SV-2019/0041
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 5. Juni 2019 betr. Mehr Grün in Vorgärten und Plätzen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 4
306 Zeichen
Punkt 43.13: Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 5. Juni 2019 betr. Mehr Grün in Vorgärten und Plätzen (V-Nr. SV-2019/0041) Dem Antrag wird im Sinne des Änderungsantrags zugestimmt. Gegenstimmen: UWIGA und 2 Stimmen aus FDP Stimmenthaltung: AfD, 1 Stimme aus FDP und Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
anlage 1
215 Zeichen
Punkt 34.6: Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 5. Juni 2019 betr. Mehr Grün in Vorgärten und Plätzen (V-Nr. SV-2019/0041) Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt.
anlage 2
3307 Zeichen
Punkt 11: Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 5. Juni 2019 betr. Mehr Grün in Vorgärten und Plätzen (SV-Nr. 2019/0041) Die Fraktionen Bü90/Grüne, CDU und UFFBASSE bringen einen Änderungsantrag ein. Nach Auffassung der Kooperation aus Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, der CDU und UFFBASSE sollte dem Trend zu sogenannten „Steingärten“ aus einer Vielzahl relevanter Gründe entgegen gewirkt werden. Gerade im Innenstadtbereich heizen sich im Sommer versiegelte Flächen, Straßen, unbegrünte Dächer und Fassaden stark auf und kühlen nur sehr langsam wieder ab – das Stadtklima weist hierdurch eine große Überwärmung auf (siehe auch Klimafunktions-karte). Dies belastet die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger, stellt aber auch Tiere und Pflanzen auf eine harte Probe. Jeder Baum, jeder Strauch, jede Grünfläche und jedes begrünte Dach sorgt dagegen für Abkühlung durch Verdunstungskälte und verbessert so, gerade an heißen Sommertagen und in tropischen innerstädtischen Sommernächten, das Kleinklima vor Ort. Naturnah bepflanzte (Vor-)Gärten, Firmengelände, Schulhöfe oder Innenhöfe sorgen somit unmittelbar für eine Verminderung der Hitzebelastung in unserer Stadt, tragen zum Erhalt der Biodiversität bei, sind Feinstaubfilter und reinigen unsere Luft von Schadstoffen und absorbieren (Verkehrs-)Lärm. Daher soll von der Stadtverordnetenversammlung folgender Grundsatzbeschluss getroffen werden: 1. Bei der Aufstellung künftiger Bebauungspläne sowie bei künftigen Änderungen bestehender Bebauungspläne soll berücksichtigt werden, dass durch geeignete Festsetzungen Grundstücksfreiflächen, wie z. B. (Vor- )Gärten, möglichst dauerhaft begrünt und bepflanzt werden sowie versiegelte oder mit Steinen/Pflaster bedeckte Flächenanteile auf das erforderliche Maß (z. B. Gehweg- und Abstellflächen) minimiert werden. 2. Frei- und Grünflächen, die sich im Eigentum und Besitz der Stadt befinden, sollen dauerhaft begrünt und bepflanzt sowie versiegelte oder mit Steinen/Pflaster bedeckte Flächenanteile minimiert werden, soweit dies unter rechtlichen/fachlichen Gesichtspunkten (z. B. Zweckbestimmung der Flächen, Verkehrssicherungspflichten) möglich ist. 3. Der Magistrat wird um Prüfung gebeten, welche Möglichkeiten (z. B. durch Schaffung von Anreizen) bestehen oder geschaffen werden können, um bereits vorhandene „Steingärten“ zu begrünen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, die Möglichkeiten und Grenzen einer auf Grundlage des § 91 Abs. 1 Ziff. 5 der Hessischen Bauordnung (HBO) beruhenden städtischen Satzung zur Begrünung und Bepflanzung von Grundstücksfreiflächen und baulichen Anlagen (Grünsatzung) zu prüfen und den Entwurf einer solchen Satzung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Stadtve. Dr. Blaum (FDP-Fraktion) bittet den Punkt 4. einzeln abzustimmen. Stadtv. Krone (Fraktion Die Linke.) bittet, bei Punkt 2., zweite Zeile bei den Worten Steine/Pflaster das Wort FOLIEN zu ergänzen. Die antragstellenden Fraktionen übernehmen die Ergänzung. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, den Punkten 1. – 3. des Änderungsantrages zuzustimmen. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 4. des Änderungsantrages zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen AfD und FDP
