V/0207/2023
Maßnahmenpaket zur Begegnung des Fachkräftemangels in Kindertageseinrichtungen: Baustein Notbetreuung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0207/2023 Kurzüberblick In der aktuellen Situation des Fachkräftemangels in der Kindertagesbetreuung ist die Belastung für alle Beteiligten ausgesprochen hoch. Erziehungsberechtigte und Kinder können nicht auf ver- lässliche Betreuung zurückgreifen, Fachkräfte arbeiten unter belastenden Bedingungen. Es wer- den Ansätze für den Umgang damit skizziert. Zum einen muss die akute Mangelsituation mög- lichst verträglich gestaltet werden, zum anderen muss das System der Kindertagesbetreuung stabilisiert werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Ab 2026 besteht auch ein Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM („Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmar- ketingkonzept Münster“) Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Die Vorlage verfolgt mit der Sicherung der akuten Notbetreuung und der perspektivischen Stabili- sierung des Systems insbesondere auch die Amtsziele: „Prävention“ Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche und Familien zu, um ihnen unsere Unterstüt- zung anzubieten. Wir wollen Prävention statt Reaktion. „Chancengleichheit“ Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien gleiche Chancen haben. Wir wollen die In- tegration von benachteiligten Kindern und Jugendlichen fördern. „Bildung ermöglichen – Leben lernen“ Durch Erziehung, Bildung und Betreuung fördern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir begleiten sie frühzeitig und kontinuierlich in ihren Bildungsbiografien – in der Familie, in der Kindertagesbetreuung, in der Schule sowie in Ausbildung und Beruf. Durch vielsei- tige Angebote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung sichern wir gleiche Bildungschan- cen von Geburt an. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein teilw. Betriebskostenschüsse zu den Personalkosten an die Träger von Spielgruppen i. H. v. 81.120 €; Betriebskostenschüsse zu den Personalkosten an den Träger einer Notgruppe i. H. v. 122.540 €; Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt- gruppe veranschlagt. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Kindertagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Die Kommune ist dazu verpflichtet, den Rechtsanspruch der Kinder auf Kindertagesbetreuung und zukünftig auf OGS-Betreuung zu erfüllen. Dieser Verpflichtung kommt sie durch den kontinu- ierlichen Ausbau der Kindertagesbetreuung nach. Nun ist das wankende System zu unterstützen. Dazu werden Ansätze der Notbetreuung ebenso wie der Entlastung des Systems genutzt, damit die vorhandenen Betreuungsplätze möglichst verlässlich und umfassend zur Verfügung stehen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner stei- gen. Im Bereich der u3-Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3-Kinder eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021). Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Kitaplätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Den Familien sollen Kitas mit verschiedenen pädagogischen Schwerpunkten zur Verfügung ste- hen. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beschlussvorlage
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V/0207/2023
V/0207/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Maßnahmenpaket zur Begegnung des Fachkräftemangels in Kindertageseinrichtungen: Baustein
Notbetreuung
Beratungsfolge
04.05.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
09.05.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
10.05.2023 Hauptausschuss Vorberatung
10.05.2023 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beschließt, zur Abfederung von Härten, die Familien durch den Fachkräftemangel in
Kindertageseinrichtungen entstehen,
eine zentrale Notbetreuungseinrichtung für Kita -Kinder zu errichten und die notwendige
Personalressource von zwei vollen Fachkraf tstellen, vorbehaltlich der Genehmigungsfä-
higkeit des dargestellten Konzeptes,
sowie Fachkraftstunden für bestehende und neu entstehende Spielgruppen
zu finanzieren.
2. Der Rat nimmt den dargestellten Baustein Notbetreuung zur Begegnung des Fachkräfte-
mangels in Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
24.04.2023
Ihre Ansprechpartneri n-
nen:
S.Gellinek/ S. Hüw eler
Telefon: 492-5105/-5133
GellinekS@stadt-
muenster.de
huew elerselma@stadt-
muenster.de
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.
-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 ff
81.120,00 €
122.540,00 €
Betriebskos-
tenzuschüsse
zu den Perso-
nalkosten an
die Träger von
Spielgruppen
bzw.
an den Träger
einer
Notgruppe
Summe aller Auszahlungen 203.660,00 €
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.
