2020/0101
Einrichtung einer Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifende Extremismusprävention (DEXT-Fachstelle)
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. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport H ESS E N Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Postfach 31 67 : D-65021 Wiesbaden Geschäftszeichen: 22k90_A1 Amt für Interkulturelles Dat.NE _ „0008 nv Bearbeiter/in Frau Schlaf und Internationales Durchwahl (06 11) 353 2812 R Telefax: (06 11) 327122812 der Wissenschaftsstadt Darmstadt Email: Stephanie.Schlaf@hmdis.hessen.de Herr Bülent Ersoy Ihr Zeichen Bad Nauheimer Straße 4 Ihre Nachricht 64289 Darmstadt Datum 5 . Juni 2020 Landesprogramm „Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus 2020 — 2024“ Absichtserklärung zur Finanzierung für das Projekt (DEXT-Fachstelle) „Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus“ das o. g. Projekt wird seit dem Jahr 2020 durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport gefördert, weil dieses Projekt der Zielsetzung des Landesprogramms „Hessen — aktiv für Demokratie und gegen Extremismus 2020 — 2024“ entspricht. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport erklärt die Absicht, sich an einer Finanzierung in Höhe von maximal 50.000 € für die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 zu beteiligen. Diese Absichtserklärung steht unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel und begründet keinen Anspruch auf eine tatsächliche Förderung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag der (Schweitzer) Leitender Kriminaldirektor Gleitende Arbeitszeit: Bitte Besuche und Anrufe von montags bis donnerstags zwischen 8.30-12.00 und 13.30-15.30 Uhr, freitags von 8.30-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Friedrich-Ebert-Allee 12 - D-65185 Wiesbaden - Telefon (06 11) 353 - 0 : Telefax (GR 3) (06 11) 353 1766 » E-Mail: poststelle@hmdis.hessen.de
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
30.06.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt 10
Amt: Amt für
Interkulturelles und
Internationales
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10 531
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0101
Magistratsbeschluss-Nr.
183
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 531-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1114-21 Sachkonto:
Betreff: Einrichtung einer Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifende
Extremismusprävention (DEXT-Fachstelle)
Vorlage vom: 29.06.2020
Beschlussvorschlag:
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich an dem hessischen Förderprogramm
„Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus 2020 – 2024“.
2. Beim Amt für Interkulturelles und Internationales wird entsprechend den Richtlinien des
Förderprogramms eine Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifenden
Extremismusprävention (DEXT-Fachstelle) mit einer Wochenarbeitszeit 0, 5 VZÄ EG 11 kw
TVöD - vorbehaltlich einer durchzuführenden Stellenbewertung eingerichtet. Der kw -
Vermerk wird spätestens mit Ablauf des Förderprogramms wirksam.
3. Die hierfür entstehenden Kosten für den notwendigen Eigenanteil von 10% können der
Kostenstelle 531-002-1000 für das Jahr 2021 entnommen werden und sind für die
Folgejahre eingeplant.
- 3 -
4. Einer vorgreifenden Bewirtschaftung im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird zugestimmt,
da die Haushaltsmittel zur Deckung der zusätzlichen Personalaufwendu ngen zum
überwiegenden Teil aus Projektfördermitteln des Landes refinanziert werden.
Anlagen: DEXT Förderbescheid 2020 S.1,2
20200604 Absichtserklärung 2020-2024Zuwendungsbescheid des Landes 2020
Absichtserklärung des Landes für die Förderung der Folgejahre 2021 - 2024
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 08.07.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29. Juni 2020
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt sind d ie Förderung von Demokratie , Toleranz und
Weltoffenheit sowie die Verhinderung von Extremismus jeglicher Art Leitgedanke und
Handlungsprinzip. Diese Haltung zeigt sich in den seit Jahren gewachsenen Maßnahmen und
Programmen, die die Stadt initiiert, fördert und in Kooperation mit der Zivilgesellschaft
umsetzt.
Das Erstarken nationalistischer und antidemokratischer Tendenzen und seine Folgen in
Deutschland und in Europa sind gravierend und gefährden den gesellschaftlichen
Zusammenhalt. Der Mordanschlag in der hessischen Stadt Hanau am 19. Februar 2020 oder
der versuchte Massenmord an Juden in Halle am 9. Oktober 2019 führten uns einmal mehr
tief sitzende rassistischen Denkmuster und Überlegenheitsideologien in Teilen der
Bevölkerung vor Augen. Es ist notwendig, die Ressourcen zur Bekämpfung extremistischer
und rechtspopulistischer Tendenzen auf zustocken, um diesen gefährlichen Tendenzen
stärker entgegenzutreten.
