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3844/2021

Erhöhung der Jugendbeihilfe 2021

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.12.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021, TOP 10.36

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

6428 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52 
 
Vorlagen-Nummer 
 3844/2021 
Freigabedatum 
 14.12.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erhöhung der Jugendbeihilfe 2021 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Corona-Krise mit der Aufstockung der Jugendbei-
hilfe von bisher 1.251.918 € auf insgesamt 1.711.918 € und der sofortigen Auszahlung an die förder-
berechtigten Kölner Sportvereine. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Mittel zur sofortigen Auszah-
lung der Zuschüsse an den Stadtsportbund Köln zu überweisen. Die erforderlichen konsumtiven Aus-
zahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020/2021 im Jahr 2021 zur Verfügung. 
 
Die zusätzlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 460.000 € stehen im Teilergebnisplan 0801 - 
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, Haushalts-
jahr 2021, zur Verfügung, da die Zuschüsse für andere Maßnahmen reduziert werden können. 
 
 
Rat 14.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  460.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Stadt Köln gewährt Kölner Sportvereinen, die nach der Beihilfenordnung zur Förderung des Köl-
ner Sports beihilfeberechtigt sind, eine Jugendbeihilfe zur Förderung des Sports von Kindern und 
Jugendlichen. Die Prüfung der Beihilfeberechtigung sowie die Auszahlung der Beihilfe erfolgt durch 
den Stadtsportbund Köln. 
 
Im Jahr 2021 wurden zu Beginn des Jahres den Kölner Sportvereinen bisher Beihilfemittel in Höhe 
von insgesamt 1.251.918 € ausgezahlt. Aufgrund der weiter anhaltenden Folgen der Corona-Krise 
sind Kölner Sportvereine immer noch in einer besonderen Situation. Nachdem in der Corona-Krise 
durch die Maßnahmen der Corona-Schutzverordnungen der Vereins- und Breitensport nahezu voll-
ständig zum Erliegen gekommen ist, schwand auch die Bindung der Mitglieder an ihren Verein. Dies 
betraf im besonderen Maße Kinder und Jugendliche. Auch die Situation im Schulunterricht ist für Kin-
der sehr belastend. Da jedoch genau die Heranführung dieser Personengruppe ein besonderes An-
liegen der Stadt Köln ist, sollen die Vereine – neben dem Corona-Hilfsprogramm für Sportvereine -- 
durch eine zusätzliche Unterstützung in die Lage versetzt werden, besondere Angebote für die Kinder 
und Jugendlichen zu entwickeln und zu etablieren. Um alle Vereine mit entsprechender Jugendarbeit 
zu erreichen, erfolgt die Aufstockung der Jugendbeihilfe niederschwellig ohne Antrags- und Bewilli-
gungsverfahren. Damit soll erreicht werden, dass das Geld zeitnah und unmittelbar bei den Vereinen 
für die Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung steht. Durch die vorher nicht absehbaren Einsparun-

3 
gen, die sich hauptsächlich im Bereich der konsumtiven Baubeihilfe durch das primäre Landespro-
gramm „Moderne Sportstätte 2022“ ergeben haben, sieht die Verwaltung die Möglichkeit, die entspre-
chenden Haushaltsmittel zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie einzusetzen. Insgesamt 
stehen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 460.000 € für eine Aufstockung zur Verfügung.  
 
Die Mittel sollen unmittelbar nach einer entsprechenden Beschlussfassung an den Stadtsportbund zur 
Auszahlung überwiesen werden, der wiederum durch die Auszahlung der bisherigen Jugendbeihilfe 
die Kontodaten und die Eckdaten der förderberechtigten Sportvereine nutzen kann, um die Mittel 
noch im Jahr 2021 den Vereinen zukommen zu lassen. 
 
Aus Sicht der Verwaltung soll durch die zusätzliche Mittelausstattung insgesamt ermöglicht werden, 
dass der Sport für die Kinder und Jugendlichen als sinnvolles Freizeitangebot erhalten und diese Per-
sonengruppe für den Sport begeistert bleibt. 
 
Die Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sport Bund schreibt dazu: 
 
„Der vierte Kinder- und Jugendsportbericht der Krupp-Stiftung zeigt auf, dass mehr als 80% der Her-
anwachsenden nicht mehr die von der Weltgesundheitsorganisation WHO geforderte tägliche Bewe-
gungszeit von 60 Minuten erreichen. Das allein ist schon alarmierend. Die starken Ein- und Be-
schränkungen zu Beginn des Jahres haben nunmehr gezeigt, wie sehr Kinder und Jugendliche phy-
sisch und psychisch unter Bewegungsmangel leiden. Dies hat nicht nur Einfluss auf die Gesundheit 
und die ganzheitliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, sondern auch auf deren Lernverhal-
ten und das soziale Miteinander. Sport ist demnach ein wichtiger Faktor für gesundes Aufwachsen, 
aber eben auch Kulturgut und bietet ein großes Bildungspotenzial, wie es der 16. Kinder- und Ju-
gendbericht der Bundesregierung beschreibt.“ 
 
Die zusätzliche Aufwandsermächtigungen zur Erhöhung der Jugendbeihilfe in Höhe von 460.000 € 
stehen im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in Teilplanzeile 15 - 
Transferaufwendungen, Haushaltsjahr 2021, zur Verfügung, da auf die nachfolgend aufgeführten Zu-
schüsse im Jahr 2021 verzichtet werden kann bzw. diese Zuschüsse nicht in der ursprünglich geplan-
ten Höhe geleistet werden:  
 
- Konsumtive Baubeihilfe in Höhe von 370.000 €  
- Leistungs- u. Spitzensport Z an Land für Schwimmleistungszentrum in Höhe von 50.000 €  
- ZB Sportförderung (Sp.pau) in Höhe von 20.000 €  
- Rund um Köln in Höhe von 20.000 €  
 
 
Die Vorlage erfolgt verfristet, da notwendige Zahlungen aus den Haushaltsplanansätzen noch im 
Haushalt 2021 erfolgen konnten. Erst jetzt ist absehbar, welche Restmittel tatsächliche nicht veraus-
gabt werden können. Diese sollen nun aufgrund der besonderen Pandemiesituation noch in 2021 für 
die Kölner Kinder und Jugendlichen in den Sportvereinen ausgezahlt werden.

Beratungsverlauf (1)

14.12.2021 Rat
TOP 10.36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3844/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.12.2021
Erstellt
03.11.2021 08:05