V/0808/2024
Evaluation der Zulassung von Solaranlagen in Gebieten mit einer städtebaulichen Erhaltungssatzung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0808/2024
Kurzüberblick
Der Bericht dient erneut dazu, wiederzugeben, wie sich das Zulassungsverfahren von Solaranla-
gen in Geltungsbereichen von eigenständigen städtebaulichen Erhaltungssatzungen seit dem
Beschluss vom 10.11.2021 entwickelt hat. Dadurch soll erkennbar werden, inwieweit die Zielset-
zung einer Vereinbarkeit von hohem gestalterischen Anspruch und der erforderlichen Gewinnung
von Energie aus regenerativen Quellen in Einklang gebracht werden konnte.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Evaluation zeigt auf, wie das Ziel, das unverwechselbare Stadtbild zu bewahren (mit Ein-
fluss auf die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung)
mit dem Ziel der notwendigen regenerativen Energiegewinnung bisher in Einklang gebracht
und sowohl innerhalb der letzten 12 Monate, als auch im Gesamtzeitraum von 37 Monaten
umgesetzt werden konnte.
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. 1002 Denkmalschutz
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Mit den Beschlüssen des Hauptausschusses vom 10.11.2021 über die Vorlage V/0541/2021/1
und vom 15.02.2023 zur Vorlage V/0802/2022 erfolgte die Beauftragung der seitdem angewand-
ten Zulassungsverfahren.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnit tsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Der Bericht beinhaltet Erfahrungswerte und den Ausblick wie durch die Zulassungsverfahren für
Solar- und Gründachflächen an Gebäuden Ziele des Klimaschutzes mit dem Ziel einer qualitätvol-
len Gestaltung des Stadtbildes weiterhin in Einklang gebracht werden sollen.
Berichtsvorlage
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V/0808/2024 V/0808/2024 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Evaluation der Zulassung von Solaranlagen in Gebieten mit einer städtebaulichen Erhaltungssatzung Beratungsfolge 21.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 21.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 18.02.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 20.02.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht 26.02.2025 Hauptausschuss Bericht Bericht: Nach dem 10.11.2021 (Beschluss der Vorlage V/0541/2021/1) und dem 30.11.2024 wurden Solaranlagen mit insgesamt 2617 PV-Modulen (Stand zum 30.11.2023: 2057) im Bereich der Altstadtsatzung und weiterer Satzungsgebiete mitsamt der in diesem Zusammenhang erfor- derlichen Abweichungen genehmigt oder deren Zulassung in Aussicht gestellt. Von den zwischen dem 10.11.2021 und dem 30.11.2024 genehmigten oder in der Zulassung in Aussicht gestellten 2617 PV-Modulen wurden inzwischen 1592 (Stand zum 30.11.2023: 714) realisiert. Die nächste Bürgerinformation zu gut gestalteten Solaranlagen wird in einem Online- Themenabend „Photovoltaik - Grundlagen“ am Anfang März 2025 erfolgen. Inhalt der Evaluation: Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 10.11.2021 zur Vorlage V/0541/2021/1 wurde die Verwal- tung beauftragt, unter weiterer Einbeziehung des Beirates für Stadtgestaltung zusätzlich zu den schon nach Satzungsinhalten (der 11 eigenständigen Erhaltungssatzungen) zulassungsfähigen So- larenergieanlagen und Gründächern auch zusätzliche, gut gestaltete Solaranlagen und Gründächer im Wege einer Abweichung nach § 69 Bauordnung NRW zuzulassen. Aus dem Beschluss zur Vorlage V/0802/2022, welche die erstmalige Evaluation der Zulassungsver- fahren zum Stichtag 30.11.2022 beinhaltete, resultiert die Verpflichtung der Verwaltung, auch weiter- Stadtplanungsamt 13.01.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Brinkmann Telefon: 492-6143 BrinkmannL@stadt- muenster.de - 2 - V/0808/2024 hin einmal jährlich über die Entwicklung der Zulassungsverfahren im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung, dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen sowie den jeweili- gen Bezirksvertretungen zu berichten. