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V/0207/2023

Maßnahmenpaket zur Begegnung des Fachkräftemangels in Kindertageseinrichtungen: Baustein Notbetreuung

Vorlagen 04.04.2023

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Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

5897 Zeichen

Anlage A zur V/0207/2023 
Kurzüberblick 
In der aktuellen Situation des Fachkräftemangels in der Kindertagesbetreuung ist die Belastung 
für alle Beteiligten ausgesprochen hoch. Erziehungsberechtigte und Kinder können nicht auf ver-
lässliche Betreuung zurückgreifen, Fachkräfte arbeiten unter belastenden Bedingungen. Es wer-
den Ansätze für den Umgang damit skizziert. Zum einen muss die akute Mangelsituation mög-
lichst verträglich gestaltet werden, zum anderen muss das System der Kindertagesbetreuung 
stabilisiert werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in  
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen  
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr. Ab 2026 besteht auch ein Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. 
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. 
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM („Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmar-
ketingkonzept Münster“) Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, 
Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit 
höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer 
Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. 
Die Vorlage verfolgt mit der Sicherung der akuten Notbetreuung und der perspektivischen Stabili-
sierung des Systems insbesondere auch die Amtsziele: 
 „Prävention“  
Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche und Familien zu, um ihnen unsere Unterstüt-
zung anzubieten. Wir wollen Prävention statt Reaktion.  
 „Chancengleichheit“ 
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien gleiche Chancen haben. Wir wollen die In-
tegration von benachteiligten Kindern und Jugendlichen fördern. 
 „Bildung ermöglichen – Leben lernen“  
Durch Erziehung, Bildung und Betreuung fördern wir Kinder, Jugendliche und Familien. 
Wir begleiten sie frühzeitig und kontinuierlich in ihren Bildungsbiografien – in der Familie, 
in der Kindertagesbetreuung, in der Schule sowie in Ausbildung und Beruf. Durch vielsei-
tige Angebote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung sichern wir gleiche Bildungschan-
cen von Geburt an.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein  teilw. 
Betriebskostenschüsse zu den Personalkosten an die Träger von Spielgruppen i. H. v. 81.120 €;

Betriebskostenschüsse zu den Personalkosten an den Träger einer Notgruppe i. H. v. 122.540 €; 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt.  
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Kindertagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Die Kommune ist dazu verpflichtet, den Rechtsanspruch der Kinder auf Kindertagesbetreuung 
und zukünftig auf OGS-Betreuung zu erfüllen. Dieser Verpflichtung kommt sie durch den kontinu-
ierlichen Ausbau der Kindertagesbetreuung nach. Nun ist das wankende System zu unterstützen. 
Dazu werden Ansätze der Notbetreuung ebenso wie der Entlastung des Systems genutzt, damit 
die vorhandenen Betreuungsplätze möglichst verlässlich und umfassend zur Verfügung stehen.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner stei-
gen. Im Bereich der u3-Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3-Kinder 
eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021).  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
 
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Kitaplätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. 
Den Familien sollen Kitas mit verschiedenen pädagogischen Schwerpunkten zur Verfügung ste-
hen. 
 
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Beschlussvorlage

29512 Zeichen

V/0207/2023 
V/0207/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Maßnahmenpaket zur Begegnung des Fachkräftemangels in Kindertageseinrichtungen: Baustein 
Notbetreuung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.05.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   09.05.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   10.05.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   10.05.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt, zur Abfederung von Härten, die Familien durch den Fachkräftemangel in 
Kindertageseinrichtungen entstehen,  
 eine zentrale Notbetreuungseinrichtung für Kita -Kinder zu errichten und die notwendige 
Personalressource von zwei vollen Fachkraf tstellen, vorbehaltlich der Genehmigungsfä-
higkeit des dargestellten Konzeptes,  
 sowie Fachkraftstunden für bestehende und neu entstehende Spielgruppen  
zu finanzieren.  
2. Der Rat nimmt den dargestellten Baustein Notbetreuung zur Begegnung des Fachkräfte-
mangels in Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis.  
 
