2017/0116
Bebauungsplan W 63 – Eschollbrücker Straße 24 und 24A – (Aufstellungsbeschluss)
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2017/0116
4750 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.04.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0116
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 63 – Eschollbrücker Straße 24 und 24A – (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 07.04.2017
Beschlussvorschlag :
Für die Grundstücke Eschollbrücker Straße 24 und 24A (Flurstücke Nr. 215/14, 215/16 und
215/17) zwischen der Eschollbrücker Straße und der Ingelheimer Straße ist ein Bebauungsplan
im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen mit dem Ziel, Flächen für den Gemeinbedarf, hier:
Flächen für Schule und Kindertagesstätte, zu sichern.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2017/0116 vom 07.04.2017:
Für das Gebiet der Flurstücke Nr. 215/14, 215/16 und 215/17 zwischen der Eschollbrücker
Straße und der Ingelheimer Straße (Eschollbrücker Str. 24 und 24A) ist ein Bebauungsplan
gem. § 2 BauGB aufzustellen mit dem Ziel, Flächen für den Gemeinbedarf, hier: Flächen für
Schule und Kindertagesstätte, zu sichern.
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 63 (unmaßstäblich)
- 4 -
Das Plangebiet liegt an der Eschollbrücker Straße in einem Bereich, der in seiner
Nachbarschaft sowohl von Wohnbebauung geprä gt ist als auch von einem Sondergebiet für
Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe sowie von Büro - und Verwaltungsbauten.
Derzeit wird das Grundstück durch den Ortsverband Darmstadt des Bundesverbandes
Technisches Hilfswerk (THW) genutzt. Auf den Fläch en befinden sich neben den Unterkünften
des Ortsverbandes auch die THW -Geschäftsstelle Darmstadt sowie einige Fahrzeughallen. Die
Grundstücke stehen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Bei Aufgabe
der Nutzung sollen sie als Flächen für de n Gemeinbedarf genutzt werden.
Die Grundstücke haben eine Größe von insgesamt ca. 8.739 m².
Derzeit ist das Gebiet gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan der
Wissenschaftsstadt Darmstadt weist dort gemischte Bauflächen aus. Der Bebauungsp lan ist
aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar.
Darmstadt ist aufgrund seines attraktiven Ausbildungs - und Arbeitsplatzangebotes sowie der
hohen Lebensqualität ein begehrter und nachgefragter Wohnstandort. Die aus diesen
Gründen weiter steigenden Einwoh nerzahlen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt machen es
erforderlich, auch die soziale Infrastruktur wie Schulen und Kindertagesstätten entsprechend
anzupassen, zu erweitern und auszubauen.
Im direkten Umfeld des Plangebietes werden derzeit die Flächen de s ehemaligen EAD -
Geländes entwickelt. Auf den Grundstücken Eschollbrücker Str. 12 und 18 soll ebenfalls
Wohnungsbau realisiert werden. Zusammen mit weiteren Flächen werden im näheren Umfeld
mehr als 1.000 neue Wohneinheiten entwickelt. Weitere Verdichtunge n im Bestand sind zu
erwarten.
Die sich im Einzugsbereich befindlichen Grundschulen verfügen über keine
Erweiterungsmöglichkeiten mehr und sind heute bereits ausgelastet (Heinrich -Heine-Schule
mit 179 Schülern/Schülerinnen / 5.213 m² Grundstück, Bessunger Schule mit 412
Schülern/Schülerinnen / 7.500 m² Grundstück). Zudem sollen Schulwege für
Grundschulkinder eine bestimmte Länge nicht überschreiten; allgemein wird 1 km (Laufzeit
ca. ½ Stunde) als gerade noch zumutbar empfunden. Wichtig ist daher die Anpass ung der
Einzugsbereiche der Schulen an die Sozialräume / Lebensräume der Familien und Kinder.
Allgemeines Ziel ist, den Schülern/Schülerinnen ein wohnortnahes, möglichst ausgeglichenes
Bildungsangebot anzubieten.
Ein neuer Schulstandort an dieser Stelle ist daher sinnvoll, da die neueren
Wohnentwicklungen sich im direkten Umfeld befinden und so aufgefangen werden können.
Auch die Versorgung mit Kindertagesstätten muss den jeweiligen Entwicklungen angepasst
werden. Die Flächen im Geltungsbereich sind für beide Nutzungen ausreichend, so dass an
diesem Standort ebenfalls eine Kita untergebracht werden könnte.
Die Dezernentin III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Darmstadt, den 07.04.2017
III/61.1 mi Nst. 2590
III/61.2 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Eschollbrücker Straße 24
- Ingelheimer Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0116
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.04.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00