Bestellung von sachkundigen Einwohner*innen für die Ausschüsse des Rates
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1073/2023 vom 04.05.2023
Stand: Am 16.05.2023 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 1073/2023 Freigabedatum 04.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung von sachkundigen Einwohner*innen für die Ausschüsse des Rates Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat bestellt gemäß § 23 a Abs. 3 Hauptsatzung der Stadt Köln auf Vorschlag der Stadtar- beitsgemeinschaft Behindertenpolitik als sachkundige Einwohner*innen bzw. deren Vertretung gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW in die folgenden Fachausschüsse: Ausschuss Sachkundige Einwoh- ner*in Vertretung Bauausschuss zugleich Betriebs- ausschuss Gebäudewirtschaft Achim Schmitz Ausschuss Schule und Weiterbil- dung Ulrike Müller-Harth Stadtentwicklungsausschuss Paul Intveen Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 09.05.2023 Rat 16.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung in einfacher Sprache: Für den Bauausschuss zugleich Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, den Ausschuss Schu- le und Weiterbildung und den Stadtentwicklungsausschuss sind sachkundige Einwoh- ner*innen bzw. deren Vertretung zu benennen. Die Vertretungen der Behindertenorganisatio- nen und -selbsthilfegruppen schlagen dafür die vorgenannten Personen vor. Darüber berät erst die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik. Dann muss der Rat noch über diesen Vorschlag entscheiden. Begründung: Gemäß § 23 a Abs. 3 Hauptsatzung kann die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Mitglieder der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen als sachkundige Einwoh- ner*innen in die für die Themen Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadt- entwicklung, Bauen, Wohnen, Schule, Weiterbildung, Gleichstellung, Kinder- und Jugendhilfe- angelegenheiten, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Internationales, Vergabe, Digita- lisierung und Wirtschaft zuständigen Ausschüsse vorschlagen, die der Rat gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW in die Ausschüsse wählt. Die Vertretungen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen schlagen die vorge- nannten Personen vor, die als sachkundige Einwohner*innen bzw. deren Vertretung in den Bauausschuss zugleich Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, den Ausschuss Schule und Weiterbildung und den Stadtentwicklungsausschuss entsandt werden sollen.
Beratungsverlauf
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09.05.2023
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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