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SV-2019/0041

Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 5. Juni 2019 betr. Mehr Grün in Vorgärten und Plätzen

Antrag 06.06.2019

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306 Zeichen

Punkt 
43.13: 
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 5. Juni 2019 betr. Mehr Grün in Vorgärten 
und Plätzen 
 (V-Nr. SV-2019/0041) 
 
Dem Antrag wird im Sinne des Änderungsantrags zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: UWIGA und 2 Stimmen aus FDP 
Stimmenthaltung: AfD, 1 Stimme aus FDP und Stadtv. Sigmund (fraktionslos)

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Punkt 34.6: Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 5. Juni 2019 betr. Mehr Grün in Vorgärten und 
Plätzen 
 (V-Nr. SV-2019/0041) 
 
Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 
zurückgestellt.

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Punkt 11: Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 5. Juni 2019 betr. Mehr Grün in Vorgärten und 
Plätzen 
 
 
(SV-Nr. 2019/0041) 
 
Die Fraktionen Bü90/Grüne, CDU und UFFBASSE bringen einen Änderungsantrag 
ein. 
  
Nach Auffassung der Kooperation aus Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, der CDU und 
UFFBASSE sollte dem Trend zu sogenannten „Steingärten“ aus einer Vielzahl 
relevanter Gründe entgegen gewirkt werden. 
 
Gerade im Innenstadtbereich heizen sich im Sommer versiegelte Flächen, Straßen, 
unbegrünte Dächer und Fassaden stark auf und kühlen nur sehr langsam wieder ab – 
das Stadtklima weist hierdurch eine große Überwärmung auf (siehe auch 
Klimafunktions-karte). Dies belastet die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger, 
stellt aber auch Tiere und Pflanzen auf eine harte Probe. 
 
Jeder Baum, jeder Strauch, jede Grünfläche und jedes begrünte Dach sorgt dagegen 
für Abkühlung durch Verdunstungskälte und verbessert so, gerade an heißen 
Sommertagen und in tropischen innerstädtischen Sommernächten, das Kleinklima 
vor Ort. Naturnah bepflanzte (Vor-)Gärten, Firmengelände, Schulhöfe oder Innenhöfe 
sorgen somit unmittelbar für eine Verminderung der Hitzebelastung in unserer Stadt, 
tragen zum Erhalt der Biodiversität bei, sind Feinstaubfilter und reinigen unsere Luft 
von Schadstoffen und absorbieren (Verkehrs-)Lärm. 
 
Daher soll von der Stadtverordnetenversammlung folgender Grundsatzbeschluss 
getroffen werden: 
1. Bei der Aufstellung künftiger Bebauungspläne sowie bei künftigen 
Änderungen bestehender Bebauungspläne soll berücksichtigt werden, dass 
durch geeignete Festsetzungen Grundstücksfreiflächen, wie z. B. (Vor-
)Gärten, möglichst dauerhaft begrünt und bepflanzt werden sowie versiegelte 
oder mit Steinen/Pflaster bedeckte Flächenanteile auf das erforderliche Maß 
(z. B. Gehweg- und Abstellflächen) minimiert werden. 
2. Frei- und Grünflächen, die sich im Eigentum und Besitz der Stadt befinden, 
sollen dauerhaft begrünt und bepflanzt sowie versiegelte oder mit 
Steinen/Pflaster bedeckte Flächenanteile minimiert werden, soweit dies unter 
rechtlichen/fachlichen Gesichtspunkten (z. B. Zweckbestimmung der 
Flächen, Verkehrssicherungspflichten) möglich ist. 
3. Der Magistrat wird um Prüfung gebeten, welche Möglichkeiten (z. B. durch 
Schaffung von Anreizen) bestehen oder geschaffen werden können, um 
bereits vorhandene „Steingärten“ zu begrünen. 
4. Der Magistrat wird beauftragt, die Möglichkeiten und Grenzen einer auf 
Grundlage des § 91 Abs. 1 Ziff. 5 der Hessischen Bauordnung (HBO) 
beruhenden städtischen Satzung zur Begrünung und Bepflanzung von 
Grundstücksfreiflächen und baulichen Anlagen (Grünsatzung) zu prüfen und 
den Entwurf einer solchen Satzung der Stadtverordnetenversammlung zur 
Beschlussfassung vorzulegen. 
 
 Stadtve. Dr. Blaum (FDP-Fraktion) bittet den Punkt 4. einzeln abzustimmen. 
 