Begründung:
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 den Antrag A-R/0071/2022 und damit
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel in Kita und OGS beschlossen. Be-
schlusspunkt 3 des Antrags sieht Berichtpflichten vor, die im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien umgesetzt werden. Zu Beschlusspunkt 2, der Beitragsermäßigungen vorsieht, hat der Rat
der Stadt Münster in seiner Sitzung am 22.03.2023 mit Beschluss über die Vorlage V/0027/2023 um-
fangreiche Beitragsermäßigungen beschlossen. Mit dieser Vorlage wird beantwortet, wie der Be-
schlusspunkt 1 aus dem Antrag A-R/0071/2022 („Die Verwaltung wird beauftragt, Träger bei der Ein-
richtung und Kommunikation einer Notbetreuung zu unterstützen und im Dialog mit ihnen Kriterien für
deren Inanspruchnahme zu erarbeiten“) für den Kita- und OGS-Bereich umgesetzt werden soll.
Es werden weitere Maßnahmen zum Umgang mit der Notbetreuung dargelegt.
1. Notbetreuungskonzepte und -kriterien aktuell
Die Träger der Kindestageseinrichtungen nutzen unterschiedliche Modelle der Notbetreuung. Der
Bitte, freiwillig die verschriftlichten Notfallkonzepte dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zur
Verfügung zu stellen sind 12 von insgesamt 23 Kitaträgern (inkl. 3 betrieblicher Einrichtungen) ge-
folgt. Auf der Grundlage der Darstellungen zeigt sich, dass allen Konzepten gemein ist, dass sie den
Vorgaben des LWL Rechnung tragen und der KiBiz-Personalstundenrechner zur Ermittlung der kriti-
schen Grenze genutzt wird, ab wann die Meldung nach § 47 SGB VIII der personellen Unterbeset-
zung an das Landesjugendamt erfolgen muss. 1
1 Vgl. Aufsichtsrechtliche Grundlagen zum Umgang mit personellen Unterbesetzungen
in Kindertageseinrichtungen vom LWL und LVR Stand: August 2021
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Die meisten Konzepte beinhalten präventive Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen, um einer per-
sonellen Unterbesetzung vorzubeugen, wie z. B. flexible Dienstpläne, die Handlungsspielräume zu-
lassen, Teambildungsmaßnahmen und Stellenausschreibungen auf verschiedenen Kanälen.
Alle Konzepte enthalten Ausführungen zu reaktiven Maßnahmen im Falle der personellen Unterbe-
setzung. Alle haben die Ziele, gute Betreuung der Kinder im Rahmen der Möglichkeiten zu bieten, die
Aufsichtspflicht sicherzustellen, Transparenz gegenüber den Eltern2 und gerechte Lösungen für alle
Familien zu schaffen sowie eine Überlastung der Mitarbeiter*innen zu vermeiden. Einige Konzepte
sind als Stufenpläne aufgebaut, die je nach Umfang des Personalausfalls gestaffelte zu ergreifende
Maßnahmen beschreiben. Andere setzen erst in dem Zeitpunkt an, zu dem es zu Betreuungsein-
schränkungen für die Kinder kommen muss.
Die Maßnahmen sind bei den Trägern einrichtungsübergreifend oder einrichtungsspezifisch ausge-
staltet. Sie reichen von Möglichkeiten der kurzfristigen Beschaffung von Personal, über rollierende
Betreuungssysteme von festgelegten Gruppen an verschiedenen Tagen oder Wochen (mit oder ohne
Tauschmöglichkeit unter den Eltern) bis zu der Einrichtung einer festen Notbetreuungsgruppe in
Kitas, in der die Plätze nach bestimmten Kriterien vergeben werden.
Stufenpläne illustrieren deutlich das Ziel von Trägern, bei Personalengpässen möglichst umfänglich
den Betreuungsbedarfen der Familien Rechnung zu tragen. Ziel ist es, so wenig wie möglich und so
viel wie nötig einzuschränken, um den gesetzlichen Vorgaben der Sicherung der Aufsichtspflicht zu
entsprechen.
