Mandari Insight

V/0808/2024

Evaluation der Zulassung von Solaranlagen in Gebieten mit einer städtebaulichen Erhaltungssatzung

Vorlagen 19.12.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 26.02.2025, TOP 3

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

2071 Zeichen

Anlage A zur V/0808/2024 
Kurzüberblick 
 
Der Bericht dient erneut dazu, wiederzugeben, wie sich das Zulassungsverfahren von Solaranla-
gen in Geltungsbereichen von eigenständigen städtebaulichen Erhaltungssatzungen seit dem 
Beschluss vom 10.11.2021 entwickelt hat. Dadurch soll erkennbar werden, inwieweit die Zielset-
zung einer Vereinbarkeit von hohem gestalterischen Anspruch und der erforderlichen Gewinnung 
von Energie aus regenerativen Quellen in Einklang gebracht werden konnte.   
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
      Die Evaluation zeigt auf, wie das Ziel, das unverwechselbare Stadtbild zu bewahren (mit Ein-
fluss auf die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung) 
mit dem Ziel der notwendigen regenerativen Energiegewinnung bisher in Einklang gebracht 
und sowohl innerhalb der letzten 12 Monate, als auch im Gesamtzeitraum von 37 Monaten 
umgesetzt werden konnte. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 1002 Denkmalschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Mit den Beschlüssen des Hauptausschusses vom 10.11.2021 über die Vorlage V/0541/2021/1 
und vom 15.02.2023 zur Vorlage V/0802/2022 erfolgte die Beauftragung der seitdem angewand-
ten Zulassungsverfahren.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnit tsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Bericht beinhaltet Erfahrungswerte und den Ausblick wie durch die Zulassungsverfahren für 
Solar- und Gründachflächen an Gebäuden Ziele des Klimaschutzes mit dem Ziel einer qualitätvol-
len Gestaltung des Stadtbildes weiterhin in Einklang gebracht werden sollen.

Berichtsvorlage

9987 Zeichen

V/0808/2024 
V/0808/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Evaluation der Zulassung von Solaranlagen in Gebieten mit einer städtebaulichen 
Erhaltungssatzung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   21.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   18.02.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
   20.02.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht 
   26.02.2025 Hauptausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 Nach dem 10.11.2021 (Beschluss der Vorlage V/0541/2021/1) und dem 30.11.2024 wurden 
Solaranlagen mit insgesamt 2617 PV-Modulen (Stand zum 30.11.2023: 2057) im Bereich der 
Altstadtsatzung und weiterer Satzungsgebiete mitsamt der in diesem Zusammenhang erfor-
derlichen Abweichungen genehmigt oder deren Zulassung in Aussicht gestellt.  
 
 Von den zwischen dem 10.11.2021 und dem 30.11.2024 genehmigten oder in der Zulassung 
in Aussicht gestellten 2617 PV-Modulen wurden inzwischen 1592 (Stand zum 30.11.2023: 
714) realisiert.  
 
 Die nächste Bürgerinformation zu gut gestalteten Solaranlagen wird in einem Online-
Themenabend  „Photovoltaik - Grundlagen“ am Anfang März 2025 erfolgen. 
 
 
Inhalt der Evaluation: 
 
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 10.11.2021 zur Vorlage V/0541/2021/1 wurde die Verwal-
tung beauftragt, unter weiterer Einbeziehung des Beirates für Stadtgestaltung zusätzlich zu den 
schon nach Satzungsinhalten (der 11 eigenständigen Erhaltungssatzungen) zulassungsfähigen So-
larenergieanlagen und Gründächern auch zusätzliche, gut gestaltete Solaranlagen und Gründächer 
im Wege einer Abweichung nach § 69 Bauordnung NRW zuzulassen.  
 
Aus dem Beschluss zur Vorlage V/0802/2022, welche die erstmalige Evaluation der Zulassungsver-
fahren zum Stichtag 30.11.2022 beinhaltete, resultiert die Verpflichtung der Verwaltung, auch weiter-
Stadtplanungsamt 
 
13.01.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Brinkmann 
Telefon: 492-6143 
BrinkmannL@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0808/2024 
hin einmal jährlich über die Entwicklung der Zulassungsverfahren im Ausschuss für Stadtplanung und 
Stadtentwicklung, dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen sowie den jeweili-
gen Bezirksvertretungen zu berichten. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es in den Stadtbezirken 
West, Ost und Hiltrup keine Stadtareale gibt, welche sich im Geltungsbereich einer eigenständigen 
Erhaltungssatzung befinden.  
 
Dem Auftrag aus der Vorlage V/0802/2023 kommt die Verwaltung mit diesem Bericht nach.  
 
