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Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW – Jugendvertreter*innen in der Bezirksvertretung Innenstadt, gem. Antrag Grüne, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/0858/2023 vom 10.05.2023

Stand: Am 25.05.2023 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) geändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer AN/0858/2023 Stand: 08.08.2023 Sachstandsbericht Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW – Jugendvertreter*innen in der Bezirksvertretung Innenstadt, gem. Antrag Grüne, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die ParteiBeschluss: 1. bis auf weiteres jeweils eine*n Vertreter*in der Bezirksschüler*innenvertretung Köln und des Kölner Jugendrings nach Maßgabe des Absatz 3 des § 58 der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen als Vertreter einer Bevölkerungsgruppen, die von den Entscheidung der Bezirksvertretung vorwiegend betroffen ist, zur beratenden Teilnahme ab der ersten Sitzung nach den diesjährigen Herbstferien zuzulassen. 1.1. Die Vertreter*innen müssen zum Zeitpunkt ihrer Zulassung das 14. Lebensjahr vollendet, dürfen aber das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. 1.2. Der/Die Vertreter*in der Bezirksschüler*innenschaft muss eine Schule im Stadtbe- zirk Innenstadt besuchen oder wie der/die Vertreter*in des Kölner Jugendrings sei- nen/ihren Hauptwohnsitz haben. Entfällt diese Maßgabe, erlischt damit die Zulassung – dies ist der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Innenstadt unmittelbar mitzutei- len. 1.3. Die beiden Organisationen bestimmen nach Beginn eines jeden Schuljahr jeweils aus ihrer Mitte eine*n Vertreter*in. Ein*e Ersatzvertreter*in kann bestimmt werden. Eine Geschlechterparität wird gewünscht. Die Daten der Vertreter*innen (Vorname, Name, Alter, Adresse sowie ggf. die Schulzugehörigkeit) sind durch die Organisation unmittelbar der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Innenstadt zu übermitteln. 1.4. Bis zur Neubestimmung eines/einer Vertreter*in bleiben bereits zugelassene Ver- treter*innen unter Maßgabe von Punkt 1.2. Teil der Bezirksvertretung Innenstadt. 1.5. Falls die Gemeindeordnung für sie keine Aufwandsentschädigungen (Sitzungs- geld) vorsehen sollte, werden diese entsprechend den Regularien für sachkundige Einwohner*innen in den Ausschüssen des Kölner Rates aus Mitteln des Bezirks ge- leistet. 2. bittet den Bezirksbürgermeister und den Geschäftsführer der Bezirksvertretung Innen- stadt spätestens zur Sitzung am 24. August einen Verfahrensvorschlag der Bezirksver- tretung vorzulegen, der sicherstellt, dass Sitzungen mit den entsprechenden Schutzge- setzen im Einklang stehen. So sollen sie u.a. durch Pausen getaktet werden und ihre Dauer angemessen begrenzt bleiben. Eine frühzeitige Einbindung beider Verbände in die Entwicklung ist hierbei anzustreben – zur Sitzung sind sie einzuladen. 3. Die BV Innenstadt unterstützt die Idee mittelfristig direkt gewählte Jugendvertre- ter*innen aus einem einzurichtenden Jugendrat in den Bezirksvertretungen zu etablieren, wie es beispielsweise schon in Düsseldorf der Fall ist. Status in Bearbeitung erledigt 2 Aktueller Bearbeitungsstand: Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 25.05.2023 beschlossen, dass ab der 1. Sitzung nach den Herbstferien Vertreter der Bezirksschüler*innenver- tretung und des Kölner Jugendrings an den Sitzungen der Bezirksvertretung Innen- stadt teilnehmen sollen. Ein Konzept soll von dem Bezirksbürgermeister und Verwal- tung in der ersten Sitzung nach der Sommerpause vorgestellt werden. Beschluss des Rates Der Rat hat die Verwaltung bereits mit Beschluss vom 05.05.2022 mit der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Konzeptes zur Jugendpartizipation beauftragt AN/1003/2022 (der im Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt als Quelle zitierte Ursprungsantrag AN/0781/2022 wurde durch den o.g. Antrag AN/1003/2022 ersetzt). Hier der Beschlusstext: „Es sollen ein gemeinsames Konzept und Verständnis für den Bereich der Partizipa- tion in der Stadt Köln (kommunalpolitische Ebene) erarbeitet w erden, w