 
 
 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
24.04.2023 
 
Ihre Ansprechpartneri n-
nen: 
S.Gellinek/ S. Hüw eler  
Telefon: 492-5105/-5133 
GellinekS@stadt-
muenster.de 
huew elerselma@stadt-
muenster.de

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V/0207/2023 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.
- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 ff   
 
 
 
    81.120,00 € 
 
 
    
  122.540,00 €  
Betriebskos-
tenzuschüsse 
zu den Perso-
nalkosten an 
die Träger von 
Spielgruppen 
bzw.  
an den Träger 
einer  
Notgruppe 
Summe aller Auszahlungen   203.660,00 €  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.  
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 den Antrag A-R/0071/2022 und damit 
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel in Kita und OGS beschlossen. Be-
schlusspunkt 3 des Antrags sieht Berichtpflichten vor, die im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien umgesetzt werden. Zu Beschlusspunkt 2, der Beitragsermäßigungen vorsieht, hat der Rat 
der Stadt Münster in seiner Sitzung am 22.03.2023 mit Beschluss über die Vorlage V/0027/2023 um-
fangreiche Beitragsermäßigungen beschlossen. Mit dieser Vorlage wird beantwortet, wie der Be-
schlusspunkt 1 aus dem Antrag A-R/0071/2022 („Die Verwaltung wird beauftragt, Träger bei der Ein-
richtung und Kommunikation einer Notbetreuung zu unterstützen und im Dialog mit ihnen Kriterien für 
deren Inanspruchnahme zu erarbeiten“) für den Kita- und OGS-Bereich umgesetzt werden soll.  
Es werden weitere Maßnahmen zum Umgang mit der Notbetreuung dargelegt.  
 
1. Notbetreuungskonzepte und -kriterien aktuell 
 
Die Träger der Kindestageseinrichtungen nutzen unterschiedliche Modelle der Notbetreuung. Der 
Bitte, freiwillig die verschriftlichten Notfallkonzepte dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zur 
Verfügung zu stellen sind 12 von insgesamt 23 Kitaträgern (inkl. 3 betrieblicher Einrichtungen) ge-
folgt. Auf der Grundlage der Darstellungen zeigt sich, dass allen Konzepten gemein ist, dass sie den 
Vorgaben des LWL Rechnung tragen und der KiBiz-Personalstundenrechner zur Ermittlung der kriti-
schen Grenze genutzt wird, ab wann die Meldung nach § 47 SGB VIII der personellen Unterbeset-
zung an das Landesjugendamt erfolgen muss.  1 
 
                                                 
1 Vgl. Aufsichtsrechtliche Grundlagen zum Umgang mit personellen Unterbesetzungen  
in Kindertageseinrichtungen vom LWL und LVR Stand: August 2021

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Die meisten Konzepte beinhalten präventive Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen, um einer per-
sonellen Unterbesetzung vorzubeugen, wie z. B. flexible Dienstpläne, die Handlungsspielräume zu-
lassen, Teambildungsmaßnahmen und Stellenausschreibungen auf verschiedenen Kanälen.  
 
Alle Konzepte enthalten Ausführungen zu reaktiven Maßnahmen im Falle der personellen Unterbe-
setzung. Alle haben die Ziele, gute Betreuung der Kinder im Rahmen der Möglichkeiten zu bieten, die 
Aufsichtspflicht sicherzustellen, Transparenz gegenüber den Eltern2 und gerechte Lösungen für alle 
Familien zu schaffen sowie eine Überlastung der Mitarbeiter*innen zu vermeiden. Einige Konzepte 
sind als Stufenpläne aufgebaut, die je nach Umfang des Personalausfalls gestaffelte zu ergreifende 
Maßnahmen beschreiben. Andere setzen erst in dem Zeitpunkt an, zu dem es zu Betreuungsein-
schränkungen für die Kinder kommen muss.  
Die Maßnahmen sind bei den Trägern einrichtungsübergreifend oder einrichtungsspezifisch ausge-
staltet. Sie reichen von Möglichkeiten der kurzfristigen Beschaffung von Personal, über rollierende 
Betreuungssysteme von festgelegten Gruppen an verschiedenen Tagen oder Wochen (mit oder ohne 
Tauschmöglichkeit unter den Eltern) bis zu der Einrichtung einer festen Notbetreuungsgruppe in 
Kitas, in der die Plätze nach bestimmten Kriterien vergeben werden.  
 
Stufenpläne illustrieren deutlich das Ziel von Trägern, bei Personalengpässen möglichst umfänglich 
den Betreuungsbedarfen der Familien Rechnung zu tragen. Ziel ist es, so wenig wie möglich und so 
viel wie nötig einzuschränken, um den gesetzlichen Vorgaben der Sicherung der Aufsichtspflicht zu 
entsprechen.  
 