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es in den Stadtbezirken West, Ost und Hiltrup keine Stadtareale gibt, welche sich im Geltungsbereich einer eigenständigen Erhaltungssatzung befinden. Dem Auftrag aus der Vorlage V/0802/2023 kommt die Verwaltung mit diesem Bericht nach. Die eigentliche Antragstellung oder die finale Einreichung von Zeichnungen erfolgt i.d.R. erst nach abgeschlossener vorheriger Vorabstimmung, so dass auch die in 44 Fällen (19 mal in 2024) erfolgte Einbeziehung des Gestaltungsbeirates (bei PV–Anlagen, welche vom öffentlich Raum aus wahr- nehmbar sind) die Möglichkeit beinhaltete, vor finaler Antragstellung schon verlässliche Aussagen zur Zulassungsfähigkeit treffen zu können. Daher sind unter „Zulassungsverfahren“ alle Verfahren er- fasst, zu welchen bereits konkrete Pläne oder Planskizzen ausgetauscht wurden. Die im Folgenden in Klammern angegebenen Werte beinhalten die Zahl der Verfahren bis zum 30.11.2023. So ergibt sich aus der Differenz die Entwicklung des Zeitraumes zwischen der zweiten und dieser dritten Evaluation ohne dass Anlagen, welche am 30.11.2023 bereits als zulassungsfähig berücksich- tigt waren aber erst im Jahr 2024 genehmigt oder nochmal umgeplant wurden, in die Evaluation „doppelt“ einfließen. Die nach bereits erteilter Genehmigung erfolgten Umplanungen hatten dabei mehrfach eine (aus baukonstruktiven und statischen Gründen) erfolgte Minderung der Modulanzahl zur Folge. Die Evaluation auf den Gesamtzeitraum seit dem 10.11.2021 zu beziehen, ist auch daher in Bezug auf die absolute Anzahl an erteilten Genehmigungen und auch in Bezug auf realisierte Solaranlagen mit der größten Aussagekraft verbunden. Stadtbezirk Mitte: Zulassungsverfahren im Bereich der Altstadtsatzung, Stand 30.11.2024: 33 (22) Zulassungsverfahren davon 25 (14) abschließend genehmigt davon 0 (0) abgelehnt davon 2 (2) zurückgenommen (aus wirtschaftlichen Gründen) davon 6 im Zulassungsverfahren davon 12 (6) auf öffentlich einsehbaren Flächen mit bis zum 30.11.2024 insgesamt 1665 (1326) genehmigten oder als zulassungsfähig in Aussicht gestellten Solarmodulen, von denen 982 (593) Solarmodule montiert wurden. Zulassungsverfahren im Bereich der Nordviertelsatzung, Stand 30.11.2024: 14 (11) Zulassungsverfahren davon 13 (10) abschließend genehmigt davon 1 (1) nach Abstimmung mit Denkmalfachamt u. oberster Denkmalbehörde abgelehnt davon 7 (5) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen mit bis zum 30.11.2024 insgesamt 303 (257) genehmigten Solarmodulen, von denen 235 (77) Module montiert wurden. - 3 - V/0808/2024 Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Dechaneiviertel“, Stand 30.11.24 4 (2) Zulassungsverfahren davon 3 (2) abschließend genehmigt davon 1 (0) zurückgenommen (aus wirtschaftlichen Gründen) davon 0 (0) abgelehnt davon 3 (2) auf öffentlich einsehbaren Flächen mit bis zum 30.11.2024 insgesamt 57 (35) genehmigten Solarmodulen, von denen 35 (33) Module montiert wurden. Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Grüner Grund“, Stand 30.11.24 7 (6) Zulassungsverfahren davon 3 (1) abschließend genehmigt davon 1 (0) Zulassung in Aussicht gestellt davon 0 (0) abgelehnt davon 2 (1) zurückgenommen aus bautechnischen Gründen davon 1 noch im Zulassungsverfahren davon 2 (2) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen mit bis zum 30.11.2024 insgesamt 216 (175) genehmigten oder als zulassungsfähig in Aussicht ge- stellten Solarmodulen, wurden inzwischen 160 (0) Module montiert. Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Havixburgweg/ Sacre-Coer-Weg“, Stand 30.11.2024 8 (6) Zulassungsverfahren davon 7 (6) abschließend genehmigt davon 0 (0) abgelehnt davon 1 noch im Zulassungsverfahren davon 8 (6) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen mit bis zum 30.11.2024 insgesamt 136 (120) genehmigten Solarmodulen von denen 96 (44) Module montiert wurden. Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Ostviertel“, Stand 30.11.24 1 (0) Zulassungsverfahren davon 1 (0) abschließend genehmigt davon 0 (0) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen mit bis zum 30.11.2024 insgesamt 26 (0) genehmigten Solarmodulen von denen noch keine Module montiert wurden. - 4 - V/0808/2024 Realisierte Solaranlagen am Kappenberger Damm (linkes Bild) und an der Zurhornstraße (rechtes Bild), wo vier Eigentümer und Eigentümerinnen eine einheitliche Gestaltung gewählt haben. Fotos: Stadt Münster Stadtbezirk Süd-Ost: Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Wigbold Wolbeck“, Stand 30.11.24 5 (4) Zulassungsverfahren davon 5 (4) abschließend genehmigt davon 0 (0) abgelehnt davon 4 (3) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen mit bis zum 30.11.2024 insgesamt 146 (124) genehmigten Solarmodulen von denen von denen 38 (0) Module montiert wurden. Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Zum Erlenbusch“, Stand 30.11.24 5 (1) Zulassungsverfahren davon 4 (0) abschließend genehmigt davon 0 (0) abgelehnt davon 1 noch im Zulassungsverfahren davon 3 (1) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen mit bis zum 30.11.2024 insgesamt 38 (20) genehmigten Solarmodulen von denen 16 (0) Module mon- tiert wurden. Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Dorfkern Angelmodde“, Stand 30.11.24 2 (0) Zulassungsverfahren davon 2 (0) abschließend genehmigt davon 0 (0) abgelehnt davon 2 (0) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen mit bis zum 30.11.2024 insgesamt 30 (0) genehmigten Solarmodulen von denen von denen 30 (0) Module montiert wurden. In den Geltungsbereichen der Satzungen „Schnorrenburgviertel“ und „Dachsleite“ erfolgten keine Antragstellungen, jedoch verschiedentliche Informationen über die bestehenden Möglichkeiten. - 5 - V/0808/2024 Realisierte und öffentlich einsehbare Solaranlagen in den Straßen Am Steintor (linkes Bild) und in der Alt-Angelmodde (rechtes Bild). Fotos: Stadt Münster Zusammenfassung: Die Beratung und die Durchführung von Zulassungsverfahren und Umsetzungen in Erhaltungssat- zungsgebieten haben sich weiter eingespielt; weiterhin wurde in keinem Fall aufgrund der städtischen Satzungs-Regelungen ein Antrag abgelehnt. Monokristalline und reflexionsarme Module ohne Gitterstruktur und mit schwarzen Rahmen („full- black“) sind weiterhin am ehesten geeignet, für bestehende Dachkonstruktionen wirtschaftliche und nachhaltige Energiegewinnung mit guter Gestaltung in Einklang zu bringen. Die Sensibilisierung von Solarfirmen am Anfang einer Planung bzw. Projektierung stellt sich weiterhin als ein Faktor dar, der das weitere Abstimmungsverfahren wesentlich erleichtern kann. Die Anzahl von neu konzipierten Anlagen ist im Zeitraum zwischen dem 30.11.2023 und dem 30.11.2024 ähnlich wie in den Vorjahren gewesen. Nur eine im vergangenen Jahr zugelassene Anla- ge hatte eine Größe von mehr als 100 Modulen, die meisten anderen Anlagen wurden häufig in einer Größe von 10 bis 40 Modulen konzipiert. Die Recherche, wie viele der abschließend genehmigten Solaranlagen auch bereits realisiert wurden hat ergeben, dass bis zum 30.11.2024 inzwischen 1592 Module faktisch montiert waren. Bei der ers- ten Evaluation zum 30.11.2022 waren nur zwei Vorhaben mit 33 Modulen faktisch umgesetzt worden. Die größten Anlagen mit zusammen 899 Modulen wurden dabei auf Flachdachbereichen realisiert. Die sechs realisierten Anlagen mit über 100 Modulen wurden durch die Stadt Münster (2x), durch kirchliche Institutionen (2x), den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (1x) sowie einer Wohnungs- baugesellschaft (1x) umgesetzt. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage A
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Havixburgweg
- Kappenberger Damm
- Zum Erlenbusch
- Am Steintor
- Alt Angelmodde
- Grüner Grund
- Dachsleite
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Details
- Aktenzeichen
- V/0808/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.12.2024
- Erstellt
- 19.12.2024 16:59