1151/2017
Bericht des Behindertenbeauftragten 02/2017
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/2 Vorlagen-Nummer 12.04.2017 1151/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.05.2017 Bericht des Behindertenbeauftragten 02/2017 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen In den letzten Monaten hat sich in der Öffentlichkeit eine intensiv geführte Diskussion über die Nutz- barkeit der Gehwege entwickelt. Ausgangspunkt war eine Diskussion, die sich im September 2016 in der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur 2. Fortschreibung des Handlungskonzepts zur Kölner Behindertenpolitik entwickelte, und ein dann im November 2016 einstimmig gefasster Beschluss dieser Bezirksvertretung: „Auf allen Ehrenfelder Gehwegen soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehweg- mobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu rea- lisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,00 Metern nicht aufweist.“ Im Februar fasste die Bezirksvertretung Innenstadt einstimmig einen auf die Innenstadt bezogenen gleichlautenden Beschluss. Und im selben Monat folgte auch die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, die einstimmig eine an den Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales ge- richtete Beschlussempfehlung beschlossen hat und die das Freihalten der erforderlichen Gehweg- breiten gesamtstädtisch ungesetzt sehen möchte. Der Kölner Stadt-Anzeiger sprach in seiner Berichterstattung daraufhin von einer „Bürgersteig- Revolution“ (18.02.2017). Es folgten weitere Berichte zum Thema in verschiedenen Medien. Am 22.03.2017 wandten sich mehrere Organisationen mit einem Offenen Brief an Frau Oberbürger- meisterin Reker und protestierten gegen „die gängige Praxis …, das ordnungswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen in Köln zu tolerieren.“ Dieser Brief ist u.a. vom Arbeitskreis Barrierefreies Köln unterschrieben worden. (Anlage) Zuletzt griff die Bürgergemeinschaft Altstadt das Thema auf und lud zu einem Rundgang am 24.03.2017 durch die Altstadt ein. Der Rundgang machte deutlich, dass die erforderliche Gehwegbrei- te nicht nur durch falsch abgestellte Pkws, sondern u.a. auch durch Werbeaufsteller, Außengastro- nomie und Geschäftsauslagen eingeschränkt wird. 2 Foto: Heribert Rösgen Das Thema ist für Menschen mit Behinderung und damit auch für den Behindertenbeauftragten von besonderer Bedeutung. Daher hat er an verschiedenen Ortsterminen zum Thema teilgenommen und begleitet die Diskussion durch fachliche Stellungnahmen. Arbeitsphase Leitlinienprozess Bürgerbeteiligung Nach mehrmonatiger Pause ist im März die Arbeit an den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung wieder auf- genommen worden. Moderiert durch die Agentur Zebralog (Berlin und Bonn) traf sich das mit Vertre- ter*innen der Stadtgesellschaft, der Politik und der Verwaltung besetzte Arbeitsgremium und soll nun bis März 2018 Leitlinien zur Bürgerbeteiligung erarbeiten. In einer ersten Phase sind Themenwerkstätten, Interviews mit Multiplikatoren*innen und Runde Ti- sche geplant. Interviewpartner*innen werden u.a. Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinder- tenpolitik und Mitglieder des Arbeitskreises Barrierefreies Köln sein. Der Behindertenbeauftragte ist stellvertretendes Mitglied des Arbeitsgremiums und wirbt für möglichst niedrigschwellige und barrierefreie Veranstaltungsformate, die eine Beteiligung aller, auch der Men- schen mit Behinderung, ermöglichen. gez. Dr. Rau Anlage: gehweg frei #: Offener Brief an Frau Oberbürgermeisterin Reker
gehweg frei 17-03-22 Offener_Brief_Reker
