2465/2016/2
Umbau des Verwaltungsgebäudes an der Friedrich-Naumann-Straße 2, 51149 Köln zu einer Unterkunft für Geflüchtete - Einstellung der weiteren Planungen
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Anlage 6, Auszug Ausschuss Soziales und Senioren vom 14.06.2018
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Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Diener Telefon: (0221) 221 - 27467 Fax : (0221) 221 - 29047 E-Mail: sebastian.diener@stadt-koeln.de Datum: 02.07.2018 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 14.06.2018 öffentlich 4.5 Umbau des Verwaltungsgebäudes an der Friedrich-Naumann-Straße 2, 51149 Köln zu einer Unterkunft für Geflüchtete - Einstellung der weite- ren Planungen 2465/2016/2 RM Frau Gärtner bittet darum, nicht wie die Bezirksvertretung Porz abzustimmen, sondern entsprechend dem Verwaltungsvorschlag. Der Beschlussvorschlag der BV Porz stehe nicht im Gegensatz zum Verwaltungsvorschlag. Sie sei der Auffassung, dass dies als Anregung mitgenommen werden solle, aber sie wolle sich nicht schon halbwegs darauf festlegen, falls andere Möglichkeiten bestehen. RM Frau Heuser fragt, ob es denn bereits eine Planung zur Nutzung des Gebäudes gebe. Frau Adams antwortet, dass es verwaltungsintern Diskussionen gebe und dass drin- gend Flächen für Schulen und KiTas gesucht werden. Für eine KiTa sei dieses Ge- bäude indiskutabel, aber die Schulpartie habe sich noch nicht abschließend geäu- ßert, ob das Gebäude auch eventuell auch für eine Schule in Frage käme. Sie plädiere dafür die allgemeine Fassung zu beschließen, die alle Optionen offen lasse. Der Ausschussvorsitzende RM Herr Paetzold entgegnet, dass der Beschluss- vorschlag der Bezirksvertretung keinen einschränkenden Charakter habe, sondern nur eine Idee einführe. Aus dem Grund lässt er den Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Porz be- schließen. Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt wie die Bezirksvertretung Porz fol- gende Empfehlung an den Rat: Der Rat möge beschließen. Geänderter Beschluss (Änderungen kursiv): Der Rat beschließt, die weitere Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Friedrich-Naumann-Straße 2, 51149 Köln (Verwaltungsgebäude) zu einer Unterkunft für Geflüchtete einzustellen. Er beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Objekt einer anderen Nutzung zugeführt werden kann. Hier ist wegen der hervorragenden Lage zu überregionalen Verkehren vor allem die Mög- lichkeit zu prüfen ein Porzer Technologiezentrum für StartUp-Unternehmen zu errichten. Dies schließt die Möglichkeit ein, das Objekt unter Berücksichtigung der vorgenommenen wertsteigernden Maßnahmen wieder zu veräußern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3 - Friedrich-Naumann-Straße - Schrägluftbild 1.2000
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80m6040200 1:2000 KölnGIS Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 08.05.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Anlage 7, Auszug Beschlussprotokoll FA 02-07-2018 - hier 2465-2016-2
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 03.07.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 02.07.2018 öffentlich 13.11 Umbau des Verwaltungsgebäudes an der Friedrich-Naumann-Straße 2, 51149 Köln zu einer Unterkunft für Geflüchtete - Einstellung der weite- ren Planungen 2465/2016/2 Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlages in der Fassung des Bauausschusses: Der Rat beschließt, die weitere Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Friedrich-Naumann-Straße 2, 51149 Köln (Verwaltungsgebäude) zu einer Unterkunft für Geflüchtete einzustellen. Er beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Objekt einer ande- ren Nutzung zugeführt werden kann. Hier ist wegen der hervorragenden Lage zu überregionalen Verkehren vor al- lem die Möglichkeit zu prüfen ein Porzer Technologie Zentrum für StartUp Un- ternehmen zu errichten. Dies schließt die Möglichkeit ein, das Objekt unter Be- rücksichtigung der vorgenommenen wertsteigernden Maßnahmen wieder zu veräußern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 2 - Friedrich-Naumann-Straße - Lageplan 1.2000