Als unterschiedliche Stufen des Personalausfalls lassen sich benennen: 
1. Nur noch Mindestbesetzung erreicht 
2. Mindestbesetzung leicht unterschritten 
3. Mindestbesetzung stark unterschritten 
4. Betreuung kann nicht gewährleistet werden 
 
Die Maßnahmen verändern sich entsprechend der Eskalationsstufe. Bei Stufe 1 entsteht noch keine 
Konsequenz für die Regelbetreuung, der Personalausfall kann in der Einrichtung selbst aufgefangen 
werden. Es kann aber beispielsweise zu Ausfällen von besonderen Angeboten kommen oder auch 
zur Zusammenlegung von Gruppen in Randzeiten. Bereits bei Stufe 2 kommen Maßnahmen zum 
Tragen, die die Regelbetreuung betreffen, wie z. B. der Einsatz von Springer*innenkräften des Trä-
gers und Eltern werden gebeten, die Kinder möglichst früh abzuholen. Bei Stufe 3 werden Öffnungs-
zeiten eingeschränkt und Gruppen zusammengelegt, Kinder müssen tagelang anderweitig oder zu 
Hause betreut werden. Bei Stufe 4 kommt es zur Schließung ganzer Gruppen oder gar der ganzen 
Einrichtung. Dies bedeutet, dass Kinder für die Dauer der Schließung nicht institutionell betreut wer-
den. Auf allen Stufen ist die transparente Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten wesentlich. 
Es gibt zwischen allen Trägern Überschneidungen beim Umgang mit personeller Unterbesetzung. Ein 
Idealkonzept kann es für dieses Szenario allerdings nicht geben, da eine Notsituation vorliegt und es 
auf Grund eingeschränkter Ressourcen nicht möglich ist, alle Bedarfe weiterhin vollumfänglich zu 
bedienen.  
 
Von den insgesamt acht OGS-Trägern in Münster liegen zurzeit fünf Notbetreuungskonzepte vor, die 
alle ähnlich ausgerichtet sind. Im OGS-Bereich gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbe-
setzung für die Betreuung von Gruppen sowie kein Fachkräftegebot. Münster hat sich als Standard 
die Ausstattung von je einer OGS-Gruppe mit einer Fachkraft und einer Unterstützungskraft (Nicht-
                                                 
2 Die Begriffe Eltern und Erziehungsberechtigte werden in dieser Vorlage synonym verwendet.

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V/0207/2023 
Fachkraft) bzw. den Einsatz von Niedrigteilzeitkräften (Nicht-Fachkräfte) gesetzt. Da in Münster in der 
Vergangenheit in fast allen Schulstandorten alle Kinder in der OGS aufgenommen wurden, gibt es an 
den Standorten unterschiedlich große Gruppen (theoretisch zwischen 25 und 49 Kindern). Ab dem 
25. Kind werden in der Gruppe zusätzliche Niedrigteilzeitkräfte (NTK) eingesetzt. Ab dem 50. Kind 
wird eine neue Gruppe gebildet. Wann es zu einer Reduzierung der Betreuungskapazitäten kommt, 
ist somit sehr standort- bzw. gruppenspezifisch. 3 
 
Zahlreiche Rückmeldungen von Eltern mit Kitakindern an das Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien bestätigen, dass nicht nur die Einschränkung oder der Ausfall von Betreuung für die Eltern eine 
große Belastung darstellt, sondern auch eine subjektiv wahrgenommene, unzureichende Kommunika-
tion dazu von Seiten des Trägers. Nicht nur das schriftliche Konzept muss umsichtig und unter Einbe-
zug der Perspektiven der beteiligten Personengruppen sowie kurzfristig umsetzbar gestaltet sein, 
sondern auch die Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten diesbezüglich muss verlässlich und 
transparent sein.  
Die freien Träger führen und gestalten ihre Kitas nach Übernahme der Betriebsträgerschaft in eigener 
Verantwortung innerhalb des gesetzlichen Rahmens nach ihren eigenen konzeptionellen Schwer-
punkten. Grundlage hierfür ist das SGB VIII, welches in § 3 auf die Vielfalt von Trägern unterschiedli-
cher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen in der Jugendhilfe 
hinweist. §3 Absatz 2 SGB VIII benennt die autonomen Betätigungsrechte der Träger der freien Ju-
gendhilfe.  
Die Verwaltung unterstützt die Träger bei Bedarf beratend bei der Entwicklung von Notfallkonzepten. 
Aus den Rückmeldungen der Träger zu den Notfallkonzepten wird aktuell eine Übersicht der unter-
schiedlichen Vorgehensweisen für den Kita-Bereich als auch für den OGS-Bereich angefertigt, die 
allen Trägern zur Verfügung gestellt wird. Auch Beratung zur Kommunikation mit den Eltern bezüglich 
der Notsituation erhalten die Träger. So informiert das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die 
Träger, wenn Eltern benennen, dass sie sich nicht genügend aufgeklärt fühlen und unterstützt bei 
Bedarf bei der Nachbesserung. Zudem werden Eltern, die sich im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien bzgl. eines Notbetreuungsangebots in ihrer Kita/OGS melden, mit Kontextinformationen zum 
(deutschlandweiten) Fachkräftemangel versorgt und ihnen werden weitere, darüberhinausgehende 
Fragen beantwortet.  
 
