A-M/0002/2024
Autoarme Altstadt - Zeitnahe Umsetzung voranbringen
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A-M_0002_2024_Stellungnahme (nicht barrierefrei)
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66.21.0001 27.05.2025 Dietmar König 6501 An - die Bezirksvertretung Mitte - den Rat der Stadt Münster nachrichtlich: APDOSO und AVM über Herrn Stadtrat Heuer über Herrn Stadtbaurat Denstorff Stellungnahme zur Anregung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD- Fraktion und der Ratsgruppe Volt in der BV-Mitte an den Rat lfd. Nr. A-M/0002/2024 “Autoarme Altstadt – Zeitnahe Umsetzung voranbringen Die Anregung zielt darauf ab, dass der Rat d er Stadt Münster die Verwaltung beauftragt, verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität im Sinne des INSEK Münster zielgerichtet und schnell umzusetzen . Unter Punkt 2 werden Maßnahmen zum oberirdischen Parken im Straßenraum für die Königsstraße, den Alten Steinweg, Drubbel, Roggenmarkt, Bogenstraße, Spiekerhof Aegidiistraße und die Frauenstraße zur zeitnahen Umsetzung im Jahr 2024 beschrieben und zeitlich nachfolgend der Verspoel und die Hörsterstraße aufgeführt. Aus Sicht der Fachämter und als Konsequenz aus dem einstimmi g beschlossenen und mit breiter Beteiligung erarbeitet en INSEK erscheint die zeitnahe Umsetzung des Antrags realistisch möglich. In einigen Teilen z.B. Alter Steinweg sind die Vorbereitungen so weit fortgeschritten, dass bereits zum 1.7. eine Umsetzung erfolgen kann. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass es neben rechtlichen Rahmenbedingungen, die zwingend eingehalten werden müssen , auch Abhängigkeiten zu laufenden Prozessen wie dem Integrierten Parkraumk onzept und dem INSEK-Prozess gibt, die beachtet werden sollten. Rechtliche Rahmenbedingungen: Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht sind die in den Anträgen benannten Veränderungen grundsätzlich zulässig. Straßenspezifische Besonderheiten können punktuelle Änderungen erfordern. Aussagen zu mit der Realisierung verbunden Ausgaben oder Mindereinnahmen sind erst nach Prüfung der einzelnen Antragspositionen möglich. Integriertes Parkraumkonzept Stadt Münster (IPK) Aktuell ist das IPK in der politischen Beratung und wird dem Rat am 19.06.2024 zum Beschluss vorgelegt. Grundsätzlich zahlen die im Antrag aufgeführten Maßnahmen auf die Ziele des Parkraukonzeptes e in. Sie nehmen insbesondere Bezug auf die in den nachfolgenden Steckbriefen formulierten Empfehlungen wie beispielsweise die Einrichtung von Lade-/ Lieferzonen in Geschäftsbereichen und der Innenstadt oder die Zufahrtsbeschränkung an der Königstraße für das Parkhaus Münster-Arkaden. Die genannten Maßnahmen ergänzen die in der Vorlage V/0193/2024 unter Beschlusspunkt 2 aufgeführten 11 prioritären Maßnahmen aus dem Integrierten Parkraumkonzept. Aus verkehrlicher Sicht ist daher die Umsetzung des Maßnahmenpaketes zu unterstützen . Hierbei ist zu beachten, dass zum Teil Bewohne rstellplätze betroffen sind, für die Kompensationen gefunden werden müssen. Abhängigkeiten zum INSEK-Prozess Der Antrag greift in Bezug auf das INSEK Münster-Innenstadt (2023) insbesondere die mit der Vorlage V/0042/2023 vom Rat am 14.06.20 23 als prioritär für den Handlungszeitraum 2023 bis 2030 beschlossenen Maßnahmen M 2.13 Weitere Planung und Umsetzung des Projektes „MikroKiez Martiniviertel“ mit Umgestaltung von Hörsterstraße, Martinistraße, Lotharinger Straße und Parkplatz am Bült M 2.23 