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AN/2652/2021

Änderungsantrag zu TOP 10.33 Mediationsverfahren Klimawende Köln - RheinEnergie AG

Gem. Änderungsantrag (Linke) 13.12.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

14505 Zeichen

Fraktion Die Linke. im Rat der Stadt Köln 
RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) 
 
 
Oberbürgermeisterin  
Frau  
Henriette Reker  
Rathaus 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.12.2021 
 
AN/2652/2021 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.12.2021 
 
Änderungsantrag zu TOP 10.33 Mediationsverfahren Klimawende Köln - RheinEnergie 
AG 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, den folgenden Änderungsantrag auf die 
Tagesordnung der 13. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2020/2025 am Dienstag, dem 
14.12.2021, zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Hinter: 
„Der Rat der Stadt Köln 
1. nimmt das Eckpunktepapier (Anlage 1) als Ergebnis des 
Mediationsverfahrens zwischen Bürgeri nitiative Klimawende Köln 
und der RheinEnergie AG zur Kenntnis “,  
 
bitten wir folgendes zu ergänzen: 
„und beauftragt die Verwaltung folgende Punkte mit der Rheinenergie 
zusätzlich zu vereinbaren: 
a.) Die Stadt fördert den Wärmenetzausbau bis hin zur 
Anschlussverpflichtung wenn  
• Rheinenergie sich verpflichtet, mindestens die von ihr zu 
verantwortenden Maßnahmen des Szenario 2 des 
Eckpunktepapiers zwingend umzusetzen, 
• neue Wärmenetze zum allergrößten T eil nur durch regenerative 
Energie betrieben werden, 
• die verbrauchten Gasmengen in den Kölner Kraftwerken 
kontinuierlich zurück gehen, 
• keine Investitionen mehr in neue oder alte Gaskraftwerke gemacht 
werden, mit Ausnahme von notwendigen Reparaturen und zur 
Umrüstung auf Wasserstoff,

- 2 - 
 
• die bestehenden Wärmenetze auf T emperaturen unter 100 Grad 
umgerüstet werden, 
• Netze für Neubauten als Niedertemperaturnetze ausgelegt 
werden, 
• mögliche Wärmequellen erschlossen und in die Netze integriert 
werden, 
• die Energieerzeugung und -speicherung so gestalten, dass ab 
2035, dem Jahr der völligen Dekarbonisierung, Wasserstoff 
ausschließlich bei Dunkelflaute genutzt wird.  
b.) Die Rheinenergie verpflichtet sich, dort, wo sie die Mehrheit an 
Unternehmen besitzt, bis 2030 die Stromerzeugung auf erneuerbare 
Energie umzustellen bzw . fossile Energie ab 2030 ausschließlich bei 
Dunkelflauten einzusetzen. 
c.) Die Rheinenergie legt einen Ausstiegspfad aus dem Gasverkauf vor, 
der - beginnend mit der Ersetzung der Werbung und des Angebotes für 
den Einbau von auf die Nutzung fossilen Gases über 2035 hinaus 
angelegten Heizungsanlagen, durch klimafreundlichere und 
ressouceneffizientere Alternativen wie z.B. Wärmepumpen – dazu 
beiträgt, dass bis 2035 auf den Einsatz fossilen Gases zu Heizzwecken 
in Köln ganz verzichtet und so das Ziel der Dekarboniserung  bis 2035 
erreicht werden kann. Der Ausstiegspfad wird jährlich überprüft und ggf. 
nachgeschärft. 
d.) Die Rheinenergie verpflichtet sich, an dem Wärmekataster der Stadt 
Köln mitzuwirken und nach Möglichkeit externe Wärmequellen zu 
nutzen. 
 
Punkt 2 wird wie folgt ergänzt: 
2. beauftragt die beteiligten städtischen Akteure, die im Eckpunktepapier 
festgehalten Maßnahmen gemäß Szenario 2 sowie die zusätzlichen 
Vereinbarungen umzusetzen. 
 
Punkt 3 wird wie folgt ergänzt: 
3. beauftragt die beteiligten städtischen A kteure zusätzlich zu 
Beschlusspunkt 2 und den zusätzlichen Vereinbarungen eine 
Umsetzung der Maßnahmen gemäß Szenario 3 anzustreben.  
 
als neuer Punkt 5 d) wird eingefügt: 
„Eine warmmietenneutrale Umsetzung der Sanierung bei Mietshäusern 
ist in den Förderrichtlinien zwingend vorzuschreiben.“  
 
Ergänzung zum Punkt 9:  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, über den Stand der Umsetzung 
erstmals im Sommer 2022- anschließend regelmäßig (min. einmal pro 
Jahr im AKUG) zu berichten und die Bürgerinitiative Klimawende Köl n 
mindestens halbjährlich zu informieren.