Auch wenn es verschiedene Notbetreuungskonzepte gibt, müssen sich bestimmte Kriterien bei allen 
Konzepten wiederfinden. Eine Notbetreuung muss sich an alle Kinder mit Verträgen in Einrichtungen 
der Kindertagesbetreuung richten. Alle Kinder ab dem Alter von einem Jahr haben einen Rechtsan-
spruch auf frühkindliche Bildung und Erziehung und alle Familien, die Betreuungsverträge unter-
schrieben haben, müssen Betreuung erhalten. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen OGS-
Platz gilt dies für Grundschulkinder ab 2026 ebenfalls. Werden Kinder im Vorschulalter von der Be-
treuung in Kindertageseinrichtungen ausgeschlossen, weil ihre familiäre Situation nicht den Zugangs-
kriterien für die Notbetreuung entspricht, wird ihnen der Zugang zum Bildungssystem verwehrt. In der 
Vergangenheit haben einzelne Träger in Münster beispielsweise die Berufstätigkeit von Eltern als 
Kriterium für den Zugang zu Notbetreuung angesetzt und Kinder, dessen Erziehungsberechtigten 
nicht beide berufstätig waren, mussten teilweise monatelang zu Hause betreut werden. Das ist nicht 
vertretbar und hat negative Auswirkungen für alle Kinder. Insbesondere für die Kinder aus ressour-
cenärmeren Familien, die ganz besonders von der Förderung in der Kindertageseinrichtung bzw. 
OGS profitieren. Daher sind die Träger angehalten, Notbetreuungssysteme vorzuhalten, in denen alle 
                                                 
3 Im Rahmen der Vor lage V/0068/2023 „Maßnahmenpaket zur Sicherung der außerunterrichtlichen Angebote 
(OGS) im Kontext des Fachkräftemangels“ werden in der aktuellen Beratungskette konkrete Maßnahmen für die 
Sicherung von OGS Angeboten trotz Fachkräftemangels zur Beschlussfassung gebracht.

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V/0207/2023 
Kinder, für die Betreuungsverträge geschlossen wurden, wenigstens ein eingeschränktes Betreu-
ungsangebot nutzen können. 
 
2. Zielgruppenorientierte Ansätze für weitere Maßnahmen zum Umgang mit der Mangelsitua-
tion in der Kindertagesbetreuung  
 
Neben dem skizzierten aktuellen Umgang mit Notfallkonzepten werden derzeit weitere ergänzende 
Maßnahmen zur Abfederung von Härten erarbeitet. Hierbei lässt sich zwischen zwei Zielgruppen un-
terscheiden: 
1. Familien, die bereits einen Kita-Platz haben, wo die Betreuung aber auf Grund von Personal-
mangel nicht zuverlässig angeboten werden kann 
2. Familien, die im Vergabeverfahren keinen Kita-Platz erhalten haben und nach einer Alternati-
ve suchen 
 
Die im Folgenden skizzierten Maßnahmen stellen keine Ideallösungen dar, sie versuchen den Mangel 
möglichst verträglich, unter Berücksichtigung der Bedarfe wesentlicher Akteur*innen, zu managen. 
 
2.1. Familien mit Kita-Platz 
 
 Zentrale Notbetreuungsplätze der Stadt 
Erziehungsberechtigte, die sich wegen des Ausfalls oder der Einschränkung ihres regulären Be-
treuungssettings im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien melden, fragen häufig, ob die Stadt 
Notbetreuungsplätze bereithält, um diesen Ausfall abzufedern.  
 
Dieser Ansatz wurde bereits von der Verwaltung mit einem in Münster ansässigen Träger für den 
Kitabereich weitergedacht. Der Träger hat grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, mit dem Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam zentrale Notbetreuungsplätze einzurichten. Zudem 
wurde die Planung mit dem Landesjugendamt weiter erörtert und liegt dort aktuell zur weiteren 
Prüfung vor. Zentral ist dabei die Frage, ob die Konditionen für eine Betriebserlaubnis erfüllt wer-
den können bzw. müssen, oder ob andere Regelungen greifen könnten, wie z.B. beim Maxi-Turm4 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. 
 
