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V/0540/2010

Schenkung einer Skulptur für den Kreisverkehr auf der Münsterstraße in Münster-Wolbeck

Vorlagen 17.08.2010

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.11.2010, TOP 3

Anlage 1 Schenkungsvertrag

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Ansehen

Anlage 3 Werkvertrag

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Anlage 2 Skulpturenvorschlag

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Schenkungsvertrag

1870 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
Schenkungsvertrag 
 
zwischen 
 
 
dem Bürgerforum Wolbeck, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Dieter Alke, 
 
 
und 
 
 
der Stadt Münster, vertreten durch… 
 
 
 
 
Zur künstlerischen Ausgestaltung Wolbecks schenkt d as Bürgerforum Wolbeck die von ihm erwor- 
bene Skulptur der Künstlerin Frau Hae-ryun Jeong, d ie auf dem Kreisverkehr an der Münsterstra- 
ße in Münster-Wolbeck aufgestellt ist, der Stadt Mü nster. Die Skulptur stellt Blumenräder dar. Die 
Skulptur geht nach Unterzeichnung dieses Vertrages in das Eigentum der Stadt Münster über. 
 
Die Stadt Münster nimmt die Schenkung an. 
 
Das Bürgerforum Wolbeck übergibt der Stadt Münster sämtliche Pläne, Skizzen, Berechnungen 
zur Statik und Standsicherheit sowie eine Beschreib ung der Skulptur mit Material- und Farbanga- 
ben. 
 
Die regelmäßige Kontrolle der Unversehrtheit und ev entuell notwendige Reparaturen der Skulptur 
werden von der Stadt durchgeführt. 
 
Das Bürgerforum Wolbeck tritt die Gewährleistungsan sprüche wegen Aufbau und Sicherung des 
Kunstwerkes aus dem mit der Künstlerin Frau Hae-ryun Jeong geschlossenen Werkvertrag ab. 
 
Die Stadt Münster übernimmt die Verkehrssicherungsp flicht für die Skulptur und führt einmal jähr- 
lich eine Begehung der Skulptur durch. 
 
Mit der Schenkung geht das dem Bürgerforum Wolbeck im Werkvertrag abgetretene Nutzungs- 
recht des Urhebers vom Bürgerforum Wolbeck als auss chließliches Recht (§ 31 Abs. 3 Urheber- 
rechtsgesetz – UrhG) vollständig auf die Stadt Müns ter über. Die Stadt Münster ist berechtigt, das 
Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (§ 15 Abs. 2 UrhG). 
 
Die Stadt Münster ist berechtigt, die Skulptur ohne  Angabe von Gründen jederzeit auf eigene Kos- 
ten zu entfernen. 
 
 
Münster, den ________________ 
 
 
 
 
Dieter Alke,       Stadt Münster 
Vorsitzender des Bürgerforums Wolbeck

Anlage 3 Werkvertrag

3308 Zeichen

Anlage 3 
 
 
 
 
 
Werkvertrag 
 
zwischen 
 
 
dem Bürgerforum Wolbeck, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Dieter Alke, 
 
 
und 
 
 
der Künstlerin Frau Hae-ryun Jeong, Rudolf-Harbig-Weg 61, 48149 Münster 
 
 
 
 
1. Zur künstlerischen Ausgestaltung Wolbecks erwirb t das Bürgerforum Wolbeck eine Skulptur 
der Künstlerin Frau Jeong, die auf dem Kreisverkehr an der Münsterstraße in Münster-Wolbeck 
aufgestellt wird. Die Skulptur stellt Blumenräder d ar. Die Skulptur soll nach ihrer Aufstellung 
durch Frau Jeong der Stadt Münster vom Bürgerforum geschenkt werden. 
 
2. Frau Jeong erhält vom Bürgerforum Wolbeck 5.000 € Werklohn. Damit sind sämtliche Kosten 
für die Herstellung, den Transport und die Aufstell ung der Skulptur sowie für die auf das Bür- 
gerforum Wolbeck übergehenden Nutzungsrechte abgegolten. 
 
3. Das Bürgerforum Wolbeck und die Künstlerin Frau Jeong vereinbaren, dass die Künstlerin vor 
der Erstellung der Skulptur sämtliche für die Erste llung notwendigen Unterlagen und Genehmi- 
gungen einholt und übergibt, insbesondere die Ausfü hrungsplanung (einschließlich zu verwen- 
dender Materialien) und den Standsicherheitsnachweis. 
 
Die zeitliche Planung und Durchführung der Aufstell ung der Skulptur mit dem Amt für Immobi- 
lienmanagement, dem Amt für Grünflächen und Umwelts chutz, dem Tiefbauamt und dem Kul- 
turamt der Stadt Münster ist abzustimmen. Der genau e Standort der Skulptur (mit Abstandsflä- 
chen) ist mit einem Lageplan darzustellen. 
 
Die Skulptur ist so aufzubauen und zu sichern, dass  keine Gefahren von ihr ausgehen können 
und die Grundsätze der Verkehrssicherheit und des a ktuellen Standes der Technik eingehalten 
werden. 
 
Eine Abnahme des Kunstwerks durch das Bürgerforum W olbeck erfolgt zeitnah nach seiner 
Aufstellung unter Beteiligung der städtischen Ämter. 
 
Das Bürgerforum Wolbeck wird jederzeit die Kontakte zu den zu beteiligenden städtischen Äm- 
tern vermitteln. 
 
