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1151/2017

Bericht des Behindertenbeauftragten 02/2017

Mitteilung Ausschuss 12.04.2017

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 16.05.2017, TOP 7.1

Mitteilung Ausschuss

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gehweg frei 17-03-22 Offener_Brief_Reker

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Mitteilung Ausschuss

3879 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/2 
 
Vorlagen-Nummer 12.04.2017 
 1151/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.05.2017 
 
Bericht des Behindertenbeauftragten 02/2017 
Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen 
In den letzten Monaten hat sich in der Öffentlichkeit eine intensiv geführte Diskussion über die Nutz-
barkeit der Gehwege entwickelt. 
Ausgangspunkt war eine Diskussion, die sich im September 2016 in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
zur 2. Fortschreibung des Handlungskonzepts zur Kölner Behindertenpolitik entwickelte, und ein dann 
im November 2016 einstimmig gefasster Beschluss dieser Bezirksvertretung: 
„Auf allen Ehrenfelder Gehwegen soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. 
Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehweg-
mobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum 
Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu rea-
lisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,00 
Metern nicht aufweist.“ 
Im Februar fasste die Bezirksvertretung Innenstadt einstimmig einen auf die Innenstadt bezogenen 
gleichlautenden Beschluss. 
Und im selben Monat folgte auch die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, die einstimmig 
eine an den Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales ge-
richtete Beschlussempfehlung beschlossen hat und die das Freihalten der erforderlichen Gehweg-
breiten gesamtstädtisch ungesetzt sehen möchte. 
Der Kölner Stadt-Anzeiger sprach in seiner Berichterstattung daraufhin von einer „Bürgersteig-
Revolution“ (18.02.2017). 
Es folgten weitere Berichte zum Thema in verschiedenen Medien. 
Am 22.03.2017 wandten sich mehrere Organisationen mit einem Offenen Brief an Frau Oberbürger-
meisterin Reker und protestierten gegen „die gängige Praxis …, das ordnungswidrige Abstellen von 
Fahrzeugen auf Gehwegen in Köln zu tolerieren.“ Dieser Brief ist u.a. vom Arbeitskreis Barrierefreies 
Köln unterschrieben worden. (Anlage) 
Zuletzt griff die Bürgergemeinschaft Altstadt das Thema auf und lud zu einem Rundgang am 
24.03.2017 durch die Altstadt ein. Der Rundgang machte deutlich, dass die erforderliche Gehwegbrei-
te nicht nur durch falsch abgestellte Pkws, sondern u.a. auch durch Werbeaufsteller, Außengastro-
nomie und Geschäftsauslagen eingeschränkt wird.

2 
 
 
 
Foto: Heribert Rösgen 
 
Das Thema ist für Menschen mit Behinderung und damit auch für den Behindertenbeauftragten von 
besonderer Bedeutung. Daher hat er an verschiedenen Ortsterminen zum Thema teilgenommen und 
begleitet die Diskussion durch fachliche Stellungnahmen. 
Arbeitsphase Leitlinienprozess Bürgerbeteiligung 
Nach mehrmonatiger Pause ist im März die Arbeit an den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung wieder auf-
genommen worden. Moderiert durch die Agentur Zebralog (Berlin und Bonn) traf sich das mit Vertre-
ter*innen der Stadtgesellschaft, der Politik und der Verwaltung besetzte Arbeitsgremium und soll nun 
bis März 2018 Leitlinien zur Bürgerbeteiligung erarbeiten. 
In einer ersten Phase sind Themenwerkstätten, Interviews mit Multiplikatoren*innen und Runde Ti-
sche geplant. Interviewpartner*innen werden u.a. Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinder-
tenpolitik und Mitglieder des Arbeitskreises Barrierefreies Köln sein. 
Der Behindertenbeauftragte ist stellvertretendes Mitglied des Arbeitsgremiums und wirbt für möglichst 
niedrigschwellige und barrierefreie Veranstaltungsformate, die eine Beteiligung aller, auch der Men-
schen mit Behinderung, ermöglichen. 
 
gez. Dr. Rau 
 
Anlage: gehweg frei #: Offener Brief an Frau Oberbürgermeisterin Reker

gehweg frei 17-03-22 Offener_Brief_Reker

3905 Zeichen

22.03.2017 machen Sie bitte den #Gehwegfrrei

Offener Brief
an Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

hiermit protestieren wir in aller Form gegen die gängige Praxis innerhalb Ihrer Verwaltung, das ordnungswidrige
Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen in Köln zu tolerieren. Das Parken auf Gehwegen ist nach der Straßenver-
kehrsordnung grundsätzlich nicht gestattet. Gehwege sind öffentlicher Raum, den Fußgängerinnen und Fußgängern

vorbehalten, und kein privater Parkraum.