Das angedachte Konzept sieht vor, dass Notbetreuungsplätze in einer neu eröffneten Einrichtung 
des Trägers angesiedelt werden, in der bei Eröffnung noch nicht alle Gruppen belegt werden. Die 
meisten neuen Einrichtungen starten nicht mit voller Gruppenstärke, weil häufig bei der Eröffnung 
überproportional viele u3 Kinder5 versorgt werden müssen, denen selbstverständlich ermöglicht 
werden soll, dass sie, auch wenn sie altersbedingt in den ü36 Bereich wechseln müssen, in der 
Einrichtung verbleiben können. Dies wäre bei einer bei der Eröffnung voll belegten Kindertages-
einrichtung nicht möglich. Es gibt dementsprechend voll ausgestattete Kitaräume, die phasenwei-
se freistehen und befristet genutzt werden könnten, um eine noch festzulegende Anzahl an Not-
betreuungsplätzen vorzuhalten. Diese Notbetreuungsplätze sind nicht für Kinder gedacht, die 
beim Vergabeverfahren keinen Kitaplatz erhalten haben und somit längerfristig einen Betreu-
                                                 
4 Im Maxi -Turm können Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren für bis zu 3 Stunden durch qualifiziertes Personal 
betreut werden, während die Eltern Erledigungen nachgehen. Die Eltern bezahlen bei der Nutzung des Angebo-
tes 3 € pro Kind und müsse n per Handy erreichbar sein. https://www.stadt -muenster.de/kinderbuero/maxi-turm-
maxi-sand  
5 u3 Kinder sind Kinder, die unter drei Jahre alt sind.  
6 ü3 Kinder sind Kinder, die über drei Jahre alt sind.

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V/0207/2023 
ungsbedarf hätten. Die Notbetreuungsplätze würden zentral vergeben, wenn es zu Betreuungs-
einschränkungen oder Betreuungsausfall in der Stamm-Kita eines Kindes käme.  
 
Diese Planung bietet den Vorteil, dass geeignete Räumlichkeiten für die Notbetreuung zur Verfü-
gung stünden und der Standort der Notbetreuung wechseln könnte, sobald die Räume für die 
Kinder gebraucht werden, die in dieser Einrichtung regulär betreut werden und in den ü3-Bereich 
wechseln. Da es sich um einen wachsenden Träger handelt, könnte leicht eine neue Einrichtung 
in dessen Trägerschaft der neue Standort für die Notbetreuung werden. Weiterhin würden durch 
die Notbetreuungsplätze keine regulär nutzbaren Kitaplätze belegt. Vorteil für den Träger wäre, 
dass die passende Personalressource von zwei vollen Fachkraftstellen für die Notbetreuung 
kommunal finanziert würde und diese als Puffer für die anderen Gruppen genutzt werden könnte, 
wenn keine Notbetreuungsplätze angefragt werden. Eine Fachkraftstelle in TVÖD SuE 8a kostet 
durchschnittlich 61.270,00 € im Jahr (inklusive aller Zuschläge, Sozialversicherung etc.) . Die Fi-
nanzierung der zentralen Notbetreuungsplätze würde ca. 122.540,00 € im Jahr kosten.  
 
Eine große Herausforderung bei der Umsetzung dieser Überlegung ist es, ein Konzept zu entwi-
ckeln, welches den Bedarfen der zu betreuenden Kinder gerecht wird. Stets wechselnde Kinder, 
die weder an die Einrichtung, die anderen Kinder und die Fachkräfte gebunden, noch dort einge-
wöhnt sind, und eine fehlende Gruppenstruktur sind Faktoren, die dabei besondere Berücksichti-
gung finden müssen.  
 
 Mitarbeit von Erziehungsberechtigten 7 
Es wird von Erziehungsberechtigten, die von Betreuungsausfall betroffen sind, und auch von poli-
tischen Vertretungen8 immer wieder angeregt, den Eltern zu ermöglichen, das Kita-System durch 
Mitarbeit zu unterstützen und so Betreuungsausfall zu vermeiden. 
Dabei sind zwei Varianten denkbar: 
1. Eltern betreuen Kinder in Räumen der Einrichtungen oder in Räumen Dritter in Eigenregie. 
2. Eltern unterstützen pädagogische Fachkräfte im laufenden Kita - Alltag. 
 
In einigen Kommunen wurde Eltern während des längeren Kitastreiks im Jahr 2015 ermöglicht, 
die Kinder in Eigenregie in den Räumen von Kindertageseinrichtungen zu betreuen. Daher kommt 
auch jetzt der Gedanke auf, dass dies Familien zumindest eine gewisse Entlastung bieten könnte. 
Hier sind allerdings umfassende rechtliche Prüfungen notwendig, insbesondere der Versiche-
rungsschutz ist genau in den Blick zu nehmen.  
 
Die zweite Variante, bei dem pädagogische Fachkräfte durch Eltern unterstützt werden, kann als 
Unterstützung tageweise oder aber zur Sicherung von Randzeitenbetreuung bedacht werden. 
 
