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Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der SPD-Fraktion zur Vorlage 1542/2023 aus der Sitzung der BV Porz vom 11.05.2023 betr. Open Air Location Südbrücke

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 2530/2023 vom 22.08.2023

Stand: Am 31.08.2023 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Dezernat, Dienststelle VII/VII Vorlagen-Nummer 2530/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der SPD-Fraktion zur Vorlage 1542/2023 aus der Sitzung der BV Porz vom 11.05.2023 betr. Open Air Location Südbrücke Die SPD-Fraktion/Frau Jureck hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 11.05.2023 unter TOP 9.2.7 drei Fragen an die Verwaltung gestellt. 1. Wie ist die baurechtliche Situation der in Frage kommenden Fläche (Gewerbegebiet, In- dustriegebiet) und was ist dort zur Nutzung zulässig? 2. Befinden sich die nachgewiesenen Stellplätze (250 Stück) auf dem Grundstück, auf dem die Flüchtlingsunterkunft errichtet wurde? Falls ja, wurde die neu errichtete Unterkunft auf Stellplätzen errichtet, die in den Nachweis mit eingeflossen sind? Falls ja, wie hoch ist die reale Anzahl der nachgewiesenen Stellplätze nach Errichtung der Unterkunft? 3. Verfolgt das Kulturdezernat für diese Fläche ein Nutzungskonzept oder gibt es Überlegun- gen seitens des Kulturamtes, das Gelände dauerhaft als Open Air Spielfläche zu betrei- ben? Antwort der Verwaltung:  zu Fragen 1 und 2 Diese das Bauaufsichtsamt der Stadt Köln betreffenden Fragen wurden bereits in der Sit- zung am 13.06.2023 unter TOP 9.1.2 - Vorlage 1812/2023 beantwortet.  zu Frage 3 Aktuell erarbeitet das Dezernat Kunst und Kultur mit externer Unterstützung und in Ab- stimmung mit der Kölner Kulturszene sowie Vertreter*innen betroffener städtischer Dienst- stellen ein Konzept zur Nutzung von Open Air Locations. Bei der angefragten Fläche handelt es sich um ein Areal, das sich im Privatbesitz befindet. Die Nutzungsperspektive kann einzig aus der Vertragsdauer des jetzigen Betreibers abge- leitet werden. Ein Betrieb der Fläche durch die Kulturverwaltung ist nicht vorgesehen. Dennoch begrüßt die Verwaltung die derzeitigen Aktivitäten auf der Fläche.

Beratungsverlauf

  1. 31.08.2023

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 9.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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