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1858/2026

Beantwortung von zwei weiteren Nachfragen Vorlage „1148/2026“ – Sachstand Bauvorhaben ehemalige Baumwollbleicherei in Köln Mülheim

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 30.06.2026, TOP 2.3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3972 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 26.06.2026 
 1858/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 
 
Beantwortung von zwei weiteren Nachfragen Vorlage 1148/2026 Sachstand Bauvorha-
ben ehemalige Baumwollbleicherei in Köln-Mülheim sowie weitere brach liegende Bau-
projekte 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 
17.03.2026 hat die AfD-Fraktion nachfolgende Anfrage (AN/0505/2026) gestellt. Diese wurde 
in der Sitzung vom 07.05.2026 beantwortet. Dazu gab es zwei weitere Nachfragen: 
 
„Die Verwaltung führt aus, keine Kenntnis über die Kosten der privaten Investoren zu haben.  
 
Nachfrage 1:  
 
Welche Kosten sind der Stadt Köln selbst im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben auf dem 
Gelände der ehemaligen Baumwollbleicherei entstanden (z. B. für Planungsleistungen, Perso-
nalaufwand, Gutachten, Erschließungsmaßnahmen, Abstimmungen mit Fachämtern oder 
Denkmalschutzverfahren)? Bitte die Kosten weitestgehend granular nach Kostenarten auf-
schlüsseln und den jeweiligen Verfahrens- bzw. Leistungsphasen zuordnen.  
 
Die Verwaltung verweist darauf, dass keine Anzeigepflicht bei Insolvenzen besteht und daher 
keine Liste geführt wird. Das greift jedoch zu kurz.  
 
Nachfrage 2: 
  
Unabhängig von Insolvenzen: Über welche Kenntnisse verfügt die Stadt Köln zu Wohnungs-
bauprojekten (≥ 20 Wohneinheiten), die sich seit mindestens 12 Monaten faktisch im Stillstand 
befinden (z. B. keine Baufortschritte trotz erteilter Baugenehmigung oder begonnener Bauar-
beiten)?  
Bitte – soweit möglich – eine Übersicht dieser Projekte mit folgenden Angaben:  
1. Standort  
2. Anzahl der geplanten Wohneinheiten  
3. Datum der Baugenehmigung bzw. ursprünglicher Baubeginn  
4. aktueller Projektstatus  
 
bekannte Gründe für den Stillstand (z. B. wirtschaftliche Schwierigkeiten, Planänderungen, 
Genehmigungsprobleme etc.“   
 
Beantwortung der Verwaltung: 
 
Zu Nachfrage 1:

2 
 
Der Stadt Köln sind nur Personalkosten entstanden. Diese werden nicht nach Projekten er-
fasst. 
 
Zu Nachfrage 2: 
 
Die Nachfrage 2 hat zwei Teilaspekte aufgerufen, nämlich Bauprojekte ohne Baufortschritt 
trotz erteilter Baugenehmigung und Bauprojekte im Stillstand trotz Baugenehmigung und ers-
tem Baufortschritt. 
 
Bauprojekte ohne Baufortschritt trotz erteilter Baugenehmigung 
 
Damit ist nach Projekten gefragt, bei denen trotz erteilter Baugenehmigung noch nicht mit 
Bauarbeiten angefangen wurde. Das ist gemäß den Statistikvorschriften der sog. Bauüber-
hang. Dieser wird von der Stadt Köln erfasst und an die Landes- bzw. Bundesstatistikstellen 
gemeldet. Der Rat der Stadt Köln erhält diese Angaben über die öffentlichen „Kölner Statisti-
schen Nachrichten – Wohnungsmarktbericht Köln“: 
 
 Kölner Statistische Nachrichten 7/2026, Wohnungsbau in Köln 2025 https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/statistik-bauen-und-wohnen/ksn_7_2026_woh-
nungsbau_koeln_2025.pdf,  
[v.a. Seite 5] 
 Statistische Jahrbuch der Stadt Köln, Kapitel 3: Bauen und Wohnen https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/statistik-jahrbuch/statistisches_jahr-
buch__2025_kapitel_3_bauen_und_wohnen.pdf, [  
[v.a. Tabelle 313 und Tabelle 314, sowie die Grafiken 322ff] 
 
Bauprojekte im Stillstand trotz Baugenehmigung und erstem Baufortschritt: 
 
Die konkrete Teilnachnachfrage zu Wohnungsbauprojekten (≥ 20 Wohneinheiten) die keine 
Baufortschritte trotz begonnener Bauarbeiten aufweisen, kann mangels amtlicher Information 
nicht beantwortet werden. 
Es gibt keine edv-gestützte Erfassung und damit keine solche Auswertungsmöglichkeit. Es 
müssten sämtliche Bauakten händisch durchgesehen werden. Bei weit mehr als 1000 Einzel-
vorgängen brächte die Prüfung der Baubeginn-Anzeigen einen Aufwand mit sich, der etwaige 
Ressourcen weit übersteigt und daher nicht leistbar ist. 
 
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (1)

30.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 2.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1858/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.06.2026
Erstellt
18.06.2026 14:04