Grundsätzlich können Personen ohne berufliche Qualifika tion gemäß der Verordnung zu den 
Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung)9 in NRW zur 
Sicherstellung der Aufsichtspflicht in den Kitas eingesetzt werden. Dazu bedarf es einer beim 
LWL-Landesjugendamt zu beantragenden befristeten Ausnahmegenehmigung10. Diese Personen 
                                                 
7 Im Rahmen des Ratsantrags von Grünen, Volt, SPD und  internationaler Fraktion (A-R/0012/2023) „Jugendhilfe 
und Fachkräfte – Kommunales Maßnahmenpaket I: Verbesserung der Situation in der Kindertagesbetreuung“ 
wird die Verwaltung aufgefordert den Einsatz von Eltern in Kindertageseinrichtungen zu prüfen.  
8 Beispielsweise von der CDU in der Presse vom 08.03.2023 benannt  
9 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=0&bes_id=43064&aufgehoben=N&anw_nr=2  
10https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/4e/2e/4e2e697e-730b-4077-97b8-
d9ecc311a6a2/210928_aufsichtsrechtliche_grundlagen_umgang_personelle_unterbesetzung_kita.pdf  (S. 13)

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V/0207/2023 
können keine fehlenden Fachkraft- oder Ergänzungskraftstunden ersetzen und dürfen keine Tä-
tigkeiten wie die alleinige Begleitung von Kindern oder pflegerische Verrichtungen durchführen. 
Anders als Eltern, sehen sowohl Fachkräfte in Kitas als auch die Landesjugendämter den Einsatz 
von Eltern zur Sicherung der Aufsichtspflicht, wegen der Vermischung der Rollen und Funktionen 
und möglicher daraus resultierender Rollenkonflikte , kritisch. Die Landesjugendämter können 
aber einen solchen Einsatz im Rahmen von Einzelfallentscheidungen genehmigen. Um eingesetzt 
werden zu können, müssen die Eltern, die dazu bereit sind, erweiterte polizeiliche Führungszeug-
nisse vorlegen und von der Kita als geeignet eingeschätzt werden. 
 
Damit diese Möglichkeit in Notsituationen zügig genutzt werden kann und nicht erst im Bedarfsfall 
das Antragsverfahren beginnen muss, wurde vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien be-
reits mit dem LWL -Landesjugendamt vereinbart, dass dieses prüft,  ob Kitas einen Pool an be-
stimmten Eltern vorsorglich als Unterstützungskräfte genehmigen lassen können, um dann kurz-
fristig auf Mangelsituationen reagieren und den Einsatz dieser Eltern sicherstellen zu können. 
 
Dieser Lösungsansatz muss allerdings in seiner Vielschichtigkeit genau betrachtet werden. Zu 
bedenken ist beispielsweise, ob Eltern bestimmte Kriterien erfüllen müssen, ob die Möglichkeit 
auszuhelfen allen Eltern angeboten wird, wie damit umzugehen ist, wenn Eltern bereit wären aus-
zuhelfen, die aus Sicht des Kita- Teams nicht geeignet sind. Außerdem ist noch nicht geklärt wie 
der Versicherungsschutz der aushelfenden Eltern sichergestellt ist, was ein Vertrag oder eine 
Vereinbarung mit den Eltern beinhalten sollte, ob es eine finanzielle Entlastung der Familien beim 
Elternbeitrag oder sonstige Vergütungen g äbe. Es müsste weiterhin überlegt werden, w elche 
konkreten Unterweisungen zu organisatorischen und inhaltlichen Themen, zu Arbeitsschutz und 
Infektionsschutz nötig sind und wie der Datenschutz sichergestellt werden kann. Ein Einsatz von 
Eltern muss also im Vorfeld umsichtig in Bezug auf Vorteile aber auch möglichen Risiken abge-
wogen und sorgfältig vorbereitet werden. Für ei ne Attraktivitätssteigerung des rgeErzie-
her*innenberufs dient diese Maßnahme zudem nicht, da sie suggeriert, dass auch unqualifizierte 
Kräfte bei Bedarf den Job zumindest in Teilen übernehmen können. 
 
Eine partizipativ ausgelegte, fachliche Diskussion ist stets zielführend und bei diesem Ansatz be-
sonders zu empfehlen, da es trotz mö glicher Vorteile viele kritische Stimmen gibt. Die Verwaltung 
schlägt vor, dieses Thema im Rahmen des neu entstehenden Unterausschusses des AKJF „Ju-
gendhilfe und Fachkräfte“ aufzugreifen und weiter zu erörtern  
 
2.2. Familien ohne (gewünschten) Kita-Platz 
 
 Förderung von Spielgruppen11 (§ 25 SGB VIII) 
Auch Familien, die noch keine Kita-Betreuungsplätze für ihre Kinder erhalten haben, müssen in 
den Blick genommen werden. Da grundsätzlich die bisherige Versorgungsquote im u3 Bereich als 
auch der Fachkräftemangel verhindern, dass alle Familien mit Bedarf einen Platz erhalten bzw. 
dass bereits vorhandene Betreuungsplätze belegt werden können, ist auch hier eine Lösung nö-
tig.   
 
