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A-M/0002/2024

Autoarme Altstadt - Zeitnahe Umsetzung voranbringen

Antrag an die BV Mitte 03.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 28.05.2024, TOP 8.2

A-M_0002_2024_Stellungnahme (nicht barrierefrei)

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Antrag A-M-0002-2024

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Ansehen

A-M_0002_2024_Stellungnahme (nicht barrierefrei)

13117 Zeichen

66.21.0001  27.05.2025 
Dietmar König  6501 
 
 
 
 
 
An  
- die Bezirksvertretung Mitte  
- den Rat der Stadt Münster  
 
nachrichtlich: APDOSO und AVM  
 
über Herrn Stadtrat Heuer  
über Herrn Stadtbaurat Denstorff 
 
 
Stellungnahme zur Anregung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-
Fraktion und der Ratsgruppe Volt in der BV-Mitte an den Rat lfd. Nr. A-M/0002/2024 
“Autoarme Altstadt – Zeitnahe Umsetzung voranbringen 
 
Die Anregung zielt darauf ab, dass der Rat d er Stadt Münster die Verwaltung beauftragt, 
verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität im Sinne des INSEK 
Münster zielgerichtet und schnell umzusetzen . Unter Punkt 2 werden Maßnahmen zum 
oberirdischen Parken im Straßenraum für  
 die Königsstraße, 
 den Alten Steinweg, 
 Drubbel, Roggenmarkt, Bogenstraße, Spiekerhof 
 Aegidiistraße und 
 die Frauenstraße 
zur zeitnahen Umsetzung im Jahr 2024 beschrieben und zeitlich nachfolgend 
 der Verspoel und 
 die Hörsterstraße 
aufgeführt. 
 
Aus Sicht der Fachämter und als Konsequenz aus dem einstimmi g beschlossenen und mit 
breiter Beteiligung erarbeitet en INSEK erscheint die zeitnahe  Umsetzung des Antrags 
realistisch möglich. In einigen Teilen z.B. Alter Steinweg sind die Vorbereitungen so weit 
fortgeschritten, dass bereits zum 1.7. eine Umsetzung erfolgen kann. 
 
Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass es neben rechtlichen 
Rahmenbedingungen, die zwingend eingehalten werden müssen , auch Abhängigkeiten zu 
laufenden Prozessen wie dem Integrierten Parkraumk onzept und dem INSEK-Prozess gibt, 
die beachtet werden sollten.

Rechtliche Rahmenbedingungen: 
Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht sind die in den Anträgen benannten Veränderungen 
grundsätzlich zulässig. Straßenspezifische Besonderheiten können punktuelle Änderungen 
erfordern. 
 
Aussagen zu mit der Realisierung verbunden Ausgaben oder Mindereinnahmen sind erst nach 
Prüfung der einzelnen Antragspositionen möglich. 
 
 
Integriertes Parkraumkonzept Stadt Münster (IPK) 
Aktuell ist das IPK in der politischen Beratung und wird dem Rat am 19.06.2024 zum Beschluss 
vorgelegt. Grundsätzlich zahlen die im Antrag aufgeführten Maßnahmen auf die Ziele des 
Parkraukonzeptes e in. Sie nehmen insbesondere Bezug auf die in den nachfolgenden 
Steckbriefen formulierten Empfehlungen wie beispielsweise die Einrichtung von Lade-/ 
Lieferzonen in Geschäftsbereichen und der Innenstadt oder die Zufahrtsbeschränkung an der 
Königstraße für das Parkhaus Münster-Arkaden.  
 
Die genannten Maßnahmen ergänzen die in der Vorlage V/0193/2024 unter Beschlusspunkt 
2 aufgeführten 11 prioritären Maßnahmen aus dem Integrierten Parkraumkonzept. 
 
Aus verkehrlicher Sicht ist daher die Umsetzung des Maßnahmenpaketes zu unterstützen . 
Hierbei ist zu beachten, dass zum Teil Bewohne rstellplätze betroffen sind, für die 
Kompensationen gefunden werden müssen.  
 
