschüssen der Aufgabenträger, aber auch über von der Bundes - und 
Landesebene bereitgestellten Mitteln, fi nanziert wird. Durch die Umstrukturierung im 
Vertrieb seit den 2010er Jahren finanziert die DADINA in relevanter Höhe die Zahlungen aus 
dem EAV über die an die HEAG mobiBus geleisteten Abschlagszahlungen vor. Die hierfür 
benötigten Mittel wird die DADINA – wie bisher – über den Kapitalmarkt finanzieren. Zur 
Vermeidung einer unzulässigen Überkompensation bei der HEAG mobiBus wird eine jährliche 
beihilfenrechtliche Abrechnung gemäß EU -VO 1370/2007durchgeführt. Die Anlage  3 zum 
ÖDA – Sollkostensätze und Dynami sierung – wird noch bis zur Erteilung des ÖDA erstellt und 
dem Vorstand der DADINA zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine Ausweitung der 
Wirtschaftspläne der DADINA ist dadurch außer der Dynamisierung der Kostensätze nicht 
vorgesehen.  
 
Diese Inhouse-Vergabe erfolgt unabhängig von eventuellen Maßnahmen im ÖPNV, die aus 
dem Haushaltssicherungskonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt erwachsen und steht 
diesen nicht entgegen.  
 
Nach Gremienbeschlussfassung dieser Vorlage sowie nach Ablauf des Wartejahres gerechn et 
ab dem Tag der Vorabbekanntmachung, somit nach dem 15.06.2026, wird die ÖDA -Erteilung 
und der Bescheid des ausschließlichen Rechtes vorgenommen werden. Der ÖDA soll dann ab 
dem 13.12.2026 mit einer Laufzeit von 15 Jahren in Kraft treten.  
 
Dezernat IV     Dezernat VI 
 
 
 
André Schellenberg     Paul Georg Wandrey  
Stadtkämmerer     Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 5
TOP 14
TOP 33
TOP 374

Details

Vorlagen-Nr.
2025/0297
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.10.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00