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2020/0101

Einrichtung einer Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifende Extremismusprävention (DEXT-Fachstelle)

Magistratsvorlage 29.06.2020

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2020/0101

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1671 Zeichen

. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport H ESS E N

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Postfach 31 67 : D-65021 Wiesbaden

Geschäftszeichen:

22k90_A1
Amt für Interkulturelles Dat.NE  _ „0008
nv Bearbeiter/in Frau Schlaf
und Internationales Durchwahl (06 11) 353 2812
R Telefax: (06 11) 327122812
der Wissenschaftsstadt Darmstadt Email: Stephanie.Schlaf@hmdis.hessen.de
Herr Bülent Ersoy Ihr Zeichen
Bad Nauheimer Straße 4 Ihre Nachricht
64289 Darmstadt Datum 5 . Juni 2020

Landesprogramm „Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus
2020 — 2024“
Absichtserklärung zur Finanzierung für das Projekt (DEXT-Fachstelle)

„Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus“

das o. g. Projekt wird seit dem Jahr 2020 durch das Hessische Ministerium des Innern
und für Sport gefördert, weil dieses Projekt der Zielsetzung des Landesprogramms
„Hessen — aktiv für Demokratie und gegen Extremismus 2020 — 2024“ entspricht.

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport erklärt die Absicht, sich an einer
Finanzierung in Höhe von maximal 50.000 € für die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 zu
beteiligen. Diese Absichtserklärung steht unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender
Haushaltsmittel und begründet keinen Anspruch auf eine tatsächliche Förderung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

der

(Schweitzer)
Leitender Kriminaldirektor

Gleitende Arbeitszeit: Bitte Besuche und Anrufe von montags bis donnerstags zwischen 8.30-12.00 und 13.30-15.30 Uhr,
freitags von 8.30-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Friedrich-Ebert-Allee 12 - D-65185 Wiesbaden - Telefon (06 11) 353 - 0 : Telefax (GR 3) (06 11) 353 1766 »

E-Mail: poststelle@hmdis.hessen.de

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6224 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
30.06.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Amt 10 
 
Amt: Amt für 
Interkulturelles und 
Internationales 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10 531 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0101 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
183 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle: 531-002-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 1114-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Einrichtung einer Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifende 
Extremismusprävention (DEXT-Fachstelle) 
 
Vorlage vom: 29.06.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich an dem hessischen Förderprogramm 
„Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus 2020 – 2024“. 
2. Beim Amt für Interkulturelles und Internationales wird entsprechend den Richtlinien des 
Förderprogramms eine Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifenden 
Extremismusprävention (DEXT-Fachstelle) mit einer Wochenarbeitszeit 0, 5 VZÄ  EG 11 kw 
TVöD - vorbehaltlich einer durchzuführenden Stellenbewertung eingerichtet. Der kw -
Vermerk wird spätestens mit Ablauf des Förderprogramms wirksam.  
3. Die hierfür entstehenden Kosten für den notwendigen Eigenanteil von 10% können der 
Kostenstelle 531-002-1000 für das Jahr 2021 entnommen werden und sind für die 
Folgejahre eingeplant.

- 3 - 
 
4. Einer vorgreifenden Bewirtschaftung im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird zugestimmt, 
da die Haushaltsmittel zur Deckung der zusätzlichen Personalaufwendu ngen zum 
überwiegenden Teil aus Projektfördermitteln  des Landes refinanziert werden.  
 
 
Anlagen: DEXT Förderbescheid 2020 S.1,2  
20200604 Absichtserklärung 2020-2024Zuwendungsbescheid des Landes 2020  
Absichtserklärung des Landes für die Förderung der Folgejahre 2021 - 2024 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 08.07.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29. Juni 2020  
 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt sind d ie Förderung von Demokratie , Toleranz und 
Weltoffenheit sowie die Verhinderung von Extremismus jeglicher Art Leitgedanke und 
Handlungsprinzip. Diese Haltung zeigt sich in den seit Jahren gewachsenen Maßnahmen und 
Programmen, die die Stadt initiiert, fördert und in Kooperation mit der Zivilgesellschaft 
umsetzt.   
 