Neustrukturierung der Königsstraße als Altstadtzugang M 2.24 Neustrukturierung der Aegidiistraße als Altstadtzugang mit optimierter Anbindung an den Aasee M 2.26 Umgestaltung und stadtgestalterische Verbesserung der Frauenstraße zu einem einladenden westlichen Altstadtzugang mit räumlicher Verknüpfung mit dem Schloss-Areal M 3.36 Umnutzung und -gestaltung Hörster Parkplatz M 3.41 Quartiersentwicklung Salzstraße/Alter Steinweg: Umgestaltung „Alter Steinweg“ M 5.78 Umsetzung des Integrierten Parkraumkonzeptes (i.V.m.) M 5.79 Ganzheitliches Lösungskonzept „Parken für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen M 5.82 Programm „Autofreie Altstadt(straßen)räume“ auf. Aktuell liegt eine nächste Beschlussvorlage, V/0202/2024 „Innenstadt stärken: Auswahl von Maßnahmen des INSEK Münster -Innenstadt für die Städtebauförderung 2025 -2035“, den politischen Gremien zur Beratung und zur Beschlussfassung im Rat vor. Hierin wird zunächst ein aktueller Sachstand zur Umsetzung einzelner INSEK Münster-Innenstadt-Maßnahmen (z. B. Königsstraße, Umnutzung von Pkw -Stellplätzen in der Altstadt, MikroKiez Martiniviertel) gegeben. Weiterhin dient diese Beschlussvorlage zur Vorbereitung einer Beantragung von Städtebaufördermitteln, z. B. auch für die Umgestaltung von Königsstraße, Aegidiistraße und Frauenstraße. Damit sind weitere Schritte zur langfristigen zukunftsgerechten Veränderung dieser Straßenräume ausgeführt. Insgesamt kann festgestellt werden, dass das mit dem Antrag A -M/0002/2024 verfolgte Ziel sowie die aufgeführten Maßnahmen grundsätzlich den Inhalten und Intentionen des INSEK Münster-Innenstadt entsprechen und parallel zu den langfristigen Umgestaltungsplanungen für einige Straßenräume erfolgen könnten. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr ein vom Bund geförderter partizipativer Planungsprozess zur Umgestaltung des Apostelgartens beginnen wird (s. auch Beschluss mit V/0723/2021). Hier wird es um die Umgestaltung eines jetzigen Bewohnerpark- platzes gehen, so dass auch für diesen Stadtraum das Thema der Umnutzung bisheriger Pkw- Stellplätze partizipativ mit den dortigen Anlieger/ -innen und Quartiersvertreter/ -innen zu bearbeiten sein wird. Stakeholderbeteiligung Für die Umsetzung des Konzeptes bedarf es für jeden Straßenabschnitt eine r mit den jeweiligen Beteiligten - den Fachämtern, den Anwohnenden, den Gastrono men und Einzelhandelsgeschäften, Ä rzten und anderen Anrainern im persönlichen Gespräch erarbeitete und abgestimmte Lösung. Die Verwaltung benötigt das Erfahrungswissen der Anrainer über die Nutzung des Straßenraums (handelt es sich um Dauerparker /-innen oder werden die Parkplätze kurzfristig genutzt, um Geschäfte schnell zu erreichen? Wie lassen sich Lieferzonen freihalten, damit die Anlieferung der Geschäfte gewährleistet werden kann? Gibt es für individuelle Problemstellungen passgenaue Lösungen, um die Akzeptanz der Menschen sicher zu stellen und praktikable, realitätstaugliche Lösungen zu entwickeln ?). Die ersten Erfahrungen mit diesen Gesprächen sind ausgesprochen positiv. Überhastete und nicht zumindest grundsätzlich akzeptierte Lösungen sind hingegen kontraproduktiv. Für alle Umgestaltungsmaßnahmen und Veränderungen der verkehrlichen Situation ist eine kleinteilige und gründliche, persönliche Beteiligung der Betroffenen erforderlich. Sie erfordert ehrlichen Kommunikationswillen und Kreativität aller Beteiligten. Die seit Jahren vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Innenstadt- und Bahnhofsanrainern organisiert in ISI und ISG bieten dafür beste Voraussetzungen, bedeuten allerdings auch eine Verpflichtung und den Anspruch der Gruppen auf eine Beteiligung auf Augenhöhe und ehrliche Aushandlungsprozesse. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen im Einzelnen: Königsstraße Die Maßnahme findet sich in der Vorlage V/0193/2024 zum Beschluss des I ntegrierten Parkraumkonzepts als prioritäre Maßnahme g) wieder. Der Beschluss der Vorlage steht formal noch aus. Er soll in der kommenden Ratssitzung am 19.06.2024 herbeigeführt werden. Damit wäre die Thematik bzw. Problematik der Königsstraße in der konzeptionellen Ausarbeitung zum Parken in der Innenstadt verankert. Parallel zum beabsichtigten Beschluss des I ntegrierten Parkraumkonzeptes wird an der verkehrsrechtlichen und technischen Umsetzung bereits gearbeitet. Alter Steinweg Eine Kompensation der Bewohnerparkplätze ist erforderlich. Dies dürfte zu Mehraufwendun- gen / Mindererträgen führen. Die Planungen und Gespräche mit den Gastronomen und der Fachverwaltung befinden sich bereits auf der Zielgeraden. Es ist vorgesehen, zum 01.07.2024 den ruhenden Verkehr inklusive des Bewohnerparkens aus der Straße zu entfernen und au f den entstehenden Freiflächen zusätzlich Außengastronomie zu ermöglichen. Die aktuelle Planung sieht ferner Grünelemente und zusätzliche Fahrradabstellhilfen vor. Es sind zudem ausreichende Flächen für den Lieferverkehr und Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen vorgesehen. Eine Kompensation für die entfallenden Bewohnerstellplätze ist noch nicht abschließend geprüft. Zur Information: Die Maßnahme könnte durch eine angekündigte Baustelle für den Glasfaserausbau am Alten Steinweg verzögert werden. Drubbel, Roggenmarkt, Bogenstraße, Spiekerhof Eine Kompensation der Bewohnerstellplätze ist erforderlich. Dies dürfte zu Mehraufwendungen / Mindererträgen führen. Vorauslaufend ist eine Beteiligung der Anwohner und Gewerbetreibenden (ISI, Kiepenkerlviertel) erforderlich. Eine Umsetzung restriktiverer Parkmöglichkeiten ist durch Anpassung bzw. Ergänzung der Beschilderung relativ einfach und kostengünstig möglich. Der Einsatz von Markierungen sollte aufgrund des städtebaulichen Charakters möglichst vermieden werden. Eine Zufahrtsbeschränkung für den Drubbel und den Roggenmarkt besteht bereits (Verkehrszeichen 250 (Verbot der Einfahrt) mit Ausnahme Lieferverkehr frei 19 -11 Uhr, Radfahrende und Taxi frei). Aegidiistraße Die Verwaltung prüft derzeit gemeinsam mit der Polizei, unter welchen Voraussetzungen die Einrichtung einer Fahrradstraße möglich wäre. Aufgrund der komplexen Gemengelage wird diese Prüfung jedoch noch Zeit benötigen. Eine politische Vorlage zu diesem Thema ist für Herbst 2024 geplant. Frauenstraße Eine Kompensation der Bewohnerstellplätze ist erforderlich. Dies dürfte zu Mehraufwendungen / Mindererträgen führen. In der Frauenstraße darf nach der derzeitigen Regelung nur von Personen mit Mobilitätseinschränkung, Bewohnern mit Bewohnerparkausweis und Handwerkern mit Ausnahmegenehmigung geparkt werden. Im vergangenen Jahr sind in der Frauenstraße einige Stadtbäume platziert worden. Die Anlieger/innen tragen die geplanten Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrs nicht nur mit, sondern arbeiten ak tiv an dem Projekt mit, so dass die Gespräche mit den Betroffenen zügig weitergeführt und die Umsetzung erfolgen kann. Verspoel Eine Kompensation der Bewohnerstellplätze