1946/2017
Beantwortung der Anfrage des Ratsmitgliedes Dr. Schoser aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 01.12.2016 betreffend TOP 16 / Mündliche Anfragen: Planung der Universität zu Köln in einem Landschaftssch
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2269 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Funk Az Vorlagen-Nummer 29.06.2017 1946/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 07.07.2017 Wirtschaftsausschuss 07.09.2017 Beantwortung der Anfrage des Ratsmitgliedes Dr. Schoser aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 01.12.2016 betreffend TOP 16 / Mündliche Anfragen: Planung der Universität zu Köln in einem Landschaftsschutzgebiet. Anfragetext "Herr Dr. Schoser fragt, ob der Verwaltung bekannt sei, dass die Universität Köln einen Erweite- rungsbau in einem Landschaftsschutzgebiet plane und ob die Verwaltung alternative Standorte anbie- ten könne." Stellungnahme der Verwaltung Abgeleitet und weiterentwickelt aus dem städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln hat die Universi- tät zu Köln in ihrem Masterplan für die Universität zu Köln, für die Fläche auf der Westseite des Zülpi- cher Walles (zwischen Bachemer Straße, Zülpicher Wall, Zülpicher Straße und Alphons-Silbermann- Weg), der Verwaltung eine Planung vorgestellt. Diese Fläche ist Bestandteil des Landschaftsplanes der Stadt Köln und befindet sich im Landschafts- schutzgebiet L 16, LSG „Innerer Grüngürtel“. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt diese Fläche als Grünfläche mit dem Signet Sportplatz dar. Die von der Universität beauftragte Planung beinhaltet grundsätzlich eine Verteilung der baulichen Entwicklung auf die Westseite des Zülpicher Wall. Im Gegenzug sollen Gebäude (zum Beispiel das Mensa-Gebäude) sowie Versiegelungen (zum Beispiel die Sportplätze nördlich der Mensa) zurückge- baut und dem Grüngürtel zumindest in Teilen wieder zugeführt werden. Zurzeit ist eine Verteilung von circa 60 % Bebauung und 40 % Grünfläche für die oben genannte Fläche vorgesehen. Diese Planung erfordert die Schaffung von Planungsrecht. Derzeit ist mit einem Bebauungsplan- verfahren noch nicht begonnen worden. Mit dem Bebauungsplanverfahren kann begonnen werden, und wird den zuständigen Gremien des Rates und der Bezirksvertretung für einen Aufstellungsbe- schluss vorgelegt, sobald ein städtebauliches Konzept, Grünflächenkonzeptionen und weitere Details ausgearbeitet sind. Gez. Höing
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1946/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 29.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27