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2465/2016/2

Umbau des Verwaltungsgebäudes an der Friedrich-Naumann-Straße 2, 51149 Köln zu einer Unterkunft für Geflüchtete - Einstellung der weiteren Planungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.05.2018

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Anlage 6, Auszug Ausschuss Soziales und Senioren vom 14.06.2018

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Anlage 3 - Friedrich-Naumann-Straße - Schrägluftbild 1.2000

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Anlage 7, Auszug Beschlussprotokoll FA 02-07-2018 - hier 2465-2016-2

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Anlage 2 - Friedrich-Naumann-Straße - Lageplan 1.2000

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Friedrich-Naumann-Straße - Übersichtsplan 1.10000

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Anlage 4 , Auszug aus der BV 7 vom 11.06.2018

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Anlage 5 Vorabauszug Bauausschuss 18.06.2018

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Anlage 6, Auszug Ausschuss Soziales und Senioren vom 14.06.2018

2467 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Herr Diener 
Telefon:  (0221) 221 - 27467  
Fax       :  (0221) 221 - 29047 
E-Mail:  sebastian.diener@stadt-koeln.de 
Datum: 02.07.2018 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Soziales und 
Senioren vom 14.06.2018 
öffentlich 
4.5 Umbau des Verwaltungsgebäudes an der Friedrich-Naumann-Straße 2, 
51149 Köln zu einer Unterkunft für Geflüchtete - Einstellung der weite-
ren Planungen 
2465/2016/2 
RM Frau Gärtner bittet darum, nicht wie die Bezirksvertretung Porz abzustimmen, 
sondern entsprechend dem Verwaltungsvorschlag. Der Beschlussvorschlag der BV 
Porz stehe nicht im Gegensatz zum Verwaltungsvorschlag. Sie sei der Auffassung, 
dass dies als Anregung mitgenommen werden solle, aber sie wolle sich nicht schon 
halbwegs darauf festlegen, falls andere Möglichkeiten bestehen. 
RM Frau Heuser fragt, ob es denn bereits eine Planung zur Nutzung des Gebäudes 
gebe. 
Frau Adams antwortet, dass es verwaltungsintern Diskussionen gebe und dass drin-
gend Flächen für Schulen und KiTas gesucht werden. Für eine KiTa sei dieses Ge-
bäude indiskutabel, aber die Schulpartie habe sich noch nicht abschließend geäu-
ßert, ob das Gebäude auch eventuell auch für eine Schule in Frage käme. 
Sie plädiere dafür die allgemeine Fassung zu beschließen, die alle Optionen offen 
lasse. Der Ausschussvorsitzende RM Herr Paetzold entgegnet, dass der Beschluss-
vorschlag der Bezirksvertretung keinen einschränkenden Charakter habe, sondern 
nur eine Idee einführe. 
Aus dem Grund lässt er den Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Porz be-
schließen. 
 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt wie die Bezirksvertretung Porz fol-
gende Empfehlung an den Rat: 
Der Rat möge beschließen.

Geänderter Beschluss (Änderungen kursiv): 
 
Der Rat beschließt, die weitere Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes 
Friedrich-Naumann-Straße 2, 51149 Köln (Verwaltungsgebäude) zu einer Unterkunft 
für Geflüchtete einzustellen.  
Er beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Objekt einer anderen Nutzung 
zugeführt werden kann. 
Hier ist wegen der hervorragenden Lage zu überregionalen Verkehren vor allem die Mög-
lichkeit zu prüfen ein Porzer Technologiezentrum für StartUp-Unternehmen zu errichten. 
Dies schließt die Möglichkeit ein, das Objekt unter Berücksichtigung der vorgenommenen 
wertsteigernden Maßnahmen wieder zu veräußern. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3 - Friedrich-Naumann-Straße - Schrägluftbild 1.2000

361 Zeichen

80m6040200 1:2000
 KölnGIS
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 08.05.2018
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Anlage 7, Auszug Beschlussprotokoll FA 02-07-2018 - hier 2465-2016-2

1243 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 03.07.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses 
vom 02.07.2018 
öffentlich 
13.11 Umbau des Verwaltungsgebäudes an der Friedrich-Naumann-Straße 2, 
51149 Köln zu einer Unterkunft für Geflüchtete - Einstellung der weite-
ren Planungen 
2465/2016/2 
 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlages in 
der Fassung des Bauausschusses: 
 
Der Rat beschließt, die weitere Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes 
Friedrich-Naumann-Straße 2, 51149 Köln (Verwaltungsgebäude) zu einer Unterkunft 
für Geflüchtete einzustellen.  
 