Als unterschiedliche Stufen des Personalausfalls lassen sich benennen:
1. Nur noch Mindestbesetzung erreicht
2. Mindestbesetzung leicht unterschritten
3. Mindestbesetzung stark unterschritten
4. Betreuung kann nicht gewährleistet werden
Die Maßnahmen verändern sich entsprechend der Eskalationsstufe. Bei Stufe 1 entsteht noch keine
Konsequenz für die Regelbetreuung, der Personalausfall kann in der Einrichtung selbst aufgefangen
werden. Es kann aber beispielsweise zu Ausfällen von besonderen Angeboten kommen oder auch
zur Zusammenlegung von Gruppen in Randzeiten. Bereits bei Stufe 2 kommen Maßnahmen zum
Tragen, die die Regelbetreuung betreffen, wie z. B. der Einsatz von Springer*innenkräften des Trä-
gers und Eltern werden gebeten, die Kinder möglichst früh abzuholen. Bei Stufe 3 werden Öffnungs-
zeiten eingeschränkt und Gruppen zusammengelegt, Kinder müssen tagelang anderweitig oder zu
Hause betreut werden. Bei Stufe 4 kommt es zur Schließung ganzer Gruppen oder gar der ganzen
Einrichtung. Dies bedeutet, dass Kinder für die Dauer der Schließung nicht institutionell betreut wer-
den. Auf allen Stufen ist die transparente Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten wesentlich.
Es gibt zwischen allen Trägern Überschneidungen beim Umgang mit personeller Unterbesetzung. Ein
Idealkonzept kann es für dieses Szenario allerdings nicht geben, da eine Notsituation vorliegt und es
auf Grund eingeschränkter Ressourcen nicht möglich ist, alle Bedarfe weiterhin vollumfänglich zu
bedienen.
Von den insgesamt acht OGS-Trägern in Münster liegen zurzeit fünf Notbetreuungskonzepte vor, die
alle ähnlich ausgerichtet sind. Im OGS-Bereich gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbe-
setzung für die Betreuung von Gruppen sowie kein Fachkräftegebot. Münster hat sich als Standard
die Ausstattung von je einer OGS-Gruppe mit einer Fachkraft und einer Unterstützungskraft (Nicht-
2 Die Begriffe Eltern und Erziehungsberechtigte werden in dieser Vorlage synonym verwendet.
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Fachkraft) bzw. den Einsatz von Niedrigteilzeitkräften (Nicht-Fachkräfte) gesetzt. Da in Münster in der
Vergangenheit in fast allen Schulstandorten alle Kinder in der OGS aufgenommen wurden, gibt es an
den Standorten unterschiedlich große Gruppen (theoretisch zwischen 25 und 49 Kindern). Ab dem
25. Kind werden in der Gruppe zusätzliche Niedrigteilzeitkräfte (NTK) eingesetzt. Ab dem 50. Kind
wird eine neue Gruppe gebildet. Wann es zu einer Reduzierung der Betreuungskapazitäten kommt,
ist somit sehr standort- bzw. gruppenspezifisch. 3
Zahlreiche Rückmeldungen von Eltern mit Kitakindern an das Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien bestätigen, dass nicht nur die Einschränkung oder der Ausfall von Betreuung für die Eltern eine
große Belastung darstellt, sondern auch eine subjektiv wahrgenommene, unzureichende Kommunika-
tion dazu von Seiten des Trägers. Nicht nur das schriftliche Konzept muss umsichtig und unter Einbe-
zug der Perspektiven der beteiligten Personengruppen sowie kurzfristig umsetzbar gestaltet sein,
sondern auch die Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten diesbezüglich muss verlässlich und
transparent sein.
Die freien Träger führen und gestalten ihre Kitas nach Übernahme der Betriebsträgerschaft in eigener
Verantwortung innerhalb des gesetzlichen Rahmens nach ihren eigenen konzeptionellen Schwer-
punkten. Grundlage hierfür ist das SGB VIII, welches in § 3 auf die Vielfalt von Trägern unterschiedli-
cher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen in der Jugendhilfe
hinweist. §3 Absatz 2 SGB VIII benennt die autonomen Betätigungsrechte der Träger der freien Ju-
gendhilfe.
Die Verwaltung unterstützt die Träger bei Bedarf beratend bei der Entwicklung von Notfallkonzepten.
Aus den Rückmeldungen der Träger zu den Notfallkonzepten wird aktuell eine Übersicht der unter-
schiedlichen Vorgehensweisen für den Kita-Bereich als auch für den OGS-Bereich angefertigt, die
allen Trägern zur Verfügung gestellt wird. Auch Beratung zur Kommunikation mit den Eltern bezüglich
der Notsituation erhalten die Träger. So informiert das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die
Träger, wenn Eltern benennen, dass sie sich nicht genügend aufgeklärt fühlen und unterstützt bei
Bedarf bei der Nachbesserung. Zudem werden Eltern, die sich im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien bzgl. eines Notbetreuungsangebots in ihrer Kita/OGS melden, mit Kontextinformationen zum
(deutschlandweiten) Fachkräftemangel versorgt und ihnen werden weitere, darüberhinausgehende
Fragen beantwortet.
