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2017/0116

Bebauungsplan W 63 – Eschollbrücker Straße 24 und 24A – (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 07.04.2017

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2017/0116

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2017/0116

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.04.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0116 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan W 63  – Eschollbrücker Straße 24 und 24A  – (Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 07.04.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Für die Grundstücke Eschollbrücker Straße 24 und 24A  (Flurstücke Nr. 215/14, 215/16 und 
215/17) zwischen der Eschollbrücker Straße und der Ingelheimer Straße ist ein Bebauungsplan 
im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen mit dem Ziel, Flächen für den Gemeinbedarf, hier: 
Flächen für Schule und Kindertagesstätte,  zu sichern. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2017/0116 vom 07.04.2017: 
 
Für das Gebiet der Flurstücke Nr. 215/14, 215/16 und 215/17 zwischen der Eschollbrücker 
Straße und der Ingelheimer Straße (Eschollbrücker Str. 24 und 24A) ist ein Bebauungsplan 
gem. § 2 BauGB aufzustellen mit dem Ziel, Flächen für den Gemeinbedarf, hier: Flächen für 
Schule und Kindertagesstätte, zu sichern.  
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 63  (unmaßstäblich)

- 4 - 
Das Plangebiet liegt an der Eschollbrücker Straße in einem Bereich, der in seiner 
Nachbarschaft sowohl von Wohnbebauung geprä gt ist als auch von einem Sondergebiet für 
Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe sowie von Büro - und Verwaltungsbauten.  
 
Derzeit wird das Grundstück durch den Ortsverband Darmstadt des Bundesverbandes 
Technisches Hilfswerk (THW) genutzt. Auf den Fläch en befinden sich neben den Unterkünften 
des Ortsverbandes auch die THW -Geschäftsstelle Darmstadt sowie einige Fahrzeughallen. Die 
Grundstücke stehen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Bei Aufgabe 
der Nutzung sollen sie als Flächen für de n Gemeinbedarf genutzt werden.  
 
Die Grundstücke haben eine Größe von insgesamt ca. 8.739 m². 
 
Derzeit ist das Gebiet gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt weist dort gemischte Bauflächen aus. Der Bebauungsp lan ist 
aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar.  
 
Darmstadt ist aufgrund seines attraktiven Ausbildungs - und Arbeitsplatzangebotes sowie der 
hohen Lebensqualität ein begehrter und nachgefragter Wohnstandort. Die aus diesen 
Gründen weiter steigenden Einwoh nerzahlen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt machen es 
erforderlich, auch die soziale Infrastruktur wie Schulen und Kindertagesstätten entsprechend 
anzupassen, zu erweitern und auszubauen.  
 
Im direkten Umfeld des Plangebietes werden derzeit die Flächen de s ehemaligen EAD -
Geländes entwickelt. Auf den Grundstücken Eschollbrücker Str. 12 und 18 soll ebenfalls 
Wohnungsbau realisiert werden. Zusammen mit weiteren Flächen werden im näheren Umfeld 
mehr als 1.000 neue Wohneinheiten entwickelt. Weitere Verdichtunge n im Bestand sind zu 
erwarten. 
 
Die sich im Einzugsbereich befindlichen Grundschulen verfügen über keine 
Erweiterungsmöglichkeiten mehr und sind heute bereits ausgelastet (Heinrich -Heine-Schule 
mit 179 Schülern/Schülerinnen / 5.213  m² Grundstück, Bessunger  Schule mit 412 
Schülern/Schülerinnen / 7.500  m² Grundstück). Zudem sollen Schulwege für 
Grundschulkinder eine bestimmte Länge nicht überschreiten; allgemein wird 1 km (Laufzeit 
ca. ½ Stunde) als gerade noch zumutbar empfunden. Wichtig ist daher die Anpass ung der 
Einzugsbereiche der Schulen an die Sozialräume / Lebensräume der Familien und Kinder. 
Allgemeines Ziel ist, den Schülern/Schülerinnen ein wohnortnahes, möglichst ausgeglichenes 
Bildungsangebot anzubieten.  
 
Ein neuer Schulstandort an dieser Stelle ist daher sinnvoll, da die neueren 
Wohnentwicklungen sich im direkten Umfeld befinden und so aufgefangen werden können.  
Auch die Versorgung mit Kindertagesstätten muss den jeweiligen Entwicklungen angepasst 
werden. Die Flächen im Geltungsbereich sind für beide Nutzungen ausreichend, so dass an 
diesem Standort ebenfalls eine Kita untergebracht werden könnte.  
 
Die Dezernentin III:  
 
 
Dr. Barbara Boczek  
Stadträtin 
 
Darmstadt, den 07.04.2017 
III/61.1 mi Nst. 2590 
III/61.2 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (4)

TOP 17
TOP 19
TOP 143
TOP 20

Orte (2)

  • Eschollbrücker Straße 24
  • Ingelheimer Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0116
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.04.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00