Die eigentliche Antragstellung oder die finale Einreichung von Zeichnungen erfolgt i.d.R. erst nach 
abgeschlossener vorheriger Vorabstimmung, so dass auch die in 44 Fällen (19 mal in 2024) erfolgte 
Einbeziehung des Gestaltungsbeirates (bei PV–Anlagen, welche vom öffentlich Raum aus wahr-
nehmbar sind) die Möglichkeit beinhaltete, vor finaler Antragstellung schon verlässliche Aussagen zur 
Zulassungsfähigkeit treffen zu können. Daher sind unter „Zulassungsverfahren“ alle Verfahren er-
fasst, zu welchen bereits konkrete Pläne oder Planskizzen ausgetauscht wurden.  
 
Die im Folgenden in Klammern angegebenen Werte beinhalten die Zahl der Verfahren bis zum 
30.11.2023. 
 
So ergibt sich aus der Differenz die Entwicklung des Zeitraumes zwischen der zweiten und dieser 
dritten Evaluation ohne dass Anlagen, welche am 30.11.2023 bereits als zulassungsfähig berücksich-
tigt waren aber erst im Jahr 2024 genehmigt oder nochmal umgeplant wurden, in die Evaluation 
„doppelt“ einfließen. Die nach bereits erteilter Genehmigung erfolgten Umplanungen hatten dabei 
mehrfach eine (aus baukonstruktiven und statischen Gründen) erfolgte Minderung der Modulanzahl 
zur Folge.  
 
Die Evaluation auf den Gesamtzeitraum seit dem 10.11.2021 zu beziehen, ist auch daher in Bezug 
auf die absolute Anzahl an erteilten Genehmigungen und auch in Bezug auf realisierte Solaranlagen 
mit der größten Aussagekraft verbunden. 
 
 
Stadtbezirk Mitte: 
 
Zulassungsverfahren im Bereich der Altstadtsatzung, Stand 30.11.2024: 
 
 33 (22) Zulassungsverfahren 
davon 25 (14) abschließend genehmigt 
davon 0 (0) abgelehnt 
davon 2 (2) zurückgenommen (aus wirtschaftlichen Gründen) 
davon 6  im Zulassungsverfahren 
 
davon 12 (6) auf öffentlich einsehbaren Flächen 
 
mit bis zum 30.11.2024 insgesamt 1665 (1326) genehmigten oder als zulassungsfähig in Aussicht 
gestellten Solarmodulen, von denen 982 (593) Solarmodule montiert wurden.  
 
 
Zulassungsverfahren im Bereich der Nordviertelsatzung, Stand 30.11.2024: 
 
14 (11) Zulassungsverfahren  
davon 13 (10) abschließend genehmigt 
davon 1 (1) nach Abstimmung mit Denkmalfachamt u. oberster Denkmalbehörde abgelehnt 
 
davon 7 (5) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen 
 
mit bis zum 30.11.2024 insgesamt 303 (257) genehmigten Solarmodulen, von denen 235 (77) Module 
montiert wurden.

- 3 - 
V/0808/2024 
Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Dechaneiviertel“, Stand 30.11.24 
 
4 (2) Zulassungsverfahren  
 davon 3 (2) abschließend genehmigt  
davon 1 (0) zurückgenommen (aus wirtschaftlichen Gründen) 
 davon 0 (0) abgelehnt 
 
davon 3 (2) auf öffentlich einsehbaren Flächen 
 
mit bis zum 30.11.2024 insgesamt 57 (35) genehmigten Solarmodulen, von denen 35 (33) Module 
montiert wurden.  
 
 
Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Grüner Grund“, Stand 30.11.24 
 
7 (6) Zulassungsverfahren 
davon 3 (1) abschließend genehmigt 
davon 1 (0) Zulassung in Aussicht gestellt 
davon 0 (0) abgelehnt 
davon 2 (1) zurückgenommen aus bautechnischen Gründen 
davon 1  noch im Zulassungsverfahren 
 
davon 2 (2) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen 
 
mit bis zum 30.11.2024 insgesamt 216 (175) genehmigten oder als zulassungsfähig in Aussicht ge-
stellten Solarmodulen, wurden inzwischen 160 (0) Module montiert. 
 
 
Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Havixburgweg/ Sacre-Coer-Weg“, 
Stand 30.11.2024 
 
8 (6) Zulassungsverfahren  
davon 7 (6) abschließend genehmigt 
davon 0 (0) abgelehnt 
davon 1  noch im Zulassungsverfahren 
 
davon 8 (6) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen 
 
mit bis zum 30.11.2024 insgesamt 136 (120) genehmigten Solarmodulen von denen 96 (44) Module 
montiert wurden. 
 
 
Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Ostviertel“, Stand 30.11.24 
 
1 (0) Zulassungsverfahren  
 davon  1 (0) abschließend genehmigt 
 
davon 0 (0) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen 
 
mit bis zum 30.11.2024 insgesamt 26 (0) genehmigten Solarmodulen von denen noch keine Module 
montiert wurden.