SV-2019/0041
2792 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2019/0041
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 5. Juni 2019 betr. Mehr Grün in Vorgärten und
Plätzen
Liebigstrasse 46
64293 Darmstadt
Tel. & Fax 06151/8606067
www.uffbasse-darmstadt.de
Darmstadt, den 05. Juni 2019
Antrag – Mehr Grün in Vorgärten und Plätzen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
Der Magistrat wird aufgefordert, den Stadtverordneten eine stadtweit gültige Satzung (gemäß
Hess. Bauordnung §91 Punkt 5) zur Beschlussfassung vorzulegen, wonach
1. 70% der (versiegelten oder mit Steinen bedeckten) Freiflächen zu begrünen sind, sofern sie
nicht als Stellplätze (oder Abstellflächen für Müllcontainer etc.) genutzt werden.
2. in künftigen Bebauungsplänen mit Hinweis auf den Klimaschutz (BauGB §1 (5) und §1a)
das in Punkt 1 formulierte Ziel festzulegen ist.
3. auch mit Baugenehmigungen bei existierenden Bebauungsplänen sowie Verfahren nach
§34 BauGB das in Punkt 1 formulierte Ziel vorgeschrieben wird.
4. Eigentümer aufgefordert werden, innerhalb von 5 Jahren Freiflächen entsprechend Punkt 1
zu entsiegeln und zu begrünen
5. nach Ablauf der 5 Jahre die Gebühr für Niederschlagswasser für diese Flächen deutlich
erhöht werden falls sie weiterhin unbegrünt sind.
6. die Stadt verpflichtet wird, ab sofort das in Punkt 1 formulierte Ziel auf Freiflächen und
Plätze anzuwenden, die im Besitz oder der Verantwortung der Stadt liegen.
Begründung
Versiegelte oder mit einer Schicht von Steinen bedeckte Freiflächen mögen zwar pflegeleicht
sein und in Einzelfällen auch optisch zu einem Gebäude passen.
Der Nachteil solcher Flächen besteht darin, dass sie sich und damit die Umgebung stärker
aufheizen als eine begrünte Fläche. Da Steine außerdem die Hitze des Tages speichern sind
auch nachts die Temperaturen höher als über begrünten Flächen.
Welche Folgen die zunehmende Überhitzung gerade in dicht bevölkerten Gebieten hat ist
hinlänglich bekannt.
Der zweite Aspekt ist, dass nur ein geringer Anteil des Niederschlagswassers versickern kann
und unnötigerweise in das Abwassersystem geleitet wird. Gerade bei den immer häufiger
auftretenden Starkregen können begrünte Flächen zur Entlastung der Kanäle und des
Klärwerkes beitragen. In 2018 z.B. musste bei 25 Starkregenereignissen anfallendes
Mischwasser ungereinigt in den Vorfluter geleitet werden.
2
Weitere Begründung erfolgt mündlich
Fraktion Uffbasse
Kerstin Lau, Marc Arnold, Georg Hang, Sebastian Schmitt
Hess Bauordnung §91 - Örtliche Bauvorschriften
(1) Die Gemeinden können durch Satzung Vorschriften erlassen über
....
5. die Begrünung von baulichen Anlagen sowie über die Benutzung, Gestaltung und
Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen
anlage 3
292 Zeichen
Punkt 18: Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 5. Juni 2019 betr. Mehr Grün in Vorgärten und Plätzen (SV-Nr. 2019/0041) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Antrag im Sinne des Beschlusses des Ausschusses für Umweltschutz und Nachhaltigkeit zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Liebigstraße 46
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2019/0041
- Typ
- Antrag
- Datum
- 06.06.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00