AN/2652/2021
Änderungsantrag zu TOP 10.33 Mediationsverfahren Klimawende Köln - RheinEnergie AG
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)
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Fraktion Die Linke. im Rat der Stadt Köln RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.12.2021 AN/2652/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.12.2021 Änderungsantrag zu TOP 10.33 Mediationsverfahren Klimawende Köln - RheinEnergie AG Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, den folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der 13. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2020/2025 am Dienstag, dem 14.12.2021, zu setzen. Beschluss: Hinter: „Der Rat der Stadt Köln 1. nimmt das Eckpunktepapier (Anlage 1) als Ergebnis des Mediationsverfahrens zwischen Bürgeri nitiative Klimawende Köln und der RheinEnergie AG zur Kenntnis “, bitten wir folgendes zu ergänzen: „und beauftragt die Verwaltung folgende Punkte mit der Rheinenergie zusätzlich zu vereinbaren: a.) Die Stadt fördert den Wärmenetzausbau bis hin zur Anschlussverpflichtung wenn • Rheinenergie sich verpflichtet, mindestens die von ihr zu verantwortenden Maßnahmen des Szenario 2 des Eckpunktepapiers zwingend umzusetzen, • neue Wärmenetze zum allergrößten T eil nur durch regenerative Energie betrieben werden, • die verbrauchten Gasmengen in den Kölner Kraftwerken kontinuierlich zurück gehen, • keine Investitionen mehr in neue oder alte Gaskraftwerke gemacht werden, mit Ausnahme von notwendigen Reparaturen und zur Umrüstung auf Wasserstoff, - 2 - • die bestehenden Wärmenetze auf T emperaturen unter 100 Grad umgerüstet werden, • Netze für Neubauten als Niedertemperaturnetze ausgelegt werden, • mögliche Wärmequellen erschlossen und in die Netze integriert werden, • die Energieerzeugung und -speicherung so gestalten, dass ab 2035, dem Jahr der völligen Dekarbonisierung, Wasserstoff ausschließlich bei Dunkelflaute genutzt wird. b.) Die Rheinenergie verpflichtet sich, dort, wo sie die Mehrheit an Unternehmen besitzt, bis 2030 die Stromerzeugung auf erneuerbare Energie umzustellen bzw . fossile Energie ab 2030 ausschließlich bei Dunkelflauten einzusetzen. c.) Die Rheinenergie legt einen Ausstiegspfad aus dem Gasverkauf vor, der - beginnend mit der Ersetzung der Werbung und des Angebotes für den Einbau von auf die Nutzung fossilen Gases über 2035 hinaus angelegten Heizungsanlagen, durch klimafreundlichere und ressouceneffizientere Alternativen wie z.B. Wärmepumpen – dazu beiträgt, dass bis 2035 auf den Einsatz fossilen Gases zu Heizzwecken in Köln ganz verzichtet und so das Ziel der Dekarboniserung bis 2035 erreicht werden kann. Der Ausstiegspfad wird jährlich überprüft und ggf. nachgeschärft. d.) Die Rheinenergie verpflichtet sich, an dem Wärmekataster der Stadt Köln mitzuwirken und nach Möglichkeit externe Wärmequellen zu nutzen. Punkt 2 wird wie folgt ergänzt: 2. beauftragt die beteiligten städtischen Akteure, die im Eckpunktepapier festgehalten Maßnahmen gemäß Szenario 2 sowie die zusätzlichen Vereinbarungen umzusetzen. Punkt 3 wird wie folgt ergänzt: 3. beauftragt die beteiligten städtischen A kteure zusätzlich zu Beschlusspunkt 2 und den zusätzlichen Vereinbarungen eine Umsetzung der Maßnahmen gemäß Szenario 3 anzustreben. als neuer Punkt 5 d) wird eingefügt: „Eine warmmietenneutrale Umsetzung der Sanierung bei Mietshäusern ist in den Förderrichtlinien zwingend vorzuschreiben.