V/0384/2023
Friedrich-Ebert-Straße ÖPNV: Kombination Bussonderfahrstreifen und Kfz-Parken
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Berichtsvorlage
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V/0384/2023 V/0384/2023 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Friedrich-Ebert-Straße ÖPNV: Kombination Bussonderfahrstreifen und Kfz-Parken Beratungsfolge 29.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 13.09.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht Bericht: Auf der Friedrich-Ebert-Straße in Zufahrt zur Hammer Straße wird ab der Einmündung Dahlweg ein Bussonderfahrstreifen eingerichtet. Die Einrichtung soll zunächst im Rahmen eines Verkehrsver- suchs auf Grundlage des § 45 StVO erfolgen, um die Wirkung feststellen und ggf. Modifizierungen vornehmen zu können. Der Bussonderfahrstreifen wird an vorgenan nter Stelle als Sonderfahrstreifen mit zeitlicher Be- schränkung eingerichtet und das Kfz-Parken zu bestimmten Tages- und Wochenzeiten weiter zuge- lassen. Hintergrund der Planung und Status Quo der Verkehrsführung des Linienbusses Vor dem Knotenpunkt Friedrich-Ebert-Straße / Hammer Straße führen Rückstauungen des motorisier- ten Individualverkehrs zu hohen Verlustzeiten im Linienbusverkehr zwischen den Haltestellen „Tim- merscheidtstraße“ und „Scheibenstraße“. Auf einer Gesamtlänge von 3 00 Metern entstehen Ver- spätungen von bis zu einer Minute gegenüber der Normalfahrzeit, wodurch sich die Fahrzeit bis zu verdreifacht. Diese Verlustzeiten ergeben sich werktäglich und vor allem zwischen 11 und 18 Uhr. Amt für Mobilität und Tiefbau 15.08.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Becker Telefon: 492-6624 BeckerMartin@stadt- muenster.de - 2 - V/0384/2023 Fahrzeiten Haltestellen "Timmerscheidtstr." und "Scheibenstr." je h, Mo - Do Jan. - Feb. 2023 Der Linienbus fährt aktuell zwischen den o.g. Haltestellen im Mischverkehr. In Fahrtrichtung Hammer Straße ist im Bestand hinter der Bedarfs-LSA für zu Fuß Gehende (hinter der Einmündung Dahlweg) auf einer Länge von 90 Metern das Kfz -Parken am Fahrbahnrand erlaubt (ca. 17 Fahrzeuge). Die Fläche ist nicht bewirtschaftet und das Parken ist auch nicht zum Zweck des Bewohnerparkens aus- gewiesen. Aktuelle Nutzung und Aufteilung der Fahrbah n Friedrich-Ebert-Straße im Vorhabenbereich Die Fahrbahn weis t auf dem vorgenannten Abschnitt eine Breite von mindestens 9 Meter auf. Der Schwerverkehrsanteil liegt, bereinigt um den Anteil Linienb us, der künftig separiert geführt werden soll, bei ca. 1,5% in der nachmittäglichen Spitzenstunde. - 3 - V/0384/2023 Planung Die aktuell dauerhaft dem Kfz-Parken zur Verfügung stehende Fläche am rechten Fahrbahnrand der Friedrich-Ebert-Straße wird ab ca. Einmündung Dahlweg in Fahrtrichtung Hammer Straße dem Lini- enbus zugeteilt. E in Bussonderfahrstreifen wird mit einer Gesamtlänge von ca. 150 Metern bis zur Haltestelle „Scheibenstraße“ eingerichtet. Die Breite für Sonderfahrstreifen auf einer Haupterschlie- ßungsstraße wird i.S.d. RASt06 aufgrund „erheblich eingeschränkter Flächenver fügbarkeit“ unter- schritten und auf 3 Meter beschränkt (RASt06, 6.1.10.4 f. i.V.m. Steckbrief E-Klima S. 15, 3. Auffüh- rung). Die geplanten Fahrstreifenbreiten von jeweils 3 Metern im Mischverkehr geben in etwa den aktuellen Zustand wieder. Auch die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung verhält sich hierzu eindeutig: „Der Sonderfahrstreifen soll im Interesse der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs Störungen des Linienverkehrs vermeiden und einen geordneten und zügigen Betriebsablauf ermöglichen. Er ist da- mit geeignet, den öffentlichen Personenverkehr gegenüber dem Individualverkehr zu fördern (vgl. Nummer I 2 letzter Satz zu den §§ 39 bis 43; Randnummer 5). “ (VwV-StVO zu Zeichen 245 Busson- derfahrstreifen, Rn. 2) Das dem Bussonderfahrstreifen implizite absolute Haltverbot wird auf dem 90 Meter langen Abschnitt werktags auf den Zeitraum 9 – 18 Uhr beschränkt. Somit soll das Parken montags bis freitags von der Abend- bis in die Morgenzeit sowie am Wochenende ganztägig weiterhin ermöglicht und die Fläche bedarfsgerecht