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V/0384/2023

Friedrich-Ebert-Straße ÖPNV: Kombination Bussonderfahrstreifen und Kfz-Parken

Vorlagen 07.07.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 13.09.2023, TOP 5.9

Berichtsvorlage

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Anlage 1 - Lageplan

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Berichtsvorlage

6767 Zeichen

V/0384/2023 
V/0384/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Friedrich-Ebert-Straße ÖPNV: Kombination Bussonderfahrstreifen und Kfz-Parken 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   13.09.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 
 
 
Bericht:  
Auf der Friedrich-Ebert-Straße in Zufahrt zur Hammer Straße wird ab der Einmündung Dahlweg ein 
Bussonderfahrstreifen eingerichtet. Die Einrichtung soll zunächst im Rahmen eines Verkehrsver-
suchs auf Grundlage des § 45 StVO erfolgen, um die Wirkung feststellen und ggf. Modifizierungen 
vornehmen zu können. 
Der Bussonderfahrstreifen wird an vorgenan nter Stelle als Sonderfahrstreifen mit zeitlicher Be-
schränkung eingerichtet und das Kfz-Parken zu bestimmten Tages- und Wochenzeiten weiter zuge-
lassen. 
 
Hintergrund der Planung und Status Quo der Verkehrsführung des Linienbusses 
Vor dem Knotenpunkt Friedrich-Ebert-Straße / Hammer Straße führen Rückstauungen des motorisier-
ten Individualverkehrs zu hohen Verlustzeiten im Linienbusverkehr zwischen den Haltestellen „Tim-
merscheidtstraße“ und „Scheibenstraße“. Auf einer Gesamtlänge von 3 00 Metern entstehen Ver-
spätungen von bis zu einer Minute gegenüber der Normalfahrzeit, wodurch sich die Fahrzeit bis zu 
verdreifacht. Diese Verlustzeiten ergeben sich werktäglich und vor allem zwischen 11 und 18 Uhr. 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
15.08.2023  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Becker 
Telefon: 492-6624 
BeckerMartin@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0384/2023 
 
Fahrzeiten Haltestellen "Timmerscheidtstr." und "Scheibenstr." je h, Mo - Do Jan. - Feb. 2023 
 
Der Linienbus fährt aktuell zwischen den o.g. Haltestellen im Mischverkehr. In Fahrtrichtung Hammer 
Straße ist im Bestand hinter der Bedarfs-LSA für zu Fuß Gehende (hinter der Einmündung Dahlweg) 
auf einer Länge von 90 Metern das Kfz -Parken am Fahrbahnrand erlaubt (ca. 17 Fahrzeuge). Die 
Fläche ist nicht bewirtschaftet und das Parken ist auch nicht zum Zweck des Bewohnerparkens aus-
gewiesen. 
 
Aktuelle Nutzung und Aufteilung der Fahrbah n Friedrich-Ebert-Straße im Vorhabenbereich  
 
Die Fahrbahn weis t auf dem vorgenannten Abschnitt eine Breite von mindestens 9 Meter auf. Der 
Schwerverkehrsanteil liegt, bereinigt um den Anteil Linienb us, der künftig separiert geführt werden 
soll, bei ca. 1,5% in der nachmittäglichen Spitzenstunde.

- 3 - 
V/0384/2023 
Planung 
Die aktuell dauerhaft dem Kfz-Parken zur Verfügung stehende Fläche am rechten Fahrbahnrand der 
Friedrich-Ebert-Straße wird ab ca. Einmündung Dahlweg in Fahrtrichtung Hammer Straße dem Lini-
enbus zugeteilt. E in Bussonderfahrstreifen wird mit einer Gesamtlänge von ca. 150 Metern bis zur 
Haltestelle „Scheibenstraße“ eingerichtet. Die Breite für Sonderfahrstreifen auf einer Haupterschlie-
ßungsstraße wird i.S.d. RASt06 aufgrund „erheblich eingeschränkter Flächenver fügbarkeit“ unter-
schritten und auf 3 Meter beschränkt (RASt06, 6.1.10.4 f. i.V.m. Steckbrief E-Klima S. 15, 3. Auffüh-
rung). Die geplanten Fahrstreifenbreiten von jeweils 3 Metern im Mischverkehr geben in etwa den 
aktuellen Zustand wieder.  
Auch die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung verhält sich hierzu eindeutig: 
„Der Sonderfahrstreifen soll im Interesse der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs Störungen des 
Linienverkehrs vermeiden und einen geordneten und zügigen Betriebsablauf ermöglichen. Er ist da-
mit geeignet, den öffentlichen Personenverkehr gegenüber dem Individualverkehr zu fördern (vgl. 
Nummer I 2 letzter Satz zu den §§ 39 bis 43; Randnummer 5). “ (VwV-StVO zu Zeichen 245 Busson-
derfahrstreifen, Rn. 2)  
Das dem Bussonderfahrstreifen implizite absolute Haltverbot wird auf dem 90 Meter langen Abschnitt 
werktags auf den Zeitraum 9 – 18 Uhr beschränkt. Somit soll das Parken montags bis freitags von der 
Abend- bis in die Morgenzeit sowie am Wochenende ganztägig weiterhin ermöglicht und die Fläche 
bedarfsgerecht genutzt werden. Aufgrund der Lage am rechten Fahrbahnrand einer Hauptstraße mit 
Erschließungsfunktion für die anliegenden Gebäude (Be- und Entladen), ist der Bussonderfahrstreifen 
auch i.S.d. allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung als Sonderfahrstreifen mit 
zeitlicher Beschränkung vorzusehen (vgl. ebd., Rn. 10). 
 