Das Land Hessen hat auf diese kritischen Entwicklungen, die in den letzten Jahren zu
beobachten sind, reagiert. Das Innenministerium des Landes Hessen stellt m it dem
Förderprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ finanzielle Mittel
zur Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Förderung der Demokratie und gegen
Extremismus zur Verfügung. Das Programm hat eine Laufzeit von 2020 bis 2024. Für die
einzurichtende DEXT-Fachstelle können im Rahmen des Förderprogramms jährlich insgesamt
50.000 € p.a. für Personalmittel, Sachmittel und Fördermittel für kleinere Projekte beim
Innenministerium beantragt werden. Voraussetzung ist eine Eigenbeteiligung von m indestens
10% der Gesamtprojektsumme. Um das Projektvorhaben weitergehend zu unterstützen, hat
das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport unter dem Vorbehalt zur Verfügung
stehender Haushaltsmittel der Wissenschaftsstadt Darmstadt seine Absicht er klärt, sich an
der Finanzierung des Projekts DEXT -Fachstelle in Höhe von maximal 50.000 € für die
Haushaltsjahre 2020 – 2024 zu beteiligen.
Durch eine zielgerichtete und an den jeweiligen Bedarfen orientierte Förderung soll die
Kooperation von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen verbessert, die
Handlungssicherheit von Fachkräften erhöht, die Kofinanzierung von Projekten in diesen
Themenfeldern unterstützt und die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Thematik
gestärkt werden.
Die beim Amt für Interkulturelles und Internationales einzurichtende DEXT -Fachstelle soll zu
den Themengebieten Demokratieförderung, phänomenübergreifende Extremismusprävention,
insbesondere zu Rechtsextremismus und zu radikalreligiösen Tendenzen informieren,
sensibilisieren und Handlungssicherheit für Fachkräfte geben. Mit einem präventiven Ansatz
sollen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Aufklärungskampagnen konzipiert, initiiert
und organisiert werden. Die Vernetzung und Kooperation mit relevanten Akteure n,
insbesondere mit Migrantenselbstorganisationen, Schulen, Schulsozialarbeit und Verbänden
gehört zur Arbeitsweise des Projekts. Fachkräfte und Multiplikator*innen sollen mit den oben
genannten Maßnahmen Handlungssicherheit für ihre Arbeit erlangen und ex tremistischen
Tendenzen präventiv vorbeugen können.
Das für die Umsetzung des Projekts zuständige Amt für Interkulturelles und Internationales
stellt eine Stellenbeschreibung für die vom Magistrat eingesetzte Arbeitsgruppe zur
Bewertung von Stellen im Tarifbereich auf und gibt diese in den Geschäftsgang.
Die Beteiligungsrechte des Personalrates und der zuständigen Frauen - und
Gleichstellungsbeauftragten nach § 81 Absatz 3 HPVG bzw. § 17 Absatz 1 Ziffer 2 HGlG
erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Stellenp lans zum Haushalt 2021.