Er beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Objekt einer ande-
ren Nutzung zugeführt  werden kann.  
Hier ist wegen der hervorragenden Lage zu überregionalen Verkehren vor al-
lem die Möglichkeit zu prüfen ein Porzer Technologie Zentrum für StartUp Un-
ternehmen zu errichten. Dies schließt die Möglichkeit ein, das Objekt unter Be-
rücksichtigung der vorgenommenen wertsteigernden Maßnahmen wieder zu 
veräußern. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 2 - Friedrich-Naumann-Straße - Lageplan 1.2000

361 Zeichen

80m6040200 1:2000
 KölnGIS
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 08.05.2018
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Beschlussvorlage Rat

6195 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2465/2016/2 
Freigabedatum 
23.05.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umbau des Verwaltungsgebäudes an der Friedrich-Naumann-Straße 2, 51149 Köln zu einer 
Unterkunft für Geflüchtete - Einstellung der weiteren Planungen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt, die weitere Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Friedrich-
Naumann-Straße 2, 51149 Köln (Verwaltungsgebäude) zu einer Unterkunft für Geflüchtete einzustel-
len.  
 
Er beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Objekt einer anderen Nutzung zugeführt 
werden kann. Dies schließt die Möglichkeit ein, das Objekt unter Berücksichtigung der vorgenomme-
nen wertsteigernden Maßnahmen wieder zu veräußern. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.06.2018 
Integrationsrat 11.06.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.06.2018 
Bauausschuss 18.06.2018 
Finanzausschuss 02.07.2018 
Rat 05.07.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Ausgangslage: 
 
Nach dem überproportionalen Anstieg zwischen 2014 und 2016 setzt sich seit Beginn des Jahres 
2017 der Trend rückläufiger Zugangszahlen von Geflüchteten fort. Momentan sind in Köln rund 9.500 
Geflüchtete untergebracht.  
 
Das Objekt Friedrich-Naumann-Straße 2 liegt in einem Gewerbegebiet in 51149 Köln-Eil; Gemarkung 
Eil, Flur 4, Flurstücke 336, 338, 340, 382. 
Der damals leer stehende Baumarkt mit Verkaufshalle und Verwaltungsgebäude wurde Ende 2014 
von der Stadt Köln beschlagnahmt, um ihn zur Unterbringung von Geflüchteten zu nutzen.  
Daher wurde die Verkaufshalle bereits zwischen Oktober und Dezember 2014 mit Leichtbauwänden 
zu einer Notunterkunft für Geflüchtete umgebaut. Das Verwaltungsgebäude sollte später ebenfalls zu 
einer Unterkunft umgebaut werden; dieses Vorhaben wurde aber zugunsten anderer Maßnahmen 
zunächst zurückgestellt. 
Im Frühjahr 2015 wurde das Grundstück, auf dem sich Verkaufshalle und Verwaltungsgebäude befin-
den, von der Stadt Köln ersteigert. 
 
Nachdem die Planungen zum Umbau des Verwaltungsgebäudes bis zur Umsetzungsreife fortge-
schritten waren (Ende 2017), verfolgte die Verwaltung das Ziel, das Verwaltungsgebäude an der 
Friedrich-Naumann-Straße 2 zu einer Unterkunft umzubauen und die Bewohner der bestehenden 
Notunterkunft in der Verkaufshalle umzusiedeln. Die bestehende Notunterkunft in der ehemaligen 
Verkaufshalle sollte nach ihrer Freistellung zur Bevorratung von Plätzen an dieser Stelle erhalten 
bleiben, um auf einen zukünftigen unvorhergesehenen Anstieg der Zugangszahlen von Geflüchteten 
unmittelbar und angemessen reagieren zu können.  
 