ist erforderlich. Dies dürfte zu Mehraufwendungen / Mindererträgen führen. Vorauslaufend ist zunächst eine Beteiligung der Anwohner und Gewerbetreibenden (ISI, Kiepenkerlviertel) erforderlich. Eine Umsetzung restriktiverer Parkmöglichkeiten ist durch Anpassung bzw. Ergänzung der Beschilderung relativ einfach und kostengünstig möglich. Der Einsatz von Markierungen sollte aufgrund des städtebaulichen Charakters möglichst vermieden werden. Hörsterstraße Eine Kompensation der Bewohnerstellplätze ist erforderlich. Dies dürfte zu Mehraufwendun- gen / Mindererträgen führen. Im Zuge des Verkehrsversuches Hörster straße wurde die Öffentlichkeit umfassend beteiligt. Die Chancen für die Hörsterstraße wurden auch vor Ort demonstriert. Stadtgrün Die mobilen Stadtbäume, die mit Hilfe der Landesförderung im letzten Jahr an verschiedenen Straßenrändern platziert wurden, haben zu einer anerkannten Aufwertung des Stadtraums beigetragen. Leider wird es nur an wenigen Stellen möglich sein, Stadtbäume in das Erdreich zu pflanzen, weil die Flächen unter dem Asphalt nahezu komplett von Leitungen durchzogen sind. Die Verwaltung schlägt für künftige Stadtbäume daher andere geeignete Sträucher vor, die in Kübeln gut gedeihen. Allerdings ist deren Pflege aufwändig und bislang nicht etatisiert. Die ISI hat angeboten, für bestim mte Straßenräume Pflanzenpaten Finanziers für Grünelemente anzuwerben. Dazu wird derzeit bereits mit den zuständigen Ämtern innerhalb der Verwaltung ein Konzept entwickelt. Fazit: Unter diesen Rahmenbedingungen sind die Maßnahmen bis auf die Aegidiistraße und die Zufahrtsregelung Königstraße, hier gibt es komplexere Abhängigkeiten, die zurzeit untersucht werden, zeitnah umsetzbar. Die Verwaltung s chlägt vor, die Straße Alter Steinweg und die Hörsterstraße vorzuziehen, da diese am weitesten im Verfahren fortgeschritten ist. Ohne eine öffentliche Beteiligung wird das Entfernen von Stellplätzen am Fahrbahnrand in den übrigen Straßen schwierig, da es sich in vielen Fällen um Bewohnerstellplätze handelt, die substituiert werden müssen. Gleichzeitig sollte n mit den Anwohnern /-innen und de m Einzelhandel Standorte für geeignet Lade - und Lieferzonen, analog zum Vorgehen in der Wolbecker Straße, festgelegt werden. Alle Maßnahmen werden sich bei der gewünschten zeitnahen Umsetzung ausschließlich auf die verkehrsrechtlichen Anordnungen mit den entsprechenden Beschilderungen und Markierungen beschränken. Eventuell erforderliche Tiefbauarbeiten für den endgültigen Aus- und Umbau benötigen längere Vorlaufzeiten und werden nachgeführt. gez. gez. Jeff Marengwa Norbert Vechtel Amtsleitung Amtsleitung
Antrag A-M-0002-2024
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02.05.2024 Antrag zur Beschlussfassung in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Mitte am 28.05.2024 Autoarme Altstadt – Zeitnahe Umsetzung voranbringen Die Bezirksvertretung Münster-Mitte beschließt folgende Anregung an den Rat der Stadt Münster: 1. Der Rat bekräftigt, dass zielgerichtete und schnell umsetzbare Maßnahmen im Altstadtbereich zur Steigerung der Aufenthaltsqualität erforderlich sind und diese auf die mit dem INSEK Münster beschlossenen Ziele einzahlen. 