 
Abhängigkeiten zum INSEK-Prozess 
Der Antrag greift in Bezug auf das INSEK Münster-Innenstadt (2023) insbesondere die mit der 
Vorlage V/0042/2023 vom Rat am 14.06.20 23 als prioritär für den Handlungszeitraum 2023 
bis 2030 beschlossenen Maßnahmen 
 M 2.13 Weitere Planung und Umsetzung des Projektes „MikroKiez Martiniviertel“ mit 
  Umgestaltung von Hörsterstraße, Martinistraße, Lotharinger Straße und  
  Parkplatz am Bült 
 M 2.23 Neustrukturierung der Königsstraße als Altstadtzugang 
 M 2.24 Neustrukturierung der Aegidiistraße als Altstadtzugang mit optimierter  
  Anbindung an den Aasee 
 M 2.26 Umgestaltung und stadtgestalterische Verbesserung der Frauenstraße zu 
  einem einladenden westlichen Altstadtzugang mit räumlicher Verknüpfung mit 
  dem Schloss-Areal 
 M 3.36 Umnutzung und -gestaltung Hörster Parkplatz 
 M 3.41 Quartiersentwicklung Salzstraße/Alter Steinweg: Umgestaltung „Alter  
  Steinweg“ 
 M 5.78 Umsetzung des Integrierten Parkraumkonzeptes (i.V.m.) 
 M 5.79 Ganzheitliches Lösungskonzept „Parken für Menschen mit  
 Mobilitätseinschränkungen 
 M 5.82 Programm „Autofreie Altstadt(straßen)räume“ 
auf.

Aktuell liegt eine nächste Beschlussvorlage, V/0202/2024 „Innenstadt stärken: Auswahl von 
Maßnahmen des INSEK Münster -Innenstadt für die Städtebauförderung 2025 -2035“, den 
politischen Gremien zur Beratung und zur Beschlussfassung im Rat vor. Hierin wird zunächst 
ein aktueller Sachstand zur Umsetzung einzelner INSEK Münster-Innenstadt-Maßnahmen (z. 
B. Königsstraße, Umnutzung von Pkw -Stellplätzen in der Altstadt, MikroKiez Martiniviertel) 
gegeben. Weiterhin dient diese Beschlussvorlage zur Vorbereitung einer Beantragung von 
Städtebaufördermitteln, z. B. auch für die Umgestaltung von Königsstraße, Aegidiistraße und 
Frauenstraße. Damit sind weitere Schritte zur langfristigen zukunftsgerechten Veränderung 
dieser Straßenräume ausgeführt. 
 
Insgesamt kann festgestellt werden, dass das mit dem Antrag A -M/0002/2024 verfolgte Ziel 
sowie die aufgeführten Maßnahmen grundsätzlich den Inhalten und Intentionen des INSEK 
Münster-Innenstadt entsprechen und parallel zu den langfristigen Umgestaltungsplanungen 
für einige Straßenräume erfolgen könnten. 
 
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr ein vom Bund geförderter 
partizipativer Planungsprozess zur Umgestaltung des Apostelgartens beginnen wird (s. auch 
Beschluss mit V/0723/2021). Hier wird es um die Umgestaltung eines jetzigen Bewohnerpark-
platzes gehen, so dass auch für diesen Stadtraum das Thema der Umnutzung bisheriger Pkw-
Stellplätze partizipativ mit den dortigen Anlieger/ -innen und Quartiersvertreter/ -innen zu 
bearbeiten sein wird. 
 
 
Stakeholderbeteiligung 
Für die Umsetzung des Konzeptes bedarf es für jeden Straßenabschnitt eine r mit den 
jeweiligen Beteiligten - den Fachämtern, den Anwohnenden, den Gastrono men und 
Einzelhandelsgeschäften, Ä rzten und anderen Anrainern im persönlichen Gespräch 
erarbeitete und  abgestimmte Lösung.  Die Verwaltung benötigt das Erfahrungswissen der 
Anrainer über die Nutzung des Straßenraums (handelt es sich um Dauerparker /-innen oder 
werden die Parkplätze kurzfristig genutzt, um Geschäfte schnell zu erreichen? Wie lassen sich 
Lieferzonen freihalten, damit die Anlieferung der Geschäfte gewährleistet werden kann? Gibt 
es für individuelle Problemstellungen passgenaue Lösungen, um die Akzeptanz der Menschen 
sicher zu stellen und praktikable, realitätstaugliche Lösungen zu entwickeln ?). Die ersten 
Erfahrungen mit diesen Gesprächen sind ausgesprochen positiv. Überhastete und nicht 
zumindest grundsätzlich akzeptierte Lösungen sind hingegen kontraproduktiv. 
 