Auch wenn es verschiedene Notbetreuungskonzepte gibt, müssen sich bestimmte Kriterien bei allen
Konzepten wiederfinden. Eine Notbetreuung muss sich an alle Kinder mit Verträgen in Einrichtungen
der Kindertagesbetreuung richten. Alle Kinder ab dem Alter von einem Jahr haben einen Rechtsan-
spruch auf frühkindliche Bildung und Erziehung und alle Familien, die Betreuungsverträge unter-
schrieben haben, müssen Betreuung erhalten. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen OGS-
Platz gilt dies für Grundschulkinder ab 2026 ebenfalls. Werden Kinder im Vorschulalter von der Be-
treuung in Kindertageseinrichtungen ausgeschlossen, weil ihre familiäre Situation nicht den Zugangs-
kriterien für die Notbetreuung entspricht, wird ihnen der Zugang zum Bildungssystem verwehrt. In der
Vergangenheit haben einzelne Träger in Münster beispielsweise die Berufstätigkeit von Eltern als
Kriterium für den Zugang zu Notbetreuung angesetzt und Kinder, dessen Erziehungsberechtigten
nicht beide berufstätig waren, mussten teilweise monatelang zu Hause betreut werden. Das ist nicht
vertretbar und hat negative Auswirkungen für alle Kinder. Insbesondere für die Kinder aus ressour-
cenärmeren Familien, die ganz besonders von der Förderung in der Kindertageseinrichtung bzw.
OGS profitieren. Daher sind die Träger angehalten, Notbetreuungssysteme vorzuhalten, in denen alle
3 Im Rahmen der Vor lage V/0068/2023 „Maßnahmenpaket zur Sicherung der außerunterrichtlichen Angebote
(OGS) im Kontext des Fachkräftemangels“ werden in der aktuellen Beratungskette konkrete Maßnahmen für die
Sicherung von OGS Angeboten trotz Fachkräftemangels zur Beschlussfassung gebracht.
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Kinder, für die Betreuungsverträge geschlossen wurden, wenigstens ein eingeschränktes Betreu-
ungsangebot nutzen können.
2. Zielgruppenorientierte Ansätze für weitere Maßnahmen zum Umgang mit der Mangelsitua-
tion in der Kindertagesbetreuung
Neben dem skizzierten aktuellen Umgang mit Notfallkonzepten werden derzeit weitere ergänzende
Maßnahmen zur Abfederung von Härten erarbeitet. Hierbei lässt sich zwischen zwei Zielgruppen un-
terscheiden:
1. Familien, die bereits einen Kita-Platz haben, wo die Betreuung aber auf Grund von Personal-
mangel nicht zuverlässig angeboten werden kann
2. Familien, die im Vergabeverfahren keinen Kita-Platz erhalten haben und nach einer Alternati-
ve suchen
Die im Folgenden skizzierten Maßnahmen stellen keine Ideallösungen dar, sie versuchen den Mangel
möglichst verträglich, unter Berücksichtigung der Bedarfe wesentlicher Akteur*innen, zu managen.
2.1. Familien mit Kita-Platz
Zentrale Notbetreuungsplätze der Stadt
Erziehungsberechtigte, die sich wegen des Ausfalls oder der Einschränkung ihres regulären Be-
treuungssettings im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien melden, fragen häufig, ob die Stadt
Notbetreuungsplätze bereithält, um diesen Ausfall abzufedern.