Das Vorhaben wurde mit der Vorlage 2465/2016/1 im November 2017 in die Gremien eingebracht. Im 
Beratungsverlauf zog die Verwaltung die Vorlage zurück. 
 
Einstellungsgründe: 
 
Die Verwaltung verfolgt aktuell mit der sukzessiven Fertigstellung eigener baulicher Maßnahmen so-
wie der Akquise entsprechender Ressourcen am Markt das Ziel, bis zum Jahresende 2018 die sozial 
und wirtschaftlich nachteilige Unterbringung in Notunterkünften vollständig zu beenden. Parallel hier-
zu soll eine Unterbringungsreserve von bis zu 1.500 Plätzen aufgebaut werden, um auf einen zukünf-
tigen unvorhergesehenen Anstieg der Zugangszahlen von Geflüchteten reagieren zu können. 
 
Dadurch, dass die perspektivisch leergezogenen Leichtbauhallen-Standorte vorerst nicht abgebaut 
werden, stehen allein in dieser Unterbringungsform ab Ende 2018 rund 1.200 Unterbringungsplätze 
als Reserve zur Verfügung. Indem daneben weitere freigestellte Notunterkünfte (die teilweise durch 
Mietverhältnisse ohnehin noch mittelfristig gebunden sind) als Reserve genutzt werden und unter 
Berücksichtigung von Reservekapazitäten in Betrieb befindlicher Standorte können die von der Ver-
waltung avisierten 1.500 Reserve-Notunterkunftsplätze bereitgehalten werden, ohne hierzu auf die 
umgebaute Verkaufshalle des ehemaligen Baumarktes zurückgreifen zu müssen.  
 
Unter diesen Prämissen stellt sich die Frage, ob dann der Umbau des benachbarten Verwaltungsge-
bäudes überhaupt noch sinnvoll erscheint.  
 
Wie in den vorangegangenen Vorlagen dargestellt, könnte durch den Umbau des Verwaltungsgebäu-

3 
des eine Unterkunft mit abgeschlossenen Nutzungseinheiten mit ca. 230 Plätzen entstehen. Aufgrund 
der Bauweise des Objekts und seiner Einbettung in einen Gewerbekomplex wäre die Anlage aller-
dings nicht mit einem klassischen Wohngebäude zu vergleichen. Auch würde die Größenordnung 
dieser Unterkunft nicht den Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln ent-
sprechen, die eine Maximalgröße von 80 Plätzen vorgeben. Angesichts der gegenüber 2015/16 deut-
lich veränderten Unterbringungssituation ist heute auch die Lage dieses Objekts in einem Gewerbe-
gebiet für die Errichtung einer Unterkunft nicht mehr vorteilhaft. 
 
Der Umbau des Bürogebäudes würde dessen Struktur dauerhaft verändern und dadurch eine spätere 
Umnutzung (ggf. wieder Büronutzung), erschweren bzw. neuerliche Kosten für Umbau und Herrich-
tung verursachen. Dies erscheint wirtschaftlich nicht sinnvoll. 
 
In Anbetracht der geänderten Bedarfslage und der geschilderten Gegebenheiten bei dem hier be-
trachteten Objekt beabsichtigt die Verwaltung daher, von der Realisierung des geplanten Umbauvor-
habens abzusehen. Es erscheint heute unter Würdigung aller Aspekte sinnvoller, das Objekt (nach 
Beendigung der Nutzung als Notunterkunft) anderweitig zu nutzen, ggf. zu veräußern. 
 