Das Erstarken nationalistischer und antidemokratischer Tendenzen und seine Folgen in 
Deutschland und in Europa sind  gravierend und gefährden den gesellschaftlichen 
Zusammenhalt. Der Mordanschlag in der hessischen Stadt Hanau am 19. Februar 2020 oder 
der versuchte Massenmord an Juden in Halle am 9. Oktober 2019  führten uns einmal mehr 
tief sitzende rassistischen Denkmuster und Überlegenheitsideologien in Teilen der 
Bevölkerung vor Augen. Es ist notwendig, die Ressourcen zur Bekämpfung extremistischer 
und rechtspopulistischer Tendenzen auf zustocken, um diesen gefährlichen Tendenzen 
stärker entgegenzutreten. 
Das Land Hessen hat auf diese kritischen Entwicklungen, die in den letzten Jahren zu 
beobachten sind, reagiert. Das Innenministerium des Landes Hessen stellt m it dem 
Förderprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ finanzielle Mittel 
zur Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Förderung der Demokratie und gegen 
Extremismus zur Verfügung. Das Programm hat eine Laufzeit von 2020 bis 2024. Für die 
einzurichtende DEXT-Fachstelle können im Rahmen des Förderprogramms jährlich insgesamt 
50.000 € p.a. für Personalmittel, Sachmittel und Fördermittel für kleinere Projekte beim 
Innenministerium beantragt werden. Voraussetzung ist eine Eigenbeteiligung von m indestens 
10% der Gesamtprojektsumme. Um das Projektvorhaben weitergehend zu unterstützen, hat 
das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport unter dem Vorbehalt zur Verfügung 
stehender Haushaltsmittel der Wissenschaftsstadt Darmstadt seine Absicht er klärt, sich an 
der Finanzierung des Projekts DEXT -Fachstelle in Höhe von maximal 50.000 € für die 
Haushaltsjahre 2020 – 2024 zu beteiligen.   
 
Durch eine zielgerichtete und an den jeweiligen Bedarfen orientierte Förderung soll die 
Kooperation von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen verbessert, die 
Handlungssicherheit von Fachkräften erhöht, die Kofinanzierung von Projekten in diesen 
Themenfeldern unterstützt und die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Thematik 
gestärkt werden.  
 
Die beim Amt für Interkulturelles und Internationales einzurichtende DEXT -Fachstelle soll zu 
den Themengebieten Demokratieförderung, phänomenübergreifende Extremismusprävention, 
insbesondere zu Rechtsextremismus und zu radikalreligiösen Tendenzen informieren, 
sensibilisieren und Handlungssicherheit für Fachkräfte geben. Mit einem präventiven Ansatz 
sollen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Aufklärungskampagnen konzipiert, initiiert 
und organisiert werden. Die Vernetzung und Kooperation mit relevanten Akteure n, 
insbesondere mit Migrantenselbstorganisationen, Schulen, Schulsozialarbeit und Verbänden 
gehört zur Arbeitsweise des Projekts. Fachkräfte und Multiplikator*innen sollen mit den oben 
genannten Maßnahmen Handlungssicherheit für ihre Arbeit erlangen und ex tremistischen 
Tendenzen präventiv vorbeugen können.  
 
Das für die Umsetzung des Projekts zuständige Amt für Interkulturelles und Internationales 
stellt eine Stellenbeschreibung für die vom Magistrat eingesetzte Arbeitsgruppe zur 
Bewertung von Stellen im Tarifbereich auf und gibt diese in den Geschäftsgang.

Die Beteiligungsrechte des Personalrates und der zuständigen Frauen - und 
Gleichstellungsbeauftragten nach § 81 Absatz 3 HPVG bzw. § 17 Absatz 1 Ziffer 2 HGlG 
erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Stellenp lans zum Haushalt 2021.  
 
Darmstadt, den 29. Juni 2020  
 
Dezernat I 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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3758 Zeichen

HESSEN

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport FHEHEDHRHERNR:

Der Minister | Wissensc sstadt Darmstadt |
}
A
|

| Der Magistrat

Eing. 25, März 2020 NG
Amt für Interkulturelles

und | Internationales

Hessisches Ministerium des Innerı ıd für Sport i .

Postfach 31 87. D.06021 Wiesbaden a Geschäftszeichen: 22K90_A1

Amt für Interkulturelles und Internationales der Bst. Nr. 0005

wi Bearbeiter Frau Schlaf
issenschaftsstadt Darmstadt Durchwahl (06 11) 353-2812

Herr Bülent Ersoy Email: hke@hmdis.hessen.de

Bad Nauheimer Straße 4

64289 Darmstadt Datum fa, März 2020

Zuwendung zur Förderung des Präventionsprojekts (DEXT-Fachstelle):

„Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus“
für das Jahr 2020

Sehr geehrter Herr Ersoy,

ich freue mich, Ihnen zur Förderung des Präventionsprojekts (DEXT-Fachstelle) „Gemeinsam
für Demokratie und gegen Extremismus" im Rahmen des Landesprogramms „Hessen - aktiv
für Demokratie und gegen Extremismus“ für das Haushaltsjahr 2020 eine Zuwendung im Wege
der Projektförderung bis zur Höhe von

38.350,00 €
(in Worten: Achtunddreißigtausenddreihundertfünfzig EURO)

bewilligen zu können. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden auf 42.611,00 Euro festge-
setzt.