Dieser Ansatz wurde bereits von der Verwaltung mit einem in Münster ansässigen Träger für den
Kitabereich weitergedacht. Der Träger hat grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, mit dem Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam zentrale Notbetreuungsplätze einzurichten. Zudem
wurde die Planung mit dem Landesjugendamt weiter erörtert und liegt dort aktuell zur weiteren
Prüfung vor. Zentral ist dabei die Frage, ob die Konditionen für eine Betriebserlaubnis erfüllt wer-
den können bzw. müssen, oder ob andere Regelungen greifen könnten, wie z.B. beim Maxi-Turm4
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Das angedachte Konzept sieht vor, dass Notbetreuungsplätze in einer neu eröffneten Einrichtung
des Trägers angesiedelt werden, in der bei Eröffnung noch nicht alle Gruppen belegt werden. Die
meisten neuen Einrichtungen starten nicht mit voller Gruppenstärke, weil häufig bei der Eröffnung
überproportional viele u3 Kinder5 versorgt werden müssen, denen selbstverständlich ermöglicht
werden soll, dass sie, auch wenn sie altersbedingt in den ü36 Bereich wechseln müssen, in der
Einrichtung verbleiben können. Dies wäre bei einer bei der Eröffnung voll belegten Kindertages-
einrichtung nicht möglich. Es gibt dementsprechend voll ausgestattete Kitaräume, die phasenwei-
se freistehen und befristet genutzt werden könnten, um eine noch festzulegende Anzahl an Not-
betreuungsplätzen vorzuhalten. Diese Notbetreuungsplätze sind nicht für Kinder gedacht, die
beim Vergabeverfahren keinen Kitaplatz erhalten haben und somit längerfristig einen Betreu-
4 Im Maxi -Turm können Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren für bis zu 3 Stunden durch qualifiziertes Personal
betreut werden, während die Eltern Erledigungen nachgehen. Die Eltern bezahlen bei der Nutzung des Angebo-
tes 3 € pro Kind und müsse n per Handy erreichbar sein. https://www.stadt -muenster.de/kinderbuero/maxi-turm-
maxi-sand
5 u3 Kinder sind Kinder, die unter drei Jahre alt sind.
6 ü3 Kinder sind Kinder, die über drei Jahre alt sind.
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ungsbedarf hätten. Die Notbetreuungsplätze würden zentral vergeben, wenn es zu Betreuungs-
einschränkungen oder Betreuungsausfall in der Stamm-Kita eines Kindes käme.
Diese Planung bietet den Vorteil, dass geeignete Räumlichkeiten für die Notbetreuung zur Verfü-
gung stünden und der Standort der Notbetreuung wechseln könnte, sobald die Räume für die
Kinder gebraucht werden, die in dieser Einrichtung regulär betreut werden und in den ü3-Bereich
wechseln. Da es sich um einen wachsenden Träger handelt, könnte leicht eine neue Einrichtung
in dessen Trägerschaft der neue Standort für die Notbetreuung werden. Weiterhin würden durch
die Notbetreuungsplätze keine regulär nutzbaren Kitaplätze belegt. Vorteil für den Träger wäre,
dass die passende Personalressource von zwei vollen Fachkraftstellen für die Notbetreuung
kommunal finanziert würde und diese als Puffer für die anderen Gruppen genutzt werden könnte,
wenn keine Notbetreuungsplätze angefragt werden. Eine Fachkraftstelle in TVÖD SuE 8a kostet
durchschnittlich 61.270,00 € im Jahr (inklusive aller Zuschläge, Sozialversicherung etc.) . Die Fi-
nanzierung der zentralen Notbetreuungsplätze würde ca. 122.540,00 € im Jahr kosten.
Eine große Herausforderung bei der Umsetzung dieser Überlegung ist es, ein Konzept zu entwi-
ckeln, welches den Bedarfen der zu betreuenden Kinder gerecht wird. Stets wechselnde Kinder,
die weder an die Einrichtung, die anderen Kinder und die Fachkräfte gebunden, noch dort einge-
wöhnt sind, und eine fehlende Gruppenstruktur sind Faktoren, die dabei besondere Berücksichti-
gung finden müssen.
Mitarbeit von Erziehungsberechtigten 7
Es wird von Erziehungsberechtigten, die von Betreuungsausfall betroffen sind, und auch von poli-
tischen Vertretungen8 immer wieder angeregt, den Eltern zu ermöglichen, das Kita-System durch
Mitarbeit zu unterstützen und so Betreuungsausfall zu vermeiden.
Dabei sind zwei Varianten denkbar:
1. Eltern betreuen Kinder in Räumen der Einrichtungen oder in Räumen Dritter in Eigenregie.
2. Eltern unterstützen pädagogische Fachkräfte im laufenden Kita - Alltag.
In einigen Kommunen wurde Eltern während des längeren Kitastreiks im Jahr 2015 ermöglicht,
die Kinder in Eigenregie in den Räumen von Kindertageseinrichtungen zu betreuen. Daher kommt
auch jetzt der Gedanke auf, dass dies Familien zumindest eine gewisse Entlastung bieten könnte.
Hier sind allerdings umfassende rechtliche Prüfungen notwendig, insbesondere der Versiche-
rungsschutz ist genau in den Blick zu nehmen.
Die zweite Variante, bei dem pädagogische Fachkräfte durch Eltern unterstützt werden, kann als
Unterstützung tageweise oder aber zur Sicherung von Randzeitenbetreuung bedacht werden.