 
Fahrstreifenaufteilung Friedrich -Ebert-Straße nach Nutzung  
 
Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine Fahrstreifenoptimierung im Bestand, sodass 
davon ausgegangen wird, dass die Leistungsfähigkeit für den MIV nicht abnimmt , die für den ÖPNV 
jedoch signifikant gesteigert werden kann. 
Um die Freihaltung der Fläche für den Linienbus werktags von 9 – 18 Uhr sicherstellen zu können, 
wird der Einsatz von Bodensensoren geprüft. Diese ermöglichen die automatisierte Überwachung des 
Parkraums bzw. des Bussonderfahrstreifens und übermitteln in Echtzeit den Belegungsgrad. Hier-
durch wird es ermöglicht, knappe Ressourcen in der Verkehrsüberwachung effizient einzusetzen und 
so die Nutzbarkeit für den ÖPNV gewährleisten zu können.

- 4 - 
V/0384/2023 
Umsetzung 
Da eine solche zeitabhängige Mischnutzung in Münster bisher nicht angewendet wird, soll die vorge-
nannte Maßnahme im Rahmen eines Verkehrsversuchs (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StVO) erprobt und 
auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Die Ergebnisse der Evaluation werden Politik und Öffent-
lichkeit zur Verfügung gestellt.  
Der Versuch soll Anfang Oktober 2023 starten. Nach drei Monaten Laufzeit ist zu Beginn des Jahres 
2024 eine Revision vorgesehen, sodass auf Basis der Ergebnisse über die genaue Art der Versteti-
gung entschieden werden kann. Der Verkehrsversuch wird bis zu einer abschließenden Entscheidung 
fortgesetzt. 
 
Kommunikation 
Für das Vorhaben ist eine umfangreiche Informationskampagne vorgesehen. Die Information der Öf-
fentlichkeit erfolgt über eine Pressemitteilung. Die umliegenden Bewohner*innen des betroffenen Ab-
schnitts der Friedrich -Ebert-Straße werden in der Folge durch Informationsschreiben (Flyer) gezielt 
informiert. Darüber hinaus wird es vor Ort Hinweistafeln mit einer kurzen Erläuterung des Versuchs 
geben.  
Weitergehende Informationen werden auf der Webseite moVe ( mobil-in-muenster.de) hinterlegt und 
anlassbezogen aktualisiert. Auf die Webseite wird auch auf den o.g. Kommunikationsmedien „Flyer“ 
und „Plakat“ per QR -Code verwiesen. Darüber hinaus können Rückfragen, Anregungen oder Kritik 
über das Telefon (0251 492-6666) und per E-Mail (Busbeschleunigung@stadt-muenster.de) einge-
bracht werden.  
Ziel ist es, eine hohe Ansprechbarkeit der Verwaltung zu gewährleisten und die Erfahrungen der Nut-
zenden möglichst umfassend zu erheben. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Lageplan

Anlage 1 - Lageplan

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Rampe
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165
165
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183
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88888888
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Scheibenstraße
Hammer Straße
Scheibenstraße
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374
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904
680
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Friedrich-Ebert-Straße
3.25
3.00
3.00
-VZ 245 +
-VZ 283 +
-ZZ 1040-30 (9-18 h)
3.00
3.00
3.00
3.00
3.00
3.25
3.00
-VZ 245 +
-ZZ 1012-31
B- 6/3
S- 3/3
S
B- 1.5/1.5S- 3/3B- 6/3
Plot 10.05.2023
Maßstab:
gezeichnet
Blatt-Nr.:
1 :
DatumName
bearbeitet
Projekt-Nr.:
Anlage-Nr.:
(   )
_
Verkehrstechnischer Entwurf
1
500
Mai 2023Revermann
Mai 2023Becker
Friedrich-Ebert-Straße
Einrichtung temporärer Busfahrstreifen
Plot 10.05.2023

Beratungsverlauf (2)

29.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.09.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Friedrich-Ebert-Straße 3
  • Hammer Straße
  • Scheibenstraße 503
  • Timmerscheidtstraße
  • Dahlweg

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Details

Aktenzeichen
V/0384/2023
Typ
Vorlagen
Datum
07.07.2023
Erstellt
20.06.2023 11:49