“ Ergänzung zum Punkt 9: Der Rat beauftragt die Verwaltung, über den Stand der Umsetzung erstmals im Sommer 2022- anschließend regelmäßig (min. einmal pro Jahr im AKUG) zu berichten und die Bürgerinitiative Klimawende Köl n mindestens halbjährlich zu informieren. - 3 - „Die Verwaltung erstellt außer der Energie - und THG Bilanz, die ja eine Energieverbrauchsbilanz ist, eine Energieerzeugungsbilanz, die min. einmal im Jahr erhoben wird, über die im AKUG berichtet wird. Einmal im Jahr wird die Öffentlichkeit in geeigneter Form über den Stand der THG- Reduktionen, die T ransformation hin zu erneuerbaren Energien und das verbleibende CO2 -Budget der Stadt Köln informiert.“ als neuer Punkt 11 wird eingefügt: „Die Stadt Köln erstellt ein dynamisches Wärmekataster. Dieses soll auch die Möglichkeiten der Wärmegewinnung durch Flusswasser, Abwasser, Geothermie usw . beinhalten.“ Begründung Die Maßnahmen zum Klimaschutz sind nicht ausreichend und zu vage Um das 1,5 Grad-Ziel zu erreichen, re ichen die im Eckpunktepapier und der Verwaltungsvorlage ( Mediationsverfahren Klimawende Köln RheinEnergie AG) aufgeführten Maßnahmen bei weitem nicht aus bzw. sind nicht eindeutig. Die Rheinenergie AG ist in Köln der größte Treibhausgas(THG) -Emittent und spielt bei der Klimaneutralität für Köln bis 2035 eine entscheidende Rolle. Dieser wird sie unseres Erachtens zurzeit nicht gerecht wird. Wir brauchen von der Rheinenergie keine vagen Absichtserklärungen mit Szenarien, deren Umsetzung zum Teil an, von der Stadt kaum oder nicht be- einflussbare Entscheidungen von Land, Bund und EU geknüpft sind. Zum Beispiel heißt es in Szenario 1: „Erdgas wird der dominierende Energie- träger in den KWK-Anlagen und somit auch für die Fernwärmebereitstellung bleiben.“ Statt solcher Aussagen brauchen wir von der Rheinenergie klare Zusagen und einen klaren Fahrplan für den schrittweisen Ausstieg aus der Gaswirtschaft, hin zu einer ökologischen, entkarbonisierten Zukunft. Gas ist keine Brückentechnologie Noch vor zehn Jahren war die Begründung für die Nutzung von Erdgas (Me- than), dass es als Brückentechnologie für den Übergang in ein künftiges, fos- silfreies Energiesystem gebraucht werde, weil es im Vergleich zu Kohle weni- ger CO2 ausstoße. Bei der Nutzung von Erdgas entstehen jed och neben CO2 auch Methanemissionen. „ Neben der direkten Klimawirkung von Methan wur- de auch die Gesamtmenge an Treibhausgasemissionen, die bei der Nutzung von Erdgas entstehen, lange unterschätzt “, stellt Energieexpertin Claudia Kemfert fest. „ Der vergleichsweise positiv erscheinende Wert für die spezifi- schen CO2-Emissionen von Erdgas relativiert sich stark, wenn nicht nur die - 4 - direkten Emissionen, sondern die Treibhausgasemissionen über den gesam- ten Lebenszyklus berücksichtigt werden .“ Methan trägt aufgrund seiner hohen Wirkung (ca. 25 -mal wirksamer als CO2) mit rund 20 % zum anthropogenen Treibhauseffekt bei. Je länger der Trans- portweg ist, je schlechter die Leitungsanschlüsse sind, je aufwendiger die Vor- behandlung, umso mehr Methan entweicht. (Hierzu gibt es vom Umweltbundesamt die Studie „Vorkettenemissionen von Erdgas und Steinkohle“ vom Dezember 2020: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publik ationen/cc_61-2021_emissionsfaktoren -stromerzeugung.pdf ) Mehr als 100 Staaten haben sich in Glasgow einer Initiative der USA und der EU angeschlossen, um den Ausstoß des Treibhausgases Methan bis 2030 um 30 Prozent gegenüber 2020 zu senken. Dazu kann auch die Rheinenergie ih- ren Teil beitragen, indem sie den Anteil an Gas bei der Energiegewinnung schnell und massiv herunterfährt. - 5 - Der Ausstieg aus Gas muss schnell gehen Heute getätigte Investitionen in fossile Infrastrukturen blockieren die Wärme- wende