 Stadtv. Krone (Fraktion Die Linke.) bittet, bei Punkt 2., zweite Zeile bei den 
Worten Steine/Pflaster das Wort FOLIEN zu ergänzen. 
 Die antragstellenden Fraktionen übernehmen die Ergänzung.

Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, den 
Punkten 1. – 3. des Änderungsantrages zuzustimmen. 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 4. des 
Änderungsantrages zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: Fraktionen AfD und FDP

SV-2019/0041

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Vorlage-Nr. SV-2019/0041 
 
 
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 5. Juni 2019 betr. Mehr Grün in Vorgärten und 
Plätzen 
 
 
                           Liebigstrasse 46 
                    64293 Darmstadt 
                    Tel. & Fax 06151/8606067 
              www.uffbasse-darmstadt.de 
 
Darmstadt, den 05. Juni 2019  
 
Antrag – Mehr Grün in Vorgärten und Plätzen 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,  
Der Magistrat wird aufgefordert, den Stadtverordneten eine stadtweit gültige Satzung (gemäß 
Hess. Bauordnung §91 Punkt 5) zur Beschlussfassung vorzulegen, wonach   
1. 70% der (versiegelten oder mit Steinen bedeckten) Freiflächen zu begrünen sind, sofern sie 
nicht als Stellplätze (oder Abstellflächen für Müllcontainer etc.) genutzt werden. 
2. in künftigen Bebauungsplänen mit Hinweis auf den Klimaschutz (BauGB §1 (5) und §1a) 
das in Punkt 1 formulierte Ziel festzulegen ist.  
3. auch mit Baugenehmigungen bei existierenden Bebauungsplänen sowie Verfahren nach 
§34 BauGB das in Punkt 1 formulierte Ziel vorgeschrieben wird. 
4. Eigentümer aufgefordert werden, innerhalb von 5 Jahren Freiflächen entsprechend Punkt 1 
zu entsiegeln und zu begrünen 
5. nach Ablauf der 5 Jahre die Gebühr für Niederschlagswasser für diese Flächen deutlich 
erhöht werden falls sie weiterhin unbegrünt sind.  
6. die Stadt verpflichtet wird, ab sofort das in Punkt 1 formulierte Ziel auf Freiflächen und 
Plätze anzuwenden, die im Besitz oder der Verantwortung der Stadt liegen. 
 
Begründung  
Versiegelte oder mit einer Schicht von Steinen bedeckte Freiflächen mögen zwar pflegeleicht 
sein und in Einzelfällen auch optisch zu einem Gebäude passen.  
Der Nachteil solcher Flächen besteht darin, dass sie sich und damit die Umgebung stärker 
aufheizen als eine begrünte Fläche. Da Steine außerdem die Hitze des Tages speichern sind 
auch nachts die Temperaturen höher als über begrünten Flächen.  
Welche Folgen die zunehmende Überhitzung gerade in dicht bevölkerten Gebieten hat ist 
hinlänglich bekannt. 
Der zweite Aspekt ist, dass nur ein geringer Anteil des Niederschlagswassers versickern kann 
und unnötigerweise in das Abwassersystem geleitet wird. Gerade bei den immer häufiger 
auftretenden Starkregen können begrünte Flächen zur Entlastung der Kanäle und des 
Klärwerkes beitragen. In 2018 z.B. musste bei 25 Starkregenereignissen anfallendes 
Mischwasser ungereinigt in den Vorfluter geleitet werden.

2 
 
Weitere Begründung erfolgt mündlich 
 
Fraktion Uffbasse 
Kerstin Lau, Marc Arnold, Georg Hang, Sebastian Schmitt 
 
Hess Bauordnung §91 - Örtliche Bauvorschriften 
(1) Die Gemeinden können durch Satzung Vorschriften erlassen über 
.... 
5.  die Begrünung von baulichen Anlagen sowie über die Benutzung, Gestaltung und 
Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen

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Punkt 18: Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 5. Juni 2019 betr. Mehr Grün in Vorgärten und 
Plätzen 
 (SV-Nr. 2019/0041) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Antrag 
im Sinne des Beschlusses des Ausschusses für Umweltschutz und Nachhaltigkeit 
zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 34.6
TOP 18
TOP 43.14
TOP 11

Orte (1)

  • Liebigstraße 46

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2019/0041
Typ
Antrag
Datum
06.06.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00