Grundsätzlich können Personen ohne berufliche Qualifika tion gemäß der Verordnung zu den
Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung)9 in NRW zur
Sicherstellung der Aufsichtspflicht in den Kitas eingesetzt werden. Dazu bedarf es einer beim
LWL-Landesjugendamt zu beantragenden befristeten Ausnahmegenehmigung10. Diese Personen
7 Im Rahmen des Ratsantrags von Grünen, Volt, SPD und internationaler Fraktion (A-R/0012/2023) „Jugendhilfe
und Fachkräfte – Kommunales Maßnahmenpaket I: Verbesserung der Situation in der Kindertagesbetreuung“
wird die Verwaltung aufgefordert den Einsatz von Eltern in Kindertageseinrichtungen zu prüfen.
8 Beispielsweise von der CDU in der Presse vom 08.03.2023 benannt
9 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=0&bes_id=43064&aufgehoben=N&anw_nr=2
10https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/4e/2e/4e2e697e-730b-4077-97b8-
d9ecc311a6a2/210928_aufsichtsrechtliche_grundlagen_umgang_personelle_unterbesetzung_kita.pdf (S. 13)
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können keine fehlenden Fachkraft- oder Ergänzungskraftstunden ersetzen und dürfen keine Tä-
tigkeiten wie die alleinige Begleitung von Kindern oder pflegerische Verrichtungen durchführen.
Anders als Eltern, sehen sowohl Fachkräfte in Kitas als auch die Landesjugendämter den Einsatz
von Eltern zur Sicherung der Aufsichtspflicht, wegen der Vermischung der Rollen und Funktionen
und möglicher daraus resultierender Rollenkonflikte , kritisch. Die Landesjugendämter können
aber einen solchen Einsatz im Rahmen von Einzelfallentscheidungen genehmigen. Um eingesetzt
werden zu können, müssen die Eltern, die dazu bereit sind, erweiterte polizeiliche Führungszeug-
nisse vorlegen und von der Kita als geeignet eingeschätzt werden.
Damit diese Möglichkeit in Notsituationen zügig genutzt werden kann und nicht erst im Bedarfsfall
das Antragsverfahren beginnen muss, wurde vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien be-
reits mit dem LWL -Landesjugendamt vereinbart, dass dieses prüft, ob Kitas einen Pool an be-
stimmten Eltern vorsorglich als Unterstützungskräfte genehmigen lassen können, um dann kurz-
fristig auf Mangelsituationen reagieren und den Einsatz dieser Eltern sicherstellen zu können.
Dieser Lösungsansatz muss allerdings in seiner Vielschichtigkeit genau betrachtet werden. Zu
bedenken ist beispielsweise, ob Eltern bestimmte Kriterien erfüllen müssen, ob die Möglichkeit
auszuhelfen allen Eltern angeboten wird, wie damit umzugehen ist, wenn Eltern bereit wären aus-
zuhelfen, die aus Sicht des Kita- Teams nicht geeignet sind. Außerdem ist noch nicht geklärt wie
der Versicherungsschutz der aushelfenden Eltern sichergestellt ist, was ein Vertrag oder eine
Vereinbarung mit den Eltern beinhalten sollte, ob es eine finanzielle Entlastung der Familien beim
Elternbeitrag oder sonstige Vergütungen g äbe. Es müsste weiterhin überlegt werden, w elche
konkreten Unterweisungen zu organisatorischen und inhaltlichen Themen, zu Arbeitsschutz und
Infektionsschutz nötig sind und wie der Datenschutz sichergestellt werden kann. Ein Einsatz von
Eltern muss also im Vorfeld umsichtig in Bezug auf Vorteile aber auch möglichen Risiken abge-
wogen und sorgfältig vorbereitet werden. Für ei ne Attraktivitätssteigerung des rgeErzie-
her*innenberufs dient diese Maßnahme zudem nicht, da sie suggeriert, dass auch unqualifizierte
Kräfte bei Bedarf den Job zumindest in Teilen übernehmen können.
Eine partizipativ ausgelegte, fachliche Diskussion ist stets zielführend und bei diesem Ansatz be-
sonders zu empfehlen, da es trotz mö glicher Vorteile viele kritische Stimmen gibt. Die Verwaltung
schlägt vor, dieses Thema im Rahmen des neu entstehenden Unterausschusses des AKJF „Ju-
gendhilfe und Fachkräfte“ aufzugreifen und weiter zu erörtern
2.2. Familien ohne (gewünschten) Kita-Platz
Förderung von Spielgruppen11 (§ 25 SGB VIII)
Auch Familien, die noch keine Kita-Betreuungsplätze für ihre Kinder erhalten haben, müssen in
den Blick genommen werden. Da grundsätzlich die bisherige Versorgungsquote im u3 Bereich als
auch der Fachkräftemangel verhindern, dass alle Familien mit Bedarf einen Platz erhalten bzw.
dass bereits vorhandene Betreuungsplätze belegt werden können, ist auch hier eine Lösung nö-
tig.