auf Jahrzehnte. Darum darf Rheinenergie jetzt kein weiteres Kapital mehr in den Ausbau von Gaskraftwerken stecken. Stattdessen muss der Gasverbrauch zur Wärmeer- zeugung kontinuierlich zurückgefahren werden. Die Energiemenge, die durch die Abschaltung des Kohlekraftwerks in Merkenich, verloren geht, darf nicht durch Gas ersetzt werden, sondern durch erneuerbare Energien. Die Rheinenergie soll sich zum schrittweisen Ausstieg von G as verpflichten und die Gasminderung anhand eine Zeitschiene darstellen. Dieser Ausstieg soll in etwa linear erfolgen. Bis zum Jahr 2030 sollen höchsten noch 10 Pro- zent der benötigten Fern-, Nah- und Prozesswärme mit Gas, bzw. bis 2035 mit Wasserstoff erzeugt werden. Wasserstoff soll ausschließlich bei Dunkelflauten eingesetzt werden, wenn die Wärmespeicher leer sind und keine anderen erneuerbaren Energien zur Ver- fügung stehen. Im vorgelegten Eckpunktepapier gibt es kein Ausstiegsszenario für Gas, son- dern nur den schrittweise Umstieg von Gas auf Wasserstoff zwischen 2030 und 2035. Wasserstoff ist (k)eine Lösung In der Potenzialstudie „klimaneutrale Wärmeversorgung Berlin 2035“ vom Fraunhofer Institut heißt es: „Die Erzeugung von grünem Wasserstoff ist be sonders in Zeiten von überschüssigem erneuerbarem Strom möglich. Durch die Verbrennung des Wasserstoffs kann der so gewonnene Energieträger bedarfsorien- tiert in Strom und / oder Wärme umgewandelt werden. Allerdings geht jeder Umwandlungsschritt mit energetischen Verlusten einher, sodass die Strom- bzw. Wärmemenge, die am Ende genutzt wird, deutlich ge- ringer ist als der ursprünglich zur Herstellung des Wasserstoffes ver- wendete erneuerbare Strom (Gerhardt et al. 2020). Aufgrund dieser Umwandlungsverluste und der Effizienzvorteile von Wärmepumpen ist die umfassende Nutzung von Power -to-Gas im Wärmesektor nicht zu empfehlen. Wie in Abbildung 5 -6 zu sehen, ist für die Wärmebereitstel- lung durch Power-to- Gas-Gasheizungen gegenüber einer Wärmepum- pe ein Vielfaches a n erneuerbarem Strom notwendig. (die Abbildung 5 -6 befindet sich ebenfalls in der PDF unter dem unten genannten Link auf Seite 30) Aus energetischer Sicht stehen dem Wärmesektor demnach attraktivere Alternativen als Wasserstoff zur Verfügung, welche aus gesamtsystemi- scher Sicht vorrangig genutzt werden sollten. Aus diesem Grund soll auch im Rahmen des Transformationskonzepts Wasserstoff möglichst selten und nur zur Deckung der Spitzenlasten zum Einsatz kommen.“ - 6 - https://buerger-begehren-klimaschutz.de/wp- content/uploads/2021/10/Potenzialstudie_Berlin.pdf Die Potentialstudie des Fraunhofer Instituts geht davon das, dass für das Ber- liner Wärmenetz 5,7 Prozent Wasserstoff erforderlich sind. Aus dem hier vorgelegten Eckpunktepapier geht leider nicht hervor, wie viel Prozent Wasserstoff, betrachtet auf die benötigte Ge samtwärmemenge, die Rheinenergie ab 2035 einsetzen will. Transformation der Wärmenetze Für den Umbau hin zu innovativen Wärmenetze, brauchen wir die Erschlie- ßung aller Wärmequellen, z.B. auch die industrielle Abwärme (siehe Energie- atlas NRW, Wärmekataster: https://www.energieatlas.nrw.de/site/planungskarte_waerme ) oder Flusswas- serwärmepumpen. Hier ist das Eckpunktepapier nicht weitgehend genug. Im Hinblick auf eine Anschlussfähigkeit an externe Wärmequellen und um die Wärmeverluste im Netz zu reduzieren, muss sich die Netztemperatur auch in den alten Netzen verringern. Die Netze müssen auf regenerative Niedertem- peratur-Wärmequellen zurückgreifen können. KWK -Anlagen sollen langfristig nur noch bei Dunkelflaute eingesetzt werden. Die im Eckpunktepapier