Für alle Umgestaltungsmaßnahmen und Veränderungen der verkehrlichen Situation ist eine  
kleinteilige und gründliche, persönliche Beteiligung der Betroffenen erforderlich. Sie erfordert 
ehrlichen Kommunikationswillen und Kreativität aller Beteiligten. Die seit Jahren 
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Innenstadt- und Bahnhofsanrainern organisiert in ISI 
und ISG bieten dafür beste Voraussetzungen, bedeuten allerdings auch eine Verpflichtung 
und den Anspruch der Gruppen auf eine Beteiligung auf Augenhöhe und ehrliche 
Aushandlungsprozesse.

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen im Einzelnen: 
 
 Königsstraße 
Die Maßnahme findet sich in der Vorlage V/0193/2024 zum Beschluss des I ntegrierten 
Parkraumkonzepts als prioritäre Maßnahme g) wieder. Der Beschluss der Vorlage steht formal 
noch aus. Er soll in der kommenden Ratssitzung am 19.06.2024 herbeigeführt werden. Damit 
wäre die Thematik bzw. Problematik der Königsstraße in der konzeptionellen Ausarbeitung 
zum Parken in der Innenstadt verankert. 
 
Parallel zum beabsichtigten Beschluss des I ntegrierten Parkraumkonzeptes wird an der 
verkehrsrechtlichen und technischen Umsetzung bereits gearbeitet. 
 
 Alter Steinweg 
Eine Kompensation der Bewohnerparkplätze ist erforderlich. Dies dürfte zu Mehraufwendun-
gen / Mindererträgen führen. 
 
Die Planungen und Gespräche mit den Gastronomen und der Fachverwaltung befinden sich 
bereits auf der Zielgeraden. Es ist vorgesehen, zum 01.07.2024 den ruhenden Verkehr 
inklusive des Bewohnerparkens aus der Straße zu entfernen und au f den entstehenden 
Freiflächen zusätzlich Außengastronomie zu ermöglichen. Die aktuelle Planung sieht ferner 
Grünelemente und zusätzliche Fahrradabstellhilfen vor.  Es sind zudem ausreichende Flächen 
für den Lieferverkehr und Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen vorgesehen. Eine 
Kompensation für die entfallenden Bewohnerstellplätze ist noch nicht abschließend geprüft. 
 
Zur Information: Die Maßnahme könnte durch eine angekündigte Baustelle für den 
Glasfaserausbau am Alten Steinweg verzögert werden. 
 
 Drubbel, Roggenmarkt, Bogenstraße, Spiekerhof 
Eine Kompensation der Bewohnerstellplätze ist erforderlich. Dies dürfte zu 
Mehraufwendungen / Mindererträgen führen. 
 
Vorauslaufend ist eine Beteiligung der Anwohner und Gewerbetreibenden (ISI, 
Kiepenkerlviertel) erforderlich. 
 
Eine Umsetzung restriktiverer Parkmöglichkeiten ist durch Anpassung bzw. Ergänzung der 
Beschilderung relativ einfach und kostengünstig möglich. Der Einsatz von Markierungen sollte 
aufgrund des städtebaulichen Charakters möglichst vermieden werden. 
 
Eine Zufahrtsbeschränkung für den Drubbel und den Roggenmarkt besteht bereits 
(Verkehrszeichen 250 (Verbot der Einfahrt) mit Ausnahme Lieferverkehr frei 19 -11 Uhr, 
Radfahrende und Taxi frei).  
 
 Aegidiistraße 
Die Verwaltung prüft derzeit gemeinsam mit der Polizei, unter welchen Voraussetzungen die 
Einrichtung einer Fahrradstraße möglich wäre. Aufgrund der komplexen Gemengelage wird 
diese Prüfung jedoch noch Zeit benötigen. Eine politische Vorlage zu diesem Thema ist für 
Herbst 2024 geplant.

 Frauenstraße 
Eine Kompensation der Bewohnerstellplätze ist erforderlich. Dies dürfte zu 
Mehraufwendungen / Mindererträgen führen. 
 
In der Frauenstraße darf nach der derzeitigen Regelung nur von Personen mit 
Mobilitätseinschränkung, Bewohnern mit Bewohnerparkausweis und Handwerkern mit 
Ausnahmegenehmigung geparkt werden. Im vergangenen Jahr sind in der Frauenstraße 
einige Stadtbäume platziert worden. Die Anlieger/innen tragen die geplanten Maßnahmen zur 
Reduzierung des Verkehrs nicht nur mit, sondern arbeiten ak tiv an dem Projekt mit, so dass  
die Gespräche mit den Betroffenen zügig weitergeführt und die Umsetzung erfolgen kann. 
 