Hier wird überlegt, wie die Selbstorganisation von Erziehungsberechtigten bei der Gründung von
Spielgruppen unterstützt werden kann. In Münster ist der Verein Eltern helfen Eltern e. V. (EhE
11 Im Rahmen des Ratsantrags von Grünen, Volt, SPD und internation aler Fraktion (A -R/0012/2023) „Jugendhil-
fe und Fachkräfte – Kommunales Maßnahmenpaket I: Verbesserung der Situation in der Kindertagesbetreuung“
wird die Verwaltung aufgefordert, Ansätze die Selbstorganisation von Eltern zu unterstützen
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e.V.) beratend für Eltern aktiv, die sich in einer Spielgruppe oder Elterninitiative organisieren wol-
len. Aktuell ist die Fachverwaltung mit Elternbeteiligung im Gespräch mit Eltern helfen Eltern e.V.
(EhE e.V) und Trägern der freien Jugendhilfe (insbesondere des Bistums Münster und des Cari-
tasverbands), um zu prüfen, wie spielgruppenähnliche Strukturen für Familien ohne Zugang zu in-
stitutioneller Kinderbetreuung geschaffen werden können.
Früher hat es in Münster eine Vielzahl an Spielgruppen gegeben, die sich mit der Zeit und den
sich verändernden Bedarfen an Kindertagesbetreuung aufgelöst haben. Aktuell gibt es in Münster
noch vier bis fünf bestehende Spielgruppen. In der Regel wird an drei Vormittagen in der Woche
(meistens von 9 bis 12 Uhr) eine Betreuung angeboten. Es muss stets eine Fachkraft – oder eine
als solche vom LWL anerkannte Fachkraft, wie z.B. eine Kinderpflegerin oder Grundschullehrerin
– anwesend sein. Flankierend helfen Eltern im Rahmen von Elterndiensten mit, zumeist im wö-
chentlichen Turnus.
Eltern sehen sich für das eingeschränkte Angebot mit einem relativ hohen Elternbeitrag von ca.
100 bis 150 € im Monat konfrontiert, weil darin alle Kosten der Spielgruppe bezahlt werden müs-
sen. Den höchsten Kostenfaktor stellen die Personalkosten. Die Fachkraft bzw. Fachkräfte (je
nachdem wie viele Tage und Stunden angeboten werden), werden im Rahmen von Minijobs an-
gestellt, d.h. sie beziehen 520 € Lohn im Monat für max. 10 Stunden Arbeit in der Woche. Dazu
kommt nochmal 30% Abgaben des Arbeitsgebers an die Minijob-Zentrale. Das heißt insg. kostet
eine Fachkraft für eine Spielgruppe monatlich 676 €.
Eine kommunale Bezuschussung in Höhe der anfallenden Personalkosten für bereits bestehende
und noch zu gründende Spielgruppen, würde die Anmeldung in Spielgruppen sowie die Neugrün-
dung von Spielgruppen für Eltern, die für ihre Kinder frühkindliche Förderung und Bildung im re-
duzierteren Rahmen als in der Kita ermöglichen wollen, weitaus attraktiver machen. Es wäre in
diesem Rahmen auch denkbar, Spielgruppen zu gründen, bzw. bestehende zu erweitern, so dass
eine Betreuung an fünf Tagen der Woche am Vormittag möglich würde oder alternativ eine tage-
weise Buchung von Betreuung möglich wäre. Als Kinderbetreuung zur Realisierung einer Berufs-
tätigkeit eignet sich Betreuungsform jedoch nicht.
Die Verwaltung schlägt vor, das Angebot von Spielgruppen in der aktuellen Situation als eine
Möglichkeit für interessierte Familien auszubauen und zu fördern.