enthaltenden Maßnahmen schöpfen leider nicht die Möglichkeiten eines mit regenerativer Energie betriebenen Wärmenetzes aus. Gasverkauf Im Eckpunktepapier fehlt völlig die Information , wie die Rheinenergie bis 2035 aus dem Verkauf von Gas aussteigen will. Das gehört aber zwingend zu einer vollständigen Dekarbonisierung hinzu. Ausbau der Wärmenetze Sobald es gelingt, den Strombedarfs zum allergrößten Teil aus erneuerbarer Energie zu beziehen – und das ist hoffentlich bald - ist ein auf Gas basieren- des Wärmenetz, ökologisch gesehen eine Katastrophe. Die KWK -Anlagen in Merkenich und Niehl erreichen einen Wirkungsgrad zwischen 60 und 70 Pro- zent. Gasheizungen mit Niedertemperaturkesseln e rreichen einen Wirkungs- grad von 80 Prozent bis 90 Prozent. Einen noch besseren Wirkungsgrad er- zeugen Brennwertgeräte mit mindestens 99 Prozent. Gasheizungen sind dennoch klimapolitisch äußerst bedenklich und niemand käme auf die Idee diese Heiztechnik als klimaschonend zu empfehlen. Das gilt allerdings für die angestrebten rein mit Gas betrieben Wärmenetze genauso. Darum ist eine Unterstützung beim Ausbau der Wärmenetze durch die Stadt ökologisch nur dann sinnvoll und begrüßenswert, wenn überwiegend erneuer- bare Energien eingesetzt werden. - 7 - Stromerzeugung Im Eckpunktepapier fehlt völlig die Angabe der Umstellung von fossilem auf erneuerbaren Strom bei der Eigenerzeugung, also von jenem Strom, der in den KWK-Anlagen erzeugt wird. Unklar ist auch der Umstiegs pfad hin zu er- neuerbaren Strom über den gesamten von der Rheinenergie gehandelten und erzeugten Strom. Die Umstellung, hin zu erneuerbarer Energie muss schnell gehen, gut kommuniziert werden und damit von der Öffentlichkeit gut verfolg- bar sein. - 8 - Monitoring Die Energie- und THG Bilanz nach BISKO-Standard, die die Stadt erstellen lässt, ist eine Endenergiebilanz, sie ist gut und wichtig. Darüber hinaus ist aber auch eine Energieerzeugungsbilanz von größtem Interesse (siehe Antrag: AN0969/2020„Energieerzeu gungsbilanz erstellen“ https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=784830&type=do und Stellungnahme der Verwaltung: 3307/2020 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=794384&type=do ). An ihr lässt sich erkennen, welche messbaren F ortschritte der Energiegewin- nung, weg von fossilen, hin zu regenerativen Energien in Köln gemacht wer- den. Mit dem Ratsbeschluss vom 04.02.2021 ( AN/0191/2021 „Darstellung der Umstellung auf erneuerbare Energien “: https://ratsinformation.stadt- koeln.de/getfile.asp?id=802029&type=do) hat Köln bereits die Energieerzeugungsdaten von Rheinenergie. Der Fort- schritt im Ausbau der Solarenergie, dürfte von der Stadt dokumentiert wer den. Wie viel Energie mit welchen Energieträgern durch die Restmüllverbren- nungsanlage (RMVA) und die Klärgasverbrennungsanlage der StEB erzeugt wird, ist der Stadt auch bekannt. Viele Privathaushalte die z.B. eine Gaszent- ralheizung haben, sind zugleich Ene rgieerzeuger und Energieverbraucher. Sie werden über die Energie- und THG Bilanz erfasst. Diese Daten können auch für eine Energieerzeugungsbilanz herangezogen werden. Viele Daten, die für eine Energieerzeugungsbilanz notwendig sind, hat die Stadt bereits . Den zu- sätzlichen Aufwand für die Bilanzierung der Energieerzeugung halten wir, in Anbetracht des Nutzens, für gerechtfertigt. gez. gez. Michael Weisenstein Nicolin Gabrysch Fraktionsgeschäftsführer (KLIMA FREUNDE)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/2652/2021
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (Linke)
- Datum
- 13.12.2021
- Erstellt
- 06.12.2021 09:14