- 3 - 
 
„Die Verwaltung erstellt außer der Energie - und THG Bilanz, die ja eine 
Energieverbrauchsbilanz ist, eine Energieerzeugungsbilanz, die min. 
einmal im Jahr erhoben wird, über die im AKUG berichtet wird.  
Einmal im Jahr wird die Öffentlichkeit in geeigneter Form über den Stand 
der THG- Reduktionen, die T ransformation hin zu erneuerbaren 
Energien und das verbleibende CO2 -Budget der Stadt Köln informiert.“  
 
als neuer Punkt 11 wird eingefügt: 
„Die Stadt Köln erstellt ein dynamisches Wärmekataster. Dieses soll 
auch die Möglichkeiten der Wärmegewinnung durch Flusswasser, 
Abwasser, Geothermie usw . beinhalten.“ 
 
 
Begründung 
 
Die Maßnahmen zum Klimaschutz sind nicht ausreichend und zu vage  
 
Um das 1,5 Grad-Ziel zu erreichen, re ichen die im Eckpunktepapier und der 
Verwaltungsvorlage ( Mediationsverfahren Klimawende Köln RheinEnergie AG)  
aufgeführten Maßnahmen bei weitem nicht aus bzw. sind  nicht eindeutig. Die 
Rheinenergie AG ist in Köln der größte Treibhausgas(THG) -Emittent und spielt 
bei der Klimaneutralität für Köln bis 2035 eine entscheidende Rolle. Dieser 
wird sie unseres Erachtens zurzeit nicht gerecht wird.  
Wir brauchen von der Rheinenergie keine vagen Absichtserklärungen mit 
Szenarien, deren Umsetzung zum Teil an, von der  Stadt kaum oder nicht be-
einflussbare Entscheidungen von Land, Bund und EU geknüpft sind.  
Zum Beispiel heißt es in Szenario 1: „Erdgas wird der dominierende Energie-
träger in den KWK-Anlagen und somit auch für die Fernwärmebereitstellung 
bleiben.“ 
Statt solcher Aussagen brauchen wir von der Rheinenergie klare Zusagen und 
einen klaren Fahrplan für den schrittweisen Ausstieg aus der Gaswirtschaft, 
hin zu einer ökologischen, entkarbonisierten Zukunft.  
 
 
Gas ist keine Brückentechnologie 
 
Noch vor zehn Jahren war die Begründung für die Nutzung von Erdgas (Me-
than), dass es als Brückentechnologie für den Übergang in ein künftiges, fos-
silfreies Energiesystem gebraucht werde, weil es im Vergleich zu Kohle weni-
ger CO2 ausstoße. Bei der Nutzung von Erdgas entstehen jed och neben CO2 
auch Methanemissionen.  „ Neben der direkten Klimawirkung von Methan wur-
de auch die Gesamtmenge an Treibhausgasemissionen, die bei der Nutzung 
von Erdgas entstehen, lange unterschätzt “, stellt Energieexpertin Claudia 
Kemfert fest. „ Der vergleichsweise positiv erscheinende Wert für die spezifi-
schen CO2-Emissionen von Erdgas relativiert sich stark, wenn nicht nur die

- 4 - 
 
direkten Emissionen, sondern die Treibhausgasemissionen über den gesam-
ten Lebenszyklus berücksichtigt werden .“ 
Methan trägt aufgrund seiner hohen Wirkung (ca. 25 -mal wirksamer als CO2) 
mit rund 20 % zum anthropogenen Treibhauseffekt bei. Je länger der Trans-
portweg ist, je schlechter die Leitungsanschlüsse sind, je aufwendiger die Vor-
behandlung, umso mehr Methan entweicht.  
(Hierzu gibt es vom Umweltbundesamt die Studie „Vorkettenemissionen 
von Erdgas und Steinkohle“ vom Dezember 2020:  
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publik
ationen/cc_61-2021_emissionsfaktoren -stromerzeugung.pdf ) 
 
Mehr als 100 Staaten haben sich in Glasgow einer Initiative der USA und der 
EU angeschlossen, um den Ausstoß des Treibhausgases Methan bis 2030 um 
30 Prozent gegenüber 2020 zu senken. Dazu kann auch die Rheinenergie ih-
ren Teil beitragen, indem sie den Anteil an Gas bei der Energiegewinnung 
schnell und massiv herunterfährt.