Für die bislang durchgeführten Planungen und baulichen Maßnahmen wurden insgesamt 754.560,13 
€ ausgezahlt. Insgesamt werden sich die Auszahlungen voraussichtlich auf rund 845.000,00 € belau-
fen. Neben entsprechenden Planungsleistungen im Umfang von rund 445.000,00 € hat die Verwal-
tung im Vorgriff der ursprünglich beabsichtigten Nutzung des Verwaltungsgebäudes aufgrund ent-
sprechender Befunde eine Schadstoffsanierung beauftragt und durchführen lassen. Diese Maßnahme 
mit einem Volumen von rund 400.000,00 € werden sich bei den weiteren Überlegungen – auch im 
Zusammenhang mit einer etwaigen Wertermittlung – auswirken. 
 
Anlagen

Anlage 1 - Friedrich-Naumann-Straße - Übersichtsplan 1.10000

366 Zeichen

400m3002001000 1:10000
 KölnGIS
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 08.05.2018
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Anlage 4 , Auszug aus der BV 7 vom 11.06.2018

1562 Zeichen

 Aufhebung der Abendbuslinien und Wiedereinführung der  
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 13.06.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 11.06.2018 
öffentlich 
7.3 Umbau des Verwaltungsgebäudes an der Friedrich-Naumann-Straße 2, 
51149 Köln zu einer Unterkunft für Geflüchtete - Einstellung der weite-
ren Planungen - Sammelumdruck - 
2465/2016/2 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, die weitere Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes 
Friedrich-Naumann-Straße 2, 51149 Köln (Verwaltungsgebäude) zu einer Unterkunft 
für Geflüchtete einzustellen.  
Er beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Objekt einer anderen 
Nutzung zugeführt werden kann. Dies schließt die Möglichkeit ein, das Objekt unter 
Berücksichtigung der vorgenommenen wertsteigernden Maßnahmen wieder zu ver-
äußern. 
Ergänzung aus dem Änderungsantrag: 
Der zweite Absatz im Beschlussentwurf wird ersetzt durch 
Er beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Objekt einer anderen 
Nutzung zugeführt  werden kann.  
Hier ist wegen der hervorragenden Lage zu überregionalen Verkehren vor allem die 
Möglichkeit zu prüfen ein Porzer Technologie Zentrum für StartUp Unternehmen zu 
errichten. Dies schließt die Möglichkeit ein, das Objekt unter Berücksichtigung der 
vorgenommenen wertsteigernden Maßnahmen wieder zu veräußern 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig in geänderter Form empfohlen.

Anlage 5 Vorabauszug Bauausschuss 18.06.2018

1505 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 18.06.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 29. Sitzung des 
Bauausschusses vom 18.06.2018 
öffentlich 
5.2 Umbau des Verwaltungsgebäudes an der Friedrich-Naumann-Straße 2, 
51149 Köln zu einer Unterkunft für Geflüchtete - Einstellung der weite-
ren Planungen 
2465/2016/2 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat – gem. Beschluss der BV Porz - wie folgt zu 
beschließen: 
 
Der Rat beschließt, die weitere Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes 
Friedrich-Naumann-Straße 2, 51149 Köln (Verwaltungsgebäude) zu einer Unterkunft 
für Geflüchtete einzustellen.  
 
Er beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Objekt einer anderen 
Nutzung zugeführt werden kann. Dies schließt die Möglichkeit ein, das Objekt unter 
Berücksichtigung der vorgenommenen wertsteigernden Maßnahmen wieder zu ver-
äußern. 
 
Er beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Objekt einer ande-
ren Nutzung zugeführt  werden kann.  
Hier ist wegen der hervorragenden Lage zu überregionalen Verkehren vor al-
lem die Möglichkeit zu prüfen ein Porzer Technologie Zentrum für StartUp Un-
ternehmen zu errichten. Dies schließt die Möglichkeit ein, das Objekt unter Be-
rücksichtigung der vorgenommenen wertsteigernden Maßnahmen wieder zu 
veräußern. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (6)

07.06.2018 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
11.06.2018 Integrationsrat
TOP 8.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
14.06.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2018 Bauausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2018 Finanzausschuss
TOP 13.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2465/2016/2
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.05.2018
Erstellt
25.04.2018 11:45