Darmstadt, den 29. Juni 2020
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
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HESSEN Hessisches Ministerium des Innern und für Sport FHEHEDHRHERNR: Der Minister | Wissensc sstadt Darmstadt | } A | | Der Magistrat Eing. 25, März 2020 NG Amt für Interkulturelles und | Internationales Hessisches Ministerium des Innerı ıd für Sport i . Postfach 31 87. D.06021 Wiesbaden a Geschäftszeichen: 22K90_A1 Amt für Interkulturelles und Internationales der Bst. Nr. 0005 wi Bearbeiter Frau Schlaf issenschaftsstadt Darmstadt Durchwahl (06 11) 353-2812 Herr Bülent Ersoy Email: hke@hmdis.hessen.de Bad Nauheimer Straße 4 64289 Darmstadt Datum fa, März 2020 Zuwendung zur Förderung des Präventionsprojekts (DEXT-Fachstelle): „Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus“ für das Jahr 2020 Sehr geehrter Herr Ersoy, ich freue mich, Ihnen zur Förderung des Präventionsprojekts (DEXT-Fachstelle) „Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus" im Rahmen des Landesprogramms „Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ für das Haushaltsjahr 2020 eine Zuwendung im Wege der Projektförderung bis zur Höhe von 38.350,00 € (in Worten: Achtunddreißigtausenddreihundertfünfzig EURO) bewilligen zu können. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden auf 42.611,00 Euro festge- setzt. Die Zuwendung wird unter Zugrundelegung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwen- dungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebiets- körperschaften (ANBest-GK) und der Besonderen Nebenbestimmungen, die Bestandteil dieses Bescheides sind, als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Hinsichtlich des Auszahlungsverfahrens bitte ich Sie zu beachten, dass die Zuwendung grund- sätzlich erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist ausgezahlt werden kann. Eine frühere Auszah- lung ist möglich, wenn Sie schriftlich auf einen Rechtsbehelf verzichten. Gleitende Arbeitszeit: Bitte Besuche und Anrufe von montags bis donnerstags zwischen 8.30-12.00 und 13.30-15.30 Uhr, ® freitags von 8.30-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung. An Friedrich-Ebert-Allee 12 : D-65185 Wiesbaden : Telefon (06 11) 353 - 0 : Telefax (GR 3) (06 11) 353 1766 - Burma, E-Mail: poststelle@hmdis.hessen.de ss Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bei dem Verwaitungsgericht Wiesba- den, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden zu erheben. Sie kann nach Maßgabe der Verordnung über den elekt- ronischen Rechtsverkehr bei hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 26. Oktober 2007 (GVBl. 1 S. 699) auch mittels eines elektronischen Dokuments in einer aus der Anlage 2 zu dieser Verordnung ersichtlichen Form erhoben werden, Für den Empfang elektronischer Dokumente ist ausschließlich der elektronische Briefkasten bestimmt, der auf den Servern des Rechenzentrums der Justiz, Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, geführt wird. Die Klage muss die Klägerin oder den Kläger, die Beklagte oder den Beklagten und den Gegenstand des Klagebe- gehrens bezeichnen. Sie ist gegen das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, Friedrich-Ebert-Allee 12, 65185 Wiesbaden, zu richten. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Die angefochtene Verfügung sol-in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Dies gilt nicht bei der Übermittlung als elektronisches Dokument, Peter Beuth Anlagen: “ Formular Rechtsbehelfsverzichtserklärung (zur Rücksendung) " Formular -Empfangsbestätigung (zur Rücksendung) " Allgemeine Nebenbestimmungen " Besondere Nebenbestimmungen
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Punkt 4: Einrichtung einer Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifende Extremismusprävention (DEXT-Fachstelle) (V-Nr. 2020/0101) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD
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Punkt 22: Einrichtung einer Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifende Extremismusprävention (DEXT-Fachstelle) (V-Nr. 2020/0101) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: 2 Stimmen aus AfD
2020/0101
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.06.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt 10
Amt: Amt für
Interkulturelles und
Internationales
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0101
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 531-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1114-21 Sachkonto:
Betreff: Einrichtung einer Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifende
Extremismusprävention (DEXT -Fachstelle)
Vorlage vom: 29.06.2020
Beschlussvorschlag :
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich an dem hessischen Förder programm
„Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus 2020 – 2024“.
2. Beim Amt für Interkulturelles und Internationales wird entsprechend den Richtlinien des
Förderprogramms eine Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifende n
Extremismusprävention (DEXT -Fachstelle) mit einer Wochenarbeitszeit 0,5 VZÄ EG 11 kw
TVöD - vorbehaltlich einer durchzuführenden Stellenbewertung eingerichtet. Der kw-
Vermerk wird späteste ns mit Ablauf des Förderprogramms wirksam.
3. Die hierfür entstehenden Kosten für den notwendigen Eigenanteil von 10% können der
Kostenstelle 531-002-1000 für das Jahr 202 1 entnommen werden und sind für die
Folgejahre eingeplant.
4. Einer vorgreifenden Bewirtschaftung im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird zugestimmt,
da die Haushaltsmittel zur Deckung der zusätzlichen Personalaufwendungen zum
überwiegenden Teil aus Projektfördermitteln des Landes refinanziert werden.