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80m6040200 1:2000 KölnGIS Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 08.05.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 2465/2016/2 Freigabedatum 23.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umbau des Verwaltungsgebäudes an der Friedrich-Naumann-Straße 2, 51149 Köln zu einer Unterkunft für Geflüchtete - Einstellung der weiteren Planungen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, die weitere Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Friedrich- Naumann-Straße 2, 51149 Köln (Verwaltungsgebäude) zu einer Unterkunft für Geflüchtete einzustel- len. Er beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Objekt einer anderen Nutzung zugeführt werden kann. Dies schließt die Möglichkeit ein, das Objekt unter Berücksichtigung der vorgenomme- nen wertsteigernden Maßnahmen wieder zu veräußern. Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.06.2018 Integrationsrat 11.06.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 14.06.2018 Bauausschuss 18.06.2018 Finanzausschuss 02.07.2018 Rat 05.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Ausgangslage: Nach dem überproportionalen Anstieg zwischen 2014 und 2016 setzt sich seit Beginn des Jahres 2017 der Trend rückläufiger Zugangszahlen von Geflüchteten fort. Momentan sind in Köln rund 9.500 Geflüchtete untergebracht. Das Objekt Friedrich-Naumann-Straße 2 liegt in einem Gewerbegebiet in 51149 Köln-Eil; Gemarkung Eil, Flur 4, Flurstücke 336, 338, 340, 382. Der damals leer stehende Baumarkt mit Verkaufshalle und Verwaltungsgebäude wurde Ende 2014 von der Stadt Köln beschlagnahmt, um ihn zur Unterbringung von Geflüchteten zu nutzen. Daher wurde die Verkaufshalle bereits zwischen Oktober und Dezember 2014 mit Leichtbauwänden zu einer Notunterkunft für Geflüchtete umgebaut. Das Verwaltungsgebäude sollte später ebenfalls zu einer Unterkunft umgebaut werden; dieses Vorhaben wurde aber zugunsten anderer Maßnahmen zunächst zurückgestellt. Im Frühjahr 2015 wurde das Grundstück, auf dem sich Verkaufshalle und Verwaltungsgebäude befin- den, von der Stadt Köln ersteigert. Nachdem die Planungen zum Umbau des Verwaltungsgebäudes bis zur Umsetzungsreife fortge- schritten waren (Ende 2017), verfolgte die Verwaltung das Ziel, das Verwaltungsgebäude an der Friedrich-Naumann-Straße 2 zu einer Unterkunft umzubauen und die Bewohner der bestehenden Notunterkunft in der Verkaufshalle umzusiedeln. Die bestehende Notunterkunft in der ehemaligen Verkaufshalle sollte nach ihrer Freistellung zur Bevorratung von Plätzen an dieser Stelle erhalten bleiben, um auf einen zukünftigen unvorhergesehenen Anstieg der Zugangszahlen von Geflüchteten unmittelbar und angemessen reagieren zu können. Das Vorhaben wurde mit der Vorlage 2465/2016/1 im November 2017 in die Gremien eingebracht. Im Beratungsverlauf zog die Verwaltung die Vorlage zurück. Einstellungsgründe: Die Verwaltung verfolgt aktuell mit der sukzessiven Fertigstellung eigener baulicher Maßnahmen so- wie der Akquise entsprechender Ressourcen am Markt das Ziel, bis zum Jahresende 2018 die sozial und wirtschaftlich nachteilige Unterbringung in Notunterkünften vollständig zu beenden. Parallel hier- zu soll eine Unterbringungsreserve von bis zu 1.500 Plätzen aufgebaut werden, um auf einen zukünf- tigen unvorhergesehenen Anstieg der Zugangszahlen von Geflüchteten reagieren zu können. Dadurch, dass die perspektivisch leergezogenen Leichtbauhallen-Standorte vorerst nicht abgebaut werden, stehen allein in dieser Unterbringungsform ab Ende 2018 rund 1.200 Unterbringungsplätze als Reserve zur Verfügung. Indem daneben weitere freigestellte Notunterkünfte (die teilweise durch Mietverhältnisse ohnehin noch mittelfristig gebunden sind) als Reserve genutzt werden und unter Berücksichtigung von Reservekapazitäten in Betrieb befindlicher Standorte können die von der Ver- waltung avisierten 1.500 Reserve-Notunterkunftsplätze bereitgehalten werden, ohne hierzu auf die umgebaute Verkaufshalle des ehemaligen Baumarktes zurückgreifen zu müssen. Unter diesen Prämissen stellt sich die Frage, ob dann der Umbau des benachbarten Verwaltungsge- bäudes überhaupt noch sinnvoll erscheint. Wie in den vorangegangenen Vorlagen dargestellt, könnte durch den Umbau des Verwaltungsgebäu- 3 des eine Unterkunft mit abgeschlossenen Nutzungseinheiten mit ca. 230 Plätzen entstehen. Aufgrund der Bauweise des Objekts und seiner Einbettung in einen Gewerbekomplex wäre die Anlage aller- dings nicht mit einem klassischen Wohngebäude zu vergleichen. Auch würde die Größenordnung dieser Unterkunft nicht den Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln ent- sprechen, die eine Maximalgröße von 80 Plätzen vorgeben. Angesichts der gegenüber 2015/16 deut- lich veränderten Unterbringungssituation ist heute auch die Lage dieses Objekts in einem Gewerbe- gebiet für die Errichtung einer Unterkunft nicht mehr vorteilhaft. Der Umbau des Bürogebäudes würde