Die Zuwendung wird unter Zugrundelegung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwen-
dungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebiets-
körperschaften (ANBest-GK) und der Besonderen Nebenbestimmungen, die Bestandteil dieses
Bescheides sind, als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.

Hinsichtlich des Auszahlungsverfahrens bitte ich Sie zu beachten, dass die Zuwendung grund-
sätzlich erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist ausgezahlt werden kann. Eine frühere Auszah-
lung ist möglich, wenn Sie schriftlich auf einen Rechtsbehelf verzichten.

Gleitende Arbeitszeit: Bitte Besuche und Anrufe von montags bis donnerstags zwischen 8.30-12.00 und 13.30-15.30 Uhr, ®
freitags von 8.30-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung. An
Friedrich-Ebert-Allee 12 : D-65185 Wiesbaden : Telefon (06 11) 353 - 0 : Telefax (GR 3) (06 11) 353 1766 - Burma,
E-Mail: poststelle@hmdis.hessen.de

ss

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage
ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bei dem Verwaitungsgericht Wiesba-
den, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden zu erheben. Sie kann nach Maßgabe der Verordnung über den elekt-
ronischen Rechtsverkehr bei hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 26. Oktober 2007 (GVBl. 1 S.
699) auch mittels eines elektronischen Dokuments in einer aus der Anlage 2 zu dieser Verordnung ersichtlichen
Form erhoben werden, Für den Empfang elektronischer Dokumente ist ausschließlich der elektronische Briefkasten
bestimmt, der auf den Servern des Rechenzentrums der Justiz, Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, geführt
wird.

Die Klage muss die Klägerin oder den Kläger, die Beklagte oder den Beklagten und den Gegenstand des Klagebe-
gehrens bezeichnen. Sie ist gegen das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und
für Sport, Friedrich-Ebert-Allee 12, 65185 Wiesbaden, zu richten.

Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen
angegeben werden. Die angefochtene Verfügung sol-in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden.

Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Dies gilt nicht bei
der Übermittlung als elektronisches Dokument,

Peter Beuth

Anlagen:

“ Formular Rechtsbehelfsverzichtserklärung (zur Rücksendung)
" Formular -Empfangsbestätigung (zur Rücksendung)

" Allgemeine Nebenbestimmungen

" Besondere Nebenbestimmungen

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259 Zeichen

Punkt 4: Einrichtung einer Fachstelle zur Demokratieförderung und 
phänomenübergreifende Extremismusprävention (DEXT-Fachstelle) 
 (V-Nr. 2020/0101) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: AfD

anlage 6

220 Zeichen

Punkt 22: Einrichtung einer Fachstelle zur Demokratieförderung und 
phänomenübergreifende Extremismusprävention (DEXT-Fachstelle) 
 (V-Nr. 2020/0101) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: 2 Stimmen aus AfD

2020/0101

6192 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.06.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat  I     an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Amt 10 
 
Amt: Amt für 
Interkulturelles und 
Internationales  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0101 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  531-002-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1114-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Einrichtung einer Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifende 
Extremismusprävention (DEXT -Fachstelle) 
 
Vorlage vom: 29.06.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich an dem hessischen Förder programm 
„Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus  2020 – 2024“. 
2. Beim Amt für Interkulturelles und Internationales wird entsprechend den Richtlinien des 
Förderprogramms eine Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifende n 
Extremismusprävention (DEXT -Fachstelle)  mit einer Wochenarbeitszeit 0,5 VZÄ  EG 11 kw 
TVöD - vorbehaltlich einer durchzuführenden Stellenbewertung  eingerichtet. Der kw-
Vermerk wird späteste ns mit Ablauf des Förderprogramms wirksam.  
3. Die hierfür entstehenden Kosten für den notwendigen Eigenanteil von 10% können der 
Kostenstelle 531-002-1000 für das Jahr 202 1 entnommen werden und sind für die 
Folgejahre eingeplant.  
4. Einer vorgreifenden Bewirtschaftung im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird zugestimmt, 
da die Haushaltsmittel zur Deckung der zusätzlichen Personalaufwendungen zum 
überwiegenden Teil aus Projektfördermitteln  des Landes refinanziert werden.

