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Errichtung eines „Offenen Bücherschrankes“

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2780/2020 vom 04.11.2020

Stand: Am 08.12.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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    8m6420 Mittelpunkt: [355522,5644405] 1:250 KölnGIS Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Stadtteil, Flurstuecke, Gebaeude, Bauwerke, u.a. Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 29.10.2020
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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 62.31.01.1.18285.2019 Vorlagen-Nummer 2780/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung eines „Offenen Bücherschrankes“ Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt stimmt der Aufstellung eines „Offenen Bücherschranks“ durch die Bürgerstiftung Köln an dem Standort Mauritiuskirchplatz zwischen der Kirche und dem Grundstück Jahnstr. 10-12, - wie in der Anlage dargestellt - zu. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2020 den Beschluss vom 31.03.2011 zur Aufstellung von „Öffentlichen Bücherschränken“ der Bürgerstiftung Köln im Kölner Stadtgebiet bekräftigt. Der beantragte Standort wurde aus stadtgestalterischer und verkehrlicher Sicht geprüft. Die in der Begründung zu den o.a. Beschlüssen genannten Kriterien zur Gestaltung des öffentlichen Raumes werden eingehalten. Die Finanzierung und die Patenschaft für die Anlage und deren Inhalte werden durch die Bürgerstiftung Köln sichergestellt. Die für den Bücherschrank zu erteilende Sondernutzungserlaubnis zur Nutzung des öffentlichen Straßenlandes wird auf jederzeitigen Widerruf erteilt. Anlage

Beratungsverlauf

  1. 08.12.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.8, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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