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V/0675/2010

Antrag der Fraktion Die Linke an den Rat Nr. A-R/0049/2010 "Münster als Stadt des Friedens - Volkstrauertag anders begehen"

Vorlagen 03.09.2010

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.09.2010, TOP 2.2

A-R-0049-2010

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Beschlussvorlage

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A-R-0049-2010

2034 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0049/2010 
 
Seite 1 von 1 
DIE LINKE. Ratsfraktion  
Achtermannstraße 19 
48143 Münster 
Telefon 0251 / 9816051 
 
 
  
1. Juni 2010 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Stadt Münster beteiligt sich nicht mehr an der Veranstaltung zum Volkstrauertag am Denkmal 
des Infanterie-Regiments Herwart von Bittenfeld unter Beteiligung von militärischen Organisationen. 
Statt dessen wird eine Veranstaltung organisiert, d ie in angemessener Weise den Opfern von 
Kriegen und Gewaltherrschaft gedenkt.  
 
Begründung: 
Der Volkstrauertag soll an die Kriegstoten und Opfe r der Gewaltherrschaft aller Nationen erinnern. 
Dieses ist notwendig und wichtig, da auch heute Kri ege stattfinden, in deren Verlauf Menschen 
getötet oder verletzt werden. Die Feier wurde bishe r unter der Beteiligung der Stadt Münster 
begangen, in dem z.B. der Deutsche Soldatenbund an dem Denkmal des Infanterie-Regiments 
Herwart von Bittenfeld Kränze niedergelegt haben. E ine Verbindung zu dem preußische 
Infanterieregiment Herwart von Bittenfeld, das an z ahlreichen Feldzügen u.a. in Frankreich 
teilgenommen hat, ist jedoch kriegsverherrlichend, da es für den Tod von Menschen verantwortlich 
gemacht werden kann. Unterstützt wird dieses durch die Beteiligung von Personen, die 
Geschichtsrevisionismus betreiben, sowie durch die maßgebliche Beteiligung von militärischen 
Organisationen an der Veranstaltung. Auch diese sin d an der Durchführung von Kriegen beteiligt,  
daher ist ihre Beteiligung an einem Gedenken für Op fer, die sie potentiell mitzuverantworten haben, 
nicht hinnehmbar. 
Eine geeignete Veranstaltung für das Gedenken an Kr iegsopfer, bedeutet, niemanden an der 
Durchführung zu beteiligen, der für Kriegshandlunge n mitverantwortlich gemacht werden kann. 
Zudem sollte die Gedenkveranstaltung an einem Ort s tattfinden, der Münster als Friedensstadt 
gerecht wird. 
  
  
 
 
Raimund Köhn 
Iris Toulas   
Ali Atalan 
 
 
 
 
 
Münster als Stadt des Friedens – 
Volkstrauertag anders begehen

Beschlussvorlage

4539 Zeichen

V/0675/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Justiziariat Verwaltungsführung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Die Linke an den Rat Nr. A-R/0049/2010 "Münster als Stadt des Friedens - 
Volkstrauertag anders begehen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.09.2010 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die Gedenkfeier der Stadt Münster zum Volkstrauertag wird in der bisherigen Form (Kranz-
niederlegung am Denkmal des Infanterie-Regiments Herwarth von Bittenfeld und Feierstun-
de im Rathaus) beibehalten. 
 
2. Der Antrag an den Rat Nr. A-R/0049/2010 „Münster als Stadt des Friedens – Volkstrauertag 
anders begehen“ (Anlage) ist damit erledigt. 
 
 
Begründung: 
 
Der Ratsantrag Nr. A-R/0049/2010 der Ratsfraktion Die Linke hat zum Inhalt, dass sich „die Stadt 
Münster nicht mehr an der Veranstaltung zum Volkstrauertag am Denkmal des Infanterie-
Regiments Herwarth von Bittenfeld unter Beteiligung von militärischen Organisationen“ beteiligt. 
Stattdessen soll eine Veranstaltung organisiert werden, die „in angemessener Weise den Opfern 
von Kriegen und Gewaltherrschaft gedenkt“. 
 
