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1946/2017

Beantwortung der Anfrage des Ratsmitgliedes Dr. Schoser aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 01.12.2016 betreffend TOP 16 / Mündliche Anfragen: Planung der Universität zu Köln in einem Landschaftssch

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 29.06.2017

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 07.09.2017, TOP 3.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2269 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Funk Az 
Vorlagen-Nummer  29.06.2017 
 1946/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 07.07.2017 
Wirtschaftsausschuss 07.09.2017 
 
Beantwortung der Anfrage des Ratsmitgliedes Dr. Schoser aus der Sitzung des 
Wirtschaftsausschusses vom 01.12.2016 betreffend TOP 16 / Mündliche Anfragen: 
Planung der Universität zu Köln in einem Landschaftsschutzgebiet. 
Anfragetext  
 
"Herr Dr. Schoser fragt, ob der Verwaltung bekannt sei, dass die Universität Köln einen Erweite-
rungsbau in einem Landschaftsschutzgebiet plane und ob die Verwaltung alternative Standorte anbie-
ten könne." 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Abgeleitet und weiterentwickelt aus dem städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln hat die Universi-
tät zu Köln in ihrem Masterplan für die Universität zu Köln, für die Fläche auf der Westseite des Zülpi-
cher Walles (zwischen Bachemer Straße, Zülpicher Wall, Zülpicher Straße und Alphons-Silbermann-
Weg), der Verwaltung eine Planung vorgestellt. 
 
Diese Fläche ist Bestandteil des Landschaftsplanes der Stadt Köln und befindet sich im Landschafts-
schutzgebiet L 16, LSG „Innerer Grüngürtel“. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt diese 
Fläche als Grünfläche mit dem Signet Sportplatz dar. 
 
Die von der Universität beauftragte Planung beinhaltet grundsätzlich eine Verteilung der baulichen 
Entwicklung auf die Westseite des Zülpicher Wall. Im Gegenzug sollen Gebäude (zum Beispiel das 
Mensa-Gebäude) sowie Versiegelungen (zum Beispiel die Sportplätze nördlich der Mensa) zurückge-
baut und dem Grüngürtel zumindest in Teilen wieder zugeführt werden. Zurzeit ist eine Verteilung von 
circa 60 % Bebauung und 40 % Grünfläche für die oben genannte Fläche vorgesehen. 
 
Diese Planung erfordert die Schaffung von Planungsrecht. Derzeit ist mit einem Bebauungsplan-
verfahren noch nicht begonnen worden. Mit dem Bebauungsplanverfahren kann begonnen werden, 
und wird den zuständigen Gremien des Rates und der Bezirksvertretung für einen Aufstellungsbe-
schluss vorgelegt, sobald ein städtebauliches Konzept, Grünflächenkonzeptionen und weitere Details 
ausgearbeitet sind. 
 
Gez. Höing

Beratungsverlauf (2)

07.07.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.9 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.09.2017 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1946/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
29.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27