dessen Struktur dauerhaft verändern und dadurch eine spätere Umnutzung (ggf. wieder Büronutzung), erschweren bzw. neuerliche Kosten für Umbau und Herrich- tung verursachen. Dies erscheint wirtschaftlich nicht sinnvoll. In Anbetracht der geänderten Bedarfslage und der geschilderten Gegebenheiten bei dem hier be- trachteten Objekt beabsichtigt die Verwaltung daher, von der Realisierung des geplanten Umbauvor- habens abzusehen. Es erscheint heute unter Würdigung aller Aspekte sinnvoller, das Objekt (nach Beendigung der Nutzung als Notunterkunft) anderweitig zu nutzen, ggf. zu veräußern. Für die bislang durchgeführten Planungen und baulichen Maßnahmen wurden insgesamt 754.560,13 € ausgezahlt. Insgesamt werden sich die Auszahlungen voraussichtlich auf rund 845.000,00 € belau- fen. Neben entsprechenden Planungsleistungen im Umfang von rund 445.000,00 € hat die Verwal- tung im Vorgriff der ursprünglich beabsichtigten Nutzung des Verwaltungsgebäudes aufgrund ent- sprechender Befunde eine Schadstoffsanierung beauftragt und durchführen lassen. Diese Maßnahme mit einem Volumen von rund 400.000,00 € werden sich bei den weiteren Überlegungen – auch im Zusammenhang mit einer etwaigen Wertermittlung – auswirken. Anlagen
Anlage 1 - Friedrich-Naumann-Straße - Übersichtsplan 1.10000
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400m3002001000 1:10000 KölnGIS Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 08.05.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Anlage 4 , Auszug aus der BV 7 vom 11.06.2018
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Aufhebung der Abendbuslinien und Wiedereinführung der Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 13.06.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 11.06.2018 öffentlich 7.3 Umbau des Verwaltungsgebäudes an der Friedrich-Naumann-Straße 2, 51149 Köln zu einer Unterkunft für Geflüchtete - Einstellung der weite- ren Planungen - Sammelumdruck - 2465/2016/2 Beschluss: Der Rat beschließt, die weitere Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Friedrich-Naumann-Straße 2, 51149 Köln (Verwaltungsgebäude) zu einer Unterkunft für Geflüchtete einzustellen. Er beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Objekt einer anderen Nutzung zugeführt werden kann. Dies schließt die Möglichkeit ein, das Objekt unter Berücksichtigung der vorgenommenen wertsteigernden Maßnahmen wieder zu ver- äußern. Ergänzung aus dem Änderungsantrag: Der zweite Absatz im Beschlussentwurf wird ersetzt durch Er beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Objekt einer anderen Nutzung zugeführt werden kann. Hier ist wegen der hervorragenden Lage zu überregionalen Verkehren vor allem die Möglichkeit zu prüfen ein Porzer Technologie Zentrum für StartUp Unternehmen zu errichten. Dies schließt die Möglichkeit ein, das Objekt unter Berücksichtigung der vorgenommenen wertsteigernden Maßnahmen wieder zu veräußern Abstimmungsergebnis: Einstimmig in geänderter Form empfohlen.
Anlage 5 Vorabauszug Bauausschuss 18.06.2018
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Anlage 5 Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 18.06.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 29. Sitzung des Bauausschusses vom 18.06.2018 öffentlich 5.2 Umbau des Verwaltungsgebäudes an der Friedrich-Naumann-Straße 2, 51149 Köln zu einer Unterkunft für Geflüchtete - Einstellung der weite- ren Planungen 2465/2016/2 Geänderter Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat – gem. Beschluss der BV Porz - wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt, die weitere Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Friedrich-Naumann-Straße 2, 51149 Köln (Verwaltungsgebäude) zu einer Unterkunft für Geflüchtete einzustellen. Er beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Objekt einer anderen Nutzung zugeführt werden kann. Dies schließt die Möglichkeit ein, das Objekt unter Berücksichtigung der vorgenommenen wertsteigernden Maßnahmen wieder zu ver- äußern. Er beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Objekt einer ande- ren Nutzung zugeführt werden kann. Hier ist wegen der hervorragenden Lage zu überregionalen Verkehren vor al- lem die Möglichkeit zu prüfen ein Porzer Technologie Zentrum für StartUp Un- ternehmen zu errichten. Dies schließt die Möglichkeit ein, das Objekt unter Be- rücksichtigung der vorgenommenen wertsteigernden Maßnahmen wieder zu veräußern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2465/2016/2
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.05.2018
- Erstellt
- 25.04.2018 11:45