genutzt werden. Aufgrund der Lage am rechten Fahrbahnrand einer Hauptstraße mit Erschließungsfunktion für die anliegenden Gebäude (Be- und Entladen), ist der Bussonderfahrstreifen auch i.S.d. allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung als Sonderfahrstreifen mit zeitlicher Beschränkung vorzusehen (vgl. ebd., Rn. 10). Fahrstreifenaufteilung Friedrich -Ebert-Straße nach Nutzung Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine Fahrstreifenoptimierung im Bestand, sodass davon ausgegangen wird, dass die Leistungsfähigkeit für den MIV nicht abnimmt , die für den ÖPNV jedoch signifikant gesteigert werden kann. Um die Freihaltung der Fläche für den Linienbus werktags von 9 – 18 Uhr sicherstellen zu können, wird der Einsatz von Bodensensoren geprüft. Diese ermöglichen die automatisierte Überwachung des Parkraums bzw. des Bussonderfahrstreifens und übermitteln in Echtzeit den Belegungsgrad. Hier- durch wird es ermöglicht, knappe Ressourcen in der Verkehrsüberwachung effizient einzusetzen und so die Nutzbarkeit für den ÖPNV gewährleisten zu können. - 4 - V/0384/2023 Umsetzung Da eine solche zeitabhängige Mischnutzung in Münster bisher nicht angewendet wird, soll die vorge- nannte Maßnahme im Rahmen eines Verkehrsversuchs (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StVO) erprobt und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Die Ergebnisse der Evaluation werden Politik und Öffent- lichkeit zur Verfügung gestellt. Der Versuch soll Anfang Oktober 2023 starten. Nach drei Monaten Laufzeit ist zu Beginn des Jahres 2024 eine Revision vorgesehen, sodass auf Basis der Ergebnisse über die genaue Art der Versteti- gung entschieden werden kann. Der Verkehrsversuch wird bis zu einer abschließenden Entscheidung fortgesetzt. Kommunikation Für das Vorhaben ist eine umfangreiche Informationskampagne vorgesehen. Die Information der Öf- fentlichkeit erfolgt über eine Pressemitteilung. Die umliegenden Bewohner*innen des betroffenen Ab- schnitts der Friedrich -Ebert-Straße werden in der Folge durch Informationsschreiben (Flyer) gezielt informiert. Darüber hinaus wird es vor Ort Hinweistafeln mit einer kurzen Erläuterung des Versuchs geben. Weitergehende Informationen werden auf der Webseite moVe ( mobil-in-muenster.de) hinterlegt und anlassbezogen aktualisiert. Auf die Webseite wird auch auf den o.g. Kommunikationsmedien „Flyer“ und „Plakat“ per QR -Code verwiesen. Darüber hinaus können Rückfragen, Anregungen oder Kritik über das Telefon (0251 492-6666) und per E-Mail (Busbeschleunigung@stadt-muenster.de) einge- bracht werden. Ziel ist es, eine hohe Ansprechbarkeit der Verwaltung zu gewährleisten und die Erfahrungen der Nut- zenden möglichst umfassend zu erheben. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1: Lageplan
Anlage 1 - Lageplan
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H 180 G 787 P G A G AA H A G P P G A A P III 77 157 167 167 167 167 III III IV 165 III 164 (geplant) 169 169 III III 737373 175 175 175 171 171 Rampe 165 165 165 165 III VI III 168 175 a III 177 I 84 182 III VI 174 (geplant) 170 183 183 155 166 III XII 157 a 172 F V IV VIF 57 55 III IV 53 181 181 III II 717171 V F 51 IV III 88888888 I 173 Scheibenstraße Hammer Straße Scheibenstraße 503 65 681 907 53 908 59 373 410 376 63 332 909 378 41 61 906 58 55 60 57 788 903 66 58 64 59 56 375 905 789 62 374 494 904 680 377 790 487 54 H Friedrich-Ebert-Straße 3.25 3.00 3.00 -VZ 245 + -VZ 283 + -ZZ 1040-30 (9-18 h) 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.25 3.00 -VZ 245 + -ZZ 1012-31 B- 6/3 S- 3/3 S B- 1.5/1.5S- 3/3B- 6/3 Plot 10.05.2023 Maßstab: gezeichnet Blatt-Nr.: 1 : DatumName bearbeitet Projekt-Nr.: Anlage-Nr.: ( ) _ Verkehrstechnischer Entwurf 1 500 Mai 2023Revermann Mai 2023Becker Friedrich-Ebert-Straße Einrichtung temporärer Busfahrstreifen Plot 10.05.2023
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Friedrich-Ebert-Straße 3
- Hammer Straße
- Scheibenstraße 503
- Timmerscheidtstraße
- Dahlweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0384/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.07.2023
- Erstellt
- 20.06.2023 11:49