1. Die Gedenkfeier der Stadt Münster zum Volkstrauertag besteht traditionell aus zwei Elemen-
ten: 
 
Erst findet eine Kranzniederlegung am sogenannten Dreizehnerdenkmal – Denkmal des Infan-
terieregiments Herwarth von Bittenfeld Nr. 13 – statt. Hier werden Kränze vom Bundesminister 
der Verteidigung, des Landes Nord Nordhrein-Westfalen, von der Stadt Münster, vom Volks-
bund Deutsche Kriegsgräberfürsorge und von der Gemeinschaft deutscher Soldatenverbände 
zu Münstern niedergelegt. Regelmäßig legen an dem Denkmal auch Vertreter ausländischer 
Streitkräfte des I. Korps und auch Einzelpersonen Kränze bzw. Blumen nieder. Es ist eine be-
wusste Entscheidung, jedem, der auf diese Art und Weise gedenken möchte, diese Möglich-
keit zu eröffnen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0675/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Heuer 
Ruf: 
492-7012 
E-Mail: 
Heuer@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.09.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0675/2010 
Im Anschluss an die Kranzniederlegung findet um 11.15 Uhr im Festsaal des Rathauses die 
Gedenkfeier statt. Feste Bestandteile dieser Feier sind die Gedenkansprache durch eine Per-
sönlichkeit des öffentlichen Lebens und die Gestaltung des Rahmens durch Gedichte und mu-
sikalische Beiträge von Schülerinnen und Schüler münsterscher Gymnasien. 
 
Zu der Gedenkfeier laden neben der Stadt Münster der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfür-
sorge und  die Gemeinschaft deutscher Soldatenverbände zu Münster ein. 
 
 
2. Die Verwaltung empfiehlt, diese Form des Gedenkens am Volkstrauertag beizubehalten. 
 
a) Die Verwaltung ist gemeinsam mit den anderen Beteiligten, die offiziell Kränze  nie-
derlegen, der Auffassung, dass die Kranzniederlegung an einem Ort erfolgen  sollte, der 
auch als Gedenkstätte für die in den beiden Weltkriegen gefallene  Soldaten dient. 
Diesem Anspruch wird das sogenannte Dreizehnerdenkmal am  Aegidiiwall nach überein-
stimmender Meinung gerecht. 
 
 Andere von der Verwaltung bereits in der Vergangenheit erwogene mögliche Orte für  eine 
Kranzniederlegung, so z. B. auf dem Waldfriedhof Lauheide, kommen aus verschiedenen 
Gründen nicht in Betracht. Die Entfernung zwischen diesem Ort und der Feierstunde im 
Rathaus ist aus organisatorischen Gründen und wegen des gerade für ältere Teilnehmer 
sehr beschwerlichen Weges zu groß. Das Mahnmal Zwinger kommt wegen seines ande-
ren Widmungszweckes für die Opfer von Gewalt  und Verbrechen des Hitlerfaschismus 
nicht in Betracht. 
 
 b) Die Gedenkfeier im Festsaal des Rathauses der Stadt Münster hat sich in den  vergange-
nen Jahren vor allen Dingen durch die aktive Einbeziehung von  münsteranern Schülerin-
nen und Schülern in das Rahmenprogramm sehr bewährt. Dies wird auch von den einge-
ladenen Festrednern der Veranstaltung und von  Besuchern bestätigt. Neben dem Toten-
gedenken steht im Mittelpunkt der  Veranstaltung die Festansprache durch Persönlichkei-
ten des öffentlichen Lebens. Aussage der Gedenkfeiern zum Volkstrauertag ist stets die 
Botschaft des Volksbundes „Versöhnung über den Gräbern – Arbeit für den Frieden“. Es 
wird  gedacht der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, dies zugleich als Mahnung für 
die Zukunft. 
 
  
 
 Die Verwaltung ist gemeinsam mit den anderen Miteinladenden der Auffassung, dass sich 
 diese kombinierte Form der Gedenkfeier zum Volkstrauertag bewährt hat und ein dem Anlass 
 angemessene Veranstaltung zum Volkstrauertag ist. 
 
 
 
 
Gez. Markus Lewe 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

29.09.2010 Hauptausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Achtermannstraße 19

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0675/2010
Typ
Vorlagen
Datum
03.09.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37