2. Der Rat beauftragt deshalb die Verwaltung, in folgenden Straßenräumen im Jahr 2024 nachhaltige, sichtbare und aufeinander abgestimmte Veränderungen als Gesamtstrategie im Sinne eines übergreifenden Maßnahmenpakets zur Erreichung der in Ziffer 1 genannten Ziele herbeizuführen: a. Königsstraße Umsetzung einer Zufahrtsteuerung ab Ludgerikreisel zur Verhinderung des Staus an der Parkhaus-Zufahrt b. Alter Steinweg Oberirdisches Parken nur noch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Lieferverkehr, Pflegedienste u.a., Verlagerung der Bewohnerparkplätze zum Hörster Parkplatz Zufahrt über Asche nur frei bis Parkhaus-Einfahrt und für Anlieger- und Lieferverkehre c. Drubbel, Roggenmarkt, Bogenstraße, Spiekerhof Sukzessiver ggf. zeitlich gestaffelter Abbau der oberirdischen Parkmöglichkeiten Parkmöglichkeiten nur noch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Lieferverkehr, Pflegedienste u.a., Schaffen einer Parkzone für Hol- und Bringverkehre, ggf. Kurzzeitparken Beschränkung der Durchfahrt auf Anlieger- und Lieferverkehre d. Einrichtung der Fahrradstraße Aegidiistraße gemäß A-M/0003/2023 und A-R/0071/2023 Antrag A-M/0002/2024 e. Frauenstraße Aufhebung der Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand Oberirdisches Parken nur noch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Lieferverkehr, Pflegedienste u.a. Anschließend sind folgende Maßnahmen umzusetzen f. Verspoel Abbau der oberirdischen Parkmöglichkeiten, Parken nur noch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Lieferverkehr, Pflegedienste u.a., g. Hörsterstraße Durchfahrtbeschränkung auf Busse, Anlieger- und Lieferverkehre Parken am Fahrbahnrand nur noch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Lieferverkehr, Pflegedienste u.a., Verlagerung der Bewohnerstellplätze zum Hörster Parkplatz 3. Als Mindestanforderungen an die Ad-hoc-Veränderungen in den genannten Straßenräumen beschließt der Rat folgende Parameter: a. Ebenerdige Parkplätze, die nicht für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, zur Anlieferung, für Pflegedienste oder für Hol- und Bringverkehre vorbehalten sind, entfallen in den o.g. Straßen. b. Die Zufahrt wird möglichst auf Liefer- und Anliegerverkehre beschränkt. c. Ggf. Einsatz von mobilem Stadtgrün sowie Stadtmobiliar und optionale Entsiegelung von Flächen d. In Zusammenarbeit mit den Gewerbetreibenden werden die konkreten Lösungen beraten, bei Beibehaltung bzw. Schaffung konsumfreier Räume werden weitere außengastronomische Angebote geschaffen, insbesondere auf ehemaligen Pkw- Parkplätzen. 4. Weitere relevante Stakeholder*innen werden aktiv in Teilprozesse eingebunden, sofern dies nicht bereits z.B. im Rahmen von Bürgerbeteiligungen, Reallaboren und / oder Verkehrsversuchen stattgefunden hat. Begründung Die Stadt Münster hat multiple Herausforderungen zu bewältigen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind hier die Attraktivierung der Innenstadt, die Bekämpfung der und die Anpassung an die Klimakrise, die Förderung von Kunst und Kultur, die Verkehrswende, der soziale Zusammenhalt der Stadt und altersgerechte Stadtentwicklung zu nennen. Das INSEK Münster hat hier Pfade skizziert. Auch wenn einige Prozesse längere Planungsvorläufe haben, lassen sich kleinere und mittlere Maßnahmen zeitnah und ohne übermäßigen finanziellen Aufwand umsetzen. Teilweise liegen bereits Konzepte für einzelne Straßenräume aus der Verwaltung oder der Stadtgesellschaft vor, die bereits in ersten Umsetzungsschritten aufgegriffen werden können. Dieses Anregung greift die sichtbaren Verbesserungen auf dem Domplatz auf und forciert den gesellschaftlichen Wandel in weiteren Räumen. Alle angeregten Maßnahmen sind seit Längerem Bestandteil von Kommunikations- und