elches Ju- gendpartizipation als festen Bestandteil der Kölner Kommunalpolitik verankert und verstetigt. Jugendparlamente auf der Stadt- oder Bezirksebene können dabei ein Beteiligungs- format sein, daher w ollen w ir dieses Modell auch ergebnisoffen und ausführlich disku- tieren. Bei der Erarbeitung des Konzepts w ird aktiv die Unterstützung der Fachstelle für Ei- genständige Jugendpolitik und Partizipation des LVR bei der Erarbeitung angefragt. Dieses Konzept ist dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Bürgerbeteiligun g, Anregungen und Beschw erden, und dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Erfahrungen mit bereits etablierten Beteiligungsformaten w ie zum Beispiel den Ju- gendforen, der Spielplatzplanung sow ie den Partizipationsansätzen aus den Bezirks- vertretungen und dem zw eiten Aktionsplan “Kinderfreundliche Kommune”(Mülheim- Check) sind dabei ebenso auszuw erten und zu berücksichtigen, w ie die Erfahrungen mit Jugendparlamenten in anderen großen Städten. Besonderer Wert ist darauf zu legen, dass gerade Kinder und Jugendliche, die bisher keine oder w enig Erfahrung haben, ihre Interessen einzubringen oder hieran gehindert w erden (z.B. durch Sprach- oder auch soziale Barrieren oder auch Behinderungen), sich gleichermaßen beteiligen können. Hierfür soll die Stadt Köln im 2.Halbjahr 2022 zu einem Fachtag einladen. Zielsetzung soll sein, hier unterschiedliche Meinungen und Ansätze von Kindern und Jugendli- chen, Politik und freien Trägern ergebnisoffen zu diskutieren und die Grundlage für das Konzept partizipativ zu erarbeiten. Hierbei soll es auch einen w issenschaftlichen Beitrag bzgl. der Wirksamkeit von Jugendparlamenten in deutschen Großstädten und anderen Ländern (z.B. Schottland) geben. Die Bezirksschüler*innenvertretung und der Kölner Jugendring e.V. sind aktiv in die Fachtagplanung einzubeziehen. Für die Teilnahme am Fachtag ist insbesondere in den bestehenden Jugendforen und partizipationserfahrenen Einrichtungen w ie z.B. dem Lino-Club zu w erben. Alle im Hauptausschuss vertretenen Fraktionen sind einzu- laden. Eine w issenschaftliche Evaluation der Wirksamkeit des Konzepts ist vorzusehen. 3 Die Finanzierung der Fachtagung i. H. v. 15.000 € soll aus der Landschaftsumlage entnommen w erden.“ Die Planungen des Jugendamtes zu diesem Antrag wurden mit Mitteilung 3780/2022 der BV 1 am 01.12.2022, den anderen BVén sowie dem Ausschuss Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden vorgestellt. Nach einem sehr erfolgreichen Fachtag im April dieses Jahres erarbeitet das Amt für Kinder Jugend und Familie aktuell die Planungsschritte für die Strategieentwicklung und wird nach den Sommerferien dort aktiv einsteigen. Aktuell wird ein begleitender Arbeitskreis konstituiert, der die Konzeptentwicklung unterstützt und gewährleistet, dass alle Perspektiven berücksichtigt werden. Das Jugendamt möchte zudem zeitnah alle Bezirksvertretungen besuchen, um die Mitglieder über den aktuellen Stand und die weiteren Schritte der Strategieentwicklung zu informieren und in den Austausch zu kommen. Rechtliche Grundlagen Es wird darauf hingewiesen, dass der im Antrag als Rechtsgrundlage genannte § 58 II Gemeindeordnung NRW für die Bezirksvertretung nicht einschlägig ist, sondern aus- drücklich nur Ausschüsse des Rates betrifft. Bezirksvertretungen können nach § 36 Abs. 5 S. 3 GO NRW sowie § 34 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertre- tungen sowie § 18 Abs. V Hauptsatzung Sachverständige und Einwohner zu einzel- nen Punkten der Tagesordnung hören. Die Bezirksvertretung muss vor Eintritt in die Tagesordnung das Rederecht für die konkreten Personen beschließen. Die Anhörung von Sachverständigen und Einwohner*innen ist jahrelange gelebte Praxis in der Be- zirksvertretung Innenstadt und selbstverständlich auch für die Beteiligung von Jugend- lichen möglich. Die Entscheidung über die Gewährung von Sitzungsgeld ist dem Rat vorbehalten und auch das nur, soweit keine landesgesetzliche Regelung vorliegt. Eine Gewährung von Sitzungsgeld ist aus diesem Grund nicht möglich. Rahmenbedingungen Nach Auskunft des Jugendamtes sind folgende Vorgaben des