4. Das Bürgerforum Wolbeck verzichtet auf die Gelte ndmachung sämtlicher Gewährleistungsan- 
sprüche aus diesem Werkvertrag mit Ausnahme der Gew ährleistungsansprüche für den Auf- 
bau und die Sicherung, insbesondere der Standsicher heit der Skulptur dahingehend, dass von 
dieser keine Gefahren ausgehen und die Grundsätze d er Verkehrssicherheit und des aktuellen 
Standes der Technik eingehalten werden. Es verpflic htet sich, diesen Verzicht auf die Gewähr- 
leistungsansprüche an die Stadt Münster im Schenkun gsvertrag weiter zu geben. Die aus dem

Aufbau und der Sicherung bestehenden Gewährleistung sansprüche tritt die Künstlerin an das 
Bürgerforum Wolbeck ab. 
 
 
5. Das Bürgerforum Wolbeck wird nach Fertigstellung  des Kunstwerks mit dessen Abnahme Ei- 
gentümer der Skulptur.  
Mit der Übergabe geht das Nutzungsrecht des Urheber s als ausschließliches Recht (§ 31 Abs. 
3 Urheberrechtsgesetz – UrhG) vollständig auf das Bürgerforum Wolbeck über. 
Das Bürgerforum Wolbeck ist bis zur Schenkung an di e Stadt Münster berechtigt, das Werk in 
unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (§ 15 Abs. 2 UrhG). Das Bürgerforum behält 
sich vor, die Skulptur ohne Angabe von Gründen jederzeit auf eigene Kosten abzubauen. 
 
 
 
Münster, den ________________ 
 
 
 
 
Dieter Alke,       Hae-ryun Jeong 
Vorsitzender des Bürgerforums Wolbeck   Künstlerin

Anlage 2 Skulpturenvorschlag

72 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
Skulptur für den Kreisverkehr Münsterstraße in Wolbeck

Beschlussvorlage

3480 Zeichen

V/0540/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Südost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schenkung einer Skulptur für den Kreisverkehr auf der Münsterstraße in Münster-Wolbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.10.2010 Kulturausschuss Vorberatung 
02.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
10.11.2010 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Schenkung einer Skulptur der Künstlerin Hae-ryun Jeong für den Kreisverkehr auf der 
Münsterstraße in Münster-Wolbeck wird zugestimmt. 
2. Die Schenkung erfolgt auf der Grundlage des als Anlage 1 zur Vorlage beigefügten Schen-
kungsvertrages. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Schenkung keine unmittelbaren Kosten entste-
hen. Folgekosten entstehen durch die regelmäßige Kontrolle der Skulptur und die jährliche Bege-
hung. Folgekosten können entstehen durch eventuell notwendige Reparaturen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat in ihrer Sitzung am 09.06.2009 beschlossen, dem Bür-
gerforum Wolbeck im Rahmen der Vergabe von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Südost einen Zuschuss zum Kauf einer 
Skulptur für den neuen Kreisverkehr auf der Münsterstraße zu gewähren.  
 
Zur Skulpturenfindung wurde vom Bürgerforum Wolbeck gemeinsam mit der Kunstakademie 
Münster ein Wettbewerb an der Kunstakademie durchgeführt. Als Ergebnis des Wettbewerbs wur-
de von einer Jury, der unter anderem der Rektor der Kunstakademie Münster, Herr Prof. Maik 
Löbbert, angehörte, der Skulpturenvorschlag der Studentin Hae-ryun Jeong ausgewählt und der 
Bezirksvertretung Münster-Südost am 01.12.2009 vorgestellt. Die Skulptur besteht aus fünf in ro-
sa/rot gehaltenen Blumenrädern aus Kunststoff, die durch den Wind langsam um die Achse dreh-
bar sind. Die aus Metall bestehenden Ständer sind in rostbraun gehalten. Der Skulpturenvorschlag 
Vorlagen-Nr.: 
V/0540/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Hagel 
Ruf: 
0 25 06/93 19 160 
E-Mail: 
Hagel@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.10.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0540/2010 
ist als Anlage 2 zur Vorlage beigefügt.  
 
Rahmenbedingungen und Eckpunkte (z.B. Verkehrssicherheit, Verkehrssicherungspflicht, Standsi-
cherheit, Unterhaltung, etc.) des Skulpturenprojektes wurden vom interfraktionellen Kreis der Be-
zirksvertretung Münster-Südost und dem Bürgerforum Wolbeck mit Vertreterinnen und Vertretern 
des Amtes für Immobilienmanagement, des Ordnungsam tes, des Kulturamtes, des Amtes für 
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, des Tiefbauamtes und des Amtes für Grünflä-
chen und Umweltschutz abgestimmt. 
 
Auf der Grundlage dieser Abstimmung hat das Am t für Immobilienmanagement die als Anlagen 1 
(Schenkungsvertrag) und 3 (Werkvertrag) beigefügten Vertragsentwürfe erstellt. Diese wurden mit 
den betroffenen Fachbereichen abgestimmt. Darin erklärt sich die Stadt Münster (Amt für Immobi-
lienmanagement) bereit, die regelmäßige Kontrolle der Unversehrtheit und notwendige Reparatu-
ren der Skulptur durchzuführen. Gleichzeitig ist die Stadt Münster berechtigt, die Skulptur jederzeit 
ohne Angaben von Gründen abzubauen. Dadurch ist gewährleistet, dass keine unvorhersehbar 
hohe Kostenbelastung für die Stadt Münster entsteht. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Schenkungsvertrag 
Anlage 2 – Skulpturenvorschlag 
Anlage 3 – Werkvertrag

Beratungsverlauf (3)

26.10.2010 Kulturausschuss
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2010 Hauptausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Münsterstraße
  • Rudolf-Harbig-Weg 61

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0540/2010
Typ
Vorlagen
Datum
17.08.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37