- 5 - 
 
Der Ausstieg aus Gas muss schnell gehen  
 
Heute getätigte Investitionen in fossile Infrastrukturen blockieren die Wärme-
wende auf Jahrzehnte. 
Darum darf Rheinenergie jetzt kein weiteres Kapital mehr in den Ausbau von 
Gaskraftwerken stecken. Stattdessen muss der Gasverbrauch zur Wärmeer-
zeugung kontinuierlich zurückgefahren werden. Die Energiemenge, die durch 
die Abschaltung des Kohlekraftwerks in Merkenich, verloren geht, darf nicht 
durch Gas ersetzt werden, sondern durch erneuerbare Energien.  
Die Rheinenergie soll sich zum schrittweisen Ausstieg von G as verpflichten 
und die Gasminderung anhand eine Zeitschiene darstellen. Dieser Ausstieg 
soll in etwa linear erfolgen. Bis zum Jahr 2030 sollen höchsten noch 10 Pro-
zent der benötigten Fern-, Nah- und Prozesswärme mit Gas, bzw. bis 2035 mit 
Wasserstoff erzeugt werden. 
Wasserstoff soll ausschließlich bei Dunkelflauten eingesetzt werden, wenn die 
Wärmespeicher leer sind und keine anderen erneuerbaren Energien zur Ver-
fügung stehen. 
 
Im vorgelegten Eckpunktepapier gibt es kein Ausstiegsszenario für Gas, son-
dern nur den schrittweise Umstieg von Gas auf Wasserstoff zwischen 2030 
und 2035. 
 
 
Wasserstoff ist (k)eine Lösung 
 
In der Potenzialstudie „klimaneutrale Wärmeversorgung Berlin 2035“ vom 
Fraunhofer Institut heißt es:  
„Die Erzeugung von grünem Wasserstoff ist be sonders in Zeiten von 
überschüssigem erneuerbarem Strom möglich. Durch die Verbrennung 
des Wasserstoffs kann der so gewonnene Energieträger bedarfsorien-
tiert in Strom und / oder Wärme umgewandelt werden. Allerdings geht 
jeder Umwandlungsschritt mit energetischen Verlusten einher, sodass 
die Strom- bzw. Wärmemenge, die am Ende genutzt wird, deutlich ge-
ringer ist als der ursprünglich zur Herstellung des Wasserstoffes ver-
wendete erneuerbare Strom (Gerhardt et al. 2020). Aufgrund dieser 
Umwandlungsverluste und der Effizienzvorteile von Wärmepumpen ist 
die umfassende Nutzung von Power -to-Gas im Wärmesektor nicht zu 
empfehlen. Wie in Abbildung 5 -6 zu sehen, ist für die Wärmebereitstel-
lung durch Power-to- Gas-Gasheizungen gegenüber einer Wärmepum-
pe ein Vielfaches a n erneuerbarem Strom notwendig. 
 
(die Abbildung 5 -6 befindet sich ebenfalls in der PDF unter dem unten genannten Link auf Seite 30)  
 
Aus energetischer Sicht stehen dem Wärmesektor demnach attraktivere 
Alternativen als Wasserstoff zur Verfügung, welche aus gesamtsystemi-
scher Sicht vorrangig genutzt werden sollten. Aus diesem Grund soll 
auch im Rahmen des Transformationskonzepts Wasserstoff möglichst 
selten und nur zur Deckung der Spitzenlasten zum Einsatz kommen.“

- 6 - 
 
https://buerger-begehren-klimaschutz.de/wp-
content/uploads/2021/10/Potenzialstudie_Berlin.pdf 
 
Die Potentialstudie des Fraunhofer Instituts geht davon das, dass für das Ber-
liner Wärmenetz 5,7 Prozent Wasserstoff erforderlich sind.  
Aus dem hier vorgelegten Eckpunktepapier geht leider nicht hervor, wie viel 
Prozent Wasserstoff, betrachtet auf die benötigte Ge samtwärmemenge, die 
Rheinenergie ab 2035 einsetzen will.  
 
 
Transformation der Wärmenetze  
 
Für den Umbau hin zu innovativen Wärmenetze, brauchen wir die Erschlie-
ßung aller Wärmequellen, z.B. auch die industrielle Abwärme (siehe Energie-
atlas NRW, Wärmekataster: 
https://www.energieatlas.nrw.de/site/planungskarte_waerme ) oder Flusswas-
serwärmepumpen. Hier ist das Eckpunktepapier nicht weitgehend genug.  
Im Hinblick auf eine Anschlussfähigkeit an externe Wärmequellen und um die 
Wärmeverluste im Netz zu reduzieren, muss sich die Netztemperatur auch in 
den alten Netzen verringern. Die Netze müssen auf regenerative Niedertem-
peratur-Wärmequellen zurückgreifen können. KWK -Anlagen sollen langfristig 
nur noch bei Dunkelflaute eingesetzt werden.  
Die im Eckpunktepapier enthaltenden Maßnahmen schöpfen leider nicht die 
Möglichkeiten eines mit regenerativer Energie betriebenen Wärmenetzes aus.  
 