Jugendschutzes zu be- achten: 14- bis 15- jährige haben Ausgang bis 22:00 Uhr und 16- bis 17-jährige bis 24:00 Uhr. Einfluss auf die Dauer der Sitzung haben insbesondere die Mitglieder der Bezirksver- tretung sowie der Bezirksbürgermeister als Sitzungsleiter. Jugendrelevante Themen könnten im Bedarfsfall vorgezogen oder auch Pausen/Sitzungsunterbrechungen ein- berufen werden. Eine generelle Pausenregelung erscheint für den Sitzungsablauf nicht zielführend. Benennung von Vertreter*innen Sowohl zur Bezirksschüler*innenvertretung als auch zum Kölner Jugendring wurde Kontakt aufgenommen. Eine Namensnennung ist noch nicht erfolgt. Diese wird erfol- gen, sobald die genauen Rahmenbedingungen geklärt sind. 4 Zielgruppengerechte Beteiligung Der Austausch mit den Jugendlichen ist in einer Sitzung der Bezirksvertretung auf die zur Beratung vorliegenden Tagesordnungspunkte begrenzt und die Diskussionen ste- hen unter dem Zeitdruck einer äußerst umfangreichen Tagesordnung. Daher stellt sich die Frage, ob die Sitzung der Bezirksvertretung für den gewünschten Austausch den Rahmen generell bieten kann oder ob gezielt zu einzelnen Tagesordnungspunk- ten Vertreter*innen der Jugendlichen eingeladen werden sollten. In Absprache mit dem Bezirksbürgermeister Herrn Hupke schlägt die Verwaltung als Übergangslösung für den Stadtbezirk Innenstadt bis zu einer gesamtstädtischen Lö- sung Folgendes vor: Die von Bezirksschüler+innenvertretung und vom Kölner Jugendring benannten Vertreter*innen werden nach jeweiliger Absprache in der Fraktionsvorsitzenden- besprechung zu einzelnen Themen eingeladen. Die Sitzungstermine werden die- sen zu Beginn des Jahres mitgeteilt. Sofern die Vertreter*innen darüber hinaus an einer Sitzung der Bezirksvertretung teilnehmen möchten, können sie sich gerne hierzu anmelden. Sofern sie ein Rederecht zu einem Punkt wünschen, tei- len sie dies mit der Anmeldung mit, spätestens aber am Tag vor der Sitzung, da- mit dann zu Sitzungsbeginn das Rederecht beschlossen werden kann. Eine Ge- währung von Sitzungsgeld ist aus den oben dargestellten Gründen nicht mög- lich. Ergänzend zu dieser formellen Beteiligungsmöglichkeit könnten Bezirksbürgermeister und Bezirksvertretung Jugendlichen die Möglichkeit einer öffentlichen Jugendbeteili- gung bieten. Dies könnte z. B. im Rahmen einer Veranstaltung in einer Schule oder Jugendeinrichtung stattfinden, sofern hierzu in der Fachverwaltung die notwendigen Kapazitäten für die Organisation und Begleitung zur Verfügung stehen. Modell Düsseldorf In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 25.05.2023 wurde auf das Modell der Landeshauptstadt Düsseldorf hingewiesen. Dort wird allerdings - ähnlich wie in Köln die Seniorenvertretung - ein Jugendrat gewählt, der als eigenständiges Gremium tagt, als beratende Mitglieder nehmen an den Sitzungen Vertreter der Politik teil. Der Jugendrat hat ein eigenes Antrags- und Anfragerecht und entsendet in die Bezirksver- tretungen zwei Vertreter. Sollte ein solches Verfahren gewünscht sein, könnte die BV 1 eine Anregung nach § 38 XIII GO an den Rat richten. Allerdings hat der Rat die Ver- waltung mit dem Beschluss vom 05.05.2022 AN/1003/2022 mit der Erstellung eines Konzeptes, also einem weitergehenden Beschluss, bereits beauftragt. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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    B90/Grüne SPD Die Linke KlimaFreunde Die Partei Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0858/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023 Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW – Jugendvertreter*innen in der Bezirksvertretung Innenstadt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 25. Mai 2023. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt 1. bis auf weiteres jeweils eine*n Vertreter*in der Bezirksschüler*innenvertretung Köln und des Kölner Jugendrings nach Maßgabe des Absatz 3 des § 58 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Vertreter einer Bevölkerungsgruppen, die von den Entscheidung der Bezirksvertretung vorwiegend betroffen ist, zur beratenden Teilnahme ab der ersten Sitzung nach den diesjährigen Herbstferien zuzulassen. 