- 2 -
Anlagen: DEXT Förderbe scheid 2020 S.1,2
20200604 Absichtserklärung 2020 -2024Zuwendungsbescheid des Landes 2020
Absichtserklärung des Landes für die Förderung de r Folgejahre 2021 - 2024
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29. Juni 2020
Für die Wissenschaftsstadt D armstadt sind die Förderung von Demokratie , Toleranz und
Weltoffenheit sowie die Verhinderung von Extremismus jeglicher Art Leit gedanke und
Handlungsprinzip. Diese Haltung zeigt sich in den seit Jahren gewachsenen Maßnahmen und
Programmen, die die Stadt initiiert, fördert und in Kooperation mit der Zivilgesellschaft
umsetzt.
Das Erstarken nationalistischer und antidemokratischer Tendenzen und seine Folgen in
Deutschland und in Europa sind gravierend und gefährden den gesellschaftlichen
Zusammenhalt. Der Mordanschlag in der hessischen Stadt Hanau am 19. Februar 2020 oder
der versuchte Massenmord an Juden in Halle am 9. Oktober 2019 führten uns einmal mehr
tief sitzende rassistischen Denkmuster und Überlegenheitsi deologien in Teilen der
Bevölkerung vor Augen. Es ist notwendig, die Ressourcen zur Bekämpfung extremistischer
und rechtspopulistischer Tendenzen auf zustocken, um diesen gefährlichen Tendenzen
stärker entgegenzutreten.
Das Land Hessen hat auf diese kritischen Entwicklungen, die in den letzten Jahren zu
beobachten sind, reagiert. Das Innenministerium des Landes Hessen stellt mit dem
Förderprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ finanzielle Mittel
zur Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Förderung der Demokratie und gegen
Extremismus zur Verfügung. Das Programm hat eine Laufzeit von 2020 bis 2024. Für die
einzurichtende DEXT -Fachstelle können im Rahmen des Förderprogramms jährlich insgesamt
50.000 € p.a. für Personalmittel, Sachmittel und Fördermittel für kleinere Projekte beim
Innenministerium beantragt werden. Voraussetzung ist eine Eigenbeteiligung von mindestens
10% der Gesamtprojektsumme. Um das Projektvorhaben weitergehend zu unterstützen, hat
das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport unter dem Vorbehalt zur Verfügung
stehender Haushaltsmittel der Wissenschaftsstadt Darmstadt seine Absicht e rklärt, sich an
der Finanzierung des Projekts DEXT -Fachstelle in Höhe von maximal 50.000 € für die
Haushaltsjahre 2020 – 2024 zu beteiligen.
Durch eine zielgerichtete und an den jeweiligen Bedarfen orientierte Förderung soll die
Kooperation von staatlic hen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen verbessert, die
Handlungssicherheit von Fachkräften erhöht, die Kofinanzierung von Projekten in diesen
Themenfeldern unterstützt und die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Thematik
gestärkt werden.
Die beim Amt für Interkulturelles und Internationales einzurichtende DEXT -Fachstelle soll zu
den Themengebieten Demokratieförderung, phänomenübergreifende Extremismusprävention,
insbesondere zu Rechtsextremismus und zu radikalreligiösen Tendenzen informieren,
sensibilisieren und Handlungssicherheit für Fachkräfte geben. Mit einem präventiven Ansatz
sollen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Aufklärungskampagnen konzipiert, initiiert
und organisiert werden. Die Vernetzung und Kooperation mit relevanten Akteur en,
insbesondere mit Migrantenselbstorganisationen, Schulen, Schulsozialarbeit und Verbänden
gehört zur Arbeitsweise des Projekts. Fachkräfte und Multiplikator*innen sollen mit den oben
genannten Maßnahmen Handlungssicherheit für ihre Arbeit erlangen und e xtremistischen
Tendenzen präventiv vorbeugen können.
Das für die Umsetzung des Projekts zuständige Amt für Interkulturelles und Internationales
stellt eine Stellenbeschreibung für die vom Magistrat eingesetzte Arbeitsgruppe zur
Bewertung von Stellen im Ta rifbereich auf und gibt diese in den Geschäftsgang.
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Die Beteiligungsrechte des Personalrates und der zuständigen Frauen - und
Gleichstellungsbeauftragten nach § 81 Absatz 3 HPVG bzw. § 17 Absatz 1 Ziffer 2 HGlG
erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Stellen plans zum Haushalt 2021.
Darmstadt, den 29. Juni 2020
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Bad Nauheimer Straße 4
- Mainzer Straße 124
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0101
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.06.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00