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V/0280/2009

Bebauungsplan Nr. 522 - Geänderter Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 14.04.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.05.2009, TOP 17.1.1

V-0280-2009-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

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V-0280-2009-Anlage-Plangebiet

160 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. V/0280/2009 
Bebauungsplan Nr. 522 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Plangebiet / Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER

Beschlussvorlage

2756 Zeichen

V/0280/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 522: Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg 
Geänderter Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.05.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
07.05.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.05.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
13.05.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der für den Bereich Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13 a Bauge-
setzbuch (BauGB) vom Rat der Stadt Münster am 25.11.2008 gefasste Beschluss zur Aufstellung 
eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art 
und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen 
wird räumlich verändert. 
 
Innerhalb des Plangebietes liegen jetzt die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster, Flur 115, Flurstücke 203 - 206, 743 - 745, Teil des Flurstückes 1087 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch den geänderten Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 522 entstehen der 
Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
Begründung: 
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 522 wurde vom Rat der Stadt Münster  
am 05.11.2008 gefasst (siehe Vorlage Nr. V/0819/2008) und am 14.11.2008 im Amtsblatt der Stadt 
Münster veröffentlicht.  
 
Zwischenzeitlich wurde der Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet. Die planungsrechtliche Beur-
teilung der potenziellen Konfliktsituation zum angrenzenden Gewerbegebiet erlaubt es heute, den 
Geltungsbereich um die gewerblichen Flächen im Bereich des bisher zum Teil überplanten rechts-
verbindlichen Bebauungsplanes Nr. 127: Niedersachsenring / Kaiser-Wilhelm-Ring zurückzuneh-
men. Auf der anderen Seite muss wegen des geplanten Ausbaus eines Längsparkstreifens an der 
Ostseite der Straße Auf der Horst der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes um einen 
Vorlagen-Nr.: 
V/0280/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 21 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.04.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0280/2009 
Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 184: Auf der Horst / Bohlweg / Piusallee 
erweitert werden.  
 
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 522 tritt also nicht mehr ein Teilbereich des Bebau-
ungsplanes Nr. 127, sondern ein Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 184 außer Kraft. 
 
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in den zuständigen parlamentarischen Gremien parallel 
beraten (siehe Vorlage Nr. V/0271/2009).  
 
 
i. V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

05.05.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.05.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2009 Hauptausschuss
TOP 20.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2009 Rat
TOP 17.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Bebauungsplan Nr. 522 (amtlicher Umring) amtlich
  • Piusallee
  • Niedersachsenring
  • Kaiser-Wilhelm-Ring
  • Auf der Horst
  • Bohlweg

Bebauungsplan Nr. 522

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0280/2009
Typ
Vorlagen
Datum
14.04.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37