1.1. Die Vertreter*innen müssen zum Zeitpunkt ihrer Zulassung das 14. Lebensjahr voll- endet, dürfen aber das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. 1.2. Der/Die Vertreter*in der Bezirksschüler*innenschaft muss eine Schule im Stadtbezirk Innenstadt besuchen oder wie der/die Vertreter*in des Kölner Jugendrings seinen/ihren Hauptwohnsitz haben. Entfällt diese Maßgabe, erlischt damit die Zulassung – dies ist der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Innenstadt unmittelbar mitzuteilen. 1.3. Die beiden Organisationen bestimmen nach Beginn eines jeden Schuljahr jeweils aus ihrer Mitte eine*n Vertreter*in. Ein*e Ersatzvertreter*in kann bestimmt werden. Eine Geschlechterparität wird gewünscht. Die Daten der Vertreter*innen (Vorname, Name, Al- ter, Adresse sowie ggf. die Schulzugehörigkeit) sind durch die Organisation unmittelbar der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Innenstadt zu übermitteln. 1.4. Bis zur Neubestimmung eines/einer Vertreter*in bleiben bereits zugelassene Vertre- - 2 - ter*innen unter Maßgabe von Punkt 1.2. Teil der Bezirksvertretung Innenstadt. 1.5. Falls die Gemeindeordnung für sie keine Aufwandsentschädigungen (Sitzungsgeld) vorsehen sollte, werden diese entsprechend den Regularien für sachkundige Einwoh- ner*innen in den Ausschüssen des Kölner Rates aus Mitteln des Bezirks geleistet. 2. bittet den Bezirksbürgermeister und den Geschäftsführer der Bezirksvertretung Innenstadt spätestens zur Sitzung am 24. August einen Verfahrensvorschlag der Bezirksvertretung vorzulegen, der sicherstellt, dass Sitzungen mit den entsprechenden Schutzgesetzen im Einklang stehen. So sollen sie u.a. durch Pausen getaktet werden und ihre Dauer ange- messen begrenzt bleiben. Eine frühzeitige Einbindung beider Verbände in die Entwicklung ist hierbei anzustreben – zur Sitzung sind sie einzuladen. Begründung: Die Bezirksvertretung Innenstadt vertritt den Stadtbezirk mit den meisten weiterführenden Schulen, Jugendzentren, Museen und Bibliotheken sowie den meisten Hotspots zum Ausge- hen und Feiern, dennoch sind junge Menschen, obwohl mit 16 Jahren kommunal wahlbe- rechtigt, in den politischen Gremien kaum vertreten und werden somit nicht ausreichend an Entscheidungsprozessen beteiligt. Dies hat jüngst auch der Rat der Stadt Köln erkannt und die Verwaltung beauftragt, geeigne- te Beteiligungsmöglichkeiten zu evaluieren. Die Bezirksvertretung Innenstadt unterstützt die- sen Prozess ausdrücklich, ist aber der Überzeugung, dass, da die Gemeindeordnung unse- res Landes bereits Beteiligungsmöglichkeiten eröffnet, diese schnellstmöglich – nach Düs- seldorfer Vorbild – zu ermöglichen sind. Nur eine breite Beteiligung an der politischen Wil- lensbildung sichert nachhaltig demokratische Entscheidungen. Quellen/Links: Kölner Statistische Nachrichten – 1/2021 Kapitel 6 »Bildung und Ausbildung« https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/statistik- jahrbuch/kap_6_statistisches_jahrbuch_2020.pdf Antrag (AN/0781/2022) »Jugendparlament« aus der Ratssitzung vom 5. Mai 2022 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=107843 Antrag ( AN/0906/2022) »Erstellung eines Masterplans Kommunale Sicherheit und eines Masterplans Sauberkeit« aus der Ratssitzung vom 5. Mai 2022 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=348748 Verwaltungsvorlage »Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe ge- mäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) - Jugendrat«, so beschlossen am 2. März von der Düsseldorfer Bezirksvertretung 8 https://ris-duesseldorf.itk- rheinland.de/sessionnetduebi/to0050.asp?__ktonr=333724 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), § 58 Zusammensetzung der Ausschüsse und ihr Verfahren https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=6784&anw_nr=2&aufgeh oben=N&det_id=609717 B90/Grüne SPD Die Linke Julie Cazier Tim Cremer Michael Scheffer KlimaFreunde Die Partei Dr. Verena Holzer-Henke Sabine Kader

Beratungsverlauf

  1. 25.05.2023

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.6, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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