 Verspoel 
Eine Kompensation der Bewohnerstellplätze ist erforderlich. Dies dürfte zu 
Mehraufwendungen / Mindererträgen führen. 
 
Vorauslaufend ist zunächst eine Beteiligung der Anwohner und Gewerbetreibenden (ISI, 
Kiepenkerlviertel) erforderlich. 
 
Eine Umsetzung restriktiverer Parkmöglichkeiten ist durch Anpassung bzw. Ergänzung der 
Beschilderung relativ einfach und kostengünstig möglich. Der Einsatz von Markierungen sollte 
aufgrund des städtebaulichen Charakters möglichst vermieden werden.  
 
 Hörsterstraße 
Eine Kompensation der Bewohnerstellplätze ist erforderlich. Dies dürfte zu Mehraufwendun-
gen / Mindererträgen führen. 
 
Im Zuge des Verkehrsversuches Hörster straße wurde die Öffentlichkeit umfassend beteiligt. 
Die Chancen für die Hörsterstraße wurden auch vor Ort demonstriert.  
 
 Stadtgrün 
Die mobilen Stadtbäume, die mit Hilfe der Landesförderung im letzten Jahr an verschiedenen 
Straßenrändern platziert wurden, haben zu einer anerkannten Aufwertung des Stadtraums 
beigetragen. Leider wird es nur an wenigen Stellen möglich sein, Stadtbäume in das Erdreich 
zu pflanzen, weil die Flächen unter dem Asphalt nahezu komplett von Leitungen durchzogen 
sind.  Die Verwaltung schlägt für künftige Stadtbäume daher andere geeignete Sträucher vor, 
die in Kübeln gut gedeihen. Allerdings ist deren Pflege aufwändig und bislang nicht etatisiert. 
Die ISI hat angeboten, für bestim mte Straßenräume Pflanzenpaten Finanziers für 
Grünelemente anzuwerben. Dazu wird derzeit bereits mit den zuständigen Ämtern innerhalb 
der Verwaltung ein Konzept entwickelt. 
 
Fazit: 
Unter diesen Rahmenbedingungen sind die Maßnahmen bis auf die Aegidiistraße und die 
Zufahrtsregelung Königstraße, hier gibt es komplexere Abhängigkeiten, die zurzeit untersucht 
werden, zeitnah umsetzbar. Die Verwaltung s chlägt vor, die Straße Alter Steinweg  und die 
Hörsterstraße vorzuziehen, da diese am weitesten im Verfahren fortgeschritten ist.  
 
Ohne eine öffentliche Beteiligung wird das Entfernen von Stellplätzen am Fahrbahnrand in den 
übrigen Straßen schwierig, da es  sich in vielen Fällen um Bewohnerstellplätze handelt, die

substituiert werden müssen. Gleichzeitig sollte n mit den Anwohnern /-innen und de m 
Einzelhandel Standorte für geeignet Lade - und Lieferzonen, analog zum Vorgehen in der 
Wolbecker Straße, festgelegt werden. 
 
Alle Maßnahmen werden sich bei der gewünschten zeitnahen Umsetzung ausschließlich auf 
die verkehrsrechtlichen Anordnungen mit den entsprechenden Beschilderungen und 
Markierungen beschränken. Eventuell erforderliche Tiefbauarbeiten für den endgültigen Aus- 
und Umbau benötigen längere Vorlaufzeiten und werden nachgeführt. 
 
 
 
 
 
gez.        gez. 
Jeff Marengwa      Norbert Vechtel  
Amtsleitung       Amtsleitung

Antrag A-M-0002-2024

7283 Zeichen

02.05.2024 
 
Antrag zur Beschlussfassung in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Mitte am 
28.05.2024 
 
Autoarme Altstadt – Zeitnahe Umsetzung voranbringen 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte beschließt folgende Anregung an den Rat der Stadt 
Münster: 
 
1. Der Rat bekräftigt, dass zielgerichtete und schnell umsetzbare Maßnahmen im 
Altstadtbereich zur Steigerung der Aufenthaltsqualität erforderlich sind und diese auf die 
mit dem INSEK Münster beschlossenen Ziele einzahlen. 
 