- 2 - 
 
Anlagen: DEXT Förderbe scheid 2020 S.1,2  
20200604 Absichtserklärung 2020 -2024Zuwendungsbescheid des Landes  2020 
Absichtserklärung des Landes für die Förderung de r Folgejahre 2021 - 2024 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29. Juni 2020 
 
Für die Wissenschaftsstadt D armstadt sind die Förderung von Demokratie , Toleranz und 
Weltoffenheit sowie die  Verhinderung von Extremismus jeglicher Art Leit gedanke und 
Handlungsprinzip. Diese Haltung zeigt sich in den seit Jahren gewachsenen Maßnahmen und 
Programmen, die die Stadt initiiert, fördert und  in Kooperation mit der Zivilgesellschaft 
umsetzt.   
 
Das Erstarken nationalistischer und antidemokratischer Tendenzen und seine Folgen in 
Deutschland und in Europa sind  gravierend und gefährden den gesellschaftlichen 
Zusammenhalt. Der Mordanschlag in der hessischen Stadt Hanau am 19. Februar 2020  oder 
der versuchte Massenmord an Juden in Halle am 9. Oktober 2019  führten uns einmal mehr 
tief sitzende rassistischen Denkmuster und Überlegenheitsi deologien in Teilen der 
Bevölkerung vor Augen. Es ist notwendig, die Ressourcen zur Bekämpfung extremistischer 
und rechtspopulistischer Tendenzen auf zustocken, um diesen gefährlichen Tendenzen 
stärker entgegenzutreten.  
Das Land Hessen hat auf diese kritischen Entwicklungen, die in den letzten Jahren zu 
beobachten sind, reagiert. Das Innenministerium des Landes Hessen stellt mit dem 
Förderprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ finanzielle Mittel 
zur Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Förderung der Demokratie und gegen 
Extremismus zur Verfügung. Das Programm hat eine Laufzeit von 2020 bis 2024. Für die  
einzurichtende DEXT -Fachstelle können im Rahmen des Förderprogramms jährlich insgesamt 
50.000 € p.a. für Personalmittel, Sachmittel und Fördermittel für kleinere Projekte beim 
Innenministerium beantragt werden. Voraussetzung ist eine Eigenbeteiligung von mindestens 
10% der Gesamtprojektsumme. Um das Projektvorhaben weitergehend zu unterstützen, hat 
das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport unter dem Vorbehalt zur Verfügung 
stehender Haushaltsmittel der Wissenschaftsstadt Darmstadt seine Absicht e rklärt, sich an 
der Finanzierung des Projekts DEXT -Fachstelle in Höhe von maximal 50.000 € für die 
Haushaltsjahre 2020 – 2024 zu beteiligen.   
 
Durch eine zielgerichtete und an den jeweiligen Bedarfen orientierte Förderung soll die 
Kooperation von staatlic hen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen verbessert, die 
Handlungssicherheit von Fachkräften erhöht, die Kofinanzierung von Projekten in diesen 
Themenfeldern unterstützt und die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Thematik 
gestärkt werden.  
 
Die beim Amt für Interkulturelles und Internationales einzurichtende DEXT -Fachstelle soll zu 
den Themengebieten Demokratieförderung, phänomenübergreifende Extremismusprävention, 
insbesondere zu Rechtsextremismus und zu radikalreligiösen Tendenzen informieren, 
sensibilisieren und Handlungssicherheit für Fachkräfte geben. Mit einem präventiven Ansatz 
sollen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Aufklärungskampagnen konzipiert, initiiert 
und organisiert werden. Die Vernetzung und Kooperation mit relevanten Akteur en, 
insbesondere mit Migrantenselbstorganisationen, Schulen, Schulsozialarbeit und Verbänden 
gehört zur Arbeitsweise des Projekts. Fachkräfte und Multiplikator*innen sollen mit den oben 
genannten Maßnahmen Handlungssicherheit für ihre Arbeit erlangen und e xtremistischen 
Tendenzen präventiv vorbeugen können.  
 
Das für die Umsetzung des Projekts zuständige Amt für Interkulturelles und Internationales 
stellt eine Stellenbeschreibung für die vom Magistrat eingesetzte Arbeitsgruppe zur 
Bewertung von Stellen im Ta rifbereich auf und gibt diese in den Geschäftsgang.

- 4 - 
Die Beteiligungsrechte des Personalrates und der zuständigen Frauen - und 
Gleichstellungsbeauftragten nach § 81 Absatz 3 HPVG bzw. § 17 Absatz 1 Ziffer 2 HGlG 
erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Stellen plans zum Haushalt 2021.  
 
Darmstadt, den 29. Juni 2020  
 
Dezernat I 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (3)

TOP 183 beschließend
TOP 22
TOP 4

Orte (2)

  • Bad Nauheimer Straße 4
  • Mainzer Straße 124

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0101
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.06.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00