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Bestellung von sachkundigen Einwohner*innen für die Ausschüsse des Rates

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1073/2023 vom 04.05.2023

Stand: Am 16.05.2023 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 1073/2023 Freigabedatum 04.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung von sachkundigen Einwohner*innen für die Ausschüsse des Rates Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat bestellt gemäß § 23 a Abs. 3 Hauptsatzung der Stadt Köln auf Vorschlag der Stadtar- beitsgemeinschaft Behindertenpolitik als sachkundige Einwohner*innen bzw. deren Vertretung gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW in die folgenden Fachausschüsse: Ausschuss Sachkundige Einwoh- ner*in Vertretung Bauausschuss zugleich Betriebs- ausschuss Gebäudewirtschaft Achim Schmitz Ausschuss Schule und Weiterbil- dung Ulrike Müller-Harth Stadtentwicklungsausschuss Paul Intveen Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 09.05.2023 Rat 16.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung in einfacher Sprache: Für den Bauausschuss zugleich Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, den Ausschuss Schu- le und Weiterbildung und den Stadtentwicklungsausschuss sind sachkundige Einwoh- ner*innen bzw. deren Vertretung zu benennen. Die Vertretungen der Behindertenorganisatio- nen und -selbsthilfegruppen schlagen dafür die vorgenannten Personen vor. Darüber berät erst die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik. Dann muss der Rat noch über diesen Vorschlag entscheiden. Begründung: Gemäß § 23 a Abs. 3 Hauptsatzung kann die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Mitglieder der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen als sachkundige Einwoh- ner*innen in die für die Themen Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadt- entwicklung, Bauen, Wohnen, Schule, Weiterbildung, Gleichstellung, Kinder- und Jugendhilfe- angelegenheiten, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Internationales, Vergabe, Digita- lisierung und Wirtschaft zuständigen Ausschüsse vorschlagen, die der Rat gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW in die Ausschüsse wählt. Die Vertretungen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen schlagen die vorge- nannten Personen vor, die als sachkundige Einwohner*innen bzw. deren Vertretung in den Bauausschuss zugleich Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, den Ausschuss Schule und Weiterbildung und den Stadtentwicklungsausschuss entsandt werden sollen.

Beratungsverlauf

  1. 09.05.2023

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 2.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 16.05.2023 zuletzt

    Rat

    TOP 17.7, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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