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22.03.2017 machen Sie bitte den #Gehwegfrrei Offener Brief an Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, hiermit protestieren wir in aller Form gegen die gängige Praxis innerhalb Ihrer Verwaltung, das ordnungswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen in Köln zu tolerieren. Das Parken auf Gehwegen ist nach der Straßenver- kehrsordnung grundsätzlich nicht gestattet. Gehwege sind öffentlicher Raum, den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten, und kein privater Parkraum. Die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Innenstadt sowie die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik haben Beschlüsse zur barrierefreien Mobilität gefasst. Bisher setzt das Ordnungsamt diese Beschlüsse nicht um. Wir fordern, dass das Amt für öffentliche Ordnung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ord- nungs- und Verkehrsdienstes die geltende Gesetzesla- ge und Verordnungen anwenden und geltendes Recht in Köln umsetzen. Als Oberbürgermeisterin der Stadt Köln sehen wir Sie in der Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass die städtischen Ämter im Sinne des geltenden Rechts agie- ren. Dies bedeutet, dass das Ordnungsamt ab sofort von der Praxis abrückt, sich unter Berufung auf den mögli- chen Ermessensspielraum und den sog. Opportunitäts- grundsatz auf einen lediglich bestehenden „Richtwert” zu beziehen und das rechtswidrige Parken auf Gehwe- gen nicht zu ahnden. Das Ermessen darüber, was „passierbare Gehwege” sind, hat sich grundsätzlich an den vorliegenden Be- schlüssen und den Anforderungen an eine barrierefreie Mobilität zu orientieren. Das Parken auf Gehwegen ist ohne bestehende Markierungen nicht gestattet und erst eine Gehwegbreite von mindestens 2 Metern ermöglicht eine barrierefreie Mobilität. Seit Jahren weisen Bürgerinnen und Bürger Ihr Ord- nungsamt auf teilweise erhebliche Regelverstöße hin. Auch diverse Presseberichte thematisieren immer wie- der, dass vor allem mobilitätseingeschränkte Menschen durch zugeparkte Gehwege massiv an einer gleichbe- rechtigten Teilhabe und Nutzung der Verkehrsräume ge- hindert werden. Die offensichtliche Duldung des Falschparkens fördert das Fortschreiten eines falschen, aber trotzdem als so empfundenen Gewohnheitsrechts. Die konsequente Verfolgung von Verstößen gegen die Parkvorschriften ist unentbehrlich, um rücksichtsloses und gefährliches Parken zu verhindern und trägt zu einem funktionierenden Parkraummanagement bei. Andere Ver- kehrsteilnehmer profitieren ebenfalls davon: Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, Lieferverkehr, Radverkehr, Kinder, äl- tere und generell mobilitätseingeschränkte Menschen. Bauliche Maßnahmen, wie beispielsweise Poller, sind zur Verhinderung von Parkverstößen keine alleinige und an jeder Stelle mögliche Lösung, weil auch hier öffentli- cher Raum verschwendet wird und weitere vermeidba- re Hindernisse für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer entstehen. Zudem werden Lücken solcher Hindernisse in der lokalen Mobilitätskultur als „kostenlose Parkflächen überall dort, wo kein Hindernis ist” falsch verstanden. Wir fordern Sie hiermit - ebenso respektvoll wie nachdrücklich - auf, dafür zu sorgen, dass die innerhalb Ihrer Verwaltung zuständigen Ämter die geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie die Beschlüsse der zuständigen politischen Gremien sofort und konsequent umsetzen. Hochachtungsvoll, Agora Köln, Arbeitskreis Barrierefreies Köln, AStA - Universität zu Köln, gesundheitsladen köln e.V., Greenpeace Köln, KölnAgenda e.V., RADKOMM e.V., RingFrei Köln, Stadtschulpflegschaft Köln, Verein zur Förderung der Kölner Fahrrad- Sternfahrt e.V., VCD Regionalverband Köln e.V. AGORA KOLN GREENPEAGE, RADKOMM ASIA Universität zu Köln HEII IN lebens -_ kölner Kölnägenad) CI Mi W wann heits „laden ar &% Herausgeberin und Kontakt: Themengruppe Mobilität der Agora Köln - Vogelsanger Str. 187 - 50825 Köln | mobilitaet@agorakoeln.de
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1151/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27