- 4 - 
V/0808/2024 
 
  
Realisierte Solaranlagen am Kappenberger Damm (linkes Bild) und an der Zurhornstraße (rechtes Bild), wo 
vier Eigentümer und Eigentümerinnen eine einheitliche Gestaltung gewählt haben. Fotos: Stadt Münster  
 
Stadtbezirk Süd-Ost: 
 
Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Wigbold Wolbeck“, Stand 30.11.24 
 
 5 (4) Zulassungsverfahren  
davon 5 (4) abschließend genehmigt 
davon 0 (0) abgelehnt 
 
davon 4 (3) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen 
 
mit bis zum 30.11.2024 insgesamt 146 (124) genehmigten Solarmodulen von denen von denen 38 (0) 
Module montiert wurden. 
 
 
 
Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Zum Erlenbusch“, Stand 30.11.24 
 
5 (1) Zulassungsverfahren   
 davon 4 (0) abschließend genehmigt 
davon 0 (0) abgelehnt 
davon 1 noch im Zulassungsverfahren 
 
davon 3 (1) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen 
 
mit bis zum 30.11.2024 insgesamt 38 (20) genehmigten Solarmodulen von denen 16 (0) Module mon-
tiert wurden. 
 
 
Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Dorfkern Angelmodde“, Stand 30.11.24 
 
2 (0) Zulassungsverfahren  
 
 davon  2 (0) abschließend genehmigt 
davon 0 (0) abgelehnt 
 
davon 2 (0) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen 
 
mit bis zum 30.11.2024 insgesamt 30 (0) genehmigten Solarmodulen von denen von denen 30 (0) 
Module montiert wurden. 
 
 
In den Geltungsbereichen der Satzungen „Schnorrenburgviertel“ und „Dachsleite“ erfolgten keine 
Antragstellungen, jedoch verschiedentliche Informationen über die bestehenden Möglichkeiten.

- 5 - 
V/0808/2024 
 
 
 
Realisierte und öffentlich einsehbare Solaranlagen in den Straßen Am Steintor (linkes Bild) und in der 
Alt-Angelmodde (rechtes Bild). Fotos: Stadt Münster 
 
Zusammenfassung: 
 
Die Beratung und die Durchführung von Zulassungsverfahren und Umsetzungen in Erhaltungssat-
zungsgebieten haben sich weiter eingespielt; weiterhin wurde in keinem Fall aufgrund der städtischen 
Satzungs-Regelungen ein Antrag abgelehnt. 
 
Monokristalline und reflexionsarme Module ohne Gitterstruktur und mit schwarzen Rahmen („full-
black“) sind weiterhin am ehesten geeignet, für bestehende Dachkonstruktionen wirtschaftliche und 
nachhaltige Energiegewinnung mit guter Gestaltung in Einklang zu bringen. Die Sensibilisierung von 
Solarfirmen am Anfang einer Planung bzw. Projektierung stellt sich weiterhin als ein Faktor dar, der 
das weitere Abstimmungsverfahren wesentlich erleichtern kann. 
 
Die Anzahl von neu konzipierten Anlagen ist im Zeitraum zwischen dem 30.11.2023 und dem 
30.11.2024 ähnlich wie in den Vorjahren gewesen. Nur eine im vergangenen Jahr zugelassene Anla-
ge hatte eine Größe von mehr als 100 Modulen, die meisten anderen Anlagen wurden häufig in einer 
Größe von 10 bis 40 Modulen konzipiert.    
 
Die Recherche, wie viele der abschließend genehmigten Solaranlagen auch bereits realisiert wurden 
hat ergeben, dass bis zum 30.11.2024 inzwischen 1592 Module faktisch montiert waren. Bei der ers-
ten Evaluation zum 30.11.2022 waren nur zwei Vorhaben mit 33 Modulen faktisch umgesetzt worden. 
Die größten Anlagen mit zusammen 899 Modulen wurden dabei auf Flachdachbereichen realisiert. 
Die sechs realisierten Anlagen mit über 100 Modulen wurden durch die Stadt Münster (2x), durch 
kirchliche Institutionen (2x), den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (1x) sowie einer Wohnungs-
baugesellschaft (1x) umgesetzt.  
 
 
I.V. 
 
gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (5)

21.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.02.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.02.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 7.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.02.2025 Hauptausschuss
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Havixburgweg
  • Kappenberger Damm
  • Zum Erlenbusch
  • Am Steintor
  • Alt Angelmodde
  • Grüner Grund
  • Dachsleite

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0808/2024
Typ
Vorlagen
Datum
19.12.2024
Erstellt
19.12.2024 16:59