Der Annahme folgend, dass sich auf Grund des Bedarfs und des neuen Anreizsystems weitere
fünf Spielgruppen gründen, d.h. es insg. zehn gäbe, die jeweils eine Fachkraft einstellen würden,
würde dieser Ansatz kommunal zunächst 81.120,00 € p.a. kosten.12
3. Perspektive
Für Kinder besteht ab dem ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Viele
(vor allem u3) Kinder sind aber nicht bedarfsgerecht mit einem Betreuungsplatz versorgt. Obwohl es
noch keine ausreichende Versorgung für Kinder gibt, ist das System der institutionellen Kinderbetreu-
ung durch den Fachkräftemangel außerordentlich belastet. Dies bedeutet, dass selbst die Kinder, die
bereits mit Kita- Plätzen versorgt sind, aktuell nicht auf eine zuverlässige und hochwertige Betreuung,
Bildung und Erziehung zählen können, da es immer wieder zu Personalengpässen in ihren Einrich-
tungen kommt. Dieser zermürbende Mangelzustand, der eine extreme berufliche Belastung für das
verbleibende Personal bedeutet – da (stets) fehlendes Personal kompensiert werden muss – und
12 10 Spielgruppen x (676 € Personalkosten x 12 Monate) = 81.120,00€
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unvermeidlich Qualitätseinbußen in der Arbeit am Kind verursacht, führt bei Fachkräften zu Unzufrie-
denheit, krankheitsbedingten Ausfällen und schlimmstenfalls sogar zu beruflicher Umorientierung. 13
Daher muss es neben allen anderen Anstrengungen auch darum gehen, das bestehende System der
Kindertagesbetreuung zu stabilisieren. Durch eine Stabilisierung können bestehende und bereits ver-
gebene Kita-Plätze wieder dem (gesetzlichen) Anspruch genügen, Bildung, Betreuung und Erziehung
zu leisten. Die Teams in den Einrichtungen müssen wieder in die Lage versetzt werden, zufriedenstel-
lende frühe Bildung und Betreuungsangebote zu erbringen. Gelingt dies, erhöht das neben der Zu-
friedenheit von Eltern und Kindern voraussichtlich auch die Zufriedenheit der Fachkräfte und erhält
deren Arbeitskraft.
Absicherung und Ausbau der Kindertagesbetreuung bleiben eine herausfordernde Aufgabe, die nur
mit immer wieder erweiterten Maßnahmen und innovativen Ansätzen bewä ltigt werden kann. Hier
liegt ein Schlüsselfaktor für eine positive gesellschaftliche Entwicklung. Welche Ansatzpunkte bzw.
Bausteine erforderlich sind, um mit dem Mangelzustand umzugehen und zukunftsweisende Ansätze
zu finden, wird zunächst als permanente Aufgabe anzunehmen sein und den Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Familien in den kommenden Sitzungen beschäftigen. Der zu bildende Unteraus-
schuss wird eine unterstützende Aufgabe übernehmen.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
13 Ergebnisse der Befragung „Kita -Personalcheck“, die Verdi gemeinsam mit der Hochschule Fulda im Jahr
2021 bundesweit unter Kitabeschäftigten durchführte und an der sich über 19.000 Fachkräfte beteiligten, wur-
den diese Problemfelder benannt. Die Befragten zeigten sich unter anderem unzufrieden damit, keine z eitlichen
Ressourcen zu haben, um auf die Bedürfnisse der Kinder adäquat einzugehen. Damals dachten bereits knapp
40 % der Befragungsteilnehmenden über einen Stellenwechsel und etwa 25 % sogar über eine berufliche Neu-
orientierung nach (Vgl. https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++9d3cc7aa -1489-11ec-8a40-
001a4a160129). Auch der Kitaleitungskongress, der vom 19.10.2022 bis 08.01.2023 eine Befragung von
5.387 Kitaleitungen vorgenommen hat, berichtet, dass Kitaleitungen zum großen Teil die schwie rigen Arbeits-
bedingungen in den Kitateams als Ursache für vermehrten krankheitsbedingten Ausfall sehen (bundesweit 97
%, NRW 99 %) und dafür dass die Mitarbeitenden die Freude an der Arbeit verlieren (bundesweit und in NRW
je 89 %) und schließlich sogar da s Berufsfeld verlassen (bundesweit 25 %) (Vgl. https://deutscher -
kitaleitungskongress.de/wp-content/uploads/2023/03/DKLK_Studie_2023_210x297_A4_V07_RZ-1-1.pdf (S. 29)
und https://deutscher -kitaleitungskongress.de/wp-content/uploads/2023/03/PM-08-23-VBE-NRW-zur-DKLK-
Studie-2023.pdf)
.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0207/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.04.2023
- Erstellt
- 04.04.2023 15:44