Abstimmungsprozessen, z.T. haben Reallabore (Verspoel), Antrag A-M/0002/2024 Verkehrsversuche (Hörsterstraße) und auch Abstimmungen mit Betrieben vor Ort (Frauenstraße, Königstraße, Alter Steinweg) stattgefunden – allein die Umsetzung muss erfolgen. Die kurzfristigen Maßnahmen in der Altstadt zur verkehrlichen Beruhigung und Steigerung der Aufenthaltsqualität werden in Anlehnung an V/0329/2023 und an die Empfehlungen des Integrierten Parkraumkonzepts umgesetzt und entsprechend provisorisch vorgezogen. Die Verkehrswende wird spätestens mit dem beschlossenen Masterplan Mobilität 2035+ integrales Ziel im Stadtentwicklungsprozess in Münster sein. Das Integrierte Parkraumkonzept zeigt an, dass auf oberirdisches Parken im Bereich der Altstadt perspektivisch verzichtet werden kann, da die Innenstadtparkhäuser ausreichend Kapazitäten bieten (an Samstagen ergänzt um das Parkhaus am Coesfelder Kreuz). Der Innenstadtbereich ist weiterhin mit dem Pkw erreichbar, allerdings muss der Parksuchverkehr gezielt so gelenkt werden, dass er aus den Altstadtbereichen ferngehalten und konsequent zu den zentralen Parkmöglichkeiten geleitet wird (bspw. PH Engelstraße, PH Aegidiimarkt, Parkplatz Schlossplatz, PH Theater, PH Alter Steinweg) und Pkw in Zukunft auch in der Peripherie abgestellt werden können, während der ÖPNV einen schnellen klimafreundlichen Zugang zur Innenstadt bietet. Um schon jetzt vermeidbare Parksuchverkehre im direkten Altstadtbereich nachhaltig zu unterbinden, sollen nun Abstellmöglichkeiten entfernt und Zufahrten beschränkt werden. Dies wird die Altstadt maßgeblich von Lärm, Abgasen und Gefahren befreien. Dies kommt den Menschen zugute, die flanieren, ausgehen oder sich aufhalten können und erhöht die Sicherheit des Fußverkehrs. Dies stärkt auch die innenstädtische Wirtschaft, da die Attraktivität von Gastronomie und Handel zunehmen wird. Eine Begrünung und die Errichtung von Stadtmobiliar sind dabei ebenso wünschenswert wie die konsequente Ausweitung von Gastronomie zu für Gewerbetreibende adäquaten Konditionen. Damit beleben wir die Innenstadt, schaffen Wirtschaftsräume wie konsumfreie Aufenthaltsräume gleichermaßen. Die ohnehin lebendige Münsteraner Altstadt kann dadurch noch stärker ein Magnet für Tourist*innen und Münsteraner*innen werden, Austausch und Begegnung finden statt und eine attraktiv diversifizierte und damit resiliente Innenstadt kann qualitativ wachsen. Die Beteiligung relevanter Stakeholder*innen – analog zur Beteiligung beim noch theorielastigen INSEK – ist notwendige Voraussetzung, dass alle Belange berücksichtigt werden und eine breite Akzeptanz die Veränderung zum Wohle der Stadt mitträgt. Zum Teil haben diese Prozesse bereits im Rahmen von Reallaboren, Verkehrsversuchen und auch Gesprächen mit Gewerbetreibenden und Anliegern (s. Alter Steinweg, Frauenstraße) stattgefunden, so dass darauf Bezug genommen werden kann. gez. gez. gez. Gina Auer Marvin Seidemann Martin Grewer und Fraktion und Fraktion Antrag A-M/0002/2024
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (18)
- Königsstraße
- Bogenstraße
- Aegidiistraße
- Frauenstraße
- Hörsterstraße
- Martinistraße
- Wolbecker Straße
- Engelstraße
- Alter Steinweg
- Roggenmarkt
- Salzstraße
- Aegidiimarkt
- Schlossplatz
- Spiekerhof
- Verspoel
- Domplatz
- Drubbel
- Asche
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Details
- Aktenzeichen
- A-M/0002/2024
- Typ
- Antrag an die BV Mitte
- Datum
- 03.05.2024
- Erstellt
- 03.05.2024 11:43