 
Gasverkauf 
 
Im Eckpunktepapier fehlt völlig die Information , wie die Rheinenergie bis 2035 
aus dem Verkauf von Gas aussteigen will. Das gehört aber zwingend zu einer 
vollständigen Dekarbonisierung hinzu.  
 
 
Ausbau der Wärmenetze 
 
Sobald es gelingt, den Strombedarfs zum allergrößten Teil aus erneuerbarer 
Energie zu beziehen – und das ist hoffentlich bald - ist ein auf Gas basieren-
des Wärmenetz, ökologisch gesehen eine Katastrophe. Die KWK -Anlagen in 
Merkenich und Niehl erreichen einen Wirkungsgrad zwischen 60 und 70 Pro-
zent. Gasheizungen mit Niedertemperaturkesseln e rreichen einen Wirkungs-
grad von 80 Prozent bis 90 Prozent. Einen noch besseren Wirkungsgrad er-
zeugen Brennwertgeräte mit mindestens 99 Prozent.  
Gasheizungen sind dennoch klimapolitisch äußerst bedenklich und niemand 
käme auf die Idee diese Heiztechnik als klimaschonend zu empfehlen. Das gilt 
allerdings für die angestrebten rein mit Gas betrieben Wärmenetze genauso. 
Darum ist eine Unterstützung beim Ausbau der Wärmenetze durch die Stadt 
ökologisch nur dann sinnvoll und begrüßenswert, wenn überwiegend erneuer-
bare Energien eingesetzt werden.

- 7 - 
 
 
 
Stromerzeugung 
 
Im Eckpunktepapier fehlt völlig die Angabe der  Umstellung von fossilem auf 
erneuerbaren Strom bei der Eigenerzeugung, also von jenem Strom, der in 
den KWK-Anlagen erzeugt wird. Unklar ist auch der Umstiegs pfad hin zu er-
neuerbaren Strom über den gesamten von der Rheinenergie gehandelten und 
erzeugten Strom. Die Umstellung, hin zu erneuerbarer Energie muss schnell 
gehen, gut kommuniziert werden und damit von der Öffentlichkeit gut verfolg-
bar sein.

- 8 - 
 
Monitoring 
 
Die Energie- und THG Bilanz nach BISKO-Standard, die die Stadt erstellen 
lässt, ist eine Endenergiebilanz, sie ist gut und wichtig. Darüber hinaus ist aber 
auch eine Energieerzeugungsbilanz von größtem Interesse  
(siehe Antrag:  AN0969/2020„Energieerzeu gungsbilanz erstellen“ 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=784830&type=do   
und Stellungnahme der Verwaltung: 3307/2020 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=794384&type=do  ).  
An ihr lässt sich erkennen, welche messbaren F ortschritte der Energiegewin-
nung, weg von fossilen, hin zu regenerativen Energien in Köln gemacht wer-
den. 
Mit dem Ratsbeschluss vom  04.02.2021 ( AN/0191/2021 „Darstellung 
der Umstellung auf erneuerbare Energien “: https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/getfile.asp?id=802029&type=do) 
hat Köln bereits die Energieerzeugungsdaten von Rheinenergie. Der Fort-
schritt im Ausbau der Solarenergie, dürfte von der Stadt dokumentiert wer den. 
Wie viel Energie mit welchen Energieträgern durch die Restmüllverbren-
nungsanlage (RMVA) und die Klärgasverbrennungsanlage der StEB erzeugt 
wird, ist der Stadt auch bekannt. Viele Privathaushalte die z.B. eine Gaszent-
ralheizung haben, sind zugleich Ene rgieerzeuger und Energieverbraucher. Sie 
werden über die Energie- und THG Bilanz  erfasst. Diese Daten können auch 
für eine Energieerzeugungsbilanz herangezogen werden. Viele Daten, die für 
eine Energieerzeugungsbilanz notwendig sind, hat die Stadt bereits . Den zu-
sätzlichen Aufwand für die Bilanzierung der Energieerzeugung halten wir, in 
Anbetracht des Nutzens, für gerechtfertigt. 
 
gez.  gez.  
Michael Weisenstein  Nicolin Gabrysch 
Fraktionsgeschäftsführer (KLIMA FREUNDE)

Beratungsverlauf (1)

14.12.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2652/2021
Typ
Gem. Änderungsantrag (Linke)
Datum
13.12.2021
Erstellt
06.12.2021 09:14