2. Der Rat beauftragt deshalb die Verwaltung, in folgenden Straßenräumen im Jahr 2024 
nachhaltige, sichtbare und aufeinander abgestimmte Veränderungen als 
Gesamtstrategie im Sinne eines übergreifenden Maßnahmenpakets zur Erreichung der 
in Ziffer 1 genannten Ziele herbeizuführen: 
 
a. Königsstraße 
Umsetzung einer Zufahrtsteuerung ab Ludgerikreisel zur Verhinderung des Staus 
an der Parkhaus-Zufahrt 
b. Alter Steinweg 
Oberirdisches Parken nur noch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, 
Lieferverkehr, Pflegedienste u.a., Verlagerung der Bewohnerparkplätze zum 
Hörster Parkplatz  
Zufahrt über Asche nur frei bis Parkhaus-Einfahrt und für Anlieger- und 
Lieferverkehre 
c. Drubbel, Roggenmarkt, Bogenstraße, Spiekerhof 
Sukzessiver ggf. zeitlich gestaffelter Abbau der oberirdischen Parkmöglichkeiten 
Parkmöglichkeiten nur noch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, 
Lieferverkehr, Pflegedienste u.a., Schaffen einer Parkzone für Hol- und 
Bringverkehre, ggf. Kurzzeitparken 
Beschränkung der Durchfahrt auf Anlieger- und Lieferverkehre  
d. Einrichtung der Fahrradstraße Aegidiistraße gemäß A-M/0003/2023 und 
A-R/0071/2023 
Antrag A-M/0002/2024

e. Frauenstraße 
Aufhebung der Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand  
Oberirdisches Parken nur noch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, 
Lieferverkehr, Pflegedienste u.a. 
 
Anschließend sind folgende Maßnahmen umzusetzen 
 
f. Verspoel 
Abbau der oberirdischen Parkmöglichkeiten, Parken nur noch für Menschen mit 
Mobilitätseinschränkungen, Lieferverkehr, Pflegedienste u.a., 
g. Hörsterstraße 
Durchfahrtbeschränkung auf Busse, Anlieger- und Lieferverkehre 
Parken am Fahrbahnrand nur noch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, 
Lieferverkehr, Pflegedienste u.a., 
Verlagerung der Bewohnerstellplätze zum Hörster Parkplatz 
 
3. Als Mindestanforderungen an die Ad-hoc-Veränderungen in den genannten 
Straßenräumen beschließt der Rat folgende Parameter: 
 
a. Ebenerdige Parkplätze, die nicht für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, 
zur Anlieferung, für Pflegedienste oder für Hol- und Bringverkehre vorbehalten 
sind, entfallen in den o.g. Straßen. 
b. Die Zufahrt wird möglichst auf Liefer- und Anliegerverkehre beschränkt. 
c. Ggf. Einsatz von mobilem Stadtgrün sowie Stadtmobiliar und optionale 
Entsiegelung von Flächen 
d. In Zusammenarbeit mit den Gewerbetreibenden werden die konkreten Lösungen 
beraten, bei Beibehaltung bzw. Schaffung konsumfreier Räume werden weitere 
außengastronomische Angebote geschaffen, insbesondere auf ehemaligen Pkw-
Parkplätzen. 
 
4. Weitere relevante Stakeholder*innen werden aktiv in Teilprozesse eingebunden, sofern 
dies nicht bereits z.B. im Rahmen von Bürgerbeteiligungen, Reallaboren und / oder 
Verkehrsversuchen stattgefunden hat. 
 
Begründung 
Die Stadt Münster hat multiple Herausforderungen zu bewältigen. Ohne Anspruch auf 
Vollständigkeit sind hier die Attraktivierung der Innenstadt, die Bekämpfung der und die 
Anpassung an die Klimakrise, die Förderung von Kunst und Kultur, die Verkehrswende, der 
soziale Zusammenhalt der Stadt und altersgerechte Stadtentwicklung zu nennen. Das INSEK 
Münster hat hier Pfade skizziert.  
Auch wenn einige Prozesse längere Planungsvorläufe haben, lassen sich kleinere und mittlere 
Maßnahmen zeitnah und ohne übermäßigen finanziellen Aufwand umsetzen. Teilweise liegen 
bereits Konzepte für einzelne Straßenräume aus der Verwaltung oder der Stadtgesellschaft vor, 
die bereits in ersten Umsetzungsschritten aufgegriffen werden können. Dieses Anregung greift 
die sichtbaren Verbesserungen auf dem Domplatz auf und forciert den gesellschaftlichen 
Wandel in weiteren Räumen. Alle angeregten Maßnahmen sind seit Längerem Bestandteil von 
Kommunikations- und Abstimmungsprozessen, z.T. haben Reallabore (Verspoel), 
Antrag A-M/0002/2024