Hier wird überlegt, wie die Selbstorganisation von Erziehungsberechtigten bei der Gründung von 
Spielgruppen unterstützt werden kann. In Münster ist der Verein Eltern helfen Eltern e. V. (EhE 
                                                 
11 Im Rahmen des Ratsantrags von Grünen, Volt, SPD und internation aler Fraktion (A -R/0012/2023) „Jugendhil-
fe und Fachkräfte – Kommunales Maßnahmenpaket I: Verbesserung der Situation in der Kindertagesbetreuung“ 
wird die Verwaltung aufgefordert, Ansätze die Selbstorganisation von Eltern zu unterstützen

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e.V.) beratend für Eltern aktiv, die sich in einer Spielgruppe oder Elterninitiative organisieren wol-
len. Aktuell ist die Fachverwaltung mit Elternbeteiligung im Gespräch mit Eltern helfen Eltern e.V. 
(EhE e.V) und Trägern der freien Jugendhilfe (insbesondere des Bistums Münster und des Cari-
tasverbands), um zu prüfen, wie spielgruppenähnliche Strukturen für Familien ohne Zugang zu in-
stitutioneller Kinderbetreuung geschaffen werden können.  
 
Früher hat es in Münster eine Vielzahl an Spielgruppen gegeben, die sich mit der Zeit und den 
sich verändernden Bedarfen an Kindertagesbetreuung aufgelöst haben. Aktuell gibt es in Münster 
noch vier bis fünf bestehende Spielgruppen. In der Regel wird an drei Vormittagen in der Woche 
(meistens von 9 bis 12 Uhr) eine Betreuung angeboten. Es muss stets eine Fachkraft – oder eine 
als solche vom LWL anerkannte Fachkraft, wie z.B. eine Kinderpflegerin oder Grundschullehrerin 
–  anwesend sein. Flankierend helfen Eltern im Rahmen von Elterndiensten mit, zumeist im wö-
chentlichen Turnus.  
 
Eltern sehen sich für das eingeschränkte Angebot mit einem relativ hohen Elternbeitrag von ca. 
100 bis 150 € im Monat konfrontiert, weil darin alle Kosten der Spielgruppe bezahlt werden müs-
sen. Den höchsten Kostenfaktor stellen die Personalkosten. Die Fachkraft bzw. Fachkräfte (je 
nachdem wie viele Tage und Stunden angeboten werden), werden im Rahmen von Minijobs an-
gestellt, d.h. sie beziehen 520 € Lohn im Monat für max. 10 Stunden Arbeit in der Woche. Dazu 
kommt nochmal 30% Abgaben des Arbeitsgebers an die Minijob-Zentrale. Das heißt insg. kostet 
eine Fachkraft für eine Spielgruppe monatlich 676 €.  
 
Eine kommunale Bezuschussung in Höhe der anfallenden Personalkosten für bereits bestehende 
und noch zu gründende Spielgruppen, würde die Anmeldung in Spielgruppen sowie die Neugrün-
dung von Spielgruppen für Eltern, die für ihre Kinder frühkindliche Förderung und Bildung im re-
duzierteren Rahmen als in der Kita ermöglichen wollen, weitaus attraktiver machen. Es wäre in 
diesem Rahmen auch denkbar, Spielgruppen zu gründen, bzw. bestehende zu erweitern, so dass 
eine Betreuung an fünf Tagen der Woche am Vormittag möglich würde oder alternativ eine tage-
weise Buchung von Betreuung möglich wäre. Als Kinderbetreuung zur Realisierung einer Berufs-
tätigkeit eignet sich Betreuungsform jedoch nicht. 
Die Verwaltung schlägt vor, das Angebot von Spielgruppen in der aktuellen Situation als eine 
Möglichkeit für interessierte Familien auszubauen und zu fördern. 
 