Die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Innenstadt sowie
die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik haben
Beschlüsse zur barrierefreien Mobilität gefasst. Bisher
setzt das Ordnungsamt diese Beschlüsse nicht um.

Wir fordern, dass das Amt für öffentliche Ordnung
und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ord-
nungs- und Verkehrsdienstes die geltende Gesetzesla-
ge und Verordnungen anwenden und geltendes Recht
in Köln umsetzen.

Als Oberbürgermeisterin der Stadt Köln sehen wir Sie
in der Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass die
städtischen Ämter im Sinne des geltenden Rechts agie-
ren.

Dies bedeutet, dass das Ordnungsamt ab sofort von
der Praxis abrückt, sich unter Berufung auf den mögli-
chen Ermessensspielraum und den sog. Opportunitäts-
grundsatz auf einen lediglich bestehenden „Richtwert”
zu beziehen und das rechtswidrige Parken auf Gehwe-
gen nicht zu ahnden.

Das Ermessen darüber, was „passierbare Gehwege”
sind, hat sich grundsätzlich an den vorliegenden Be-
schlüssen und den Anforderungen an eine barrierefreie
Mobilität zu orientieren. Das Parken auf Gehwegen ist
ohne bestehende Markierungen nicht gestattet und erst
eine Gehwegbreite von mindestens 2 Metern ermöglicht
eine barrierefreie Mobilität.

Seit Jahren weisen Bürgerinnen und Bürger Ihr Ord-
nungsamt auf teilweise erhebliche Regelverstöße hin.
Auch diverse Presseberichte thematisieren immer wie-
der, dass vor allem mobilitätseingeschränkte Menschen
durch zugeparkte Gehwege massiv an einer gleichbe-
rechtigten Teilhabe und Nutzung der Verkehrsräume ge-
hindert werden.

Die offensichtliche Duldung des Falschparkens fördert
das Fortschreiten eines falschen, aber trotzdem als so
empfundenen Gewohnheitsrechts.

Die konsequente Verfolgung von Verstößen gegen die
Parkvorschriften ist unentbehrlich, um rücksichtsloses
und gefährliches Parken zu verhindern und trägt zu einem
funktionierenden Parkraummanagement bei. Andere Ver-
kehrsteilnehmer profitieren ebenfalls davon: Einsatz- und
Rettungsfahrzeuge, Lieferverkehr, Radverkehr, Kinder, äl-
tere und generell mobilitätseingeschränkte Menschen.

Bauliche Maßnahmen, wie beispielsweise Poller, sind
zur Verhinderung von Parkverstößen keine alleinige und
an jeder Stelle mögliche Lösung, weil auch hier öffentli-
cher Raum verschwendet wird und weitere vermeidba-
re Hindernisse für andere Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer entstehen. Zudem werden Lücken
solcher Hindernisse in der lokalen Mobilitätskultur als
„kostenlose Parkflächen überall dort, wo kein Hindernis
ist” falsch verstanden.

Wir fordern Sie hiermit - ebenso respektvoll wie nachdrücklich - auf, dafür zu sorgen, dass die innerhalb Ihrer
Verwaltung zuständigen Ämter die geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie die Beschlüsse der zuständigen

politischen Gremien sofort und konsequent umsetzen.

Hochachtungsvoll,

Agora Köln, Arbeitskreis Barrierefreies Köln, AStA - Universität zu Köln, gesundheitsladen köln e.V., Greenpeace Köln,
KölnAgenda e.V., RADKOMM e.V., RingFrei Köln, Stadtschulpflegschaft Köln, Verein zur Förderung der Kölner Fahrrad-

Sternfahrt e.V., VCD Regionalverband Köln e.V.
AGORA KOLN

GREENPEAGE,
RADKOMM

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Universität zu Köln

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Herausgeberin und Kontakt: Themengruppe Mobilität der Agora Köln - Vogelsanger Str. 187 - 50825 Köln | mobilitaet@agorakoeln.de

Beratungsverlauf (2)

27.04.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.05.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1151/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27