Verkehrsversuche (Hörsterstraße) und auch Abstimmungen mit Betrieben vor Ort 
(Frauenstraße, Königstraße, Alter Steinweg) stattgefunden – allein die Umsetzung muss 
erfolgen.  
Die kurzfristigen Maßnahmen in der Altstadt zur verkehrlichen Beruhigung und Steigerung der 
Aufenthaltsqualität werden in Anlehnung an V/0329/2023 und an die Empfehlungen des 
Integrierten Parkraumkonzepts umgesetzt und entsprechend provisorisch vorgezogen. 
Die Verkehrswende wird spätestens mit dem beschlossenen Masterplan Mobilität 2035+ 
integrales Ziel im Stadtentwicklungsprozess in Münster sein. Das Integrierte Parkraumkonzept 
zeigt an, dass auf oberirdisches Parken im Bereich der Altstadt perspektivisch verzichtet 
werden kann, da die Innenstadtparkhäuser ausreichend Kapazitäten bieten (an Samstagen 
ergänzt um das Parkhaus am Coesfelder Kreuz). Der Innenstadtbereich ist weiterhin mit dem 
Pkw erreichbar, allerdings muss der Parksuchverkehr gezielt so gelenkt werden, dass er aus 
den Altstadtbereichen ferngehalten und konsequent zu den zentralen Parkmöglichkeiten 
geleitet wird (bspw. PH Engelstraße, PH Aegidiimarkt, Parkplatz Schlossplatz, PH Theater, PH 
Alter Steinweg) und Pkw in Zukunft auch in der Peripherie abgestellt werden können, während 
der ÖPNV einen schnellen klimafreundlichen Zugang zur Innenstadt bietet. 
Um schon jetzt vermeidbare Parksuchverkehre im direkten Altstadtbereich nachhaltig zu 
unterbinden, sollen nun Abstellmöglichkeiten entfernt und Zufahrten beschränkt werden. Dies 
wird die Altstadt maßgeblich von Lärm, Abgasen und Gefahren befreien. Dies kommt den 
Menschen zugute, die flanieren, ausgehen oder sich aufhalten können und erhöht die 
Sicherheit des Fußverkehrs. Dies stärkt auch die innenstädtische Wirtschaft, da die Attraktivität 
von Gastronomie und Handel zunehmen wird.  
Eine Begrünung und die Errichtung von Stadtmobiliar sind dabei ebenso wünschenswert wie 
die konsequente Ausweitung von Gastronomie zu für Gewerbetreibende adäquaten 
Konditionen. Damit beleben wir die Innenstadt, schaffen Wirtschaftsräume wie konsumfreie 
Aufenthaltsräume gleichermaßen. Die ohnehin lebendige Münsteraner Altstadt kann dadurch 
noch stärker ein Magnet für Tourist*innen und Münsteraner*innen werden, Austausch und 
Begegnung finden statt und eine attraktiv diversifizierte und damit resiliente Innenstadt kann 
qualitativ wachsen. 
Die Beteiligung relevanter Stakeholder*innen – analog zur Beteiligung beim noch 
theorielastigen INSEK – ist notwendige Voraussetzung, dass alle Belange berücksichtigt 
werden und eine breite Akzeptanz die Veränderung zum Wohle der Stadt mitträgt. Zum Teil 
haben diese Prozesse bereits im Rahmen von Reallaboren, Verkehrsversuchen und auch 
Gesprächen mit Gewerbetreibenden und Anliegern (s. Alter Steinweg, Frauenstraße) 
stattgefunden, so dass darauf Bezug genommen werden kann. 
 
 
gez.     gez.      gez. 
Gina Auer    Marvin Seidemann    Martin Grewer 
und Fraktion    und Fraktion 
Antrag A-M/0002/2024

Beratungsverlauf (1)

28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 8.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (18)

  • Königsstraße
  • Bogenstraße
  • Aegidiistraße
  • Frauenstraße
  • Hörsterstraße
  • Martinistraße
  • Wolbecker Straße
  • Engelstraße
  • Alter Steinweg
  • Roggenmarkt
  • Salzstraße
  • Aegidiimarkt
  • Schlossplatz
  • Spiekerhof
  • Verspoel
  • Domplatz
  • Drubbel
  • Asche

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-M/0002/2024
Typ
Antrag an die BV Mitte
Datum
03.05.2024
Erstellt
03.05.2024 11:43