Der Annahme folgend, dass sich auf Grund des Bedarfs und des neuen Anreizsystems weitere 
fünf Spielgruppen gründen, d.h. es insg. zehn gäbe, die jeweils eine Fachkraft einstellen würden, 
würde dieser Ansatz kommunal zunächst 81.120,00 € p.a. kosten.12 
 
3. Perspektive 
 
Für Kinder besteht ab dem ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Viele 
(vor allem u3) Kinder sind aber nicht bedarfsgerecht mit einem Betreuungsplatz versorgt. Obwohl es 
noch keine ausreichende Versorgung für Kinder gibt, ist das System der institutionellen Kinderbetreu-
ung durch den Fachkräftemangel außerordentlich belastet. Dies bedeutet, dass selbst die Kinder, die 
bereits mit Kita- Plätzen versorgt sind, aktuell nicht auf eine zuverlässige und hochwertige Betreuung, 
Bildung und Erziehung zählen können, da es immer wieder zu Personalengpässen in ihren Einrich-
tungen kommt. Dieser zermürbende Mangelzustand, der eine extreme berufliche Belastung für das 
verbleibende Personal bedeutet – da (stets) fehlendes Personal kompensiert werden muss – und 
                                                 
12 10 Spielgruppen x (676 € Personalkosten x 12 Monate) = 81.120,00€

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unvermeidlich Qualitätseinbußen in der Arbeit am Kind verursacht, führt bei Fachkräften zu Unzufrie-
denheit, krankheitsbedingten Ausfällen und schlimmstenfalls sogar zu beruflicher Umorientierung. 13 
 
Daher muss es neben allen anderen Anstrengungen auch darum gehen, das bestehende System der 
Kindertagesbetreuung zu stabilisieren. Durch eine Stabilisierung können bestehende und bereits ver-
gebene Kita-Plätze wieder dem (gesetzlichen) Anspruch genügen, Bildung, Betreuung und Erziehung 
zu leisten. Die Teams in den Einrichtungen müssen wieder in die Lage versetzt werden, zufriedenstel-
lende frühe Bildung und Betreuungsangebote zu erbringen. Gelingt dies, erhöht das neben der Zu-
friedenheit von Eltern und  Kindern voraussichtlich auch die Zufriedenheit der Fachkräfte und erhält 
deren Arbeitskraft. 
Absicherung und Ausbau der Kindertagesbetreuung bleiben eine herausfordernde Aufgabe, die nur 
mit immer wieder erweiterten Maßnahmen und innovativen Ansätzen bewä ltigt werden kann. Hier 
liegt ein Schlüsselfaktor für eine positive gesellschaftliche Entwicklung. Welche Ansatzpunkte bzw. 
Bausteine erforderlich sind, um mit dem Mangelzustand umzugehen und zukunftsweisende Ansätze 
zu finden, wird zunächst als permanente  Aufgabe anzunehmen sein und den Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien in den kommenden Sitzungen beschäftigen. Der zu bildende Unteraus-
schuss wird eine unterstützende Aufgabe übernehmen. 
 
 
 
 
  
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 Anlage A  
 
 
 
  
                                                 
13 Ergebnisse der Befragung „Kita -Personalcheck“, die Verdi gemeinsam mit der Hochschule Fulda im Jahr 
2021 bundesweit unter Kitabeschäftigten durchführte und an der sich über 19.000 Fachkräfte beteiligten, wur-
den diese Problemfelder benannt. Die Befragten zeigten sich unter anderem unzufrieden damit, keine z eitlichen 
Ressourcen zu haben, um auf die Bedürfnisse der Kinder adäquat einzugehen. Damals dachten bereits knapp 
40 % der Befragungsteilnehmenden über einen Stellenwechsel und etwa 25 % sogar über eine berufliche Neu-
orientierung nach (Vgl.  https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++9d3cc7aa -1489-11ec-8a40-
001a4a160129). Auch  der Kitaleitungskongress, der vom 19.10.2022 bis 08.01.2023 eine Befragung von 
5.387 Kitaleitungen vorgenommen hat, berichtet, dass Kitaleitungen zum großen Teil die schwie rigen Arbeits-
bedingungen in den Kitateams als Ursache für vermehrten krankheitsbedingten Ausfall sehen (bundesweit 97 
%, NRW 99 %) und dafür dass die Mitarbeitenden die Freude an der Arbeit verlieren (bundesweit und in NRW 
je 89 %) und schließlich sogar da s Berufsfeld verlassen (bundesweit 25 %)  (Vgl. https://deutscher -
kitaleitungskongress.de/wp-content/uploads/2023/03/DKLK_Studie_2023_210x297_A4_V07_RZ-1-1.pdf (S. 29) 
und https://deutscher -kitaleitungskongress.de/wp-content/uploads/2023/03/PM-08-23-VBE-NRW-zur-DKLK-
Studie-2023.pdf) 
.

Beratungsverlauf (4)

04.05.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2023 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2023 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0207/2023
Typ
Vorlagen
Datum
04.04.2023
Erstellt
04.04.2023 15:44